Merkblatt Unterweisung M 070
Merkblatt Unterweisung M 070
Merkblatt Unterweisung M 070
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M <strong>070</strong><br />
www.auva.at<br />
SICHERHEIT KOMPAKT<br />
<strong>Unterweisung</strong><br />
Sicherheitsinformation der<br />
Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt
<strong>Unterweisung</strong><br />
Inhalt<br />
Vorbemerkung 2<br />
Ziel der <strong>Unterweisung</strong> 3<br />
Wichtige Fragen zur <strong>Unterweisung</strong> 6<br />
Organisation der <strong>Unterweisung</strong> 10<br />
<strong>Unterweisung</strong>sthemen 12<br />
Gestaltung der <strong>Unterweisung</strong> 14<br />
Methoden der <strong>Unterweisung</strong> 16<br />
<strong>Unterweisung</strong>sablauf 19<br />
Verhaltensregeln für den Unterweisenden 21<br />
<strong>Unterweisung</strong>snachweis 22<br />
Nacharbeit nach der <strong>Unterweisung</strong> 23<br />
Praktische Beispiele 24<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 1
Sinn und Zweck<br />
dieser Broschüre<br />
2<br />
Vorbemerkung<br />
Vorbemerkung<br />
Unterweisen ist nicht nur eine zwingende gesetzliche Auflage,<br />
sondern auch eine zentrale Voraussetzung dafür, dass<br />
eine Arbeit reibungslos ablaufen kann. Geradezu selbstverständlich<br />
ist es, aus ethischen Gründen eine lückenlose<br />
Information über die Risiken einer Tätigkeit und die drohenden<br />
Gefahren eines Arbeitsplatzes an die Beschäftigten<br />
weiterzugeben.<br />
Neulinge bringen in der Regel gewisse Fertigkeiten und<br />
entsprechende Grundkenntnisse für ihre Tätigkeit im<br />
Betrieb mit und erwerben sich nach umfassender Erstunterweisung<br />
und einer gewissen Einarbeitungszeit auch die<br />
passenden Verhaltensroutinen, die sie zu produktiven und<br />
sicheren Mitarbeitern machen. Trotzdem kommt es immer<br />
wieder zu Fehlverhalten. Es entsteht dadurch Schaden für<br />
den Betrieb, und es ereignen sich Arbeitsunfälle. Klammert<br />
man Mutwillen, selbstzerstörerische Motive und plötzliche<br />
krankhafte Zustände zum Zeitpunkt des Unfalls aus, so<br />
bleiben nur Nichtwissen oder falsche subjektive Beweggründe<br />
für die Fehlverhaltensweise oder die Einschätzung<br />
der Handlungsfolgen als Unfallursache übrig.<br />
Es zeigt sich immer deutlicher, wie wesentlich die Schulung,<br />
<strong>Unterweisung</strong> und Informationsweitergabe im Betrieb<br />
ist. Diese Instrumente müssen immer dann eingesetzt werden,<br />
wenn Fehlverhaltensweisen bei Mitarbeitern bemerkt<br />
werden und sind begleitende Maßnahmen dann, wenn die<br />
technische und arbeitsmedizinische Entwicklung eine entsprechende<br />
Anpassung erfordert. Vom Mitarbeiter wird Flexibilität<br />
und Lernwillen erwartet. Ebenso ist es eine Pflicht<br />
und Selbstverständlichkeit, dass der Betrieb mit entsprechender<br />
Information im Rahmen von Schulungen und<br />
<strong>Unterweisung</strong>en die gewünschten Änderungen im Arbeits-<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong>
Ziel der <strong>Unterweisung</strong><br />
verhalten unterstützt.<br />
Ziel der <strong>Unterweisung</strong><br />
Die <strong>Unterweisung</strong> umfasst neben der Vermittlung von Wissen<br />
auch Fragen der Eignung (Können) und der Motivation<br />
(Wollen).<br />
Angesprochen werden dabei geistige und körperliche Fä <br />
higkeiten sowie die Einstel-<br />
KÖNNEN<br />
Fertigkeit<br />
WISSEN<br />
Information<br />
WOLLEN<br />
Motivation<br />
lung zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz.<br />
Ziel des Arbeitsschutzes ist es, sicherheits- und gesundheitsgerechte<br />
Zustände und Verhaltensweisen zu erreichen.<br />
Dazu sind grundsätzlich drei Maßnahmen erforderlich:<br />
1. Vermeiden bzw. Beseitigen von Gefahren<br />
2. Verhindern der Auswirkungen unvermeidbarer Gefahren<br />
auf Mitarbeiter durch<br />
■ technische Schutzmaßnahmen (z.B. Abdeckung,<br />
Umzäunung),<br />
■ organisatorische Maßnahmen (z.B. Regelungen für<br />
Auf das Wissen<br />
allein kommt es<br />
nicht an<br />
Grundsätze der<br />
Präventionsarbeit<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 3
<strong>Unterweisung</strong><br />
bindet den<br />
Mitarbeiter ein<br />
4<br />
Ziel der <strong>Unterweisung</strong><br />
den zeitlichen bzw. örtlichen Ablauf),<br />
■ Benützung persönlicher Schutzausrüstung sowie<br />
■ Arbeitsplatzhygiene und arbeitsmedizische Vorsorge<br />
3. Verhaltensbeinflussung durch <strong>Unterweisung</strong> in<br />
sicherheitsgerechtem und gesundheitsbewusstem<br />
Verhalten<br />
Der Mitarbeiter wird durch die <strong>Unterweisung</strong> in den Arbeitnehmerschutz<br />
persönlich eingebunden, indem ihm die Wirkungsweise<br />
der sicheren Technik und die mit den organisatorischen<br />
Maßnahmen verfolgten Ziele erläutert und einsichtig<br />
gemacht werden.<br />
Dies ermöglicht es ihm zu verstehen, dass sowohl die<br />
Technik als auch die organisatorischen Regelungen dem<br />
Schutz seiner Gesundheit dienen. Damit leistet die <strong>Unterweisung</strong><br />
neben der Kontrolle der technischen und organisatorischen<br />
Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur dauerhaften<br />
Wirksamkeit der Maßnahmen insgesamt.<br />
Durch <strong>Unterweisung</strong> wird der Mitarbeiter erst in den Arbeitnehmerschutz<br />
einbezogen.<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong>
