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GEMEINDE - a k t u e l l<br />

• Winterdienst!!<br />

Die Gemeinde unterstützt auch in diesem Winter wieder<br />

die Gehsteig- und Gehwegräumung. Es wird darauf<br />

hingewiesen, dass die Liegenschaftseigentümer in<br />

Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von<br />

unbebauten land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften,<br />

dafür zu sorgen haben, dass die entlang der Liegenschaft in<br />

einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem<br />

öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege,<br />

einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen<br />

<strong>St</strong>iegenanlagen, entlang der Liegenschaft in der Zeit von 6 – 22 Uhr von Schnee und<br />

Verunreinigungen gesäubert sowie <strong>bei</strong> Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig<br />

nicht vorhanden, so ist der <strong>St</strong>raßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen.<br />

Es wird ausdrücklich betont, dass die Verpflichtung <strong>bei</strong> den Liegenschaftseigentümern<br />

liegt und daher die Gemeinde durch ihren Einsatz keinerlei Haftung übernimmt!<br />

• Heizkostenzuschuss<br />

Für die Beheizung einer Wohnung – gleichgültig mit welchem Energieträger – wird an<br />

sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt. Dieser beträgt 162 Euro<br />

<strong>bei</strong> Unterschreiten der für die soziale Bedürftigkeit festgelegten Einkommensgrenze und<br />

81 Euro <strong>bei</strong> deren Überschreitung um bis zu maximal 50 Euro. Soziale Bedürftigkeit liegt<br />

vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung<br />

lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen (Alleinstehender<br />

Euro 703,80; Ehepaar/Lebensgemeinschaft Euro 1.077,11; je Kind Euro<br />

102,84) nicht übersteigt. Die Antragstellung hat bis spätestens 13. April 2007 <strong>bei</strong>m Gemeindeamt<br />

zu erfolgen, wo<strong>bei</strong> für sämtliche Anträge die Einkommensverhältnisse des<br />

Jahres 2006 auf die festgelegten Einkommensgrenzen anzuwenden sind. Ein Heizkostenzuschuss<br />

kann nur jenen Personen gewährt werden, die auch tatsächlich für Heizkosten<br />

aufzukommen haben.<br />

• Veranstaltungsnewsletter unter www.st-marienkirchen.at abonnieren<br />

Es gibt ab nun die Möglichkeit, dass sich interessierte Bürger(innen) auf der Homepage<br />

der Gemeinde <strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong> für einen Veranstaltungsnewsletter anmelden. Ganz<br />

einfach zu www.st-marienkirchen.at surfen und den Link für „Veranstaltungskalender“<br />

anklicken. Die Registrierung erfolgt über den Menüpunkt „Veranstaltungsnewsletter abonnieren“.<br />

Wenn man sich einmal registriert hat, erhält man wöchentlich per Mail die<br />

Veranstaltungen der kommenden zwei Wochen.<br />

• Mutterberatung<br />

Die Mutterberatung findet im Jänner (29.01.2007), Februar (26.02.2007) und März<br />

(26.03.2007) jeweils am letzten Montag statt. Im April 2007 wird die Mutterberatung<br />

ausnahmsweise am 23.04.2007 durchgeführt.. Im Mai 2007 findet keine Mutterberatung<br />

statt, da sie auf den Pfingstmontag fällt.<br />

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