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Merkblatt Unterweisung M 070

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M <strong>070</strong><br />

www.auva.at<br />

SICHERHEIT KOMPAKT<br />

<strong>Unterweisung</strong><br />

Sicherheitsinformation der<br />

Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt


<strong>Unterweisung</strong><br />

Inhalt<br />

Vorbemerkung 2<br />

Ziel der <strong>Unterweisung</strong> 3<br />

Wichtige Fragen zur <strong>Unterweisung</strong> 6<br />

Organisation der <strong>Unterweisung</strong> 10<br />

<strong>Unterweisung</strong>sthemen 12<br />

Gestaltung der <strong>Unterweisung</strong> 14<br />

Methoden der <strong>Unterweisung</strong> 16<br />

<strong>Unterweisung</strong>sablauf 19<br />

Verhaltensregeln für den Unterweisenden 21<br />

<strong>Unterweisung</strong>snachweis 22<br />

Nacharbeit nach der <strong>Unterweisung</strong> 23<br />

Praktische Beispiele 24<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 1


Sinn und Zweck<br />

dieser Broschüre<br />

2<br />

Vorbemerkung<br />

Vorbemerkung<br />

Unterweisen ist nicht nur eine zwingende gesetzliche Auflage,<br />

sondern auch eine zentrale Voraussetzung dafür, dass<br />

eine Arbeit reibungslos ablaufen kann. Geradezu selbstverständlich<br />

ist es, aus ethischen Gründen eine lückenlose<br />

Information über die Risiken einer Tätigkeit und die drohenden<br />

Gefahren eines Arbeitsplatzes an die Beschäftigten<br />

weiterzugeben.<br />

Neulinge bringen in der Regel gewisse Fertigkeiten und<br />

entsprechende Grundkenntnisse für ihre Tätigkeit im<br />

Betrieb mit und erwerben sich nach umfassender Erstunterweisung<br />

und einer gewissen Einarbeitungszeit auch die<br />

passenden Verhaltensroutinen, die sie zu produktiven und<br />

sicheren Mitarbeitern machen. Trotzdem kommt es immer<br />

wieder zu Fehlverhalten. Es entsteht dadurch Schaden für<br />

den Betrieb, und es ereignen sich Arbeitsunfälle. Klammert<br />

man Mutwillen, selbstzerstörerische Motive und plötzliche<br />

krankhafte Zustände zum Zeitpunkt des Unfalls aus, so<br />

bleiben nur Nichtwissen oder falsche subjektive Beweggründe<br />

für die Fehlverhaltensweise oder die Einschätzung<br />

der Handlungsfolgen als Unfallursache übrig.<br />

Es zeigt sich immer deutlicher, wie wesentlich die Schulung,<br />

<strong>Unterweisung</strong> und Informationsweitergabe im Betrieb<br />

ist. Diese Instrumente müssen immer dann eingesetzt werden,<br />

wenn Fehlverhaltensweisen bei Mitarbeitern bemerkt<br />

werden und sind begleitende Maßnahmen dann, wenn die<br />

technische und arbeitsmedizinische Entwicklung eine entsprechende<br />

Anpassung erfordert. Vom Mitarbeiter wird Flexibilität<br />

und Lernwillen erwartet. Ebenso ist es eine Pflicht<br />

und Selbstverständlichkeit, dass der Betrieb mit entsprechender<br />

Information im Rahmen von Schulungen und<br />

<strong>Unterweisung</strong>en die gewünschten Änderungen im Arbeits-<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong>


Ziel der <strong>Unterweisung</strong><br />

verhalten unterstützt.<br />

Ziel der <strong>Unterweisung</strong><br />

Die <strong>Unterweisung</strong> umfasst neben der Vermittlung von Wissen<br />

auch Fragen der Eignung (Können) und der Motivation<br />

(Wollen).<br />

Angesprochen werden dabei geistige und körperliche Fä ­<br />

higkeiten sowie die Einstel-<br />

KÖNNEN<br />

Fertigkeit<br />

WISSEN<br />

Information<br />

WOLLEN<br />

Motivation<br />

lung zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz.<br />

Ziel des Arbeitsschutzes ist es, sicherheits- und gesundheitsgerechte<br />

Zustände und Verhaltensweisen zu erreichen.<br />

Dazu sind grundsätzlich drei Maßnahmen erforderlich:<br />

1. Vermeiden bzw. Beseitigen von Gefahren<br />

2. Verhindern der Auswirkungen unvermeidbarer Gefahren<br />

auf Mitarbeiter durch<br />

■ technische Schutzmaßnahmen (z.B. Abdeckung,<br />

Umzäunung),<br />

■ organisatorische Maßnahmen (z.B. Regelungen für<br />

Auf das Wissen<br />

allein kommt es<br />

nicht an<br />

Grundsätze der<br />

Präventionsarbeit<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 3


<strong>Unterweisung</strong><br />

bindet den<br />

Mitarbeiter ein<br />

4<br />

Ziel der <strong>Unterweisung</strong><br />

den zeitlichen bzw. örtlichen Ablauf),<br />

■ Benützung persönlicher Schutzausrüstung sowie<br />

■ Arbeitsplatzhygiene und arbeitsmedizische Vorsorge<br />

3. Verhaltensbeinflussung durch <strong>Unterweisung</strong> in<br />

sicherheitsgerechtem und gesundheitsbewusstem<br />

Verhalten<br />

Der Mitarbeiter wird durch die <strong>Unterweisung</strong> in den Arbeitnehmerschutz<br />

persönlich eingebunden, indem ihm die Wirkungsweise<br />

der sicheren Technik und die mit den organisatorischen<br />

Maßnahmen verfolgten Ziele erläutert und einsichtig<br />

gemacht werden.<br />

Dies ermöglicht es ihm zu verstehen, dass sowohl die<br />

Technik als auch die organisatorischen Regelungen dem<br />

Schutz seiner Gesundheit dienen. Damit leistet die <strong>Unterweisung</strong><br />

neben der Kontrolle der technischen und organisatorischen<br />

Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur dauerhaften<br />

Wirksamkeit der Maßnahmen insgesamt.<br />

Durch <strong>Unterweisung</strong> wird der Mitarbeiter erst in den Arbeitnehmerschutz<br />

