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Begründung und Umweltbericht - Amt Falkenberg-Höhe

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BF 490 / 24.10.2012<br />

Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 4<br />

„Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

Entwurf der <strong>Begründung</strong> mit Entwurf des <strong>Umweltbericht</strong>es<br />

Fassung für das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 <strong>und</strong> § 4 Abs. 1 BauGB <strong>und</strong><br />

das schriftliche Scopingverfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB<br />

Stand Oktober 2012<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong>,<br />

handelnd für die Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg<br />

Karl-Marx-Straße 2 • 16259 <strong>Falkenberg</strong> / Mark<br />

Geltungsbereich des B-Planes Nr. 4<br />

„Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

Bearbeitung durch:<br />

Plankontor Stadt <strong>und</strong> Land GmbH<br />

Präsidentenstr. 21 • 16816 Neuruppin<br />

Tel./Fax: 03391-45 81 80 • 03391-45 81 88<br />

Am Born 6b • 22765 Hamburg<br />

Tel./Fax: 040-298 120 99 0 • 040-298 120 99 40<br />

Email: plankontor-neuruppin@t-online.de • plankontor-hamburg@t-online.de<br />

Web: www.plankontor-stadt-<strong>und</strong>-land.de


Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“ II<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1.0 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen ............................................................................................................ 1<br />

2.0 Lage <strong>und</strong> Abgrenzung des Plangebietes ........................................................................ 1<br />

3.0 Anlass <strong>und</strong> Zielsetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes ......................... 2<br />

4.0 Übergeordnete Planungen .............................................................................................. 3<br />

4.1 Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung ........................................................................................ 3<br />

4.2 Flächennutzungsplan ................................................................................................................ 5<br />

5.0 Zustand <strong>und</strong> Umgebung des Plangebietes .................................................................... 7<br />

6.0 Konzept ............................................................................................................................ 7<br />

7.0 Inhalt des Bebauungsplanes ......................................................................................... 10<br />

8.0 Erschließung .................................................................................................................. 12<br />

8.1 Verkehrserschließung ............................................................................................................. 12<br />

8.2 Technische Infrastruktur ....................................................................................................... 13<br />

9.0 Belange des Denkmalschutzes ...................................................................................... 14<br />

10.0 Belange der Landwirtschaft ....................................................................................... 15<br />

11.0 Gutachterliche Untersuchungen ................................................................................ 15<br />

12.0 Flächenbilanz ............................................................................................................... 16<br />

13.0 <strong>Umweltbericht</strong> ............................................................................................................. 17<br />

13.1 Lage des Plangebietes ........................................................................................................... 17<br />

13.2 Kurzdarstellung der Ziele <strong>und</strong> Inhalte des Bebauungsplanes / Art des Vorhabens ...... 18<br />

13.3 Ziele des Umweltschutzes gemäß einschlägiger Fachgesetze <strong>und</strong> Fachpläne ................. 19<br />

13.3.1 Fachgesetze .................................................................................................................................... 19<br />

13.3.2 Inhalte der Flächennutzungsplanung <strong>und</strong> der Regionalplanung .................................................... 19<br />

13.4 Beschreibung der Umwelt <strong>und</strong> ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des<br />

Vorhabens sowie Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen (anlage- <strong>und</strong><br />

betriebsbedingte Beeinträchtigungen) ................................................................................ 20<br />

13.4.1 Schutzgut Mensch .......................................................................................................................... 20<br />

13.4.1.1 Immissionen ........................................................................................................................... 20<br />

13.4.1.2 Erholungseignung .................................................................................................................. 21<br />

13.4.2 Schutzgut Pflanzen <strong>und</strong> Biotope .................................................................................................... 21<br />

13.4.2.1 Biotop- <strong>und</strong> Nutzungsbestand ................................................................................................ 21<br />

13.4.2.2 Eingriffe in den Biotop- <strong>und</strong> Nutzungsbestand ...................................................................... 26<br />

13.4.3 Schutzgut Tiere .............................................................................................................................. 26<br />

13.4.3.1 Schutzgebiete ......................................................................................................................... 26<br />

13.4.3.1.1 Nationale Schutzgebiete ................................................................................................. 26<br />

13.4.3.1.2 Internationale Schutzgebiete .......................................................................................... 27<br />

13.4.3.2 Gr<strong>und</strong>lagen für den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag ...................................................... 28<br />

13.4.3.2.1 Avifauna ......................................................................................................................... 29<br />

13.4.3.2.2 Fledermäuse .................................................................................................................... 33<br />

13.4.3.2.3 Amphibien ...................................................................................................................... 36<br />

13.4.3.3 Eingriffsbewertung ................................................................................................................. 36<br />

13.4.3.3.1 Bewertung im Sinne der Eingriffsregelung .................................................................... 36<br />

13.4.3.3.2 Artenschutzrechtliche Bewertung .................................................................................. 39<br />

13.4.4 Schutzgut Boden ............................................................................................................................ 39<br />

13.4.5 Schutzgut Wasser ........................................................................................................................... 40


Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“ III<br />

13.4.6 Schutzgut Klima/Luft ..................................................................................................................... 40<br />

13.4.7 Schutzgut Landschaftsbild ............................................................................................................. 41<br />

13.4.8 Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter ................................................................................................... 44<br />

13.4.9 Schutzgüter Wechselwirkungen ..................................................................................................... 45<br />

13.4.10 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen ............................................................................. 45<br />

13.5 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung ("Nullvariante") <strong>und</strong> alternative<br />

Planungsmöglichkeiten ......................................................................................................... 45<br />

13.6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung der Umweltauswirkungen<br />

sowie Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen ......................................................................... 46<br />

13.7 Eingriff- Ausgleichbilanzierung .......................................................................................... 46<br />

13.8 Zusammenfassung des <strong>Umweltbericht</strong>es ............................................................................ 46<br />

14.0 Planverfahren .............................................................................................................. 47


Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

1.0 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />

(BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) geändert<br />

worden ist;<br />

Verordnung über die bauliche Nutzung der Gr<strong>und</strong>stücke (Baunutzungsverordnung - BauN-<br />

VO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die durch<br />

Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466) geändert worden ist;<br />

Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne <strong>und</strong> die Darstellung des Planinhalts<br />

(Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58),<br />

die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist;<br />

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September<br />

2008 (GVBl. I S. 226), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. November<br />

2010 (GVBl. I/10, Nr. 39);<br />

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.<br />

I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVBl. I/12, Nr.<br />

16);<br />

Gesetz über Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege (B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom<br />

29. Juli 2009 (GVBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012<br />

(BGBl. I S. 148) geändert worden ist;<br />

Gesetz über den Naturschutz <strong>und</strong> die Landschaftspflege im Land Brandenburg (Brandenburgisches<br />

Naturschutzgesetz - BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai<br />

2004 (GVBl. I S. 350), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2010<br />

(GVBl. I/10, Nr. 28, S. 1).<br />

2.0 Lage <strong>und</strong> Abgrenzung des Plangebietes<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg" umfasst<br />

im Wesentlichen den Geltungsbereich des Entwurfes zum Bebauungsplanverfahren Beiersdorf-Freudenberg<br />

Nr. 1, der im Jahr 2003 bearbeitet wurde, aber aufgr<strong>und</strong> fehlender abschließender<br />

Beschlussfassungen nicht zur Rechtskraft geführt wurde. Nach der öffentlichen Auslegung<br />

des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1 <strong>und</strong> der erneuten Behörden- <strong>und</strong> Trägerbeteiligung<br />

nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte die Herstellung des § 33 BauGB-Standes zur frühzeitigen<br />

Planreife. Nach erfolgten Baugenehmigungen für 14 Windenergieanlagen wurde das<br />

Planverfahren nicht mehr abgeschlossen <strong>und</strong> es erfolgte kein Satzungsbeschluss. Somit ist das<br />

gesamte Plangebiet zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Windpark<br />

Beiersdorf-Freudenberg“ nach § 35 BauGB als Außenbereich zu bewerten.<br />

Der Geltungsbereich des B-Planes ist insgesamt 341 Hektar groß <strong>und</strong> umfasst den durch ausgedehnte<br />

Ackerflächen geprägten Bereich, in dem bereits 16 Windenergieanlagen (im Folgenden<br />

als WEA abgekürzt) vorhanden sind, südlich <strong>und</strong> östlich der Ortslage Beiersdorf sowie<br />

westlich, südlich <strong>und</strong> östlich der Ortslage Freudenberg. Durch den Geltungsbereich verlaufen<br />

die B<strong>und</strong>esstraße 168 <strong>und</strong> die Landesstraße 236. Im Norden grenzt der Geltungsbereich<br />

z.T. direkt an das Waldgebiet Beiersdorfer-, Heckelberger- <strong>und</strong> Freudenberger Heide an.<br />

1


Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

3.0 Anlass <strong>und</strong> Zielsetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Die Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg verfolgt schon längerfristig das Ziel, eine räumlich<br />

konzentrierte Nutzung der Windenergie in ihrem Gemeindegebiet zu ermöglichen. Aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong> ist in der rechtswirksamen Flächennutzungsplanung mittig zwischen den Ortslagen<br />

Beiersdorf <strong>und</strong> Freudenberg <strong>und</strong> östlich der Ortslage Freudenberg eine ca. 217,8 ha große<br />

Sonderbaufläche mit dem Vorrang zur Errichtung von Windenergieanlagen dargestellt. Diese<br />

Fläche wird im Südosten von Freudenberg durch eine weitere 3,6 ha große Sonderbaufläche<br />

für Windkraft ergänzt. Somit sind im gesamten Gemeindegebiet ca. 222 ha als Sonderbaufläche<br />

für Windkraft dargestellt.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> erfolgt auf der Rechtsgr<strong>und</strong>lage des § 35 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 Nr. 1 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) der Ausschluss von Windenergieanlagen außerhalb der dafür dargestellten<br />

Sonderbauflächen mit dem Vorrang zur Errichtung von Windenergieanlagen.<br />

In Absatz 2 wird definiert, dass sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden können,<br />

wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. In Absatz 3<br />

wird klargestellt, dass eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange insbesondere dann vorliegt,<br />

wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht. Somit wird<br />

deutlich, dass sobald im Flächennutzungsplan der Windenergienutzung ausreichend Flächen<br />

zur vorrangigen Ansiedlung von WEA durch entsprechende Sonderbauflächen „Windkraft“<br />

angeboten werden, der Bau von Windenergieanlagen außerhalb dieser Sonderbauflächen den<br />

Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht.<br />

Die Fläche, in der Windenergieanlagen gemäß Flächennutzungsplan errichtet werden können,<br />

wird durch den zu Planungsbeginn rechtsverbindlichen Regionalplan Oderland-Spree, Sachlicher<br />

Teilplan „Windenergienutzung“ vom 13.10.2003 (genehmigt am 21.04.2004) vorgegeben,<br />

der im Gemeindegebiet das Eignungsgebiet Nr. 5 „Beiersdorf-Freudenberg“ für Windenergienutzung<br />

darstellt. Es wird der Hinweis gegeben, dass der Regionalplan Oderland-<br />

Spree, Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung“ zur Zeit überarbeitet wird. Bis zum In-<br />

Kraft-Treten des fortgeschriebenen Sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der<br />

Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree behält der aktuelle Sachliche Teilregionalplan<br />

„Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree, veröffentlicht<br />

im <strong>Amt</strong>sblatt für Brandenburg Nr. 15 vom 21. April 2004, S. 207, seine Rechtskraft.<br />

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“, welcher<br />

im Wesentlichen den Geltungsbereich des Entwurfes zum Bebauungsplanverfahren<br />

Beiersdorf-Freudenberg Nr. 1 umfasst (der im Jahr 2003 bearbeitet, aber aufgr<strong>und</strong> fehlender<br />

Beschlussfassungen nicht zur Rechtskraft geführt wurde) wird der bereits entwickelte Windpark<br />

optimiert, ausgebaut <strong>und</strong> eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Windenergienutzung<br />

zur Stromerzeugung im Plangebiet sichergestellt. Zur Realisierung der oben genannten<br />

Planungsziele beabsichtigt die Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg daher, gemäß §§ 8-13<br />

BauGB einen Bebauungsplan auszustellen, der innerhalb des Geltungsbereiches mehrere<br />

Sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ festsetzt <strong>und</strong> somit auf<br />

eine gemeindliche Feinsteuerung der Standorte sowie der Anlagenhöhe der WEA abzielt.<br />

Während des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 4 wird die planende Gemeinde Beiersdorf-<br />

Freudenberg im Planverfahren prüfen, ob vertragliche Vereinbarungen aus dem damals abgebrochenen<br />

B-Planverfahren Nr. 1 durch den neuen Bebauungsplan berührt werden.<br />

Im Rahmen der Neuplanung zur Optimierung der Windenergienutzung durch den B-Plan Nr.<br />

4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“ wird zudem geprüft, in welchem Umfang durch neue<br />

WEA eine Windabschattung auf die 16 Bestandanlagen zu erwarten ist <strong>und</strong> inwiefern die<br />

2


Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

Standsicherheit der bestehenden Anlagen durch den Bau der neu geplanten WEA im Plangebiet<br />

beeinflusst wird.<br />

Das beabsichtigte Planvorhaben des Bebauungsplanes Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-<br />

Freudenberg“ ermöglicht eine räumlich konzentrierte Nutzung der Windenergie in der Gemeinde<br />

Beiersdorf-Freudenberg im <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong>. Diese optimale Nutzung der<br />

Windenergie im Eignungsgebiet östlich der Ortslage von Beiersdorf <strong>und</strong> westlich, südlich<br />

sowie östlich der Ortslage von Freudenberg ergibt sich aus der Kombination der vorhandenen<br />

14 Bestandanlagen, die auf Gr<strong>und</strong>lage des § 33 BauGB zum früheren Bebauungsplanentwurf<br />

Nr. 1 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“ errichtet wurden, den zwei Einzelanlagen, die auf<br />

der Rechtsgr<strong>und</strong>lage des § 35 Abs. 1 BauGB gebaut worden sind <strong>und</strong> den bis zu maximal 8<br />

neu geplanten WEA Standorten, die im Rahmen des B-Planes Nr. 4 vorgesehen sind.<br />

Im Rahmen des Verfahrens zum B-Plan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“ ist vorgesehen,<br />

im Plangebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO insgesamt 23 Sonstige Sondergebiete für<br />

Windenergienutzung festzusetzen. Dabei sollen die bereits bestehenden 16 WEA mit eingefangen<br />

werden. Da die zur Verfügung stehende Fläche unter Berücksichtigung aller übrigen<br />

Belange, insbesondere der des Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzes sowie des Immissionsschutzes<br />

für die Bewohner der angrenzenden Ortsteile, möglichst optimal für die Windenergiegewinnung<br />

ausgenutzt werden soll ist geplant, den bestehenden Windpark mit weiteren WEA zu<br />

verdichten. Der Bau von 8 weiterer WEA im Plangebiet trägt zudem dazu bei, dass die bereits<br />

bestehende Infrastruktur <strong>und</strong> vorhandenen Wege wirtschaftlich effizienter genutzt werden.<br />

Die zum Zeitpunkt der B-Planaufstellung neu geplanten WEA sind vom Typ Vestas / Enercon<br />

<strong>und</strong> haben aus Gründen der technischen sowie ökonomischen Machbarkeit Nabenhöhen von<br />

bis zu maximal 140 m mit einem Rotordurchmesser von maximal 112 m. Im Rahmen des B-<br />

Planverfahrens wird kein bestimmter Anlagentyp festgesetzt. Vielmehr wird die Planung<br />

exemplarisch an diesen marktgängigen Anlagentypen angelehnt. Selbstverständlich können<br />

auch andere Anlagentypen realisiert werden. Die Benennung eines Anlagentyps an den jeweilig<br />

geplanten Standorten dient insbesondere den Fachgutachtern als Basis für ihre Berechnungen<br />

(z.B. Schallimmissions- <strong>und</strong> Schattenwurfberechnungen, Berechnung der Standsicherheit).<br />

Im späteren Bauantragsverfahren müssen dann derartige Gutachten auch auf den jeweils<br />

konkret geplanten Anlagentyp angepasst werden. Es wird der Hinweis gegeben, dass im Bauleitplanverfahren<br />

u.a. die Festsetzung für einen maximalen Rotordurchmesser <strong>und</strong> die maximale<br />

<strong>Höhe</strong> der Gesamtanlage festgesetzt wird. Die <strong>Höhe</strong> der Nabe wird hingegen nicht im<br />

Bebauungsplan festgesetzt.<br />

4.0 Übergeordnete Planungen<br />

4.1 Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung<br />

Die Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg ist Mitglied des vier Gemeinden umfassenden <strong>Amt</strong>es<br />

<strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> im Nordosten des Landkreises Märkisch-Oderland. Das gesamte <strong>Amt</strong> hat zu<br />

Planungsbeginn insgesamt ca. 5.100 Einwohner, davon ca. 640 Einwohner in der Gemeinde<br />

Beiersdorf-Freudenberg mit den Ortsteilen Beiersdorf im Westen <strong>und</strong> Freudenberg im Osten.<br />

Der Landkreis Märkisch-Oderland ist Teil der Planungsregion Oderland-Spree, liegt allerdings<br />

aufgr<strong>und</strong> des Zuschnittes des Kreises Märkisch-Oderland in einer Randlage zur benachbarten<br />

Region Uckermark-Barnim. Verwaltungsmäßig <strong>und</strong> von der Regionalplanung ist die<br />

Gemeinde dem Nahbereich Bad Freienwalde zugeordnet, wobei die Orientierung der Bürger<br />

zur eigenen Nahversorgung eher zum benachbarten Landkreis Barnim erfolgt, hier vor allem<br />

zu dem nahe gelegenen Gr<strong>und</strong>zentrum Werneuchen.<br />

3


Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

Die Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg hat keine zentrale Funktion, so dass deren Einwohnerentwicklung<br />

in dem Rahmen der sogenannten Eigenentwicklung erfolgen soll. Im Rahmen<br />

des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Wiesengr<strong>und</strong>“, der seit dem 2. Quartal 2011 rechtskräftig ist,<br />

wurden im Nordwesten der Ortslage von Freudenberg 4 zusätzliche Wohnbaugr<strong>und</strong>stücke<br />

planerisch geschaffen, die sich problemlos in die Eigenentwicklung einfügen.<br />

In den Jahren 2005 <strong>und</strong> 2006 wurden die ehemals eigenständigen Flächennutzungspläne<br />

Beiersdorf <strong>und</strong> Freudenberg zusammengefügt zu dem jetzt die gesamte Gemeinde Beiersdorf-<br />

Freudenberg umfassenden Flächennutzungsplan. Dieser Flächennutzungsplan wurde am<br />

06.04.2006 von der Gemeindevertretung beschlossen <strong>und</strong> am 14.07.2006 rechtswirksam. Ferner<br />

wird darauf hingewiesen, dass seit dem 3. Quartal 2012 (01.06.2012) die 1. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes der Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg wirksam ist. Im Rahmen dieser<br />

Flächennutzungsplanänderung wurden zum einen die abweichenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes<br />

im Ortsteil Freudenberg (hier: im Zusammenhang mir dem B-Plan Nr. 3<br />

„Am Wiesengr<strong>und</strong>“) angepasst <strong>und</strong> zum anderen eine erforderliche FNP-Änderung im Ortsteil<br />

Beiersdorf (hier: Sportplatz) durchgeführt.<br />

Im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B), der seit dem 15. Mai 2009 gültig<br />

ist, gibt es für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 keine flächenbezogenen Festlegungen.<br />

Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb eines großräumigen Freiraumverb<strong>und</strong>es.<br />

Bezüglich Windenergie werden im LEP B-B keine Festlegungen getroffen.<br />

In den Zielen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen des LEP B-B zur raumordnerischen Steuerung der Verkehrs-<br />

<strong>und</strong> Infrastrukturentwicklung sowie Energiegewinnung ist im Gr<strong>und</strong>satz 6.9 festgesetzt, dass<br />

die Windenergie eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für den gemeinsamen Planungsraum<br />

Berlin-Brandenburg hat <strong>und</strong> hinsichtlich der Klimaschutzziele besonders gefördert <strong>und</strong><br />

entwickelt werden soll. Eine Verdichtung von bereits bestehenden Sonderbauflächen für<br />

Windenergie ist ausdrücklich gewünscht, sofern die besonderen Standortvoraussetzungen,<br />

einer umweltgerechten Standortwahl <strong>und</strong> der Vermeidung von Nutzungskonflikten <strong>und</strong> Beeinträchtigungen<br />

anderer Raumnutzungen im Planverfahren berücksichtigt sind.<br />

Bezüglich der Betroffenheit der Luftfahrt wurde im Rahmen einer planerischen Vorprüfung<br />

festgestellt, dass die Möglichkeiten des Repowerings von Windenergieanlagen inklusive der<br />

Erhöhung bzw. Verschiebung von Standorten im Windpark auf maximal 296 m über NHN<br />

(d.h. maximale <strong>Höhe</strong> von 196 m über gewachsenen Boden) zulässig ist, da zu Planungsbeginn<br />

die dort zuvor vorhandene Tiefflugzone der B<strong>und</strong>eswehr nicht mehr besteht <strong>und</strong> somit die<br />

bestehenden <strong>und</strong> neu geplanten WEA-Standorte sich außerhalb von Bauschutzbereichen ziviler<br />

<strong>und</strong> Flugplätze <strong>und</strong> Schutzbereichen von zivilen Flugsicherungsanlagen befinden. Vorsorglich<br />

wird der Hinweis gegeben, dass die spätere Errichtung der neu geplanten WEA nur<br />

unter Auflagen (z.B. Anbringung einer Tages- <strong>und</strong> Nachtkennzeichnung sowie die Veröffentlichung<br />

als Luftfahrthindernis) der zuständigen „Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg“<br />

erfolgen wird.<br />

Hinsichtlich der Berücksichtigung der Belange des Richtfunks, der bei der Windenergienutzung<br />

zu beachten ist, wird darauf hingewiesen, dass in der Planzeichnung die vorhandenen<br />

<strong>und</strong> geplanten Richtfunkstrecken <strong>und</strong> einzuhaltender Sicherheitsabstand gekennzeichnet sind<br />

<strong>und</strong> bei der Planung der neuen WEA-Standorte berücksichtigt wurde.<br />

Der Landkreis Märkisch-Oderland ist Teil der Planungsregion Oderland-Spree. Aus dem zu<br />

Planungsbeginn rechtsverbindlichen Regionalplan Oderland-Spree, Sachlicher Teilplan<br />

„Windenergienutzung“ vom 13.10.2003 geht hervor, dass der Geltungsbereiches des Bebauungsplanes<br />

Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“ mit den 24 WEA (davon 16 Bestandsanlagen<br />

<strong>und</strong> 8 neu geplante Windanlagen) innerhalb des Eignungsgebietes Nr. 5 „Beiersdorf-<br />

Freudenberg“ für Windenergienutzung liegt. Für die Übereinstimmung der verbindlichen<br />

Bauleitplanung mit den regionalplanerischen Vorgaben, hier mit dem festgesetzten Windeig-<br />

4


Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

nungsgebiet, sind die im Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“ festgesetzten<br />

Standorte der geplanten WEA maßgebend. Im B-Plan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-<br />

Freudenberg“ befinden sich die Anlagen innerhalb des Windeignungsgebietes, so dass davon<br />

ausgegangen wird, dass eine Übereinstimmung der kommunalen Bauleitplanung mit den regionalplanerischen<br />

Vorgaben vorliegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die regionale Planungsgemeinschaft<br />

Oderland-Spree bestätigt hatte, dass die auf Gr<strong>und</strong>lage des damaligen B-<br />

Planverfahrens Nr. 1 festgesetzten WEA-Standorte alle innerhalb des in der Festlegungskarte<br />

zum sachlichen Teilplan Windenergienutzung dargestellten Eignungsgebietes Nr. 5 „Beiersdorf-Freudenberg“<br />

für Windenergienutzung liegen <strong>und</strong> dementsprechend der damalige Bebauungsplan<br />

an die regionalen Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze der übergeordneten Planung angepasst<br />

ist. Aufgr<strong>und</strong> der Tatsache, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Beiersdorf-<br />

Freudenberg Nr. 4, im Wesentlichen den Geltungsbereich des Entwurfes zum Bebauungsplanverfahren<br />

