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pdf-Datei 2,7 MB - Brandenburg, Europa und die Welt ...

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gemeinsam erarbeitet, abgestimmt <strong>und</strong> von<br />

der EU-Kommission genehmigt. Gefördert<br />

wird im Rahmen von Landesrichtlinien.<br />

Förderhöhe im Zeitraum 2007 – 2013<br />

Mit der Genehmigung des Entwicklungsplanes<br />

durch <strong>die</strong> EU-Kommission<br />

stehen <strong>Brandenburg</strong> <strong>und</strong> Berlin unter<br />

dem Motto: „<strong>Europa</strong> investiert in seine<br />

ländlichen Gebiete“ 1,38 Mrd. € öffentliche<br />

Gelder zur Verfügung. Davon entfallen<br />

auf den ELER 1,06 Mrd. €, von denen<br />

Berlin knapp 2 Mio. € erhält.<br />

Querschnittsziele für alle Maßnahmen<br />

Die Politik der Europäischen Union<br />

ist auf <strong>die</strong> Beachtung übergreifender<br />

Gemeinschaftsziele ausgerichtet, <strong>die</strong> in<br />

alle Politikbereiche hinein wirken. Sowohl<br />

bei den Strukturfonds als auch beim ELER<br />

ist <strong>die</strong> Einhaltung <strong>die</strong>ser Ziele zu beachten.<br />

Hierzu zählen <strong>die</strong> „Verbesserung der<br />

Chancengleichheit von Frauen <strong>und</strong><br />

Männern“ für einige Projekte <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

„Nachhaltige Entwicklung“, <strong>die</strong> durchgängig<br />

in allen Projekten zu berücksichtigen ist.<br />

Wer kann mit dem ELER<br />

gefördert werden?<br />

Die Ziele, Förderschwerpunkte <strong>und</strong><br />

Maßnahmen des ELER lassen ein breites<br />

Spektrum an Fördermittelempfängern zu.<br />

Es geht im Wesentlichen um alle Akteure,<br />

<strong>die</strong> zur Entwicklung der Agrarwirtschaft <strong>und</strong><br />

der ländlichen Räume einen Beitrag leisten.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich können Privatpersonen<br />

<strong>und</strong> Unternehmen, aber auch Vereine,<br />

Gemeinden <strong>und</strong> Gemeindeverbände eine<br />

Förderung erhalten.<br />

Wer also im ländlichen Raum ein Projekt<br />

verwirklichen möchte, sollte sich an <strong>die</strong><br />

in <strong>die</strong>ser Broschüre genannten Bewilligungsstellen<br />

wenden (siehe Adressen im<br />

Anhang).<br />

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