Herzlich Willkommen - Forever Living Products (Switzerland) GmbH
Herzlich Willkommen - Forever Living Products (Switzerland) GmbH
Herzlich Willkommen - Forever Living Products (Switzerland) GmbH
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
10<br />
Publikationsbewilligung<br />
Nicht alle der genannten Regeln sind gesetzlich vorgeschrieben. Einige<br />
Einschränkungen stammen von FLP In ternational oder FLP Schweiz, um<br />
Konflikte irgendwelcher Art möglichst aus zu schlies sen. Halten Sie sich<br />
al so daran, auch wenn Sie sehen, dass andere Firmen Dinge tun, die FLP-<br />
Dis tri butoren nicht dürfen.<br />
Wenn Sie von Distributoren wissen, die sich nicht an die Regeln halten,<br />
dann melden Sie dies bitte der Zen tra le. Es geht hier nicht darum, gegen<br />
andere zu arbeiten. Wir arbeiten alle gemeinsam an einem gross ar ti gen<br />
Projekt und sind deshalb daran interessiert, unsere Ziele auch weiterhin<br />
ohne Sank tio nen wei ter ver fol gen zu können. Auch darum sind Sie gebeten,<br />
Ihre Publikationen von der Zentrale genehmigen zu lassen.<br />
Verkaufsbewilligung<br />
Eine Bewilligung für das Reisegewerbe benötigt, wer ungerufen private<br />
Haushalte aufsucht oder zeitlich begrenzt Waren ausserhalb ständiger<br />
Geschäftsräume anbietet. Diese Bewilligung kann bei der Gemeinde gekauft<br />
werden. Keine Bewilligung für das Reisegewerbe ist erforderlich,<br />
wenn die Produkte von zu Hause aus oder an Bekannte, von denen man<br />
eingeladen wird, verkauft werden.<br />
Internet<br />
Nutzen Sie den Kunden-Shop unter shop.flp.ch<br />
Ab sofort können Sie stolzer Ladenbesitzer werden! Geben Sie Ihren<br />
Kunden die Möglichkeit, online zu bestellen – <strong>Forever</strong> übernimmt für<br />
Sie das Inkasso und den Versand. Die Shop-Erstellung könnte einfacher<br />
nicht sein: Kaufen Sie den Artikel 12018 für einmalige 40 Franken,<br />
und Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit dem Registrier- und dem<br />
Zugangsschlüssel, die Ihre Kunden benötigen, um sich auf shop.flp.ch zu<br />
registrieren. Dadurch sind Ihre Kunden mit Ihnen verknüpft. Der Gewinn<br />
aus den Verkäufen wird Ihnen monatlich auf Ihr Bonus-Konto gutgeschrieben<br />
und errechnet sich aus Rechnungsbetrag abzüglich Distributorenpreis<br />
und der handelsüblichen Kreditkarten-Gebühr.<br />
Sie dürfen, in Übereinstimmung mit den Unternehmensrichtlinien, auch<br />
eine eigene Website erstellen, in der Sie das Geschäft und die Produkte<br />
vorstellen. Nicht erlaubt hingegen ist das Betreiben eines eigenen Online-<br />
Shops. Wir empfehlen: Verzichten Sie auf teure Websites und beschränken<br />
Sie sich auf die Mittel, die Ihnen FLP zur Verfügung stellt – erfinden<br />
Sie das Rad nicht neu.<br />
Verbindliche Internetrichtlinien<br />
Was im Internet erlaubt ist, wurde in den verbindlichen Internetrichtlinien<br />
definiert. Diese finden Sie auf info.flp.ch im Downloadbereich.<br />
Bitte lesen Sie die Unternehmensrichtlinien. Diese sind verbindlich<br />
und Sie bestätigen mit jedem Einkauf, sich an diese zu halten.