Protokoll der Mitgliederversammlung 2012 - Terre des Hommes
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Anlage 1<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Geschäftsordnung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
§ 1 Allgemeines<br />
(1) Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist das höchste Organ <strong>des</strong> Vereins. Ihre Aufgaben bestimmen<br />
sich nach § 11 (1) und (2) <strong>der</strong> Satzung. Sie kann darüber hinaus Themen von allgemeinem<br />
Vereinsinteresse diskutieren, beachtet dabei jedoch die Kompetenzen an<strong>der</strong>er Vereinsorgane,<br />
namentlich <strong>der</strong> Delegiertenkonferenz.<br />
(2) Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung bedient sich <strong>der</strong> Versammlungsleitung, <strong>der</strong> <strong>Protokoll</strong>führung,<br />
<strong>der</strong> Vorbereitungs- und <strong>der</strong> Zählkommission.<br />
§ 2 Vereinsöffentlichkeit und Re<strong>der</strong>echt<br />
An <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung können Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Vereins sowie Delegierte und ehren-<br />
und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Mitgliedsstatus teilnehmen.<br />
Ihnen steht Re<strong>der</strong>echt zu. An<strong>der</strong>en Personen kann durch die Versammlungsleitung<br />
die Anwesenheit gestattet und Re<strong>der</strong>echt eingeräumt werden.<br />
§ 3 Versammlungsleitung<br />
(1) Die Versammlungsleitung besteht aus drei Mitglie<strong>der</strong>n, welche die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
jeweils aus ihrer Mitte wählt.<br />
(2) Die Versammlungsleitung leitet die Mitglie<strong>der</strong>versammlung und übt während dieser Zeit<br />
das Hausrecht aus. Es legt insbeson<strong>der</strong>e die Reihenfolge fest, in <strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> Tagesordnung<br />
die einzelnen Sachpunkte behandelt werden, achtet auf die Einhaltung von Tagesordnung<br />
und Zeitplan, leitet die Diskussionen, führt Abstimmungen und Wahlen durch<br />
und schließt die Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />
§ 4 <strong>Protokoll</strong><br />
(1) Das <strong>Protokoll</strong> wird von min<strong>des</strong>tens zwei Mitglie<strong>der</strong>n geführt, welche die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
jeweils aus ihrer Mitte wählt.<br />
(2) Diese erstellen ein Ergebnisprotokoll, in das insbeson<strong>der</strong>e die nach dieser Geschäftsordnung<br />
zu treffenden Feststellungen <strong>der</strong> Tagungsleitung, die Beschlüsse <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung,<br />
abgelehnte Anträge und Wahlergebnisse mit genauer Stimmenzahl bei Wahlen<br />
nach § 11 (1) <strong>der</strong> Satzung aufzunehmen sind. Außerdem soll das <strong>Protokoll</strong> auch eine<br />
kurze Zusammenfassung <strong>des</strong> Diskussionsergebnisses sowie im Anhang die Ergebnisprotokolle<br />
<strong>der</strong> eingesetzten Kommissionen und Workshops enthalten.<br />
(3) Die Teilprotokolle werden innerhalb von vier Wochen nach <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
erstellt und über die Geschäftsstelle dem jeweils zuletzt <strong>Protokoll</strong> führenden Mitglied und<br />
dem zuletzt amtierenden Versammlungsleitungsmitglied übersandt. Diese sind dafür verantwortlich,<br />
dass das <strong>Protokoll</strong> alle notwendigen Feststellungen enthält; und unterschreiben<br />
das <strong>Protokoll</strong>. Das <strong>Protokoll</strong> soll spätestens zwei Monate nach <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
in seiner endgültigen Fassung vorliegen.<br />
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