Merkblatt zu Schulwanderungen und Schulfahrten - Kreis Coesfeld
Merkblatt zu Schulwanderungen und Schulfahrten - Kreis Coesfeld
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<strong>Merkblatt</strong> <strong>zu</strong> <strong>Schulwanderungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Schulfahrten</strong><br />
Die folgenden Informationen dienen als Hilfestellung bei der Abwicklung <strong>und</strong> Abrechnung<br />
von Reisekosten im Zusammenhang mit <strong>Schulfahrten</strong> <strong>und</strong> <strong>Schulwanderungen</strong>.<br />
1. Allgemeines<br />
Die Wanderrichtlinien (BASS 14 – 12 Nr. 2), hier insbesondere die Zuständigkeiten der<br />
Schulpflegschaft für die Festlegung des Rahmens (s. Nr. 2.2) <strong>und</strong> die Zuständigkeit der<br />
Klassenpflegschaft für die Entscheidung über Ziel, Programm <strong>und</strong> Dauer auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
eines Vorschlages der Klassenlehrerin / des Klassenlehrers (s. Nr. 2.4) sind <strong>zu</strong> beachten.<br />
2. Genehmigung<br />
Jede Veranstaltung ist durch die Schulleitung <strong>zu</strong> genehmigen. Nimmt ein/e Schulleiter/in teil,<br />
muss die Genehmigung durch die <strong>zu</strong>ständige Schulaufsichtsbeamtin des Schulamtes für den<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> erteilt werden.<br />
Der Genehmigungsvordruck „Antrag auf Genehmigung einer Schulwanderung / Schulfahrt“<br />
ist auf der Internetseite des Schulamtes (http://schulamt.kreis-coesfeld.de/) unter der Rubrik<br />
Vordrucke/Formulare – Reisekosten hinterlegt.<br />
3. Reisekostenabrechnung<br />
a) Erstattungsantrag<br />
Es ist das Formular „Reisekostenrechnung für <strong>Schulwanderungen</strong> / <strong>Schulfahrten</strong>“ <strong>zu</strong><br />
verwenden. Dieses Formular finden Sie ebenfalls auf dem Link der o.g. Internetseite. Die<br />
Lehrkräfte <strong>und</strong> Begleiter/innen, die gemeinsam an einer Schulfahrt teilgenommen haben,<br />
sollten ihre Reisekostenrechnungen stets gleichzeitig vorlegen.<br />
b) Antragsfristen<br />
Bei der Beantragung von Reisekostenvergütung ist die gesetzliche Ausschlussfrist von<br />
sechs Monaten nach Beendigung der Reise <strong>zu</strong> beachten. Maßgebend für die<br />
Einhaltung der Frist ist der Eingang des Antrages beim Schulamt für den <strong>Kreis</strong><br />
<strong>Coesfeld</strong>. Bei Überschreitung der Frist verfällt der Erstattungsanspruch. Da es sich um<br />
eine gesetzliche Ausschlussfrist handelt, ist eine Fristverlängerung nicht möglich.<br />
c) Anlagen<br />
Nur Anträge mit vollständigen Anlagen können abschließend bearbeitet werden.<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> sind der Reisekostenrechnung folgende Unterlagen bei<strong>zu</strong>fügen:<br />
• Die erteilte Dienstreisegenehmigung für die Schulwanderung/Schulfahrt,<br />
• Fahrkostenbelege,<br />
• Nebenkostenbelege.<br />
d) Fahrkosten<br />
Stellt ein Reisebüro einen Pauschalbetrag für Fahr-, Unterkunfts- <strong>und</strong> Verpflegungskosten<br />
in Rechnung, so sind die anteiligen Fahrkosten <strong>zu</strong> erfragen <strong>und</strong> nur diese<br />
an<strong>zu</strong>geben <strong>und</strong> <strong>zu</strong> belegen.<br />
Sofern <strong>zu</strong>r Durchführung der Wanderfahrt Privat - PKW benutzt werden müssen, können<br />
die Kosten hierfür nur erstattet werden, wenn die Benut<strong>zu</strong>ng der PKW ausdrücklich von<br />
der Schulleitung angeordnet wurde. Die Erstattung dieser Kosten richtet sich § 6 Absatz<br />
2 Landesreisekostengesetz (LRKG).<br />
e) Unterkunfts- <strong>und</strong> Verpflegungskosten<br />
Zu den Unterkunfts- <strong>und</strong> Verpflegungskosten sind keine Belege vor<strong>zu</strong>legen. Unabhängig<br />
von der tatsächlichen Höhe dieser Aufwendungen erfolgt die Erstattung nur in Form einer<br />
Aufwandsvergütung nach Maßgabe des R<strong>und</strong>erlasses des Schulministeriums vom<br />
23.11.1999 – BASS 21-24 Nr. 6.
