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AKTUELLES<br />

Information der Jägerschaft<br />

Aus gegebenem Anlass möchte<br />

die örtliche Jägerschaft über das<br />

Jagdrecht und die Wildökologie<br />

informieren:<br />

Das Jagdrecht erfließt aus dem landwirtschaftlichen<br />

Grundeigentum, das<br />

heißt, jagdberechtigt ist jeder Bauer.<br />

Nicht jeder Grundbesitzer darf jedoch<br />

die Jagd für sich auf seinem Grund<br />

ausüben. Das Jagdgesetz sieht vor,<br />

dass das Jagdrecht innerhalb einer<br />

Gemeinde von den Bauern an einen<br />

Jagdausübungsberechtigten (Einzelperson<br />

oder Jagdgesellschaft) zu verpachten<br />

ist.<br />

Als Vertreter der Bauern fungiert hier<br />

der Jagdausschuss, der aus neun<br />

Personen besteht. Sechs davon werden<br />

vom Ortsbauernausschuss und<br />

drei vom Gemeinderat gewählt.<br />

In der Gemeinde <strong>Thalheim</strong> sind<br />

daher die Vertragspartner für das zu<br />

verpachtende Jagdrecht der<br />

Jagdausschuss einerseits und die<br />

Jagdgesellschaft, also die Jäger,<br />

andererseits.<br />

Aus dieser Konstellation heraus<br />

ergibt sich, dass die Jäger nur für<br />

landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche<br />

Kulturen <strong>bei</strong> auftretenden<br />

Wildschäden zuständig sind. Davon<br />

nicht betroffen sind daher Gewächse<br />

jeder Art in Hausgärten, allein stehende<br />

Obstbäume oder Ziersträucher.<br />

Diese haben die Besitzer selbst zu<br />

schützen.<br />

Nun ergibt sich vermehrt die<br />

Situation, dass in Siedlungsrandlagen,<br />

besonders an Waldrändern,<br />

sich Wild an die "Gustostückerl" in<br />

verschiedenen Hausgärten heranmacht.<br />

Besonders Rehe haben sich<br />

in den letzten Dezennien als die klassischen<br />

Kulturfolger entwickelt und<br />

sehr schnell erkannt, wo sie in Ruhe<br />

leben können und gute Nahrung zu<br />

finden ist.<br />

Dort und da entsteht daher ein gewisses<br />

Naheverhältnis zu den<br />

Wildtieren. Man kann sie ungestört<br />

vom Fenster aus beobachten, wie sie<br />

in den Nachbargrundstücken äsen<br />

und ihre Kitze großziehen. Kein<br />

Mensch dürfte ihnen etwas zu Leide<br />

tun. Wagen sie sich allerdings in den<br />

eigenen, mit viel Geduld und persönlichem<br />

Aufwand gestalteten Garten,<br />

sieht die Situation anders aus.<br />

In diesem Fall erlaubt es das<br />

Jagdgesetz, dass jedermann Wild<br />

von seinen Grundstücken vertreiben<br />

oder davon abhalten kann. Man darf<br />

dazu allerdings keine Schusswaffen<br />

oder Schreckschussanlagen gebrauchen<br />

oder gar das Wild mit Hunden<br />

hetzen. Rehe vermehren sich aber<br />

auch und es ist die gesetzliche<br />

Aufgabe des Jägers, die Wildbestände<br />

in dem Ausmaß zu halten,<br />

dass Wildschäden in Wald und Flur<br />

möglichst vermieden werden.<br />

Die Abschusszahlen werden jährlich<br />

von den Bauernvertretern gemeinsam<br />

mit den Jägern festgelegt und<br />

von der Bezirksverwaltungsbehörde<br />

Keine Privatfeuerwerke ohne Genehmigung<br />

Das Abschießen von Feuerwerken ist in. Für viele private Feste, Jubiläen, runde<br />

Geburtstage und Hochzeiten ist ein anständiges Feuerwerk der Höhepunkt des<br />

Abends. Des einen Freud, des andern Leid. Ein ordentliches Feuerwerk macht<br />

einen gehörigen Krach. Die Folge ist eine zunehmende Beschwerdeflut wegen<br />

nächtlicher Ruhestörung durch Lärmbelästigung.<br />

Wenn Sie Ihr Fest mit Feuerwerks- und Raketenzauber krönen wollen, brauchen<br />

Sie eine Bewilligung. Die wichtigsten Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes:<br />

per Bescheid vorgeschrieben.<br />

Bei den zu tätigenden Abschüssen<br />

ist jedoch auch die Sicherheit<br />

oberstes Gebot. Daher bedarf es<br />

<strong>bei</strong> Siedlungsrandgebieten größter<br />

Sensibilität. Wie oben beschrieben,<br />

möchte man einerseits Wild sehen,<br />

andererseits muss es an die<br />

Lebensraumkapazität angepasst und<br />

soll es jagdlich genutzt werden.<br />

Diese Diskrepanzen zu vermeiden ist<br />

nur möglich, wenn alle Betroffenen<br />

(Gartenbesitzer und Jäger) sich einigen<br />

und die jeweilig anderen<br />

Interessen verstehen. Es darf also<br />

nicht sein, dass die Jäger zum<br />

Sündenbock für die Wildverbisse in<br />

solchen Gebieten gemacht und im<br />

umgekehrten Fall als "Bambimörder"<br />

beschimpft werden.<br />

Die Jägerschaft bietet in solchen<br />

Fällen allen Betroffenen ihre Hilfe an<br />

und ist bestrebt, <strong>bei</strong> solchen<br />

Problemen gemeinsam zu einer<br />

Lösung zu finden. Scheuen Sie also<br />

nicht, Gespräche mit den Jägern zu<br />

suchen. Die <strong>Thalheim</strong>er Jäger sind<br />

gerne bereit, mit Ihnen zu sprechen,<br />

Ihre Anliegen anzuhören, Tipps zu<br />

geben, aber auch die eigenen<br />

Standpunkte klarzulegen und zu<br />

begründen.<br />

Im Sinne eines guten Miteinander<br />

von Mensch, Wild und Natur<br />

ersucht die Jägerschaft alle um<br />

gegenseitiges Verständnis und<br />

Unterstützung.<br />

1. Großfeuerwerke (Klasse IV) und Gartenfeuerwerke (Klasse III) dürfen nur mit Bewilligung der<br />

Bezirkshauptmannschaft abgeschossen werden. Rechtzeitige Antragstellung ist zu empfehlen, da diese<br />

Feuerwerke kommissioniert werden müssen.<br />

2. Kleinfeuerwerke (Klasse II) sind im Ortsgebiet gesetzlich untersagt.<br />

Ausnahme: Der Bürgermeister kann per Verordnung Teile des Ortsgebietes vom Verbot ausnehmen.<br />

Ausnahmeregelungen für Einzelpersonen sind nicht möglich.<br />

3. Alle pyrotechnischen Gegenstände (einschließlich Abbrennen von Feuerwerken) sind ausnahmslos verboten<br />

in der Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenhäusern, Kinder-, Alten-, Erholungsheimen.<br />

Mehr Informationen: Bezirkshauptmannschaft <strong>Wels</strong>-Land, Tel. 07242/618-0<br />

www.thalheim.at 17

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