Protokoll der Mitgliederversammlung 2012 - Terre des Hommes
Protokoll der Mitgliederversammlung 2012 - Terre des Hommes
Protokoll der Mitgliederversammlung 2012 - Terre des Hommes
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<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>2012</strong><br />
29. und 30. September <strong>2012</strong> in Bad Honnef<br />
Top 1 Eröffnung und Begrüßung<br />
Susanne Bosch eröffnet die Mitglie<strong>der</strong>versammlung (MV) im Namen <strong>der</strong> MV-<br />
Vorbereitungskommission am Samstag, 29.09. um 13.10 Uhr.<br />
Top 2 Wahlen<br />
Wahl <strong>der</strong> Versammlungsleitung (vormals Präsidium)<br />
Jürgen Diethold, Regina Hewer und Martin Stankewitz werden einstimmig gewählt.<br />
<strong>Protokoll</strong>antInnen<br />
Susanne Bosch und Sarah Körber werden bei zwei Enthaltungen einstimmig gewählt.<br />
Zählkommission<br />
Gabriele Körber, Sigrid Kurz, Karin Nachbauer, Erhard Reiniger, Emanuel Strohmeier<br />
werden einstimmig gewählt.<br />
Top 3 Formalia<br />
Die Versammlungsleitung stellt die Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Einladung fest.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Mitglie<strong>der</strong>versammlung zur Erleichterung<br />
<strong>der</strong> <strong>Protokoll</strong>führung mitgeschnitten wird. Es erfolgt kein Wi<strong>der</strong>spruch.<br />
Es sind um 13:15 Uhr 100 stimmberechtigte Mitglie<strong>der</strong> anwesend. Insgesamt tragen sich<br />
103 Mitglie<strong>der</strong> in die Teilnehmer/innen-Liste ein.<br />
Die Tagesordnung wird wie in <strong>der</strong> Tischvorlage vorgelegt mit einer Än<strong>der</strong>ung einstimmig<br />
beschlossen. Der Top 12 e. wird als Top 3a. vorgezogen.<br />
Top 3a Geschäftsordnung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
Die redaktionelle Anpassung <strong>der</strong> Geschäftsordnung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung wird auf Antrag<br />
<strong>des</strong> Präsidiums wie vorgelegt in <strong>der</strong> anliegenden Fassung mit großer Mehrheit beschlossen.<br />
Top 4 Kurzvorstellung <strong>der</strong> anwesenden Funktionsträger und weiterer Gäste<br />
Vorgestellt werden die anwesenden Mitglie<strong>der</strong> von Präsidium, Vorstand, Revision, Stiftungsrat,<br />
Standing Committee <strong>der</strong> Delegiertenkonferenz, die Regionskoordinatoren sowie die Regionalkoordinator/innen<br />
und die Län<strong>der</strong>koordinator/innen und die neue PR-Referentin Tina Böcker-Eden,<br />
die die Arbeitsgruppen bei Veranstaltungen unterstützen wird.<br />
Top 5 Rückblick auf die Ereignisse seit <strong>der</strong> letzten MV<br />
Ursula Pattberg richtet Grüße von Eva Brossmer von <strong>der</strong> AG Heidelberg aus. Die Vorsitzende<br />
Ursula Pattberg nimmt den Jahrestag <strong>des</strong> »Maximusgesetzes« (1793) zum Anlass Lebensmittelspekulationen<br />
zu kritisieren und weist auf die Wichtigkeit <strong>der</strong> »ersten 1000 Tage« hin. In ihrem<br />
Rückblick hebt sie die Erfolge <strong>der</strong> ehrenamtlichen Arbeit <strong>der</strong> Arbeitsgruppen und an<strong>der</strong>er ehrenamtlicher<br />
Funktionsträger hervor. Sie zieht ein Resümee ihrer eigenen Arbeit und erklärt, dass Sie<br />
persönlichen Gründen nicht mehr für das Präsidium antreten wird. Sie dankt allen Ehrenamtlichen<br />
für Ihr großes Engagement.<br />
Sie würdigt insbeson<strong>der</strong>e die Arbeit <strong>der</strong> Jubiläums-Gruppen und gratuliert den Vertretern <strong>der</strong><br />
Arbeitsgruppen aus Leonberg (40 Jahre), Neuss/Düsseldorf (40), Aachen (40), Essen (40), Penz-<br />
1
erg-Pfaffenwinkel (25), Kin<strong>der</strong>rechtsteam International Good Friends (10, Neuss), Korrespondent<br />
Rolf Wekeck (10 Jahre aus Kassel) und Korrespondentin Gisela Grzesik (10, Siebengebirge).<br />
Top 6 Rückblick auf die Höhepunkte <strong>der</strong> Kampagne ökologische Kin<strong>der</strong>rechte 2011/<strong>2012</strong><br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Themen-AG Jugendlawine berichten von <strong>der</strong> Theaterkarawane von <strong>der</strong> Stadt Copacabana<br />
(am Titicacasee) nach Rio de Janeiro und ihrem Einsatz auf dem Rio+20-Gipfel sowie<br />
von <strong>der</strong> lokalen und nationalen Arbeit <strong>der</strong> Kampagne in Deutschland.<br />
Präsentation online: http://info.tdh.de/mv/bericht-oeko-kampagne-mv<strong>2012</strong>.pdf<br />
Video online: www.youtube.com/watch?v=ZMePMPv6UsE<br />
Top 7 Bericht <strong>der</strong> Vorstandsvorsitzenden<br />
Die Vorstandsvorsitzende Danuta Sacher berichtet über die Arbeit <strong>des</strong> vergangenen Jahres. Sie<br />
betont die Bedeutung <strong>des</strong> konstruktiven Zusammenwirkens aller in Verein und Mitarbeiterschaft<br />
