25. Juli 2010 - Reichenbach
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Fortsetzung von Seite 4!<br />
Mehr Veranstaltungen - siehe auch Seiten 11 bis 14!<br />
6<br />
22. August:<br />
<strong>Reichenbach</strong>er Sommerpicknick<br />
Familienfest mit sozialem Hintergrund<br />
Am 22. August <strong>2010</strong> wird bei gutem Wetter auf<br />
dem Gelände des Park der Generationen das erste<br />
Lions Sommerpicknick stattfinden. <strong>Reichenbach</strong>er,<br />
deren Familien und Gäste sind in der Zeit von 14.00<br />
bis 18.00 Uhr zu einem abwechslungsreichen<br />
Programm für Jung und Alt herzlich eingeladen.<br />
Als besonderen Höhepunkt führt die Vogtland<br />
Philharmonie 15.30 Uhr auf der Hauptbühne eine<br />
Johann-Strauss-Gala auf, die mit ihren beschwingten<br />
Melodien an die Parkkonzerte im alten Wien erinnert.<br />
An der Waldbühne finden Lesungen zu packender und<br />
humorvoller Gegenwartsliteratur statt. Gleich nebenan<br />
wird es einen Bücher-Flohmarkt geben. Jeder der möchte<br />
kann Bücher aus dem Privatbestand veräußern. Gegen<br />
Zahlung einer symbolischen Gebühr erhalten die<br />
Verkäufer einen Platz an einem Verkaufstisch zugewiesen.<br />
Für Kinder und Jugendliche, die ihr gebrauchtes aber<br />
gut erhaltenes Spielzeug zum Verkauf anbieten<br />
möchten, wird zusätzlich ein Spielzeug-Flohmarkt nach<br />
gleichem Prinzip stattfinden.<br />
Überhaupt verspricht das Programm für Kinder und<br />
Jugendliche eine rege Abwechslung. Aktionen, die<br />
von der Volksbank Vogtland und den <strong>Reichenbach</strong>er<br />
Jugendclubs betreut werden, sind u.a. Glücksrad,<br />
Sparschwein bemalen, klettern oder ein<br />
Kettenkarusell.<br />
Abwechslung verspricht auch ein kleiner Markt,<br />
auf dem die Besucher 1.000 kleine Dinge erwerben<br />
können. Darüber hinaus werden Gewerbetreibende<br />
ihre Leistungen vorstellen.<br />
Ein Sommerpicknick wäre nicht vollkommen, wenn<br />
nicht in ausreichendem Maße an Speisen, Getränke<br />
und Picknickdecken gedacht würde. Passend zur<br />
Johann-Strauss-Gala gibt es natürlich auch Kaffee<br />
& Kuchen.<br />
Der Lions Club <strong>Reichenbach</strong> möchte gemeinsam mit<br />
der Vogtland Philharmonie sowie der Volksbank<br />
Vogtland einen weiteren <strong>Reichenbach</strong>er Höhepunkt<br />
organisieren. Besonders positiv: Zusätzlich werden<br />
Einnahmen aus der Vermietung der Stände sowie<br />
Spenden einem guten Zweck zugeführt.<br />
Eintrittsgebühren wird es nicht geben. Der Lions Club<br />
<strong>Reichenbach</strong> möchte mit seinem Engagement soziale<br />
Projekte, u.a. die Arbeit des Vereins „Leuchtturm“ e.V.<br />
und das Kinderheim „Regenbogenhaus“, unterstützen.<br />
Über deren nützliche und engagierte Arbeit wird auf<br />
der Veranstaltung ebenfalls umfassend informiert.<br />
<strong>Reichenbach</strong>er Anzeiger 9/10, <strong>25.</strong>07. <strong>2010</strong><br />
Beförderungsrichtlinie der Stadt <strong>Reichenbach</strong> im Vogtland zur Nutzung des öffentlichen<br />
Personennahverkehrs im Stadtgebiet von <strong>Reichenbach</strong> durch Schüler/<br />
innen der Klassenstufen 1 bis 4 der Weinhold-Grund-Schule vom 10. Mai <strong>2010</strong><br />
§ 1 Zweck<br />
1. Die Stadt <strong>Reichenbach</strong> gewährt Schülerinnen/<br />
Schülern, die ihren Hauptwohnsitz in<br />
<strong>Reichenbach</strong> haben und die Klassenstufen 1 bis<br />
4 der Weinhold-Grund-Schule in <strong>Reichenbach</strong><br />
besuchen und für die keine Beförderungspflicht<br />
aufgrund der „Satzung über die<br />