Ziel der <strong>Unterweisung</strong><br />
Arbeitgeber<br />
Unternehmensleitung<br />
Vorgesetzter<br />
IST-Zustand<br />
IST-Zustand<br />
SOLL-Zustand<br />
oder<br />
Maßnahmen<br />
zur<br />
Erhaltung<br />
dieses Zustandes<br />
(z.B. Lob,<br />
Anerkennung,<br />
...)<br />
Einbindung der <strong>Unterweisung</strong><br />
in die betrieblichen Maßnahmen<br />
Nicht<br />
wissen<br />
Informieren<br />
Sicherheitswidrige<br />
Verhaltensweisen<br />
Nicht<br />
wollen<br />
Motivieren<br />
<strong>Unterweisung</strong><br />
Verantwortung<br />
Betriebsleiter<br />
Abteilungsleiter<br />
unmittelbar<br />
Vorgesetzte<br />
Vergleich<br />
IST-Zustand<br />
SOLL-Zustand<br />
Nicht<br />
können<br />
Arbeits <br />
bedingungen;<br />
evtl.<br />
Arbeitsplatzwechsel<br />
IST-Zustand<br />
schlechter<br />
SOLL-Zustand<br />
Sicherheitswidrige<br />
Technik<br />
Installationsmängel<br />
Gerätefehler<br />
Technische<br />
Schutzmaßnahmen<br />
(z.B. Abdeckung)<br />
Gesetze<br />
Verordnungen<br />
Normen<br />
Vorschriften<br />
SOLL-Zustand<br />
Sicherheitswidrige<br />
Organisation<br />
Kompetenzüberschreitung<br />
Ablauffehler<br />
Organisatorische<br />
Maßnahmen<br />
(z.B. Regelungen für<br />
Arbeitsabläufe,...)<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 5
Arbeitgeberpflicht<br />
<strong>Unterweisung</strong><br />
als wichtigste<br />
Ergänzungs <br />
maßnahme<br />
6<br />
Wichtige Fragen zur <strong>Unterweisung</strong><br />
Wichtige Fragen zur <strong>Unterweisung</strong><br />
Die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der <strong>Unterweisung</strong><br />
sind vor allem im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG),<br />
in der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) und in der Bauarbeiterschutzverordnung<br />
geregelt.<br />
Demzufolge ist im Wesentlichen Folgendes zu beachten:<br />
Wer muss unterweisen?<br />
Im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für das Unternehmen<br />
ist der Arbeitgeber verpflichtet, die <strong>Unterweisung</strong> seiner<br />
Mitarbeiter durchzuführen. Falls er dieser Aufgabe nicht<br />
selbst nachkommen kann, muss er sie geeigneten Mitarbeitern<br />
übertragen. Bei größeren Unternehmen werden in der<br />
Praxis die betrieblichen Vorgesetzten (z.B. Betriebsleiter,<br />
Meister, Vorarbeiter) in ihrem jeweiligen Zuständigkeits- und<br />
Aufgabenbereich die <strong>Unterweisung</strong>en durchführen.<br />
Warum unterweisen?<br />
In der Arbeitswelt können auftretende Gefahren vielfach<br />
nicht durch technische bzw. organisatorische Sicherheitsmaßnahmen<br />
vollständig beseitigt werden. Daher ist eine<br />
ausreichende <strong>Unterweisung</strong> der Arbeitnehmer über Sicherheits-<br />
und Gesundheitsschutz vorgeschrieben. Auch bei der<br />
Verwendung von Arbeitsmitteln, die mit einer Gefahr für<br />
Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern verbunden<br />
sind, müssen alle Arbeitnehmer, die diese Arbeitsmittel verwenden,<br />
eine angemessene <strong>Unterweisung</strong> erhalten.<br />
Wann ist zu unterweisen?<br />
Erforderlich ist eine <strong>Unterweisung</strong> auf alle Fälle:<br />
■ Vor Aufnahme der Tätigkeit,<br />
■ bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgaben-<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong>
Wichtige Fragen zur <strong>Unterweisung</strong><br />
bereiches,<br />
■ bei Einführung oder Änderung von Arbeitsmitteln,<br />
■ bei Einführung neuer Arbeitsstoffe,<br />
■ bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren,<br />
■ nach Unfällen oder Ereignissen, die beinahe zu einem<br />
Unfall geführt hätten, sofern dies zur Verhütung weiterer<br />
Unfälle nützlich erscheint.<br />
Die <strong>Unterweisung</strong> ist erforderlichenfalls in regelmäßigen<br />
Abständen zu wiederholen, jedenfalls dann, wenn dies als<br />
Maßnahme zur Gefahrenverhütung oder in einer Verordnung<br />
zum ASchG festgelegt ist (siehe ASchG § 14, Abs. 3).<br />
Was muss die <strong>Unterweisung</strong> bei der erstmaligen Verwendung<br />
von Arbeitsmitteln mindestens beinhalten?<br />
■ Inbetriebnahme, Verwendung,<br />
■ gegebenenfalls Auf- und Abbau,<br />
■ Beseitigung von Störungen im Arbeitsablauf der Arbeitsmittel,<br />
■ erforderlichenfalls das Rüsten der Arbeitsmittel,<br />
■ für den jeweiligen Verwendungszweck vorgesehene<br />
Schutzeinrichtungen,<br />
■ notwendige Schutzmaßnahmen.<br />
Was muss die wiederkehrende <strong>Unterweisung</strong> bei der<br />
Verwendung von Arbeitsmitteln mindestens beinhalten?<br />
■ Die für den jeweiligen Verwendungszweck vorgesehenen<br />
Schutzeinrichtungen,<br />
■ notwendige Schutzmaßnahmen.<br />
Inhalte der <strong>Unterweisung</strong>?<br />
Die <strong>Unterweisung</strong> muss auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich<br />
des Arbeitnehmers ausgerichtet sein.<br />
Sie muss an die Entwicklung der Gefahrenmomente und an<br />
<strong>Unterweisung</strong>sanlässe<br />
Inhalte der<br />
<strong>Unterweisung</strong><br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 7
Auf Verständlichkeit<br />
achten!<br />
Auf Nachweislichkeit<br />
achten!<br />
8<br />
Wichtige Fragen zur <strong>Unterweisung</strong><br />
die Entstehung neuer Gefahren angepasst sein. Die <strong>Unterweisung</strong><br />
muss auch die bei absehbaren Betriebsstörungen<br />
