Download Anwaltsblatt 3/ 2011 - SAV Saarländischer Anwaltverein
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SAARLÄNDISCHES<br />
ANWALTS BLATT<br />
10<br />
§ 10. Auflösung des Vereins<br />
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung<br />
beschlossen werden.<br />
(2) Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. Über die Verwendung des Vereinsvermögens nach Auflösung<br />
des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Das Vereinsvermögen ist gemeinnützigen<br />
Zwecken zuzuführen.<br />
§ 11. Inkrafttreten<br />
Satzung des <strong>SAV</strong><br />
Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 21. September <strong>2011</strong> beschlossen. Sie tritt am<br />
selben Tag in Kraft.<br />
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Saarbrücker Zeitung