Beiersdorf-Freudenberg Nr. 1 umfasst (der im Jahr 2003 bearbeitet wurde, aber<br />

aufgr<strong>und</strong> fehlender Beschlussfassungen nicht zur Rechtskraft geführt wurde), wird zu Planungsbeginn<br />

davon ausgegangen, dass die hier dargestellten, für die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

relevanten Ziele der Landes- <strong>und</strong> Regionalplanung dokumentieren, dass die Planungsziele<br />

des B-Planes Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“ nicht im Widerspruch zu<br />

den Zielen der Landes- <strong>und</strong> Regionalplanung stehen.<br />

Aus dem zu Planungsbeginn vorliegenden Entwurf des Regionalplanes Oderland-Spree, Sachlicher<br />

Teilplan „Windenergienutzung“ (Stand April 2012) geht hervor, dass zur Gewährleistung<br />

der Funktionstüchtigkeit der neu errichteten Messstation des Deutschen Wetterdienstes<br />

(DWD) in Prötzel eine Bauhöhenbeschränkung für das von der Regionalplanung festgelegte<br />

Windeignungsgebiet Beiersdorf-Freudenberg Nr. 5 besteht. Dies liegt darin begründet, da die<br />

Errichtung bzw. der Betrieb von Windenergieanlagen die Funktionstüchtigkeit der Messstation<br />

des DWD in Prötzel negativ beeinflussen kann. Daher werden im weiteren Verfahren Abstimmungen<br />

von der planenden Gemeinde mit dem DWD geführt.<br />

4.2 Flächennutzungsplan<br />

In dem seit 14.07.2006 rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg<br />

ist der überwiegende Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.<br />

4 als Sonderbaufläche Windkraft dargestellt. Im FNP sind die B<strong>und</strong>esstraße 168 <strong>und</strong> die Landesstraße<br />

236 dargestellt, die das Gemeindegebiet <strong>und</strong> den B-Plangeltungsbereich queren.<br />

Östlich des Ortsteils Freudenberg verläuft in Nord-Süd-Richtung die B 168 als überregionale<br />

Straßenverbindung zwischen Strausberg <strong>und</strong> Eberswalde. In Ost-West-Richtung wird das<br />

Plangebiet von der L 236 durchquert, die nach Durchquerung beider Ortsteile (Freudenberg<br />

<strong>und</strong> Beiersdorf) im Westen weiter in Richtung Bernau führt <strong>und</strong> im Osten im Bereich der<br />

Gemeinde Leuenberg an die B 158 anbindet. Der Kreuzungsbereich der B 168 <strong>und</strong> der L236<br />

liegt östlich der Ortslage von Freudenberg, innerhalb des Plangebietes.<br />

Darüber hinaus gibt es weitere, für die Windparkplanung relevante Flächennutzungsplandarstellungen,<br />

die im B-Planverfahren zu berücksichtigen sind:<br />

- In der Gemarkung Freudenberg ist die östlich des B-Plangeltungsbereiches Nr. 4 an<br />

der Landesstraße 236 gelegene Fläche, auf der die beiden bereits vorhandenen Windenergieanlagen<br />

stehen, als Sonderbaufläche Windkraft, dargestellt.<br />

- Die Bauflächen im südlichen Teil der Ortslage Beiersdorf sind als Wohnbauflächen<br />

dargestellt, die übrigen Bauflächen in der Ortslage Beiersdorf sind als gemischte Bauflächen<br />

dargestellt.<br />

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Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

- Am südöstlichen Rand der Ortslage Freudenberg sind bisher unbebaute Flächen als<br />

Wohnbauflächen dargestellt, die übrigen Bauflächen in der Ortslage Freudenberg sind<br />

als Gemischte Bauflächen dargestellt. Im Rahmen der 1. Änderung des FNP, die am<br />

16.02.2012 von der Gemeindevertretung beschlossen wurde <strong>und</strong> seit dem 01.06.2012<br />

rechtswirksam ist, ist am nordwestlichen Rand der Ortslage eine weitere Wohnbaufläche<br />

dargestellt.<br />

- Als geschützte Biotope - gemäß Brandenburgisches Naturschutzgesetz - sind die an<br />

den Straßen vorhandenen Alleebaumbestände <strong>und</strong> mehrere Feldsölle gekennzeichnet.<br />

- Der Teil des Trinkwasserschutzgebietes (Zone III) der Wasserfassung Beiersdorf, ist -<br />

im Gegensatz zur Darstellung im Flächennutzungsplan - im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“ nicht bekannt. Ein zu Planungsbeginn<br />

vorliegender Kartenauszug zur Lage des Trinkwasserschutzgebietes<br />

Beiersdorf 1 zeigt auf, dass das existierende Trinkwasserschutzgebiet Beiersdorf nicht<br />

im Plangebiet des B-Planes liegt.<br />

Abb. 1: Lageplan vom Trinkwasserschutzgebiet Beiersdorf (Quelle: LUA Brandenburg, Landesvermessung <strong>und</strong><br />

Geobasisinformation Brandenburg, 2012)<br />

Aufgr<strong>und</strong> der flächenhaften Darstellung von zwei Sonderbauflächen Windkraft im rechtswirksamen<br />

Flächennutzungsplan der Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg wird im Rahmen der<br />

verbindlichen Bauleitplanung sichergestellt, dass sich die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 4<br />

„Windpark Beiersdorf-Freudenberg“ gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem FNP entwickelt.<br />

1 Hinweis: Das hier dargestellte Wasserschutzgebiet (WSG) wurden auf der Gr<strong>und</strong>lage der jeweiligen Rechtsverordnungen bzw. Beschlüsse<br />

zur Festsetzung der WSG <strong>und</strong> der dazugehörigen Karten digitalisiert. Trotz sorgfältiger Erfassung können Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen<br />

werden. Maßgeblich für die rechtliche Verbindlichkeit sind die vorgenannten Quellen, die entsprechenden Auskünfte werden im<br />

Rahmen des Planverfahrens bei der örtlich zuständigen Untere Wasserbehörde des Landkreises eingeholt.<br />

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Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

5.0 Zustand <strong>und</strong> Umgebung des Plangebietes<br />

Der r<strong>und</strong> 341 Hektar große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 liegt östlich der Ortslage<br />

Beiersdorf sowie südwestlich <strong>und</strong> östlich der Ortslage Freudenberg. Nordöstlich des Geltungsbereiches<br />

beginnt ein größeres zusammenhängendes Waldgebiet, die Beiersdorfer-, Heckelberger-<br />

bzw. Freudenberger Heide.<br />

Etwa 1,2 km östlich der Ortslage Freudenberg kreuzen sich im Geltungsbereich Bebauungsplanes<br />

Nr. 4 die B<strong>und</strong>esstraße 168 <strong>und</strong> die Landesstraße 236. Die in Nord-Süd-Richtung<br />

durch das Plangebiet verlaufende B<strong>und</strong>esstraße führt aus Richtung Tiefensee / B 158 in Richtung<br />

Eberswalde. Durch die in West-Ost-Richtung durch den Geltungsbereich verlaufende L<br />

236 werden die beiden Ortslagen Beiersdorf <strong>und</strong> Freudenberg direkt miteinander verb<strong>und</strong>en.<br />

Östlich von Freudenberg führt die L 236 weiter in Richtung Leuenberg / B<strong>und</strong>esstraße 158.<br />

Westlich von Freudenberg führt sie über Beiersdorf in Richtung Schönfeld <strong>und</strong> Bernau. Südwestlich<br />

des Windparks verläuft die Verbindungsstraße von Beiersdorf nach Werftpfuhl bzw.<br />

zur B<strong>und</strong>esstraße B 158.<br />

Der überwiegende Teil des Plangebietes wurde zu Planungsbeginn im August 2011 - mit<br />

Ausnahme der bestehenden 16 WEA <strong>und</strong> deren Zuwegungen sowie den vorhandenen öffentlichen<br />

Verkehrsflächen (hier: B 168 <strong>und</strong> L 236) - als Ackerfläche genutzt. Die großen zusammenhängenden<br />

Ackerflächen erstrecken sich über die Flurstücksgrenzen hinweg.<br />

Das Trinkwasserschutzgebiet Beiersdorf (hier: Trinkwasserschutzzone III) liegt - im Gegensatz<br />

zur Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan - nicht im Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“.<br />

Durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 verlaufen mehrere Richtfunkstrecken<br />

der Mobilfunkgesellschaft E-plus. Darüber hinaus hat eine Vorprüfung ergeben, dass voraussichtlich<br />

bis zu drei zusätzliche Richtfunktrassen der polizeilichen <strong>und</strong> nichtpolizeilichen Behörden<br />

<strong>und</strong> Organisationen mit Sicherheitsaufgaben des Landes Brandenburg (BOS BB) das<br />

Plangebiet zukünftig durchlaufen werden (weitere Ausführungen siehe Kapitel 8.2). Die bestehenden<br />

<strong>und</strong> geplanten Richtfunkstrecken sind in der Planzeichnung nachrichtlich dargestellt.<br />

Ferner wird der Hinweis gegeben, dass ein Teil des Plangebietes im 5 km Radius der<br />

Wetterradarstation in Prötzel liegt.<br />

6.0 Konzept<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4, wo bereits 16 Windenergieanlagen vorhanden<br />

sind (14 dieser Altanlagen wurden auf der damaligen Rechtsgr<strong>und</strong>lage des § 33 BauGB<br />

genehmigt <strong>und</strong> später errichtet, zwei Einzelanlagen wurden auf der Rechtsgr<strong>und</strong>lage des § 35<br />

Abs. 1 BauGB gebaut), sollen bis zu maximal 8 zusätzliche Standorte für neue WEA entstehen.<br />

Von den insgesamt 16 bestehenden Windenergieanlagenstandorten im B-<br />

Plangeltungsbereich sind 14 Anlagen vom Typ VESTAS V80 mit einer Nennleistung von<br />

jeweils 2,0 Megawatt <strong>und</strong> 2 Anlagen vom Typ ENERCON E-40 mit einer Nennleistung von<br />

je 460 kW. Ferner wird darauf hingewiesen, dass im westlichen Teil des bestehenden Windparks,<br />

in den dort gelegenen Sondergebieten (Nr. 1 – 9), VESTAS V80-Anlagen mit einer<br />

Nabenhöhe 100 m <strong>und</strong> einer Gesamthöhe von 140 m über gewachsenen Boden vorhanden<br />

sind. In den Sondergebieten mit der Nr. 10 – 14, sind ebenfalls Anlagen vom Typ VESTAS<br />

V80 mit einer Nabenhöhe von 78 m <strong>und</strong> einer Gesamthöhe von 118 m über bestehenden Erdniveau<br />

vorhanden, da diese zum Zeitpunkt der damaligen Errichtung im Bereich einer Tiefflugzone<br />

der B<strong>und</strong>eswehr lagen. Im Sondergebiet Nr. 15 wurden zwei Windenergieanlagen<br />

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Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

vom Typ ENERCON E-40 mit einer Nabenhöhe von 65 m <strong>und</strong> einer Gesamthöhe von 85 m<br />

über gewachsenen Boden errichtet.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass 14 dieser Altanlagen auf der Gr<strong>und</strong>lage des seinerzeit im<br />

Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 1 genehmigt wurden. Da dieses<br />

Bebauungsplanverfahren nicht abgeschlossen wurde, entfaltet der damalige<br />

Bebauungsplanentwurf aktuell keine Rechtswirksamkeit. Somit wäre ohne das neu<br />

eingeleitete B-Planverfahren die Möglichkeit gegeben, auf der Rechtsgr<strong>und</strong>lage des § 35 Abs.<br />

1 BauGB in dem Teil des Außenbereiches, wo laut FNP Windenergieanlagen zulässig sind,<br />

Bauanträge für neue WEA zu stellen, auch im Zusammenhang mit dem Repowering<br />

bestehender Anlagen.<br />

Mit der Neuplanung des B-Planes Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“ werden selbstverständlich<br />

auch die im (nicht rechtswirksam gewordenen) B-Plan Nr. 1 damals vorgeschlagenen<br />

Sondergebiete für WEA berücksichtigt, die nicht nach § 33 BauGB bebaut wurden.<br />

Dieses waren Anlagenstandorte im Bereich östlich der Ortslage von Freudenberg, einem Bereich,<br />

wo bereits zu Planungsbeginn des B-Planverfahrens ein potenzieller Windparkbetreiber<br />

die Errichtung neuer WEA plant <strong>und</strong> der Gemeinde auch schon entsprechende Bauanträge<br />

vorlegt hat. Insgesamt möchte dieser Windparkbetreiber bis zu 8 neue WEA im Plangebiet<br />

des B-Planes Nr. 4 errichten. Ein weiterer potenzieller Windbetreiber ist ebenfalls an die Gemeinde<br />

herangetreten mit dem Ziel bis zu 4 neue WEA im Plangebiet zu errichten.<br />

Die Gemeinde ist der Ansicht, dass für eine mögliche Verdichtung <strong>und</strong> das Repowering<br />

bestehender Anlagen eine städtebauliche Feinsteuerung erfolgen muss, die zum einen<br />

mögliche neue Anlagenstandorte untersucht <strong>und</strong> zum anderen prüft, welche<br />

<strong>Höhe</strong>nfestsetzungen zu treffen sind sowie welche gestalterische Festsetzungen zur<br />

Vermeidung einer Tagesbeleuchtung <strong>und</strong> zur Ausgestaltung der Nachtbefeuerung geeignet<br />

sind. Im Rahmen der Aufstellung des B-Planes Nr. 4 haben auch die Einwohner der Ortslagen<br />

Beiersdorf <strong>und</strong> Freudenberg eine auf der Basis des BauGB geregelte Mitwirkungsmöglichkeit<br />

an der Ausgestaltung des Windparks, was wiederum wesentlich zur gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Akzeptanz von Windenergieanlagen beitragen kann. Auf der anderen Seite haben auch die<br />

potenziellen Windenergieanlagenbetreiber eine rechtsverbindliche Gewähr dafür, in welchem<br />

Umfang sie nach Rechtskraft des B-Planes neu bauen bzw. ein Repowering durchführen<br />

können.<br />

Daher ist es das Planungsziel zum einen die 16 vorhandenen WEA-Standorte nicht nur im<br />

Bestand zu akzeptieren, sondern durch die Festsetzung von kleinen Sonstigen Sondergebieten<br />

"Windenergieanlage" diese bestehenden WEA-Standorte dauerhaft verbindlich zu sichern <strong>und</strong><br />

somit auch an diesem Standort ein Repowering, auch durch neue höhere Anlagen, zu<br />

ermöglichen. Des Weiteren verfolgt die Gemeinde das Planungsziel zu prüfen, an welchen<br />

weiteren Standorten noch ergänzende Anlagen möglich sind, ohne auf die vorhandenen<br />

Anlagen eine solche Windabschattungswirkung zu haben, dass diese Altanlagen eventuell<br />

nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben wären.<br />

Die neu geplanten Windenergieanlagen sollen südöstlich der Ortslage Beiersdorf bzw. südwestlich<br />

<strong>und</strong> östlich der Ortslage Freudenberg innerhalb des im Regionalplan Oderland-Spree<br />

dargestellten Eignungsgebietes für Windenergienutzung <strong>und</strong> innerhalb der im Flächennutzungsplan<br />

dargestellten Sonderbaufläche Windkraft errichtet. Dieser Teil des Gemeindegebietes<br />

wird zu Planungsbeginn durch den vorhandenen Windpark <strong>und</strong> die großen, ausgeräumten<br />

Ackerflächen geprägt.<br />

Um eine von vielen Einwohnern befürchtete „Umzingelung“ der Ortslage Freudenberg durch<br />

die neu geplanten WEA zu verhindern, sollen weiterhin in den Bereichen zwischen den beiden<br />

Ortslagen Beiersdorf <strong>und</strong> Freudenberg sowie nördlich der Landesstraße 236 in Beiersdorf<br />

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Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

weiterhin keine neuen Windenergieanlagen entstehen. Der Bereich nördlich der Landesstraße<br />

236 in Beiersdorf verfügt zudem über ein vergleichsweise höherwertiges Landschaftsbild.<br />

Um ein einheitliches Erscheinungsbild der Windenergieanlagen zu gewährleisten <strong>und</strong> so die<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu minimieren, werden im weiteren Planverfahren<br />

gestalterische Festsetzungen zur Bauart <strong>und</strong> zur Farbgestaltung der Windenergieanlagen getroffen,<br />

sodass nur Windenergieanlagen mit drei, sich im Uhrzeigersinn drehenden Rotorblättern<br />

zulässig sind.<br />

Bei der Planung der neuen WEA-Standorte sind die aus technischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen<br />

Gründen erforderlichen Mindestabstände zwischen den einzelnen Windenergieanlagen zu<br />

beachten. Die neuen WEA-Standorte müssen zudem so geplant werden, dass alle immissionsschutzrechtlichen<br />

Anforderungen eingehalten werden können. Beidseitig der B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong><br />

Landesstraßen sind die nach dem Straßengesetz geltenden Anbauverbots- <strong>und</strong> -<br />

beschränkungszonen zu beachten. Außerdem verlaufen im Bereich des geplanten Windparks<br />

Richtfunkstrecken verschiedener Mobilfunkbetreiber, die bei der Verdichtungsplanung berücksichtigt<br />

wurden. Ferner wird der Hinweis gegeben, dass bei der Standortwahl der neu<br />

geplanten WEA die Belange des Deutschen Wetterdienstes beachtet wurden.<br />

Damit eine unnötige Zerschneidung landwirtschaftlicher Nutzflächen vermieden wird <strong>und</strong> um<br />

die versiegelte Fläche auf das notwendige Maß zu begrenzen, werden die Sondergebiete im<br />

bestehenden Windpark so geplant, dass sie - bei Beachtung der o.g. Kriterien <strong>und</strong> Mindestabstände<br />

- möglichst nah an den bestehenden Wegen liegen.<br />

Die im Vorfeld durchgeführten planerischen Standortuntersuchungen für potenzielle neue<br />

Windenergieanlagen im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-<br />

Freudenberg“ kamen zu folgenden Ergebnissen:<br />

Aufgr<strong>und</strong> festgestellter Restriktionen (bspw. geplante <strong>und</strong> bestehende Richtfunktrassen) können<br />

aus planerischen Gründen innerhalb des B-Plangebietes zu den 16 Bestandsanlagen nur<br />

bis zu maximal 8 neue WEA-Standorte realisiert werden. Dies liegt darin begründet, dass<br />

durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 nicht nur mehrere Richtfunkstrecken<br />

(hier Mobilfunk) verlaufen, sondern auch noch bis zu drei weitere Funkstrecken (Digitalfunk<br />

BOS Brandenburg) geplant sind <strong>und</strong> diese Funkstrecken nebst einzuhaltenden Sicherheitsabstand<br />

(beidseitig 50 m) durch neu geplante Windenergieanlagen nicht überplant werden sollen.<br />

Darüber hinaus sind bei der Planung der neuen WEA-Standorte die aus technischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen<br />

Gründen erforderlichen Mindestabstände zwischen den einzelnen Windenergieanlagen<br />

zu beachten. Infolgedessen wurde bei der Standortwahl darauf geachtet, dass die<br />

technisch notwendigen Mindestabstände zwischen den einzelnen Anlagen nicht unterschritten<br />

werden <strong>und</strong> dass sich die Windenergieanlagen gegenseitig in ihrer Wirkung nicht so stark<br />

beeinträchtigen. Im weiteren Planverfahren werden hierfür Gutachten erstellt die dies belegen<br />

werden.<br />

Eine weitere planerische Voruntersuchung hat ergeben, dass der südöstliche Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“ im 5 km Radius um die neue<br />

Wetterradaranlage in Prötzel liegt <strong>und</strong> von Seiten des DWD dieser Bereich von Windenergieanlagen<br />

freizuhalten ist. Die neue Wetterradarstation, die als Ersatz für den ehemaligen<br />

Standort Berlin-Tempelhof dient, liegt etwa 10 Kilometer nordwestlich der Ortslage Prötzel,<br />

in Heidekrug an der Landesstraße 23. Obwohl der 5 km Radius der neuen Wetterstation in<br />

dem von der Regionalplanung festgelegten Windeignungsgebiet Nr. 5 Beiersdorf-<br />

Freudenberg hineinragt (d.h. die Nutzung von Windkraft hat in diesem Bereich Vorrang) <strong>und</strong><br />

auch im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg dieser Bereich<br />

als Sonderbaufläche für „Windkraft“ dargestellt ist, wurde bei der durchgeführten<br />

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Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

Standortwahl der neuen WEA darauf geachtet, dass im 5 km Umkreis der neuen Wetterradarstation<br />

keine neuen WEA-Standorte definiert werden.<br />

Im Hinblick auf die vom dem Deutschen Wetterdienst gewünschte <strong>Höhe</strong>nbeschränkung (hier:<br />

190 m über NN, d.h. ca. 100 m über vorhandenes Erdniveau im Plangebiet) im Umkreis von 5<br />

km bis 15 km Umkreis um die neue Wetterradaranlage in Prötzel wird der Hinweis gegeben,<br />

dass bereits 14 der 16 der Bestandsanlagen in ihrer Anlagenhöhe deutlich über 100 m über<br />

vorhandenem Erdniveau hoch sind (9 Altanlagen haben eine Gesamthöhe von 140 m über<br />

Erdniveau, 5 Altanlagen haben eine Gesamthöhe von 118 m über Erdniveau). Folglich ist<br />

anzunehmen, dass der bereits bestehende Windpark die Funktionstüchtigkeit der neu errichteten<br />

Messstation des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Prötzel geringfügig einschränkt <strong>und</strong><br />

somit durch die geplante Windparkverdichtung mit einer Bauhöhenbeschränkung auf 190 m<br />

über Erdniveau (280 m über NN) keine erhebliche Funktionseinschränkung der neuen Wetterradarstation<br />

zu erwarten ist. Aufgr<strong>und</strong> der eben erwähnten Vorbelastung <strong>und</strong> im Hinblick auf<br />

die planerisch gewünschte optimale Ausnutzung des Windeignungsgebietes soll die maximale<br />

Anlagenhöhe in den jeweiligen Sonstigen Sondergebieten auf 190 m über dortiges Erdniveau<br />

im B-Planverfahren beschränkt werden.<br />

Im nordöstlichen Teilbereich des B-Planes wurde aus naturschutzrechtlicher Sicht bei der<br />

Standortwahl neuen WEA (SO-Gebiete Nr. 21 - 23) darauf geachtet, dass die neuen WEA-<br />

Standorte möglichst weit von den dort vorhandenen Allen der B<strong>und</strong>esstraße 168 <strong>und</strong> der Landesstraße<br />

236 entfernt sind. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass im 200 m Bereich<br />

der e.g. Allen neue Windenergieanlagen nur unter Auflagen (bspw. Abschaltzeiten) errichtet<br />

werden können.<br />

7.0 Inhalt des Bebauungsplanes<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“ werden<br />

insgesamt 23 Sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Windenergienutzung“ gemäß<br />

§ 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt, in denen jeweils die Errichtung einer Windenergieanlage<br />

zulässig ist. Mit der Festsetzung von WEA-Standorten für Einzelanlagen im Rahmen des<br />

B-Planes Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“ soll zukünftig bauleitplanerisch sichergestellt<br />

werden, dass auf den Sonderbauflächen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes,<br />

auf denen bisher die Errichtung neuer WEA nicht möglich war, nunmehr neue WEA-<br />

Standorte gebaut werden können. Die zwei bestehenden WEA im Sonstigen Sondergebiet Nr.<br />

15, die ursprünglich nach § 33 BauGB errichtet wurden, sind in den Geltungsbereich des B-<br />

Planes Nr. 4 mit einbezogen <strong>und</strong> werden zu einem Sonstigen Sondergebiet zusammengefasst,<br />

so dass bei einem eventuell späteren Repowering (d.h. beide Altanlagen werden zurückgebaut)<br />

an dieser Stelle nur eine größere Windenergieanlage errichtet werden kann. Die Bereiche<br />

zwischen den WEA bleiben weiterhin fast uneingeschränkt als Fläche für Landwirtschaft<br />

nutzbar.<br />

Die Sonstigen Sondergebiete (Nr. 1 - 15) mit den darin verorteten 16 Bestandsanlagen umfassen<br />

die bereits bestehenden Windenergieanlagen. In den anderen Sonstigen Sondergebieten<br />

(mit der fortlaufenden Nummerierung 16 - 23) sind weitere 8 Windenergieanlagen geplant.<br />

Alles in allem werden im B-Plangeltungsbereich Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

23 Sonstige Sondergebiete festgesetzt. Die übrigen Flächen im Geltungsbereich werden entsprechend<br />

ihrer Nutzung überwiegend als Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 9 Abs. 1<br />

