25.01.2013 Aufrufe

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen - Stadt Geldern

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen - Stadt Geldern

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen - Stadt Geldern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Verbindliche</strong> <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Elterneinkommen</strong><br />

(in Verbindung mit § 62 KJHG und § 5 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen)<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

- Jugendamt -<br />

Postfach 14 48<br />

47594 <strong>Geldern</strong><br />

Das Land Nordrhein-Westfalen, die Städte und Kreise und die Träger der Einrichtungen finanzieren die Tageseinrichtungen für Kinder.<br />

Die Kosten, die zwischen 3.375 und 9.510 € pro Jahr und Platz betragen (Stand 1997), erfordern einen erheblichen Einsatz von Steuermitteln.<br />

Deshalb ist es erforderlich, Elternbeiträge zu erheben.<br />

Zur Feststellung, in welchem Umfang die Eltern Beiträge zu übernehmen haben, ist eine <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> Einkommen der Eltern bzw. des<br />

Elternteils abzugeben.<br />

Die nachfolgende <strong>Erklärung</strong> sowie Einkommensnachweise in Form von Steuerbescheiden oder Gehalts-/Lohnabrechnungen sind<br />

ordnungsgemäß innerhalb der genannten Frist abzugeben.<br />

Gemäß § 2 ff der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen <strong>zum</strong> Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder und der Teilnahme<br />

an ausserunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen vom 01.08.2006 sind Sie verpflichtet, schriftlich anzugeben<br />

und nachzuweisen, welche Einkommensgruppe Ihre Elternbeiträge zugrunde zu legen sind. Ohne Angaben zur Einkommenshöhe<br />

und ohne Einkommensnachweis ist der höchste Elternbeitrag zu leisten.<br />

Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen !<br />

Name, Vorname des Kindes Geb.-Datum<br />

Name und Art<br />

der Tageseinrichtung<br />

voraussichtliches Ende des<br />

Besuchs der Einrichtung<br />

Es besucht/besuchen ein weiteres Kind / weitere Kinder<br />

(Geschwisterkind) einen Kindergarten/die Offene Ganztagsschule in <strong>Geldern</strong>: ja nein<br />

Name, Vorname des Kindes / der Kinder Name der Einrichtung/Schule<br />

<strong>Verbindliche</strong> <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Elterneinkommen</strong> der Ehegatten gemeinsam des Vaters der Mutter<br />

Erläuterung: Ehegatten können getrennte <strong>Erklärung</strong>en oder eine gemeinsame <strong>Erklärung</strong> abgeben.<br />

1. Angaben zur Person des Vaters<br />

Name, Vorname<br />

Straße, Haus-Nr.<br />

Erwerbstätig ja nein<br />

Ich beziehe Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder<br />

aufgrund der Ausübung eines Mandates, und mir steht aufgrund<br />

dessen für den Fall des Ausscheidens eine lebenslängliche Versorgung<br />

oder an deren Stelle eine Abfindung zu.<br />

ja nein<br />

PLZ, Ort<br />

Ich bin Beamter oder ähnlicher Einkommensbezieher und habe<br />

keine eigenen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu<br />

erbringen.<br />

ja nein


2. Angaben zur Person der Mutter<br />

Name, Vorname<br />

Straße, Haus-Nr.<br />

Erwerbstätig ja nein<br />

Ich beziehe Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder<br />

aufgrund der Ausübung eines Mandates und mir steht aufgrund<br />

dessen für den Fall des Ausscheidens eine lebenslängliche Versorgung<br />

oder an deren Stelle eine Abfindung zu.<br />

ja nein<br />

3. Angaben zu den positiven Einkünften<br />

Erläuterung zu den positiven Einkünften:<br />

PLZ, Ort<br />

Ich bin Beamtin oder ähnliche Einkommensbezieherin und habe<br />

keine eigenen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu<br />

erbringen.<br />

ja nein<br />

Anzugeben sind die positiven Einkünfte aus den jeweiligen Einkommensarten. Negative Einkünfte aus einer anderen Einkommensart sind<br />

nicht abzuziehen.<br />

Die positiven Einkünfte können der jeweiligen Rubrik des Steuerbescheides oder der Steuererklärung entnommen werden (vergl. Berechnungshilfe<br />

zur verbindlichen <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> Einkommen, Punkte 1.6 bis 1.18).<br />

Auch positive Einnahmen eines Ehegatten/einer Ehegattin sind nicht mit negativen Einnahmen des anderen Ehegatten/der anderen Ehegattin<br />

zu verrechnen (vergl. Berechnungshilfe zur verbindlichen <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> Einkommen, Punkte 1.6 bis 1.18).<br />

Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ergeben sich in der Regel aus Ihrem Bescheid über den Lohnsteuerjahresausgleich (und zwar<br />

in der Zeile Einkünfte bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) oder lässt sich errechnen aus Ihrer Lohnsteuerkarte, wobei hier die<br />

Werbungskosten bzw. die Werbungskostenpauschale abzuziehen sind (vergl. Berechnungshilfe zur verbindlichen <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> Einkommen,<br />

Punkte 1.2 bis 1.4).<br />

Zum Einkommen gehören ferner alle Geldbezüge, unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig oder steuerfrei sind, die die wirtschaftliche<br />

Leistungsfähigkeit erhöhen (einschließlich öffentlicher Leistungen für die Eltern und das Kind wie Wohngeld, Hilfe <strong>zum</strong> Lebensunterhalt,<br />

BAföG, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltssicherung, Renten, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Abfindungen,<br />

Krankengeld, Mutterschaftsgeld u.a.).<br />

Nicht aufzuführen sind Reisekosten und Beihilfen.<br />

Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit handelt es sich um die Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben.<br />

Diese Angaben sind nachzuweisen, z.B. durch Vorlage des Steuerbescheides oder einer Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers oder<br />

sonstiger geeigneter Unterlagen. Nicht für die Berechnung der Elternbeiträge maßgebende Angaben können unleserlich gemacht werden.<br />

Die gesamten positiven Einkünfte des letzten Kalenderjahres betragen:<br />

Sofern das Einkommen voraussichtlich auf Dauer höher oder niedriger ist, ist das 12-fache Einkommen des letzten<br />

Monats anzugeben, wobei auch die Einkünfte hinzuzurechnen sind, die im Laufe des Jahres anfallen. (Bei<br />

gemeinsamer <strong>Erklärung</strong> der Eltern sind hier die Einkünfte des Vaters und der Mutter einzutragen.)<br />

bis 12.300 €<br />

bis 24.600 €<br />

bis 36.900 €<br />

bis 49.200 €<br />

bis 61.500 €<br />

mehr als 61.500 €


Im Einzelnen können Sie zur Bestimmung Ihrer positiven Einkünfte die Berechnungshilfe zur "<strong>Verbindliche</strong>n <strong>Erklärung</strong><br />

<strong>zum</strong> <strong>Elterneinkommen</strong>" ausfüllen, die eine genaue Darlegung der positiven Einkünfte enthält. Sie können<br />

diese auch mit der <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Elterneinkommen</strong> abgeben.<br />

Von diesem ermittelten Einkommen werden für das dritte und<br />

jedes weitere Kind die nach § 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz<br />

zu gewährenden Freibeträge abgezogen.<br />

Diesem ermittelten Einkommen werden, wenn ein Elternteil Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder<br />

aufgrund der Ausübung eines Mandats bezieht und ihm aufgrund dessen für den Fall des Ausscheidens eine<br />

lebenslängliche Versorgung oder an deren Stelle eine Abfindung zusteht oder er in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

nachzuversichern ist, 10 % der Einkünfte aus diesem Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund der Ausübung<br />

des Mandats hinzugerechnet.<br />

Einkünfte aus diesem Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund<br />

der Ausübung des Mandats:<br />

Mir ist bekannt,<br />

1. dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafrechtlich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit nach § 27<br />

GTK bis zu 5.000,00 € mit einer Geldbuße geahndet werden können;<br />

2. dass ich Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Zugrundelegung einer höheren Einkommensgruppe<br />

führen können, unverzüglich anzugeben habe;<br />

3. dass ich verpflichtet bin, Beträge zu ersetzen, die ich deshalb zu wenig bezahlt habe, weil ich falsche oder<br />

unvollständige Angaben gemacht oder eine Änderung nicht mitgeteilt habe und dadurch mein Beitrag zu gering<br />

festgesetzt worden ist;<br />

4. dass meine Angaben in dieser <strong>Erklärung</strong> nachgewiesen werden müssen;<br />

5. dass der Höchstbetrag zu zahlen ist, soweit ich keine Angaben zur Einkommenshöhe gemacht habe oder<br />

Einkommensnachweise nicht vorgelegt werden.<br />

Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind.<br />

Ort, Datum<br />

Ort, Datum<br />

Anlage beigefügt ja nein<br />

Unterschrift des Vaters<br />

Unterschrift der Mutter<br />

Kinderzahl:<br />

Wenn das <strong>Elterneinkommen</strong> voraussichtlich auf Dauer höher oder niedriger ist als im Vorjahr, ist dieses Einkommen<br />

für die Berechnung des Elternbeitrages maßgebend.<br />

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!