einbezogen.<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong>


Ziel der <strong>Unterweisung</strong><br />

Arbeitgeber<br />

Unternehmensleitung<br />

Vorgesetzter<br />

IST-Zustand<br />

IST-Zustand<br />

SOLL-Zustand<br />

oder<br />

Maßnahmen<br />

zur<br />

Erhaltung<br />

dieses Zustandes<br />

(z.B. Lob,<br />

Anerkennung,<br />

...)<br />

Einbindung der <strong>Unterweisung</strong><br />

in die betrieblichen Maßnahmen<br />

Nicht<br />

wissen<br />

Informieren<br />

Sicherheitswidrige<br />

Verhaltensweisen<br />

Nicht<br />

wollen<br />

Motivieren<br />

<strong>Unterweisung</strong><br />

Verantwortung<br />

Betriebsleiter<br />

Abteilungsleiter<br />

unmittelbar<br />

Vorgesetzte<br />

Vergleich<br />

IST-Zustand<br />

SOLL-Zustand<br />

Nicht<br />

können<br />

Arbeits ­<br />

bedingungen;<br />

evtl.<br />

Arbeitsplatzwechsel<br />

IST-Zustand<br />

schlechter<br />

SOLL-Zustand<br />

Sicherheitswidrige<br />

Technik<br />

Installationsmängel<br />

Gerätefehler<br />

Technische<br />

Schutzmaßnahmen<br />

(z.B. Abdeckung)<br />

Gesetze<br />

Verordnungen<br />

Normen<br />

Vorschriften<br />

SOLL-Zustand<br />

Sicherheitswidrige<br />

Organisation<br />

Kompetenzüberschreitung<br />

Ablauffehler<br />

Organisatorische<br />

Maßnahmen<br />

(z.B. Regelungen für<br />

Arbeitsabläufe,...)<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 5


Arbeitgeberpflicht<br />

<strong>Unterweisung</strong><br />

als wichtigste<br />

Ergänzungs ­<br />

maßnahme<br />

6<br />

Wichtige Fragen zur <strong>Unterweisung</strong><br />

Wichtige Fragen zur <strong>Unterweisung</strong><br />

Die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der <strong>Unterweisung</strong><br />

sind vor allem im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG),<br />

in der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) und in der Bauarbeiterschutzverordnung<br />

geregelt.<br />

Demzufolge ist im Wesentlichen Folgendes zu beachten:<br />

Wer muss unterweisen?<br />

Im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für das Unternehmen<br />

ist der Arbeitgeber verpflichtet, die <strong>Unterweisung</strong> seiner<br />

Mitarbeiter durchzuführen. Falls er dieser Aufgabe nicht<br />

selbst nachkommen kann, muss er sie geeigneten Mitarbeitern<br />

übertragen. Bei größeren Unternehmen werden in der<br />

Praxis die betrieblichen Vorgesetzten (z.B. Betriebsleiter,<br />

Meister, Vorarbeiter) in ihrem jeweiligen Zuständigkeits- und<br />

Aufgabenbereich die <strong>Unterweisung</strong>en durchführen.<br />

Warum unterweisen?<br />

In der Arbeitswelt können auftretende Gefahren vielfach<br />

nicht durch technische bzw. organisatorische Sicherheitsmaßnahmen<br />

vollständig beseitigt werden. Daher ist eine<br />

ausreichende <strong>Unterweisung</strong> der Arbeitnehmer über Sicherheits-<br />

und Gesundheitsschutz vorgeschrieben. Auch bei der<br />

Verwendung von Arbeitsmitteln, die mit einer Gefahr für<br />

Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern verbunden<br />

sind, müssen alle Arbeitnehmer, die diese Arbeitsmittel verwenden,<br />

eine angemessene <strong>Unterweisung</strong> erhalten.<br />

Wann ist zu unterweisen?<br />

Erforderlich ist eine <strong>Unterweisung</strong> auf alle Fälle:<br />

■ Vor Aufnahme der Tätigkeit,<br />

■ bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgaben-<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong>


Wichtige Fragen zur <strong>Unterweisung</strong><br />

bereiches,<br />

■ bei Einführung oder Änderung von Arbeitsmitteln,<br />

■ bei Einführung neuer Arbeitsstoffe,<br />

■ bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren,<br />

■ nach Unfällen oder Ereignissen, die beinahe zu einem<br />

Unfall geführt hätten, sofern dies zur Verhütung weiterer<br />

Unfälle nützlich erscheint.<br />

Die <strong>Unterweisung</strong> ist erforderlichenfalls in regelmäßigen<br />

Abständen zu wiederholen, jedenfalls dann, wenn dies als<br />

Maßnahme zur Gefahrenverhütung oder in einer Verordnung<br />

zum ASchG festgelegt ist (siehe ASchG § 14, Abs. 3).<br />

Was muss die <strong>Unterweisung</strong> bei der erstmaligen Verwendung<br />

von Arbeitsmitteln mindestens beinhalten?<br />

■ Inbetriebnahme, Verwendung,<br />

■ gegebenenfalls Auf- und Abbau,<br />

■ Beseitigung von Störungen im Arbeitsablauf der Arbeitsmittel,<br />

■ erforderlichenfalls das Rüsten der Arbeitsmittel,<br />

■ für den jeweiligen Verwendungszweck vorgesehene<br />

Schutzeinrichtungen,<br />

■ notwendige Schutzmaßnahmen.<br />

Was muss die wiederkehrende <strong>Unterweisung</strong> bei der<br />

Verwendung von Arbeitsmitteln mindestens beinhalten?<br />

■ Die für den jeweiligen Verwendungszweck vorgesehenen<br />

Schutzeinrichtungen,<br />

■ notwendige Schutzmaßnahmen.<br />

Inhalte der <strong>Unterweisung</strong>?<br />

Die <strong>Unterweisung</strong> muss auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich<br />

des Arbeitnehmers ausgerichtet sein.<br />

Sie muss an die Entwicklung der Gefahrenmomente und an<br />

<strong>Unterweisung</strong>sanlässe<br />

Inhalte der<br />

<strong>Unterweisung</strong><br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 7


Auf Verständlichkeit<br />

achten!<br />

Auf Nachweislichkeit<br />

achten!<br />

8<br />

Wichtige Fragen zur <strong>Unterweisung</strong><br />

die Entstehung neuer Gefahren angepasst sein. Die <strong>Unterweisung</strong><br />

muss auch die bei absehbaren Betriebsstörungen<br />

zu treffenden Maßnahmen umfassen.<br />

Die <strong>Unterweisung</strong> muss dem Erfahrungsstand der Arbeitnehmer<br />

angepasst sein und in verständlicher Form erfolgen.<br />

Arbeitnehmer, die der deutschen Sprache nicht ausreichend<br />

mächtig sind, müssen in ihrer Muttersprache oder in<br />

einer für sie verständlichen Sprache unterwiesen werden.<br />

Der Unterweisende hat zu überprüfen, ob die Arbeitnehmer<br />

die <strong>Unterweisung</strong> auch verstanden haben.<br />

Form der <strong>Unterweisung</strong><br />

Die <strong>Unterweisung</strong> kann mündlich und/oder schriftlich, sie<br />

muss jedoch nachweislich erfolgen.<br />

Erforderlichenfalls sind den Arbeitnehmern schriftliche<br />

Betriebsanweisungen oder sonstige Anweisungen zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

