Das Gemeindeamt - Maishofen
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BÜRGER<br />
INFO<br />
Meldepfl icht<br />
Wer in einer Wohnung oder einem Haus Unterkunft nimmt, muss sich innerhalb von drei<br />
Tagen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden (dies gilt auch für Neugeborene<br />
- Meldepfl icht liegt bei den Erziehungsberechtigten). Sollte der Umzug innerhalb von<br />
<strong>Maishofen</strong> erfolgen, muss dies ebenfalls binnen drei Tagen beim Meldeamt gemeldet<br />
werden.<br />
Für die Anmeldung eines Wohnsitzes sind folgende Unterlagen im<br />
Original erforderlich:<br />
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Vollständig ausgefüllter Meldezettel (erhältlich im <strong>Gemeindeamt</strong> oder auf der Homepage<br />
im Bereich „Meldeamt - Wahlen“)<br />
Reisepass oder Personalausweis bei Fremden<br />
Geburtsurkunde<br />
Heiratsurkunde<br />
Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Berufs- und Standesbezeichnungen<br />
Bei Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft zusätzlich die Niederlassungskarte<br />
Mietvertrag oder die Unterschrift des Unterkunftgebers auf dem Meldezettel<br />
Für die Anmeldung eines Neugeborenen sind folgende Unterlagen notwendig:<br />
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Geburtsurkunde<br />
Vollständig ausgefüllter Meldezettel (erhältlich im <strong>Gemeindeamt</strong> bzw. auf der Gemeindehomepage)<br />
EU-Bürger, Eintrag Wählerverzeichnis<br />
Nicht österreichische EU-Bürger und EU-Bürgerinnen sind in Österreich grundsätzlich<br />
wahlberechtigt bei Gemeinderatswahlen sowie bei Europawahlen.<br />
Um an Gemeinderatswahlen teilnehmen zu können, werden Sie in der Regel von Amts<br />
wegen in die lokale Wählerevidenz bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde eingetragen.<br />
Bei Europawahlen müssen Sie, um die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments<br />
zu wählen, einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen.<br />
Voraussetzung für die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz:<br />
Müssen Sie einen Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde haben und<br />
dürfen in Ihrem Herkunftsstaat nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.<br />
Der Antrag auf Erfassung in der Europa-Wählerevidenz ist jederzeit möglich.<br />
Zuständige Behörde:<br />
Die Gemeinde in der der Antragsteller oder die Antragstellerin den Hauptwohnsitz hat.<br />
Erforderliche Unterlagen:<br />
amtlicher Lichtbildausweis, Nachweis der Staatsangehörigkeit, Bestätigung der Meldung.