Strafanzeige - Der runde Tisch Berlin
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Vorbetrachtung<br />
Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich ausdrücklich auf meine Ausführungen<br />
meiner <strong>Strafanzeige</strong> vom 05. Oktober 2011 und erkläre diese zum Bestandteil dieser<br />
Erweiterung.<br />
Die konkreten Grundlagen dieser Anzeige<br />
Zunächst weise ich darauf hin, daß meine Angaben aus meiner Anzeige vom 05. Oktober<br />
2011, wegen der grundsätzlichen und strukturellen Art und Weise der angezeigten<br />
Verbrechen, auch in Hinblick auf die hier angezeigten Taten relevant sind und erkläre<br />
diese daher zum Bestandteil dieser Erweiterung meiner Anzeige. Es wird sich allerdings<br />
nicht vollständig verhindern lassen, daß in einzelnen Punkten Wiederholungen<br />
vorkommen werden.<br />
Vom Grundsatz ergeben sich die konkreten Verbrechen bereits aus dem jeweiligen<br />
Schriftverkehr, welcher in elektronischer Form anbei gefügt ist. Soweit es aber in Bezug<br />
auf die einzelnen Sachen angezeigt erscheint, werde ich dazu aber spezielle<br />
Ausführungen machen.<br />
Die hiermit angezeigten Gerichte, beziehungsweise deren Personal, vollziehen normativ<br />
immer die gleichen Verbrechen. Sie begehen Amtsanmaßung, ohne die für ein Amt<br />
nötige Legitimation inne zu haben. Sie verfassen nur nichtige Scheinbeschlüsse,<br />
Scheinurteile und Scheinentscheidungen, welche keinerlei Gerichtsverwetbarkeit haben.<br />
Diese Scheindokumente sind nicht nach deutschem Recht unterschrieben und zudem<br />
regelmäßig falsch beglaubigt. Beglaubigungen werden von einfachen Angestellten<br />
ausgefertigt, welche nach deutschem Recht nicht die Bedingungen für Urkundsbeamte<br />
erfüllen. Alles Scheindokumente weisen mehr oder weniger schwere Formfehler auf.<br />
Prozessfälschung ist die Norm, was sich ganz offen an der willkürlichen Veränderung der<br />
Parteien zeigt. In den hier vorgebrachten Fällen haben die angezeigten „Gerichte“ immer<br />
den Kläger verändert. Ebenfalls wurde immer die beklagte Partei verändert.<br />
Im Laufe der entsprechenden Verfahren wurden dem Kläger immer alle Rechte<br />
verweigert. Ausführliche und mit Quellen versehene Darlegungen des Klägers wurden<br />
immer pauschal und ohne Begründung als unbegründet oder nicht begründet erklärt und<br />
umfänglich mißachtet. Dem Kläger wurde pauschal jeglicher Rechtsschutz verweigert<br />
und sogar in einigen Fällen offen abgesprochen. Dies hatte zur Folge, daß Sanktionen<br />
erfolgten, noch bevor ein Rechtsweg beendet war. Dieses Vorgehen bestätigt, daß der<br />
Kläger oder Widerspruchsführer nicht als Menschen und natürliche Person mit Rechten<br />
ausgestattet behandelt wurde, sondern als juristische Person, welche über keine<br />
Grundrechte und auch nicht über Menschenrechte verfügt.<br />
Zudem sind die gesetzlichen Grundlagen für staatliche Gerichte entfallen. Dies war<br />
ursprünglich im Gerichtsverassungsgersetz, GVG, § 15 geregelt. Es ist weiter hervor zu<br />
heben, daß „Gerichte“ der BRD nie über eine hoheitliche Legitimation verfügt haben. Die<br />
BRD wurde im Auftrag der „Drei Mächte“ und als Verwaltungseinheit gegründet. Eine<br />
Legitimation durch das Deutsche Volk hat nie stattgefunden, sondern lediglich eine<br />
Duldung, welche durch Täuschung und Betrug erschlichen wurde. Eine Verwaltung,<br />
welche unter den Anordnungen von Sieger- und Besatzungsmächten geschaffen wurde<br />
und handelt, ist nicht befugt deutsche Gesetze zu verändern. Eine solche<br />
Verwaltungseinheit ist einzig im Sinne der HLKO dazu befugt Verwaltungsaufgaben in<br />
einem besetzten Land zu bewältigen. Die BRD durfte also nur Verwalten und deutsche<br />
Gesetze anwenden. Die BRD war nie dazu legitimiert deutsche Gesetze zu verändern<br />
oder neue Gesetze zu schaffen. Dies hatte und hat zur Folge, daß weder eine BRD, noch<br />
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