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Energie, aber sicher - Informationsbroschüre der ... - Kraftwerk Irsching

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10<br />

Mehr Sicherheit I Standort-Informationen<br />

BAYERNOIL – aktiv für die Umwelt<br />

5. Stoffe und Zubereitungen, durch die ein<br />

Störfall verursacht werden kann, und <strong>der</strong>en<br />

wesentliche Gefährlichkeitsmerkmale<br />

In <strong>der</strong> Raffinerie arbeiten wir unter strengen Sicherheitsvorkehrungen<br />

auch mit Stoffen/Stoffgruppen,<br />

die unter den Anhang I <strong>der</strong> Störfallverordnung<br />

fallen. Da Sie auch im privaten Bereich mit einigen<br />

dieser Stoffe in Kontakt kommen könnten, geben<br />

wir Ihnen in <strong>der</strong> Tabelle auf Seite 9 auch einige<br />

allgemeine Sicherheits-Tipps.<br />

6. Gefährdungsarten bei einem Störfall<br />

einschließlich möglicher Wirkungen auf Mensch<br />

und Umwelt<br />

Eine mögliche Gefährdung von Menschen in<br />

unmittelbarer Umgebung <strong>der</strong> Raffinerien durch<br />

die in <strong>der</strong> Tabelle aufgeführten Stoffe liegt in <strong>der</strong><br />

Ausbreitung einer entzündlichen o<strong>der</strong> giftigen<br />

Gaswolke (Schwefelwasserstoff). Im Brandfall sind<br />

Beeinträchtigungen durch Ruß- und Rauchbildung<br />

zu erwarten.<br />

Bei einer Freisetzung des als krebserzeugend<br />

eingestuften Nickels im Katalysatorstaub muss<br />

dennoch nicht mit einer Gefährdung gerechnet<br />

werden, da ein erhöhtes Krebsrisiko erst nach<br />

langfristiger Einwirkung zu befürchten ist.<br />

Außerhalb des Raffineriezaunes kann Schwefelwasserstoff<br />

nicht in so hohen Konzentrationen auftreten,<br />

dass eine gesundheitliche Schädigung zu<br />

befürchten ist; aufgrund des sehr intensiven, üblen<br />

Geruchs kann Schwefelwasserstoff sehr frühzeitig<br />

erkannt werden.<br />

7. Warnung und fortlaufende Information<br />

über den Verlauf eines Störfalles<br />

Bei Betriebsstörungen, die z. B. mit stärkerem<br />

Fackelbetrieb verbunden sind, werden vorsorglich<br />

informiert:<br />

• die zuständigen Landratsämter,<br />

• das zuständige Umweltamt und<br />

• die Polizeidienststellen <strong>der</strong> Städte Ingolstadt,<br />

Geisenfeld und Kelheim.<br />

Sollte es zu einem Störfall kommen, werden<br />

zusätzlich verständigt:<br />

• das Bayerische Landesamt für Umweltschutz<br />

und<br />

• das Gewerbeaufsichtsamt München-Land<br />

bzw. Landshut.<br />

Ihre Information erfolgt – wie auf Seite 22 dieser<br />

Broschüre aufgeführt – durch die Behörden.<br />

Bitte orientieren Sie sich stikt an diesen<br />

Anweisungen.

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