pdf-Datei 2,7 MB - Brandenburg, Europa und die Welt ...
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gemeinsam erarbeitet, abgestimmt <strong>und</strong> von<br />
der EU-Kommission genehmigt. Gefördert<br />
wird im Rahmen von Landesrichtlinien.<br />
Förderhöhe im Zeitraum 2007 – 2013<br />
Mit der Genehmigung des Entwicklungsplanes<br />
durch <strong>die</strong> EU-Kommission<br />
stehen <strong>Brandenburg</strong> <strong>und</strong> Berlin unter<br />
dem Motto: „<strong>Europa</strong> investiert in seine<br />
ländlichen Gebiete“ 1,38 Mrd. € öffentliche<br />
Gelder zur Verfügung. Davon entfallen<br />
auf den ELER 1,06 Mrd. €, von denen<br />
Berlin knapp 2 Mio. € erhält.<br />
Querschnittsziele für alle Maßnahmen<br />
Die Politik der Europäischen Union<br />
ist auf <strong>die</strong> Beachtung übergreifender<br />
Gemeinschaftsziele ausgerichtet, <strong>die</strong> in<br />
alle Politikbereiche hinein wirken. Sowohl<br />
bei den Strukturfonds als auch beim ELER<br />
ist <strong>die</strong> Einhaltung <strong>die</strong>ser Ziele zu beachten.<br />
Hierzu zählen <strong>die</strong> „Verbesserung der<br />
Chancengleichheit von Frauen <strong>und</strong><br />
Männern“ für einige Projekte <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />
„Nachhaltige Entwicklung“, <strong>die</strong> durchgängig<br />
in allen Projekten zu berücksichtigen ist.<br />
Wer kann mit dem ELER<br />
gefördert werden?<br />
Die Ziele, Förderschwerpunkte <strong>und</strong><br />
Maßnahmen des ELER lassen ein breites<br />
Spektrum an Fördermittelempfängern zu.<br />
Es geht im Wesentlichen um alle Akteure,<br />
<strong>die</strong> zur Entwicklung der Agrarwirtschaft <strong>und</strong><br />
der ländlichen Räume einen Beitrag leisten.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich können Privatpersonen<br />
<strong>und</strong> Unternehmen, aber auch Vereine,<br />
Gemeinden <strong>und</strong> Gemeindeverbände eine<br />
Förderung erhalten.<br />
Wer also im ländlichen Raum ein Projekt<br />
verwirklichen möchte, sollte sich an <strong>die</strong><br />
in <strong>die</strong>ser Broschüre genannten Bewilligungsstellen<br />
wenden (siehe Adressen im<br />
Anhang).<br />
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