und den Projektpartnern.<br />
Sie erinnert an die letzte MV, bei <strong>der</strong> die »Baustellen« <strong>der</strong> neuen Kommunikationsstrategie<br />
und die neue Leitungsstruktur Thema waren. Das Jahr <strong>der</strong> Zwischenlösungen und Übergänge sei<br />
nun erfolgreich beendet. Nun gehe es um die Bestätigung von neuen Routinen, um Konsolidierung<br />
und Fokussierung.<br />
Sie betont, dass auch die erreichte Kampagnenfähigkeit sehr erfreulich sei. So sei es gelungen,<br />
mit den Ökologischen Kin<strong>der</strong>rechten ein Thema zu setzen. Dieses werde sowohl von den Arbeitsgruppen<br />
als auch in den Projektregionen aufgenommen. Auf politischer Ebene sei es gelungen,<br />
die UN auf das Thema aufmerksam zu machen. So gab es eine Einladung zur Anhörung durch die<br />
UN-Kin<strong>der</strong>rechtskommission.<br />
Auch das Thema »Bun<strong>des</strong>wehr-Werbung bei Kin<strong>der</strong>n« wurde erfolgreich besetzt und erfreut<br />
sich einer guten öffentlichen Resonanz. Ebenso sei die wachsende Jugendbeteiligung positiv. .Das<br />
internationale Jugendnetzwerk sei nun auch in den Projektregionen verankert.<br />
Auch sei es gelungen, die Arbeit im westlichen Afrika mit terre <strong>des</strong> hommes-Genf, zu erneuern.<br />
Im Südlichen Afrika wird das Büro aus praktischen Erwägungen von Maputo (Mosambik)<br />
nach Johannesburg verlegt. Neben <strong>der</strong> Partnerschaft mit terre <strong>des</strong> hommes-Genf, wird beispielhaft<br />
auf die ebenso erfolgreichen Partnerschaften mit terre <strong>des</strong> hommes-Lausanne (in Haiti) und <strong>der</strong><br />
Fö<strong>der</strong>ation (IFTDH) hingewiesen, die jetzt um die Position eines Generalsekretärs (Ignacio Packer)<br />
erweitert wurde.<br />
Top 8 Vortrag und Dialog:<br />
Warum Wachstum als Leitgedanke <strong>der</strong> Politik keine Zukunft hat<br />
Die Autorin Petra Pinzler (DIE ZEIT) hält einen Vortrag zur Frage was Wohlstand ist und setzt<br />
diese in Beziehung zum Konsum- und Wachstumszwang unserer Gesellschaft. Jens Martens<br />
(Global Policy Forum) stellt diese Problemstellung in einen globalen Zusammenhang und leitet<br />
daraus Folgerungen für die Entwicklungszusammenarbeit ab.<br />
Im anschließend von Danuta Sacher mo<strong>der</strong>ierten Gespräch werden Bezüge zur Kampagnen-<br />
und Projektarbeit von terre <strong>des</strong> hommes hergestellt.<br />
Die Sitzung wird für 60 Minuten unterbrochen, um den Anwesenden Gelegenheit zu geben, die<br />
Präsentationen und die Info-Stände von AGs, Themen-AGs und Kin<strong>der</strong>rechtsTeams zu besuchen.<br />
Volker Bajus stellt das neue, verbesserte Intranet vor, das nun Extranet heißt (extra Neuigkeiten<br />
und extra für uns!) http://extranet.tdh.de<br />
2
Top 9 Vorbereitungsprozess Delegiertenkonferenz 2013<br />
Edgar Marsh führt in das Thema ein. Er vertritt das Standing Committee, das Koordinierungsgremium<br />
<strong>der</strong> Delegiertenkonferenz von terre <strong>des</strong> hommes. Bei <strong>der</strong> anstehenden Delegiertenkonferenz<br />
(vom 4. bis 6. Oktober in Bad Honnef) geht es insbeson<strong>der</strong>e um die Neubestimmung<br />
<strong>der</strong> strategischen Ziele 2013 bis 2018. Dabei wird man sich auf die internationalen strategischen<br />
Ziele <strong>der</strong> Programmarbeit von terre <strong>des</strong> hommes fokussieren.<br />
Präsentation: http://info.tdh.de/mv/stan-com-mv<strong>2012</strong>.pdf<br />
Top 10 Aussprache über die Berichte:<br />
Es folgt zunächst ein Antrag zur Geschäftsordnung.<br />
Der Antrag von Susanne Bosch auf Redezeitbegrenzung von drei Minuten wird bei wenigen Gegenstimmen<br />
beschlossen.<br />
Präsidium und Bun<strong>des</strong>geschäftsstelle<br />
o Es ergibt sich eine Frage zum Erfolg <strong>der</strong> neuen Kommunikationsstrategie und <strong>der</strong> im<br />
Vergleich zu früher als geringer wahr genommenen Medienpräsenz von terre <strong>des</strong> hommes.<br />
Es wird seitens <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> darauf verwiesen, dass die neue Strategie jetzt erst<br />
voll entwickelt wird und Erfolge sich erst langsam durchsetzen können. Insofern bedarf es<br />
noch »Geduld«.<br />
o Es wird kritisch angemerkt, dass das Thema Netzwerkarbeit im Bericht nicht hinreichend<br />
gewürdigt wird. Wir sind aber nach wie vor aktiv wie immer.<br />
o Dem Wunsch nach Projektinformationen für Mitglie<strong>der</strong> wird - auf konkrete Anfragen an<br />
die Geschäftsstelle hin - gerne nachgekommen. Zudem gäbe es für die Erstrecherche eine<br />
Projektdatenbank im Extranet.<br />
o Das erwähnte Alter <strong>der</strong> Dauerspen<strong>der</strong> »im Schnitt über 60« wird thematisiert.<br />
