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Vollmacht - Arztpraxis Strohbach & Hahn

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<strong>Vollmacht</strong> - Seite l von 1<br />

<strong>Vollmacht</strong><br />

lch, .................. ..........(Votlmachtgeber/in)<br />

(Name,Vorname,<br />

A"Ourt.O"tuii<br />

tÄJi"l"" i"r"i"n, r"ier"', eruraiil<br />

erteile hiermit <strong>Vollmacht</strong> an<br />

iil;,ü;;;,ä, ö"u,,t"Jäi,,i<br />

iil;";;;,i;br-, r"i"i"-,<br />

"ni"iij<br />

Und (nur ausfüllen, falls eine zweite Person bevollmächtigt werden soll, sonst bitte streichen)<br />

iil; ,ü;;";;;, ö;;;;J"i,,;<br />

tÄää.e ,iär"r-, r"i"r"',<br />

"rur"iij<br />

(bevollmächtiste<br />

Person)<br />

t**<br />

(bevorrmächtiste<br />

Person)<br />

Diese VertrauenspeEon (bei mehreren bevollmächtigten Personen ist entsprechend im<br />

nachfolgenden Text von der Mehrzahl auszugehen)*** wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen<br />

Angelegenheiten zu ve reten, die ich im Folgenden angekreuzt oder angegeben habe. Durch<br />

diese <strong>Vollmacht</strong>serteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden,<br />

Die <strong>Vollmacht</strong> bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig werden<br />

sollte.<br />

Die <strong>Vollmacht</strong> ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die <strong>Vollmacht</strong>surkunde<br />

besitzubesiEen und bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im O.iginal vorlegen<br />

kann.<br />

Gesundheitssorqe /Pfleqebedürft iqkeit<br />

o Sie darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge<br />

entscheiden, eben so über alle Einzelheiten einer ambulanten oder<br />

(teil-)stationären Pflege. Sie ist befugt, meinen in einer<br />

Patientenverfügung festgelegten<br />

Willen durchzusetzen.<br />

Ja E Nein E<br />

a Sie darf insbesondere in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung Ja E<br />

des Gesundheitszustandes, in Heilbehandlungen und ärztliche<br />

Eingriffe einwilligen, auch wenn diese mit Lebensgefahr verbunden<br />

sein könnten oder ich einen schweren oder längerdauernden<br />

gesundheitlichen Schaden erleiden könnte (S 1904 Abs. 1 BGB).)<br />

Nein E<br />

o Sie darf insbesondere ihre Einwilligung in jegliche Maßnahmen Ja E<br />

zur Untersuchung des Gesundheitszustands, in Heilbehandlungen<br />

und ärztliche Eingriffe verweigern oder widerrufen, auch wenn die<br />

Nichtvornahme der Maßnahme für mich mit Lebensgefahr<br />

verbunden sein könnte oder ich dadurch einen schweren oder<br />

längerdauernden gesundheitlichen Schaden erleiden könnte (g<br />

1904 Abs. 2 BGB). Sie darf somit auch die Einwilligung zum<br />

Unterlassen oder Beenden lelensverlängernder Maßnahmen<br />

erteilen."")<br />

Nein E<br />

Aus: ,Vorsorge für Unfall, Krankheit und Altef, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-5951 1-0.<br />

*<br />

Bearbeitet von GemeinschaftsDraxis <strong>Strohbach</strong> & <strong>Hahn</strong>. Landstraße 6'l. 3,14& Bad Arolsen.


<strong>Vollmacht</strong> - Seite 2 von 2<br />

a Sie darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an<br />

Dritte bewilligen. lch entbinde alle mich behandelnden Arzte und<br />

nichtärztliches Personal gegenüber meiner bevollmächtigten<br />

Vertrauensperson von der Schweigepflicht.<br />

. Sie darf über meine Unterbringung mit freiheitsentziehender<br />

Wirkung (S 1906 Abs. 1 BGB) und über freiheitsentziehende<br />

Maßnahmön (2.8. Bettgitter, Medikamente u. A.) in einem Heim<br />

oder in einer sonstigen Einrichtung ($ 1906 Abs. a BGB)<br />

entscheiden, solange dergleichen zu meinem Wohle erforderlich<br />

ist.-)<br />

a<br />

. / -) ln diesen Fällen hat der Bevollmächtigte eine Genehmigung des Betreuungsgericits einzuholen, wenn nicht zwischen<br />

dem Bevollmächtigten und dem behandelnden Arzt Einvemehmen darüber besteht, daß die Erteilung, die Nichterteilung oder<br />

der Widerruf der Einwilligung dem Willen d€s Patienten entsprichl (S 1904 Abs. 4 und 5 BGB).<br />

