pdf-Datei 2,7 MB - Brandenburg, Europa und die Welt ...
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zwischen nationalen, regionalen <strong>und</strong><br />
lokalen Behörden <strong>und</strong> Akteuren ab, um<br />
Innovation, Erreichbarkeit, Umwelt sowie<br />
Stadt- <strong>und</strong> Regional-Entwicklung zu<br />
stärken. Die Wirksamkeit bestehender<br />
Instrumente der Regionalentwicklung <strong>und</strong><br />
Kohäsion durch Kooperationsnetze <strong>und</strong><br />
Erfahrungsaustausch zu verbessern, ist<br />
Ziel der interregionalen Zusammenarbeit.<br />
Voraussetzungen für ETZ-Förderungen<br />
Aufgr<strong>und</strong> der EU-Verordnungen gelten –<br />
unabhängig von der Art der Zusammenarbeit<br />
der Regionen <strong>und</strong> vom konkreten<br />
Förderprogramm – bestimmte Voraussetzungen:<br />
1. Das Prinzip des federführenden Begünstigten<br />
muss eingehalten werden. In den<br />
Projektpartnerschaften muss es jeweils<br />
einen Träger geben, der <strong>die</strong> Federführung<br />
übernimmt (sogenannter „Lead-Partner“).<br />
Die Verantwortung des „Lead-Partners“<br />
umfasst sowohl <strong>die</strong> inhaltliche Umsetzung<br />
des gemeinsamen Konzeptes als auch<br />
<strong>die</strong> finanzielle Abwicklung, einschließlich<br />
der Überwachung der projektkonformen<br />
Verwendung der gewährten Fördermittel<br />
durch alle Projektpartner.<br />
2. Die EU-Mittel müssen mit nationalen<br />
Mitteln kofinanziert werden. Die Höhe der<br />
maximalen EU-Mittel <strong>und</strong> der notwendigen<br />
nationalen Kofinanzierung ergibt sich im<br />
Einzelnen aus den jeweiligen Förderprogrammen<br />
<strong>und</strong> dem Fördervertrag.<br />
3. Für alle im Rahmen der ETZ-geförderten<br />
Projekte gilt zudem, dass sie mindestens<br />
zwei der vier folgenden Kriterien erfüllen<br />
müssen: gemeinsame Projektentwicklung,<br />
gemeinsame Umsetzung, gemeinsames<br />
Projektpersonal, gemeinsame Finanzierung.<br />
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