4. P R O T O K O L L - Stumm - Land Tirol
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Gemeinde: S t u m m Bezirk: S c h w a z<br />
<strong>4.</strong> P R O T O K O L L<br />
aufgenommen in der Sitzung des Gemeinderates am 03. November 2010 im Gemeindeamt<br />
<strong>Stumm</strong>.<br />
Beginn: 20:00 Uhr Ende: 23:10 Uhr<br />
Anwesend: Bgm. Alois Fasching, Vizebürgermeister Johann Taxacher, Anton Thaurer, Fritz<br />
Brandner, Josef Stiegler, Mag. Mike Kröll, Robert Anton Steiner, Georg<br />
Wechselberger, Mag. Max Schneider, Alexander Schellhorn für Christian<br />
Wierer, Mag. Hans Peter Hollaus, Johann Taxacher und Kröll Simon für<br />
Mag. Georg Holaus.<br />
Entschuldigt: Christian Wierer, Mag. Georg Holaus<br />
Tagesordnung<br />
1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit, Verlesung und Unterfertigung des<br />
Protokolls vom 16.08.2010<br />
2) Haushaltsplan 2011, Festsetzung der Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Entgelte<br />
3) Grundkauf Georg Hauser, Nester, (3 m²)<br />
4) Errichtung Bauhof, Standort und Planung<br />
5) Gründung einer Immobilien KG<br />
6) Änderung des Bebauungsplanes für die Gp. 402 KG <strong>Stumm</strong><br />
7) Anträge, Anfragen und Allfälliges<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Zu Punkt 1) Der Bürgermeister eröffnet nach Feststellung der Beschlussfähigkeit die Sitzung.<br />
Das Protokoll vom 16.08.2010 wird verlesen und unterfertigt.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag um Erweiterung der Tagesordnung mit dem Punkt:<br />
Errichtung einer Zufahrtsstraße für die Hoferschließung <strong>Stumm</strong>bichel. Der Antrag wird<br />
einstimmig genehmigt und als Tagesordnungspunkt 7 aufgenommen.<br />
Tagesordnungspunkt 8) Anträge, Anfragen und Allfälliges.<br />
Über den Antrag vom 16.08.2010 zur ganzjährigen Öffnung des Kinderspielplatzes im<br />
Freischwimmbad wird nochmals debattiert. Dass bezüglich eines Kinderspielplatzes der<br />
ganzjährig zugänglich ist etwas geschehen muss, ist sich der Gemeinderat einig. Die<br />
ganzjährige Benützung des Kinderspielplatzes im Schwimmbad kommt für den Bürgermeister<br />
aus Gefahrengründen nicht in Frage.
Gemeinde: S t u m m Bezirk: S c h w a z<br />
Zu Punkt 2) Der Bürgermeister bringt das Schreiben der BH-Schwaz bezüglich Ausschöpfung<br />
der Gemeindesteuern insbesondere die Erhöhung der Erschließungskosten auf mindestens<br />
4 Prozent zur Kenntnis.<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Stumm</strong> beschließt einstimmig nachstehende Hebesätze der<br />
Gemeindesteuern sowie die Sätze für die sonstigen Entgelte, Beiträge und Gebühren mit<br />
Wirksamkeit ab 01.01.2011 (Kanalbenützungsgebühr ab 01.03.2011) bis auf weiteres wie<br />
folgt:<br />
Grundsteuer A: 500%<br />
Grundsteuer B: 500 %<br />
Kommunalsteuer: 3% von 1000<br />
Vergnügungssteuer 25%. Bei Veranstaltungen für den Fremdenverkehr sowie<br />
Veranstaltungen der einheimischen Vereine, wird von der Einhebung der Vergnügungssteuer<br />
Abstand genommen.<br />
Kriegsopferabgabe € 3,70 pauschal für jede Ball- oder Hochzeitsveranstaltung.<br />
Hundesteuer € 45,00 je Tier<br />
Erschließungsbeitrag: 4,0% des von der <strong>Tirol</strong>er <strong>Land</strong>esregierung LGBl. Nr. 67/1995<br />
festgelegten Erschließungskostenfaktors von € 82,85<br />
Kanalanschlussgebühr: € 3,05 zuzügl. 10% Mwst. pro m³ umbauten Raum, gemäß<br />
Kanalgebührenordnung<br />
Kanalbenützungsgebühr: € 1,57 zuzügl. 10% Mwst. pro m³ Wasser<br />
Miete für Wasserzähler zur Ermittlung der Kanalgebühr pro Jahr und Zähler:<br />
3 – 5 m³ Wasserzähler € 7,45 inkl. Mwst.<br />
7 – 10 m³ Wasserzähler € 11,15 inkl. Mwst.<br />
20 m³ Wasserzähler € 16,85 inkl. Mwst.<br />
Friedhofsgebühr: Einzelgrab pro Jahr € 17,00<br />
Familiengrab pro Jahr € 32,00<br />
Urnengrab pro Jahr € 32,00<br />
Gebühr für Leichenhalle € 30,00<br />
Die Grabgebühren sind 10 Jahre im Voraus zu bezahlen<br />
Kindergartenbeitrag: Je Kind und Monat € 30,00, für jedes weitere Geschwisterkind € 18,00.<br />
Für Kinder aus fremden Gemeinden € 35,00 pro Monat, für jedes weitere Geschwisterkind<br />
€ 25,00.<br />
Müllgebühren:<br />
Die Grundgebühr für Haushalte beträgt pro Person 8,00 € (inkl. MwSt.) pro Jahr.