Aufenthalt und Wohnunqsanoeleqenheiten<br />

. Sie darf meinen Aufenthalt bestimmen, Rechte und Pflichten aus<br />

dem Mietvertrag über meine Wohnung einschließlich einer<br />

Kündigung wahmehmen sowie meinen Haushalt auflösen.<br />

o Sie darf einen neuen Wohnraummietvertrag abschließen und<br />

kündigen.<br />

a Sie darf einen Heimvertrag abschließen und kündigen.<br />

a<br />

Behörden<br />

o Sie darf mich bei Behörden, Versicherungen, Renten- und<br />

Sozialleistungsträgern vertreten.<br />

Vermöqenssorqe<br />

o Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle<br />

Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland<br />

vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen<br />

sowie Anträge stellen, abändem, zurücknehmen, namentlich<br />

a über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen<br />

o Zahlungen und Wertgegenstände annehmen<br />

o Veöindlichkeiteneingehen<br />

a Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und<br />

Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit<br />

Kreditinstituten vertreten.'<br />

Ausr ,Vorsorge für Unfall, Krankheit und Altef', Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-5951 1-0.<br />

* Bearbeitet von Gemeinschafrspraxis <strong>Strohbach</strong> & <strong>Hahn</strong>, Landstraße 61, 34454 Bad Arolsen.<br />

Ja E Nein E<br />

Ja E Nein E<br />

Ja tr Nein E<br />

Ja E Nein E<br />

Ja E Nein E<br />

Ja E Nein E<br />

Ja E Nein E<br />

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Ja E Nein E<br />

Ja E Nein E<br />

Ja E Nein E<br />

Ja E Nein E<br />

Ja E Nein E


<strong>Vollmacht</strong> - Seite 3 von 3<br />

a Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einem Betreuer Ja E Nein E<br />

rechtlich gestattet ist.<br />

o Folgende Geschäfte soll sie nicht wahrnehmen können Ja E Nein E<br />

Post- und Fernmeldeverkehr<br />

o Sie darf die für mich bestimmte Post - auch mit dem Service<br />

,,eigenhändig" - entgegennehmen und öffnen sowie über den<br />

Fernmeldeverkehr entscheiden. Sie darf alle hiermit<br />

zusammenhängenden Willenserklärungen (2.8.<br />

Vertragsabschlüsse, Kündigungen) abgeben.<br />

Ja E Nein E<br />

Vertretunq vor Gericht<br />

a Sie darf mich gegenüber Gerichten vertreten sowie Ja E Nein E<br />

Prozeßhandlungen aller Art vornehmen.<br />

Untervollmacht<br />

o Sie darf in einzelnen Angelegenheiten Untervollmacht erteilen. Ja E Nein E<br />

Geltunq über den Tod hinaus<br />

o lch will, daß die <strong>Vollmacht</strong> über den Tod hinaus bis zum Widerruf Ja E Nein E<br />

durch die Erben fortgilt.<br />

Betreuunqsverfüounq<br />

o Falls trotz dieser <strong>Vollmacht</strong> eine gesetzliche Vertretung (,,rechtliche Ja E<br />

Betreuung") erforderlich sein sollte, bitte ich, die oben bezeichnete<br />

Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen.<br />

Nein E<br />

Weitere Reoelunoen<br />

Aus: ,Vorsorge für Unfall, Krankheit und Altef, Ve.lag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-5951 1-0.<br />

* Bearbeitet von Gemeinschafispraxis <strong>Strohbach</strong> & <strong>Hahn</strong>, Landstraße 61, 34454 Bad Arolsen.


Vollmächt - Seite 4 von 4<br />

(Ort, Datum) (Unterschrin der <strong>Vollmacht</strong>geberin /des <strong>Vollmacht</strong>gebers)<br />

(ort, Datum)<br />

p;t"";*ft J;;ü;iiÄä"ntiäi"" p"'"""t<br />

(Ort, Datum) (Unterschrift der bevollmächtigten Person)<br />

Hinweis: Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten sollten Sie auf die von lhrer<br />

BanUsparkasse angebotene KontoJDepotvollmacht zurllckgreifen. Diese <strong>Vollmacht</strong><br />

berechtigt den Bevollmächtigten zur Vomahme aller Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung<br />

in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Es werden ihm keine Befugnisse eingeräumt, die für den<br />

normalen Geschäfisverkehr unnötig sind, wie z.B. der Abschluß von Finanztermingeschäften. Die<br />

Konto-Depotvollmacht sollten Sie grundsäElich in lhrer Bank oder Sparkasse unterzeichnen; etwaige<br />

spätere Zweifel an der Wirksamkeit der <strong>Vollmacht</strong>serteilung können hierdurch ausgeräumt werden.<br />

Können Sie lhre BanUSparkasse nicht aufsuchen, wird sich im Gespräch mit lhrer BanUsparkasse<br />

sicher eine Lösung finden.<br />

Für lmmobiliengeschäfte, Aufnahme von Darlehen sowie für Handelsgewerbe ist eine notarielle<br />

<strong>Vollmacht</strong> erforderlich bzw. sinnvoll!<br />

Aus:<br />

"Vorsorge<br />

für Untull, Krankheit und Altef, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-59511-0.<br />

* Bearbeitet von GemeinschaftsDraxis <strong>Strohbach</strong> & <strong>Hahn</strong>. Landstraße 61. 34454 Bad Arolsen.

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