Nr. 18 BauGB festgesetzt. Das bestehende Wegenetz sowie die bereits errichteten Zuwegungen<br />

zu den vorhandenen WEA-Standorten <strong>und</strong> die erforderlichen neuen Zuwegungen werden<br />

gemäß § 9 Abs. 11 BauGB als private Verkehrsflächen festgesetzt. Außerdem sind im Verlauf<br />

der Planung Flächen als ökologische Ausgleichsflächen zu bestimmen, die vorzugsweise als<br />

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Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

externe ökologische Kompensationsmaßnahmen an anderen Orten im Gemeindegebiet durchzuführen<br />

sind.<br />

Die kleinen Sonstigen Sondergebiete ragen zum Teil über die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan<br />

festgesetzte Sonderbaufläche hinaus. Ein Widerspruch zum FNP besteht jedoch<br />

nicht, da die durch Baugrenzfestsetzungen definierten zukünftigen Baufenster, in denen die<br />

Windenergieanlagen errichtet werden, innerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten<br />

Sonderbaufläche liegen werden. Das durch Baugrenzen umgrenzte Baufenster ist die Fläche,<br />

innerhalb der eine WEA errichtet werden darf. Im weiteren Verfahren wird im Teil B des Bebauungsplanes<br />

festgesetzt, dass die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der Sonstigen<br />

Sondergebiete nicht zulässig ist. Die Errichtung weiterer Anlagen würde bedeuten, dass<br />

ggf. die technisch notwendigen Mindestabstände zwischen den einzelnen Anlagen unterschritten<br />

würden <strong>und</strong> dass sich die Windenergieanlagen gegenseitig in ihrer Wirkung stark beeinträchtigen<br />

würden.<br />

Die planende Gemeinde hat bei der durchgeführten Standortfeinauswahl in dem bisher mit<br />

WEA nicht bebaubaren Teil der Sonderbauflächen für Windenergie unter Würdigung der<br />

Immissionsschutzbelange der örtlichen Bevölkerung <strong>und</strong> der Belange von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

<strong>und</strong> unter Berücksichtigung der bestehenden <strong>und</strong> geplanten Funktrassen sowie der neuen<br />

Wetterradarstation eine kleinräumige Standortbestimmung für die neu geplanten WEA<br />

durchgeführt. Insbesondere aus Gründen des Immissionsschutzes ist die Errichtung von<br />

Wohngebäuden, die sonst im Zusammenhang mit der Anlage landwirtschaftlicher Betriebe als<br />

Betriebswohnungen in einer Fläche für Landwirtschaft nach § 35 Abs. 1 BauGB zulässig wären,<br />

im gesamten Geltungsbereich des B-Planes Nr. 4 unzulässig.<br />

Innerhalb der Sonstigen Sondergebiete werden im weiteren Verfahren Baufenster festgesetzt,<br />

in denen die F<strong>und</strong>amentbauwerke der jeweiligen WEA zu errichten sind. Die Errichtung von<br />

WEA ist nur in den später festgesetzten Baufenstern zulässig, d.h. der Anlagenfuß <strong>und</strong> das<br />

F<strong>und</strong>amentbauwerk müssen innerhalb der jeweiligen Baugrenze liegen. Nebenanlagen, die<br />

der Windenergienutzung dienen (z.B. Transformator, Übergabestation), sind auch außerhalb<br />

der Baugrenzen zulässig, müssen sich jedoch innerhalb der Sondergebiete befinden.<br />

Die festgesetzte Größe der späteren Baufenster lassen eine geringfügige räumliche Verlagerung<br />

der geplanten Anlagenstandorte zu, so dass auch nach Beendigung des B-Plan- <strong>und</strong> des<br />

immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für feintechnische Planungen ein gewisses<br />

Maß an Flexibilität gewahrt ist.<br />

Darüber hinaus werden im Rahmen des weiteren Verfahrens textliche Festsetzungen zur maximalen<br />

Anlagenhöhe <strong>und</strong> zum maximalen Rotordurchmesser der bestehenden <strong>und</strong> neugeplanten<br />

WEA getroffen. Die zum Zeitpunkt der B-Planaufstellung neu geplanten WEA sind<br />

vom Typ Vestas / Enercon <strong>und</strong> haben aus Gründen der technischen sowie ökonomischen<br />

Machbarkeit Nabenhöhen von bis zu maximal 140 m mit einem Rotordurchmesser von maximal<br />

112 m (im B-Plan wird die maximale Anlagenhöhe mit 190 m über gewachsenen Boden<br />

<strong>und</strong> der maximale Rotordurchmesser mit 112 m festgesetzt). Von den insgesamt 16 bestehenden<br />

Windenergieanlagenstandorten im B-Plangeltungsbereich sind 14 Anlagen vom<br />

Typ VESTAS V80 mit einer Nennleistung von jeweils 2,0 Megawatt <strong>und</strong> 2 Anlagen vom Typ<br />

ENERCON E-40 mit einer Nennleistung von je 460 kW. Die 16 Bestandanlagen sind ebenfalls<br />

unterschiedlich hoch <strong>und</strong> haben aus Gründen der damaligen technischen <strong>und</strong> rechtlichen<br />

Machbarkeit Nabenhöhen von bis zu maximal 100 m mit einem Rotordurchmesser 80 m (d.h.<br />

eine Gesamthöhe von 140 m über gewachsenen Boden).<br />

Die Gemeinde möchte neben den neu geplanten Anlagen auch die bestehenden Windenergieanlagen<br />

insoweit berücksichtigen, dass im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 4 „Windpark<br />

Beiersdorf-Freudenberg“ die Bestandsanlagen dauerhaft verbindlich gesichert werden <strong>und</strong><br />

auch an diesem Standort ein Repowering, auch durch neue höhere Anlagen, ermöglicht wird.<br />

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Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

Mit dieser geplanten Festsetzung wird aus planerischer Sicht auch der Wunsch nach einem<br />

einheitlichen Landschaftsbild ermöglicht. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> unter dem Aspekt der<br />

heute schon marktgängigen Windenergieanlagen soll im weiteren Planverfahren als Maß der<br />

baulichen Nutzung für die WEA festgesetzt, dass die maximale Anlagenhöhe auf 190 m beschränkt<br />

wird <strong>und</strong> der maximale Rotordurchmesser von 112 m nicht überschritten werden<br />

darf. Im weiteren B-Planverfahren werden für die Baufelder maximale Anlagenhöhen festgesetzt,<br />

die nicht höher sein dürfen als 190 m über dem in der Planzeichnung für das jeweilige<br />

Baufeld festgesetzten <strong>Höhe</strong>npunkt. Als Bezugspunkte werden im späteren Verfahren in der<br />

Planzeichnung klar definierte Punkte in den jeweiligen Sonstigen Sondergebieten festgesetzt,<br />

die durch das Vermessungsbüro bei der örtlichen Bestandsaufnahme bereits ermittelt wurden<br />

<strong>und</strong> im DHHN92-<strong>Höhe</strong>nsystem (Angaben in NHN) in der B-Plangr<strong>und</strong>lage eingetragen sind.<br />

Es wird der Hinweis gegeben, dass die <strong>Höhe</strong>nangaben NHN <strong>und</strong> NN fast identisch sind.<br />

Um die planerisch gewünschte Anlagenverdichtung von bis zu acht zusätzlichen WEA im<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu gewährleisten, wird die Gemeinde die Möglichkeit<br />

des § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB zur Festsetzung von Abstandsregelungen nutzen, die von der<br />

jeweiligen Landesbauordnung abweicht. Mit Hilfe der vorgenannten Rechtsnorm wird die<br />

Gemeinde vorliegend ein vom Bauordnungsrecht, in diesem Fall der Brandenburgischen Bauordnung,<br />

abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsflächen festsetzen. Demnach wird die<br />

Abstandsfläche von 0,25 HN (HN <strong>Höhe</strong> der Nabe) + RA (Kugelradius) auf 0 HN + RA + 3 m<br />

reduziert. Der Radius der Kugel (RA) um die Turmachse der WEA wird aus der Exzentrizität<br />

des Rotors <strong>und</strong> aus der Länge des Rotorblattes berechnet <strong>und</strong> beschreibt zugleich die vom<br />

Rotor überstrichene Fläche. Da in der relativen Nähe der Anlagen weder dauerhafte Wohnnutzungen<br />

noch Arbeitsplätze für Menschen bestehen oder angedacht sind, sind keine nachbarschaftlichen<br />

negativen Auswirkungen durch die Reduzierung der Abstandsfläche zu erwarten.<br />

Die Möglichkeit auf den Nachbargr<strong>und</strong>stücken eine landwirtschaftliche Nutzung zu betreiben,<br />

wird durch die reduzierten Abstandflächen nicht beschränkt. Aus Flugsicherungsgründen<br />

werden im weiteren B-Planverfahren auch gestalterische Festsetzungen zur Tages-<br />

<strong>und</strong> Nachgekennzeichnung der Windenergieanlagen getroffen.<br />

8.0 Erschließung<br />

8.1 Verkehrserschließung<br />

Das Plangebiet ist über die B<strong>und</strong>esstraße B 168, die Landesstraße L 236 <strong>und</strong> über die Kreisstraße<br />

K 6429 an das regionale Straßennetz angeb<strong>und</strong>en. Zur inneren Erschließung des Windparks<br />

werden so weit wie möglich die bestehenden Wege genutzt. Das ehemalige, in den<br />

Flurkarten noch erkennbare Wegenetz wurde in den 1980er Jahren weitgehend beseitigt <strong>und</strong><br />

ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden. Stattdessen wurden im Bereich der südlich der<br />

Landesstraße L 236 gelegenen Ackerflächen - ohne Rücksicht auf die bestehenden Flurstücksgrenzen<br />

- neue Wege angelegt, die in Teilabschnitten mit Betonplatten befestigt sind.<br />

Die durch das Plangebiet verlaufenden Abschnitte der B<strong>und</strong>esstraße B 168 <strong>und</strong> der Landesstraße<br />

L 236 sowie die in der Örtlichkeit vorhandenen gemeindeeigenen Wege werden als<br />

öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt.<br />

Die bestehenden <strong>und</strong> neugeplanten Zuwegungen zu den einzelnen Windenergieanlagen sowie<br />

die in den 80er Jahren angelegten, über private Flurstücke führenden Feldwege ("KAP-<br />

Straßen") werden einschließlich der notwendigen Aufweitungen in Kurven <strong>und</strong> Einmündungsbereichen<br />

als private Verkehrsflächen festgesetzt. Die Breite der vorhandenen <strong>und</strong> neu<br />

geplanten privaten Verkehrsflächen beträgt im Regelfall 5,5 m, hiervon sollen maximal 4,5 m<br />

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Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

befestigt werden. Die Erschließungswege, die im B-Plan als private Verkehrsfläche festgesetzt<br />

sind, werden so lange der Windpark in Betrieb ist, vom Vorhabenträger instand gehalten.<br />

Für den überwiegenden Teil der privaten Zufahrtswege ist es notwendig, Geh- Fahr- <strong>und</strong> Leitungsrechte<br />

zugunsten des Windenergieanlagenbetreibers zu belasten, da sie über fremde<br />

Gr<strong>und</strong>stücke führen. Dies gilt sowohl für die bestehenden Zufahrtswege als auch für die neu<br />

geplanten Zufahrtswege. Im Weiteren Verfahren werden die entsprechenden Abschnitte in der<br />

Planzeichnung als Geh-, Fahr- <strong>und</strong> Leitungsechte zugunsten des Windenergieanlagenbetreibers<br />

<strong>und</strong> des Flächenbewirtschafters festgesetzt.<br />

8.2 Technische Infrastruktur<br />

Das Oberflächenwasser soll wie bisher im Plangebiet versickern bzw. über vorhandene Gewässer<br />

abgeführt werden.<br />

Durch die geplante Verdichtung des bestehenden Windparks werden sich bezüglich der Oberflächenentwässerung<br />

keine oder nur sehr geringfügige Veränderungen ergeben, da der Anteil<br />

der versiegelten Flächen sehr gering ist <strong>und</strong> sich auf die F<strong>und</strong>amente der Windenergieanlagen<br />

<strong>und</strong> deren Nebenanlagen (z.B. Trafohäuschen) beschränken wird. Sämtliche Erschließungswege<br />

sowie die notwendigen Arbeitsflächen an den WEA werden mit einer wasserdurchlässigen<br />

Schotterschicht befestigt.<br />

An den Standorten der neu zu errichtenden WEA sind eventuell vorhandene Dränungen zu<br />

beachten. Eventuell beschädigte Dränungen sind unter Beachtung der Vorflutwirkung funktionstüchtig<br />

wiederherzustellen.<br />

Da durch den Betrieb des Windparks kein Schmutzwasser anfallen wird, sind keine Anlagen<br />

zur Schmutzwasserentsorgung geplant. Zudem ist eine Versorgung der Windenergieanlagen<br />

mit Trinkwasser nicht erforderlich <strong>und</strong> daher auch nicht vorgesehen. Die Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg<br />

wird über ein zentrales Leitungsnetz mit Trinkwasser versorgt, der Standort<br />

des Wasserwerkes befindet sich in der Ortslage Beiersdorf in der Nähe der Straßengabelung<br />

(L 236/K 6429). Die Versorgung von Freudenberg erfolgt über eine Verbindungsleitung, die<br />

von Beiersdorf aus gesehen rechtsseitig neben der Landstraße 236 (landwirtschaftlich genutzte<br />

Fläche) bis zum Ortsnetz verläuft. Eine Versorgung mit Löschwasser ist nicht erforderlich.<br />

Es wird jedoch darauf verwiesen, dass für die geplanten Windenergieanlagen der Windparkbetreiber<br />

gemeinsam mit der örtlichen Feuerwehr ein Brandschutzkonzept abstimmen wird.<br />

Im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 4 verlaufen mehrere 20-KV-Stromleitungen, die in der<br />

Planzeichnung nachrichtlich dargestellt sind. Parallel zum B-Planverfahren wurde von potenziellen<br />

Bauherren geprüft, inwiefern eine Anbindung der neu geplanten WEA an die bestehen<br />

Stromleitungen des vorhandenen Windparks möglich ist. Darüber hinaus wurde frühzeitig<br />

geprüft, ob ein geeigneter Netzanschluss in der näheren Umgebung vorhanden ist. Die netztechnische<br />

Bewertung durch einen regionalen Netzbetreiber hat zu Planungsbeginn ergeben,<br />

dass neben einer ausreichenden Netzkapazität auch ein geeigneter Netzanschluss für die geplanten<br />

Windenergieanlagen im Umspannwerk Tempelfelde besteht.<br />

Eine weitere Vorprüfung der technischen Infrastruktur hat ergeben, dass durch den Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes Nr. 4 mehrere Richtfunkstrecken der Mobilfunkgesellschaft Eplus<br />

verlaufen. Darüber hinaus sind in der näheren Umgebung des B-Plangebietes weitere<br />

Richtfunktrassen der Mobilgesellschaft Vodafone D2 <strong>und</strong> der polizeilichen <strong>und</strong> nichtpolizeilichen<br />

Behörden <strong>und</strong> Organisationen mit Sicherheitsaufgaben des Landes Brandenburg (BOS<br />

BB) vorhanden, die jedoch aufgr<strong>und</strong> ihrer Entfernung zum Plangebiet den Windpark nicht<br />

tangieren/kreuzen. Es wird darauf hingewiesen, dass für das in Planung befindliche Digitalfunknetz<br />

der BOS BB weitere Richtfunktrassen vorgesehen sind.<br />

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Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

Darüber hinaus hat die Vorprüfung der geplanter Funktrassen gezeigt, dass unter Berücksichtigung<br />

des aktuellen Projektstandes des Digitalfunknetzes der BOS BB zukünftig bis zu drei<br />

Richtfunkstrecken den B-Plangeltungsbereich kreuzen/tangieren könnten. Da sich Digitalfunknetz<br />

der BOS BB noch in Planung befindet, ist zu Planungsbeginn des Verfahrens noch<br />

nicht abschließend geklärt, welche Funktrassen letztendlich realisiert werden. Ferner ist aus<br />

Geheimhaltungsgründen die exakte Lage des Digitalfunknetzes nicht bekannt, wodurch ein<br />

beidseitiger 50 m breiter Sicherheitsstreifen zu den in der Planzeichnung dargestellten Funktrassen<br />

einzuhalten ist. Dabei gilt ist zu beachten, dass die Rotorblätter der neu geplanten<br />

WEA nicht in diesen Bereich hineinragen dürfen.<br />

Eine weitere Voruntersuchung hat ergeben, dass der südöstliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

im 5 km Radius um die Wetterradaranlage in Prötzel liegt. Von Seiten des DWD<br />

ist bei der beabsichtigten Windparkverdichtung im B-Plangeltungsbereich darauf zu achten,<br />

dass der 5 km Radius um die Wetterradarstation von WEA freizuhalten ist (für Altanlage gilt<br />

Bestandsschutz). Darüber hinaus gelten im 5 km bis 15 km Umkreis um die Wetterradaranlage<br />

<strong>Höhe</strong>nbeschränkungen die ebenfalls im weiteren Planverfahren zu berücksichtigen sind.<br />

9.0 Belange des Denkmalschutzes<br />

Nach aktuellem Kenntnisstand befindet innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes<br />

Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“ kein festgesetztes Einzeldenkmal <strong>und</strong> kein<br />

Bodendenkmal.<br />

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist nordöstlich des Plangebietes ein großflächiges<br />

Bodendenkmal dargestellt. Des Weiteren befindet sich im bebauten Ortsteil Freudenberg ein<br />

Bodendenkmalbereich der mittelalterlich-frühneuzeitlichen Ortslage. Darüber hinaus befindet<br />

sich ein weiteres großflächiges Bodendenkmal, nahe der Gemeindegrenze nach Heckelberg-<br />

Brunow, nördlich der Ortslage Freudenberg. Diese drei Bodendenkmalbereiche liegen außerhalb<br />

des B-Plangeltungsbereiches <strong>und</strong> daher sind dort keine Baumaßnahmen geplant. Folglich<br />

bleiben diese Bodendenkmalbereiche von den beabsichtigten Planungen des Bebauungsplanes<br />

Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“ unberührt.<br />

Da mit dem Vorhandensein von bisher unentdeckten Bodendenkmalen immer gerechnet wer-<br />

den kann, wird auf folgende Festlegungen im Gesetz über den Schutz <strong>und</strong> die Pflege der<br />

Denkmale im Land Brandenburg (BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 (GVBI.I, S. 215) aufmerk-<br />

sam gemacht:<br />

Sollten bei Erdarbeiten – in Abwesenheit unserer Mitarbeiter oder außerhalb der bekannten<br />

Bodendenkmalflächen – Bodendenkmale entdeckt werden (Steinsetzungen, Mauerwerk, Erd-<br />

verfärbungen, Holzpfähle oder -bohlen, Tonscherben, Metallsachen, Münzen, Knochen u. ä.),<br />

sind die Denkmalfachbehörden sowie die untere Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu<br />

benachrichtigen (§ 11 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 BbgDSchG). Die entdeckten Bodendenkmale <strong>und</strong> die<br />

Entdeckungsstätte sind bis zum Ablauf einer Woche nach der Anzeige in unverändertem Zu-<br />

stand zu erhalten <strong>und</strong> in geeigneter Weise vor Gefahren für die Erhaltung zu schützen (§ 11<br />

Abs. 3 BbgDSchG). F<strong>und</strong>e sind unter den Voraussetzungen der §§ 11 Abs. 4, 12 BbgDSchG<br />

abgabepflichtig.<br />

Falls archäologische Dokumentationen <strong>und</strong> Bergungen notwendig werden sollten, die Kapazi-<br />

täten der Denkmalfachbehörde/Denkmalschutzbehörde übersteigen, sind die Kosten dafür im<br />

Rahmen des Zumutbaren vom Veranlasser des Vorhabens zu tragen (§ 7 Abs. 3 <strong>und</strong> 4 BbgD-<br />

SchG). Dies ist bei entsprechenden finanziellen <strong>und</strong> terminlichen Planungen rechtzeitig <strong>und</strong><br />

ausreichend zu berücksichtigen.<br />

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Die Bauausführenden sind über diese gesetzlichen Festlegungen zu belehren. Der Beginn der<br />

Erdarbeiten ist der zuständigen Denkmalschutzbehörde zwei Wochen im Voraus mitzuteilen.<br />

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Denkmalliste des Landes Brandenburg ständig<br />

fortgeschrieben wird <strong>und</strong> der Schutz der Denkmale nicht von der Eintragung in die<br />

Denkmalliste abhängig ist.<br />

10.0 Belange der Landwirtschaft<br />

Die Belange der Landwirtschaft werden bei der Planung weitestgehend berücksichtigt, da der<br />

weitaus überwiegende Teil des Geltungsbereiches für die Landwirtschaft weiterhin fast uneingeschränkt<br />

nutzbar bleibt. Dies gilt für die als „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzten<br />

Flächen <strong>und</strong> für die Teile der Sondergebiete, die für die Windenergienutzung nicht benötigt<br />

werden. Lediglich die bisher gemäß § 35 Baugesetzbuch mögliche Bebaubarkeit wird in<br />

Teil B des Bebauungsplanes insofern eingeschränkt, als die <strong>Höhe</strong> baulicher Anlagen auf 15 m<br />

über vorhandenem Erdniveau begrenzt wird. Landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich<br />

sind jedoch in der Regel nicht höher als 15 m. Darüber hinaus ist insbesondere aus Gründen<br />

des Immissionsschutzes die Errichtung von Wohngebäuden, die sonst im Zusammenhang mit<br />

der Anlage landwirtschaftlicher Betriebe als Betriebswohnungen in einer Fläche für Landwirtschaft<br />

zulässig wären, im gesamten Geltungsbereich des B-Planes Nr. 4 unzulässig.<br />

Bei der Anordnung der Sondergebiete <strong>und</strong> der Zuwegungen wurde bei Ackerflächen die Bearbeitungsrichtung<br />

berücksichtigt. Zudem wurde darauf geachtet, dass keine ungünstigen, für<br />

die Landwirtschaft nicht mehr nutzbaren Restflächen entstehen. Um eine unnötige Zerschneidung<br />

landwirtschaftlicher Nutzflächen zu vermeiden wurden die Sondergebiete so geplant,<br />

dass sie möglichst nah an den bestehenden Wegen im Plangebiet liegen.<br />

Die bestehenden Wege sind weiterhin uneingeschränkt für die Landwirtschaft nutzbar. Von<br />

den im Zusammenhang mit dem Ausbau des Windparks notwendigen Wegebaumaßnahmen<br />

wird auch die Landwirtschaft profitieren.<br />

11.0 Gutachterliche Untersuchungen<br />

Im Rahmen des weiteren B-Planverfahrens werden gutachterliche Schall- <strong>und</strong> Schattenprognosen<br />

für die umliegenden schutzbedürftigen Siedlungsbereiche Beiersdorf <strong>und</strong> Freudenberg<br />

durchgeführt. In Bezug auf die Schall- <strong>und</strong> Schattenimmission werden die bestehenden <strong>und</strong><br />

neu geplanten WEA berücksichtigt, die sich südöstlich vom Ortsteil Beiersdorf sowie nordöstlich<br />

<strong>und</strong> südwestlich vom Ortsteil Freudenberg befinden. Darüber hinaus werden im Rahmen<br />

der geplanten Windparkverdichtung zwischen den beiden eben genannten Ortsteilen gutachterliche<br />

Untersuchungen (Turbulenz- <strong>und</strong> Ertragsgutachten) erstellt, die sicherstellen sollen,<br />

dass der Errichtung der neu geplanten WEA im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“ nichts entgegensteht <strong>und</strong> die Bestandanlagen nicht<br />

beeinträchtigt werden.<br />

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12.0 Flächenbilanz<br />

1. Sonstige Sondergebiete „Windenergie“<br />

- Summe Sonstige Sondergebiete (Bestand): 291.840 qm<br />

- Summe Sonstige Sondergebiete (in Planung): 142.800 qm<br />

Sonstige Sondergebiete gesamt: 434.640 qm<br />

2. öffentliche Verkehrsflächen (L 236, B 168): 58.350 qm<br />

3. private Verkehrsflächen:<br />

- Summe private Verkehrsflächen (Bestand): 41.450 qm<br />

- Summe private Verkehrsflächen (in Planung): 6.380 qm<br />

private Verkehrsflächen gesamt: 47.830 qm<br />

4. Geschütztes Biotop: 620 qm<br />

5. Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen<br />

<strong>und</strong> für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern<br />

<strong>und</strong> sonstigen Bepflanzungen: 93.350 qm<br />

6. Fläche für Landwirtschaft: 2.835.410 qm<br />

7. Summe Plangebiet: 3.470.200 qm<br />

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13.0 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Im Rahmen des Bebauungsplanes Beiersdorf-Freudenberg Nr. 4 sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr.<br />

