kleineReise - 49 on top
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allgemeine Reisebedingungen<br />
4. RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER<br />
MINDESTTEILNEHMERZAHL<br />
4.1 Ist in der Reiseausschreibung oder in s<strong>on</strong>stigen Unterlagen,<br />
die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl<br />
festgelegt, so kann <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong> bis 25 Tage<br />
vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die<br />
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise<br />
aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf<br />
den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.<br />
4.2 Falls <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong> in einem solchen Fall vom Reisevertrag<br />
zurücktritt, kann der Kunde die Teilnahme an einer anderen<br />
Reise aus dem Angebot v<strong>on</strong> <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong> verlangen, sofern<br />
<str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong> in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis für den<br />
Reiseteilnehmer aus seinem Angebot anzubieten.<br />
5. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN /<br />
MÄNGELANZEIGE<br />
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der<br />
Kunde Abhilfe verlangen.<br />
Der Kunde ist aber verpflichtet, <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong> einen aufgetretenen<br />
Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er<br />
dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht<br />
ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar<br />
aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.<br />
6. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG<br />
6.1 Die vertragliche Haftung v<strong>on</strong> <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong> für Schäden, die<br />
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis<br />
beschränkt,<br />
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch<br />
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder<br />
b) soweit <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong> für einen dem Kunden entstehenden<br />
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers<br />
verantwortlich ist.<br />
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im<br />
Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem M<strong>on</strong>trealer<br />
Übereinkommen bleiben v<strong>on</strong> der Beschränkung unberührt.<br />
7. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG<br />
7.1 Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB hat der Kunde<br />
innerhalb eines M<strong>on</strong>ats nach dem vertraglich vorgesehenen<br />
Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.<br />
Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong><br />
<strong>top</strong> unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen.<br />
Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend<br />
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der<br />
Frist verhindert worden ist.<br />
7.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis f BGB<br />
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen<br />
Pflichtverletzung v<strong>on</strong> <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong> oder eines gesetzlichen<br />
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vereins beruhen,<br />
verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf<br />
den Ersatz s<strong>on</strong>stiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen<br />
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung v<strong>on</strong> <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong> oder<br />
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des<br />
Vereins beruhen.<br />
7.3 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB<br />
verjähren in einem Jahr.<br />
7.4 Die Verjährung nach Ziffer 8.2 und 8.3 beginnt mit<br />
dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.<br />
7.5 Schweben zwischen dem Kunden und <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong><br />
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch<br />
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,<br />
bis der Kunde oder der <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong> die Fortsetzung der<br />
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens<br />
3 M<strong>on</strong>ate nach dem Ende der Hemmung ein.<br />
9. VERSICHERUNGEN<br />
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung<br />
und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten<br />
bei Unfall oder Krankheit empfohlen.<br />
10. VERANSTALTER<br />
Gruppe <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong> e.V., Kölner Str. 20, 58135 Hagen<br />
Vereinsregister: 2522<br />
Vorstand: Dagmar Kimmel, Manfred Rathgeber,<br />
Christian Schröder<br />
www.<str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g><strong>on</strong><strong>top</strong>.de<br />
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