Reisepass - Marktgemeinde Reichenfels
Reisepass - Marktgemeinde Reichenfels
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<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Reichenfels</strong>, 2011<br />
<strong>Reisepass</strong><br />
Informationen<br />
Seit 16. Juni 2006 gibt es den neuen Sicherheitsreisepass. Ab diesem Zeitpunkt werden die Reisepässe nur mehr mit einem<br />
Chip und einem gedruckten Foto ausgegeben. D.h. es werden die Personaldaten und biometrische Daten auf einem<br />
Datenträger in den österreichischen Pässen gespeichert. Mit 30. März 2009 wurde in Österreich, aufgrund der Vorgabe der<br />
Europäischen Union, der neue Sicherheitsreisepass mit Fingerabdruck eingeführt.<br />
Antragstellung<br />
Der <strong>Reisepass</strong> kann bei jeder Passbehörde in ganz Österreich beantragt werden. Seit Einführung der Fingerabdrücke im<br />
<strong>Reisepass</strong> kann die Gemeinde <strong>Reichenfels</strong> leider keine <strong>Reisepass</strong>- oder Personalausweisanträge mehr an die BH Wolfsberg<br />
weiterleiten. Der Antrag auf Ausstellung eines <strong>Reisepass</strong>es muss persönlich bei der Bezirkshauptmannschaft eingebracht<br />
werden.<br />
Es wird empfohlen den Antrag zur Ausstellung eines <strong>Reisepass</strong>es vormittags bei der Bezirkshauptmannschaft zu stellen, da die<br />
Gebühren nur vormittags beglichen werden können.<br />
Wenn bei der Passbehörde (BH Wolfsberg) der Passantrag vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen eingebracht und die<br />
Gebührenschuld beglichen wurde, wird der <strong>Reisepass</strong> innerhalb von ca. 5 Tagen an die gewünschte Adresse dem<br />
Antragsteller mit Rsb-Brief zugestellt.<br />
Erforderliche Unterlagen<br />
weder <strong>Reisepass</strong> noch Personalausweis sind vorhanden - Neuausstellung<br />
o amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen bzw. eine Identitätszeugin<br />
o Geburtsurkunde<br />
o Staatsbürgerschaftsnachweis (mit aktuellem Familiennamen)<br />
o ein Passbild (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nach neuen Passbildkriterien<br />
o eventuell Heiratsurkunde<br />
o eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieur bzw.<br />
Ingenieurin<br />
kein <strong>Reisepass</strong>, aber Personalausweis ist vorhanden – Personaldaten sind gleich<br />
geblieben:<br />
o Personalausweis<br />
o Geburtsurkunde<br />
o ein Passbild (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nach folgenden Passbildkriterien<br />
<strong>Reisepass</strong> ist vorhanden – Personaldaten sind gleich geblieben:<br />
o abgelaufener <strong>Reisepass</strong><br />
o Geburtsurkunde<br />
o ein Passbild (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nach neuen Passbildkriterien<br />
<strong>Reisepass</strong> ist vorhanden – Personaldaten haben sich geändert:<br />
o abgelaufener <strong>Reisepass</strong><br />
o Geburtsurkunde<br />
o ein Passbild (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nach neuen Passbildkriterien<br />
o eventuell Heiratsurkunde oder Namensänderungsbescheid<br />
o eventuell Staatsbürgerschaftsnachweis (mit richtigem Familiennamen)<br />
o eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades<br />
oder der Standesbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin<br />
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<strong>Reisepass</strong> für Kinder unter 12 Jahren:<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Reichenfels</strong>, 2011<br />
Ab dem 15.6.2009 sind keine neuen Kindermiteintragungen mehr zulässig; überdies werden auch neu ausgestellte<br />
Kinderpässe mit einem Chip versehen, Fingerabdrücke werden erst ab dem 12. Lebensjahr erfasst.<br />
Hinweis: Alle bereits bestehenden Kindereintragungen werden am 15.6.2012 ungültig. Der <strong>Reisepass</strong> selbst, in dem<br />
sich die Eintragung befindet, behält jedoch seine Gültigkeit.<br />
Achtung: bei der Antragstellung muss das Kind (ab Geburt) zum Passamt mitgebracht werden bzw. hat dort persönlich zu<br />
erscheinen, damit die Identität eindeutig festgestellt werden kann. Die Unterschrift wird, abhängig vom Alter, vom Kind selbst<br />
oder von einer anderen Person geleistet.<br />
• amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers oder der Antragstellerin (in der Regel Vater oder Mutter)<br />
• Geburtsurkunde des Kindes<br />
• Staatsbürgerschaftsnachweis (bei unehelichen Kindern – StbN der Mutter, bei ehelichen Kindern - StbN des Vaters<br />
oder StbN der Mutter mit richtigem Familiennamen)<br />