zu treffenden Maßnahmen umfassen.<br />
Die <strong>Unterweisung</strong> muss dem Erfahrungsstand der Arbeitnehmer<br />
angepasst sein und in verständlicher Form erfolgen.<br />
Arbeitnehmer, die der deutschen Sprache nicht ausreichend<br />
mächtig sind, müssen in ihrer Muttersprache oder in<br />
einer für sie verständlichen Sprache unterwiesen werden.<br />
Der Unterweisende hat zu überprüfen, ob die Arbeitnehmer<br />
die <strong>Unterweisung</strong> auch verstanden haben.<br />
Form der <strong>Unterweisung</strong><br />
Die <strong>Unterweisung</strong> kann mündlich und/oder schriftlich, sie<br />
muss jedoch nachweislich erfolgen.<br />
Erforderlichenfalls sind den Arbeitnehmern schriftliche<br />
Betriebsanweisungen oder sonstige Anweisungen zur Verfügung<br />
zu stellen.<br />
Entsprechende Leerformulare über den grundsätzlichen<br />
Inhalt und Musterunterweisungen bzw. Betriebsanweisungen<br />
sind in der Anlage angeführt.<br />
Angemessene besondere <strong>Unterweisung</strong><br />
ArbeitgeberInnen müssen dafür sorgen, dass die mit In <br />
standsetzungs-, Umbau-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten<br />
betrauten ArbeitnehmerInnen eine angemessene<br />
besondere <strong>Unterweisung</strong> erhalten (siehe Arbeitsmittelverordnung<br />
§ 5, Abs.5).<br />
Entfall der <strong>Unterweisung</strong><br />
Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln kann die <strong>Unterweisung</strong><br />
entfallen, soweit die zu unterweisenden Arbeitnehmer<br />
im Rahmen ihrer Ausbildung oder ihrer bisherigen beruf-<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong>
Wichtige Fragen zur <strong>Unterweisung</strong><br />
lichen Tätigkeit ausreichende Kenntnisse über die Arbeitsweise<br />
und Verwendung der Arbeitsmittel erworben haben.<br />
Wer muss unterwiesen werden?<br />
Grundsätzlich gilt die <strong>Unterweisung</strong>spflicht für alle Arbeitnehmer,<br />
sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.<br />
Besonders wichtig ist die <strong>Unterweisung</strong> für neu eintretende<br />
Arbeitnehmer, Jugendliche, fremdsprachige Mitarbeiter und<br />
bei Leiharbeitskräften.<br />
Was tun bei betriebsfremden Arbeitnehmern und Leih <br />
arbeitern ?<br />
Sind betriebsfremde Arbeitnehmer (z.B. Reinigungskräfte,<br />
Maler, Servicetechniker etc.) tätig, müssen die Arbeitgeber<br />
jener Arbeitsstätte, in der diese Arbeitskräfte beschäftigt<br />
werden, für die erforderliche Information über die darin<br />
bestehenden Gefahren und für eine entsprechende <strong>Unterweisung</strong><br />
sorgen. Bei besonderen Gefahren, wie z.B. Explosionsgefahren,<br />
Arbeiten in Hochspannungsanlagen etc.,<br />
sind diese Maßnahmen der Prävention zur Vermeidung<br />
schwerer Unfälle auch wegen der besonderen zivilrechtlichen<br />
Haftung des Arbeitgebers beim Eintritt von Schadensfällen<br />
mit betriebsfremden Arbeitnehmern von besonderer<br />
Bedeutung.<br />
Bei Inanspruchnahme von Leiharbeitern ist der Beschäftiger<br />
(das ist jener Arbeitgeber, der diese Arbeitnehmer zur<br />
Arbeitsleistung einsetzt) im Wesentlichen für die <strong>Unterweisung</strong><br />
zuständig.<br />
Leiharbeiter<br />
müssen vom<br />
Beschäftiger<br />
unterwiesen<br />
werden!<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 9
Gute Vorbereitung<br />
ist der<br />
halbe Erfolg!<br />
10<br />
Organisation der <strong>Unterweisung</strong><br />
Organisation der <strong>Unterweisung</strong><br />
Erfolgreiche <strong>Unterweisung</strong> braucht sorgfältige Vorbereitung.<br />
Alle Mitarbeiter jährlich einmal über Gefahren am Arbeitsplatz<br />
zu unterweisen, bedeutet erheblichen organisatorischen<br />
Aufwand.<br />
Es müssen<br />
■ die <strong>Unterweisung</strong>stermine festgelegt,<br />
■ die zu behandelnden Themen ausgewählt und vorbereitet,<br />
■ die räumlichen Möglichkeiten berücksichtigt und eingeplant,<br />
■ der jeweilige Teilnehmerkreis festgelegt,<br />
■ der oder die Unterweiser ausgewählt werden.<br />
Günstig ist es, die <strong>Unterweisung</strong> gleich nach Arbeitsbeginn<br />
oder direkt nach Arbeitspausen einzuplanen.<br />
Abhängig vom <strong>Unterweisung</strong>sthema, den Teilnehmern und<br />
den angestrebten <strong>Unterweisung</strong>szielen ist die Dauer einer<br />
<strong>Unterweisung</strong> unterschiedlich. Erfordern umfangreiche Themen<br />
mehr Zeit, sollten nach jeweils 45 bis 50 Minuten un <br />
bedingt Pausen von mindestens zehn Minuten eingeplant<br />
werden. Andernfalls sinkt die Aufmerksamkeit und Aufnahmefähigkeit<br />
bei den Teilnehmern drastisch ab.<br />
Kürzere <strong>Unterweisung</strong>sdauer verlangt im Allgemeinen kürzere<br />
<strong>Unterweisung</strong>sintervalle. Dies kann durchaus sinnvoll<br />
sein, wenn die zu vermittelnden Inhalte auf mehrere <strong>Unterweisung</strong>stermine<br />
aufgegliedert werden. So hat sich diese<br />
<strong>Unterweisung</strong>sform als sogenanntes „5-Minuten-Gespräch“<br />
an jedem Montagmorgen in einzelnen Betrieben bewährt<br />
(„Morgengebet“ der ASI).<br />
Die räumlichen Voraussetzungen richten sich nach den<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong>
Organisation der <strong>Unterweisung</strong><br />
betrieblichen Gegebenheiten.<br />
In Frage kommen<br />
■ Arbeitsplatz (wenn es für die Durchführung der <strong>Unterweisung</strong><br />