Gemeinde: S t u m m Bezirk: S c h w a z<br />
Bemessungsgrundlage ist die Anzahl, der zum 1. Jänner und 1. Juli eines jeden Jahres<br />
gemeldeten Personen.<br />
Änderungen der Personen im Zeitraum zwischen den Stichtagen werden nicht berücksichtigt.<br />
Die Grundgebühr für Gewerbebetriebe (Dienststellen), Restaurants und Kaffeehäuser<br />
beträgt bis zu fünf Dienstnehmer 22,00 € (inkl. Mwst.), von 6 bis 10 Dienstnehmer 33,00<br />
€ (inkl. Mwst.), von 11 bis 30 Dienstnehmer 55,00 € (inkl. Mwst.), von 31 bis 50<br />
Dienstnehmer 77,00 € (inkl. Mwst.) und über 51 Dienstnehmer 110,-- € (inkl. Mwst.) pro<br />
Jahr. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Beschäftigten zum 1. Jänner und 1. Juni eines<br />
jeden Jahres.<br />
Die Grundgebühr bei Beherbergungsbetrieben erhöht sich pro Nächtigung um 0,03 € (inkl.<br />
MwSt.).<br />
Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der im Vorjahr gemeldeten Nächtigungen.<br />
Für Zweitwohnungen, Ferienhäuser soweit diese nächtigungsmäßig nicht erfasst sind, beträgt<br />
die Grundgebühr pro Wohnung und Jahr 21,80 € (inkl. MwSt.).<br />
Gebühr für Restmüll pro kg. € 0,29 inkl. Mwst.<br />
Biomüllsäcke zu 10 lt. € 0,90 inkl. Mwst.<br />
Badegebühren:<br />
Karte für Erwachsene € 5,00<br />
Karte für Kinder (6 – 14 Jahre) € 2,50<br />
Saisonkarte für Erwachsene € 55,00<br />
Saisonkarte für Kinder (6 – 14 Jahre) € 30,00<br />
Saisonkarte Zillertal für Erwachsene € 60,00<br />
Saisonkarte Zillertal für Kinder € 35,00<br />
Besucherkarte € 1,00<br />
2 Stundenkarte Erwachsene € 2,50<br />
2 Stundenkarte Kinder € 1,50<br />
Kurzbadekarte Erwachsene ab 16;00 Uhr € 2,50<br />
Kurzbadekarte für Kinder (6 – 14 Jahre) ab 16:00 Uhr € 1,50<br />
Bis zum 6 Lebensjahr freier Eintritt.<br />
Pachtgrundfläche für Gp. 336 165,-- Euro inkl. 10% Mwst..<br />
Pachtgrundfläche für Gp. 181 850,-- Euro plus Mwst..<br />
Zu Punkt 3) Der Gemeinderat beschließt einstimmig an Herrn Georg Hauser, Dorf 24, eine<br />
Grundfläche von 3 m² laut Planurkunde des DI Heinz Ebenbichler G.Zl.: 7150/10 vom<br />
28.07.2010 zur Begradigung der Grundgrenze zwischen der Gp. 460 und 461 zum Preis von<br />
Euro 327,-- pro m² zu verkaufen.<br />
Nach der grundbücherlichen Eintragung muss die Grenzlinie an der Westseite zur Gp. 460<br />
sowie die an dieser Seite vorgesehenen Parklätze von Herrn Georg Hauser markiert werden.<br />
Die Markierung hat auf der Gp. 461 zu erfolgen.
