Allgemeine Einkaufsbedingungen - RIBE
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12. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung ist nur zulässig, wenn der<br />
Lieferant mit einer rechtskräftig festgestellten oder mit einer von uns ausdrücklich anerkannten Forderung<br />
aufrechnen kann. Das gleiche gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Der Lieferant<br />
verzichtet gegenüber etwaigen von uns eingeklagten Forderungen auf die Einreichung von Widerklagen.<br />
Wir sind berechtigt, auch mit Forderungen aufzurechnen, die Schwester-Tochter- oder sonstigen mit<br />
uns verbundenen Unternehmen zustehen.<br />
13. Der Lieferant leistet Gewähr dafür, daß die gelieferte Ware frei von Rechten Dritter ist. Mit der Annahme<br />
des Auftrages übernimmt der Lieferant die Verpflichtung, uns hinsichtlich der zu liefernden Waren von<br />
Rechtsansprüchen in- und ausländischer Dritter, die aus in-oder ausländischen Patenten,<br />
Gebrauchsmustern, Urheber- oder sonstigen Rechten entstehen können, freizustellen. Dies umfaßt auch<br />
Prozeßkosten, Schadenersatzleistungen sowie anfallende Umbau- sowie Umkonstruktionsarbeiten.<br />
14. Durch die Bestätigung des Wareneingangs werden qualitäts- oder quantitätsmäßige Beanstandungen,<br />
die nach Wareneingang festgestellt wurden, nicht ausgeschlossen. Die Festlegung von<br />
Abnahmebedingungen beschränkt nicht die Gewährleistungshaftung. Die Erfüllung der<br />
Abnahmebedingungen läßt die Gewährleistungshaftung unberührt. Unter Abbedingung der handelsrechtlichen<br />
Untersuchungsobliegenheiten sind wir verpflichtet, bei der Wareneingangskontrolle oder<br />
der Verarbeitung bzw. aufgrund der Analyse von Reklamationsfällen aus dem Feld erkannte Mängel innerhalb<br />
von 7 Arbeitstagen mitzuteilen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 1 Jahr nach Auslieferung unserer<br />
Produkte an den Endverbraucher.<br />
Bei begründeten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl berechtigt,<br />
- die mangelhafte Ware auf Kosten des Lieferanten zurücksenden und einwandfreien Ersatz zu verlangen;<br />
hierbei wird aus buchtechnischen Gründen die zurückgegebene Ware wertmäßig belastet und<br />
ist die Ersatzlieferung neu zu berechnen.<br />
- unter Rückbelastung des Rechnungswertes der Ware und der Rücksendekosten auf eine Neulieferung<br />
zu verzichten.<br />
- den gerügten Mangel auf Kosten des Lieferanten selbst zu beseitigen bzw. durch Dritte beseitigen zu<br />
lassen.<br />
- eine angemessene Minderung des Preises zu verlangen.<br />
- von dem betreffenden Auftrag hinsichtlich des noch nicht gelieferten Teils ganz oder teilweise zurückzutreten,<br />
ohne dass dem Lieferanten daraus irgendwelche Ersatzansprüche entstehen.<br />
Richard Bergner Elektroarmaturen GmbH & Co. KG mit Sitz in Radebeul, AG Dresden HRA 2857<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin: Richard Bergner Elektroarmaturen Verwaltungs GmbH, AG Nürnberg HRB 14827<br />
Geschäftsführer Heinz Dann, Dr.-Ing. Johannes Schmidt<br />
Hausanschrift Bahnhofstr. 8-16 · D-91126 Schwabach<br />
Telekommunikation Telefon +49 (0) 91 22 / 87 - 0 · Telefax +49 (0) 91 22 / 87 - 15 06<br />
E-mail elektroarmaturen@ribe.de · Internet www.ribe.de<br />
Bankverbindung Commerzbank Schwabach 5 803 598 · BLZ 760 400 61<br />
USt-Id-Nr. DE188368425