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2<br />
Das neue<br />
Schwerpunktkonzept<br />
Eisenbahnanlagen<br />
Von Dr. Reinhart Kuntner<br />
In wenigen Tagen wird eine umfassende Änderung des Eisenbahngesetzes in Kraft treten.<br />
Darin wird unter anderem auch das eisenbahnrechtliche Genehmigungsverfahren und die<br />
Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzes wesentlich geändert. Eine Informationsbroschüre<br />
der Versicherung für Eisenbahnen und Bergbau enthält die wichtigsten Informationen<br />
(Schwerpunktkonzept Ei-senbahnanlagen – Richtlinie R 10).<br />
ALLGEMEINES<br />
In wenigen Tagen wird die Eisenbahngesetznovelle<br />
2006 im Bundesgesetzblatt kundgemacht<br />
werden. Diese Novelle setzt einerseits<br />
die EU-Eisenbahnsicherheitsrichtlinie um (RL<br />
2004/49/EG), größtenteils jedoch werden eine<br />
Reihe von Regelungen für das eisenbahnrechtliche<br />
Genehmigungsverfahren neu gestaltet.<br />
Dadurch ergeben sich auch Änderungen<br />
für die Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzes<br />
bei Eisenbahnprojekten.<br />
PROJEKTERGÄNZENDE<br />
GUTACHTEN<br />
Das neue Eisenbahngesetz legt unterschiedliche<br />
Genehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen,<br />
eisenbahnsicherungstechnische Ein-<br />
Verkehrs-Arbeitsinspektorat<br />
richtungen und Schienenfahrzeuge fest<br />
(§§ 31a, 32a und 33a der Novelle).<br />
Erforderlich ist eine Baugenehmigung oder<br />
Bauartgenehmigung und anschließend eine<br />
Betriebsbewilligung.<br />
Neu ist, dass künftig nicht mehr die Behörde<br />
selbst vorgelegte Projekte mit Unterstützung<br />
von Gutachtern prüft. Zukünftig ist der Antragsteller<br />
verpflichtet, bereits gemeinsam mit seinem<br />
Projekt an die Behörde auch Gutachten<br />
von externen Stellen (Anstalt, akkreditierte<br />
oder benannte Stelle, Ziviltechniker, technisches<br />
Büro usw.) über die Eignung seines<br />
Projektes und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften<br />
(Stand der Technik, Sicherheit<br />
und Ordnung des Betriebes) vorzulegen (so<br />
genannte „projektrelevante Fachgebiete umfassende<br />
Gutachten“).<br />
Das bedeutet, dass zukünftig der Antragsteller<br />
Gutachten über Bautechnik, Elektrotechnik,<br />
Maschinentechnik usw. (abhängig vom jeweiligen<br />
Projekt) erstellen lassen muss und diese