Gemeinde: S t u m m Bezirk: S c h w a z<br />
Zu Punkt 4) Es ist geplant auf der Gp. 341/1 einen Bauhof zu errichten. Bei der heutigen<br />
Sitzung soll der Standort und der Planer für den neuen Bauhof fixiert werden.<br />
Am 15.09.2010 fand eine Zusammenkunft des Gemeinderates mit Herrn Alexander<br />
Eberharter (Planer) statt wo über die Gestaltung und dem Standort für den neuen Bauhof<br />
gesprochen wurde<br />
Bei dieser Sitzung konnte man sich über die Standortfrage nicht einigen. In weiterer Folge<br />
wurden zwei neue Gestaltungsvarianten für den Bauhof gezeichnet. Laut Kostenschätzung<br />
betragen die Baukosten bei voller Unterkellerung ca. 845.000,-- Euro.<br />
Um die Kosten zu verringern könnte auch nur der vordere Teil unterkellert werden.<br />
Über den konkreten Ausführungsplan muss sich der Bauausschuss befassen.<br />
Von GR Robert Anton Steiner wird bei der heutigen Sitzung ein neuer Standort für den<br />
Bauhof ins Spiel gebracht und zwar auf der März entlang des Märzenbaches auf der Gp.312.<br />
grundbücherlicher Eigentümer dieser Parzelle ist Herr Hannes Haas. Die Grundparzelle hat<br />
ein Ausmaß von 2.392 m² und ist im derzeit gültigen Flächenwidmungsplan als Freiland<br />
ausgewiesen. Herr Haas würde der Gemeinde <strong>Stumm</strong> eine Teilfläche von 1.800 m² zum Preis<br />
von Euro 90,-- pro m² verkaufen. Die restliche Fläche von ca. 600 m² würde sich Herr Haas<br />
zurückbehalten, diese Fläche müsste von der Gemeinde als Bauland gewidmet werden.<br />
Die Parzelle 312 befindet sich größtenteils in der Wildbach Gelben Gefahrenzone nur ein<br />
Streifen von ca. 5 m entlang des Märzenbaches ist als Rote Zone ausgewiesen.<br />
GR Robert-Anton Steiner legt einen Optionsvertrag vor in dem Herr Haas bis 01.12.2012 der<br />
Gemeinde <strong>Stumm</strong> das Optionsrecht zusichert.<br />
Der Gemeinderat wäre mit dem Standort Glasenwaldl auf der Gp. 312 KG <strong>Stumm</strong> für die<br />
Errichtung eines Bauhofes einverstanden vorausgesetzt, dass sämtliche Genehmigungen wie<br />
(Rodungsbewilligung, aufsichtsbehördliche Genehmigung für die Widmung, Zustimmung der<br />
WLV zum Bauvorhaben erteilt werden und der Kaufpreis wie im vorliegenden Optionsvertrag<br />
eingehalten wird.<br />
Der Bürgermeister wird vom Gemeinderat beauftragt sämtliche Genehmigungen einzuholen<br />
und bei einer positiven Faktenlage die nötigen Unterlagen (Flächenwidmungsplan,<br />
Kaufvertrag etc.) dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />
Zu Punkt 5) Aufgrund von Erkundigungen wird dieser Tagesordnungspunkt einstimmig<br />
zurückgestellt.<br />
Zu Punkt 6) GR Georg Wechselberger bringt das Problem der Parkplätze sowie die<br />
Baufluchtlinie und die Breite der Straße beim geplanten Bauvorhaben zur Diskussion.<br />
Nach eingehender Diskussion beschließt der Gemeinderat mit 9 gegen 3 Stimmen bei 1er<br />
Stimmenthaltung, die Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes für die Gp. 402 KG<br />
<strong>Stumm</strong> laut planlicher Darstellung und Legende des örtlichen Raumplaners, Arch. DI<br />
Christian Kotai, 6200 Jenbach, gemäß den Bestimmungen des <strong>Tirol</strong>er Raumordnungsgesetzes<br />
1997, LGBl. Nr. 10, in der geltenden Fassung, ab dem Tag der Kundmachung durch<br />
2 Wochen hindurch vom<br />
0<strong>4.</strong>11.2010 bis 20.11.2010<br />
zur allgemeinen öffentlichen Einsichtnahme im Gemeindeamt <strong>Stumm</strong> während der<br />
Amtsstunden von 8.00 bis 12.00 Uhr aufzulegen.
