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Allgemeine Einkaufsbedingungen - RIBE

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12. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung ist nur zulässig, wenn der<br />

Lieferant mit einer rechtskräftig festgestellten oder mit einer von uns ausdrücklich anerkannten Forderung<br />

aufrechnen kann. Das gleiche gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Der Lieferant<br />

verzichtet gegenüber etwaigen von uns eingeklagten Forderungen auf die Einreichung von Widerklagen.<br />

Wir sind berechtigt, auch mit Forderungen aufzurechnen, die Schwester-Tochter- oder sonstigen mit<br />

uns verbundenen Unternehmen zustehen.<br />

13. Der Lieferant leistet Gewähr dafür, daß die gelieferte Ware frei von Rechten Dritter ist. Mit der Annahme<br />

des Auftrages übernimmt der Lieferant die Verpflichtung, uns hinsichtlich der zu liefernden Waren von<br />

Rechtsansprüchen in- und ausländischer Dritter, die aus in-oder ausländischen Patenten,<br />

Gebrauchsmustern, Urheber- oder sonstigen Rechten entstehen können, freizustellen. Dies umfaßt auch<br />

Prozeßkosten, Schadenersatzleistungen sowie anfallende Umbau- sowie Umkonstruktionsarbeiten.<br />

14. Durch die Bestätigung des Wareneingangs werden qualitäts- oder quantitätsmäßige Beanstandungen,<br />

die nach Wareneingang festgestellt wurden, nicht ausgeschlossen. Die Festlegung von<br />

Abnahmebedingungen beschränkt nicht die Gewährleistungshaftung. Die Erfüllung der<br />

Abnahmebedingungen läßt die Gewährleistungshaftung unberührt. Unter Abbedingung der handelsrechtlichen<br />

Untersuchungsobliegenheiten sind wir verpflichtet, bei der Wareneingangskontrolle oder<br />

der Verarbeitung bzw. aufgrund der Analyse von Reklamationsfällen aus dem Feld erkannte Mängel innerhalb<br />

von 7 Arbeitstagen mitzuteilen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 1 Jahr nach Auslieferung unserer<br />

Produkte an den Endverbraucher.<br />

Bei begründeten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl berechtigt,<br />

- die mangelhafte Ware auf Kosten des Lieferanten zurücksenden und einwandfreien Ersatz zu verlangen;<br />

hierbei wird aus buchtechnischen Gründen die zurückgegebene Ware wertmäßig belastet und<br />

ist die Ersatzlieferung neu zu berechnen.<br />

- unter Rückbelastung des Rechnungswertes der Ware und der Rücksendekosten auf eine Neulieferung<br />

zu verzichten.<br />

- den gerügten Mangel auf Kosten des Lieferanten selbst zu beseitigen bzw. durch Dritte beseitigen zu<br />

lassen.<br />

- eine angemessene Minderung des Preises zu verlangen.<br />

- von dem betreffenden Auftrag hinsichtlich des noch nicht gelieferten Teils ganz oder teilweise zurückzutreten,<br />

ohne dass dem Lieferanten daraus irgendwelche Ersatzansprüche entstehen.<br />

Richard Bergner Elektroarmaturen GmbH & Co. KG mit Sitz in Radebeul, AG Dresden HRA 2857<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin: Richard Bergner Elektroarmaturen Verwaltungs GmbH, AG Nürnberg HRB 14827<br />

Geschäftsführer Heinz Dann, Dr.-Ing. Johannes Schmidt<br />

Hausanschrift Bahnhofstr. 8-16 · D-91126 Schwabach<br />

Telekommunikation Telefon +49 (0) 91 22 / 87 - 0 · Telefax +49 (0) 91 22 / 87 - 15 06<br />

E-mail elektroarmaturen@ribe.de · Internet www.ribe.de<br />

Bankverbindung Commerzbank Schwabach 5 803 598 · BLZ 760 400 61<br />

USt-Id-Nr. DE188368425

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