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Aus der Praxis Personalvertretung - ULV

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2<br />

Editorial<br />

Der Abschluss des Universitäten-Kollektivvertrages im Mai<br />

2009 und die parlamentarische Beschlussfassung <strong>der</strong> UG-<br />

Novelle im Sommer 2009 und die damit verbundenen<br />

Turbulenzen sowie die Studierendenbewegung im Herbst<br />

2009 zeigen einmal mehr den steigenden Bedarf an praxisorientierten<br />

universitätsrechtlichen und personalrelevanten<br />

Informationen Auch die Bundes-<strong>Personalvertretung</strong>swahl<br />

2009 für die beamteten UniversitätslehrerInnen warf wie<strong>der</strong>um<br />

eigene Fragestellungen auf Die <strong>Personalvertretung</strong><br />

Alle Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen<br />

für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal<br />

an den österreichischen Universitäten widmet sich<br />

in Erfüllung ihres Informationsauftrages in <strong>der</strong> aktuellen<br />

<strong>Aus</strong>gabe ihres Publikationsorgans „<strong>Aus</strong> <strong>der</strong> <strong>Praxis</strong>“ diesen<br />

höchst aktuellen Themen<br />

AssProf Mag DDr Anneliese Legat<br />

Vorsitzende des Zentralausschusses<br />

für die UniversitätslehrerInnen<br />

Impressum:<br />

Medieninhaber, Herausgeber und Herstellung:<br />

Zentralausschuss für die UniversitätslehrerInnen <strong>der</strong> Ämter <strong>der</strong> Universitäten beim bmwf, Strozzigasse 2/3 Stock, 1080<br />

Wien<br />

Redaktion:<br />

AssProf Mag DDr Anneliese Legat, Vorsitzende des Zentralausschusses für die UniversitätslehrerInnen (ZA I)<br />

Zustellungsbevollmächtigte:<br />

AssProf Mag DDr Anneliese Legat, Vorsitzende des ZA I<br />

Offenlegung gem. § 25 Mediengesetz:<br />

Informationsschrift des Zentralausschusses für die UniversitätslehrerInnen für das wissenschaftliche und künstlerische<br />

Universitätspersonal an den österreichischen Universitäten<br />

Aufgabepostamt: 8020 Graz<br />

Alle Rechte, insbeson<strong>der</strong>e das Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung, Verwendung vorbehalten Alle Teile des Werkes<br />

dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers reproduziert o<strong>der</strong> unter Verwendung elektronischer Systeme<br />

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