Merkblatt Grundlagen der Lasersicherheit
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Aufgaben<br />
des LSB<br />
Schutzmaßnahmen Anwen<strong>der</strong><br />
11.2 Organisatorische Schutzmaßnahmen<br />
Bei den organisatorischen Schutzmaßnahmen kann man<br />
zwei Arten unterscheiden. Die eine besteht aus empfohlenen<br />
Handlungen, wozu u. a. die Bestellung eines <strong>Lasersicherheit</strong>sbeauftragten<br />
gehört. Die zweite Maßnahmenkategorie<br />
beinhaltet hinweisende Sicherheitsmaßnahmen wie z.<br />
B. Warn- u. Hinweisschil<strong>der</strong>. Organisatorische Schutzmaßnahmen<br />
treten an die Stelle bzw. ergänzen technische<br />
Schutzmaßnahmen, falls diese unverhältnismäßig aufwendig<br />
(z.B. automatische Personen-Detektion in begehbaren Kabinen)<br />
o<strong>der</strong> nicht zweckdienlich (z.B. Sicherheitsschalter an<br />
<strong>der</strong> Tür bei medizinischen Anwendungen) sind.<br />
Unterweisung <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />
Gemäß IEC TR 60825-14 wird eine Unterweisung <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />
bei Verwendung von Lasern <strong>der</strong> Klasse 1M, 2M und<br />
3R empfohlen. Für Laser <strong>der</strong> Klasse 3B o<strong>der</strong> 4 sollte ein<br />
Laserschutzbeauftragter (LSB) benannt werden. Da die Aufgaben<br />
des LSB beson<strong>der</strong>e Bedeutung haben, sind sie in<br />
Kapitel 11.3 näher erläutert.<br />
11.3 Laserschutzbeauftragter<br />
Nach IEC TR 60825-14 sollte für Laser <strong>der</strong> Klasse 3B o<strong>der</strong> 4<br />
durch den verantwortlichen Betreiber ein Laserschutzbeauftragter<br />
des LSB benannt und sein Verantwortungsbereich<br />
definiert werden. Auch für Laserprodukte <strong>der</strong> Klasse 1M<br />
und 2M wird ein LSB empfohlen, falls das Laserprodukt<br />
einen gut kollimierten Strahl aufweist. Der LSB muss eine<br />
entsprechende Ausbildung haben. Für die Ausbildung zum<br />
geprüften Laserschutzbeauftragten gilt in Österreich die<br />
ÖNORM S 1100, die Ausbildungsinhalt und -dauer festlegt.<br />
52 M 080 <strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Lasersicherheit</strong><br />
Schutzmaßnahmen Anwen<strong>der</strong><br />
Aufgaben und Pflichten des LSB<br />
Die Aufgabe des LSB ist die Unterstützung und die Beratung<br />
des verantwortlichen Betreibers im Hinblick auf die<br />
Schutzmaßnahmen und sichere Anwendung von Laserprodukten.<br />
Im Einzelnen umfassen die Aufgaben des LSB:<br />
a) Durchführung von Gefahrenanalysen (Evaluierung - siehe<br />
unten).<br />
b) Beratung des verantwortlichen Betreibers bezüglich<br />
Sicherheitsfragen und betrieblicher und arbeitsmedizinischer<br />
Schutzmaßnahmen.<br />
c) Auswahl <strong>der</strong> persönlichen Schutzausrüstung<br />
d) Unterweisung von Mitarbeitern, die mit den Lasergeräten<br />
o<strong>der</strong> im Laserkontrollbereich arbeiten.<br />
e) Regelmäßiges Überprüfen, ob die vorgeschriebenen<br />
Schutzmaßnahmen durchgeführt o<strong>der</strong> eingehalten werden.<br />
➔ Führen einer Check-Liste.<br />
f) Arbeitsanweisungen erstellen für standardisierte Arbeitsmethoden<br />
und Abläufe.<br />
g) Die verantwortlichen Personen über Mängel und Versagen<br />
von Lasergeräten verständigen.<br />
h) Alle Unfälle und Vorfälle, welche mit Lasergeräten zu tun<br />
haben, zu untersuchen, und Informationen über vorbeugende<br />
Maßnahmen allen involvierten Personen zur Verfügung<br />
zu stellen.<br />
Evaluierung<br />
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz schreibt vor, dass<br />
Arbeitsplätze bezüglich möglicher Gefährdungen zu evaluieren<br />
sind. Weiterführende Informationen sind z.B. auf <strong>der</strong><br />
Website www.eval.at zu finden. Ein Schema könnte folgende<br />
Punkte beinhalten:<br />
- Definition des Bereiches <strong>der</strong> Evaluierung (organisatorischer<br />
Bereich, Räumlichkeiten)<br />
M 080 <strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Lasersicherheit</strong><br />
Tätigkeitsbereich<br />
des LSB<br />
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