7 BauGB die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege<br />

zu berücksichtigen. Daher wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung<br />

durchgeführt, um die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln. Diese<br />

werden in Form eines <strong>Umweltbericht</strong>es gemäß § 2a Nr. 2 BauGB als Teil der <strong>Begründung</strong><br />

Bebauungsplan Beiersdorf-Freudenberg Nr. 4 beschrieben <strong>und</strong> bewertet.<br />

Die Belange von Natur <strong>und</strong> Landschaft werden im Rahmen der Umweltprüfung berücksichtigt.<br />

Gemäß § 7 Abs. 2 Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) besteht des Weiteren<br />

keine Aufstellpflicht für Grünordnungspläne im Land Brandenburg. Daher kann auf die<br />

Aufstellung eines gesonderten Grünordnungsplanes verzichtet werden. Auf Gr<strong>und</strong>lage des<br />

<strong>Umweltbericht</strong>es erfolgen die erforderlichen grünordnerischen Festsetzungen im Bebauungsplan.<br />

Gemäß Anlage I des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010, BGBl. I S. 94, geändert am 11. August<br />

2010, BGBl. I S. 1163 besteht die Pflicht einer UVP-Vorprüfung für Vorhaben von 6 bis 19<br />

Windkraftanlagen. Bei Vorhaben ab 20 Windkraftanlagen besteht eine UVP-Pflicht, so dass<br />

die Vorprüfung entfällt <strong>und</strong> eine UVP durchzuführen ist. Die Gemeinde Beiersdorf-<br />

Freudenberg beabsichtigt die bauleitplanerische Voraussetzung für die gemeindlich geregelte<br />

Zulässigkeit von 8 weiteren Windenergieanlagen im bestehenden Windpark Beiersdorf-<br />

Freudenberg zu schaffen. Daher ist eine UVP-Vorprüfung durchzuführen.<br />

Gemäß § 17 UVP-Gesetz wird eine UVP-Vorprüfung einschließlich der Vorprüfung des Einzelfalls<br />

nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt, wenn für ein UVPpflichtiges<br />

Vorhaben ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt wird. Nach § 2a<br />

BauGB ist in die <strong>Begründung</strong> zum B-Plan ein <strong>Umweltbericht</strong> aufzunehmen, der die in § 2a<br />

BauGB genannten Angaben enthält.<br />

Die UVP-Vorprüfung wird daher im Rahmen des <strong>Umweltbericht</strong>es zum Bauleitplanverfahren<br />

erstellt <strong>und</strong> in den <strong>Umweltbericht</strong> integriert.<br />

13.1 Lage des Plangebietes<br />

Der 341 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Beiersdorf-Freudenberg Nr. 4 (im<br />

Anschluss Plangebiet genannt) umfasst im Wesentlichen den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

Nr. 1, der im Jahre 2003 bearbeitet, aber aufgr<strong>und</strong> fehlender Beschlussfassungen<br />

nicht zur Rechtskraft geführt wurde.<br />

Dieser befindet sich im Osten der Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg (<strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong>,<br />

Landkreis Märkisch Oderland, Land Brandenburg) zwischen den Ortsteilen Beiersdorf <strong>und</strong><br />

Freudenberg sowie dem Ortsteil Tiefensee der Stadt Werneuchen (Landkreis Barnim). Dabei<br />

rahmt das Plangebiet den Ortsteil Freudenberg von Nordost bis Südwest ein. Die Ortslagen<br />

beider Ortsteile der Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg reichen bis ca. 600 m an das Plangebiet<br />

heran. Der Abstand zur Ortslage Tiefensee beträgt ca. 800 m.<br />

Im östlichen Plangebiet kreuzen sich die B 168 (Tiefensee – Eberswalde) <strong>und</strong> die L 236 (Bernau<br />

– Leuenberg).<br />

Naturräumlich liegt das Vorhabengebiet innerhalb der Region "Ostbrandenburgische Platte“<br />

in der naturräumlichen Einheit der „Barnimer Platte“ im Norden <strong>und</strong> im „Waldhügel-<br />

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Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

land des Oberbarnim“ im Südsosten (Scholz 1962). Die Umgebung des Plangebietes bis 15<br />

km Abstand zum geplanten Windpark liegt zum Großteil ebenfalls in der naturräumlichen<br />

Einheit "Barnimplatte". Der südöstliche Teil liegt dagegen in der naturräumlichen Einheit<br />

"Waldhügelland des Oberbarnim", das an der Geländerinne Gamengr<strong>und</strong> beginnt. Dieser südöstliche<br />

Teil weist einen hohen Waldanteil auf <strong>und</strong> liegt oberhalb von 100m über NHN. Stark<br />

bewaldet ist auch der nördliche Teil der Umgebung bis Eberswalde; hier liegt das Geländeniveau<br />

unter 80 m über NHN. Im übrigen Bereich innerhalb des 15 km-Radius, d.h. im zentralen<br />

<strong>und</strong> westlichen Teil, ist der Waldanteil geringer.<br />

Das Plangebiet besteht zum weitaus überwiegenden Teil aus landwirtschaftlich genutzter Fläche.<br />

Eine landschaftliche Gliederung dieser Fläche erfolgt nur durch das Wegesystem sowie<br />

wegbegleitende Gehölze <strong>und</strong> Alleen. Zwei Betonplattenwege im Abstand von ca. 1.200 m<br />

zueinander durchziehen die Landschaft rechtwinkelig zur L 236 <strong>und</strong> werden durch einen Betonplattenweg,<br />

der in ca. 1.500 m Abstand parallel zur L 236 verläuft, miteinander verb<strong>und</strong>en.<br />

Die rechtwinkelig zur L 236 verlaufenden Betonplattenwege sind von mehr oder weniger<br />

dichten Gehölzstreifen gesäumt. Parallel zu den Betonplattenwegen verlaufen unbefestigte<br />

Feldwege durch das Gebiet. Das Geländeniveau liegt im Plangebiet bei etwa 90 – 100 m über<br />

NHN.<br />

13.2 Kurzdarstellung der Ziele <strong>und</strong> Inhalte des Bebauungsplanes / Art des<br />

Vorhabens<br />

Innerhalb des Plangebietes befinden sich 16 Windenergieanlagen (WEA) im Bestand. Durch<br />

den Bau von bis zu 8 weiteren WEA im Plangebiet soll der bestehende Windpark verdichtet<br />

werden, so dass eine optimierte konzentrierte Windenergienutzung im Eignungsgebiet erzielt<br />

werden kann. Durch die Verdichtung können die bereits bestehende Infrastruktur <strong>und</strong> vorhandenen<br />

Wege wirtschaftlich effizienter genutzt werden. In Summe ist vorgesehen insgesamt 25<br />

Sonstige Sondergebiete für Windenergienutzung festzusetzen.<br />

Die zum Zeitpunkt der B-Planaufstellung neu geplanten WEA sind vom Typ Vestas / Enercon<br />

<strong>und</strong> haben aus Gründen der technischen sowie ökonomischen Machbarkeit Nabenhöhen von<br />

bis zu maximal 140 m sowie einen Rotordurchmesser von 112 m. Im Rahmen des B-<br />

Planverfahrens wird jedoch kein bestimmter Anlagentyp festgesetzt. Vielmehr wird die Planung<br />

zum gegenwärtigen Zeitpunkt exemplarisch an diesen marktgängigen Anlagentypen<br />

angelehnt.<br />

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes wird durch Festsetzung öffentlicher <strong>und</strong> privater<br />

Verkehrsflächen baurechtlich verbindlich gesichert. Die Verkehrserschließung wird in<br />

Kapitel 8.1 beschrieben. Es werden so weit wie möglich die bestehenden Wege genutzt, die<br />

z.T. mit Betonplatten befestigt sind. Stellenweise sind ergänzende Stichwege zu den einzelnen<br />

WKA-Standorten erforderlich.<br />

Der überwiegende Flächenanteil des Plangebietes wird als Fläche für Landwirtschaft festgesetzt.<br />

Innerhalb des Plangebietes wird des Weiteren ein Schutzgebiet, hier: gesetzlich geschützte<br />

Biotope, nachrichtlich dargestellt.<br />

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Umfang des Vorhabens <strong>und</strong> Angaben zum Bedarf an Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden<br />

Sonstige Sondergebiete (Windkraft) 434.640 qm<br />

davon neue Sondergebiete 142.800 qm<br />

Straßenverkehrsflächen (öffentlich) 58.350 qm<br />

Straßenverkehrsflächen (privat) 47.830 qm<br />

davon neue Verkehrsflächen 6.380 qm<br />

Geschützte § 32-Biotope gemäß BbgNatSchG 620 qm<br />

Flächen mit Bindungen für Bepflanzung <strong>und</strong> für den Erhalt 93.350 qm<br />

von Bäumen, Sträuchern <strong>und</strong> sonstigen Bepflanzungen<br />

Fläche für Landwirtschaft 2.835.410 qm<br />

Gesamtfläche Plangebiet 3.470.200 qm<br />

13.3 Ziele des Umweltschutzes gemäß einschlägiger Fachgesetze <strong>und</strong> Fachpläne<br />

13.3.1 Fachgesetze<br />

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />

(BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S.<br />

1509) geändert worden ist;<br />

Gesetz über Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege (B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom<br />

29. Juli 2009, BGBl. I S. 2542, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Dezember<br />

2011, BGBI. I S 2557<br />

Gesetz über den Naturschutz <strong>und</strong> die Landschaftspflege im Land Brandenburg (Brandenburgisches<br />

Naturschutzgesetz – BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai<br />

2004, GVBl. I S. 350, zuletzt geändert am 15. Juli 2010, GVBl. I Nr. 28 S. 1<br />

13.3.2 Inhalte der Flächennutzungsplanung <strong>und</strong> der Regionalplanung<br />

a) Flächennutzungsplan der Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg<br />

Die wirksame Fassung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Beiersdorf-<br />

Freudenberg von 2006 stellt für das Plangebiet ausschließlich Sonderbauflächen für Windkraft<br />

dar. Somit steht der B-Plan in Übereinstimmung mit dem FNP.<br />

b) Regionalplan Oderland-Spree (Entwurf 2012)<br />

Da die Gemeinde über keinen Landschaftsplan verfügt, werden im Folgenden umweltrelevante<br />

Aussagen des Entwurfes des Regionalplanes Oderland-Spree 2012, Sachlicher Teilregionalplan<br />

„Windenergienutzung“ betreffend für das Plangebiet dargestellt:<br />

Menschen, menschliche Ges<strong>und</strong>heit<br />

- tendenziell negative Auswirkungen, Einhaltung Abstände von 500 m zu Wohngebieten.<br />

Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> biologische Vielfalt<br />

- tendenziell negative Auswirkungen, landwirtschaftliche Nutzung, TAK Restriktionsbereich.<br />

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Boden<br />

- keine Wertung bzw. tendenziell neutrale Wirkung<br />

Wasser<br />

- keine Wertung bzw. tendenziell neutrale Wirkung<br />

Luft <strong>und</strong> Klima<br />

- tendenziell negative Auswirkungen, Restriktionsbereich Wetterradaranlage Prötzel.<br />

Landschaft<br />

- tendenziell negative Auswirkungen, Eingriff in das Landschaftsbild, aber Schutzziele nicht<br />

betroffen.<br />

Kultur <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

- keine Wertung bzw. tendenziell neutrale Wirkung<br />

Wechselwirkungen<br />

- voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen, Vorhandensein technischer Vorprägung<br />

Betroffene Schutzgebiete<br />

- keine<br />

(Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree (2012): Entwurf Sachlicher Teilregionalplan<br />

„Windenergienutzung“, Entwurf <strong>Umweltbericht</strong>; Stand April 2012; S. 22)<br />

13.4 Beschreibung der Umwelt <strong>und</strong> ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des<br />

Vorhabens sowie Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen (anlage-<br />

<strong>und</strong> betriebsbedingte Beeinträchtigungen)<br />

13.4.1 Schutzgut Mensch<br />

In Bezug auf das Schutzgut Mensch sind Auswirkungen auf die Ges<strong>und</strong>heit des Menschen<br />

<strong>und</strong> auf die Erholungseignung, die sich aus den Planungen zur Verdichtung des Windparks<br />

Beiersdorf-Freudenberg ergeben könnten, zu prüfen.<br />

Dabei ist die Situation im Bestand <strong>und</strong> nach erfolgten Eingriffen auf Gr<strong>und</strong>lage der B-<br />

Planfestsetzungen bezüglich Immissionen <strong>und</strong> der Erholungseignung zu bewerten, insbesondere<br />

im Hinblick auf Lärm, Geruch, Schadstoffe, visuelle Beeinträchtigungen bzw. Orts- <strong>und</strong><br />

Landschaftsbild sowie Wegenutzung.<br />

Des Weiteren sind (land-)wirtschaftliche Interessen von Bedeutung, die im Rahmen der<br />

Schutzgüter Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter berücksichtigt werden.<br />

13.4.1.1 Immissionen<br />

Immissionsgutachten, die den Schall <strong>und</strong> Schattenwurf geplanter Anlagen bewerten, werden<br />

im weiteren Planverfahren erstellt.<br />

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13.4.1.2 Erholungseignung<br />

Die Erholungsnutzung des Untersuchungsgebietes ist vorwiegend eine landschaftsbezogene<br />

Nutzung.<br />

Die Erholungseignung im Plangebiet ist als relativ gering zu beurteilen, aufgr<strong>und</strong> der wenig<br />

gegliederten Landschaft sowie insbesondere der bestehenden 16 Windkraftanlagen im Windpark.<br />

Durch das Plangebiet führt auf einem Feldweg entlang ein ausgewiesener Wander- bzw.<br />

Radwanderweg, der touristisch genutzt wird (z.B. Theodor-Fontane-Radweg (Teil 2); Quelle:<br />

Tourismusverein Oderbruch Wriezen). In <strong>und</strong> um das Plangebiet werden Feldwege überwiegend<br />

von der ortsansässigen Bevölkerung genutzt, z.B. für Spaziergänge. Die in Teilen gepflegte,<br />

d.h. regelmäßig gemähte, Erhebung der Altablagerungsfläche östlich von Beiersdorf<br />

ist durch Feldwege „erschlossen“ <strong>und</strong> wird als Aussichtpunkt genutzt. Im Übrigen ist die touristische<br />

Nutzung eher gering.<br />

Auch die Erholungsnutzung im weiteren Umkreis ist hauptsächlich landschaftsbildbezogen.<br />

Wichtige Erholungsgebiete sind das Waldgebiet Beiersdorfer Heide (nördlich des geplanten<br />

Windparks) der Gamengr<strong>und</strong> (ca. 3 km nordöstlich des geplanten Windparks).<br />

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes stellen auch Bezug zur Erholungseignung her.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Vorbelastung des Landschaftsbildes durch bestehende Windkraftanlagen wird<br />

die Beeinträchtigung der bereits im Bestand relativ geringen Erholungseignung des direkten<br />

Plangebietes <strong>und</strong> dessen Umfeld sich nicht sehr erheblich verschlechtern (siehe auch Kapitel<br />

13.4.7 „Landschaftsbild“).<br />

Mit Verdichtung des Windparks bleibt das Wanderwegenetz unverändert. Neue Wegeverbindungen<br />

werden nicht entstehen.<br />

13.4.2 Schutzgut Pflanzen <strong>und</strong> Biotope<br />

13.4.2.1 Biotop- <strong>und</strong> Nutzungsbestand<br />

Während der Begehung im September 2012 wurden die Biotop- <strong>und</strong> Nutzungstypen für den<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg „Windpark<br />

Beiersdorf-Freudenberg“ sowie das angrenzende Einzugsgebiet im Umkreis von 500 m<br />

auf Gr<strong>und</strong>lage der Biotopkartierung Brandenburg (3. Auflage 2007) kartiert. Für den Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes inklusive des 500 m Radius erfolgt dies in detaillierter<br />

Form. Die kartografische Darstellung im Maßstab 1:15.000 ist der Anlage zum <strong>Umweltbericht</strong><br />

bzw. der B-Planbegründung zu entnehmen.<br />

Besonders geschützte Pflanzenarten oder Biotoptypen, die nach § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG<br />

geschützt sind, wurden nicht festgestellt.<br />

Intensiv genutzte Äcker (LI - 09130)<br />

Das Plangebiet ist im Wesentlichen durch intensiv bewirtschaftetes, ebenes bis leicht hügliges<br />

Ackerland geprägt. Die im weiteren Verlauf aufgeführten Biotoptypen verteilen sich zum<br />

größten Teil innerhalb der für landwirtschaftliche Zwecke genutzten Flächen. Die nähere<br />

Umgebung des Plangebietes ist neben ausgedehnten Wald- <strong>und</strong> Forstflächen <strong>und</strong> den Ortschaften<br />

Beiersdorf <strong>und</strong> Freudenberg, durch intensive Landwirtschaft geprägt.<br />

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Straßen mit Asphalt oder Betondecken (OVSB - 12612)<br />

In Ost-West-Richtung nördlich des Untersuchungsgebietes verläuft die Landesstraße L 236,<br />

die im westlichen Bereich die beiden Ortschaften Beiersdorf <strong>und</strong> Freudenberg miteinander<br />

verbindet.<br />

Östlich von Freudenberg mündet die L 236 auf die in Nord-Süd-Richtung verlaufende B<strong>und</strong>esstraße<br />

B 168.<br />

Versiegelte Wege (OVWV – 12654)<br />

Im westlichen Teil innerhalb der Bebauungsplangrenzen befindet sich in nächster Entfernung<br />

zu den bestehenden WEA in den Sonstigen Sondergebieten 5 bis 7, in Nord-Süd-Richtung<br />

verlaufend ein Betonplattenweg. Nach ca. 1,7 km zweigt der Weg auf einen weiteren Betonplattenweg<br />

in östliche Richtung ab, der nach ca. 900 m an der bestehenden WEA im Sonstigen<br />

Sondergebiet 8 vorbeiführt. Dieser Weg führt dann nach ca. 300 m in nördlicher Richtung,<br />

vorbei an Sondergebiet 9 nach Freudenberg.<br />

Unbefestigte Wege (OVWO - 12651)<br />

Alle übrigen Feldwege, Erschließungswege zu den WEA sowie die Flächen unmittelbar um<br />

die Anlagen herum stellen sich als unbefestigte Wege dar.<br />

Alleen <strong>und</strong> Baumreihen, geschlossen (BRAG - 071411)<br />

Von der Kreuzung der B 168 <strong>und</strong> der L 236 in Richtung Norden wird die B<strong>und</strong>esstraße auf<br />

einer Länge von ca. 700 m von einer Linden-Allee begleitet (Tilia cordata). In Richtung Süden<br />

umgibt die Allee die B<strong>und</strong>estrasse auf r<strong>und</strong> 900 m <strong>und</strong> wurde durch Neuanpflanzungen<br />

geschlossen (Acer spec.). Die L 236 in Richtung Osten wird überwiegend von einer Allee aus<br />

Spitzahorn (Acer platanoides) <strong>und</strong> Bergahorn (Acer pseudoplatanus) umsäumt.<br />

Dieser Biotoptyp ist gemäß § 31 BbgNatSchG (Alleenschutz) geschützt.<br />

Alleen <strong>und</strong> Baumreihen, lückig (BRAL - 071412)<br />

In Richtung Freudenberg wird die L 236 von einer lückigen Ahorn-Allee (überwiegend Spitzahorn<br />

- Acer platanoides) umschlossen.<br />

Dieser Biotoptyp ist gemäß § 31 BbgNatSchG (Alleenschutz) geschützt.<br />

Baumreihen, mehr oder weniger geschlossen (BRRG - 071421)<br />

Im südlichen Untersuchungsgebiet befinden sich beidseitig der Straße B 168 in Richtung Tiefensee<br />

mehr oder weniger geschlossene Baumreihen mit den Arten Spitzahorn (Acer platanoides)<br />

<strong>und</strong> Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Silber-Pappel (Populus alba), Winterlinde (Tilia<br />

cordata), Hainbuche ( Carpinus betulus), Eberesche (Sorbus aucuparia), Weide (Salix spec.),<br />

Schwarzer Hol<strong>und</strong>er (Sambucus nigra), Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna) <strong>und</strong><br />

Schlehe (Prunus spinosa).<br />

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Baumreihen, lückig (BRRL - 071422)<br />

Nordöstlich von Freudenberg erstreckt sich an einem Feldweg eine lückige Baumreihe bestehend<br />

aus Zitter-Pappel (Populus tremula), Spitzahorn (Acer platanoides) <strong>und</strong> Hänge-Birke<br />

(Betula pendula). Innerhalb dieses Biotopes wurde ein Lesesteinhaufen (AHB - 11161) als<br />

Begleitbiotop kartiert, der nach § 32 BbgNatSchG geschützt ist.<br />

Hecken <strong>und</strong> Windschutzstreifen ohne Überschirmung, lückig, überwiegend heimische<br />

Gehölze (BHOL - 071312)<br />

Entlang des Betonplattenweges, westlich Freudenbergs, befindet sich eine lückige Hecke,<br />

überwiegend bestehend aus Schwarzer Hol<strong>und</strong>er (Sambucus nigra).<br />

Hecken <strong>und</strong> Windschutzstreifen von Bäumen überschirmt, geschlossen, überwiegend<br />

heimische Gehölze (BHBH - 071321)<br />

Südöstlich von Freudenberg auf der westlichen Seite des Plattenweges zur bestehenden WEA<br />

im Sonstigen Sondergebiet 9 erstreckt sich eine Baumhecke als Windschutzstreifen aus Zitterpappel<br />

(Populus tremula), Weide (Salix spec.) <strong>und</strong> Schneebeere (Symphoricarpos albus) in<br />

südliche Richtung mit Unterbrechung durch die Biotopfläche durch die Biotoptypen<br />

BLMH/RS/OAD/BF/BE.<br />

Entlang der B 168, nördlich der L 236, befindet sich westlich der Allee ein Windschutzstreifen,<br />

der überwiegend durch die Gehölzarten Hol<strong>und</strong>er (Sambucus nigra), Weißdorn (Crataegus<br />

monogyna), Schlehdorn (Prunus spinosa), Zitter-Pappel (Populus tremula), Silber-Pappel<br />

(Populus alba), Hainbuche (Carpinus betulus), Eberesche (Sorbus aucuparia), Weide (Salix<br />

spec.) <strong>und</strong> Erbsenstrauch (Caragana arborescens) charakterisiert wird.<br />

Südlich der L 236 gibt es ebenfalls einen Windschutzstreifen, der sich aus den wie schon zuvor<br />

im nördlichen Bereich beschriebenen Arten zusammensetzt.<br />

Der an der östlichen Bebauungsplangrenze liegende Abschnitt der L 236 hat ebenso einen<br />

Windschutzstreifen nördlich der Allee. Dieser setzt sich im Wesentlichen aus Eingriffeliger<br />

Weißdorn (Crataegus monogyna), Feld-Ahorn (Acer campestre), Erbsenstrauch (Caragana<br />

arborescens), Winter-Linde (Tilia cordata) sowie Wildobstgewächsen zusammen.<br />

Feldgehölze (BF - 07110)<br />

Im Bereich der Altablagerung östlich der Ortschaft Beiersdorf, in einem Abstand von ca. 500<br />

m zum Geltungsbereich des B-Planes, befinden sich zwei Feldgehölze, welche überwiegend<br />

aus den Arten Gemeine Kiefer (Pinus sylvestris), Stieleiche (Quercus robur) <strong>und</strong> Eingriffeliger<br />

Weißdorn (Crataegus monogyna) gebildet werden.<br />

An der Wegegabelung des am südöstlichen Rand von Beiersdorf gelegenen Feldweges wurde<br />

ein lineares Feldgehölz kartiert, das durch folgende Gehölzarten charakterisiert wird: Ulme<br />

(Ulmus spec.), Eschen-Ahorn (Acer Neg<strong>und</strong>o), Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna),<br />

Stieleiche (Quercus robur), (Acer platanoidis), Bergahorn (Acer pseudoplatanus),<br />

Schwarzer Hol<strong>und</strong>er (Sambucus nigra), Vogel-Kirsche (Prunus avium), Kultur-Birne (Pyrus<br />

communis), Brombeere (Rubus). Die Altersstruktur sowie die Artenzusammensetzung der<br />

Gehölze ist sehr heterogen, wodurch diesem Biotop eine hohe ökologische Wertigkeit zukommt.<br />

Die begleitende Gras- <strong>und</strong> Staudenflur setzt sich zu einem Großteil aus Kräutern wie<br />