Entsprechende Leerformulare über den grundsätzlichen<br />

Inhalt und Musterunterweisungen bzw. Betriebsanweisungen<br />

sind in der Anlage angeführt.<br />

Angemessene besondere <strong>Unterweisung</strong><br />

ArbeitgeberInnen müssen dafür sorgen, dass die mit In ­<br />

standsetzungs-, Umbau-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten<br />

betrauten ArbeitnehmerInnen eine angemessene<br />

besondere <strong>Unterweisung</strong> erhalten (siehe Arbeitsmittelverordnung<br />

§ 5, Abs.5).<br />

Entfall der <strong>Unterweisung</strong><br />

Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln kann die <strong>Unterweisung</strong><br />

entfallen, soweit die zu unterweisenden Arbeitnehmer<br />

im Rahmen ihrer Ausbildung oder ihrer bisherigen beruf-<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong>


Wichtige Fragen zur <strong>Unterweisung</strong><br />

lichen Tätigkeit ausreichende Kenntnisse über die Arbeitsweise<br />

und Verwendung der Arbeitsmittel erworben haben.<br />

Wer muss unterwiesen werden?<br />

Grundsätzlich gilt die <strong>Unterweisung</strong>spflicht für alle Arbeitnehmer,<br />

sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.<br />

Besonders wichtig ist die <strong>Unterweisung</strong> für neu eintretende<br />

Arbeitnehmer, Jugendliche, fremdsprachige Mitarbeiter und<br />

bei Leiharbeitskräften.<br />

Was tun bei betriebsfremden Arbeitnehmern und Leih ­<br />

arbeitern ?<br />

Sind betriebsfremde Arbeitnehmer (z.B. Reinigungskräfte,<br />

Maler, Servicetechniker etc.) tätig, müssen die Arbeitgeber<br />

jener Arbeitsstätte, in der diese Arbeitskräfte beschäftigt<br />

werden, für die erforderliche Information über die darin<br />

bestehenden Gefahren und für eine entsprechende <strong>Unterweisung</strong><br />

sorgen. Bei besonderen Gefahren, wie z.B. Explosionsgefahren,<br />

Arbeiten in Hochspannungsanlagen etc.,<br />

sind diese Maßnahmen der Prävention zur Vermeidung<br />

schwerer Unfälle auch wegen der besonderen zivilrechtlichen<br />

Haftung des Arbeitgebers beim Eintritt von Schadensfällen<br />

mit betriebsfremden Arbeitnehmern von besonderer<br />

Bedeutung.<br />

Bei Inanspruchnahme von Leiharbeitern ist der Beschäftiger<br />

(das ist jener Arbeitgeber, der diese Arbeitnehmer zur<br />

Arbeitsleistung einsetzt) im Wesentlichen für die <strong>Unterweisung</strong><br />

zuständig.<br />

Leiharbeiter<br />

müssen vom<br />

Beschäftiger<br />

unterwiesen<br />

werden!<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 9


Gute Vorbereitung<br />

ist der<br />

halbe Erfolg!<br />

10<br />

Organisation der <strong>Unterweisung</strong><br />

Organisation der <strong>Unterweisung</strong><br />

Erfolgreiche <strong>Unterweisung</strong> braucht sorgfältige Vorbereitung.<br />

Alle Mitarbeiter jährlich einmal über Gefahren am Arbeitsplatz<br />

zu unterweisen, bedeutet erheblichen organisatorischen<br />

Aufwand.<br />

Es müssen<br />

■ die <strong>Unterweisung</strong>stermine festgelegt,<br />

■ die zu behandelnden Themen ausgewählt und vorbereitet,<br />

■ die räumlichen Möglichkeiten berücksichtigt und eingeplant,<br />

■ der jeweilige Teilnehmerkreis festgelegt,<br />

■ der oder die Unterweiser ausgewählt werden.<br />

Günstig ist es, die <strong>Unterweisung</strong> gleich nach Arbeitsbeginn<br />

oder direkt nach Arbeitspausen einzuplanen.<br />

Abhängig vom <strong>Unterweisung</strong>sthema, den Teilnehmern und<br />

den angestrebten <strong>Unterweisung</strong>szielen ist die Dauer einer<br />

<strong>Unterweisung</strong> unterschiedlich. Erfordern umfangreiche Themen<br />

mehr Zeit, sollten nach jeweils 45 bis 50 Minuten un ­<br />

bedingt Pausen von mindestens zehn Minuten eingeplant<br />

werden. Andernfalls sinkt die Aufmerksamkeit und Aufnahmefähigkeit<br />

bei den Teilnehmern drastisch ab.<br />

Kürzere <strong>Unterweisung</strong>sdauer verlangt im Allgemeinen kürzere<br />

<strong>Unterweisung</strong>sintervalle. Dies kann durchaus sinnvoll<br />

sein, wenn die zu vermittelnden Inhalte auf mehrere <strong>Unterweisung</strong>stermine<br />

aufgegliedert werden. So hat sich diese<br />

<strong>Unterweisung</strong>sform als sogenanntes „5-Minuten-Gespräch“<br />

an jedem Montagmorgen in einzelnen Betrieben bewährt<br />

(„Morgengebet“ der ASI).<br />

Die räumlichen Voraussetzungen richten sich nach den<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong>


Organisation der <strong>Unterweisung</strong><br />

betrieblichen Gegebenheiten.<br />

In Frage kommen<br />

■ Arbeitsplatz (wenn es für die Durchführung der <strong>Unterweisung</strong><br />

erforderlich und sinnvoll ist; z.B. Vorzeigen<br />

bestimmter Arbeitsabläufe)<br />

■ gekennzeichnetes und adaptiertes Areal in der Produktionshalle<br />

(nur für größere Betriebe; sog. „Schulungsund<br />

Informationsecke“)<br />

■ Meisterbüro<br />

■ Pausenraum (nur bedingt geeignet; muss für <strong>Unterweisung</strong>szwecke<br />

gut adaptierbar sein)<br />

■ Ausbildungs- oder Besprechungsraum<br />

Die Auswahl des <strong>Unterweisung</strong>sortes muss in jedem Fall so<br />

getroffen werden, dass Störungen durch Lärm, Dämpfe,<br />

Telefon (Handys!) und an der <strong>Unterweisung</strong> nicht beteiligte<br />