erforderlich und sinnvoll ist; z.B. Vorzeigen<br />
bestimmter Arbeitsabläufe)<br />
■ gekennzeichnetes und adaptiertes Areal in der Produktionshalle<br />
(nur für größere Betriebe; sog. „Schulungsund<br />
Informationsecke“)<br />
■ Meisterbüro<br />
■ Pausenraum (nur bedingt geeignet; muss für <strong>Unterweisung</strong>szwecke<br />
gut adaptierbar sein)<br />
■ Ausbildungs- oder Besprechungsraum<br />
Die Auswahl des <strong>Unterweisung</strong>sortes muss in jedem Fall so<br />
getroffen werden, dass Störungen durch Lärm, Dämpfe,<br />
Telefon (Handys!) und an der <strong>Unterweisung</strong> nicht beteiligte<br />
Personen vermieden werden.<br />
Die Teilnehmerzahl sollte möglichst 10 Personen nicht<br />
über schreiten. Bei dieser Gruppengröße ist interaktive Wei <br />
tergabe von Wissen (Fragen und Beantworten, Erarbeiten<br />
von Lösungen) noch problemlos möglich. Ab 20 Teilnehmern<br />
verkommt eine <strong>Unterweisung</strong> zur „Pflichtveranstaltung“<br />
mit höchst zweifelhaftem Erfolg.<br />
Die Teilnehmer müssen so ausgewählt werden, dass die<br />
<strong>Unterweisung</strong>sthemen für alle etwa im gleichen Umfang<br />
von Bedeutung sind. Dabei sollte auch der Kenntnis- und<br />
Erfahrungsstand der einzelnen Teilnehmer berücksichtigt<br />
werden (Der Unterweisende kann Basiswissen unter Um <br />
ständen voraussetzen und muss nicht für einige Teilnehmer<br />
„bei Adam und Eva anfangen“, während sich einige Teilnehmer<br />
langweilen, weil sie das schon wissen und können).<br />
Den richtigen<br />
Ort auswählen!<br />
Die Gruppe sollte<br />
nicht zu groß<br />
und richtig<br />
zusammengesetzt<br />
sein<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 11
Spezielle Themen<br />
sind zu ergänzen<br />
12<br />
<strong>Unterweisung</strong>sthemen<br />
<strong>Unterweisung</strong>sthemen<br />
Das Thema einer <strong>Unterweisung</strong> ergibt sich aus den betrieblichen<br />
Gegebenheiten.<br />
Allgemeine Themen bzw. <strong>Unterweisung</strong>sinhalte sind:<br />
■ Rechte und Pflichten der Mitarbeiter,<br />
■ Verkehrssicherheit,<br />
■ persönliche Schutzausrüstung, Arbeitskleidung und<br />
Arbeitsschuhe,<br />
■ Verhalten bei Unfällen, Meldepflicht,<br />
■ vorbeugende Brandschutzmaßnahmen und Verhalten im<br />
Brandfall,<br />
■ erste Hilfe (Einrichtungen und Organisation),<br />
■ Alkohol am Arbeitsplatz,<br />
■ Ordnung und Sauberkeit,<br />
■ arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, wie z.B. Überoder<br />
Unterforderung, Stress, Organisation der Arbeitsabläufe<br />
etc.<br />
Betriebsspezifische Themen können sein:<br />
■ Umgang mit gefährlichen Stoffen,<br />
■ Umgang mit Maschinen,<br />
■ Verhalten bei Störfällen,<br />
■ Transportarbeiten,<br />
■ elektrische Betriebsmittel,<br />
■ Lärm,<br />
■ Schweißen und Schneiden,<br />
■ Anschlagen von Lasten,<br />
■ hochgelegene Arbeitsplätze, Absturzsicherungen,<br />
■ Hautschutz, Hautpflege, Hautreinigung.<br />
Diese beispielhaft angeführten allgemeinen und speziellen<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong>
<strong>Unterweisung</strong>sthemen<br />
Themen können – jedes für sich oder mehrere zusammengefasst<br />
– Gegenstand einer <strong>Unterweisung</strong> sein. Die Auswahl<br />
und Zusammenstellung hängt von der Art und der<br />
Größe des Betriebes und von der zu schulenden Mitarbeitergruppe<br />
ab.<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 13
Erfolgreiches<br />
Unterweisen ist<br />
eine Kunst, die<br />
sich erlernen<br />
lässt<br />
14<br />
Gestaltung der <strong>Unterweisung</strong><br />
Gestaltung der <strong>Unterweisung</strong><br />
Jeder Vorgesetzte verfolgt mit einer <strong>Unterweisung</strong> den<br />
Zweck, dass seine Mitarbeiter in Zukunft ein von ihm<br />
gewünschtes, sicherheitsgerechtes und gesundheitsbe <br />
wuss tes Verhalten bei der Arbeit zeigen.<br />
Die Schwierigkeit, dieses Ziel zu erreichen besteht darin,<br />
den Mitarbeitern durch die <strong>Unterweisung</strong> klar zu machen,<br />
dass sicheres Verhalten und verantwortungsbewusster<br />
Umgang mit der Gesundheit einen höheren Stellenwert<br />
haben, als mehr Einkommen oder Bequemlichkeit.<br />
Der Vorgesetzte muss daher genau umrissene Vorstellungen<br />
haben, wie das anzustrebende Verhalten auszusehen<br />
hat. Er muss das gewünschte Verhalten des Mitarbeiters<br />
als „beobachtbares Verhalten“ für sich selbst festgelegt<br />
haben (und es auch – wegen der Beispielwirkung für die<br />
Mitarbeiter – selbst zeigen!), sonst kann er es nicht kontrollieren.<br />
Fazit: Die Ziele einer <strong>Unterweisung</strong> müssen als beobachtbares<br />
Verhalten vorher festgelegt werden!<br />
Wichtig ist es, dass der Unterweisende das Wissen und<br />
Können und die persönlichen Eigenheiten der Teilnehmer<br />
kennt und Vorstellungen von den Beweggründen ihres bisherigen<br />
Verhaltens hat.<br />
Er muss sich deshalb fragen:<br />
■ Warum handeln meine Mitarbeiter so, wie sie handeln?<br />
■ Von welchen Motiven lassen sich meine Mitarbeiter leiten,<br />
wenn sie sich für oder gegen sicheres und gesundheitsgerechtes<br />
Arbeiten entscheiden?<br />
■ Wie können vorhandene Motive für eine Verbesserung<br />
der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />
genützt werden?<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong>
Gestaltung der <strong>Unterweisung</strong><br />
