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25. Juli 2010 - Reichenbach

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Fortsetzung von Seite 4!<br />

Mehr Veranstaltungen - siehe auch Seiten 11 bis 14!<br />

6<br />

22. August:<br />

<strong>Reichenbach</strong>er Sommerpicknick<br />

Familienfest mit sozialem Hintergrund<br />

Am 22. August <strong>2010</strong> wird bei gutem Wetter auf<br />

dem Gelände des Park der Generationen das erste<br />

Lions Sommerpicknick stattfinden. <strong>Reichenbach</strong>er,<br />

deren Familien und Gäste sind in der Zeit von 14.00<br />

bis 18.00 Uhr zu einem abwechslungsreichen<br />

Programm für Jung und Alt herzlich eingeladen.<br />

Als besonderen Höhepunkt führt die Vogtland<br />

Philharmonie 15.30 Uhr auf der Hauptbühne eine<br />

Johann-Strauss-Gala auf, die mit ihren beschwingten<br />

Melodien an die Parkkonzerte im alten Wien erinnert.<br />

An der Waldbühne finden Lesungen zu packender und<br />

humorvoller Gegenwartsliteratur statt. Gleich nebenan<br />

wird es einen Bücher-Flohmarkt geben. Jeder der möchte<br />

kann Bücher aus dem Privatbestand veräußern. Gegen<br />

Zahlung einer symbolischen Gebühr erhalten die<br />

Verkäufer einen Platz an einem Verkaufstisch zugewiesen.<br />

Für Kinder und Jugendliche, die ihr gebrauchtes aber<br />

gut erhaltenes Spielzeug zum Verkauf anbieten<br />

möchten, wird zusätzlich ein Spielzeug-Flohmarkt nach<br />

gleichem Prinzip stattfinden.<br />

Überhaupt verspricht das Programm für Kinder und<br />

Jugendliche eine rege Abwechslung. Aktionen, die<br />

von der Volksbank Vogtland und den <strong>Reichenbach</strong>er<br />

Jugendclubs betreut werden, sind u.a. Glücksrad,<br />

Sparschwein bemalen, klettern oder ein<br />

Kettenkarusell.<br />

Abwechslung verspricht auch ein kleiner Markt,<br />

auf dem die Besucher 1.000 kleine Dinge erwerben<br />

können. Darüber hinaus werden Gewerbetreibende<br />

ihre Leistungen vorstellen.<br />

Ein Sommerpicknick wäre nicht vollkommen, wenn<br />

nicht in ausreichendem Maße an Speisen, Getränke<br />

und Picknickdecken gedacht würde. Passend zur<br />

Johann-Strauss-Gala gibt es natürlich auch Kaffee<br />

& Kuchen.<br />

Der Lions Club <strong>Reichenbach</strong> möchte gemeinsam mit<br />

der Vogtland Philharmonie sowie der Volksbank<br />

Vogtland einen weiteren <strong>Reichenbach</strong>er Höhepunkt<br />

organisieren. Besonders positiv: Zusätzlich werden<br />

Einnahmen aus der Vermietung der Stände sowie<br />

Spenden einem guten Zweck zugeführt.<br />

Eintrittsgebühren wird es nicht geben. Der Lions Club<br />

<strong>Reichenbach</strong> möchte mit seinem Engagement soziale<br />

Projekte, u.a. die Arbeit des Vereins „Leuchtturm“ e.V.<br />

und das Kinderheim „Regenbogenhaus“, unterstützen.<br />

Über deren nützliche und engagierte Arbeit wird auf<br />

der Veranstaltung ebenfalls umfassend informiert.<br />

<strong>Reichenbach</strong>er Anzeiger 9/10, <strong>25.</strong>07. <strong>2010</strong><br />

Beförderungsrichtlinie der Stadt <strong>Reichenbach</strong> im Vogtland zur Nutzung des öffentlichen<br />

Personennahverkehrs im Stadtgebiet von <strong>Reichenbach</strong> durch Schüler/<br />

innen der Klassenstufen 1 bis 4 der Weinhold-Grund-Schule vom 10. Mai <strong>2010</strong><br />

