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Die Konsequenzen zur Landesrechnungshof ... - Liste Fritz

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Aus diesem Bericht des <strong>Landesrechnungshof</strong>es ergeben sich folgende Fragen:<br />

1) Kritik des LRH: Fehlende Rechtsgrundlage (Seite 12)<br />

Es wurden KlientInnen an Standorten betreut, für die keine Eignungsfeststellungen nach dem Tiroler<br />

Rehabilitationsgesetz vorlagen. <strong>Die</strong> Leistungsausweitung durch neue Standorte erfolgte ohne<br />

Rücksprache mit dem Land Tirol.<br />

a) Wusste das Land Tirol von diesen Leistungsausweitungen?<br />

b) Warum wurde für diese Leistungsausweitungen (ohne Genehmigung und Wissen des Landes)<br />

bezahlt?<br />

c) Warum wurde hier von Seiten der zuständigen Abteilung (Soziales) nicht nachgefragt?<br />

d) Waren Sie persönlich, Herr LR Reheis, über die Leistungsausweitung durch neue Standorte<br />

informiert?<br />

e) War Ihre Abteilung informiert?<br />

f) Warum wurden die Leistungserbringer nicht auf Vorliegen der rechtlichen, kapazitätsmäßigen,<br />

fachlichen und personellen Voraussetzungen überprüft?<br />

2) Kritik des LRH: Fehlendes Konzept, überhöhte Subventionsleistung (Seiten 17, 18)<br />

Das Land Tirol leistete Sanierungsbeiträge <strong>zur</strong> Struktursicherung des Vereins Eule, ohne dass durch<br />

ein Sanierungskonzept die Erfordernisse an Mitteln und Maßnahmen festgestellt waren. Der Verein<br />

Eule hat aus den finanziellen Struktursicherungsmaßnahmen Eigenkapital von rd. EUR 145.000.-<br />

gebildet. Der LRH kritisiert, dass die finanzielle Unterstützung des Landes Tirol das notwendige<br />

finanzielle Ausmaß überschritt.<br />

a) Warum wurde hier von Seiten des Landes zuviel bezahlt?<br />

b) Warum wurde hier von der Abteilung Soziales nicht effizienter kontrolliert?<br />

3) Kritik des LRH: Tarifentwicklung ohne Parameter (Seiten 19,20,21)<br />

Der LRH kritisiert, dass bei der Ermittlung des Tarifes die jährlichen Leistungssteigerungen (Summe<br />

Therapiestunden), die Rahmenbedingungen der Betriebsführung sowie die Mengengerüste und die<br />

absehbaren Mengenentwicklungen nicht berücksichtigt wurden.<br />

Dadurch war ein wirtschaftlicher und sparsamer Einsatz von öffentlichen Mitteln nicht möglich.<br />

Beispiel: <strong>Die</strong> Abteilung Soziales bzw. das Land Tirol wurden konkret nie darüber informiert, dass ein<br />

Teil der Leistungen der Eule gGmbH von Honorarkräften erbracht bzw. zugekauft wird, welchen die<br />

Eule gGmbH jedoch nur einen wesentlich geringeren Stundensatz vergütet hat, als sie dem Land<br />

verrechnet hat. Erst als eine derartige Vorgangsweise vor rund zwei Jahren bekannt wurde, wurde die<br />

Eule gGmbH vom Land Tirol ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies unzulässig ist.<br />

Da die durch Leistungsverrechnungen mit dem Land Tirol erzielten Erträge die Gesamtaufwendungen<br />

des Vereines Eule übertrafen, wurden ab dem Jahr 2001 Bilanzgewinne in Höhe von durchschnittlich<br />

EUR 220.000.- erzielt und der Kapitalrücklage zugeführt. Bei der Übertragung des operativen<br />

Geschäfts vom Verein Eule an die Eule gGmbH betrug die Kapitalrücklage zum 30.06.2005 rd.<br />

EUR 857.000.-.

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