o Es wird gefragt, inwiefern die telefonische Betreuung von Dauerspen<strong>der</strong>n im Gegensatz<br />
zur Beschlusslage <strong>der</strong> MV von 1998 steht. Das ist nicht <strong>der</strong> Fall. Denn diese verbietet lediglich<br />
die telefonische Werbung bei Nichtspen<strong>der</strong>/innen. Es werden die positiven Erfolge<br />
<strong>der</strong> ersten telefonischen Spen<strong>der</strong>betreuung erläutert.<br />
Finanzen<br />
In <strong>der</strong> Aussprache zum Finanzbericht werden Aspekte <strong>der</strong> Jahresrechnung erörtert.<br />
Gemeinschaftsstiftung<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Stiftungsrats nutzen die Gelegenheit um für die Arbeit <strong>der</strong> Stiftung zu werben.<br />
Sie verweisen auf die Homepage <strong>der</strong> Stiftung http://www.tdh-stiftung.de/<br />
Bericht <strong>der</strong> Revision<br />
Es wird das Thema Wirkungsmonitoring und aktuelle Entwicklungsprozesse sowie das Thema<br />
IT-Kosten im NGO-Vergleich und die Überprüfung durch die Revision erörtert.<br />
Top 11 Entlastung <strong>des</strong> Präsidiums<br />
Robert Kissling stellt den Antrag auf Entlastung <strong>des</strong> Präsidiums für das Geschäftsjahr 2011, das in<br />
2011 noch als ehrenamtlicher »Vorstand« fungiert hat:<br />
Das Ergebnis 66 ja, 0 nein, 10 Enthaltungen.<br />
3
Die Sitzung wird am Samstag um 20:30 Uhr unterbrochen und am Sonntag um 9:10 fortgesetzt.<br />
Top 12 Diskussion und Beschlussfassung <strong>der</strong> MV-Anträge<br />
a 1. Antrag: Bitte an die Revision: Prüfung <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong> Firmenkooperation<br />
Lorenz Könen von <strong>der</strong> AG Jülich beantragt:<br />
»Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung bittet die Revisoren, künftig als weitere Revisionsaufgabe die<br />
Überprüfung <strong>der</strong> Firmenkooperationen zu berücksichtigen. Bei <strong>der</strong> Überprüfung sollten folgende<br />
Fragen geklärt werden:<br />
1. Wer kooperiert mit terre <strong>des</strong> hommes?<br />
2. Werden die Grundsätze von terre <strong>des</strong> hommes verletzt?<br />
3. Wird unsere Unabhängigkeit berührt?<br />
4. Welche Bedingungen wurden mit wem vereinbart?«<br />
Der Antrag wird bei zwei Gegenstimmen und sechs Enthaltungen angenommen<br />
a.2. Satzungsän<strong>der</strong>ung: Einführung einer För<strong>der</strong>mitgliedschaft (§ 7a neu),<br />
auf Antrag <strong>des</strong> Präsidiums.<br />
Nach einigen Nachfragen und kurzer Debatte wird die Satzung um einen<br />
§ 7a För<strong>der</strong>mitgliedschaft in <strong>der</strong> anliegenden Fassung ergänzt.<br />
Ergebnis: Ja: 64, Nein: 4, Enthaltung: 7<br />
b. Satzungsän<strong>der</strong>ung: Zeitpunkt <strong>der</strong> Delegiertenwahl,<br />
Redaktionelle Anpassung §11, 1d.<br />
Der vorab verschickte Antrag wird nach grundsätzlichen Einlassungen von Robert Kissling<br />
vom antragstellenden Präsidium zurückgezogen.<br />
c. Stiftungsstatut: Laufzeitverlängerung von Einzelstiftungen, § 5,<br />
Robert Kissling erläutert den Antrag <strong>des</strong> Stiftungsrat. Das Stiftungsstatut wird in<br />
§ 5 (3) ergänzt um:<br />
„Die Frist nach Satz 1 beginnt jeweils mit <strong>der</strong> letzten Zustiftung zur Einzelstiftung neu,<br />
wenn die Höhe dieser Zustiftung eine Verlängerung <strong>der</strong> geson<strong>der</strong>ten Vermögensverwaltung<br />
rechtfertigt; §5 Absatz 2 gilt entsprechend.«<br />
Der Antrag wird bei zwei Enthaltungen einstimmig beschlossen<br />
d. Stiftungsstatut: redaktionelle Anpassung an die aktuelle Satzung<br />
<strong>des</strong> Vereins, §§ 7, 9 und 14,<br />
Robert Kissling erläutert den Antrag <strong>des</strong> Stiftungsrat. Das Stiftungsstatut wird in den §§7, 9<br />
und 14 wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />
§7 (4) Der Vorstand <strong>des</strong> Vereins (im Folgenden: Vorstand) berichtet jährlich dem<br />
Stiftungsrat, <strong>der</strong> Stifterversammlung und <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>des</strong> Vereins<br />
(im Folgenden: Mitglie<strong>der</strong>versammlung) über die Führung <strong>der</strong> Geschäfte und die<br />
Verwendung <strong>der</strong> Mittel. Stiftungsrat und Präsidium <strong>des</strong> Vereins (im Folgenden:<br />
4
Präsidium) unterrichten sich gegenseitig über alle wesentlichen Angelegenheiten<br />
<strong>der</strong> Stiftung, insbeson<strong>der</strong>e über alle diese betreffenden Beschlüsse.<br />
§7 (5) Die Führung <strong>der</strong> Geschäfte unterliegt <strong>der</strong> internen Revision <strong>des</strong> Vereins und<br />
<strong>der</strong> Prüfung durch einen vereidigten Wirtschaftsprüfer. Die interne Revision berichtet<br />
hierüber dem Stiftungsrat, dem Präsidium und <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung, <strong>der</strong><br />