§ 1 Zweck<br />

1. Die Stadt <strong>Reichenbach</strong> gewährt Schülerinnen/<br />

Schülern, die ihren Hauptwohnsitz in<br />

<strong>Reichenbach</strong> haben und die Klassenstufen 1 bis<br />

4 der Weinhold-Grund-Schule in <strong>Reichenbach</strong><br />

besuchen und für die keine Beförderungspflicht<br />

aufgrund der „Satzung über die<br />

Schülerbeförderung des Vogtlandkreises“ besteht,<br />

unter bestimmten Voraussetzungen die<br />

Möglichkeit der Nutzung des öffentlichen<br />

Personennahverkehrs innerhalb des Stadtgebietes<br />

von <strong>Reichenbach</strong>.<br />

2. Die Nutzung des öffentlichen<br />

Personennahverkehrs durch die Schüler/innen<br />

trägt zur weiteren Verbesserung der<br />

Verkehrssicherheit auf dem Weg von der Wohnung<br />

zur Schule bei.<br />

§ 2 Anspruchsberechtigte<br />

Anspruchsberechtigt sind:<br />

1. Schüler/innen der Klassenstufen 1 bis 4, die<br />

die Weinhold-Grund-Schule besuchen und für<br />

die keine Beförderungspflicht aufgrund der<br />

„Satzung über die Schülerbeförderung des<br />

Vogtlandkreises“ besteht.<br />

2. Schüler/innen, die in einer Entfernung von größer<br />

750 m Luftlinie von der Neuberschule<br />

<strong>Reichenbach</strong> entfernt wohnen (Karte – Anlage 1).<br />

§ 3 Beförderung<br />

1. Die Beförderung erfolgt grundsätzlich<br />

während des Schuljahres (ausgenommen<br />

Sommerferien).<br />

2. Die Zusteigemöglichkeiten sind an allen<br />

öffentlichen Haltestellen innerhalb von<br />

<strong>Reichenbach</strong> entsprechend der jeweils gültigen<br />

Fahrpläne möglich.<br />

3. Es ist jeweils die zum Wohnort nächstgelegene<br />

Haltestelle zu benutzen.<br />

4. Die kostenlose Beförderung wird auf die Zeit der<br />

Auslagerung der Weinhold-Grund-Schule in die<br />

Neuber-Grund-Schule beschränkt (Schuljahr <strong>2010</strong>/<br />

11 und maximal 1. Schulhalbjahr 2011/12).<br />

§ 4 Antragsverfahren<br />

1. Der Antrag für den Fahrausweis ist für jedes<br />

Schuljahr gesondert unter Abgabe eines<br />

Amtliches<br />

Lichtbildes bei der Stadtverwaltung <strong>Reichenbach</strong>,<br />

Abteilung Schulen, Sport, Jugend und Soziales,<br />

Markt 6 in 08468 <strong>Reichenbach</strong>, zu stellen mit<br />

einer Bestätigung für den Schulbesuch in der<br />

Weinhold-Grund-Schule durch die Schulleitung<br />

(siehe Antrag – Anlage 2).<br />

2. Die Ausgabe der Fahrausweise erfolgt ab dem<br />

ersten Schultag eines Schuljahres über das<br />

Sekretariat der Schule.<br />

3. Der Beförderungsanspruch erlischt, wenn die<br />

Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 2 dieser<br />

Beförderungsrichtlinie nicht mehr gegeben<br />

sind. Die Rückgabe des Fahrausweises hat<br />

umgehend im Sekretariat der Schule zu<br />

erfolgen.<br />

4. Auf die Beförderung besteht kein<br />

Rechtsanspruch.<br />

§ 5 Kostenregelung<br />

Die Kosten für den Fahrausweis trägt die Stadt<br />

<strong>Reichenbach</strong>.<br />

§ 6 Härteklausel<br />

Für Schüler/innen, die innerhalb einer Entfernung<br />

von 750 m zur Schule wohnen (Karte 1) und für<br />

die der Fußweg von und zur Schule eine<br />

besondere Härte darstellen würde, kann auf<br />

Antrag und nach Prüfung durch die Stadt<br />

<strong>Reichenbach</strong>, Abteilung Schulen, Sport, Jugend<br />

und Soziales, eine personengebundene<br />

Sonderregelung getroffen werden.<br />

§ 7 Salvatorische Klausel<br />

Die etwaige Rechtsunwirksamkeit einer Regelung<br />

aus dieser Beförderungsrichtlinie berührt nicht<br />

die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser<br />

Richtlinie. Die ungültige Klausel ist dann durch<br />

eine wirtschaftlich gleichlautende Regelung zu<br />

ersetzen.<br />

§ 8 Inkrafttreten<br />

Diese Beförderungsrichtlinie tritt mit ihrer<br />

Veröffentlichung im <strong>Reichenbach</strong>er Anzeiger in Kraft.<br />

<strong>Reichenbach</strong>, 10. Mai <strong>2010</strong><br />

Dieter Kießling<br />

Oberbürgermeister der Stadt <strong>Reichenbach</strong>

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