Schülerbeförderung des Vogtlandkreises“ besteht,<br />
unter bestimmten Voraussetzungen die<br />
Möglichkeit der Nutzung des öffentlichen<br />
Personennahverkehrs innerhalb des Stadtgebietes<br />
von <strong>Reichenbach</strong>.<br />
2. Die Nutzung des öffentlichen<br />
Personennahverkehrs durch die Schüler/innen<br />
trägt zur weiteren Verbesserung der<br />
Verkehrssicherheit auf dem Weg von der Wohnung<br />
zur Schule bei.<br />
§ 2 Anspruchsberechtigte<br />
Anspruchsberechtigt sind:<br />
1. Schüler/innen der Klassenstufen 1 bis 4, die<br />
die Weinhold-Grund-Schule besuchen und für<br />
die keine Beförderungspflicht aufgrund der<br />
„Satzung über die Schülerbeförderung des<br />
Vogtlandkreises“ besteht.<br />
2. Schüler/innen, die in einer Entfernung von größer<br />
750 m Luftlinie von der Neuberschule<br />
<strong>Reichenbach</strong> entfernt wohnen (Karte – Anlage 1).<br />
§ 3 Beförderung<br />
1. Die Beförderung erfolgt grundsätzlich<br />
während des Schuljahres (ausgenommen<br />
Sommerferien).<br />
2. Die Zusteigemöglichkeiten sind an allen<br />
öffentlichen Haltestellen innerhalb von<br />
<strong>Reichenbach</strong> entsprechend der jeweils gültigen<br />
Fahrpläne möglich.<br />
3. Es ist jeweils die zum Wohnort nächstgelegene<br />
Haltestelle zu benutzen.<br />
4. Die kostenlose Beförderung wird auf die Zeit der<br />
Auslagerung der Weinhold-Grund-Schule in die<br />
Neuber-Grund-Schule beschränkt (Schuljahr <strong>2010</strong>/<br />
11 und maximal 1. Schulhalbjahr 2011/12).<br />
§ 4 Antragsverfahren<br />
1. Der Antrag für den Fahrausweis ist für jedes<br />
Schuljahr gesondert unter Abgabe eines<br />
Amtliches<br />
Lichtbildes bei der Stadtverwaltung <strong>Reichenbach</strong>,<br />
Abteilung Schulen, Sport, Jugend und Soziales,<br />
Markt 6 in 08468 <strong>Reichenbach</strong>, zu stellen mit<br />
einer Bestätigung für den Schulbesuch in der<br />
Weinhold-Grund-Schule durch die Schulleitung<br />
(siehe Antrag – Anlage 2).<br />
2. Die Ausgabe der Fahrausweise erfolgt ab dem<br />
ersten Schultag eines Schuljahres über das<br />
Sekretariat der Schule.<br />
3. Der Beförderungsanspruch erlischt, wenn die<br />
Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 2 dieser<br />
Beförderungsrichtlinie nicht mehr gegeben<br />
sind. Die Rückgabe des Fahrausweises hat<br />
umgehend im Sekretariat der Schule zu<br />
erfolgen.<br />
4. Auf die Beförderung besteht kein<br />
Rechtsanspruch.<br />
§ 5 Kostenregelung<br />
Die Kosten für den Fahrausweis trägt die Stadt<br />
<strong>Reichenbach</strong>.<br />
§ 6 Härteklausel<br />
Für Schüler/innen, die innerhalb einer Entfernung<br />
von 750 m zur Schule wohnen (Karte 1) und für<br />
die der Fußweg von und zur Schule eine<br />
besondere Härte darstellen würde, kann auf<br />
Antrag und nach Prüfung durch die Stadt<br />
<strong>Reichenbach</strong>, Abteilung Schulen, Sport, Jugend<br />
und Soziales, eine personengebundene<br />
Sonderregelung getroffen werden.<br />
§ 7 Salvatorische Klausel<br />
Die etwaige Rechtsunwirksamkeit einer Regelung<br />
aus dieser Beförderungsrichtlinie berührt nicht<br />
die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser<br />
Richtlinie. Die ungültige Klausel ist dann durch<br />
eine wirtschaftlich gleichlautende Regelung zu<br />
ersetzen.<br />
§ 8 Inkrafttreten<br />
Diese Beförderungsrichtlinie tritt mit ihrer<br />
Veröffentlichung im <strong>Reichenbach</strong>er Anzeiger in Kraft.<br />
<strong>Reichenbach</strong>, 10. Mai <strong>2010</strong><br />
Dieter Kießling<br />
Oberbürgermeister der Stadt <strong>Reichenbach</strong>