Personen vermieden werden.<br />

Die Teilnehmerzahl sollte möglichst 10 Personen nicht<br />

über schreiten. Bei dieser Gruppengröße ist interaktive Wei ­<br />

tergabe von Wissen (Fragen und Beantworten, Erarbeiten<br />

von Lösungen) noch problemlos möglich. Ab 20 Teilnehmern<br />

verkommt eine <strong>Unterweisung</strong> zur „Pflichtveranstaltung“<br />

mit höchst zweifelhaftem Erfolg.<br />

Die Teilnehmer müssen so ausgewählt werden, dass die<br />

<strong>Unterweisung</strong>sthemen für alle etwa im gleichen Umfang<br />

von Bedeutung sind. Dabei sollte auch der Kenntnis- und<br />

Erfahrungsstand der einzelnen Teilnehmer berücksichtigt<br />

werden (Der Unterweisende kann Basiswissen unter Um ­<br />

ständen voraussetzen und muss nicht für einige Teilnehmer<br />

„bei Adam und Eva anfangen“, während sich einige Teilnehmer<br />

langweilen, weil sie das schon wissen und können).<br />

Den richtigen<br />

Ort auswählen!<br />

Die Gruppe sollte<br />

nicht zu groß<br />

und richtig<br />

zusammengesetzt<br />

sein<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 11


Spezielle Themen<br />

sind zu ergänzen<br />

12<br />

<strong>Unterweisung</strong>sthemen<br />

<strong>Unterweisung</strong>sthemen<br />

Das Thema einer <strong>Unterweisung</strong> ergibt sich aus den betrieblichen<br />

Gegebenheiten.<br />

Allgemeine Themen bzw. <strong>Unterweisung</strong>sinhalte sind:<br />

■ Rechte und Pflichten der Mitarbeiter,<br />

■ Verkehrssicherheit,<br />

■ persönliche Schutzausrüstung, Arbeitskleidung und<br />

Arbeitsschuhe,<br />

■ Verhalten bei Unfällen, Meldepflicht,<br />

■ vorbeugende Brandschutzmaßnahmen und Verhalten im<br />

Brandfall,<br />

■ erste Hilfe (Einrichtungen und Organisation),<br />

■ Alkohol am Arbeitsplatz,<br />

■ Ordnung und Sauberkeit,<br />

■ arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, wie z.B. Überoder<br />

Unterforderung, Stress, Organisation der Arbeitsabläufe<br />

etc.<br />

Betriebsspezifische Themen können sein:<br />

■ Umgang mit gefährlichen Stoffen,<br />

■ Umgang mit Maschinen,<br />

■ Verhalten bei Störfällen,<br />

■ Transportarbeiten,<br />

■ elektrische Betriebsmittel,<br />

■ Lärm,<br />

■ Schweißen und Schneiden,<br />

■ Anschlagen von Lasten,<br />

■ hochgelegene Arbeitsplätze, Absturzsicherungen,<br />

■ Hautschutz, Hautpflege, Hautreinigung.<br />

Diese beispielhaft angeführten allgemeinen und speziellen<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong>


<strong>Unterweisung</strong>sthemen<br />

Themen können – jedes für sich oder mehrere zusammengefasst<br />

– Gegenstand einer <strong>Unterweisung</strong> sein. Die Auswahl<br />

und Zusammenstellung hängt von der Art und der<br />

Größe des Betriebes und von der zu schulenden Mitarbeitergruppe<br />

ab.<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 13


Erfolgreiches<br />

Unterweisen ist<br />

eine Kunst, die<br />

sich erlernen<br />

lässt<br />

14<br />

Gestaltung der <strong>Unterweisung</strong><br />

Gestaltung der <strong>Unterweisung</strong><br />

Jeder Vorgesetzte verfolgt mit einer <strong>Unterweisung</strong> den<br />

Zweck, dass seine Mitarbeiter in Zukunft ein von ihm<br />

gewünschtes, sicherheitsgerechtes und gesundheitsbe ­<br />

wuss tes Verhalten bei der Arbeit zeigen.<br />

Die Schwierigkeit, dieses Ziel zu erreichen besteht darin,<br />

den Mitarbeitern durch die <strong>Unterweisung</strong> klar zu machen,<br />

dass sicheres Verhalten und verantwortungsbewusster<br />

Umgang mit der Gesundheit einen höheren Stellenwert<br />

haben, als mehr Einkommen oder Bequemlichkeit.<br />

Der Vorgesetzte muss daher genau umrissene Vorstellungen<br />

haben, wie das anzustrebende Verhalten auszusehen<br />

hat. Er muss das gewünschte Verhalten des Mitarbeiters<br />

als „beobachtbares Verhalten“ für sich selbst festgelegt<br />

haben (und es auch – wegen der Beispielwirkung für die<br />

Mitarbeiter – selbst zeigen!), sonst kann er es nicht kontrollieren.<br />

Fazit: Die Ziele einer <strong>Unterweisung</strong> müssen als beobachtbares<br />

Verhalten vorher festgelegt werden!<br />

Wichtig ist es, dass der Unterweisende das Wissen und<br />

Können und die persönlichen Eigenheiten der Teilnehmer<br />

kennt und Vorstellungen von den Beweggründen ihres bisherigen<br />

Verhaltens hat.<br />

Er muss sich deshalb fragen:<br />

■ Warum handeln meine Mitarbeiter so, wie sie handeln?<br />

■ Von welchen Motiven lassen sich meine Mitarbeiter leiten,<br />

wenn sie sich für oder gegen sicheres und gesundheitsgerechtes<br />

Arbeiten entscheiden?<br />

■ Wie können vorhandene Motive für eine Verbesserung<br />

der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />

genützt werden?<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong>


Gestaltung der <strong>Unterweisung</strong><br />

Unterlagen zur<br />

Unterstützung<br />

der <strong>Unterweisung</strong><br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 15