Wirtschaftsprüfer dem Stiftungsrat und dem Präsidium.<br />
§9 (1) Der Stiftungsrat besteht aus fünf bis neun Personen, von denen fünf Mitglie<strong>der</strong><br />
alle zwei Jahre von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung gewählt werden. Die Stifterversammlung<br />
kann darüber hinaus alle zwei Jahre bis zu vier weitere Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong><br />
Stiftungsrats wählen; ihre Zahl richtet sich nach <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Personen, die <strong>der</strong><br />
Stifterversammlung gemäß § 8 Abs. 1 angehören; die Stifterversammlung kann bei<br />
bis zu 10 ihr angehörenden Personen ein Mitglied, bei bis zu 20 Personen zwei<br />
Mitglie<strong>der</strong>, bei bis zu 30 Personen drei Mitglie<strong>der</strong> und darüber hinaus vier Mitglie<strong>der</strong><br />
in den Stiftungsrat entsenden.<br />
Die Amtszeit <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Stiftungsrats beträgt zwei Jahre; sie bleiben bis zur<br />
Wahl neuer Stiftungsratsmitglie<strong>der</strong> im Amt. Wie<strong>der</strong>wahl ist zulässig. Mitglie<strong>der</strong><br />
<strong>des</strong> Präsidiums, <strong>des</strong> Vorstands und die internen Revisorinnen o<strong>der</strong> Revisoren können<br />
nicht gleichzeitig Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Stiftungsrats sein.<br />
§9 (3) g) beschließt über die Entlastung <strong>des</strong> Vorstands in Bezug auf die Stiftungen<br />
und berichtet hierüber dem Präsidium, <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung und <strong>der</strong><br />
Stifterversammlung,<br />
§9 (5) Der Stiftungsrat tritt min<strong>des</strong>tens einmal jährlich zusammen. Er ist auf Antrag<br />
von min<strong>des</strong>tens <strong>der</strong> Hälfte seiner Mitglie<strong>der</strong>, <strong>des</strong> Präsidiums o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Vorstands<br />
binnen vier Wochen von seinem o<strong>der</strong> seiner Vorsitzenden einzuberufen. Er<br />
ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglie<strong>der</strong> anwesend ist und<br />
entscheidet mit einfacher Mehrheit <strong>der</strong> erschienenen Mitglie<strong>der</strong>. Entscheidungen<br />
im schriftlichen o<strong>der</strong> telefonischen Wege o<strong>der</strong> per E-Mail sind zulässig, soweit<br />
nicht Än<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> Stiftungsstatuts und von Stiftungszwecken beschlossen<br />
werden sollen.<br />
§14 Die Än<strong>der</strong>ungen treten mit <strong>der</strong> Beschlussfassung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
und Zustimmung <strong>des</strong> Stiftungsrats in Kraft.<br />
Der Antrag wird einstimmig beschlossen<br />
Die Sitzung wird für 20 Minuten unterbrochen, um den Anwesenden Gelegenheit zu geben, um<br />
eine »Modenschau« mit terre <strong>des</strong> hommes-T-Shirts zu präsentieren. Ziel ist ein Meinungsbild über<br />
favorisierte Modelle zu bekommen.<br />
Die AGs werden aufgerufen, sich bei <strong>der</strong> Aktion »Straßenkind für einen Tag« zu engagieren.<br />
Video online: http://www.youtube.com/watch?v=qfPZZZC9QFY<br />
Top 13 Wahlen<br />
a. Präsidium<br />
Vorsitzende/r<br />
Martin Gürtler wird einstimmig bei einer Enthaltung gewählt. Und nimmt die Wahl an.<br />
5
Stellvertretende/r Vorsitzende/r<br />
Meike Wun<strong>der</strong>lich wird einstimmig bei einer Enthaltung gewählt. Sie nimmt die Wahl<br />
an.<br />
Drei bis fünf Beisitzer/innen<br />
Claudia von Braunmühl, Edgar Marsh und Heinz Rotter werden einstimmig bei zwei<br />
Enthaltungen gewählt. Die drei nehmen die Wahl an!<br />
Martin Gürtler bedankt sich bei den ausscheidenden Präsidiumsmitglie<strong>der</strong>n Ursula Pattberg<br />
und Ute Wendt im Namen aller für die geleistete Arbeit und den vielfältigen Einsatz.<br />
b. Zwei Revisoren/innen<br />
Judith Fischer und Winfried Pickler werden einstimmig gewählt. Und nehmen die Wahl an.<br />
c. Fünf Personen für den Stiftungsrat<br />
Silke Schamuhn, Beate Scherrer, Uwe Diemert, Jürgen Diethold und Robert Kissling werden<br />
einstimmig bei fünf Enthaltungen gewählt. Sie nehmen die Wahl an.<br />
Robert Kissling bedankt sich bei dem ausscheidenden Stiftungsratsmitglied Edgar Marsh im<br />
Namen aller für die geleistete Arbeit und den vielfältigen Einsatz.<br />
d. Delegierte für die Delegiertenkonferenz 2013<br />
Zwölf Delegierte sind zu wählen. Das Ergebnis <strong>des</strong> ersten Wahlgangs:<br />
Gewählt sind<br />
o Regina Hewer mit 76 Stimmen<br />
o Anja Stanowsky 74<br />
o Robert Kissling 68<br />
o Josephine Wragge 63<br />
o Brigitte Ehret 62<br />
o Britta Gohl 60<br />
o Sumati Panicker 58<br />
o Uwe Herrmann 56<br />
o Orsola Lussignoli 56<br />