• ein Passbild vom Kind (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nach neuen Passbildkriterien<br />
• Nachweis der Vertretungsbefugnis:<br />
o Heiratsurkunde des Antragstellers oder der Antragstellerin oder<br />
o Obsorgebeschluss mit Rechtskraftbestätigung oder<br />
o Nachweis über die pflegschaftsgerichtlich genehmigte Vereinbarung mit Rechtskraftbestätigung oder<br />
o Vergleich über die gemeinsame Obsorge oder<br />
o Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde oder<br />
o Pflegebewilligung des Jugendwohlfahrtsträgers zur Pflege und Erziehung des Pflegekindes<br />
o schriftliche Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteils (nach einer Scheidung) oder bei unehelichen<br />
Minderjährigen der leiblichen Mutter<br />
• eventuell <strong>Reisepass</strong>/Reisepässe des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin, wenn das Kind mit<br />
eingetragen war<br />
<strong>Reisepass</strong> für Kinder ab 12 Jahren:<br />
Bei der Beantragung eines <strong>Reisepass</strong>es ab dem zwölften Geburtstag des Kindes wird ein eigener <strong>Reisepass</strong> mit Chip und<br />
gedrucktem Foto ausgestellt. Zusätzlich werden ab dem 12. Lebensjahr auch zwei Fingerabdrücke auf dem Datenträger<br />
gespeichert. Es werden dieselben Unterlagen benötigt, wie bei einer Neuausstellung. Das Kind muss bei der Antragstellung<br />
persönlich erscheinen und selbst unterschreiben.<br />
<strong>Reisepass</strong> – Verlust und Diebstahl<br />
Bei einem Diebstahl Ihres <strong>Reisepass</strong>es erstatten Sie eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei. Mit dieser Bestätigung<br />
und den üblichen Unterlagen können Sie eine Neuausstellung eines <strong>Reisepass</strong>es beantragen. Bei Verlust Ihres <strong>Reisepass</strong>es<br />
genügt bei Antragstellung eines neuen <strong>Reisepass</strong>es die mündliche Bekanntgabe des Verlustes gegenüber der Passbehörde.<br />
<strong>Reisepass</strong> – Änderungen und Ergänzungen<br />
Im <strong>Reisepass</strong> können – müssen aber nicht – folgende nachträgliche Änderungen durchgeführt werden:<br />
- Eintragung eines akademischen Grades, Standesbezeichnung<br />
- Eintragung besonderer Kennzeichen (sichtbare Narben, Tätowierungen, körperliche Beeinträchtigungen)<br />
- Streichung der eingetragenen Kindern<br />
Als Unterlagen werden der <strong>Reisepass</strong> sowie der Nachweis der Änderung oder Ergänzung benötigt. Die Kosten für die<br />
Ergänzung betragen EUR 26,30.<br />
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Arten:<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Reichenfels</strong>, 2011<br />
� Gewöhnlicher <strong>Reisepass</strong>: Laufzeit 10 Jahre (5 Werktage)<br />
� Expresspass: dieser wird in der Produktion und Zustellung bevorzugt (3 Werktage)<br />
� Ein-Tages-Expresspass: Seit15.03.2010 können Sie auch einen Ein-Tages-Expresspass beantragen, der Ihnen am<br />
nächsten Arbeitstag (Montag – Freitag, außer feiertags) mit einem Botendienst zugestellt wird.<br />
� <strong>Reisepass</strong> für Kinder unter 12 Jahren: Laufzeit: 5 Jahre, bis zum 2. Lebensjahr beträgt die Laufzeit 2 Jahre<br />
� Notpässe: Es können auch zeitlich befristete Notpässe (zB für unaufschiebbare Reisen) beantragt werden, diese<br />
werden im Bezirk Wolfsberg von der Bezirkshauptmannschaft sofort ausgestellt und sind zeitlich befristet für den<br />
Anlassfall bzw. max. 1 Jahr gültig<br />
� Weiterer <strong>Reisepass</strong>: Wenn eine Person einen zusätzlichen <strong>Reisepass</strong> beantragt beträgt die Laufzeit max. 3 Jahre<br />
(private Gründe) max. 5 Jahre (berufliche Gründe)<br />
Kosten:<br />
Art des <strong>Reisepass</strong>es Kosten<br />
<strong>Reisepass</strong> EUR 75,90<br />
Expresspass EUR 100,00<br />
Ein-Tages-Expresspass EUR 220,00<br />
<strong>Reisepass</strong> für Kinder unter<br />
12 Jahren<br />
EUR 30,00<br />
<strong>Reisepass</strong> für Kinder unter 12<br />
Jahren mit Expresszustellung<br />
EUR 45,00<br />
Ein-Tages-Expresspass für<br />
Kinder unter 12 Jahren<br />
Bis zur Vollendung des<br />
EUR 165,00<br />
zweiten Lebensjahres des<br />
Keine<br />
Kindes (Kinderpass bzw.<br />
Expresspass)<br />
Gebühren<br />
Befristete Notpässe EUR 75,90<br />
Änderungen, Ergänzungen EUR 26,30<br />
Bitte beachten Sie bei der Planung einer Reise immer<br />
die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Passbehörde (Wolfsberg: 050536 6600), dem<br />
Gemeindeamt (<strong>Reichenfels</strong>: 04359/2221) oder unter: www.bmi.gv.at/reisepass.<br />
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