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Artikelsatzung - Geringswalde

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3.4 Chemie-, Hitzeschutzanzug 8<br />

3.5 Notstromaggregat 3<br />

3.6 Schaumgenerator 3<br />

3.7 TS mit Pumpe 3<br />

3.8 Schlauch (je Stk.) 2<br />

3.9 Verteiler, Strahlrohre 2<br />

3.10 Motorkettensäge 2<br />

- einschl. Schärfen der Kette 4<br />

3.11 Trennschleifer 1<br />

3.12 Hebezeuge 4<br />

3.13 Schlauchbrücken 1<br />

3.14 Steck-, Schiebe-, Klappleiter 3“<br />

Artikel 5<br />

In-Kraft-Treten, Übergangsvorschrift<br />

Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Für Abgaben, die bereits vor diesem<br />

Zeitpunkt entstanden und erst nach dem 31. Dezember 2001 zu entrichten sind, sind für die Bemessung der<br />

Abgaben die Satzungsbestimmungen anzuwenden, die zum Zeitpunkt der Entstehung der Abgabenschuld<br />

gegolten haben.

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