Gemeinde: S t u m m Bezirk: S c h w a z<br />
Personen, die in der Gemeinde <strong>Stumm</strong> ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in<br />
der Gemeinde eine Liegenschaft oder Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine<br />
Woche nach dem Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf<br />
abzugeben. Wird gegen den Entwurf keine schriftliche Stellungnahme abgegeben, so gilt der<br />
Entwurf als beschlossen.<br />
GR Mag Max Schneider begründet seine Gegenstimme wie folgt: Aufgrund der nicht<br />
vorgelegten Bauplänen ist die Relation des neuen geplanten Gebäudes zu den Nachbarhäusern<br />
nicht ersichtlich.<br />
GR Georg Wechselberger begründet seine Gegenstimme wie folgt: Durch die Abänderung<br />
des vorliegenden Bebauungsplanes steht es in Zukunft jeden Bauwerber offen, beliebig sein<br />
Bauvorhaben zu ändern im konkreten Fall die Erhöhung des Bauwerkes um 3 m.<br />
Zu Punkt 7) Anhand der vorliegenden Pläne für die Errichtung des Aufschlussweges für den<br />
Hof <strong>Stumm</strong>bichel erklärt der Bürgermeister den Gemeinderat das geplante Vorhaben.<br />
Der Gemeinderat spricht sich einstimmig für die Errichtung der geplanten Zufahrtsstraße zur<br />
Hoferschließung <strong>Stumm</strong>bichl laut vorliegenden Trassierungsplanes vom 13.02.2009 mit einer<br />
Kostenbeteiligung von Euro 15.000,-- aus. Verknüpft mit der Bedingung, dass im Zuge der<br />
Errichtung der Hofzufahrt die Zufahrtsstraße zum Friedhof ausgehend vom bestehenden Weg<br />
Gp. 373 bis Grenzpunkt 6739 errichtet wird und für die Gemeinde <strong>Stumm</strong> für die<br />
Zufahrtsstraße zum Friedhof keine Kosten anfallen.<br />
Zu Punkt 8) Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Errichtung einer Grasfangbox in<br />
Betonausführung beim Fußballplatz. Die Arbeiten werden in Eigenregie unter Anweisung von<br />
GR Anton Thaurer durchgeführt.<br />
Der Gemeinderat bestellt einstimmig Frau Elisabeth Taxacher als Mitglied und Herrn Anton<br />
Geisler als Ersatzmitglied in die Bezirks-Grundverkehrskommission für die Funktionsperiode<br />
2010 bis 2016.<br />
Der Bürgermeister berichtet über das geplante Altenheim in Mayrhofen, über die Sitzung<br />
Fachschulverband Zillertal vom 29.10.2010, über die Sitzung des Musikschulbeirates vom<br />
19.10.2010 und über die Bürgermeisterkonferenz vom 29.10.2010 in Mayrhofen.<br />
Nach ersten Schätzungen (eine genaue Abrechnung liegt noch nicht vor) ist mit einem<br />
Überschuss in ungefähr gleicher Höhe wie im Vorjahr im Schwimmbad zu rechnen.<br />
Der Bürgermeister verliest den Antrag der Eltern der Kindergartenkinder für die Anstellung<br />
einer weiteren Kindergartentante. Der Bürgermeister möchte keine Helferin sondern eine<br />
ausgebildete Kraft anstellen, was sehr schwierig ist, da zur Zeit wenig ausgebildete Kräfte zur<br />
Verfügung stehen. Der Bürgermeister wird sich aber bemühen so rasch als möglich eine<br />
ausgebildete Kraft anzustellen.<br />
Das neue Kindergartengesetz verlangt eine ausgebildete Kraft.<br />
Fritz Brandner Stellt die Frage wie viel die Feuerwehr und die Nachbargemeinden zur<br />
Drehleiterfinanzierung beitragen und ob zur Bedienung der neuen Drehleiter ausgebildete<br />
Leute bzw. mit entsprechender Prüfungen vorhanden sind.<br />
Vizebürgermeister Johann Taxacher: Wir haben ausgebildete Leute für die Bedienung der<br />
Drehleiter. Weiters findet in absehbarer Zeit eine Schulung zur Bedienung der Drehleiter<br />
durch eine kompetente Person statt.
Gemeinde: S t u m m Bezirk: S c h w a z<br />
Bgm. Alois Fasching: Die Gemeinde <strong>Stumm</strong> braucht nicht mehr als 35.000,-- Euro für die<br />
Drehleiter aufbringen. Die Nachbargemeinden haben mir telefonisch eine finanzielle<br />
Beteiligung in der Höhe von jeweils 10.000,-- Euro zugesagt. Weiters haben wir bei LR<br />
Steixner einen Gesprächstermin für einen möglichen finanziellen Zuschuss seitens des <strong>Land</strong>es<br />
<strong>Tirol</strong> für den Ankauf der Drehleiter fixiert.<br />
Vorschlag GR Hansi Taxacher: Mann möge eruieren ob es möglich wäre, dass das Regio Taxi<br />
vom <strong>Stumm</strong>erberg auch die März befahren kann.<br />
Nachdem noch über den Grenzverlauf der Wirtschaftsstraße auf der März und über den<br />
Vorfluter im Dorf sowie über den Gehsteig auf der März gesprochen wurde, beendet der<br />
Bgm. um 23:10 Uhr die Sitzung.