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1985 Herausgegeben von der Landzunft Regan Regensdorf

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Wie Oberdorf zu Watt kam<br />

<strong>von</strong> Jean Metz<br />

Die «hohe Regierung» c~J~ Kantons Zürich hat am<br />

26. März 1818 in einem Beschluss dargelegt, an wel<br />

che Gemeinden die Höfe Geissberg, Hardhof, Altburg,<br />

Katzensee und Oberdorf zugeteilt werden sollen.<br />

Dass diese Höfe, auch Aussenwachten genannt,<br />

kirchgenössig nach <strong>Regensdorf</strong> gehören, war unbe<br />

stritten. Die Zuteilung in an<strong>der</strong>n Belangen war nicht<br />

ganz einfach. Es mussten auch die wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse in Betracht gezogen werden.<br />

Zu jener Zeit war die Einrichtung <strong>der</strong> heutigen politi<br />

~ir~i~ Gemeinden noch unbekannt. Es bestanden<br />

nur die Dorfgemeinden, auch Zivilgemeinden genannt<br />

und die Kirchgemeinden. Diese Dorfgemeinden, her<br />

vorgegangen aus den Dorfgenossenschaften, regel<br />

ten vorallem den Bestand und Bau <strong>der</strong> Flur- und Waldstrassen<br />

und erstellten auch Verbindungsstrassen zu<br />

an<strong>der</strong>n Gemeinden. Als das Schulwesen nach 1830<br />

obligatorisch wurde, bauten die Zivilgemeinden die<br />

Schulhäuser. Eine Schulgenossenschaft, meistens<br />

unter Leitung <strong>der</strong> Vorsteherschaft, war für den Schul<br />

betrieb verantwortlich. Sie wurde zum grossen Teil<br />

durch die Kirche ausgeführt, wie auch das Zivil<br />

standswesen Sache <strong>der</strong> Kirche war. Die U nterstützun<br />

gen <strong>der</strong> armengenössigen Mitbürger mussten durch<br />

die Bürgergemeinden, o<strong>der</strong> wo ein Bürgerrecht fehlt<br />

o<strong>der</strong> nicht bekannt war, durch die Wohngemeinde er<br />

bracht werden. Es war nicht selten, o~ sogar die<br />

Höfe für ihre Armen selber zu sorgen hatten.<br />

Es war wichtig, ~je<strong>der</strong> Weiler und je<strong>der</strong> Hof einer<br />

Dorfgemeinde und einer Kirchgemeinde zugeteilt war.<br />

Der Regierungsrat hat die Gemeinden <strong>Regensdorf</strong><br />

und Watt aufgefor<strong>der</strong>t, die Einzelheiten zu regeln. Die<br />

Einigung fand unter Vermittlung c~t~‘f3 «Hochgerechten<br />

Herrn øberamtmann Hess» am 10. Herbstmonat 1819<br />

statt. In <strong>der</strong> Vertragseinleitung wird ausgeführt:<br />

«Die Gemeinde <strong>Regensdorf</strong> übernimmt mit dem Hof<br />

Geissberg auch den sogenannten Hardhof. Dagegen<br />

übernimmt die Gemeinde Watt mit den Höfen Altburg<br />

und Katzensee auch den Hof ®berdorf, mit welchen<br />

dieselben verbunden sind, sind als Bürger zugezählt,<br />

insofern nicht ihr ursprünglicher Heimatort ausgemit<br />

telt und gesetzliche Heimatscheine an die Hand ge<br />

bracht werden können, nachfolgende Personen »<br />

Hier in diesem Zusammenhange wird ~iiiI~die Aufzäh<br />

lung <strong>der</strong> Familien verzichtet. Es fällt auf, dass~ftDEhe<br />

frauen immer mit dem ledigen Namen aufgeführt wer<br />

den. ~J wird z.B. beim Hof Geissberg erwähnt:<br />

«Jakob Gyr, Jüngeren, nebst seiner Frau Regina Kap<br />

peler und vier Kin<strong>der</strong>n Margaretha, Barbara, Verena<br />

und Johannes.»<br />

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