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Merkblatt zu Schulwanderungen und Schulfahrten - Kreis Coesfeld

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<strong>Merkblatt</strong> <strong>zu</strong> <strong>Schulwanderungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Schulfahrten</strong><br />

Die folgenden Informationen dienen als Hilfestellung bei der Abwicklung <strong>und</strong> Abrechnung<br />

von Reisekosten im Zusammenhang mit <strong>Schulfahrten</strong> <strong>und</strong> <strong>Schulwanderungen</strong>.<br />

1. Allgemeines<br />

Die Wanderrichtlinien (BASS 14 – 12 Nr. 2), hier insbesondere die Zuständigkeiten der<br />

Schulpflegschaft für die Festlegung des Rahmens (s. Nr. 2.2) <strong>und</strong> die Zuständigkeit der<br />

Klassenpflegschaft für die Entscheidung über Ziel, Programm <strong>und</strong> Dauer auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

eines Vorschlages der Klassenlehrerin / des Klassenlehrers (s. Nr. 2.4) sind <strong>zu</strong> beachten.<br />

2. Genehmigung<br />

Jede Veranstaltung ist durch die Schulleitung <strong>zu</strong> genehmigen. Nimmt ein/e Schulleiter/in teil,<br />

muss die Genehmigung durch die <strong>zu</strong>ständige Schulaufsichtsbeamtin des Schulamtes für den<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> erteilt werden.<br />

Der Genehmigungsvordruck „Antrag auf Genehmigung einer Schulwanderung / Schulfahrt“<br />

ist auf der Internetseite des Schulamtes (http://schulamt.kreis-coesfeld.de/) unter der Rubrik<br />

Vordrucke/Formulare – Reisekosten hinterlegt.<br />

3. Reisekostenabrechnung<br />

a) Erstattungsantrag<br />

Es ist das Formular „Reisekostenrechnung für <strong>Schulwanderungen</strong> / <strong>Schulfahrten</strong>“ <strong>zu</strong><br />

verwenden. Dieses Formular finden Sie ebenfalls auf dem Link der o.g. Internetseite. Die<br />

Lehrkräfte <strong>und</strong> Begleiter/innen, die gemeinsam an einer Schulfahrt teilgenommen haben,<br />

sollten ihre Reisekostenrechnungen stets gleichzeitig vorlegen.<br />

b) Antragsfristen<br />

Bei der Beantragung von Reisekostenvergütung ist die gesetzliche Ausschlussfrist von<br />

sechs Monaten nach Beendigung der Reise <strong>zu</strong> beachten. Maßgebend für die<br />

Einhaltung der Frist ist der Eingang des Antrages beim Schulamt für den <strong>Kreis</strong><br />

<strong>Coesfeld</strong>. Bei Überschreitung der Frist verfällt der Erstattungsanspruch. Da es sich um<br />

eine gesetzliche Ausschlussfrist handelt, ist eine Fristverlängerung nicht möglich.<br />

c) Anlagen<br />

Nur Anträge mit vollständigen Anlagen können abschließend bearbeitet werden.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> sind der Reisekostenrechnung folgende Unterlagen bei<strong>zu</strong>fügen:<br />

• Die erteilte Dienstreisegenehmigung für die Schulwanderung/Schulfahrt,<br />

• Fahrkostenbelege,<br />

• Nebenkostenbelege.<br />

d) Fahrkosten<br />

Stellt ein Reisebüro einen Pauschalbetrag für Fahr-, Unterkunfts- <strong>und</strong> Verpflegungskosten<br />

in Rechnung, so sind die anteiligen Fahrkosten <strong>zu</strong> erfragen <strong>und</strong> nur diese<br />

an<strong>zu</strong>geben <strong>und</strong> <strong>zu</strong> belegen.<br />

Sofern <strong>zu</strong>r Durchführung der Wanderfahrt Privat - PKW benutzt werden müssen, können<br />

die Kosten hierfür nur erstattet werden, wenn die Benut<strong>zu</strong>ng der PKW ausdrücklich von<br />

der Schulleitung angeordnet wurde. Die Erstattung dieser Kosten richtet sich § 6 Absatz<br />

2 Landesreisekostengesetz (LRKG).<br />

e) Unterkunfts- <strong>und</strong> Verpflegungskosten<br />

Zu den Unterkunfts- <strong>und</strong> Verpflegungskosten sind keine Belege vor<strong>zu</strong>legen. Unabhängig<br />

von der tatsächlichen Höhe dieser Aufwendungen erfolgt die Erstattung nur in Form einer<br />

