23.01.2013 Aufrufe

1. Folge / April 2012 - Gemeinde Krieglach

1. Folge / April 2012 - Gemeinde Krieglach

1. Folge / April 2012 - Gemeinde Krieglach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>April</strong> <strong>2012</strong> Aktuelles<br />

sich mit der Neugestaltung des<br />

Webauftritts der Bezirksverwaltungsbehörden.<br />

Zielvorgaben für<br />

dieses Projekt waren ein neues<br />

Design, ein einheitliches Layout<br />

sowie eine benutzerfreundliche,<br />

übersichtliche Menüführung mit<br />

einfacher Navigation.<br />

Den Schwerpunkt der Startseite<br />

des Internetportals: www.bhmuerzzuschlag.steiermark.at<br />

bildet ein klar strukturiertes Leistungsverzeichnis<br />

zur Orientierung<br />

der Bürgerinnen und Bürger.<br />

Acht zentrale Menüpunkte wie<br />

zum Beispiel „Ausweise/Dokumente/Pässe“,<br />

„Gesundheit“<br />

oder „Gewerbe/Anlagen/Umwelt“<br />

geben einen schnellen<br />

Überblick und informieren die<br />

User der Homepage über die inhaltliche<br />

Darstellung der wichtigsten<br />

gesetz lichen Aufgaben der<br />

Dien ststelle. Zusätzlich sollen<br />

Kindermiteintragungen<br />

im Reisepass der Eltern<br />

sind ab 15. Juni <strong>2012</strong> ungültig.<br />

Jedes Kind benötigt ab<br />

15. Juni <strong>2012</strong> für Auslandsreisen<br />

einen eigenen<br />

Pass oder – sofern es<br />

nach den Einreisebestimmungen<br />

des Gastlandes zulässig<br />

ist – einen Personalausweis. Die<br />

Eintragung im Reisepass eines Elternteils<br />

gilt ab diesem Zeitpunkt<br />

nicht mehr. Auch dann nicht,<br />

wenn der Pass noch länger gültig<br />

sein sollte. Das Prinzip „Eine<br />

Person – ein Pass“ wurde von der<br />

Europäischen Union unter anderem<br />

als Schutzmaßnahme gegen<br />

den Kinderhandel eingeführt.<br />

Ein Reisepass kann – unabhän gig<br />

Ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellte<br />

Führerscheine der Klassen<br />

A oder B sind 15 Jahre gültig.<br />

Alle vor dem 19. Jänner 2013<br />

ausgestellten Führerscheine (Papier-<br />

und Scheckkartenführerscheine)<br />

behalten bis Ende 2032<br />

die „Suche“-Funktion sowie das<br />

„Angebot von A – Z“ problemlos<br />

und rasch zum gewünschten<br />

Abfrageergebnis führen. Darunter<br />

gibt es unter „Aktuelles“ Hinweise<br />

auf behördliche Verfahren,<br />

Sprechtage von Volks- und Behindertenanwalt<br />

oder geänderte<br />

Amtstage des Amtsarztes sowie<br />

aktuelle gesetzliche Bestimmungen.<br />

Mit „Quicklinks“ wurde eine<br />

direkte Verbindung zur Landesverwaltung<br />

und Landesregierung<br />

geschaffen. Während die rechte<br />

Randspalte im Wesentlichen<br />

allgemeine Kontaktdaten anführt,<br />

beginnt die linke Menüspalte mit<br />

der Begrüßung durch Behördenleiterin<br />

Bezirkshauptfrau Dr. Gabriele<br />

Budiman. Weiters werden<br />

neben dem Leistungsangebot der<br />

Behörde konkrete Informationen<br />

über Referate und MitarbeiterInnen,<br />

Kundmachungen, Bezirks-<br />

Eigener Reisepass für Kinder erforderlich<br />

vom Wohnsitz – bei jeder<br />

Bezirkshauptmannschaft<br />

und jedem Magistrat<br />

beantragt werden. Die<br />

Antragstellung ist auch<br />

bei einer dazu ermächtigten<br />

<strong>Gemeinde</strong> des Wohnsitzes<br />

möglich. Derartige<br />

Ermächtigungen gibt es<br />

nicht in allen Bundesländern und<br />

sind daher im Einzelfall zu erfragen.<br />

Wird ein Reisepass beantragt,<br />

werden auf dem Chip die<br />

personenbezogenen Daten und<br />

das Lichtbild gespeichert. Ab dem<br />

zwölften Lebensjahr werden auch<br />

die Fingerabdrücke erfasst.<br />

Die Gültigkeitsstufen von Reisepässen<br />

für Kinder bleiben<br />

gleich: Bis zu einem Alter von<br />

zwei Jahren wird ein Reisepass<br />

Führerscheine - Gültigkeit<br />

ihre Gültigkeit und müssen erst bis<br />

spätestens Ende 2032 gegen einen<br />

Scheckkartenführerschein mit Befristung<br />

umgetauscht werden.<br />

Bei der Erneuerung von Führerscheinen<br />

wird in Österreich im<br />

schulrat und Sozialhilfeverband<br />

zugänglich. Ein besonderes Service<br />

stellt der Menüpunkt „Unser<br />

Bezirk“ dar: Durch eine direkte<br />

Verlinkung wird der Benutzer<br />

mit einem weiteren Mausklick zu<br />

vernetzten Websites der <strong>Gemeinde</strong>n,<br />

Behörden und Institutionen,<br />

Einsatzorganisationen, Sozialeinrichtungen<br />

und aller Schulen des<br />

Bezirkes weitergeleitet.<br />

Durch ihre neue „elektronische<br />

Visitenkarte“ ist die Bezirkshauptmannschaft<br />

Mürzzuschlag<br />

als Dienststelle der öffentlichen<br />

Verwaltung auch außerhalb der<br />

Dienst- und Amtsstunden in<br />

eingeschränktem Maß für die Bevölkerung<br />

erreichbar.<br />

Einfach reinklicken: www.bhmuerzzuschlag.steiermark.at<br />

Zuständiger Internet-Redakteur:<br />

Mag. Horst Gründler, DW 287<br />

mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer<br />

ausgestellt. Ab dem<br />

zweiten Geburtstag wird ein<br />

Reisepass mit einer fünfjährigen<br />

Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab<br />

dem zwölften Geburtstag wird<br />

ein Erwachsenenpass für jeweils<br />

zehn Jahre ausgestellt. Der Reisepass<br />

für Minderjährige ist bis<br />

einschließlich des zweiten Geburtstags<br />

bei Erstausstellung (ausgenommen<br />

Expresszustellungen)<br />

gebührenfrei, kostet danach 30<br />

Euro und ab dem zwölften Geburtstag<br />

75,90 Euro. Weitere Informationen<br />

finden Sie auch unter<br />

www.passkontrolle.at.<br />

Zuständige Bearbeiter:<br />

Manfred Gesek, DW 261<br />

Silvia Kretschmann, DW 224<br />

Normalfall keine Überprüfung des<br />

Gesundheitszustandes vorgenommen.<br />

Zuständige Bearbeiter:<br />

Sylvia Fuchsjäger, DW 238,<br />

Andrea Holzer, DW 246<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!