Wilder Möhre (Daucus carota), Gewöhnlichem Beifuß (Artemisia vulgaris), Kletten-Labkraut<br />

(Galium aparine), Kanadische Goldrute (Solidago canadensis), Gewöhliche Schafgabe (Achil-<br />

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lea millefolium) <strong>und</strong> Rainfarn (Tanacetum vulgare) zusammen. Gräser spielen untergeordnete<br />

Rolle, wobei ein teilweise flächiges Auftreten von Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos)<br />

nennenswert ist.<br />

Östlich der Kreisstraße K 6429, westlich des Plangebietes, sind inmitten eines Ackers zwei<br />

Feldgehölze mit den Arten Hänge-Birke (Betula pendula), Schwarzer Hol<strong>und</strong>er (Betula pendula)<br />

<strong>und</strong> Wildobstgehölzen zu finden. Im südlichen Feldgehölz befindet sich als Begleitbiotop<br />

ein Lesesteinhaufen (AHB - 11161), der nach § 32 BbgNatSchG geschützt ist.<br />

In unmittelbarer Nähe zu Freudenberg, südöstlich gelegen, erstreckt sich ein Feldgehölz zusammengesetzt<br />

aus den Arten Weide (Salix spec.), Stieleiche (Quercus robur), Kultur-Birne<br />

(Pyrus communis), Gewöhnliche Robinie (Robinia pseudoacacia) <strong>und</strong> Gemeine Kiefer (Pinus<br />

sylvestris) zusammen. Dieses konnte sich in einer Senke (vermutlich durch Erdabbau entstanden)<br />

entwickeln.<br />

Laubgebüsche frischer Standorte, überwiegend einheimische Arten (BLMH - 071021)<br />

Südöstlich von Beiersdorf, an der Gabelung des Feldweges, liegt in südwestliche Richtung an<br />

der östlichen Seite des Feldweges eine junges Laubgebüsch mit den Arten Gemeine Esche<br />

(Fraxinus exelsior), Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Schwarzer Hol<strong>und</strong>er<br />

(Sambucus nigra), Eschen-Ahorn (Acer neg<strong>und</strong>o) <strong>und</strong> H<strong>und</strong>s-Rosa (Rosa canina), welches in<br />

jüngster Zeit durch Sukzession am unbewirtschafteten Feldrand entstanden ist.<br />

Südöstlich von Freudenberg auf einer Altablagerungsfläche (RS/OAD) befindet sich eine ca.<br />

150 m lange <strong>und</strong> ca. 15 m breite junge Ausgleichspflanzung, welche maßgeblich durch die<br />

Arten H<strong>und</strong>s-Rosa (Rosa canina), Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna) <strong>und</strong> Pfaffenhütchen<br />

(Euonymus europaeus) bestimmt wird. Die Ausgleichsfläche ist durch einen<br />

Wildverbissschutz gesichert.<br />

Ein weiteres Laubgebüsch mittlerer/frischer Standorte, ebenfalls als Ausgleichspflanzung<br />

angelegt, liegt außerhalb des 500 m-Kartier-Bereiches am nördlichsten Teil des Betonplattenweges,<br />

angrenzend an die L 236. Die ca. 200 lange, 7 m breite, 3-reihige Ausgleichspflanzung<br />

ist überwiegend durch die Arten Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Hainbuche<br />

(Carpinus betulus), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) <strong>und</strong> Rosengewächsen der<br />

Gattung Prunus spec. gekennzeichnet. Die Ausgleichsfläche ist durch einen Wildverbissschutz<br />

gesichert.<br />

Südlich des Kiefernforstes im nördlichen Teil des Plangebietes befinden sich innerhalb eines<br />

Ackers zwei Laubgebüsche. Das nördlichere <strong>und</strong> größere Laubgebüsch beinhaltet die Arten<br />

Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Schwarzer Hol<strong>und</strong>er (Sambucus nigra) <strong>und</strong><br />

Weide (Salix spec.). Das zweite, kleinere Laubgebüsch ist gekennzeichnet durch Schwarzer<br />

Hol<strong>und</strong>er (Sambucus nigra) <strong>und</strong> Gewöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris). Beide Standorte<br />

schließen einen Lesesteinhaufen (AHB - 11161, § 32 BbgNatSchG) als Begleitbiotop ein.<br />

Streifenförmige Obstgehölze als Obstbaumreihe, < 10 Jahre (BORGJ - 0718213)<br />

Östlich von Freudenberg, auf einer Länge von 150 m <strong>und</strong> einer Breite von 8 m, befinden sich<br />

14 neu angepflanzte Obstbäume im Abstand von 10 m.<br />

Solitärbäume <strong>und</strong> Baumgruppen (BE - 07150)<br />

Südöstlich des Ortes Beiersdorf, wenige Meter von der Kreisstraße 6429 liegend, befindet<br />

sich in einem Acker eine einzelne, alte Kultur-Birne (Pyrus communis).<br />

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Grünlandbrachen frischer Standorte (GAM - 05132)<br />

Südlich der Ortslage Freudenberg umgibt eine Grünlandbrache ein Soll. Durch den Düngemitteleintrag<br />

der direkt angrenzenden intensiven Landwirtschaft konnte sich eine flächige<br />

Brennnesselflur (Urtica dioica) ausbilden. In diesem Bereich finden sich Einzelgehölze wie<br />

Holz-Birne (Pyrus pyraster), Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), H<strong>und</strong>s-Rose (Rosa canina),<br />

Schwarzer Hol<strong>und</strong>er (Sambucus nigra) <strong>und</strong> Weide (Salix spec.).<br />

Perennierendes Kleingewässer, naturnah, unbeschattet (SKU - 02121)<br />

Südlich von Freudenberg (außerhalb des Plangebietes) findet sich ein unbeschattetes Soll,<br />

welches in mehreren kleinen Flächen mit Röhricht (Phragmites australis) bestanden ist <strong>und</strong><br />

von Grünlandbrache umgeben ist.<br />

Dieser Biotoptyp ist nach § 32 BbgNatSchG geschützt.<br />

Perennierendes Kleingewässer, naturnah, beschattet (SKB - 02122)<br />

Östlich der bestehenden WEA im Sonstigen Sondergebiet 13 beschatten Pappeln (Populus<br />

spec.), Schwarzer Hol<strong>und</strong>er (Sambucus nigra), Ebereschen (Sorbus aucuparia) H<strong>und</strong>s-Rosen<br />

(Rosa canina) <strong>und</strong> Wildobstgehölze (Prunus spec.) ein Soll. Durch Samenanflug aus dem benachbarten<br />

Windschutzstreifen hat sich der Gewöhnliche Erbsenstrauch (Caragana arborescens)<br />

angesiedelt.<br />

Dieser Biotoptyp ist nach § 32 BbgNatSchG geschützt.<br />

Ebenfalls nach § 32 BbgNatSchG geschützt ist der Lesesteinhaufen (AHB - 11161), der in<br />

dieser Fläche als Begleitbiotop kartiert wurde.<br />

Ruderale Pionier-, Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren (RS - 03200)<br />

Im zentralen Plangebiet wird ein kleine Fläche von der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung<br />

aufgr<strong>und</strong> der topographischen Verhältnisse (kurzer Hang) ausgenommen. Hier hat sich in der<br />

Ackerflur eine kleine Staudenflur entwickeln können, die ruderalen Charakter hat <strong>und</strong> durch<br />

die Kräuter Rainfarn (Tanacetum vulgare), Kanadische Goldrute (Solidago canadensis), Gewöhliche<br />

Schafgabe (Achillea millefolium), Gewöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris), Johanniskraut<br />

(Hypericum spec.) sowie Wilde Möhre (Daucus carota) gekennzeichnet ist.<br />

Im Bereich der Altablagerung (OAD – 12710; südöstlich von Freudenberg), welche als Begleitbiotop<br />

im Biotopbestandsplan dargestellt ist, hat die auf der Abdeckung dieser Altablagerung<br />

eine ruderale Pionier-, Gras- <strong>und</strong> Staudenflur entwickelt. Die Arten sind identisch denen,<br />

des zuvor beschriebenen Biotops. Als Gehölzaufwuchs wurde Pfaffenhütchen (Euonymus<br />

europaeus) <strong>und</strong> Rosengewächse der Art Prunus kartiert.<br />

Ebenfalls im Bereich einer Altablagerung (OAD - 12710), hier östlich Beiersdorf, gibt es eine<br />

ruderale Pionier-, Gras- <strong>und</strong> Staudenflur. Als Begleitbiotop wurde ein Steinlesehaufen (AHB -<br />

11161, § 32 BbgNatSchG) aufgenommen. Die Altablagerungsfläche stellt sich als Erhebung/Hügel<br />

in der Landschaft dar, der in der oberen Ebene gepflegt/gemäht ist <strong>und</strong> als Aussichtsplattform<br />

genutzt wird.<br />

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Kiefernforst (WNK - 08480)<br />

Im nordöstlichen <strong>und</strong> südlichen Untersuchungsgebiet grenzt ein Kiefernforst an den Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes.<br />

Am Rande des südlichen Kiefernforstes befindet sich ein Lesesteinhaufen (AHB - 11161, §<br />

32 BbgNatSchG), der als Begleitbiotop kartiert wurde.<br />

Kraftwerke (OTE - 12520)<br />

Innerhalb des Bebauungsplanes befinden sich 16 in Betrieb befindliche Windenergieanlagen.<br />

13.4.2.2 Eingriffe in den Biotop- <strong>und</strong> Nutzungsbestand<br />

Durch die großflächige Agrarlandschaft hat das Untersuchungsgebiet eine geringe ökologische<br />

Bedeutung für seltene <strong>und</strong> besonders geschützte Pflanzenarten. Als wertgebende Biotope<br />

sind im Untersuchungsgebiet insbesondere die Gehölzstrukturen wie Alleen, Baumreihen <strong>und</strong><br />

Feldgehölze zu nennen.<br />

Nach dem Bebauungsplan-Vorentwurf (Stand Oktober 2012) sind 8 weitere Standorte für<br />

WEA in Planung. Infolge der Aufstellung der WEA wird relativ kleinflächig (in Bezug auf<br />

die Größe des Plangebietes) Intensivacker versiegelt. Die Positionen dieser Anlagen haben<br />

keinen Einfluss auf Gehölzstrukturen <strong>und</strong> damit voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen<br />

auf das Schutzgut Pflanzen <strong>und</strong> Biotope.<br />

Der Funktionsverlust für das Schutzgut Boden hingegen ist kompensationspflichtig.<br />

13.4.3 Schutzgut Tiere<br />

13.4.3.1 Schutzgebiete<br />

Als Quelle für die Schutzgebietsinformationen dient der digitale Kartendienst des LUA Brandenburg<br />

(letzter Abruf 15.10.2012).<br />

13.4.3.1.1 Nationale Schutzgebiete<br />

Im ca. 3,0 km nördlich gelegenen Naturpark „Barnim“ ist neben dem FFH-Gebiet „Nonnenfließ<br />

– Schwärzetal“ das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Barnimer Heide“ integriert. Ca.<br />

1,5 km südöstlich Plangebietes befindet sich das LSG „Gamengr<strong>und</strong>“, in dessen Grenzen das<br />

FFH-Gebiet „Gamengr<strong>und</strong>seen“ liegt.<br />

Einzelne Arten führen die Verordnungen zum Landschaftsschutzgebiet nicht auf. Vielmehr<br />

geht es um den Schutz oder der Herstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes wie<br />

z.B. der Boden- <strong>und</strong> Wasserhaushaltsfunktionen, wasserbestimmte Biotope (Bruchwälder,<br />

Niedermoorstandorte, Feuchtwiese etc.), kulturabhängigen Biotopstrukturen (Streuobstbestände,<br />

Solitärbäume, Lesesteinhaufen etc.), des Landschaftsbildes, der Erholungsfunktion für<br />

des Großraum Berlin sowie naturverträgliche Landnutzung.<br />

Das Naturschutzgebiet (NSG) „ Nonnenfließ-Schwärzetal“ liegt ca. 5 km nördlich des Plangebietes<br />

<strong>und</strong> hat den vorrangigen Schutzzweck der Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung des Gebietes<br />

in seiner Gesamtheit als naturnahes <strong>und</strong> abschnittsweise natürliches Fließgewässersystem<br />

nebst seiner komplexen Lebensgemeinschaften <strong>und</strong> seinen natürlichen Biotopverb<strong>und</strong> im<br />

aquatischen, semi-aquatischen <strong>und</strong> terrestrischen Bereich sowie zu benachbarten Gewässern.<br />

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Das im Jahre 1961 festgesetzte NSG „Heidekrug“ befindet sich ca. 4,5 km südöstlich des<br />

Plangebietes.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der größeren Entfernung des Plangebietes zu den nächstgelegenen Naturschutzgebieten,<br />

die sich 4,5 bis 5 km vom Plangebiet entfernt befinden, ist eine erhebliche Störung der<br />

Schutzziele, die dem Biotop- <strong>und</strong> Pflanzenschutz betreffen, auszuschließen. Diese Entfernung<br />

schließt auch die erhebliche Beeinträchtigung der im Rahmen der NSG vorrangig im/am<br />

Wasser lebende Artengruppen aus.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen von Arten oder Lebensräumen nationaler Schutzgebiete sind<br />

aufgr<strong>und</strong> der Biotopausstattung nach jetzigem Planungsstand nicht zu erwarten.<br />

13.4.3.1.2 Internationale Schutzgebiete<br />

Es befinden sich keine SPA-Gebiete (Schutzgebiete gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie) im<br />

Plangebiet oder in relevanter Entfernung zum selben. Die nächstgelegenen SPA-Gebiete sind:<br />

- „Märkische Schweiz“ (DE 3450-401) ca. 14 km südöstlich,<br />

- Gebietsmerkmale:<br />

Reich strukturiertes Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Endmoränengebiet mit hohem Waldanteil, wertvollen<br />

Fließgewässern <strong>und</strong> Seen<br />

- Güte <strong>und</strong> Bedeutung:<br />

Zahlreiche Brutvogelarten, Teichgebiet Altfriedland wichtiges Rastgebiet für Gänse;<br />

Waldsaatgans bis 5 Ind.<br />

- „Mittlere Oderniederung“ 1 (DE 3453-422) <strong>und</strong> „Schorfheide-Chorin“ 2 (DE 2948-401) ca.<br />

16 km nordöstlich<br />

- Gebietsmerkmale:<br />

1 Ehemaliger Überflutungsraum der Oder, der jetzt überwiegend landwirtschaftlich<br />

genutzt wird. Große Teile sind nur dünn besiedelt <strong>und</strong> kaum zerschnitten, <strong>und</strong> daher<br />

vergleichsweise störungsarm. Wichtige Vogelzuglinie.<br />

2 3 Teilgebiete des Biosphärenreservates mit ausgedehnten Wäldern, Feuchtgebieten,<br />

zahlreichen Seen <strong>und</strong> Mooren<br />

- Güte <strong>und</strong> Bedeutung:<br />

1 Bedeutender Lebensraum für Brut- <strong>und</strong> Zugvögel, inbes. globale Bedeutung als<br />

Brutgebiet des Wachtelkönigs <strong>und</strong> als Rastgebiet für Wasservögel, europa- bzw. EUweite<br />

Bedeutung als Brutgebiet für Weißstorch, Sprosser, Uferschnepfe, Waldsaatgans<br />

>1000 Ind., drittwichtigstes Rastgebiet in Brandenburg<br />

2 Bedeutende Vorkommen von See-, Fisch- <strong>und</strong> Schreiadler sowie Schwarzstorch,<br />

großflächige Laubmischwälder mit hohem Totholzanteil.<br />

- „Obere Havelniederung“ ca. 27 km nordwestlich des Plangebietes<br />

- Gebietsmerkmale:<br />

Vielfältiges Gebiet mit unterschiedlicher Charakteristik: Ehemaliges Tonabbaugebiet<br />

mit zahlreichen, wassergefüllten Tongruben, Niederungslandschaft mit eingestreuten<br />

Waldgebieten sowie wertvolle Laubwälder in flachwelliger Landschaft.<br />

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- Güte <strong>und</strong> Bedeutung:<br />

Bedeutender Lebensraum für Brut- <strong>und</strong> Zugvögel, inbesondere europaweite Bedeutung<br />

als Brutgebiet des Schreiadlers, EU-weite Bedeutung als Brutgebiet des Schwarzstorches,<br />

hohe Bedeutung als Brutgebiet der Großen Rohrdommel Zehdenicker <strong>und</strong><br />

Ribbecker Tonstiche<br />

Die Schutzgebiete sind für viele Großvogelarten <strong>und</strong> als Durchzugs-, Rast- <strong>und</strong> Überwinterungsgebiet<br />

verschiedener Wasservogelarten von hoher Bedeutung. Aufgr<strong>und</strong> der vorhandenen<br />

Biotopstruktur (intensiv bewirtschaftete Ackerfläche) <strong>und</strong> des räumlichen Abstandes der<br />

SPA-Gebiete zum Plangebiet hat dieses eine untergeordnete Bedeutung als Lebensraum für<br />

die gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützten Arten.<br />

Im Rahmen der avifaunistischen Untersuchungen (April – Juli 2012) konnte eine Vielzahl an<br />

Brut- <strong>und</strong> auch Großvogelarten im Einzugsbereich des Windparks beobachtet werden. Inwieweit<br />

für diese Arten im Windpark Beiersdorf-Freudenberg eine Beeinträchtigung bei Planungsumsetzung<br />

vorläge, wird im Kapitel 13.4.3.2 „artenschutzrechtlicher Fachbeitrag“ geprüft.<br />

Das FFH-Gebiet „Nonnenfließ – Schwärzetal“ (DE 3148-301) liegt etwa 5 km nördlich des<br />

Plangebietes, das FFH-Gebiet „Gamengr<strong>und</strong>seen“(DE 3349-324) etwa 2,5 km südöstlich <strong>und</strong><br />

das FFH-Gebiet „Fängersee <strong>und</strong> unterer Gamengr<strong>und</strong>“ (DE 3349-302) ca. 6.5 km südlich<br />

davon.<br />

Die genannten FFH-Gebiete umfassen Sukzessionskomplexe auf trockenen Standorten mit<br />

Sandtrockenrasen, Heide sowie Fließ- <strong>und</strong> Standgewässern mit diversen Feuchtbiotopen.<br />

Das FFH-Gebiet „ Weesower Luch“ (DE 3348-301) mit artenreichen Feucht- <strong>und</strong> Frischwiesen<br />

liegt ca. 7,5 km südwestlich des Vorhabengebietes <strong>und</strong> hat besondere Bedeutung für Amphibienarten.<br />

Das Plangebiet weist keinerlei Trockenbiotope auf <strong>und</strong> bietet keinen geeigneten Lebensraum<br />

für in diesem Zusammenhang geschützte faunistische Arten der FFH-Gebiete.<br />

Hingegen sind, neben den Dorfteichen in den Ortslagen Beiersdorf <strong>und</strong> Freudenberg (außerhalb<br />

des Untersuchungsgebietes), perennierende Gewässer im Untersuchungsgebiet vorhanden.<br />

Im B-Plangebiet ist lediglich im nördlichen Bereich ein Kleingewässer (Feldsoll) vorhanden.<br />

Das Untersuchungsgebiet hat eine sehr geringe Lebensraumeignung für Amphibien.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass im B-Plangebiet mit Ausnahme des nördlichen Bereiches<br />

keine Amphibienwanderungen stattfinden. Im nördlichen Bereich des B-Plangebietes sind<br />

Amphibienwanderungen vom <strong>und</strong> zum Kleingewässer nicht auszuschließen.<br />

13.4.3.2 Gr<strong>und</strong>lagen für den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag<br />

Um eine artenschutzrechtliche Bewertung vornehmen zu können, ist zunächst das Vorkommen<br />

besonders <strong>und</strong> streng geschützter Arten, die durch die Planung betroffen sein können, zu<br />

prüfen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der naturräumlichen Ausstattung des Plangebietes <strong>und</strong> dessen Umfeld sind die Artengruppen<br />

Vogel- <strong>und</strong> Fledermausfauna für das ganze Plangebiet <strong>und</strong> Amphibien für den<br />

nördlichen Teil des Plangebiets planungsrelevant.<br />

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13.4.3.2.1 Avifauna<br />

Methodik<br />

Die Erfassung der Avifauna erfolgt durch die Dipl.-Biol. Simone Müller, 16230 Chorin. Diese<br />

umfasst – gemäß den Anforderungen des Brandenburger Windkrafterlass 2011 – die Ermittlung<br />

der Vorkommen von Brutvögeln, Zug- <strong>und</strong> Rastvögeln sowie Groß- bzw. Greifvogelarten<br />

von Ende April 2012 bis in Frühjahr 2013. Folgender Untersuchungsumfang <strong>und</strong> -<br />

methodik ist vorgesehen:<br />

• Brutvogelkartierung (Revierkartierung) auf 4 Probeflächen von 25 ha im April - Juni<br />

2012 mit 6 Tagbegehungen. (Ergänzung März 2013)<br />

Pro Kartierungsdurchgang <strong>und</strong> Probefläche 2 St<strong>und</strong>en. Die Kartierung erfolgt entsprechend<br />

der in SÜDBECK et al (2005) dargestellten Methodik. Kartierzeiten entsprechen<br />

den „Qualitätsstandards für den Gebrauch vogelk<strong>und</strong>licher Daten in raumbedeutsamen<br />

Planungen, erstellt von: Projektgruppe "Ornithologie u. Landschaftsplanung"<br />

der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft.“<br />

• Für Arten der Roten Liste Bbg. Kategorie 1, 2, 3, R sowie für Brutvogelarten des Anhang<br />

I der RL 797 409 EWG (EGVSRL) erfolgt eine Übersichtskartierung (Linienkartierung)<br />

der vorkommenden Arten im gesamten Plangebiet (April - Juni mit 6 Tagbegehungen).<br />

Pro Kartierungsdurchgang 7 St<strong>und</strong>en. Die Kartierung erfolgt entsprechend<br />

der in SÜDBECK et al (2005) dargestellten Methodik. Kartierzeiten entsprechen den<br />

„Qualitätsstandards für den Gebrauch vogelk<strong>und</strong>licher Daten in raumbedeutsamen<br />

Planungen, erstellt von: Projektgruppe "Ornithologie u. Landschaftsplanung" der<br />

Deutschen Ornithologen-Gesellschaft.“<br />

• Suche nach Greifvogelhorsten in einem Radius von 2.000 m um die geplanten Anlagen,<br />

für störungssensible Vogelarten erweiterte sich der Untersuchungsraum um die<br />

im Windkrafterlass, Anlage 1, genannten Tabu – Bereiche bis max. 3.000 m. (8 Begehungen<br />

von April - Juli 2012)<br />

• Erfassung Eulenarten<br />

2 x Begehungen im März (Reviergesang/ Einsatz von Klangatrappen)<br />

1 x Begehung im Juni (Kontrolle bettelrufende Jungvögel)<br />

Erfassung der Eulenarten erfolgt nach Sonnenuntergang<br />

• Erfassung der Überwinterung mit 5 Beobachtungstagen (je nach Witterung Dezember<br />

bis Februar) mittels Linienkartierung. Pro Kartierungsdurchgang 6 St<strong>und</strong>en.<br />

Zwischenergebnisse<br />

Erfassung der Brutvögel<br />

Der Zwischenbericht der Brutvogelkartierung 2012 liegt seit Oktober 2012 vor. Es wurden 39<br />

Arten als Brutvögel im Untersuchungsgebiet kartiert. Im Ergebnis wurden 20 Brutvogelarten<br />

als planungsrelevant herausgestellt (siehe Tabelle 1).<br />

29


Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

Tabelle 1: Ergebnisse Brutvogelkartierung im inneren Untersuchungsgebiet (Müller, S. (Oktober 2012),<br />

gekürzt)<br />

Vogelart Schutzstatus Vorkommen im Untersuchungsgebiet Betroffenheit vom Vorhaben<br />