o Matthias Bohner 54<br />
o Oliver Haller 54<br />
o Martin Säurle 54<br />
Beatrice Büchsel erhält 49 Stimmen, Kerstin Elbing 45, Klaus Kabey 41 und Gabriele<br />
Wittmann 18.<br />
Ein bis vier Ersatzdelegierte<br />
Beatrice Büchsel, Kerstin Elbing, Klaus Kabey und Gabriele Wittmann werden einstimmig<br />
in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>des</strong> Ergebnisses <strong>des</strong> vorigen Wahlgangs zu Ersatzdelegierten<br />
gewählt.<br />
6
e. MV-Vorbereitungskommission für die MV 2013<br />
Fabienne Ettel, Peter Knauft, Francesca Sciannimanica, Emanuel Strohmeier und Sophie Uhing<br />
werden einstimmig gewählt.<br />
Top 14 Beschluss über den Termin <strong>der</strong> MV 2013:<br />
22./23. Juni 2013, Bad Honnef<br />
Einstimmig beschlossen.<br />
Top 15 Verschiedenes<br />
Es werden verschiedene Dankworte an alle Beteiligten ausgesprochen.<br />
Jürgen Diethold schließt die Mitglie<strong>der</strong>versammlung um 12:18 Uhr.<br />
Für die <strong>Protokoll</strong>antinnen<br />
Sarah Körber, AG Noujoud (Muggensturm)<br />
Für das Präsidium<br />
Jürgen Diethold, AG Bergisch-Gladbach<br />
Anlage 1<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
Anlage 2<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung: Einführung einer För<strong>der</strong>mitgliedschaft<br />
7
Anlage 1<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Geschäftsordnung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
§ 1 Allgemeines<br />
(1) Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist das höchste Organ <strong>des</strong> Vereins. Ihre Aufgaben bestimmen<br />
sich nach § 11 (1) und (2) <strong>der</strong> Satzung. Sie kann darüber hinaus Themen von allgemeinem<br />
Vereinsinteresse diskutieren, beachtet dabei jedoch die Kompetenzen an<strong>der</strong>er Vereinsorgane,<br />
namentlich <strong>der</strong> Delegiertenkonferenz.<br />
(2) Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung bedient sich <strong>der</strong> Versammlungsleitung, <strong>der</strong> <strong>Protokoll</strong>führung,<br />
<strong>der</strong> Vorbereitungs- und <strong>der</strong> Zählkommission.<br />
§ 2 Vereinsöffentlichkeit und Re<strong>der</strong>echt<br />
An <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung können Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Vereins sowie Delegierte und ehren-<br />
und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Mitgliedsstatus teilnehmen.<br />
Ihnen steht Re<strong>der</strong>echt zu. An<strong>der</strong>en Personen kann durch die Versammlungsleitung<br />
die Anwesenheit gestattet und Re<strong>der</strong>echt eingeräumt werden.<br />
§ 3 Versammlungsleitung<br />
(1) Die Versammlungsleitung besteht aus drei Mitglie<strong>der</strong>n, welche die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
jeweils aus ihrer Mitte wählt.<br />
(2) Die Versammlungsleitung leitet die Mitglie<strong>der</strong>versammlung und übt während dieser Zeit<br />
das Hausrecht aus. Es legt insbeson<strong>der</strong>e die Reihenfolge fest, in <strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> Tagesordnung<br />
die einzelnen Sachpunkte behandelt werden, achtet auf die Einhaltung von Tagesordnung<br />
und Zeitplan, leitet die Diskussionen, führt Abstimmungen und Wahlen durch<br />
und schließt die Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />
§ 4 <strong>Protokoll</strong><br />
(1) Das <strong>Protokoll</strong> wird von min<strong>des</strong>tens zwei Mitglie<strong>der</strong>n geführt, welche die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
jeweils aus ihrer Mitte wählt.<br />
(2) Diese erstellen ein Ergebnisprotokoll, in das insbeson<strong>der</strong>e die nach dieser Geschäftsordnung<br />
zu treffenden Feststellungen <strong>der</strong> Tagungsleitung, die Beschlüsse <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung,<br />
abgelehnte Anträge und Wahlergebnisse mit genauer Stimmenzahl bei Wahlen<br />
nach § 11 (1) <strong>der</strong> Satzung aufzunehmen sind. Außerdem soll das <strong>Protokoll</strong> auch eine<br />
kurze Zusammenfassung <strong>des</strong> Diskussionsergebnisses sowie im Anhang die Ergebnisprotokolle<br />
<strong>der</strong> eingesetzten Kommissionen und Workshops enthalten.<br />
(3) Die Teilprotokolle werden innerhalb von vier Wochen nach <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
erstellt und über die Geschäftsstelle dem jeweils zuletzt <strong>Protokoll</strong> führenden Mitglied und<br />
dem zuletzt amtierenden Versammlungsleitungsmitglied übersandt. Diese sind dafür verantwortlich,<br />
dass das <strong>Protokoll</strong> alle notwendigen Feststellungen enthält; und unterschreiben<br />
das <strong>Protokoll</strong>. Das <strong>Protokoll</strong> soll spätestens zwei Monate nach <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