Unterlagen zur<br />
Unterstützung<br />
der <strong>Unterweisung</strong><br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 15
Je aktiver die zu<br />
Unterweisenden<br />
in die <strong>Unterweisung</strong>eingebunden<br />
sind, desto<br />
besser!<br />
16<br />
Methoden der <strong>Unterweisung</strong><br />
Methoden der <strong>Unterweisung</strong><br />
Abhängig vom <strong>Unterweisung</strong>sanlass, der Zahl der Teilnehmer,<br />
der verfügbaren Zeit und den zur Verfügung stehenden<br />
räumlichen und technischen Möglichkeiten lassen sich<br />
bei der <strong>Unterweisung</strong> verschiedene Methoden einsetzen.<br />
Lernende behalten im Gedächtnis durchschnittlich etwa<br />
20 % von dem, was sie nur gehört haben<br />
30 % von dem, was sie nur gesehen haben<br />
50 %<br />
70 %<br />
90 %<br />
von dem, was sie nur gehört und<br />
gesehen haben<br />
von dem, was sie überdacht und<br />
selbst gesagt haben<br />
von dem, was sie mitdenkend<br />
erarbeitet und selbst ausgeführt<br />
haben (sog. aktives Lernen).<br />
Leider handelt es sich hier um kurzfristige Effekte. Werden<br />
die <strong>Unterweisung</strong>sinhalte nicht im Arbeitsalltag angewandt<br />
und die Umsetzung kontrolliert, setzt sehr schnell der Pro-<br />
Vergessenskurve Ebbinghaus<br />
Behalten<br />
100 %<br />
50 %<br />
0 %<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong><br />
Zeit
Methoden der <strong>Unterweisung</strong><br />
zess des Vergessens ein.<br />
Daraus ergibt sich, dass reiner Frontalunterricht vor großen<br />
Teilnehmergruppen eher geringe <strong>Unterweisung</strong>serfolge<br />
bringt.<br />
Können die Teilnehmer keine Fragen stellen, bleiben Wissenslücken<br />
und Missverständnisse erhalten und führen<br />
anschließend zu Fehlverhaltensweisen.<br />
Wesentlich erfolgreicher ist es, die Effektivität einer <strong>Unterweisung</strong><br />
durch sorgfältige Auswahl des Themas und Planung<br />
der Inhalte sowie die Kombination verschiedener<br />
Methoden zu maximieren (z.B. Fragestellungen in kleinen<br />
Gruppen erarbeiten lassen; praktische Übungen für jeden<br />
Teilnehmer einplanen. Dies ermöglicht das aktive Lernen<br />
und es bleibt fast alles im Gedächtnis).<br />
Der Vortrag ist eine Methode, um in kurzer Zeit neue Informationen<br />
zu vermitteln. Er darf nicht zu lang sein (ca. 15<br />
Minuten), weil sonst die Aufmerksamkeit der Zuhörer nachlässt.<br />
Der Vortrag sollte in Einstieg (was ist das Thema, worum<br />
gehtʼs?), Informationsteil, Zusammenfassung (was war das<br />
Wesentliche, was ist das Neue, worauf kommtʼs an?) und<br />
Ausstieg (Abrundung, Schlussworte) gegliedert sein.<br />
Nachteil beim Vortrag ist die Inaktivität der zu Unterweisenden.<br />
Sie hören nur zu. Wichtig ist daher der Einbau visueller<br />
Medien (Grafiken, Dias, Fotos, Videos etc.) und die Einplanung<br />
von genügend Zeit für die Beantwortung von Fragen<br />
seitens der Teilnehmer.<br />
Beim Lehrgespräch findet die Aktivierung der Mitarbeiter<br />
dadurch statt, dass der Unterweisende Fragen stellt und die<br />
Mitarbeiter aufgefordert sind, diese zu beantworten. Dies<br />
Fragen zulassen,<br />
um Missver <br />
ständ nisse zu<br />
vermeiden<br />
Frontalvorträge<br />
vermeiden<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 17
Unterschiedliche<br />
Methoden optimieren<br />
den<br />
<strong>Unterweisung</strong>serfolg<br />
18<br />
Methoden der <strong>Unterweisung</strong><br />
setzt voraus, dass beim zu Unterweisenden Vorkenntnisse<br />
vorhanden sind. Das Lehrgespräch lässt sich deshalb gut<br />
bei Wiederholungsunterweisungen oder nach einem Vortrag<br />
einsetzen. Um ein <strong>Unterweisung</strong>sthema im Lehrgespräch<br />
abzuhandeln, ist der Zeitaufwand größer als beim Vortrag.<br />
Wird bei einer Gruppenarbeit das erforderliche Wissen von<br />
den zu Unterweisenden selbst erarbeitet, ist der Lernerfolg<br />
größer, weil jeder mitdiskutiert und jeder beteiligt ist. Die<br />
Ergebnisse der Arbeitsgruppen müssen im Anschluss an<br />
die Gruppenarbeit im Plenum vorgetragen und diskutiert<br />
werden.<br />
Das Mitdenken, die Diskussion und das Frage-Antwort-<br />
Spiel ist eine aktive und sehr effektive Lernmethode; allerdings<br />
auch sehr zeitaufwändig.<br />
Das Wesentliche der Arbeitssicherheits-Kurzgespräche<br />
ist, dass dabei das Gespräch zwischen dem Vorgesetzten<br />
und seinen Mitarbeitern im Vordergrund steht. Mit dieser<br />
Methode werden im Wesentlichen folgende Ziele angestrebt:<br />
■ Bewusstmachen der Gefahren,<br />
■ Erarbeiten sicherer und gesundheitsgerechter Verhaltens-<br />
und Arbeitsweisen,<br />
■ konsequente Anwendung durch gemeinsam getroffene<br />
Vereinbarungen.<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong>
<strong>Unterweisung</strong>sablauf<br />
<strong>Unterweisung</strong>sablauf<br />
Eine <strong>Unterweisung</strong> sollte in vier gut erkennbare Phasen<br />
gegliedert sein:<br />
■ Aufwärmphase,<br />
■ Motivationsphase,<br />
■ Informationsphase,<br />
■ Abschlussphase.<br />
Die Aufwärmphase dient dazu, einen persönlichen Kontakt<br />
zwischen dem Unterweisenden und den Mitarbeitern herzustellen.<br />
Sie beginnt nach einer Begrüßung mit der Bekanntgabe<br />
und Erläuterung des <strong>Unterweisung</strong>sthemas. Der Unterwei<br />
sende hebt die Bedeutung gerade dieses <strong>Unterweisung</strong>sthemas<br />