Je aktiver die zu<br />

Unterweisenden<br />

in die <strong>Unterweisung</strong>eingebunden<br />

sind, desto<br />

besser!<br />

16<br />

Methoden der <strong>Unterweisung</strong><br />

Methoden der <strong>Unterweisung</strong><br />

Abhängig vom <strong>Unterweisung</strong>sanlass, der Zahl der Teilnehmer,<br />

der verfügbaren Zeit und den zur Verfügung stehenden<br />

räumlichen und technischen Möglichkeiten lassen sich<br />

bei der <strong>Unterweisung</strong> verschiedene Methoden einsetzen.<br />

Lernende behalten im Gedächtnis durchschnittlich etwa<br />

20 % von dem, was sie nur gehört haben<br />

30 % von dem, was sie nur gesehen haben<br />

50 %<br />

70 %<br />

90 %<br />

von dem, was sie nur gehört und<br />

gesehen haben<br />

von dem, was sie überdacht und<br />

selbst gesagt haben<br />

von dem, was sie mitdenkend<br />

erarbeitet und selbst ausgeführt<br />

haben (sog. aktives Lernen).<br />

Leider handelt es sich hier um kurzfristige Effekte. Werden<br />

die <strong>Unterweisung</strong>sinhalte nicht im Arbeitsalltag angewandt<br />

und die Umsetzung kontrolliert, setzt sehr schnell der Pro-<br />

Vergessenskurve Ebbinghaus<br />

Behalten<br />

100 %<br />

50 %<br />

0 %<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong><br />

Zeit


Methoden der <strong>Unterweisung</strong><br />

zess des Vergessens ein.<br />

Daraus ergibt sich, dass reiner Frontalunterricht vor großen<br />

Teilnehmergruppen eher geringe <strong>Unterweisung</strong>serfolge<br />

bringt.<br />

Können die Teilnehmer keine Fragen stellen, bleiben Wissenslücken<br />

und Missverständnisse erhalten und führen<br />

anschließend zu Fehlverhaltensweisen.<br />

Wesentlich erfolgreicher ist es, die Effektivität einer <strong>Unterweisung</strong><br />

durch sorgfältige Auswahl des Themas und Planung<br />

der Inhalte sowie die Kombination verschiedener<br />

Methoden zu maximieren (z.B. Fragestellungen in kleinen<br />

Gruppen erarbeiten lassen; praktische Übungen für jeden<br />

Teilnehmer einplanen. Dies ermöglicht das aktive Lernen<br />

und es bleibt fast alles im Gedächtnis).<br />

Der Vortrag ist eine Methode, um in kurzer Zeit neue Informationen<br />

zu vermitteln. Er darf nicht zu lang sein (ca. 15<br />

Minuten), weil sonst die Aufmerksamkeit der Zuhörer nachlässt.<br />

Der Vortrag sollte in Einstieg (was ist das Thema, worum<br />

gehtʼs?), Informationsteil, Zusammenfassung (was war das<br />

Wesentliche, was ist das Neue, worauf kommtʼs an?) und<br />

Ausstieg (Abrundung, Schlussworte) gegliedert sein.<br />

Nachteil beim Vortrag ist die Inaktivität der zu Unterweisenden.<br />

Sie hören nur zu. Wichtig ist daher der Einbau visueller<br />

Medien (Grafiken, Dias, Fotos, Videos etc.) und die Einplanung<br />

von genügend Zeit für die Beantwortung von Fragen<br />

seitens der Teilnehmer.<br />

Beim Lehrgespräch findet die Aktivierung der Mitarbeiter<br />

dadurch statt, dass der Unterweisende Fragen stellt und die<br />

Mitarbeiter aufgefordert sind, diese zu beantworten. Dies<br />

Fragen zulassen,<br />

um Missver ­<br />

ständ nisse zu<br />

vermeiden<br />

Frontalvorträge<br />

vermeiden<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 17


Unterschiedliche<br />

Methoden optimieren<br />

den<br />

<strong>Unterweisung</strong>serfolg<br />

18<br />

Methoden der <strong>Unterweisung</strong><br />

setzt voraus, dass beim zu Unterweisenden Vorkenntnisse<br />

vorhanden sind. Das Lehrgespräch lässt sich deshalb gut<br />

bei Wiederholungsunterweisungen oder nach einem Vortrag<br />

einsetzen. Um ein <strong>Unterweisung</strong>sthema im Lehrgespräch<br />

abzuhandeln, ist der Zeitaufwand größer als beim Vortrag.<br />

Wird bei einer Gruppenarbeit das erforderliche Wissen von<br />

den zu Unterweisenden selbst erarbeitet, ist der Lernerfolg<br />

größer, weil jeder mitdiskutiert und jeder beteiligt ist. Die<br />

Ergebnisse der Arbeitsgruppen müssen im Anschluss an<br />

die Gruppenarbeit im Plenum vorgetragen und diskutiert<br />

werden.<br />

Das Mitdenken, die Diskussion und das Frage-Antwort-<br />

Spiel ist eine aktive und sehr effektive Lernmethode; allerdings<br />

auch sehr zeitaufwändig.<br />

Das Wesentliche der Arbeitssicherheits-Kurzgespräche<br />

ist, dass dabei das Gespräch zwischen dem Vorgesetzten<br />

und seinen Mitarbeitern im Vordergrund steht. Mit dieser<br />

Methode werden im Wesentlichen folgende Ziele angestrebt:<br />

■ Bewusstmachen der Gefahren,<br />

■ Erarbeiten sicherer und gesundheitsgerechter Verhaltens-<br />

und Arbeitsweisen,<br />

■ konsequente Anwendung durch gemeinsam getroffene<br />

Vereinbarungen.<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong>


<strong>Unterweisung</strong>sablauf<br />

<strong>Unterweisung</strong>sablauf<br />

Eine <strong>Unterweisung</strong> sollte in vier gut erkennbare Phasen<br />

gegliedert sein:<br />

■ Aufwärmphase,<br />

■ Motivationsphase,<br />

■ Informationsphase,<br />

■ Abschlussphase.<br />

Die Aufwärmphase dient dazu, einen persönlichen Kontakt<br />

zwischen dem Unterweisenden und den Mitarbeitern herzustellen.<br />

Sie beginnt nach einer Begrüßung mit der Bekanntgabe<br />

und Erläuterung des <strong>Unterweisung</strong>sthemas. Der Unterwei­<br />

sende hebt die Bedeutung gerade dieses <strong>Unterweisung</strong>sthemas<br />

hervor und stellt die angestrebten <strong>Unterweisung</strong>sziele<br />

vor. Er gibt einen Überblick über den geplanten Ablauf<br />

der <strong>Unterweisung</strong>, damit die Teilnehmer wissen, was auf sie<br />

zukommt.<br />

In der Motivationsphase werden die angestrebten <strong>Unterweisung</strong>sziele<br />

