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Merkblatt Grundlagen der Lasersicherheit

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Aufgaben<br />

des LSB<br />

Schutzmaßnahmen Anwen<strong>der</strong><br />

11.2 Organisatorische Schutzmaßnahmen<br />

Bei den organisatorischen Schutzmaßnahmen kann man<br />

zwei Arten unterscheiden. Die eine besteht aus empfohlenen<br />

Handlungen, wozu u. a. die Bestellung eines <strong>Lasersicherheit</strong>sbeauftragten<br />

gehört. Die zweite Maßnahmenkategorie<br />

beinhaltet hinweisende Sicherheitsmaßnahmen wie z.<br />

B. Warn- u. Hinweisschil<strong>der</strong>. Organisatorische Schutzmaßnahmen<br />

treten an die Stelle bzw. ergänzen technische<br />

Schutzmaßnahmen, falls diese unverhältnismäßig aufwendig<br />

(z.B. automatische Personen-Detektion in begehbaren Kabinen)<br />

o<strong>der</strong> nicht zweckdienlich (z.B. Sicherheitsschalter an<br />

<strong>der</strong> Tür bei medizinischen Anwendungen) sind.<br />

Unterweisung <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />

Gemäß IEC TR 60825-14 wird eine Unterweisung <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />

bei Verwendung von Lasern <strong>der</strong> Klasse 1M, 2M und<br />

3R empfohlen. Für Laser <strong>der</strong> Klasse 3B o<strong>der</strong> 4 sollte ein<br />

Laserschutzbeauftragter (LSB) benannt werden. Da die Aufgaben<br />

des LSB beson<strong>der</strong>e Bedeutung haben, sind sie in<br />

Kapitel 11.3 näher erläutert.<br />

11.3 Laserschutzbeauftragter<br />

Nach IEC TR 60825-14 sollte für Laser <strong>der</strong> Klasse 3B o<strong>der</strong> 4<br />

durch den verantwortlichen Betreiber ein Laserschutzbeauftragter<br />

des LSB benannt und sein Verantwortungsbereich<br />

definiert werden. Auch für Laserprodukte <strong>der</strong> Klasse 1M<br />

und 2M wird ein LSB empfohlen, falls das Laserprodukt<br />

einen gut kollimierten Strahl aufweist. Der LSB muss eine<br />

entsprechende Ausbildung haben. Für die Ausbildung zum<br />

geprüften Laserschutzbeauftragten gilt in Österreich die<br />

ÖNORM S 1100, die Ausbildungsinhalt und -dauer festlegt.<br />

52 M 080 <strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Lasersicherheit</strong><br />

Schutzmaßnahmen Anwen<strong>der</strong><br />

Aufgaben und Pflichten des LSB<br />

Die Aufgabe des LSB ist die Unterstützung und die Beratung<br />

des verantwortlichen Betreibers im Hinblick auf die<br />

Schutzmaßnahmen und sichere Anwendung von Laserprodukten.<br />

Im Einzelnen umfassen die Aufgaben des LSB:<br />

a) Durchführung von Gefahrenanalysen (Evaluierung - siehe<br />

unten).<br />

b) Beratung des verantwortlichen Betreibers bezüglich<br />

Sicherheitsfragen und betrieblicher und arbeitsmedizinischer<br />

Schutzmaßnahmen.<br />

c) Auswahl <strong>der</strong> persönlichen Schutzausrüstung<br />

d) Unterweisung von Mitarbeitern, die mit den Lasergeräten<br />

o<strong>der</strong> im Laserkontrollbereich arbeiten.<br />

e) Regelmäßiges Überprüfen, ob die vorgeschriebenen<br />

Schutzmaßnahmen durchgeführt o<strong>der</strong> eingehalten werden.<br />

➔ Führen einer Check-Liste.<br />

f) Arbeitsanweisungen erstellen für standardisierte Arbeitsmethoden<br />

und Abläufe.<br />

g) Die verantwortlichen Personen über Mängel und Versagen<br />

von Lasergeräten verständigen.<br />

h) Alle Unfälle und Vorfälle, welche mit Lasergeräten zu tun<br />

haben, zu untersuchen, und Informationen über vorbeugende<br />

Maßnahmen allen involvierten Personen zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

Evaluierung<br />

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz schreibt vor, dass<br />

Arbeitsplätze bezüglich möglicher Gefährdungen zu evaluieren<br />

sind. Weiterführende Informationen sind z.B. auf <strong>der</strong><br />

Website www.eval.at zu finden. Ein Schema könnte folgende<br />

Punkte beinhalten:<br />

- Definition des Bereiches <strong>der</strong> Evaluierung (organisatorischer<br />

Bereich, Räumlichkeiten)<br />

M 080 <strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Lasersicherheit</strong><br />

Tätigkeitsbereich<br />

des LSB<br />

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