f) Nebenkosten<br />
Nebenkosten können nur gegen Vorlage von Belegen abgerechnet werden.<br />
Die folgende Auflistung erstattungsfähiger <strong>und</strong> nicht erstattungsfähiger Nebenkosten ist<br />
nicht abschließend, sondern soll Ihnen lediglich als Anhaltspunkt dienen.<br />
Erstattungsfähige Nebenkosten: Nicht erstattungsfähige Nebenkosten:<br />
• Eintrittsgelder, z.B. Museum, Ausstellungen,<br />
Besichtigungen, Zoo, Theater, Schwimmbad<br />
• Wattwanderung<br />
• Kurtaxe<br />
• Stadtr<strong>und</strong>fahrt<br />
• Gepäckbeförderung<br />
g) Tagegeld / Aufwandsvergütung<br />
Bei mehrtätigen <strong>Schulfahrten</strong> <strong>und</strong> <strong>Schulwanderungen</strong> beträgt die anstelle des<br />
Tagegeldes <strong>zu</strong> zahlende Aufwandsvergütung je vollem Kalendertag (24 Std. abwesend)<br />
14,- Euro, die anstelle der Übernachtungspauschale <strong>zu</strong> zahlende Aufwandsvergütung<br />
12,- Euro. Zwischen Inland <strong>und</strong> Ausland wird hier nicht differenziert.<br />
Abwesenheit Aufwandsvergütung<br />
24 St<strong>und</strong>en 14 ,- Euro<br />
Weniger als 24 St<strong>und</strong>en, aber mind. 14 Std. 7 ,- Euro<br />
Weniger als 14 St<strong>und</strong>en, aber mind. 8 Std. 4 ,- Euro<br />
• Reiserücktrittsversicherung<br />
• Fahrpläne, Stadtpläne, Wanderkarten,<br />
Prospekte<br />
• Postkarten, Porto, Telefonkosten<br />
• Trinkgelder<br />
• Kaffee, Kuchen, Getränke<br />
h) Freiplätze<br />
Nur die Begleiter (Lehrer, Lehramtsanwärter, Eltern) können darüber entscheiden, wer<br />
einen eventuell <strong>zu</strong>r Verfügung gestellten Freiplatz in Anspruch nimmt. Ein solcher<br />
Freiplatz kann der gesamten Reisegruppe, einem oder mehreren Schülern / Begleiter<br />
<strong>zu</strong>gute kommen.<br />
4. Reisekostenkontingente<br />
Mit einer gesonderten Verfügung der Bezirksregierung Münster wird jedes Jahr bekannt<br />
gegeben, in welcher Höhe den einzelnen Schulen Reisekostenmittel für die Reisekostenerstattungen<br />
im laufenden Haushaltsjahr <strong>zu</strong>geteilt werden.<br />
Das Schulamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> erhält diese Verfügung meist in den Sommerferien. Zu<br />
diesem Zeitpunkt sind häufig bereits <strong>Schulwanderungen</strong> von den einzelnen Schulen<br />
durchgeführt worden.<br />
Eine Erstattung der Reisekosten durch das Schulamt für den <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> an die<br />
begleitenden Lehrkräfte kann erst nach der Mittel<strong>zu</strong>weisung durch die Bezirksregierung<br />
erfolgen. Bitte reichen Sie die Reisekostenrechnungen trotzdem zeitnah über Ihr<br />
Schulsekretariat an das Schulamt weiter, damit die gesetzliche Ausschlussfrist eingehalten<br />
wird.<br />
Aus verwaltungstechnischen Gründen kann die Auszahlung von Reisekostenvergütung nur<br />
bis <strong>zu</strong>m 15.11. eines jeden Jahres erfolgen. Ihre Reisekostenrechnungen müssen <strong>zu</strong> diesem<br />
Zeitpunkt im Schulamt für den <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> eingegangen sein, damit eine Auszahlung im<br />
laufenden Jahr noch erfolgen kann.<br />
5. Rückfragen<br />
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Deuker (Tel. 02541/18-4204) <strong>und</strong> Herr Hessel<br />
(Tel. 02541/18-4200) <strong>zu</strong>r Verfügung.