begründet und die Bezüge zur betrieblichen Praxis<br />

aufgezeigt. Damit wird die Bedeutung und der mögliche<br />

Nutzen für jeden einzelnen Mitarbeiter aufgezeigt. Positive<br />

sachliche Argumente sind wirkungsvoller als drastische<br />

Abschreckung.<br />

In der Informationsphase vermittelt der Unterweisende das<br />

notwendige Wissen, das das geforderte Verhalten begründet<br />

und einsichtig macht.<br />

In der Abschlussphase wird der Unterweisende die wich ­<br />

tigs ten Punkte der <strong>Unterweisung</strong> noch einmal zusammenfassen<br />

und die Mitarbeiter zur Umsetzung der Informationen<br />

in effiziente, sichere und gesundheitsgerechte Verhal-<br />

Wie sollte eine<br />

<strong>Unterweisung</strong><br />

aufgebaut sein?<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 19


Ablaufschema<br />

für eine<br />

<strong>Unterweisung</strong><br />

20<br />

<strong>Unterweisung</strong>sablauf<br />

tensweisen verpflichten.<br />

Begrüßung<br />

angenehme Atmosphäre schaffen<br />

Thema nennen und begründen<br />

Bezug zum Arbeitsplatz herstellen<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong><br />

Gezielt informieren<br />

Mitarbeiter aktivieren<br />

Diskutieren, Fragen stellen<br />

Mitarbeiter verpflichten<br />

Bestimmte Verhaltensweisen vereinbaren<br />

Teilnahme bestätigen lassen


Verhaltensregeln<br />

Verhaltensregeln für den<br />

Unterweisenden<br />

Der Unterweisende sollte bei der Durchführung der <strong>Unterweisung</strong><br />

unbedingt beachten:<br />

■ Bei den Tatsachen bleiben!<br />

■ Den Mitarbeitern Fachkompetenz zugestehen!<br />

■ Den Mitarbeitern Schwächen zugestehen!<br />

■ Nicht nur immer selbst reden!<br />

■ Die Mitarbeiter ausreden lassen!<br />

■ Die Mitarbeiter zu Äußerungen auffordern!<br />

■ Auf Äußerungen der Mitarbeiter stets eingehen!<br />

■ Unbequeme Einwände nicht abwürgen!<br />

■ Einwände als Fragen formulieren und an alle Mitarbeiter<br />

zurückgeben!<br />

■ W-Fragen einsetzen (Wer, wie, was, wo, warum).<br />

Das sollten Sie<br />

sich zu Herzen<br />

nehmen<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 21


Bestätigungen<br />

erhöhen die<br />

Bedeutung<br />

22<br />

<strong>Unterweisung</strong>snachweis<br />

<strong>Unterweisung</strong>snachweis<br />

Die Teilnahme an einer <strong>Unterweisung</strong> sollte dokumentiert<br />

werden.<br />

■ Durch die Unterschrift in einer Teilnehmerliste, mit der<br />

der Teilnehmer die Anwesenheit bestätigt und/oder<br />

■ mit einer schriftlichen Teilnahmebestätigung, die der Teilnehmer<br />

nach der <strong>Unterweisung</strong> oder Schulung erhält,<br />

und/oder<br />

■ mit einem Zeugnis oder einem schriftlichen Befähigungsnachweis<br />

nach einer etwaigen Wissensüberprüfung.<br />

Damit wird die Bedeutung einer <strong>Unterweisung</strong>/Schulung<br />

unterstrichen. Außerdem hat der Unterweisende dadurch<br />

die Möglichkeit, gegebenenfalls einen Nachweis für seine<br />

Pflichterfüllung erbringen zu können.<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong>


Nacharbeit nach der <strong>Unterweisung</strong><br />

Nacharbeit nach der <strong>Unterweisung</strong><br />

Nach der <strong>Unterweisung</strong> gilt es, die angestrebten Ziele auch<br />

zu erreichen. Dies erfordert konsequente Kontrolle, ob die<br />

Mitarbeiter sich auch wirklich so verhalten, wie es durch die<br />

<strong>Unterweisung</strong> vermittelt und auch vereinbart wurde. Dies<br />

bedeutet aber auch, dass die Vorgesetzten zu den <strong>Unterweisung</strong>szielen<br />

stehen müssen. Sie müssen das von ihnen<br />

Geforderte vorleben, sie müssen Vorbild sein!<br />

Der Unterweisende (Vorgesetzte) darf jedoch keine plötzlichen<br />

Verhaltensänderungen erwarten. Bisher übliche (oft<br />

erfolgreiche!) Fehlverhaltensweisen werden nur zu gerne<br />

beibehalten, weil die positiven Erfahrungen mit dem neuen,<br />

richtigen sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten<br />

erst mit der Zeit gemacht werden (können). Es ist daher<br />

wichtig, dass in dieser „Umlernphase“ öfter und konsequent<br />

kontrolliert, bei Fehlverhalten entsprechend getadelt, bei<br />

sicherheits- und gesundheitsgerechtem Verhalten entsprechend<br />

gelobt wird.<br />

Vorbei ist<br />

nicht erledigt!<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 23


24<br />

Besonderheiten<br />

Praktische Beispiele<br />

Praktische Beispiele<br />

<strong>Unterweisung</strong> nach ASchG § 14 Nr.:<br />

Arbeitsplatz/Tätigkeit: Arbeiten an Ständerbohrmaschinen<br />

■ Instandhaltungsarbeiten dürfen nur hiermit beauftragte Personen durchführen<br />

Gefahren<br />

■ Erfasstwerden an Kleidung und Haaren durch offene Antriebe/Bohrspindel/Bohrer<br />

oder herumschleudernde Werkstücke<br />

■ Schnittverletzungen durch Späne oder wegfliegende Teile<br />

■ Hautschäden/Allergien beim Umgang mit Kühlschmierstoffen<br />

Vorgangsweise/Schutzmaßnahme<br />

■ Antriebe vor dem Einschalten der Maschine verdecken<br />

■ Werkstück festspannen bzw. Anschlag vorsehen<br />

■ Bohrer- und Werkstückwechsel nur bei Stillstand<br />

■ Späne nur mit Spänehaken (kein Ringgriff!) entfernen<br />

■ Lange Haare durch Haarnetz oder Kappe verdecken<br />

■ Eng anliegende Kleider tragen (Jacken schließen, Ärmeln nach innen einschlagen)<br />

■ Das Tragen von Schals, Armbanduhren, Armketten o.Ä. ist unzulässig<br />

■ Handschuhe dürfen bei Bohrarbeiten nicht getragen werden<br />

■ Kühlflüssigkeit so führen, dass die Umgebung nicht beschmutzt wird (Abweiser<br />

benützen!)<br />

Entsorgung<br />

■ Späne nach Abschluss der Bohrarbeiten in Sammelbehälter<br />

■ Maschine nach Arbeitsende reinigen<br />

Verhalten bei Unfällen oder unvorhersehbaren Ereignissen<br />

■ Bei Bruch/Festfressen des Bohrers sowie herumschleudernden Teilen Maschine<br />

sofort stillsetzen<br />

■ Bei Verletzung sofort Maschine abschalten, Verletzten bergen, erste Hilfe leisten<br />

