30.01.2013 Aufrufe

Herzlich Willkommen - Forever Living Products (Switzerland) GmbH

Herzlich Willkommen - Forever Living Products (Switzerland) GmbH

Herzlich Willkommen - Forever Living Products (Switzerland) GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

10<br />

Publikationsbewilligung<br />

Nicht alle der genannten Regeln sind gesetzlich vorgeschrieben. Einige<br />

Einschränkungen stammen von FLP In ternational oder FLP Schweiz, um<br />

Konflikte irgendwelcher Art möglichst aus zu schlies sen. Halten Sie sich<br />

al so daran, auch wenn Sie sehen, dass andere Firmen Dinge tun, die FLP-<br />

Dis tri butoren nicht dürfen.<br />

Wenn Sie von Distributoren wissen, die sich nicht an die Regeln halten,<br />

dann melden Sie dies bitte der Zen tra le. Es geht hier nicht darum, gegen<br />

andere zu arbeiten. Wir arbeiten alle gemeinsam an einem gross ar ti gen<br />

Projekt und sind deshalb daran interessiert, unsere Ziele auch weiterhin<br />

ohne Sank tio nen wei ter ver fol gen zu können. Auch darum sind Sie gebeten,<br />

Ihre Publikationen von der Zentrale genehmigen zu lassen.<br />

Verkaufsbewilligung<br />

Eine Bewilligung für das Reisegewerbe benötigt, wer ungerufen private<br />

Haushalte aufsucht oder zeitlich begrenzt Waren ausserhalb ständiger<br />

Geschäftsräume anbietet. Diese Bewilligung kann bei der Gemeinde gekauft<br />

werden. Keine Bewilligung für das Reisegewerbe ist erforderlich,<br />

wenn die Produkte von zu Hause aus oder an Bekannte, von denen man<br />

eingeladen wird, verkauft werden.<br />

Internet<br />

Nutzen Sie den Kunden-Shop unter shop.flp.ch<br />

Ab sofort können Sie stolzer Ladenbesitzer werden! Geben Sie Ihren<br />

Kunden die Möglichkeit, online zu bestellen – <strong>Forever</strong> übernimmt für<br />

Sie das Inkasso und den Versand. Die Shop-Erstellung könnte einfacher<br />

nicht sein: Kaufen Sie den Artikel 12018 für einmalige 40 Franken,<br />

und Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit dem Registrier- und dem<br />

Zugangsschlüssel, die Ihre Kunden benötigen, um sich auf shop.flp.ch zu<br />

registrieren. Dadurch sind Ihre Kunden mit Ihnen verknüpft. Der Gewinn<br />

aus den Verkäufen wird Ihnen monatlich auf Ihr Bonus-Konto gutgeschrieben<br />

und errechnet sich aus Rechnungsbetrag abzüglich Distributorenpreis<br />

und der handelsüblichen Kreditkarten-Gebühr.<br />

Sie dürfen, in Übereinstimmung mit den Unternehmensrichtlinien, auch<br />

eine eigene Website erstellen, in der Sie das Geschäft und die Produkte<br />

vorstellen. Nicht erlaubt hingegen ist das Betreiben eines eigenen Online-<br />

Shops. Wir empfehlen: Verzichten Sie auf teure Websites und beschränken<br />

Sie sich auf die Mittel, die Ihnen FLP zur Verfügung stellt – erfinden<br />

Sie das Rad nicht neu.<br />

Verbindliche Internetrichtlinien<br />

Was im Internet erlaubt ist, wurde in den verbindlichen Internetrichtlinien<br />

definiert. Diese finden Sie auf info.flp.ch im Downloadbereich.<br />

Bitte lesen Sie die Unternehmensrichtlinien. Diese sind verbindlich<br />

und Sie bestätigen mit jedem Einkauf, sich an diese zu halten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!