Aufwandsvergütung nach Maßgabe des R<strong>und</strong>erlasses des Schulministeriums vom<br />

23.11.1999 – BASS 21-24 Nr. 6.


f) Nebenkosten<br />

Nebenkosten können nur gegen Vorlage von Belegen abgerechnet werden.<br />

Die folgende Auflistung erstattungsfähiger <strong>und</strong> nicht erstattungsfähiger Nebenkosten ist<br />

nicht abschließend, sondern soll Ihnen lediglich als Anhaltspunkt dienen.<br />

Erstattungsfähige Nebenkosten: Nicht erstattungsfähige Nebenkosten:<br />

• Eintrittsgelder, z.B. Museum, Ausstellungen,<br />

Besichtigungen, Zoo, Theater, Schwimmbad<br />

• Wattwanderung<br />

• Kurtaxe<br />

• Stadtr<strong>und</strong>fahrt<br />

• Gepäckbeförderung<br />

g) Tagegeld / Aufwandsvergütung<br />

Bei mehrtätigen <strong>Schulfahrten</strong> <strong>und</strong> <strong>Schulwanderungen</strong> beträgt die anstelle des<br />

Tagegeldes <strong>zu</strong> zahlende Aufwandsvergütung je vollem Kalendertag (24 Std. abwesend)<br />

14,- Euro, die anstelle der Übernachtungspauschale <strong>zu</strong> zahlende Aufwandsvergütung<br />

12,- Euro. Zwischen Inland <strong>und</strong> Ausland wird hier nicht differenziert.<br />

Abwesenheit Aufwandsvergütung<br />

24 St<strong>und</strong>en 14 ,- Euro<br />

Weniger als 24 St<strong>und</strong>en, aber mind. 14 Std. 7 ,- Euro<br />

Weniger als 14 St<strong>und</strong>en, aber mind. 8 Std. 4 ,- Euro<br />

• Reiserücktrittsversicherung<br />

• Fahrpläne, Stadtpläne, Wanderkarten,<br />

Prospekte<br />

• Postkarten, Porto, Telefonkosten<br />

• Trinkgelder<br />

• Kaffee, Kuchen, Getränke<br />

h) Freiplätze<br />

Nur die Begleiter (Lehrer, Lehramtsanwärter, Eltern) können darüber entscheiden, wer<br />

einen eventuell <strong>zu</strong>r Verfügung gestellten Freiplatz in Anspruch nimmt. Ein solcher<br />

Freiplatz kann der gesamten Reisegruppe, einem oder mehreren Schülern / Begleiter<br />

<strong>zu</strong>gute kommen.<br />

4. Reisekostenkontingente<br />

Mit einer gesonderten Verfügung der Bezirksregierung Münster wird jedes Jahr bekannt<br />

gegeben, in welcher Höhe den einzelnen Schulen Reisekostenmittel für die Reisekostenerstattungen<br />

im laufenden Haushaltsjahr <strong>zu</strong>geteilt werden.<br />

Das Schulamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> erhält diese Verfügung meist in den Sommerferien. Zu<br />

diesem Zeitpunkt sind häufig bereits <strong>Schulwanderungen</strong> von den einzelnen Schulen<br />

durchgeführt worden.<br />

Eine Erstattung der Reisekosten durch das Schulamt für den <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> an die<br />

begleitenden Lehrkräfte kann erst nach der Mittel<strong>zu</strong>weisung durch die Bezirksregierung<br />

erfolgen. Bitte reichen Sie die Reisekostenrechnungen trotzdem zeitnah über Ihr<br />

Schulsekretariat an das Schulamt weiter, damit die gesetzliche Ausschlussfrist eingehalten<br />

wird.<br />

Aus verwaltungstechnischen Gründen kann die Auszahlung von Reisekostenvergütung nur<br />

bis <strong>zu</strong>m 15.11. eines jeden Jahres erfolgen. Ihre Reisekostenrechnungen müssen <strong>zu</strong> diesem<br />

Zeitpunkt im Schulamt für den <strong>Kreis</strong> <strong>Coesfeld</strong> eingegangen sein, damit eine Auszahlung im<br />

laufenden Jahr noch erfolgen kann.<br />

5. Rückfragen<br />

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Deuker (Tel. 02541/18-4204) <strong>und</strong> Herr Hessel<br />

(Tel. 02541/18-4200) <strong>zu</strong>r Verfügung.

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