hervor und stellt die angestrebten <strong>Unterweisung</strong>sziele<br />
vor. Er gibt einen Überblick über den geplanten Ablauf<br />
der <strong>Unterweisung</strong>, damit die Teilnehmer wissen, was auf sie<br />
zukommt.<br />
In der Motivationsphase werden die angestrebten <strong>Unterweisung</strong>sziele<br />
begründet und die Bezüge zur betrieblichen Praxis<br />
aufgezeigt. Damit wird die Bedeutung und der mögliche<br />
Nutzen für jeden einzelnen Mitarbeiter aufgezeigt. Positive<br />
sachliche Argumente sind wirkungsvoller als drastische<br />
Abschreckung.<br />
In der Informationsphase vermittelt der Unterweisende das<br />
notwendige Wissen, das das geforderte Verhalten begründet<br />
und einsichtig macht.<br />
In der Abschlussphase wird der Unterweisende die wich <br />
tigs ten Punkte der <strong>Unterweisung</strong> noch einmal zusammenfassen<br />
und die Mitarbeiter zur Umsetzung der Informationen<br />
in effiziente, sichere und gesundheitsgerechte Verhal-<br />
Wie sollte eine<br />
<strong>Unterweisung</strong><br />
aufgebaut sein?<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 19
Ablaufschema<br />
für eine<br />
<strong>Unterweisung</strong><br />
20<br />
<strong>Unterweisung</strong>sablauf<br />
tensweisen verpflichten.<br />
Begrüßung<br />
angenehme Atmosphäre schaffen<br />
Thema nennen und begründen<br />
Bezug zum Arbeitsplatz herstellen<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong><br />
Gezielt informieren<br />
Mitarbeiter aktivieren<br />
Diskutieren, Fragen stellen<br />
Mitarbeiter verpflichten<br />
Bestimmte Verhaltensweisen vereinbaren<br />
Teilnahme bestätigen lassen
Verhaltensregeln<br />
Verhaltensregeln für den<br />
Unterweisenden<br />
Der Unterweisende sollte bei der Durchführung der <strong>Unterweisung</strong><br />
unbedingt beachten:<br />
■ Bei den Tatsachen bleiben!<br />
■ Den Mitarbeitern Fachkompetenz zugestehen!<br />
■ Den Mitarbeitern Schwächen zugestehen!<br />
■ Nicht nur immer selbst reden!<br />
■ Die Mitarbeiter ausreden lassen!<br />
■ Die Mitarbeiter zu Äußerungen auffordern!<br />
■ Auf Äußerungen der Mitarbeiter stets eingehen!<br />
■ Unbequeme Einwände nicht abwürgen!<br />
■ Einwände als Fragen formulieren und an alle Mitarbeiter<br />
zurückgeben!<br />
■ W-Fragen einsetzen (Wer, wie, was, wo, warum).<br />
Das sollten Sie<br />
sich zu Herzen<br />
nehmen<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 21
Bestätigungen<br />
erhöhen die<br />
Bedeutung<br />
22<br />
<strong>Unterweisung</strong>snachweis<br />
<strong>Unterweisung</strong>snachweis<br />
Die Teilnahme an einer <strong>Unterweisung</strong> sollte dokumentiert<br />
werden.<br />
■ Durch die Unterschrift in einer Teilnehmerliste, mit der<br />
der Teilnehmer die Anwesenheit bestätigt und/oder<br />
■ mit einer schriftlichen Teilnahmebestätigung, die der Teilnehmer<br />
nach der <strong>Unterweisung</strong> oder Schulung erhält,<br />
und/oder<br />
■ mit einem Zeugnis oder einem schriftlichen Befähigungsnachweis<br />
nach einer etwaigen Wissensüberprüfung.<br />
Damit wird die Bedeutung einer <strong>Unterweisung</strong>/Schulung<br />
unterstrichen. Außerdem hat der Unterweisende dadurch<br />
die Möglichkeit, gegebenenfalls einen Nachweis für seine<br />
Pflichterfüllung erbringen zu können.<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong>
Nacharbeit nach der <strong>Unterweisung</strong><br />
Nacharbeit nach der <strong>Unterweisung</strong><br />
Nach der <strong>Unterweisung</strong> gilt es, die angestrebten Ziele auch<br />
zu erreichen. Dies erfordert konsequente Kontrolle, ob die<br />
Mitarbeiter sich auch wirklich so verhalten, wie es durch die<br />
<strong>Unterweisung</strong> vermittelt und auch vereinbart wurde. Dies<br />
bedeutet aber auch, dass die Vorgesetzten zu den <strong>Unterweisung</strong>szielen<br />
stehen müssen. Sie müssen das von ihnen<br />
Geforderte vorleben, sie müssen Vorbild sein!<br />
Der Unterweisende (Vorgesetzte) darf jedoch keine plötzlichen<br />
Verhaltensänderungen erwarten. Bisher übliche (oft<br />
erfolgreiche!) Fehlverhaltensweisen werden nur zu gerne<br />
beibehalten, weil die positiven Erfahrungen mit dem neuen,<br />
richtigen sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten<br />
erst mit der Zeit gemacht werden (können). Es ist daher<br />
wichtig, dass in dieser „Umlernphase“ öfter und konsequent<br />
kontrolliert, bei Fehlverhalten entsprechend getadelt, bei<br />
sicherheits- und gesundheitsgerechtem Verhalten entsprechend<br />
gelobt wird.<br />
Vorbei ist<br />
nicht erledigt!<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 23
24<br />
Besonderheiten<br />
Praktische Beispiele<br />
Praktische Beispiele<br />
<strong>Unterweisung</strong> nach ASchG § 14 Nr.:<br />
Arbeitsplatz/Tätigkeit: Arbeiten an Ständerbohrmaschinen<br />
■ Instandhaltungsarbeiten dürfen nur hiermit beauftragte Personen durchführen<br />
Gefahren<br />
■ Erfasstwerden an Kleidung und Haaren durch offene Antriebe/Bohrspindel/Bohrer<br />
oder herumschleudernde Werkstücke<br />
■ Schnittverletzungen durch Späne oder wegfliegende Teile<br />
■ Hautschäden/Allergien beim Umgang mit Kühlschmierstoffen<br />
Vorgangsweise/Schutzmaßnahme<br />
■ Antriebe vor dem Einschalten der Maschine verdecken<br />
■ Werkstück festspannen bzw. Anschlag vorsehen<br />