■ Mängel sofort an Vorgesetzte melden<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong>


Praktische Beispiele<br />

<strong>Unterweisung</strong><br />

Z.B.: Standbohrmaschine<br />

Besonders geeignet für Lehrlinge<br />

Verhaltensbezogene Angaben<br />

Keine Handschuhe, Halskette,<br />

Armbanduhr, Ringe etc. tragen<br />

Haarnetz od. Kappe bei langen Haaren<br />

sowie eng anliegende Arbeitskleidung tragen<br />

Schutzbrille bei möglichem Späneflug<br />

verwenden (spröde Werkstoffe)<br />

Bohrer- od. Drehzahlwechsel bzw.<br />

Kontrollmessungen nur bei Stillstand<br />

Werkstück festspannen oder am<br />

Anschlag festlegen<br />

Reinigung mit Spänehaken oder Besen<br />

Hautkontakt mit Kühlschmiermittel<br />

vermeiden<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 25


Praktische Beispiele<br />

■ Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine ausreichende <strong>Unterweisung</strong> der<br />

Arbeitnehmer in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen.<br />

■ Die <strong>Unterweisung</strong> muss während der Arbeitszeit erfolgen.<br />

■ Die <strong>Unterweisung</strong> muss nachweislich erfolgen.<br />

■ Für die <strong>Unterweisung</strong> sind erforderlichenfalls geeignete Fachleute<br />

heranzuziehen.<br />

Prüfliste <strong>Unterweisung</strong><br />

Werden <strong>Unterweisung</strong>en regelmäßig durchgeführt?<br />

Erfolgen sie:<br />

vor Aufnahme der Tätigkeit?<br />

bei Versetzung oder einer Veränderung des<br />

Aufgabenbereiches?<br />

bei Einführung oder Änderung von Arbeitsmitteln ?<br />

bei Einführung neuer Arbeitsstoffe?<br />

bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren?<br />

nach Unfällen oder Beinaheunfällen?<br />

Erfolgt die <strong>Unterweisung</strong> arbeitsplatz- und<br />

aufgabenbereichsbezogen?<br />

Umfasst die <strong>Unterweisung</strong> Maßnahmen, die bei absehbaren<br />

Betriebsstörungen zu treffen sind?<br />

Ist die <strong>Unterweisung</strong> dem Erfahrungsstand des Arbeitnehmers<br />

angepasst?<br />

Wird die <strong>Unterweisung</strong> von Arbeitnehmern, die der deutschen<br />

Sprache nicht ausreichend mächtig sind, in ihrer Muttersprache<br />

oder in einer sonstigen für sie verständlichen Form durchgeführt?<br />

Haben Sie sich vergewissert, dass die Arbeitnehmer die<br />

<strong>Unterweisung</strong> verstanden haben?<br />

26<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong><br />

ja nein


Praktische Beispiele<br />

<strong>Unterweisung</strong>snachweis<br />

entspechend § 14 ASchG<br />

❏ Erstunterweisung<br />

❏ Anlassunterweisung<br />

❏ Unfall od. Beinaheunfall<br />

❏ Versetzung/Änderung d. Aufgabenbereiches<br />

❏ Einführung/Änderung von Arbeitsmitteln<br />

❏ Einführung/Änderung von Arbeitsverfahren<br />

❏ Einführung neuer Arbeitsstoffe<br />

Firma<br />

Abteilung/<br />

Bereich<br />

Arbeitsplatz/<br />

Tätigkeit<br />

Datum, Uhrzeit<br />

Nächste<br />

<strong>Unterweisung</strong><br />

spätestens am<br />

Name Unterschrift<br />

Name Unterschrift<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 27


28<br />

Praktische Beispiele<br />

<strong>Unterweisung</strong> nach ASchG § 14 Firmenlogo Nr.:<br />

Arbeitsplatz/Tätigkeit: Arbeiten an der Wurstschneidemaschine Vorschläge<br />

Besonderheiten<br />

Gefahren<br />

■ Finger- und Handverletzungen durch die Messerscheibe<br />

Verbesserungen<br />

Vorgangsweise/Schutzmaßnahmen<br />

■ Auf guten Stand und Verrutschsicherheit der Maschine achten<br />

■ Richtige Handhaltung (Daumen hinter der Daumenschutzplatte, Finger<br />

parallel zur Messerscheibe)<br />

■ Restehalter sofort verwenden, auf jeden Fall aber bei kurzen Wurst- Siehe auch<br />

stücken (unter 20 cm Länge) Betriebs ­<br />

■ Bei Reinigungsarbeiten Schnittstärke auf „0“ stellen, Maschine anleitung!<br />

abschalten (oder die vorhandenen Hilfsmittel, wie z.B. Pinsel verwenden)<br />

■ Bei Messerscheibenwechsel die vorhandenen schnittfesten Handschuhe<br />

verwenden. Maschine vom Stromnetz trennen Sicherheits­<br />

(oder Hauptschalter ausschalten) datenblatt<br />

■ Bei Verwendung eines ätzenden Reinigungsmittels (z.B. Fettlöser) Nr. ......<br />

unbedingt die Säureschutzhandschuhe und Augenschutzbrillen vorort bereit­<br />

(Aufbewahrung in Kästchen bei der Abwasch) verwenden stellen!<br />

Verhalten bei Unfällen<br />

■ Schnittverletzungen an der Hand/Finger: Hand hochhalten und von<br />

Ersthelfer versorgen lassen → Spital/Arzt<br />

■ Verätzung → reichlich mit Wasser spülen, Verband → Spital/Arzt<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong>


Praktische Beispiele<br />

<strong>Unterweisung</strong> nach ASchG § 14 u. AM VO § 5 Nr.:<br />

Arbeitsplatz/Tätigkeit: Wechsel eines Förderbandmotors<br />

Besonderheiten<br />

■ Förderband oberhalb der Expeditausfahrt: Arbeitshöhe in 3,5m<br />

Gefahren<br />

■ E-Strom<br />

■ Erhöhter Standplatz<br />

■ Gewicht des Motors<br />

■ Betriebsverkehr<br />

Vorgangsweise/Schutzmaßnahme<br />

■ ACHTUNG: Motorwechsel nur nach vorheriger Abstimmung mit Produktions-,<br />

Expedit und Techn. Leitung<br />

■ Zeitpunkt/Zeitaufwand festlegen<br />

■ Durchführung durch 2 Arbeitnehmer (Betriebselektriker/Helfer)<br />

■ Arbeitskleidung/PSA: Eng anliegend, Arbeitshandschuhe, Anstoßkappe, Sicherheitsschuhe,<br />

