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kleineReise - 49 on top

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allgemeine Reisebedingungen<br />

4. RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER<br />

MINDESTTEILNEHMERZAHL<br />

4.1 Ist in der Reiseausschreibung oder in s<strong>on</strong>stigen Unterlagen,<br />

die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl<br />

festgelegt, so kann <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong> bis 25 Tage<br />

vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die<br />

Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise<br />

aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf<br />

den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.<br />

4.2 Falls <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong> in einem solchen Fall vom Reisevertrag<br />

zurücktritt, kann der Kunde die Teilnahme an einer anderen<br />

Reise aus dem Angebot v<strong>on</strong> <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong> verlangen, sofern<br />

<str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong> in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis für den<br />

Reiseteilnehmer aus seinem Angebot anzubieten.<br />

5. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN /<br />

MÄNGELANZEIGE<br />

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der<br />

Kunde Abhilfe verlangen.<br />

Der Kunde ist aber verpflichtet, <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong> einen aufgetretenen<br />

Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er<br />

dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht<br />

ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar<br />

aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.<br />

6. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG<br />

6.1 Die vertragliche Haftung v<strong>on</strong> <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong> für Schäden, die<br />

nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis<br />

beschränkt,<br />

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch<br />

grob fahrlässig herbeigeführt wird oder<br />

b) soweit <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong> für einen dem Kunden entstehenden<br />

Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers<br />

verantwortlich ist.<br />

Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im<br />

Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem M<strong>on</strong>trealer<br />

Übereinkommen bleiben v<strong>on</strong> der Beschränkung unberührt.<br />

7. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG<br />

7.1 Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB hat der Kunde<br />

innerhalb eines M<strong>on</strong>ats nach dem vertraglich vorgesehenen<br />

Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.<br />

Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong><br />

<strong>top</strong> unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen.<br />

Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend<br />

machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der<br />

Frist verhindert worden ist.<br />

7.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis f BGB<br />

aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen<br />

Pflichtverletzung v<strong>on</strong> <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong> oder eines gesetzlichen<br />

Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vereins beruhen,<br />

verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf<br />

den Ersatz s<strong>on</strong>stiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen<br />

oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung v<strong>on</strong> <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong> oder<br />

eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des<br />

Vereins beruhen.<br />

7.3 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB<br />

verjähren in einem Jahr.<br />

7.4 Die Verjährung nach Ziffer 8.2 und 8.3 beginnt mit<br />

dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.<br />

7.5 Schweben zwischen dem Kunden und <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong><br />

Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch<br />

begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,<br />

bis der Kunde oder der <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong> die Fortsetzung der<br />

Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens<br />

3 M<strong>on</strong>ate nach dem Ende der Hemmung ein.<br />

9. VERSICHERUNGEN<br />

Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung<br />

und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten<br />

bei Unfall oder Krankheit empfohlen.<br />

10. VERANSTALTER<br />

Gruppe <str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g> <strong>on</strong> <strong>top</strong> e.V., Kölner Str. 20, 58135 Hagen<br />

Vereinsregister: 2522<br />

Vorstand: Dagmar Kimmel, Manfred Rathgeber,<br />

Christian Schröder<br />

www.<str<strong>on</strong>g>49</str<strong>on</strong>g><strong>on</strong><strong>top</strong>.de<br />

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