■ Bohrer- und Werkstückwechsel nur bei Stillstand<br />
■ Späne nur mit Spänehaken (kein Ringgriff!) entfernen<br />
■ Lange Haare durch Haarnetz oder Kappe verdecken<br />
■ Eng anliegende Kleider tragen (Jacken schließen, Ärmeln nach innen einschlagen)<br />
■ Das Tragen von Schals, Armbanduhren, Armketten o.Ä. ist unzulässig<br />
■ Handschuhe dürfen bei Bohrarbeiten nicht getragen werden<br />
■ Kühlflüssigkeit so führen, dass die Umgebung nicht beschmutzt wird (Abweiser<br />
benützen!)<br />
Entsorgung<br />
■ Späne nach Abschluss der Bohrarbeiten in Sammelbehälter<br />
■ Maschine nach Arbeitsende reinigen<br />
Verhalten bei Unfällen oder unvorhersehbaren Ereignissen<br />
■ Bei Bruch/Festfressen des Bohrers sowie herumschleudernden Teilen Maschine<br />
sofort stillsetzen<br />
■ Bei Verletzung sofort Maschine abschalten, Verletzten bergen, erste Hilfe leisten<br />
■ Mängel sofort an Vorgesetzte melden<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong>
Praktische Beispiele<br />
<strong>Unterweisung</strong><br />
Z.B.: Standbohrmaschine<br />
Besonders geeignet für Lehrlinge<br />
Verhaltensbezogene Angaben<br />
Keine Handschuhe, Halskette,<br />
Armbanduhr, Ringe etc. tragen<br />
Haarnetz od. Kappe bei langen Haaren<br />
sowie eng anliegende Arbeitskleidung tragen<br />
Schutzbrille bei möglichem Späneflug<br />
verwenden (spröde Werkstoffe)<br />
Bohrer- od. Drehzahlwechsel bzw.<br />
Kontrollmessungen nur bei Stillstand<br />
Werkstück festspannen oder am<br />
Anschlag festlegen<br />
Reinigung mit Spänehaken oder Besen<br />
Hautkontakt mit Kühlschmiermittel<br />
vermeiden<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 25
Praktische Beispiele<br />
■ Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine ausreichende <strong>Unterweisung</strong> der<br />
Arbeitnehmer in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen.<br />
■ Die <strong>Unterweisung</strong> muss während der Arbeitszeit erfolgen.<br />
■ Die <strong>Unterweisung</strong> muss nachweislich erfolgen.<br />
■ Für die <strong>Unterweisung</strong> sind erforderlichenfalls geeignete Fachleute<br />
heranzuziehen.<br />
Prüfliste <strong>Unterweisung</strong><br />
Werden <strong>Unterweisung</strong>en regelmäßig durchgeführt?<br />
Erfolgen sie:<br />
vor Aufnahme der Tätigkeit?<br />
bei Versetzung oder einer Veränderung des<br />
Aufgabenbereiches?<br />
bei Einführung oder Änderung von Arbeitsmitteln ?<br />
bei Einführung neuer Arbeitsstoffe?<br />
bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren?<br />
nach Unfällen oder Beinaheunfällen?<br />
Erfolgt die <strong>Unterweisung</strong> arbeitsplatz- und<br />
aufgabenbereichsbezogen?<br />
Umfasst die <strong>Unterweisung</strong> Maßnahmen, die bei absehbaren<br />
Betriebsstörungen zu treffen sind?<br />
Ist die <strong>Unterweisung</strong> dem Erfahrungsstand des Arbeitnehmers<br />
angepasst?<br />
Wird die <strong>Unterweisung</strong> von Arbeitnehmern, die der deutschen<br />
Sprache nicht ausreichend mächtig sind, in ihrer Muttersprache<br />
oder in einer sonstigen für sie verständlichen Form durchgeführt?<br />
Haben Sie sich vergewissert, dass die Arbeitnehmer die<br />
<strong>Unterweisung</strong> verstanden haben?<br />
26<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong><br />
ja nein
Praktische Beispiele<br />
<strong>Unterweisung</strong>snachweis<br />
entspechend § 14 ASchG<br />
❏ Erstunterweisung<br />
❏ Anlassunterweisung<br />
❏ Unfall od. Beinaheunfall<br />
❏ Versetzung/Änderung d. Aufgabenbereiches<br />
❏ Einführung/Änderung von Arbeitsmitteln<br />
❏ Einführung/Änderung von Arbeitsverfahren<br />
❏ Einführung neuer Arbeitsstoffe<br />
Firma<br />
Abteilung/<br />
Bereich<br />
Arbeitsplatz/<br />
Tätigkeit<br />
Datum, Uhrzeit<br />
Nächste<br />
<strong>Unterweisung</strong><br />
spätestens am<br />
Name Unterschrift<br />
Name Unterschrift<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 27
28<br />
Praktische Beispiele<br />
<strong>Unterweisung</strong> nach ASchG § 14 Firmenlogo Nr.:<br />
Arbeitsplatz/Tätigkeit: Arbeiten an der Wurstschneidemaschine Vorschläge<br />
Besonderheiten<br />
Gefahren<br />
■ Finger- und Handverletzungen durch die Messerscheibe<br />
Verbesserungen<br />
Vorgangsweise/Schutzmaßnahmen<br />
■ Auf guten Stand und Verrutschsicherheit der Maschine achten<br />
■ Richtige Handhaltung (Daumen hinter der Daumenschutzplatte, Finger<br />
parallel zur Messerscheibe)<br />
■ Restehalter sofort verwenden, auf jeden Fall aber bei kurzen Wurst- Siehe auch<br />
stücken (unter 20 cm Länge) Betriebs <br />
■ Bei Reinigungsarbeiten Schnittstärke auf „0“ stellen, Maschine anleitung!<br />
abschalten (oder die vorhandenen Hilfsmittel, wie z.B. Pinsel verwenden)<br />
■ Bei Messerscheibenwechsel die vorhandenen schnittfesten Handschuhe<br />
verwenden. Maschine vom Stromnetz trennen Sicherheits<br />
(oder Hauptschalter ausschalten) datenblatt<br />
■ Bei Verwendung eines ätzenden Reinigungsmittels (z.B. Fettlöser) Nr. ......<br />
unbedingt die Säureschutzhandschuhe und Augenschutzbrillen vorort bereit<br />
(Aufbewahrung in Kästchen bei der Abwasch) verwenden stellen!<br />
Verhalten bei Unfällen<br />
■ Schnittverletzungen an der Hand/Finger: Hand hochhalten und von<br />
Ersthelfer versorgen lassen → Spital/Arzt<br />
■ Verätzung → reichlich mit Wasser spülen, Verband → Spital/Arzt<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong>