...<br />

■ Abschalten der vorgesetzten Zubringer und des Förderbandes<br />

■ Gegen Wiedereinschalten sichern (z.B. Sperrschlösser)<br />

■ Absperrung des Verkehrsweges zum Expedit<br />

■ Bereitstellung eines fahrbaren Gerüstes (Leiter ungeeignet) und Abnahme (Abnahmeprotokoll<br />

!) durch fachkundige Person<br />

■ Prüfung, ob E-Anspeisung stromlos<br />

■ Motor durch Hebezeug (Anschlagpunkt?) oder Abstützung gegen Absturz sichern<br />

■ Demontage des alten und Montage des neuen Motors<br />

■ Reinigungsmittel für starke Verschmutzung festlegen (Si-Datenblatt Nr.:)<br />

■ Probelauf mit neuem Motor durchführen – Info an die Produktionsleitung<br />

■ Probelauf/Überprüfung/Justierung mittels Totmann-Handschaltung<br />

■ Abbau des Gerüstes<br />

■ Fertigstellung der Arbeit an Produktion Expedit und Techn. Leitung melden<br />

Entsorgung: Weiterleitung des alten kaputten Motors zur Werkstatt<br />

Reinigungsmittel zurück ins Magazin<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong> 29


30<br />

Praktische Beispiele<br />

<strong>Unterweisung</strong> nach ASchG § 14 Firmenlogo Nr.:<br />

Allgemein: Sturz und Fall von Personen Vorschläge<br />

Verhalten des Einzelnen<br />

Schutzmaßnahmen<br />

■ Geeignete Arbeitsschuhe (Abgedeckter Vorfuß, rutschhemmende,<br />

nicht zu hohe Sohlen und Fersenhalt). Wenn in der Evaluierung verlangt:<br />

Schutz- od. Sicherheitsschuhe.<br />

■ Arbeitskleidung zweckentsprechend (eng anliegend, geschlossen)<br />

■ In Verkehrswegen nichts abstellen oder lagern<br />

■ Rutschige Stellen als solche kennzeichnen (Hinweistafeln, Absperrungen),<br />

selbst beseitigen oder beseitigen lassen<br />

■ Bodenschäden (Stolperstellen), fehlende oder schlechte Beleuchtung<br />

sofort melden<br />

■ Handläufe auf Stiegen verwenden<br />

■ Leitern vor ihrer Verwendung auf offensichtliche Mängel überprüfen<br />

(Sprossen und Holme, Spreizsicherung, Holmschuhe?)<br />

■ Richtige Länge der Leiter auswählen (Standsprosse/-stufe!!)<br />

■ Richtigen Anlegewinkel/Aufstellung wählen<br />

■ Auf Leitern dürfen keine Schlapfen, Töffler o.Ä. getragen werden.<br />

■ Sesseln oder Drehrollstühle nicht als Auftritt- oder Leiternersatz verwenden<br />

<strong>Merkblatt</strong><br />

übergeben<br />

AUVA-Folder<br />

vorzeigen!<br />

Bodenöffnungen während der Arbeit<br />

■ Stabile Abgrenzung (z.B. Geländer ) Siehe BauV<br />

■ Gespannte Ketten oder Seile §§154 u. 30<br />

■ Betreten des Gefahrenbereichs nur mit PSA →<br />

(siehe Evaluierung -Absturzsicherung Nr. ...)<br />

Bodenöffnungen außerhalb der Arbeiten<br />

■ stabile Abgrenzung bzw. tragsichere Abdeckung wieder herstellen.<br />

Arbeiten mit und auf (fahrbaren) Gerüsten<br />

■ Interne Vorgangsweise Nr. ... und Überprüfungsliste Nr. ...<br />

einhalten<br />

■ Zusätzlich Maßnahmen im Evaluierungsblatt Nr. ...<br />

(Interne Bauarbeiten) beachten<br />

Verhalten bei Unglücksfällen<br />

■ Sofortige Erste-Hilfe-Leistung und Verständigung des Betriebsarztes<br />

oder der Schwester<br />

M <strong>070</strong> <strong>Unterweisung</strong><br />

Siehe BauV


Allgemein<br />

M <strong>070</strong><br />

HUB - M <strong>070</strong> - 2/2009 / Unveränderter Nachdruck von 0509 SICHERHEIT KOMPAKT<br />

Bitte wenden Sie sich in allen Fragen des Gesundheitsschutzes<br />

und der Sicherheit bei der Arbeit an den Unfallverhütungsdienst<br />

der für Sie zuständigen Landesstelle:<br />

Wien, Niederösterreich und Burgenland:<br />

UVD der Landesstelle Wien<br />

Webergasse 4, 1203 Wien<br />

Telefon +43 1 331 33-0<br />

UVD der Außenstelle St. Pölten<br />

Kremser Landstraße 8, 3100 St. Pölten<br />

Telefon +43 2742 25 89 50-0<br />

UVD der Außenstelle Oberwart<br />

Hauptplatz 11, 7400 Oberwart<br />

Telefon +43 3352 353 56-0<br />

Steiermark und Kärnten:<br />

UVD der Landesstelle Graz<br />

Göstinger Straße 26, 8021 Graz<br />

Telefon +43 316 505-0<br />

UVD der Außenstelle Klagenfurt<br />

Waidmannsdorfer Straße 35, 9021 Klagenfurt am Wörthersee<br />

Telefon +43 463 58 90-0<br />

Oberösterreich:<br />

UVD der Landesstelle Linz<br />

Garnisonstraße 5, 4017 Linz<br />

Telefon +43 732 23 33-0<br />

Salzburg, Tirol und Vorarlberg:<br />

UVD der Landesstelle Salzburg<br />

Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5, 5010 Salzburg<br />

Telefon +43 662 21 20-0<br />

UVD der Außenstelle Innsbruck<br />

Ing.-Etzel-Straße 17, 6020 Innsbruck<br />

Telefon +43 512 520 56-0<br />

UVD der Außenstelle Dornbirn<br />

Eisengasse 12, 6850 Dornbirn<br />

Telefon +43 5572 269 42-0<br />

Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller:<br />

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt<br />

Adalbert-Stifter-Straße 65, 1201 Wien<br />

www.auva.at

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