Hochdruckreiniger Kränzle therm C 15-150 - cleanscout-de/home ...
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Pflege und Wartung<br />
Vorschriften, Verordnungen, Prüfungen<br />
Von <strong>Kränzle</strong> durchgeführte Prüfungen<br />
- Schutzleiterwi<strong>de</strong>rstands-Messung<br />
- Spannungs- und Strom-Messung<br />
- Prüfung <strong>de</strong>r Spannungsfestigkeit mit +/- <strong>15</strong>30 V<br />
- Druckprüfung <strong>de</strong>r Heizschlange mit 300 bar<br />
- Sicht- und Funktionskontrolle gemäß beiliegen<strong>de</strong>m Prüfblatt<br />
- Abgasanalyse (siehe beiliegen<strong>de</strong>n Teststreifen)<br />
Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler<br />
Die Maschine entspricht <strong>de</strong>n "Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler". Diese Richtlinien<br />
wur<strong>de</strong>n Herausgegeben vom Verband <strong>de</strong>r gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />
und ist zu beziehen vom Carl Heymann-Verlag KG, Luxemburger Str. 449,<br />
50939 Köln.Nach diesen Richtlinien ist dieses Gerät bei Bedarf, min<strong>de</strong>stens jedoch<br />
alle 12 Monate von einem Sachkundigen auf Betriebssicherheit zu überprüfen.<br />
Tragen Sie diese Prüfungen in <strong>de</strong>n Prüfplan am En<strong>de</strong> dieses Handbuchs eine.<br />
Druckbehälter- und Dampfkesselverordnung<br />
<strong>Kränzle</strong> Heißwasser-<strong>Hochdruckreiniger</strong> entsprechen <strong>de</strong>r Druckbehälter- und<br />
Dampfkesselverordnung. Es ist keine Bauartzulassung, Erlaubnisanzeige und<br />
Abnahmeprüfung erfor<strong>de</strong>rlich. Der Wasserinhalt beträgt wenniger als 10l.<br />
Betreiberpflichten<br />
Der Betreiber hat <strong>de</strong>für zu sorgen, daß vor je<strong>de</strong>r Inbetriebnahme <strong>de</strong>s Flüssigkeitsstrahlers<br />
<strong>de</strong>ssen Sicherheitsrelevanten Teile auf ihren einwandfreien Zustand überprüft<br />
wer<strong>de</strong>n. (z.B. Sicherheitsventile, Schlauch- und Elektrische Leitungen,<br />
Spritzeinrichungen, etc.)<br />
Bun<strong>de</strong>simmissionsschutzgesetz<br />
Bei stationärer Aufstellung, muß die Anlage nach <strong>de</strong>r ersten Verordnung zu<br />
Durchführung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>simmisionsschutzgesetzes jährlich einmal durch Ihren<br />
zuständigen Bezirksschornsteinfeger auf Einhaltung <strong>de</strong>r Auswurfbegrenzungeswerte<br />
überprüft wer<strong>de</strong>n. Die erste Prüfung ist innerhalb <strong>de</strong>r ersten vier Wochen nach<br />
Inbetriebnahme vorzunehmen. Die Messung muß <strong>de</strong>r Betreiber <strong>de</strong>s Hochdruckreinigungsgerätes<br />
veranlassen.<br />
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