Wiesenweihe<br />

Circus pygargus<br />

Rohrweihe<br />

Circus aeruginosus<br />

Rotmilan<br />

Milvus milvus<br />

Mäusebussard<br />

Buteo buteo<br />

Baumfalke<br />

Falco subbuteo<br />

Ringeltaube<br />

Columba palumbus<br />

Neuntöter<br />

Lanius collurio<br />

Kohlmeise<br />

Parus major<br />

Heidelerche<br />

Lullula arborea<br />

Feldlerche<br />

Alauda arvensis<br />

RL (D) 2<br />

RL (BB) 2<br />

EU-VRL(A1)<br />

BArtSchVO§§<br />

RL (BB) 3<br />

BArtSchVO§§<br />

RL (BB) 3<br />

EU-VRL(A1)<br />

BArtSchVO§§<br />

Nahrungsgast<br />

Beobachtung eines jagenden Weibchens am<br />

29.04.12 (<strong>und</strong> am 05.05.12 außerhalb WP).<br />

Brutnachweise wurden vor einigen Jahren in<br />

Luzerneflächen im Raum Wölsickendorf<br />

erbracht. Seitdem im Umfeld immer wieder<br />

Beobachtung von Wiesenweihen, ohne das es<br />

gelang eine Brut zu orten.<br />

Wahrscheinlich 1 Revier unmittelbar angrenzend<br />

Regelmäßige Nachweise eines jagenden<br />

Männchens.<br />

Mindestens 1 Revier unmittelbar angrenzend<br />

Regelmäßige Beobachtungen eines jagenden<br />

Rotmilans.<br />

BArtSchVO§§ Mehrere Reviere unmittelbar angrenzend<br />

Regelmäßige Beobachtungen jagender Mäusebussarde.<br />

Kartierungen im Radius von 2000 m<br />

um das Untersuchungsgebiet erbrachten meh-<br />

RL (D) 3<br />

RL (BB) 2<br />

BArtSchVO§§<br />

RL (BB) V<br />

EU-VRL(A1)<br />

RL (D) V<br />

EU-VRL(A1)<br />

BArtSchVO§§<br />

RL (D) 3<br />

RL (BB) 3<br />

rere Brutnachweise.<br />

1 Revier<br />

Am 20.05. <strong>und</strong> am 08.07.12 konnte im Untersuchungsgebiet<br />

jeweils ein jagender Baumfalke<br />

beobachtet werden, so dass davon ausgegangen<br />

werden kann, dass sich im Umfeld des<br />

Untersuchungsgebietes ein Brutplatz befindet.<br />

Die Kontrolle alter, bekannter Neststandorte<br />

verlief ergebnislos.<br />

Baumfalken brüten in Brandenburg bevorzugt<br />

in kulissenartigen Kiefern-Althölzern im<br />

Inneren von Waldgebieten, aber auch an den<br />

Bestandesrändern, in Feldgehölzen oder auf<br />

Hochspannungsmasten, sofern ungenutzte<br />

Nester von Nebelkrähen oder Kolkraben vor-<br />

handen sind.<br />

Mindestens 1 Revier unmittelbar angrenzend<br />

Ringeltauben konnten regelmäßig im Untersuchungsgebiet<br />

beobachtet werden. Da verschiedene<br />

geeignete Gehölzstrukturen an die untersuchte<br />

Fläche angrenzen, ist davon auszugehen,<br />

dass mindestens 1 Paar im Umfeld brüte-<br />

te.<br />

1 Revier<br />

Neuntöter bevorzugen reich strukturierte,<br />

offene bis halboffene Landschaften mit Hecken,<br />

Waldrändern <strong>und</strong> Saumstrukturen.<br />

Obwohl im Untersuchungsgebiet geeignete<br />

Hecken vorhanden waren, konnte nur ein<br />

Revier im nordöstlichen Teil der Fläche ermittelt<br />

werden. Der bestehende Windpark wurde<br />

vollständig gemieden.<br />

7 Reviere<br />

Alle baumbestandenen Bereiche waren besie-<br />

delt.<br />

1 Revier<br />

Heidelerchen bevorzugen halboffene, trockene<br />

Landschaften.<br />

Im Untersuchungsgebiet hielt sich die Heide-<br />

lerche im windradfreien Nordostteil auf.<br />

106 Reviere<br />

Die Feldlerche brütet in allen Arten von offener,<br />

weiträumiger Landschaft, mit niedriger, lückiger<br />

Vegetation.<br />

Die angeführten Greifvögel<br />

benötigen offene Flächen zur<br />

Jagd. Mit der geplanten Verdichtung<br />

der Bebauung durch<br />

Windräder werden die Jagdgebiete<br />

eingeschränkt <strong>und</strong> das<br />

Kollisionsrisiko steigt.<br />

Die häufige Mahd der Brachen<br />

am Fuß der Anlagen führt<br />

dazu, dass diese Flächen regelmäßig<br />

von Greifvögeln zur<br />

Nahrungssuche angeflogen<br />

werden. Damit steigt das Kollisionsrisiko.<br />

Die Flächen<br />

sollten nur nach Abschluss der<br />

Brutzeit gemäht werden.<br />

Abnahme der Siedlungsdichte<br />

der potentiellen Beutetiere<br />

(Kleinvögel) durch den Bau<br />

weiterer Windräder.<br />

Mit der geplanten Verdichtung<br />

der Bebauung durch Windräder<br />

werden die Jagdgebiete<br />

eingeschränkt <strong>und</strong> das Kollisionsrisiko<br />

steigt.<br />

?<br />

Möglicherweise Aufgabe des<br />

Brutreviers<br />

Möglicherweise Verlust von<br />

Brutrevieren<br />

30<br />

Mit der weiteren Bebauung<br />

wird der Lebensraum der<br />

Heidelerche im Planungsgebiet<br />

eingeschränkt.<br />

Im Zuge der Verdichtung der<br />

Bebauung mit Windrädern<br />

Wegfall zahlreicher Reviere.


Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

Mönchsgrasmücke<br />

Sylvia atricapilla<br />

Gartengrasmücke<br />

Sylvia borin<br />

Nachtigall<br />

Luscinia megarhynchos<br />

Schafstelze<br />

Motacilla flava<br />

Buchfink<br />

Fringilla coelebs<br />

Grünfink<br />

Carduelis<br />

chloris<br />

Stieglitz<br />

Carduelis<br />

carduelis<br />

Bluthänfling<br />

Carduelis cannabina<br />

Grauammer<br />

Miliaria calandra<br />

Dementsprechend war sie – allerdings in<br />

überraschend hoher Dichte - im Untersuchungsgebiet<br />

flächendeckend anzutreffen, was<br />

offensichtlich darauf zurückzuführen ist, dass<br />

die Anlagen verhältnismäßig weit voneinander<br />

entfernt stehen.<br />

5 Reviere<br />

Besiedelte die linearen Gehölzstrukturen im<br />

Untersuchungsgebiet.<br />

1 Revier<br />

Gartengrasmücken legen ihr Nest bevorzugt in<br />

niedrigem Brennnesseldickicht oder Brombeergestrüpp<br />

an. Sie brüten in Wäldern mit<br />

dichtem, hohem Gebüsch, gebüschreichen<br />

Gewässerufern, an buschreichen Waldrändern,<br />

Feldhecken oder Parks.<br />

Das Revier lag im straßenbegleitenden Gehölz<br />

im Ostteil des Untersuchungsgebietes.<br />

4 Reviere<br />

Die Nachtigall bevorzugt dichte Laubgebüsche<br />

mit Falllaubschicht am Boden <strong>und</strong> Bereichen<br />

mit dichter <strong>und</strong> hoher Krautschicht.<br />

Alle 4 Reviere lagen dicht gedrängt in den<br />

breiten straßenbegleitenden Gehölzen im<br />

Osten der untersuchten Fläche.<br />

RL (BB) V 4 Reviere<br />

Die Schafstelze besiedelt offene, selten halboffene<br />

Flächen. Erhöhte Sitzwarten sollten vorhanden<br />

sein.<br />

Im Untersuchungsgebiet konzentrierten sich<br />

RL (D) V<br />

RL (BB) 3<br />

RL (D) 3<br />

BArtSchVO§§<br />

die Nachweise auf den westlichen Teil.<br />

7 Reviere<br />

Buchfinken brüten in Baumbeständen aller<br />

Art.<br />

Die höchsten Siedlungsdichten werden in<br />

Brandenburg in naturnahen Laubwäldern<br />

erreicht (ABBO 2001).<br />

Im Untersuchungsgebiet wurden fast alle<br />

baumbestandenen Areale besiedelt.<br />

2 Reviere<br />

Grünfinken kommen in vielen verschiedenen<br />

Biotopen vor, sofern geeignete Nistmöglichkeiten<br />

zur Verfügung stehen. Nester werden in<br />

dichten Büschen <strong>und</strong> Bäumen, aber auch in<br />

Blumenkästen auf dem Balkon angelegt.<br />

Im Untersuchungsgebiet Nachweise in fast<br />

allen Gehölzstrukturen. Die Reviere lagen im<br />

Westteil der Fläche.<br />

1 Revier<br />

Bevorzugt besiedeln Stieglitze gut strukturierte,<br />

halboffene Habitate.<br />

Geeignete Bedingungen fanden sie offensicht-<br />

lich im östlichen Teil der kartierten Fläche.<br />

3 Reviere<br />

Hänflinge besiedeln offene, mit Sträuchern<br />

oder Hecken durchsetzte Biotope, die eine<br />

kurze, aber samentragende Krautschicht aufweisen<br />

sollten.<br />

Im Untersuchungsgebiet waren Hänflinge<br />

dementsprechend im Umfeld der Brachen am<br />

Fuß der Windräder nachzuweisen.<br />

9 Reviere<br />

Grauammern sind vor allem in Ackerbaugebieten<br />

mit geringem Gehölzbestand anzutreffen.<br />

Selbstbegrünte Brachen, sowie extensiv bewirtschaftete<br />

Flächen werden bevorzugt besiedelt.<br />

Die kartierten Reviere zeigten fast alle einen<br />

?<br />

?<br />

?<br />

Durch Verdichtung der Bebauung<br />

möglicherweise Verlust<br />

von Brutrevieren.<br />

?<br />

?<br />

?<br />

Mit dem Bau neuer Windräder<br />

sind – bedingt durch die<br />

Brachflächen am Fuß der<br />

Anlagen - weitere Brutvorkommen<br />

möglich. Die Brachflächen<br />

sollten allerdings nur<br />

außerhalb der Brutzeit gemäht<br />

werden.<br />

Mit dem Bau neuer Windräder<br />

sind – bedingt durch die<br />

Brachflächen am Fuß der<br />

Anlagen - weitere Brutvorkommen<br />

möglich. Die Brachflächen<br />

sollten allerdings nur<br />

außerhalb der Brutzeit gemäht<br />

31


Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

Goldammer<br />

Emberiza citrinella<br />

? = fraglich, ob betroffen<br />

deutlichen Bezug zu den Brachflächen am Fuß werden.<br />

der Windräder.<br />

8 Reviere<br />

?<br />

Die Goldammer brütet bevorzugt in der abwechslungsreichen<br />

Kulturlandschaft mit Hecken<br />

<strong>und</strong> Feldgehölzen oder in locker strukturierten<br />

Wäldern.<br />

Im Untersuchungsgebiet waren alle geeigneten<br />

Strukturen besiedelt.<br />

Die kartographische Darstellung (verortete Reviere, Überflüge etc.) der kartierten Arten ist<br />

dem „Zwischenbericht Brutvogelkartierung 2012“, Dipl.-Biol. Simone Müller, Oktober 2012<br />

zu entnehmen.<br />

Bemerkenswert ist hohe Revierdichte der Feldlerche. Bei guten bis optimalen Habitatbedingungen<br />

liegt im Land Brandenburg die durchschnittliche Revierdichte bei 32 Revieren auf<br />

100 ha. Damit liegen die Ergebnisse (106 Reviere) im Brandenburger Durchschnitt, obgleich<br />

die Lebensraumbedingungen durch den bestehenden Windpark sowie die intensive Landwirtschaft<br />

auf großen Schlägen als suboptimal einzuschätzen sind.<br />

Nach Auskunft der Gutachterin (Mailschreiben vom 24.10.2012) ist es unerlässlich die<br />

„Rahmenbedingungen“ für diese hohe Revierdichte zu recherchieren:<br />

• Die Kulturfolge ist im <strong>und</strong> in direkter Umgebung des Untersuchungsgebietes näher zu betrachten.<br />

Haben sich eventuell in letzter Zeit im Umfeld die angebauten Kulturen verändert?<br />

Wurde vermehrt Raps angebaut? Da Raps rasch eine hohe <strong>und</strong> geschlossene Vegetationsdecke<br />

bildet, werden Feldlerchen daraus verdrängt <strong>und</strong> weichen möglicherweise in<br />

angrenzende Bereiche aus. Auch Fehlstellen im Bestand der angebauten Kulturen begünstigen<br />

die Ansiedlung von Feldlerchen („natürliche Lerchenfenster“).<br />

• Im vergangenen Winter 2011/2012 gab es Kahlfröste, die dazu führten, dass vor allem Getreide<br />

mancherorts massiv auswinterte („natürliche Lerchenfenster“).<br />

• Auch eine günstige Nahrungssituation kann die hohe Siedlungsdichte der Feldlerchen begünstigt<br />

haben.<br />

• Darüber hinaus stehen die Windräder in recht weiter Entfernung voneinander, so dass die<br />

Feldlerchen noch genügend freie Flächen zwischen den Anlagen vorfanden.<br />

Ergebnisse der Suche nach Greifvogelhorsten in einem Radius von 2.000 m <strong>und</strong> der Kartierung<br />

der störungssensiblen Vogelarten bis 3.000 m<br />

Durch den verspäteten Kartierbeginn verlief die Suche nach Horsten unbefriedigend, da bei<br />

einigen Arten die Balzphase bereits vorüber war <strong>und</strong> die Laubbaumbestände nicht mehr im<br />

unbelaubten Zustand betrachtet werden konnten. Deshalb ist es unumgänglich, das kommende<br />

Winterhalbjahr <strong>und</strong> das Frühjahr zu nutzen, um bestimmte Bereiche noch einmal abzusuchen.<br />

Im Untersuchungsgebiet jagten Rot- u. Schwarzmilane, sowie ein Baumfalke, die mit Sicherheit<br />

im Umfeld gebrütet haben. Neben zahlreichen unbesetzten Horsten wurden jedoch nur<br />

mehrere von Mäusebussarden besetzte Horste aufgef<strong>und</strong>en. Für die beobachteten Wiesenweihen<br />

ergab sich kein Brutverdacht.<br />

Im gesamten kartierten Gebiet außerhalb der inneren Untersuchungsfläche hielten sich Kraniche<br />

auf. Ein Brutnachweis konnte nicht erbracht werden.<br />

(Müller, S. (Oktober 2012))<br />

32


Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

Erfassung der Eulenarten<br />

Bis zu einem Radius von 2.000 m um das innere Untersuchungsgebiet wurden Eulen kartiert.<br />

Es kam eine Klangattrappe zum Einsatz. Bedingt durch den Kartierbeginn Ende April war<br />

der optimale Zeitraum zur Erfassung von Eulen bereits vorüber, so dass im kommenden Winter<br />

bzw. Frühjahr weitere Erfassungen folgen müssen.<br />

An 2 Stellen im Untersuchungsgebiet konnten rufende Waldkäuze nachgewiesen werden.<br />

Diese Nachweise sind in der beiliegenden Karte verzeichnet.<br />

Außerhalb des Kartiergebietes rief südlich des Bahnhofs Leuenberg mehrere Wochen eine<br />

Zwergohreule.<br />

(Müller, S. (Oktober 2012))<br />

Nach Auskunft der Gutachterin (Mailschreiben vom 24.10.2012) nutzen die Waldkäuze mit<br />

hoher Wahrscheinlichkeit die Offenlandbereiche r<strong>und</strong> um Freudenberg zur Nahrungssuche.<br />

13.4.3.2.2 Fledermäuse<br />

Der Windkrafterlass des Ministeriums für Umwelt, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />

(MUGV) vom 31.12.2010 gibt neben Abstandskriterien zu Brut-, Nahrungs- <strong>und</strong> wichtigen<br />

Bewegungsräumen störungsempfindlicher Vogel- sowie Fledermausarten neuerdings einen<br />

Untersuchungsrahmen sowohl räumlich als auch in Bezug auf zeitliche <strong>und</strong> inhaltliche Kriterien<br />

vor. Sofern bereits Daten/ Untersuchungen vor Wirksamkeit auf- bzw. vorgenommen<br />

wurden, dürfen diese verwendet werden, wenn sie nicht älter als 5 Jahre sind.<br />

Fledermausfauna 2006/2007<br />

Im Jahr 2006 <strong>und</strong> 2007 erfolgte durch den Dipl.-Ing. Andreas Hahn (Norddeutsches Büro für<br />

Landschaftsplanung) eine „Fachstellungnahme Fledermäuse zum Windkraftvorhaben Beiersdorf-Freudenberg<br />

im Landkreis Märkisch-Oderland“ (Ergänzung Frühjahr 2007). Es wurden<br />

Fledermausarten im nördlichen Plangebiet – damals im Zusammenhang mit dem Baugenehmigungsverfahren<br />

von zwei WEA im Bereich der jetzigen Sondergebiete 22 <strong>und</strong> 23 – kartiert.<br />

Die Daten aus 2007 erfüllen damit das „5-Jahres-Kriterium“ <strong>und</strong> können als Beurteilungsgr<strong>und</strong>lage<br />

für die daraufaufbauende Kartierung 2012/2013 für das gesamte Plangebiet genutzt<br />

werden. Folgend werden die angewandten Methodiken sowie festgestellte Arten aufgelistet.<br />

Zur Erfassung der Fledermausfauna 2006/2007 wurden folgende Methodiken verwendet:<br />

• mobile Erfassung von Jagdaktivitäten <strong>und</strong> Überflügen mittels Detektorkontrolle<br />

• automatisch-stationärer Aktivitätserfassung mit Horchboxen<br />

• visuelle Ermittlung (Totf<strong>und</strong>e, Fänge) von Gebäudequartieren (Sommer- <strong>und</strong> Winterquartiere)<br />

Bei der Frühjahrserfassung 2007 konnten die 8 im Sommer/Herbst 2006 nachgewiesenen Arten<br />

(von 18 in Brandenburg vorkommenden Arten) bestätigt werden:<br />

• Große Bartfeldermaus (Myotis brandtii)<br />

• Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)<br />

• Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)<br />

• Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)<br />

33


Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

• Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)<br />

• Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)<br />

• Braunes Langohr (Plecotus auritus)<br />

• Graues Langohr (Plecotus austriacus)<br />

Nachfolgend werden die auch im Planverfahren B-Plan Nr. 4 nutzbaren (z.T. allgemeine)<br />

Aussagen aus der Konfliktanalyse kurz dargestellt. Diese Themen sind im weiteren Planungsprozess<br />

detailliert zu bewerten.<br />

• Kollision mit Windenergieanlagen<br />

Im Zusammenhang mit dem Jagd- <strong>und</strong> Zugverhalten, vor allem in den Herbstmonaten,<br />

sowie der Flughöhe hat der Große Abendsegler ein erhöhtes Konfliktpotential (Jagdflug<br />

im freien Luftraum, mittlere Flughöhe 10 -40 m, Jagdflug auch 300 – 500 m).<br />

• Verlust von Lebensraum<br />

Da kein Verlust an stark beflogenen Leitstrukturen (z.B. Fällung von Gehölzen) geplant<br />

<strong>und</strong> auch die Bodenversiegelung (Bodenveränderung) gering ist, kann von einer<br />

sehr geringen Intensität der Beeinträchtigungen durch direkten Lebensraumverlust<br />

ausgegangen werden.<br />

• Verlust des Jagdhabitats<br />

In Bezug auf die Meidung des Lebensraumes, hier Verlust von Jagdhabitaten, wird<br />

angemerkt, dass sich bei angestammten Feldermausarten ein gewisser Gewöhnungs-<br />

<strong>und</strong> Lerneffekt gegenüber Windenergieanlagen einstellt. Es ist damit zu rechnen, dass<br />

einige Arten im Sommer die rotornahen Bereiche wegen der Rotorbewegung <strong>und</strong> der<br />

Turbulenzen meiden. Bei hoher Anlagendichte kann dies dazu führen, dass der gesamte<br />

Windparkbereich gemieden wird. Aus diesen Gründen ist damit zu rechen, dass vor<br />

allem hochfliegende Arten wie Abendsegler ihre Flugkorridore außerhalb des Windparks<br />

verlagern oder aufgeben, was zur Aufgabe von Quartieren führen kann. Diese<br />

Aussagen betreffen vor allem Anlagen mit geringer Nabenhöhe (30 m) , die die Jagdgebiete<br />

der meisten (niedrig fliegenden) Fledermausarten beeinträchtigen kann. Inwiefern<br />

dies auf Windkraftanlagen mit Nabenhöhen um 100 m übertragbar ist (nutzbare<br />

Jagdhöhe von etwa 60 m), bleibt unklar <strong>und</strong> kann nicht vollständig ausgeräumt werden.<br />

Bei einer lockeren Anlagenplatzierung mit hohem Freiflächenanteil <strong>und</strong> strukturreichen<br />

Vegetationskomplexen können die Zwischenräume von einigen Arten als Nahrungshabitat<br />

noch genutzt werden.<br />

Das Untersuchungsgebiet [nördlicher B-Plangeltungsbereich] wird von den Arten<br />

Abendsegler, Breitflügelfledermaus <strong>und</strong> saisonal auch von Zwerg- <strong>und</strong> Rauhautfledermaus<br />

als Jagdhabitat genutzt. Die Nutzung ist im Frühjahr deutlich geringer als in<br />

den Monaten August <strong>und</strong> September.<br />

• Barriereeffekte<br />

Fledermäuse entwickeln Bindungen an verschiedene lokal zumeist getrennte Teillebensräume<br />

wie Tagesquartier/Wochenstube <strong>und</strong> Jagdgebiet. Hinzu treten saisonale<br />

Wanderung zwischen Sommer- <strong>und</strong> Winterquartier auf, wobei wandernde Arte große<br />

Distanzen zurücklegen können. Von Bedeutung sind für viele Arten die Nutzung von<br />

Flugkorridoren entlang von landschaftlichen Strukturelementen (Allee, Gehölzränder,<br />

34


Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

Relief etc.). Barriereeffekte sind abhängig von der Anlagenanzahl <strong>und</strong> –dichte sowie<br />

der Anlagenhöhe.<br />

Für das nördliche B-Plangebiet Nr. 4 (hier: Bereich jetzige Sondergebiete 22 <strong>und</strong> 23)<br />

konnte auch für strukturgeb<strong>und</strong>ene Fledermausarten trotz der Nähe zu den vorhandenen<br />

Alleen nicht von einer Barrierewirkung ausgegangen werden.<br />

• Weiterhin wurden die Reduktion von Beutetieren/Insektenschlag <strong>und</strong> Emission von<br />

Ultraschall durch Windenergieanlagen bewertet. Zu Beidem wurde von einem geringen<br />

Konfliktpotential ausgegangen.<br />

Fledermausfauna 2012/2013<br />

Der Untersuchungsumfang wurde im Vorfeld mit der unteren Naturschutzbehörde (uNB) abgestimmt.<br />

Die vorgesehenen Methoden umfassen den festgeschriebenen Untersuchungsrahmen des<br />

Brandenburger Windkrafterlasses, d.h. Detektorbegehungen <strong>und</strong> Sichtbeobachtungen sowie<br />

Quartiererfassungen.<br />

Untersuchungsumfang im Überblick<br />

Frühjahrserfassungen (Detektor/Quartiere)<br />

2. Märzdekade bis 1. Aprildekade<br />

= 3 Begehungen<br />

Lokalpopulation (Detektor/Quartiere)<br />

2. Maidekade bis 1. Augustdekade<br />

= 9 Begehungen<br />

Balz- u. Paarungsquartiere (Detektor/Quartiere)<br />

1. Augustdekade bis 1. Oktoberdekade<br />

= 7 Begehungen<br />

Spätherbstserfassungen (Detektor/Quartiere)<br />

3. Oktoberdekade bis 2. Novemberdekade<br />

= 3 Begehungen<br />

ggf. Winterquartierserfassung im Januar/Februar<br />

(Abfrage der zuständigen Naturschutzbehörden)<br />

Ergebnisse<br />

Im Ergebnis der Teilerfassung der abgeschlossenen Frühjahrs- <strong>und</strong> Sommeraspekte <strong>und</strong> Teile<br />

des Frühherbstes des Erfassungsjahres 2012 wurden folgende Arten festgestellt:<br />

35


Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

• Große Bartfeldermaus (Myotis brandtii)<br />

• Fransenfledermaus (Myotis nattereri)<br />

• Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)<br />

• Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)<br />

• Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)<br />

• Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri)<br />

• Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)<br />

• Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)<br />

• Braunes Langohr (Plecotus auritus)<br />

(Eine detaillierte Darstellung der einzelnen Arten gibt der Zwischenbericht zur Fledermauserfassung<br />