in seiner endgültigen Fassung vorliegen.<br />
8
(4) Das vollständige <strong>Protokoll</strong> wird im Vereinsextranet veröffentlicht. Die gefassten<br />
Sachentscheidungen und Wahlergebnisse nach § 11 (1) <strong>der</strong> Satzung werden jedoch<br />
umgehend vorab im Vereinsextranet bekannt gemacht.<br />
§ 5 Zählkommission<br />
(1) Die Zählkommission besteht aus sechs Mitglie<strong>der</strong>n, welche die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
jeweils aus ihrer Mitte wählt.<br />
(2) Die Versammlungsleitung bedient sich <strong>der</strong> Zählkommission, wenn die Feststellung eines<br />
genauen Abstimmungsergebnisses erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
§ 6 Vorbereitungskommission<br />
(1) Die Vorbereitungskommission besteht aus min<strong>des</strong>tens drei Mitglie<strong>der</strong>n, welche die ordentliche<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung zur Vorbereitung <strong>der</strong> folgenden ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
und gegebenenfalls zwischenzeitlich stattfinden<strong>der</strong> außerordentlicher<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlungen wählt.<br />
(2) Die Vorbereitungskommission bereitet in Zusammenarbeit mit Präsidium und Geschäftsstelle<br />
die Mitglie<strong>der</strong>versammlung vor. Sie erstellt einen Tagesordnungsvorschlag unter<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong> bis dahin vorliegenden Anträge, stimmt den zeitlichen Rahmen <strong>der</strong><br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung ab und soll gewährleisten, dass alle wichtigen Entscheidungen in<br />
geordneter Form getroffen werden können. Sie schlägt vor, ob Anträge und Themen in<br />
Kommissionen o<strong>der</strong> Workshops beraten o<strong>der</strong> diskutiert werden sollen.<br />
(3) Die Vorbereitungskommission kann eigene Anträge einbringen und die Verbindung mehrerer<br />
Anträge vorschlagen.<br />
§ 7 Kommissionen und Workshops<br />
Zu Anträgen o<strong>der</strong> Themen eingerichtete Kommissionen o<strong>der</strong> Workshops benennen jeweils<br />
ein Mitglied, das <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung über das wesentliche Diskussionsergebnis<br />
berichtet und ein kurzes <strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> Sitzung o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Workshops anfertigt, welches<br />
als Anlage zum <strong>Protokoll</strong> genommen wird.<br />
§ 8 Vorbereitung und Einladung<br />
(1) Anträge und Tagesordnungsvorschläge sollen <strong>der</strong> Vorbereitungskommission spätestens<br />
sechs Wochen vor <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung vorliegen.<br />
(2) Die Einladung, <strong>der</strong> Tagesordnungsvorschlag und die bis dahin vorliegenden Anträge werden<br />
spätestens vier Wochen vor <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung an die Mitglie<strong>der</strong> versandt<br />
(§ 11 (3) <strong>der</strong> Satzung).<br />
§ 9 Formaler Ablauf <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
(1) Die Vorbereitungskommission eröffnet die Mitglie<strong>der</strong>versammlung und lässt die Versammlungsleitung<br />
wählen.<br />
(2) Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung wählt anschließend die <strong>Protokoll</strong>führerinnen und <strong>Protokoll</strong>führer<br />
und die Zählkommission.<br />
(3) Die Versammlungsleitung stellt danach fest, ob die Mitglie<strong>der</strong> ordnungsgemäß nach<br />
§ 11 (3) <strong>der</strong> Satzung eingeladen worden sind.<br />
9
(4) Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung beschließt alsdann über die Tagesordnung und über dem<br />
zeitlichen Verlauf <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />
(5) Die ordentliche Mitglie<strong>der</strong>versammlung wählt die Vorbereitungskommission und beschließt<br />
über Ort und Zeit <strong>der</strong> folgenden ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>versammlung; sie kann<br />
darüber hinaus die Durchführung einer außerordentlichen Mitglie<strong>der</strong>versammlung beschließen;<br />
die weitergehenden Bestimmungen <strong>der</strong> Satzung über die Einberufung außerordentlicher<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlungen bleiben davon jedoch unberührt.<br />
(6) Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist geschlossen, wenn die Versammlungsleitung dies bekannt<br />
gibt. Wird ein Geschäftsordnungsantrag auf Fortsetzung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung gestellt,<br />
ist dieser jedoch noch abzustimmen. Spricht sich die Mehrheit für diesen Antrag<br />
aus, wird die Mitglie<strong>der</strong>versammlung fortgesetzt.<br />
