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Das Gemeindeamt - Maishofen

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BÜRGER<br />

INFO<br />

Meldepfl icht<br />

Wer in einer Wohnung oder einem Haus Unterkunft nimmt, muss sich innerhalb von drei<br />

Tagen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden (dies gilt auch für Neugeborene<br />

- Meldepfl icht liegt bei den Erziehungsberechtigten). Sollte der Umzug innerhalb von<br />

<strong>Maishofen</strong> erfolgen, muss dies ebenfalls binnen drei Tagen beim Meldeamt gemeldet<br />

werden.<br />

Für die Anmeldung eines Wohnsitzes sind folgende Unterlagen im<br />

Original erforderlich:<br />

•<br />

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•<br />

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•<br />

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Vollständig ausgefüllter Meldezettel (erhältlich im <strong>Gemeindeamt</strong> oder auf der Homepage<br />

im Bereich „Meldeamt - Wahlen“)<br />

Reisepass oder Personalausweis bei Fremden<br />

Geburtsurkunde<br />

Heiratsurkunde<br />

Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Berufs- und Standesbezeichnungen<br />

Bei Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft zusätzlich die Niederlassungskarte<br />

Mietvertrag oder die Unterschrift des Unterkunftgebers auf dem Meldezettel<br />

Für die Anmeldung eines Neugeborenen sind folgende Unterlagen notwendig:<br />

•<br />

•<br />

Geburtsurkunde<br />

Vollständig ausgefüllter Meldezettel (erhältlich im <strong>Gemeindeamt</strong> bzw. auf der Gemeindehomepage)<br />

EU-Bürger, Eintrag Wählerverzeichnis<br />

Nicht österreichische EU-Bürger und EU-Bürgerinnen sind in Österreich grundsätzlich<br />

wahlberechtigt bei Gemeinderatswahlen sowie bei Europawahlen.<br />

Um an Gemeinderatswahlen teilnehmen zu können, werden Sie in der Regel von Amts<br />

wegen in die lokale Wählerevidenz bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde eingetragen.<br />

Bei Europawahlen müssen Sie, um die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments<br />

zu wählen, einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen.<br />

Voraussetzung für die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz:<br />

Müssen Sie einen Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde haben und<br />

dürfen in Ihrem Herkunftsstaat nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.<br />

Der Antrag auf Erfassung in der Europa-Wählerevidenz ist jederzeit möglich.<br />

Zuständige Behörde:<br />

Die Gemeinde in der der Antragsteller oder die Antragstellerin den Hauptwohnsitz hat.<br />

Erforderliche Unterlagen:<br />

amtlicher Lichtbildausweis, Nachweis der Staatsangehörigkeit, Bestätigung der Meldung.

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