Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen - Stadt Geldern
Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen - Stadt Geldern
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<strong>Verbindliche</strong> <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Elterneinkommen</strong><br />
(in Verbindung mit § 62 KJHG und § 5 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen)<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
- Jugendamt -<br />
Postfach 14 48<br />
47594 <strong>Geldern</strong><br />
Das Land Nordrhein-Westfalen, die Städte und Kreise und die Träger der Einrichtungen finanzieren die Tageseinrichtungen für Kinder.<br />
Die Kosten, die zwischen 3.375 und 9.510 € pro Jahr und Platz betragen (Stand 1997), erfordern einen erheblichen Einsatz von Steuermitteln.<br />
Deshalb ist es erforderlich, Elternbeiträge zu erheben.<br />
Zur Feststellung, in welchem Umfang die Eltern Beiträge zu übernehmen haben, ist eine <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> Einkommen der Eltern bzw. des<br />
Elternteils abzugeben.<br />
Die nachfolgende <strong>Erklärung</strong> sowie Einkommensnachweise in Form von Steuerbescheiden oder Gehalts-/Lohnabrechnungen sind<br />
ordnungsgemäß innerhalb der genannten Frist abzugeben.<br />
Gemäß § 2 ff der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen <strong>zum</strong> Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder und der Teilnahme<br />
an ausserunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen vom 01.08.2006 sind Sie verpflichtet, schriftlich anzugeben<br />
und nachzuweisen, welche Einkommensgruppe Ihre Elternbeiträge zugrunde zu legen sind. Ohne Angaben zur Einkommenshöhe<br />
und ohne Einkommensnachweis ist der höchste Elternbeitrag zu leisten.<br />
Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen !<br />
Name, Vorname des Kindes Geb.-Datum<br />
Name und Art<br />
der Tageseinrichtung<br />
voraussichtliches Ende des<br />
Besuchs der Einrichtung<br />
Es besucht/besuchen ein weiteres Kind / weitere Kinder<br />
(Geschwisterkind) einen Kindergarten/die Offene Ganztagsschule in <strong>Geldern</strong>: ja nein<br />
Name, Vorname des Kindes / der Kinder Name der Einrichtung/Schule<br />
<strong>Verbindliche</strong> <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Elterneinkommen</strong> der Ehegatten gemeinsam des Vaters der Mutter<br />
Erläuterung: Ehegatten können getrennte <strong>Erklärung</strong>en oder eine gemeinsame <strong>Erklärung</strong> abgeben.<br />
1. Angaben zur Person des Vaters<br />
Name, Vorname<br />
Straße, Haus-Nr.<br />
Erwerbstätig ja nein<br />
Ich beziehe Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder<br />
aufgrund der Ausübung eines Mandates, und mir steht aufgrund<br />
dessen für den Fall des Ausscheidens eine lebenslängliche Versorgung<br />
oder an deren Stelle eine Abfindung zu.<br />
ja nein<br />
PLZ, Ort<br />
Ich bin Beamter oder ähnlicher Einkommensbezieher und habe<br />
keine eigenen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu<br />
erbringen.<br />
ja nein
2. Angaben zur Person der Mutter<br />
Name, Vorname<br />
Straße, Haus-Nr.<br />
Erwerbstätig ja nein<br />
Ich beziehe Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder<br />
aufgrund der Ausübung eines Mandates und mir steht aufgrund<br />
dessen für den Fall des Ausscheidens eine lebenslängliche Versorgung<br />
oder an deren Stelle eine Abfindung zu.<br />
ja nein<br />
3. Angaben zu den positiven Einkünften<br />
Erläuterung zu den positiven Einkünften:<br />
PLZ, Ort<br />
Ich bin Beamtin oder ähnliche Einkommensbezieherin und habe<br />
keine eigenen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu<br />
erbringen.<br />
ja nein<br />
Anzugeben sind die positiven Einkünfte aus den jeweiligen Einkommensarten. Negative Einkünfte aus einer anderen Einkommensart sind<br />
nicht abzuziehen.<br />
Die positiven Einkünfte können der jeweiligen Rubrik des Steuerbescheides oder der Steuererklärung entnommen werden (vergl. Berechnungshilfe<br />
zur verbindlichen <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> Einkommen, Punkte 1.6 bis 1.18).<br />
Auch positive Einnahmen eines Ehegatten/einer Ehegattin sind nicht mit negativen Einnahmen des anderen Ehegatten/der anderen Ehegattin<br />
zu verrechnen (vergl. Berechnungshilfe zur verbindlichen <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> Einkommen, Punkte 1.6 bis 1.18).<br />
Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ergeben sich in der Regel aus Ihrem Bescheid über den Lohnsteuerjahresausgleich (und zwar<br />
in der Zeile Einkünfte bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) oder lässt sich errechnen aus Ihrer Lohnsteuerkarte, wobei hier die<br />
Werbungskosten bzw. die Werbungskostenpauschale abzuziehen sind (vergl. Berechnungshilfe zur verbindlichen <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> Einkommen,<br />
Punkte 1.2 bis 1.4).<br />
Zum Einkommen gehören ferner alle Geldbezüge, unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig oder steuerfrei sind, die die wirtschaftliche<br />
Leistungsfähigkeit erhöhen (einschließlich öffentlicher Leistungen für die Eltern und das Kind wie Wohngeld, Hilfe <strong>zum</strong> Lebensunterhalt,<br />
BAföG, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltssicherung, Renten, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Abfindungen,<br />
Krankengeld, Mutterschaftsgeld u.a.).<br />
Nicht aufzuführen sind Reisekosten und Beihilfen.<br />
Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit handelt es sich um die Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben.<br />
Diese Angaben sind nachzuweisen, z.B. durch Vorlage des Steuerbescheides oder einer Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers oder<br />
sonstiger geeigneter Unterlagen. Nicht für die Berechnung der Elternbeiträge maßgebende Angaben können unleserlich gemacht werden.<br />
Die gesamten positiven Einkünfte des letzten Kalenderjahres betragen:<br />
Sofern das Einkommen voraussichtlich auf Dauer höher oder niedriger ist, ist das 12-fache Einkommen des letzten<br />
Monats anzugeben, wobei auch die Einkünfte hinzuzurechnen sind, die im Laufe des Jahres anfallen. (Bei<br />
gemeinsamer <strong>Erklärung</strong> der Eltern sind hier die Einkünfte des Vaters und der Mutter einzutragen.)<br />
bis 12.300 €<br />
bis 24.600 €<br />
bis 36.900 €<br />
bis 49.200 €<br />
bis 61.500 €<br />
mehr als 61.500 €
Im Einzelnen können Sie zur Bestimmung Ihrer positiven Einkünfte die Berechnungshilfe zur "<strong>Verbindliche</strong>n <strong>Erklärung</strong><br />
<strong>zum</strong> <strong>Elterneinkommen</strong>" ausfüllen, die eine genaue Darlegung der positiven Einkünfte enthält. Sie können<br />
diese auch mit der <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Elterneinkommen</strong> abgeben.<br />
Von diesem ermittelten Einkommen werden für das dritte und<br />
jedes weitere Kind die nach § 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz<br />
zu gewährenden Freibeträge abgezogen.<br />
Diesem ermittelten Einkommen werden, wenn ein Elternteil Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder<br />
aufgrund der Ausübung eines Mandats bezieht und ihm aufgrund dessen für den Fall des Ausscheidens eine<br />
lebenslängliche Versorgung oder an deren Stelle eine Abfindung zusteht oder er in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
nachzuversichern ist, 10 % der Einkünfte aus diesem Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund der Ausübung<br />
des Mandats hinzugerechnet.<br />
Einkünfte aus diesem Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund<br />
der Ausübung des Mandats:<br />
Mir ist bekannt,<br />
1. dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafrechtlich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit nach § 27<br />
GTK bis zu 5.000,00 € mit einer Geldbuße geahndet werden können;<br />
2. dass ich Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Zugrundelegung einer höheren Einkommensgruppe<br />
führen können, unverzüglich anzugeben habe;<br />
3. dass ich verpflichtet bin, Beträge zu ersetzen, die ich deshalb zu wenig bezahlt habe, weil ich falsche oder<br />
unvollständige Angaben gemacht oder eine Änderung nicht mitgeteilt habe und dadurch mein Beitrag zu gering<br />
festgesetzt worden ist;<br />
4. dass meine Angaben in dieser <strong>Erklärung</strong> nachgewiesen werden müssen;<br />
5. dass der Höchstbetrag zu zahlen ist, soweit ich keine Angaben zur Einkommenshöhe gemacht habe oder<br />
Einkommensnachweise nicht vorgelegt werden.<br />
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind.<br />
Ort, Datum<br />
Ort, Datum<br />
Anlage beigefügt ja nein<br />
Unterschrift des Vaters<br />
Unterschrift der Mutter<br />
Kinderzahl:<br />
Wenn das <strong>Elterneinkommen</strong> voraussichtlich auf Dauer höher oder niedriger ist als im Vorjahr, ist dieses Einkommen<br />
für die Berechnung des Elternbeitrages maßgebend.<br />
€