§ 10 Anträge zur Geschäftsordnung<br />
(1) Je<strong>des</strong> Mitglied kann auf den Verlauf <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung durch Anträge zur Geschäftsordnung<br />
Einfluss nehmen.<br />
(2) Anträge zur Geschäftsordnung sind Anträge zum Verfahren, nach dem Sachfragen behandelt<br />
werden sollen. Dazu zählen insbeson<strong>der</strong>e Anträge auf<br />
- Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Tagesordnung,<br />
- Redezeitbeschränkung,<br />
- Schluss <strong>der</strong> Rednerliste,<br />
- Schluss <strong>der</strong> Debatte,<br />
- Nichtbefassung sowie<br />
- Anträge zum Abstimmungs- o<strong>der</strong> Wahlverfahren.<br />
(3) Anträge zur Geschäftsordnung haben vor allen an<strong>der</strong>en Wortmeldungen Vorrang. Sie<br />
werden durch das Heben bei<strong>der</strong> Hände angezeigt. Erhebt sich gegen einen Geschäftsordnungsantrag<br />
keine Gegenrede, so gilt <strong>der</strong> Antrag als angenommen. An<strong>der</strong>nfalls wird <strong>der</strong><br />
Geschäftsordnungsantrag ohne weitere Diskussion sofort abgestimmt.<br />
§ 11 Redezeitbeschränkung<br />
Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung kann die Redezeit für die einzelnen Rednerinnen und Redner<br />
durch Beschluss auf nicht weniger als drei Minuten beschränken. Bei Überschreitungen<br />
<strong>der</strong> Redezeit weist die Versammlungsleitung hierauf hin und entzieht das Wort, falls nach<br />
einer weiteren Ermahnung die Redezeitbeschränkung nicht befolgt wird.<br />
§ 12 Außerordentliches Re<strong>der</strong>echt <strong>des</strong> Präsidiums<br />
Hat die Mitglie<strong>der</strong>versammlung den Schluss <strong>der</strong> Debatte o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Rednerliste beschlossen,<br />
so hat ungeachtet <strong>des</strong>sen ein Mitglied <strong>des</strong> Präsidiums Re<strong>der</strong>echt, falls das Präsidium<br />
zu diesem Punkt bislang noch nicht Stellung genommen hat.<br />
§ 13 Ausübung <strong>des</strong> Stimmrechts<br />
(1) An die Mitglie<strong>der</strong> werden vor Beginn <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung Stimmkarten für<br />
Handzeichenabstimmung und Stimmzettel für geheime Wahlen ausgegeben. Für verlorene<br />
Stimmkarten und Stimmzettel wird kein Ersatz geleistet.<br />
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(2) Das Stimmrecht kann bei offenen Abstimmungen und Wahlen nur mittels <strong>der</strong> Stimmkarte,<br />
bei geheimer Wahl nur mittels <strong>des</strong> von <strong>der</strong> Tagungsleitung aufgerufenen Stimmzettels<br />
ausgeübt werden.<br />
§ 14 Abstimmung von Anträgen<br />
(1) Anträge dürfen nur abgestimmt werden, wenn sie <strong>der</strong> Versammlungsleitung schriftlich<br />
vorliegen.<br />
(2) Soweit ein Antrag einer Kommission zugewiesen ist, hat diese eine Abstimmungsempfehlung<br />
zu erarbeiten. Ein von <strong>der</strong> Kommission empfohlener Antrag hat gegenüber dem Ursprungsantrag<br />
Vorrang. Der Ursprungsantrag wird nur auf beson<strong>der</strong>en Antrag abgestimmt.<br />
(3) Im Übrigen wird bei mehreren Anträgen zu <strong>der</strong>selben Frage zunächst <strong>der</strong> weiter gehende,<br />
dann <strong>der</strong> weniger weit gehende abgestimmt.<br />
(4) Über Än<strong>der</strong>ungen einzelner Anträge wird vorrangig abgestimmt.<br />
(5) Liegt <strong>der</strong> Antrag den Mitglie<strong>der</strong>n nicht schriftlich o<strong>der</strong> in projizierter Form vor, so liest<br />
die Versammlungsleitung den Antrag vor <strong>der</strong> Abstimmung noch einmal vor. Die Versammlungsleitung<br />
fragt in offener Abstimmung nach Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung.<br />
Anträge, die einer qualifizierten Mehrheit bedürfen (insbeson<strong>der</strong>e Satzungsän<strong>der</strong>ungen),<br />
müssen ausgezählt werden. Ansonsten ist bei eindeutiger Mehrheit keine Auszählung<br />
notwendig; erhebt jedoch ein Mitglied gegen das Ergebnis Wi<strong>der</strong>spruch, sind die<br />
Stimmen auszuzählen.<br />
§ 15 Erfor<strong>der</strong>liche Mehrheiten<br />
(1) Sofern die Satzung nichts An<strong>der</strong>es bestimmt, ist ein Beschluss gefasst, wenn die Zahl <strong>der</strong><br />
Ja-Stimmen größer ist als die Zahl <strong>der</strong> Nein-Stimmen (einfache Mehrheit). Stimmenthaltungen<br />
und ungültige Stimmen bleiben unberücksichtigt. Bei Stimmengleichheit ist ein<br />
Antrag abgelehnt.<br />
(2) Satzungsän<strong>der</strong>ungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln <strong>der</strong> erschienenen Mitglie<strong>der</strong><br />
(§ 19 (1) <strong>der</strong> Satzung). Die Zahl <strong>der</strong> Ja-Stimmen muss min<strong>des</strong>tens das Zweifache<br />
<strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Nein-Stimmen, Stimmenthaltungen und ungültigen Stimmen zusammen betragen.<br />
(3) Die Auflösung <strong>des</strong> Vereins bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln <strong>der</strong> erschienenen Mitglie<strong>der</strong><br />
(§ 19 (2) <strong>der</strong> Satzung). Der Antrag ist angenommen, wenn die Zahl <strong>der</strong> Ja-<br />
Stimmen min<strong>des</strong>tens das Dreifache <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Nein-Stimmen, Stimmenthaltungen und<br />
ungültigen Stimmen zusammen beträgt.<br />
§ 16 Wahlen<br />
(1) Die nach § 11 (1) <strong>der</strong> Satzung zu wählenden bzw. zu bestätigenden Personen werden<br />
grundsätzlich in getrennten Wahlgängen gewählt. Sind für gleiche Ämter mehrere Personen<br />
zu wählen, so kann die Wahl gleichzeitig erfolgen (Blockwahl). Dabei hat je<strong>des</strong> Mitglied<br />
höchstens so viele Stimmen, wie Personen zu wählen sind; eine Kumulation von<br />
Stimmen auf einzelne Bewerberinnen o<strong>der</strong> Bewerber ist unzulässig.<br />
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(2) Grundsätzlich erfolgen die Wahlen nach § 11 (1) <strong>der</strong> Satzung in geheimer Abstimmung.<br />
Stehen jedoch nicht mehr Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung, als Personen zu<br />
wählen sind, wird in offener Abstimmung gewählt, sofern kein Mitglied wi<strong>der</strong>spricht.<br />
(3) Die nach § 11 (1) <strong>der</strong> Satzung zu wählenden Personen sind gewählt, wenn sie mehr als<br />
die Hälfte <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen erreicht haben. Erreichen bei einer Blockwahl weniger<br />
Bewerberinnen o<strong>der</strong> Bewerber, als zu wählen sind, die nötige Stimmenzahl, findet<br />
eine Stichwahl statt; an dieser Stichwahl nimmt eine Bewerberin o<strong>der</strong> ein Bewerber mehr<br />
teil, als noch Personen zu wählen sind.<br />
(4) Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben unberücksichtigt.<br />
(5) Die Wahlen für die Versammlungsleitung, die <strong>Protokoll</strong>führung, die Vorbereitungs- und<br />
die Zählkommission erfolgen in offener Abstimmung; im übrigen gelten die vorstehenden<br />
Regelungen entsprechend.<br />
(6) Die Abberufung eines Präsidiumsmitglieds gemäß § 14 (5) <strong>der</strong> Satzung kann nur in geheimer<br />
Abstimmung erfolgen.<br />
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Anlage 2<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung:<br />
Einführung einer För<strong>der</strong>mitgliedschaft<br />
§ 7a För<strong>der</strong>mitglie<strong>der</strong> (neu)<br />
(1) Natürliche Personen können För<strong>der</strong>mitglie<strong>der</strong> werden, um die Arbeit <strong>des</strong> Vereins ideell und<br />
materiell zu unterstützen.<br />
(2) Die För<strong>der</strong>mitgliedschaft wird durch schriftlichen Antrag erworben. Das Präsidium o<strong>der</strong> die<br />
von ihm Beauftragten entscheiden über die Aufnahme.<br />
(3) Die Aufnahme eines För<strong>der</strong>mitglieds kann verweigert werden, wenn die Voraussetzungen<br />
nach Abs. 1 nicht erfüllt sind. § 6 (5) Satz 2 gilt entsprechend.<br />
(4) För<strong>der</strong>mitglie<strong>der</strong> sind berechtigt, an <strong>der</strong> ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>versammlung teilzunehmen.<br />
Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung auf den Internetseiten <strong>des</strong> Vereins spätestens 4<br />
Wochen im Voraus unter Angabe von Ort, Zeit und beabsichtigter Tagesordnung. Für die<br />
Einberufung einer außerordentlichen Mitglie<strong>der</strong>versammlung gilt § 11 Ziffer 4 <strong>der</strong> Satzung.<br />
(5) För<strong>der</strong>mitglie<strong>der</strong> haben in den Organen <strong>des</strong> Vereins kein aktives und kein passives Stimmrecht.<br />
(6) Die För<strong>der</strong>mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss o<strong>der</strong> Tod.<br />
(7) Das Präsidium o<strong>der</strong> die von ihm Beauftragten können För<strong>der</strong>mitglie<strong>der</strong> gemäß § 8 (2) ausschließen<br />
o<strong>der</strong> ihre Mitgliedschaft ruhen lassen.<br />
(8) Die Höhe <strong>der</strong> Min<strong>des</strong>tför<strong>der</strong>beiträge von För<strong>der</strong>mitglie<strong>der</strong>n wird vom Präsidium o<strong>der</strong> den von<br />
ihm Beauftragten festgesetzt. För<strong>der</strong>beiträge werden ausschließlich an das zentrale Spendenkonto<br />
gezahlt.<br />
Wird die Zahlung <strong>des</strong> För<strong>der</strong>beitrags gekündigt o<strong>der</strong> eingestellt, so erlischt die För<strong>der</strong>mitgliedschaft<br />
automatisch.<br />
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