, Oktober 2012.)<br />

Anzumerken bleibt, dass diese Liste bei vorläufiger Betrachtung des Frühjahr <strong>und</strong> Sommeraspektes<br />

ggf. ein Minimum des lokalen Artbestandes darstellt, da hierbei zeitlich nicht abschließend<br />

die vollständige Population bzw. ziehende Tiere, noch (potentiell) überwinternde Arten<br />

Berücksichtigung fanden. In der näheren Umgebung des Standortes wurden zusätzliche Arten<br />

wie Kleinabendsegler, Zweifarbfledermaus, sowie die Mückenfledermaus festgestellt. Diese<br />

Arten könnten potentiell auch für den Untersuchungsraum Beiersdorf zur Zugzeit bedeutsam<br />

sein.<br />

13.4.3.2.3 Amphibien<br />

Die Sondergebiete 13 befindet sich in ca. 60 m Entfernung zu einem perennierenden Gewässer<br />

(Soll). In räumlicher Nähe, etwa 200 bis 300 m Entfernung, befinden sich eine Heckenstruktur<br />

sowie ein Kiefernforst.<br />

Im näheren Umfeld sind bereits 3 WEA vorhanden (nördlich der L 236/westlich der B 168;<br />

Sondergebiet 12 bis 14). Eine zusätzliche Bebauung mit WEA im nördlichen Plangebiet ist<br />

nur östlich der B 168 vorgesehen.<br />

Da Amphibienvorkommen nicht untersucht wurden, lässt sich hier eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

von Amphibien durch Bautätigkeiten während der Wanderperioden, Ende Februar<br />

bis Anfang Mai, <strong>und</strong> zu den artspezifischen Abwanderungszeiten der Jungtiere nicht auszuschließen.<br />

Das übrige Plangebiet weist eine sehr geringe Lebensraumeignung für Amphibien auf.<br />

13.4.3.3 Eingriffsbewertung<br />

13.4.3.3.1 Bewertung im Sinne der Eingriffsregelung<br />

Avifauna<br />

Es ist mit Eingriffen in den Lebensraum von Brutvögeln zu rechnen. Diese sind im weiteren<br />

Planverfahren näher zu bestimmen. Ein abschließender Bericht wird im Frühjahr 2013 erwartet.<br />

Nach Auskunft der Fachgutachterin (Mailschreiben vom 24.10.2012) kann folgende erste<br />

Einschätzung abgegeben werden:<br />

36


Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

Feldlerche<br />

Im Bestand stehen die Windräder in recht weiter Entfernung voneinander, so dass die Feldlerchen<br />

noch genügend freie Flächen zwischen den Anlagen vorfanden. Mit Verdichtung der<br />

Bebauung wird sich das mit großer Sicherheit ändern. In dicht bebauten Windparks finden<br />

sich nach eigener Erfahrung deutlich weniger Feldlerchen. Es lässt sich jedoch gegenwärtig<br />

keine seriöse Schätzung abgeben, wie viele Reviere wegfallen werden. Sicherlich spielen dabei<br />

auch die oben genannten Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle.<br />

Waldkäuze<br />

Da Waldkäuze mit hoher Wahrscheinlichkeit die Offenlandbereiche r<strong>und</strong> um Freudenberg zur<br />

Nahrungssuche nutzen, könnten sie mit den Windrädern in Konflikt geraten <strong>und</strong> dem Risiko<br />

des Vogelschlages ausgesetzt sein. Allerdings fliegen Waldkäuze bei der Nahrungssuche<br />

meist in geringen <strong>Höhe</strong>n. Störungen gehen allerdings auch von den emittierten Geräuschen<br />

der Windräder aus, da Käuze ihre Beute nach Gehör jagen. Günstig wäre es deshalb, Brachen<br />

außerhalb des Windparks anzulegen, um dort die Nahrungssituation zu verbessern. Nahrungsreiche<br />

Bereiche werden auch von Eulen bevorzugt angeflogen.<br />

Greifvögel<br />

Die Greifvögel sind mit großer Wahrscheinlichkeit am meisten von der Verdichtung der Bebauung<br />

betroffen. Das zeigt sich weniger in der vorliegenden Brutvogelkartierung, als in der<br />

jetzt laufenden Rastvogelkartierung, wo inzwischen eine Vielzahl an Jagdaktivitäten innerhalb<br />

des Windparks dokumentiert wurde. Besonders Rotmilane, die zu den häufigsten Schlagopfern<br />

an Windrädern in Brandenburg zählen, wurden regelmäßig beobachtet. Deshalb sind<br />

Nahrungsflächen außerhalb des Windparks von großer Bedeutung.<br />

Vermeidung <strong>und</strong> Ausgleich<br />

Aufgr<strong>und</strong> des erhöhten Konfliktpotentials „interne Kompensation/Attraktivitätssteigerung im<br />

Vorhabengebiet für Brutvögel – erhöhte Kollisionsgefahr“ sind aus fachlicher Sicht vorzugsweise<br />

externe Kompensationsmaßnahmen zu realisieren.<br />

Im Rahmen der Kartierung der Brutvögel fiel jedoch auf, dass Kleinvögel (mit Ausnahme der<br />

Feldlerche) meist in geringer <strong>Höhe</strong> (unter Rotorhöhe) aktiv waren, so dass hier auch Maßnahmen<br />

innerhalb des Windparks sinnvoll wären. Bei Anlage von Heckenstrukturen ist jedoch<br />

zu bedenken, dass diese wiederum für ziehende Vögel als Leitlinien fungieren <strong>und</strong> damit<br />

erneut das Schlagrisiko erhöht sein kann. Sollten sich jedoch eine Vielzahl von Maßnahmen<br />

im Umfeld des Planungsgebietes realisieren lassen, dürfte sich die Betroffenheit der Kleinvögel<br />

damit minimieren lassen.<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage der vorliegenden Zwischenergebnis werden nachfolgend zu prüfende<br />

Vermeidungs- <strong>und</strong> Kompensationsansätze aufgelistet (siehe Tabelle 2).<br />

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Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

Tabelle 2: Zu prüfende Ansätze von Vermeidungs- <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen Avifauna (Zusammenstellung<br />

nach Müller, S. (Oktober 2012))<br />

Mögl. A/E-Maßnahmen/ CEF-Maßnahmen Art<br />

1 Erhalt von Brach-/Ruderalflächen Neuntöter<br />

Bluthänfling<br />

Grauammer<br />

(Stieglitz)<br />

2 Erhalt/Anlage von Heckenstrukturen; Förderung<br />

von strukturreichen Waldsäumen<br />

Neuntöter<br />

Gartengrasmücke<br />

Bluthänfling<br />

Grauammer<br />

Goldammer<br />

3 Nisthilfen Blau-,<br />

Kohlmeise<br />

4 Aufwertung/Pflege von halboffener Landschaft<br />

außerhalb des Plangebietes<br />

Heidelerche<br />

5 Lerchenfenster außerhalb des Plangebietes Feldlerche<br />

Baumfalke<br />

6 Brachstreifen am Ackerrand außerhalb des Plangebietes;<br />

ohne Begleitstukturen (Breite mind. 10,0 m,<br />

Größe mind. 0,25 ha)<br />

7 (Anlage von überschirmten Hecken mit Staudensäumen<br />

in ausgeräumter Agrarlandschaft)<br />

Fledermausfauna<br />

diverse Greifvögelarten<br />

Wachtel<br />

Gartengrasmücke<br />

Schafstelze<br />

Bluthänfling<br />

Grauammer<br />

(Grün-<br />

Buchfink)<br />

Es wird aus dem Kapitel 5 „Vorläufige Würdigung des Untersuchungsgebietes“, Zwischenberichtes<br />

zur Erfassung der Fledermausfauna, Oktober 2012 zitiert:<br />

Ein Gebiet ausschließlich aufgr<strong>und</strong> von alleinigen Frühjahrs bzw. Sommeruntersuchungen<br />

<strong>und</strong> unabgeschlossenen Teilen Herbst- <strong>und</strong> Winterserfassung zu beurteilen, erscheint aus methodischen<br />

<strong>und</strong> inhaltlichen Gründen unzureichend. Im Rahmen eines Zwischenstandes können<br />

jedoch auch aufgr<strong>und</strong> der ökologischen Ansprüche <strong>und</strong> der spezifischen Konfliktbetrachtung<br />

eingeschränkt Aussagen getroffen werden.<br />

Die durch die Untersuchung ermittelten Arten repräsentieren das typische Artenspektrum der<br />

von Wald- <strong>und</strong> Offenlandstandorten mit Siedlungsnähe. Bisher konnten im Untersuchungsgebiet<br />

von März bis August 2012 neun Fledermausarten nachgewiesen werden. Diese Liste<br />

könnte sich jedoch ggf. noch um einige schwer erfassbare Arten (ggf. Mückenfledermaus,<br />

Zweifarbfledermaus) ergänzen lassen.<br />

Die bisherige Erfassung zeigt, dass im Untersuchungsgebiet bereits fast das gesamte zu erwartende<br />

Artenpotential festgestellt werden konnte, wenn gleich einige Arten ggf. vorwiegend<br />

bzw. ausschließlich während der Zugzeit <strong>und</strong> in Einzeltieren (ggf. Kleinabendsegler <strong>und</strong> Rauhautfledermaus)<br />

auftreten können.<br />

Das Untersuchungsgebiet weist damit bereits eine gewisse Relevanz für die Artengruppe der<br />

Fledermäuse auf. Schwerpunktmäßig werden die Gewässer, die Ortslagen <strong>und</strong> die Gehölzbereiche<br />

der Straßen- <strong>und</strong> Wegeverbindungen beflogen. Anzumerken bleibt jedoch, dass die<br />

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Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

Nachweisdichte im eigentlichen Windpark bzw. im B- Plangebiet bisher in einem gering- bis<br />

mittleren Bereich ist.<br />

Innerhalb der Gesamtraumnutzung scheinen die gehölzbestandenen Straßen- <strong>und</strong> Wegränder,<br />

Gewässerflächen, sowie die Dorfrandbereiche gegenüber dem Offenlandflächen bevorzugt als<br />

Jagdlebensräume beflogen zu werden. Hier fanden sich vor allem strukturgeb<strong>und</strong>en fliegende<br />

Arten wie die Zwergfledermaus <strong>und</strong> eingeschränkt auch die Breitflügelfledermaus, sowie die<br />

Myotis- Arten. An diesen Strukturen, insbesondere über den Gewässern der Ortschaft Freudenberg<br />

konnten auch hohe (Jagd-)Aktivitäten festgestellt werden.<br />

Auch entlang der Waldkanten <strong>und</strong> der Gewässer der Ortslage Freudenberg konnten mitunter<br />

hohe Aktivitätszahlen insbesondere durch jagende Abendsegler festgestellt werden.<br />

Auf einem Teil der Freiflächen können ebenso wie bei der Wegeführung ggf. aufgr<strong>und</strong> der<br />

„regelmäßigen Nutzung als Flugkorridor schlaggefährdeter Arten“ (u.a. Abendsegler u.<br />

Zwergfledermaus) der Schutzbereich im 200m Radius gem. Windkrafterlass TAK Nr. 10 tangiert<br />

sein. Dies scheint nach derzeitigem Kenntnisstand vor allem die nordöstlichen Anlagenstandorte<br />

des B- Plans zu betreffen.<br />

Die weiteren Untersuchungen werden die Nutzung des Gebietes als Jagdhabitat, sowie die<br />

Bedeutung des Raumes während der Zeit der allgemeinen Hauptkonfliktzeit (Spätsommer/Herbst)<br />

zum Inhalt haben, um dann gesondert Aussagen zur Konfliktbeurteilung einzelner<br />

WEA-Standorte tätigen zu können. Hierbei werden auch die Daten des Erfassungsjahres<br />

2007 (Norddeutsches Büro für Landschaftsplanung 2007) berücksichtigt. In der abschließenden<br />

Betrachtung werden dann ggf. Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich <strong>und</strong> zur<br />

Kompensation empfohlen.<br />

13.4.3.3.2 Artenschutzrechtliche Bewertung<br />

Avi- <strong>und</strong> Fledermausfauna<br />

Die Untersuchungsergebnisse werden mit Vorliegen des Abschlussberichtes im weiteren<br />

Planverfahren artenschutzrechtlich (im Hinblick auf § 44 BNatSchG) bewertet.<br />

Amphibienfauna<br />

Im Zuge des Repowerings drei bestehender WEA in den Sondergebieten 12 bis 14 ist vor<br />

Baubeginn eine Klärung hinsichtlich der Bedeutung für wandernde Amphibien durchzuführen<br />

<strong>und</strong> bei Feststellung von Wanderbewegungen in den entsprechenden Baufeldern sind ggf.<br />

temporäre Amphibienzäune in Abstimmung mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde<br />

(UNB Landkreis Märkisch Oderland) aufzustellen.<br />

13.4.4 Schutzgut Boden<br />

Im B-Plangebiet herrschen Böden der Bodenarten anlehmiger Sand, lehmiger Sand bis Lehm<br />

vor. Diese sind für die landwirtschaftliche Nutzung gut geeignet. Aus Naturschutzsicht sind<br />

diese Bodenarten nicht als besonders seltene oder besonders schützenswerte Böden zu bezeichnen.<br />

Unvermeidbare erhebliche Eingriffe in Natur <strong>und</strong> Landschaft sind gemäß § 15 Abs. 2<br />

BNatSchG auszugleichen oder zu ersetzen. Als erheblich sind die infolge der Planungen auftretenden<br />

dauerhaften Bodenversiegelungen zu bewerten.<br />

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Das Maß der Beeinträchtigung durch Bebauung mit zusätzlichen Windenergieanlage (WEA)<br />

<strong>und</strong> zusätzlichen Wegen ist im nächsten Planungsschritt detailliert zu beschreiben.<br />

Insgesamt wird durch die weitestgehende Nutzung der bestehenden Wege <strong>und</strong> die Orientierung<br />

der Stellplanung an das vorhandene Wegenetz die erforderliche Flächenversiegelung<br />

gering gehalten.<br />

13.4.5 Schutzgut Wasser<br />

Südlich von Beiersdorf (außerhalb des B-Plangeltungsbereichs) befindet sich ein Trinkwasserschutzgebietes<br />

(Zone III).<br />

Im nördlichen Plangebiet befindet sich ein perennierendes Gewässer (Feldsoll). In unmittelbarer,<br />

planungsrelevanter Nähe der Bauflächen (neu herzustellende Wege, F<strong>und</strong>amente,<br />

Kranaufstellflächen) sind keine Oberflächengewässer vorhanden.<br />

Der Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand beträgt im Plangebiet mehr als 10 m. Das Gr<strong>und</strong>wasser ist aufgr<strong>und</strong><br />

der Durchlässigkeit der Böden gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen mittel<br />

bzw. hoch-mittel empfindlich.<br />

Einträge von umweltgefährdenden Stoffen in das Gr<strong>und</strong>wasser sind zu vermeiden. Während<br />

der Baumaßnahmen kann im Bereich von WEA-F<strong>und</strong>amenten <strong>und</strong> Wegeflächen der Eintrag<br />

von Ölen, Schmierstoffe, Bremsanlagen- oder Reifenabriebstoffe auftreten. Ein Eintrag in<br />

größeren Mengen ist nur im Havariefall zu erwarten (Austritt von Öl oder Treibstoff). Durch<br />

den Vorhabenträger sind entsprechend alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine Gefährdung des<br />

Gr<strong>und</strong>wassers zu vermeiden.<br />

Durch eine Teilversiegelung der Zuwegungen <strong>und</strong> der Kranstellflächen ohne Regenwasserfang<br />

kann das anfallende Regenwasser seitlich abfließen <strong>und</strong> versickern. Nur in den unmittelbaren<br />

F<strong>und</strong>amentbereichen der WEA kommt es zu einer geringfügigen Einschränkung der<br />

Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsfunktion. Das anfallende Regenwasser läuft im Bereich des F<strong>und</strong>amentes<br />

ebenfalls seitlich ab <strong>und</strong> versickert in den Boden. Erhebliche Beeinträchtigungen des<br />

Schutzgutes Wasser sind nicht zu erwarten.<br />

13.4.6 Schutzgut Klima/Luft<br />

Das Plangebiet als offener Landschaftsbereich mit großen Ackerflächen ist von Bedeutung für<br />

die Entstehung von Kaltluft. Die Rotorbewegungen der WEA im Bestand <strong>und</strong> in der Planung<br />

verursachen Luft-Verwirbelungen. Es kommt zu einer betriebsbedingten Lufterwärmung<br />

(durch Reibung zwischen Rotorblatt <strong>und</strong> Luft). Von einer erheblichen negativen Beeinträchtigung<br />

des Klimas bzw. der Luft wird jedoch nicht ausgegangen.<br />

Die beim ordnungsgemäßen Einsatz von Bautechnik (Fahrzeuge, etc.) emittierten Abgase<br />

während der Bauphase entsprechen den Emissionen des regulären Straßenverkehrs. Durch<br />

Regen können in geringfügigem Ausmaß Stäube (Reifen-, Bremsenabrieb), Öle oder<br />

Schmierstoffe ausgewaschen werden <strong>und</strong> in den Boden oder das Gr<strong>und</strong>wasser gelangen<br />

(s. o.). Nur im Havariefall könnten dies größere Mengen sein.<br />

In der Betriebsphase treten kurzzeitige Abgas-Emissionen während Kontroll- <strong>und</strong> Wartungsarbeiten<br />

auf. Weitere Emissionen sind durch das Projekt nicht zu erwarten.<br />

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13.4.7 Schutzgut Landschaftsbild<br />

Das Plangebiet befindet sich in einem von der Regionalplanung festgelegten Windeignungsgebiet.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der zu Planungsbeginn schon bestehenden WEA, ist das Landschaftsbild als<br />

stark vorbelastet zu bewerten. Im Bestand sind 16 Windkraftanlagen im Plangebiet in Betrieb.<br />

Diese wurden auf Gr<strong>und</strong>lage des § 33 BauGB im Zusammenhang mit dem aufgestellten, aber<br />

nicht zur Rechtskraft gebrachten, Bebauungsplanes Beiersdorf-Freudenberg Nr. 1 bzw. des §<br />

35 Abs. 1 BauGB errichtet.<br />

Im Zuge der Bearbeitung des Bebauungsplanes Nr. 1 erfolgte eine eingehende Analyse <strong>und</strong><br />

Bewertung des Landschaftsbildes, d.h. Bestandsbeschreibung vor Bau der Anlagen <strong>und</strong> Prognose<br />

der Auswirkungen auf das Landschaftsbild nach Anlagenerrichtung. Da sich die räumlichen<br />

Gegebenheiten des Umfeldes im Bestand 2012 ähnlich beschreiben lassen, lehnt sich<br />

Bewertung des Landschaftsbildes an die Aussagen der damaligen Analyse an. Diese werden<br />

im Folgenden dargestellt:<br />

Für die Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung des Landschaftsbildes wird der "Gesamtraum" betrachtet,<br />

in dem der Windpark "theoretisch", d.h. ohne sichtbehindernde Elemente wie Wald oder<br />

Geländehöhen, noch deutlich sichtbar ist.<br />

Als Gesamtraum wird der Raum bezeichnet, der innerhalb eines Radius von 15 km um den<br />

geplanten Windpark liegt. Dieser Gesamtraum erstreckt sich von Eberswalde im Norden bis<br />

Strausberg im Süden <strong>und</strong> von Bernau im Westen bis Harnekop <strong>und</strong> Prötzel im Osten.<br />

Der nördliche Bereich dieses Gesamtraumes nördlich von Biesenthal, Tuchen-Klobbicke <strong>und</strong><br />

Kruge-Gersdorf bis Eberswalde ist stark bewaldet <strong>und</strong> liegt mit 60 bis 80 m ü. NHN relativ<br />

niedrig. Stark bewaldet ist auch der Bereich südöstlich von Tiefensee <strong>und</strong> östlich der Geländerinne<br />

Gamengr<strong>und</strong> bis Strausberg im Süden. Dieser Bereich liegt mit 80 bis 130m ü. NHN<br />

relativ hoch, wobei die das Geländeniveau im Nordosten bei Torgelow am höchsten liegt. Der<br />

Südwesten des Gesamtraumes um Werneuchen <strong>und</strong> Seefeld weist dagegen geringere Waldanteile<br />

auf <strong>und</strong> liegt im Geländeniveau um 80m ü. NHN.<br />

In den waldreichen nördlichen <strong>und</strong> östlichen Bereichen des Gesamtraumes ist das Landschaftsbild<br />

hochwertig. In den übrigen Feld-Wald-Arealen sind ausgeräumte Feldfluren aber<br />

auch leicht wellige Landschaften mit Hecken, Baumreihen <strong>und</strong> Waldgebieten landschaftsbildprägend.<br />

Diese Bereiche werden daher als gering- bis mittelwertig eingestuft.<br />

Bewertung des Gesamtraums<br />

Zur Ermittlung der Sichtbarkeit der geplanten Windparkverdichtung <strong>und</strong> der Veränderung des<br />

Landschaftsbildes im Gesamtraum wurden Sichtlinienkonstruktionen erstellt. Anhand von 6<br />

Sichtlinien aus mind. 15 km Entfernung bis zum geplanten Windpark erfolgt nachfolgend die<br />

Bewertung. So wird unter Berücksichtigung von Geländerelief, Waldflächen <strong>und</strong> anderen<br />

Landschaftsbestandteilen die Sichtbarkeit <strong>und</strong> des geplanten Windparks von verschiedenen<br />

Punkten entlang dieser Linie ermittelt. Von diesen Ergebnissen kann jeweils auch auf Nachbarorte<br />

innerhalb <strong>und</strong> außerhalb des Gesamtraumes geschlossen werden.<br />

Geländeschnitte Eberswalde/Hohen Finow –Beiersdorf<br />

Die Sichtlinien beginnen in der ca. 15 km vom gepl. Windpark entfernt liegenden Stadt<br />

Eberswalde. Aufgr<strong>und</strong> der Waldflächen südlich von Eberswalde ist der Windpark von der<br />

Stadt Eberswalde aus nicht zu erkennen. Ca. 1 km östlich von Eberswalde sind eventuell Rotorteile<br />

im Windpark Beiersdorf-Freudenberg sichtbar, jedoch zwischen Trampe <strong>und</strong> Heckelberg<br />

das Eignungsgebiet des Regionalplanes Uckermark-Barnim für den Windpark Trampe<br />

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<strong>und</strong> das Eignungsgebiet des Regionalplanes Oderland-Spree für den Windpark Heckelberg,<br />

die die Sicht auf den Windpark Beiersdorf-Freudenberg vollkommen verdecken werden. Von<br />

Trampe aus wird aus diesem Gr<strong>und</strong> der Windpark Beiersdorf-Freudenberg nicht sichtbar sein.<br />

Eine Landschaftsbildbeeinträchtigung ist daher in dieser Sichtlinie aus diesen Sichtpunkten<br />

durch den Windpark Beiersdorf-Freudenberg nicht zu erwarten. Von Heckelberg aus werden<br />

sind die Rotoren des Windparks Beiersdorf-Freudenberg zum Teil verdeckt sichtbar sein.<br />

Geländeschnitte Eberswalde/Hohen Finow – Freudenberg<br />

Hohenfinow ist durch die Waldflächen "sichtverschattet", d.h. die Waldflächen bewirken,<br />

dass der Windpark nicht zu sehen sein wird. Von Neugersdorf, Kruge <strong>und</strong> Gersdorf aus ist der<br />

Windpark sichtbar.<br />

Geländeschnitt Wölsickendorf – Beiersdorf<br />

Da Wölsickendorf höher liegt als die ca. 4 km entfernten Waldflächen beim Gammgraben,<br />

wird der Blick zum Windpark aus Wölsickendorf nur im unteren Rotoren- <strong>und</strong> Mastbereich<br />

verdeckt. Torgelow <strong>und</strong> Wollenberg ist durch Wald sichtverschattet. Bei Torgelow liegt ein<br />

Eignungsgebiet Windkraftnutzung des Regionalplanes Oderland-Spree. Durch den Windpark<br />

zwischen Wölsickendorf <strong>und</strong> Torgelow ist die Sicht aus Torgelow nach Westen weitgehend<br />

von diesem Windpark dominiert.<br />

Geländeschnitt Steinbeck – Freudenberg<br />

Steinbeck ist nicht sichtverschattet, während alles östlich davon (auch Harnekop <strong>und</strong> Sternebeck)<br />

durch Wald sichtverschattet wird.<br />

Geländeschnitte Prötzel – Beiersdorf/Freudenberg<br />

Die ausgedehnten Waldflächen bewirken, dass Prötzel, Prädikow <strong>und</strong> alle anderen hier liegenden<br />