Praktische Beispiele<br />
<strong>Unterweisung</strong> nach ASchG § 14 u. AM VO § 5 Nr.:<br />
Arbeitsplatz/Tätigkeit: Wechsel eines Förderbandmotors<br />
Besonderheiten<br />
■ Förderband oberhalb der Expeditausfahrt: Arbeitshöhe in 3,5m<br />
Gefahren<br />
■ E-Strom<br />
■ Erhöhter Standplatz<br />
■ Gewicht des Motors<br />
■ Betriebsverkehr<br />
Vorgangsweise/Schutzmaßnahme<br />
■ ACHTUNG: Motorwechsel nur nach vorheriger Abstimmung mit Produktions-,<br />
Expedit und Techn. Leitung<br />
■ Zeitpunkt/Zeitaufwand festlegen<br />
■ Durchführung durch 2 Arbeitnehmer (Betriebselektriker/Helfer)<br />
■ Arbeitskleidung/PSA: Eng anliegend, Arbeitshandschuhe, Anstoßkappe, Sicherheitsschuhe,<br />
...<br />
■ Abschalten der vorgesetzten Zubringer und des Förderbandes<br />
■ Gegen Wiedereinschalten sichern (z.B. Sperrschlösser)<br />
■ Absperrung des Verkehrsweges zum Expedit<br />
■ Bereitstellung eines fahrbaren Gerüstes (Leiter ungeeignet) und Abnahme (Abnahmeprotokoll<br />
!) durch fachkundige Person<br />
■ Prüfung, ob E-Anspeisung stromlos<br />
■ Motor durch Hebezeug (Anschlagpunkt?) oder Abstützung gegen Absturz sichern<br />
■ Demontage des alten und Montage des neuen Motors<br />
■ Reinigungsmittel für starke Verschmutzung festlegen (Si-Datenblatt Nr.:)<br />
■ Probelauf mit neuem Motor durchführen – Info an die Produktionsleitung<br />
■ Probelauf/Überprüfung/Justierung mittels Totmann-Handschaltung<br />
■ Abbau des Gerüstes<br />
■ Fertigstellung der Arbeit an Produktion Expedit und Techn. Leitung melden<br />
Entsorgung: Weiterleitung des alten kaputten Motors zur Werkstatt<br />
Reinigungsmittel zurück ins Magazin<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 29
30<br />
Praktische Beispiele<br />
<strong>Unterweisung</strong> nach ASchG § 14 Firmenlogo Nr.:<br />
Allgemein: Sturz und Fall von Personen Vorschläge<br />
Verhalten des Einzelnen<br />
Schutzmaßnahmen<br />
■ Geeignete Arbeitsschuhe (Abgedeckter Vorfuß, rutschhemmende,<br />
nicht zu hohe Sohlen und Fersenhalt). Wenn in der Evaluierung verlangt:<br />
Schutz- od. Sicherheitsschuhe.<br />
■ Arbeitskleidung zweckentsprechend (eng anliegend, geschlossen)<br />
■ In Verkehrswegen nichts abstellen oder lagern<br />
■ Rutschige Stellen als solche kennzeichnen (Hinweistafeln, Absperrungen),<br />
selbst beseitigen oder beseitigen lassen<br />
■ Bodenschäden (Stolperstellen), fehlende oder schlechte Beleuchtung<br />
sofort melden<br />
■ Handläufe auf Stiegen verwenden<br />
■ Leitern vor ihrer Verwendung auf offensichtliche Mängel überprüfen<br />
(Sprossen und Holme, Spreizsicherung, Holmschuhe?)<br />
■ Richtige Länge der Leiter auswählen (Standsprosse/-stufe!!)<br />
■ Richtigen Anlegewinkel/Aufstellung wählen<br />
■ Auf Leitern dürfen keine Schlapfen, Töffler o.Ä. getragen werden.<br />
■ Sesseln oder Drehrollstühle nicht als Auftritt- oder Leiternersatz verwenden<br />
<strong>Merkblatt</strong><br />
übergeben<br />
AUVA-Folder<br />
vorzeigen!<br />
Bodenöffnungen während der Arbeit<br />
■ Stabile Abgrenzung (z.B. Geländer ) Siehe BauV<br />
■ Gespannte Ketten oder Seile §§154 u. 30<br />
■ Betreten des Gefahrenbereichs nur mit PSA →<br />
(siehe Evaluierung -Absturzsicherung Nr. ...)<br />
Bodenöffnungen außerhalb der Arbeiten<br />
■ stabile Abgrenzung bzw. tragsichere Abdeckung wieder herstellen.<br />
Arbeiten mit und auf (fahrbaren) Gerüsten<br />
■ Interne Vorgangsweise Nr. ... und Überprüfungsliste Nr. ...<br />
einhalten<br />
■ Zusätzlich Maßnahmen im Evaluierungsblatt Nr. ...<br />
(Interne Bauarbeiten) beachten<br />
Verhalten bei Unglücksfällen<br />
■ Sofortige Erste-Hilfe-Leistung und Verständigung des Betriebsarztes<br />
oder der Schwester<br />
M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong><br />
Siehe BauV
Allgemein<br />
M <strong>070</strong><br />
HUB - M <strong>070</strong> - 2/2009 / Unveränderter Nachdruck von 0509 SICHERHEIT KOMPAKT<br />
Bitte wenden Sie sich in allen Fragen des Gesundheitsschutzes<br />
und der Sicherheit bei der Arbeit an den Unfallverhütungsdienst<br />
der für Sie zuständigen Landesstelle:<br />
Wien, Niederösterreich und Burgenland:<br />
UVD der Landesstelle Wien<br />
Webergasse 4, 1203 Wien<br />
Telefon +43 1 331 33-0<br />
UVD der Außenstelle St. Pölten<br />
Kremser Landstraße 8, 3100 St. Pölten<br />
Telefon +43 2742 25 89 50-0<br />
UVD der Außenstelle Oberwart<br />
Hauptplatz 11, 7400 Oberwart<br />
Telefon +43 3352 353 56-0<br />
Steiermark und Kärnten:<br />
UVD der Landesstelle Graz<br />
Göstinger Straße 26, 8021 Graz<br />
Telefon +43 316 505-0<br />
UVD der Außenstelle Klagenfurt<br />
Waidmannsdorfer Straße 35, 9021 Klagenfurt am Wörthersee<br />
Telefon +43 463 58 90-0<br />
Oberösterreich:<br />
UVD der Landesstelle Linz<br />
Garnisonstraße 5, 4017 Linz<br />
Telefon +43 732 23 33-0<br />
Salzburg, Tirol und Vorarlberg:<br />
UVD der Landesstelle Salzburg<br />
Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5, 5010 Salzburg<br />
Telefon +43 662 21 20-0<br />
UVD der Außenstelle Innsbruck<br />
Ing.-Etzel-Straße 17, 6020 Innsbruck<br />
Telefon +43 512 520 56-0<br />
UVD der Außenstelle Dornbirn<br />
Eisengasse 12, 6850 Dornbirn<br />
Telefon +43 5572 269 42-0<br />
Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller:<br />
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt<br />
Adalbert-Stifter-Straße 65, 1201 Wien<br />
www.auva.at