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Hochdruckreiniger Kränzle therm C 15-150 - cleanscout-de/home ...

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Pflege und Wartung<br />

Vorschriften, Verordnungen, Prüfungen<br />

Von <strong>Kränzle</strong> durchgeführte Prüfungen<br />

- Schutzleiterwi<strong>de</strong>rstands-Messung<br />

- Spannungs- und Strom-Messung<br />

- Prüfung <strong>de</strong>r Spannungsfestigkeit mit +/- <strong>15</strong>30 V<br />

- Druckprüfung <strong>de</strong>r Heizschlange mit 300 bar<br />

- Sicht- und Funktionskontrolle gemäß beiliegen<strong>de</strong>m Prüfblatt<br />

- Abgasanalyse (siehe beiliegen<strong>de</strong>n Teststreifen)<br />

Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler<br />

Die Maschine entspricht <strong>de</strong>n "Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler". Diese Richtlinien<br />

wur<strong>de</strong>n Herausgegeben vom Verband <strong>de</strong>r gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />

und ist zu beziehen vom Carl Heymann-Verlag KG, Luxemburger Str. 449,<br />

50939 Köln.Nach diesen Richtlinien ist dieses Gerät bei Bedarf, min<strong>de</strong>stens jedoch<br />

alle 12 Monate von einem Sachkundigen auf Betriebssicherheit zu überprüfen.<br />

Tragen Sie diese Prüfungen in <strong>de</strong>n Prüfplan am En<strong>de</strong> dieses Handbuchs eine.<br />

Druckbehälter- und Dampfkesselverordnung<br />

<strong>Kränzle</strong> Heißwasser-<strong>Hochdruckreiniger</strong> entsprechen <strong>de</strong>r Druckbehälter- und<br />

Dampfkesselverordnung. Es ist keine Bauartzulassung, Erlaubnisanzeige und<br />

Abnahmeprüfung erfor<strong>de</strong>rlich. Der Wasserinhalt beträgt wenniger als 10l.<br />

Betreiberpflichten<br />

Der Betreiber hat <strong>de</strong>für zu sorgen, daß vor je<strong>de</strong>r Inbetriebnahme <strong>de</strong>s Flüssigkeitsstrahlers<br />

<strong>de</strong>ssen Sicherheitsrelevanten Teile auf ihren einwandfreien Zustand überprüft<br />

wer<strong>de</strong>n. (z.B. Sicherheitsventile, Schlauch- und Elektrische Leitungen,<br />

Spritzeinrichungen, etc.)<br />

Bun<strong>de</strong>simmissionsschutzgesetz<br />

Bei stationärer Aufstellung, muß die Anlage nach <strong>de</strong>r ersten Verordnung zu<br />

Durchführung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>simmisionsschutzgesetzes jährlich einmal durch Ihren<br />

zuständigen Bezirksschornsteinfeger auf Einhaltung <strong>de</strong>r Auswurfbegrenzungeswerte<br />

überprüft wer<strong>de</strong>n. Die erste Prüfung ist innerhalb <strong>de</strong>r ersten vier Wochen nach<br />

Inbetriebnahme vorzunehmen. Die Messung muß <strong>de</strong>r Betreiber <strong>de</strong>s Hochdruckreinigungsgerätes<br />

veranlassen.<br />

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