Orte sichtverschattet werden.<br />

Geländeschnitte Strausberg – Beiersdorf/Freudenberg<br />

Die ausgedehnten Waldflächen bewirken auch für Strausberg <strong>und</strong> Gielsdorf Sichtverschattung.<br />

In Verbindung mit dem Geländerelief werden auch Siedlungen nördlich von Gielsdorf<br />

sichtverschattet.<br />

Zusammenfassend für den Gesamtraum lässt sich sagen, dass für den nördlichen <strong>und</strong> den östlichen<br />

Bereich in größerer Entfernung eine völlige Sichtverschattung <strong>und</strong> von den näher liegenden<br />

Orten eine deutlich eingeschränkte Sichtbarkeit des Windparks zu erwarten ist. Die<br />

Sicht von Süden <strong>und</strong> Westen ist unterschiedlich. Aus dem Raum Strausberg im Südosten ist<br />

Sichtverschattung zu erwarten.<br />

In der Bewertung ist hervorzuheben, dass die Bereiche mit hochwertigem Landschaftsbild in<br />

den waldreichen nördlichen <strong>und</strong> östlichen Bereichen durch Wald <strong>und</strong> Geländerelief im Wesentlichen<br />

sichtverschattet sind, durch den Windpark also nicht erheblich beeinträchtigt werden.“<br />

Bestand <strong>und</strong> Veränderung des Landschaftsbildes im Umfeld des Windparks (bis 2 km<br />

Abstand)<br />

Die Ortslage Freudenberg als Angerdorf mit den Dorfteichen <strong>und</strong> der Dorfkirche bildet im<br />

Ortskern eine geschlossene Einheit. Der Ortsrand ist von Gärten, Gartenmauern sowie Schuppen<br />

Garagen geprägt <strong>und</strong> nicht von Wohngebäuden. Letztere sind zum Anger orientiert. Innerhalb<br />

des Ortskernes bestehen Sichtachsen in Nord-Süd-Ausrichtung, diese führen jedoch<br />

weder im Norden noch im Süden aus dem Ort hinaus, sondern sind im Süden durch den Gehölzbestand<br />

<strong>und</strong> im Norden durch Gehölzbestand <strong>und</strong> Gebäude begrenzt. Im Norden der Orts-<br />

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lage Freudenberg fällt der Blick durch die Straße nach Nordosten auf landwirtschaftliche Betriebsgebäude.<br />

Im Nordosten prägen landwirtschaftliche Betriebsgebäude das Bild. Blickt<br />

man von Süden auf den Ort Freudenberg, so erkennt man, dass einzelne Wohngebäude im<br />

Süden nicht eingegrünt sind, die Ortslage ansonsten jedoch relativ geschlossen <strong>und</strong> durch<br />

Bäume eingegrünt wirkt. Die Kirche in Freudenberg bildet ein wichtiges Element im Dorfensemble.<br />

Die Ortslage Beiersdorf bildet im Ortskern ebenfalls eine geschlossene Einheit. Im Südosten<br />

schließt Wohnbebauung an den Ortskern an (Straße Taschenberg), die in südöstlicher Richtung<br />

in Gehölzbereiche (Streuobstbestände, freiwachsende Hecken <strong>und</strong> Gebüsche) übergeht.<br />

Die Straße Taschenberg trifft am Ende auf einen quer verlaufenden Feldweg, der wie bereits<br />

beschrieben von einer dichten Hecke gesäumt ist. An diese Hecke grenzt die Feldflur an. Südlich<br />

der Straße Taschenberg liegt eine neuere Wohnsiedlung, die zum geplanten Windpark<br />

durch einen geschlossenen, waldartigen Gehölzbestand direkt angrenzend an die Wohnbebauung<br />

teilweise eingegrünt ist. Zu einem weiteren waldartigen Gehölzbestand westlich davon<br />

besteht jedoch eine Lücke von ca. 160 m Länge. Durch diese Lücke fällt von mehreren Hausgr<strong>und</strong>stücken<br />

der Blick ungehindert auf den bestehenden Windpark.<br />

Der nordwestliche Rand der Ortslage Tiefensee ist von Wald umgeben, der eine wirksame<br />

Eingrünung zum Windpark bildet. Die vorhandenen WEA ragen mit den Rotorblättern teilweise<br />

über den Baumwipfeln hervor. An vielen anderen Stellen in der Ortslage sind diese<br />

vorhandenen WEA nicht zu sehen. Bei Ausnutzung der max. zulässigen Gesamthöhe von 190<br />

m werden die WEA den Wald überragen <strong>und</strong> somit von Tiefensee aus hinter der Waldkulisse<br />

teilweise sichtbar sein, jedoch ist das Bild vom Vordergr<strong>und</strong> geprägt.<br />

Leuenberg im Osten <strong>und</strong> Brunow im Nordosten liegen ca. 3 km vom Windpark entfernt. Zwischen<br />

den Orten <strong>und</strong> dem Windpark liegen Waldflächen, durch die der Windpark zwar nicht<br />

vollkommen eingegrünt wird, die jedoch zu einer teilweisen Abdeckung des Windparks aus<br />

der Perspektive der beiden Orte führen.<br />

Insgesamt kann für das Umfeld des Windparks folgendes festgestellt werden: Durch die beschriebene<br />

Orientierung der Wohngebäude zum Zentrum der Ortslagen Beierdorf <strong>und</strong> Freudenberg<br />

ist die Sicht auf den bestehenden Windpark gemindert. Nur an einigen Stellen ist aus<br />

den Wohnhäusern die ungehinderte Sicht auf den Windpark möglich. Vorhandene hervorragende<br />

Sichtachsen werden durch den Windpark nicht wesentlich beeinträchtigt. Dennoch ist<br />

der Windpark aus den Ortslagen heraus sichtbar. Hier ist Freudenberg stärker betroffen als<br />

Beiersdorf. Während der Windpark von Freudenberg aus im Osten <strong>und</strong> Süden steht, ist<br />

Beiersdorf nur in südöstlicher Richtung betroffen. Hier liegt zwischen Beiersdorf <strong>und</strong> dem<br />

Windpark im Südosten ein gehölzreicher Bereich.<br />

Die insgesamt neu geplanten 8 WEA im Windpark sowie die 16 repowerbaren Bestands-<br />

WEA haben eine max. zulässige Gesamthöhe (Nabe + senkrecht auf der Nabe stehender Rotor)<br />

von 190 m über Geländeoberfläche. Damit können alle WEA zum Teil deutlich höher (50<br />

bis 105 m) gebaut werden als die Bestandsanlagen, was auch eine stärkere Wirkung auf die<br />

Ortslagen Freudenberg <strong>und</strong> Beiersdorf hat. Eine nähere Betrachtung der Beeinträchtigungen<br />

bzgl. der Anlagenhöhe erfolgt im weiteren Verfahren.<br />

Eine Nachtbefeuerung aller WEA zwecks Flugsicherheit ist aufgr<strong>und</strong> der max. Anlagenhöhe<br />

erforderlich. Weiterhin befinden sich die neu geplanten WEA im engen räumlichen Zusammenhang<br />

mit den Bestandsanlagen. Das Gebiet unterliegt einer sehr starken Vorbelastung <strong>und</strong><br />

befindet sich innerhalb eines regionalplanerisch ausgewiesenen Eignungsgebietes, das der<br />

Bündelung von Windkraftanlagen an bestimmten Standorten dienen soll, um eine erhebliche<br />

„Verspargelung“ freier Landschaftsräume zu vermeiden.<br />

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Es ist insgesamt daher davon auszugehen, dass aufgr<strong>und</strong> der Vorbelastung durch bestehende<br />

WEA die geplante Windparkverdichtung von einer eher mittleren Erheblichkeit für das Landschaftsbild<br />

<strong>und</strong> keinesfalls eine sehr erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten ist.<br />

Die Erholungsnutzung in der Umgebung des Windparks findet wie Kapitel 13.4.1 Schutzgut<br />

Mensch beschrieben schwerpunktmäßig in den Waldgebieten Beiersdorfer Heide <strong>und</strong> Gamengr<strong>und</strong><br />

statt.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung des Umgebungsbereiches (§ 14 Denkmalschutzgesetz) von<br />

denkmalgeschützten Gebäuden ist nicht gegeben, da die optische Fernwirkung dieser Gebäude<br />

gering bis sehr gering ist. Von den Wanderwegen am Rand der Beiersdorfer Heide sind<br />

dadurch die Ortsansichten von Freudenberg <strong>und</strong> Beiersdorf nicht beeinträchtigt.<br />

13.4.8 Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter<br />

Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter sind anthropogen geschaffene Anlagen wie Gebäude, sonstige bauliche<br />

oder auch gärtnerische Anlagen. Wesentlich bei der Bewertung der Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter<br />

sind neben dem Schutzstatus <strong>und</strong> der Seltenheit der Erhaltungszustand, die Eigenart <strong>und</strong> das<br />

Alter derselben.<br />

Nach aktuellem Kenntnisstand befindet innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes<br />

Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“ kein festgesetztes Einzeldenkmal <strong>und</strong> kein<br />

Bodendenkmal.<br />

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist nordöstlich des Plangebietes ein großflächiges<br />

Bodendenkmal dargestellt. Des Weiteren befindet sich im bebauten Ortsteil Freudenberg ein<br />

Bodendenkmalbereich der mittelalterlich-frühneuzeitlichen Ortslage. Darüber hinaus befindet<br />

sich ein weiteres großflächiges Bodendenkmal, nahe der Gemeindegrenze nach Heckelberg-<br />

Brunow, nördlich der Ortslage Freudenberg. Diese drei Bodendenkmalbereiche liegen außerhalb<br />

des B-Plangeltungsbereiches <strong>und</strong> daher sind dort keine Baumaßnahmen geplant. Folglich<br />

bleiben diese Bodendenkmalbereiche von den beabsichtigten Planungen des Bebauungsplanes<br />

Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“ unberührt.<br />

In den Ortschaften Beiersdorf <strong>und</strong> Freudenberg sind folgende Baudenkmale vorhanden:<br />

- Beiersdorf: Dorfkirche (Ruine)<br />

- Beiersdorf: Bockwindmühle (Ruine)<br />

- Freudenberg: Dorfkirche<br />

Eine optische Fernwirkung ist lediglich bei der Dorfkirche Freudenberg vorhanden. Diese<br />

reicht aufgr<strong>und</strong> der relativ geringen <strong>Höhe</strong> des Kirchturmes <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der umgebenden<br />

Waldflächen nur wenige Kilometer. Die Dorfkirche Beiersdorf <strong>und</strong> die Bockwindmühle sind<br />

Ruinen <strong>und</strong> überragen den Gebäudebestand nicht. Die Baudenkmale werden durch die Planung<br />

nicht beeinträchtigt.<br />

Als Sachgüter sind darüber hinaus die landwirtschaftlichen <strong>und</strong> die forstwirtschaftlichen<br />

Nutzflächen zu nennen. Während die forstwirtschaftlichen im Rahmen dieser Planung nicht<br />

betroffen sind, werden die landwirtschaftlichen Flächen um die Versiegelungsflächen der Planung<br />

(F<strong>und</strong>ament-, Kranaufstell- <strong>und</strong> Wegeflächen der WEA) reduziert. Da die Rotoren in<br />

Abhängigkeit vom geplanten WEA-Typ die Geländeober- <strong>und</strong> somit die Landwirtschaftsfläche<br />

mit dem Rotor in einem (relativ großen) vertikalen Abstand zu den Landwirtschaftsflächen<br />

von voraussichtlich über 50 m überstreichen wird, bleiben mit Ausnahme der Versiegelungsflächen<br />

für die WEA verbleibende Flächenanteile für die landwirtschaftliche Nutzbarkeit<br />

erhalten.<br />

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13.4.9 Schutzgüter Wechselwirkungen<br />

Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig<br />

in unterschiedlichem Maße.<br />

Durch den Verlust von Freiflächen durch Flächenversiegelung wird der Anteil an Vegetationsfläche<br />

(hier: intensiv genutzte Ackerflächen) verringert. Das Plangebiet ist im Bestand<br />

durch die bestehenden 16 WEA als stark vorbelastet zu bewerten.<br />

Die Umweltfolgen der möglichen Wechselwirkungen sind insgesamt als gering zu beurteilen.<br />

Eine Verstärkung der erheblichen Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende<br />

Wechselwirkungen ist im Bebauungsplangebiet nicht zu erwarten.<br />

13.4.10 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen<br />

Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden schutzgutbezogen in der folgenden Tabelle<br />

kurz zusammengefasst. Aufgr<strong>und</strong> der Vorbelastung des Plangebietes mit 16 bestehenden<br />

Windenergieanlagen <strong>und</strong> 8 zusätzlich geplanten Anlagenstandorte sind die Bodenversiegelungen<br />

<strong>und</strong> der Eingriff ins Landschaftsbild als erheblich zu bewerten. Aussagen zur Betroffenheit<br />

der Schutzgüter Mensch (hier: Immissionen) <strong>und</strong> Fauna folgen im weiteren Planverfahren.<br />

Tabelle 3: Zu erwartende Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter <strong>und</strong> ihre Bewertung<br />

Mensch<br />

hier: Landschaftsbild,<br />

Erholung<br />

hier: Schallimmissionen,<br />

Schattenwurf<br />

Beurteilung der Umweltauswirkungen Erheblichkeit<br />

Innerhalb des Plangebietes befinden sich 16 WEA <strong>und</strong> 8 neu geplante WEA;<br />

die zulässige max. Anlagenhöhe wird im Vergleich zu den Bestandanlagen um<br />

50 – 100 m erhöht<br />

Einhaltung der Grenzwerte nach TA-Lärm <strong>und</strong> WEA-Schattenwurf-Leitlinie<br />

45<br />

++<br />

(wird im weiteren<br />

Verfahren<br />

eingehender<br />

geprüft)<br />

wird im weiteren<br />

Verfahren<br />

geprüft<br />

Boden Verlust von Bodenfunktionen durch Bebauung <strong>und</strong> Versiegelung ++<br />

Wasser Reduzierung der Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate +<br />

Klima, Luft<br />

Veränderung des örtlichen Kleinklimas durch zusätzliche Überbauung <strong>und</strong><br />

Bodenversiegelung<br />

+<br />

Pflanzen/Biotope<br />

Verlust von intensiven landwirtschaftlichen Flächen durch Versiegelung +<br />

Tiere<br />

Beeinträchtigung der Lebensräume für Avifauna- <strong>und</strong> Fledermausfauna (Erfassung<br />

der Vorkommen in Bearbeitung)<br />

wird im weiteren<br />

Verfahren<br />

geprüft<br />

Kultur-, Sachgüter<br />

Reduktion der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen durch neue Wege <strong>und</strong><br />

WEA<br />

+<br />

Wechselwirkungen<br />

Verlust von landwirtschaftlicher Fläche mit Auswirkung auf Erholungswert +<br />

+++ sehr erheblich, ++ erheblich, + wenig erheblich, o nicht erheblich<br />

13.5 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung ("Nullvariante") <strong>und</strong> alternative<br />

Planungsmöglichkeiten<br />

Auf der Ebene der Regionalplanung <strong>und</strong> der Flächennutzungsplanung wurde bereits eine Prüfung<br />

von Alternativen zum Standort Beiersdorf-Freudenberg vorgenommen <strong>und</strong> die Entscheidung<br />

getroffen, den Bereich des geplanten Windpark als Eignungsgebiet bzw. Sonderbaufläche<br />

Windkraftnutzung auszuweisen.


Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

Innerhalb der Sonderbaufläche für Windkraft werden im Rahmen des B-Planes Beiersdorf-<br />

Freudenberg Nr. 4 die einzelnen WEA-Standorte unter Abwägung der im <strong>Begründung</strong>stext<br />

sowie im <strong>Umweltbericht</strong> erläuterten Belange in den festgesetzten Sondergebieten angeordnet.<br />

Damit erfolgt eine sinnvolle Verdichtung eines bestehenden Windparks <strong>und</strong> somit eine Vermeidung<br />

erheblicher neuer Störungen des Landschaftsbildes im Vergleich zu neu angelegten<br />

Windparks.<br />

13.6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung der<br />

Umweltauswirkungen sowie Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen<br />

Im weiteren Verfahren sind Ausgleichsmaßnahmen für erhebliche Eingriffe in Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft festzulegen. Als erheblich sind nach bisherigem Verfahrensstand die infolge der<br />

Planungen auftretenden Bodenversiegelungen sowie Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

zu bewerten.<br />

13.7 Eingriff- Ausgleichbilanzierung<br />

Im weiteren Verfahren wird eine Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung erstellt.<br />

13.8 Zusammenfassung des <strong>Umweltbericht</strong>es<br />

Die Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg beabsichtigt die Verdichtung des gleichnamigen<br />

Windparks zu ermöglichen. Der Bebauungsplan bildet durch die Festsetzung von 23 Sondergebieten<br />

für Windkraft die Rechtsgr<strong>und</strong>lage zur Errichtung von Windenergieanlagen (WEA).<br />

Die Regionalplanung weist in diesem Bereich ein Eignungsgebiet für Windkraftnutzung aus.<br />

Der (gemeindliche) Flächennutzungsplan konkretisiert diese Fläche durch die Darstellung<br />

einer Sonderbaufläche für Windkraft, innerhalb welcher sich die genannten Sondergebiete<br />

befinden.<br />

Gemäß § 17 UVP-Gesetz wird eine UVP-Vorprüfung einschließlich der Vorprüfung des Einzelfalls<br />

nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt, wenn für ein UVPpflichtiges<br />

Vorhaben ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt wird. Nach § 2a<br />

BauGB ist in die <strong>Begründung</strong> zum B-Plan ein <strong>Umweltbericht</strong> aufzunehmen, der die in § 2a<br />

BauGB genannten Angaben enthält. Die UVP soll daher im Rahmen des <strong>Umweltbericht</strong>es<br />

zum Bauleitplanverfahren im weiteren Verfahren erstellt <strong>und</strong> in den <strong>Umweltbericht</strong> integriert<br />

werden.<br />

Neben der Sondergebiete für Windkraft werden Flächen für Landwirtschaft festgesetzt. Innerhalb<br />

des Geltungsbereiches wird des Weiteren ein Schutzgebiet, hier: gesetzlich geschützte<br />

Biotope, nachrichtlich dargestellt.<br />

Die Wege-Erschließung erfolgt über in der Hauptsache über private Wege (Feldwege). Es<br />

wird soweit möglich das vorhandene Wegenetz genutzt.<br />

Die insgesamt neu geplanten 8 WEA im Windpark sowie die 16 repowerbaren Bestands-<br />

WEA haben eine max. zulässige Gesamthöhe von 190 m über Geländeoberfläche. Damit<br />

können alle WEA zum Teil deutlich höher (50 bis 105 m) gebaut werden als die Bestandsanlagen,<br />

was auch eine stärkere Wirkung auf die Ortslagen Freudenberg <strong>und</strong> Beiersdorf hat.<br />

Mit diesem Vorhaben sind – nach jetzigen Kenntnisstand – Auswirkungen auf folgende<br />

Schutzgüter verb<strong>und</strong>en:<br />

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Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

Im Schutzgut Boden werden Beeinträchtigungen dadurch gering gehalten, dass zur Wege-<br />

Erschließung weitestgehend vorhandene Wege genutzt werden. Es entstehen jedoch zusätzliche<br />

Bodenversiegelungen durch die Neuanlage von Wegen <strong>und</strong> Kranstell- / Arbeitsflächen an<br />

den WEA-Standorten sowie durch den Bau der F<strong>und</strong>amente. Wege <strong>und</strong> Flächen werden als<br />

unversiegelte Wege oder durch wasserdurchlässiges Baumaterial hergestellt, so dass es hier<br />

nicht zu einer Vollversiegelung sondern lediglich zu einer "Teilversiegelung" kommt, bei der<br />

in den betroffenen Flächen die Bodenfunktionen in vermindertem Maße erhalten bleiben<br />

(Versickerungsfähigkeit, Luftaustausch Boden - Luft). Die betroffenen Böden unterliegen der<br />

intensiven ackerbaulichen Nutzung <strong>und</strong> weisen aus Naturschutzsicht daher keine besondere<br />

Bedeutung auf.<br />

Die Bodenversiegelung ist als erheblich zu bewerten <strong>und</strong> daher auszugleichen. Im weiteren<br />

Verfahren erfolgt eine Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung. Des Weiteren werden Ausgleichsmaßnahmen<br />

festgelegt.<br />

Gehölzbereiche werden durch Errichtung <strong>und</strong> Betrieb des Windparks nicht betroffen.<br />

Das Landschaftsbild bereits durch die 16 vorhandenen WEA geprägt. Durch die Planung von<br />

bis zu 190 m hohen WEA ist mit erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu<br />

rechen. Im weiteren Verfahren wird eine nähere Bestimmung der Auswirkungen auf das<br />

Landschaftsbild, insbesondere hinsichtlich der Anlagenhöhe, erfolgen <strong>und</strong> darauf aufbauend<br />

die Festlegung von Vermeidungs-, ggf. Ausgleichsmaßnahmen resultieren.<br />

Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Nutzung (Schutzgut Sachgüter) im Vorhabengebiet<br />

werden durch die Planung soweit wie möglich vermieden.<br />

Im weiteren Planverfahren werden folgende Untersuchungen angestellt, um die Erheblichkeit<br />

der Planung zu beurteilen:<br />

In Bezug auf das Schutzgut Mensch werden die für den Schutz vor Lärm <strong>und</strong> Schattenwurf<br />

geltenden jeweiligen Grenzwerte bewertet.<br />

Für das Schutzgut Tiere wurde im Frühjahr 2012 mit Kartierungen zu Fledermäusen sowie<br />

zur Avifauna begonnen, die bis ins Frühjahr 2013 hineinreichen.<br />

14.0 Planverfahren<br />

Die Gemeindevertretung Beiersdorf-Freudenberg hat auf ihrer Sitzung am 12.04.2010 beschlossen<br />

den Bebauungsplan Nr. 4 "Windpark Beiersdorf-Freudenberg“, der im Wesentlichen<br />

den Geltungsbereich des Entwurfes zum Bebauungsplanverfahren Beiersdorf-<br />

Freudenberg Nr. 1 umfasst, aufzustellen. Darüber hinaus wurde auf dieser Sitzung zur Sicherung<br />

der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 eine Veränderungssperre<br />

erlassen, die am 8. Juni 2010 rechtskräftig wurde. Aufgr<strong>und</strong> der Tatsache, dass erst im April<br />

2012 der Vorentwurf der Vermesserunterlage des beauftragen Vermessungsbüros für das<br />

sehr große Plangebiet vorlag, konnte auch erst ab diesem Zeitpunkt mit den konkreten<br />

Standortplanungen für die neu geplanten Windenergieanlagen begonnen werden. Daher hatte<br />

die Gemeindevertretung Beiersdorf-Freudenberg auf ihrer Sitzung am 25. April 2012 beschlossen,<br />

die am 8. Juni 2010 rechtskräftig gewordene <strong>und</strong> bis zum 7. Juni 2012 gültige Satzung<br />

über eine Veränderungssperre im Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes<br />

Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“ gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um die Dauer<br />

eines Jahres (d.h. bis 7. Juni 2013) zu verlängern.<br />

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Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg / <strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong> • Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Beiersdorf-Freudenberg“<br />

Der vorliegende Bebauungsplanentwurf (Stand Oktober 2012) soll auf der Gemeindevertretersitzung<br />

am 07.11.2012 öffentlich vorgestellt <strong>und</strong> beraten werden. Dieser B-Planentwurf<br />

soll Gr<strong>und</strong>lage für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 <strong>und</strong> § 4 Abs. 1<br />

BauGB sein, welche im Anschluss eingeleitet werden sollen.<br />

Stand Oktober 2012<br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Falkenberg</strong>-<strong>Höhe</strong>,<br />

handelnd für die Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg<br />

Karl-Marx-Straße 2<br />

16259 <strong>Falkenberg</strong> / Mark<br />

Bearbeitung durch:<br />

Plankontor Stadt <strong>und</strong> Land GmbH<br />

Präsidentenstr. 21 • 16816 Neuruppin<br />

Tel./Fax: 03391-45 81 80 • 03391-45 81 88<br />

Am Born 6b • 22765 Hamburg<br />

Tel./Fax: 040-298 120 99 0 • 040-298 120 99 40<br />

Dipl.- Ing. Jörg W. Lewin / Dipl.- Ing. Anja Timm / Dipl.- Ing. Uwe Schönherr<br />

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