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Download Anwaltsblatt 3/ 2011 - SAV Saarländischer Anwaltverein

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SAARLÄNDISCHES<br />

ANWALTS BLATT<br />

10<br />

§ 10. Auflösung des Vereins<br />

(1) Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung<br />

beschlossen werden.<br />

(2) Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. Über die Verwendung des Vereinsvermögens nach Auflösung<br />

des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Das Vereinsvermögen ist gemeinnützigen<br />

Zwecken zuzuführen.<br />

§ 11. Inkrafttreten<br />

Satzung des <strong>SAV</strong><br />

Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 21. September <strong>2011</strong> beschlossen. Sie tritt am<br />

selben Tag in Kraft.<br />

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Saarbrücker Zeitung

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