Friedhofsgebührenordnung - Geringswalde
Friedhofsgebührenordnung - Geringswalde
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V. Genehmigungsgebühren<br />
1. für die Errichtung eines Grabmals 36,00 €<br />
2. für die Errichtung einer Grabplatte bzw. eines Kissensteins 18,00 €<br />
3. für die Zulassung eines Gewerbetreibenden auf allen vier Friedhöfen (je Firma) 75,00 €<br />
VI. Sonstige Gebühren<br />
1. Überlassung eines Exemplars bzw. Auszugs der Friedhofsordnung 5,00 €<br />
2. Zweitausfertigung von Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung 5,00 €<br />
3. Umschreibungen von Nutzungsrechten 5,00 €<br />
4. Verwaltungsgebühr bei Trauerfeiern ohne Beisetzung auf örtlichen Friedhöfen 36,00 €<br />
5. Heizung Kapelle <strong>Geringswalde</strong> bzw. Kirche Altgeringswalde und Hermsdorf 23,00 €<br />
6. Säubern und Herrichten von Dorfkirchen bzw. Saal Zettlitz 75,00 €<br />
7. Allgemeine Benutzungsgebühr von Dorfkirchen bzw. Saal Zettlitz 50,00 €<br />
§ 6<br />
Besondere zusätzliche Leistungen<br />
1) Für besondere zusätzliche Leistungen, die in der Gebührenübersicht (§ 5) nicht vorgesehen sind,<br />
setzt die Friedhofsverwaltung die zu zahlende Gebühr von Fall zu Fall nach tatsächlichem Aufwand an<br />
Arbeitszeit und Material fest.<br />
2) Für notwendige Kosten, die der Friedhofsverwaltung wegen unbekannten Aufenthaltes des<br />
Nutzungsberechtigten zur Aufenthaltsermittlung entstanden sind, wird vom Nutzungsberechtigten eine<br />
Gebühr erhoben. Entsprechendes gilt für sonst notwendige Feststellungen der Friedhofsverwaltung,<br />
die sich daraus ergeben haben, dass der Nutzungsberechtigte ihn betreffende wichtige Angaben nicht<br />
mitgeteilt hat und die stattdessen mit Kosten für die Friedhofsverwaltung von Meldestellen und<br />
dergleichen eingeholt werden mussten.<br />
§ 7<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
1) Diese <strong>Friedhofsgebührenordnung</strong> sowie alle künftigen Änderungen und Nachträge bedürfen zu<br />
ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung.<br />
2) Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Abdruck im vollen Wortlaut im „<strong>Geringswalde</strong>r<br />
Wochenblatt und Anzeiger“ sowie durch Aushang an den kommunalen Bekanntmachungstafeln und<br />
Hinweis im „Rochlitzer Anzeiger“.<br />
3) Die jeweils geltende Fassung der <strong>Friedhofsgebührenordnung</strong> liegt zur Einsichtnahme aus in der<br />
Friedhofsverwaltung <strong>Geringswalde</strong>, Waldstraße 3 sowie in der Pfarramtsverwaltung <strong>Geringswalde</strong>,<br />
Bahnhofstraße 12.<br />
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