Bürgerpreis an Johannes Singer - Reichenbach
Bürgerpreis an Johannes Singer - Reichenbach
Bürgerpreis an Johannes Singer - Reichenbach
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- Ärzte, Zahnärzte, Kr<strong>an</strong>kenschwestern,<br />
Kinderkr<strong>an</strong>kenschwestern, Kr<strong>an</strong>kenpfleger und Hebammen,<br />
- Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker<br />
beschäftigen,<br />
- Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die<br />
unmittelbare persönliche Fürsorge für ihre Familie die<br />
Ausübung des Amts in besonderem Maße erschwert,<br />
- Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder<br />
es bis zum Ende der Amtsperiode vollendet haben würden,<br />
- Personen, die glaubhaft machen, dass die<br />
Ausübung des Amts für sie oder einen Dritten wegen<br />
Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer<br />
ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage<br />
eine besondere Härte bedeutet.<br />
Diese Personen können in die Vorschlagsliste<br />
aufgenommen werden, soweit sie nicht von ihrem<br />
Ablehnungsrecht Gebrauch machen.<br />
Die in der Vorschlagsliste aufgenommenen Personen,<br />
die nicht gewählt wurden, werden durch ein<br />
persönliches Absageschreiben des Richters beim<br />
Amtsgericht vom Ausg<strong>an</strong>g der Wahl unterrichtet.<br />
Anfragen zur Schöffenwahl können bei Beate<br />
Wohlfahrt, Sachgebiet Zentrale Dienste,<br />
Stadtverwaltung <strong>Reichenbach</strong>, Markt 1, Zimmer 308,<br />
Telefon (0 37 65) 5 24-10 30, E-Mail:<br />
wohlfahrt@reichenbach-vogtl<strong>an</strong>d.de gestellt werden.<br />
Beate Wohlfahrt, SGL Zentrale Dienste<br />
Öffentliche Zustellung nach § 15 Abs.<br />
1 und 2 Sächsisches Verwaltungszustellungsgesetz<br />
für den Freistaat<br />
Sachsen(SächsVwZG)<br />
Für Herrn<br />
Torsten Waszkies<br />
zuletzt gemeldete Wohn<strong>an</strong>schrift:<br />
Gutenbergstraße 2 E<br />
08451 Crimmitschau<br />
liegen bei der Unteren Bauaufsicht der Stadt<br />
<strong>Reichenbach</strong> in 08468 <strong>Reichenbach</strong>, Markt 1,<br />
Zimmer 225 folgende Schriftstücke zur Abholung<br />
bereit :<br />
1. Änderungsbescheid zur Anordnung der<br />
Gebäudesicherung und Androhung der<br />
Ersatzvornahme vom 07.01.2008, Az: BÜ 08/<br />
06/01 für das Gebäude Liebaustraße 23 in 08468<br />
<strong>Reichenbach</strong>, Flurst.-Nr. 1879 v<br />
2. Kostenverfügung zum Änderungsbescheid vom<br />
09.01.2008<br />
3.Kostenbescheid vom 09.01.2008 für die<br />
Ersatzmaßnahme Absperrung der öffentlichen<br />
Verkehrsfläche vor dem Gebäude Liebaustraße 23<br />
in <strong>Reichenbach</strong>, Az Z 05/001<br />
Diese Schriftstücke können in der vorgen<strong>an</strong>nten<br />
Dienststelle<br />
Mo.-Fr. von 9.00 - 12.00 Uhr ,<br />
Mo.-Mi. von 13.00 – 16.00 Uhr und<br />
Do. von 13.00–18.00 Uhr in Empf<strong>an</strong>g genommen<br />
werden.<br />
Das Schreiben gilt mit dem Tag als zugestellt, <strong>an</strong><br />
dem seit dem Tag der Bek<strong>an</strong>ntmachung im<br />
„<strong>Reichenbach</strong>er Anzeiger“ zwei Wochen<br />
verstrichen sind<br />
(§ 15 Abs. 3 Satz 2 SächsVwZG)<br />
<strong>Reichenbach</strong>, den 04.03.2008<br />
Dieter Kießling<br />
Oberbürgermeister der Stadt <strong>Reichenbach</strong> im Vogtl<strong>an</strong>d<br />
Sitzungstermine städtischer Gremien<br />
Technischer Ausschuss<br />
Montag, 17. März, 19.00 Uhr, Rathaus, Markt 1<br />
Sozial-, Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss<br />
Montag, 31. März, 19.00 Uhr, Rathaus, Markt 1<br />
Stadtrat<br />
Montag, 07. April, 19.00 Uhr, Rathaus, Markt 1<br />
Die Tagesordnung für die jeweilige Sitzung hängt<br />
sieben Tage vor dem Termin der Sitzung im<br />
Schaukasten am Rathaus, Markt 1, öffentlich aus.<br />
<strong>Reichenbach</strong>er Anzeiger 3/08, 16.03. 2008<br />
Öffentliche Bek<strong>an</strong>ntmachung der Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt<br />
<strong>Reichenbach</strong> im Vogtl<strong>an</strong>d am 08. Juni 2008 sowie der etwaigen Neuwahl<br />
am 22. Juni 2008<br />
1. Am 08. Juni 2008 findet die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt <strong>Reichenbach</strong> im Vogtl<strong>an</strong>d<br />
statt. Eine etwaige Neuwahl findet am 22. Juni 2008 statt. Die Stelle des Oberbürgermeisters ist<br />
hauptamtlich.<br />
2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />
2.1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl frühestens am Tag nach dieser<br />
Bek<strong>an</strong>ntmachung und spätestens am 12. Mai 2008 bis 18.00 Uhr beim Vorsitzenden des<br />
Gemeindewahlausschusses der Stadt <strong>Reichenbach</strong> im Vogtl<strong>an</strong>d, Herrn Dr. Wolfram Paul, unter folgender<br />
Adresse schriftlich einzureichen:<br />
Stadtverwaltung <strong>Reichenbach</strong><br />
Zimmer 304<br />
Markt 1<br />
08468 <strong>Reichenbach</strong><br />
(Tel. 0 37 65 / 5 24 30 20)<br />
2.2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen und auch von Einzelbewerbern<br />
eingereicht werden. Je Wahlvorschlag ist nur ein Bewerber zulässig.<br />
2.3. Bei einer etwaigen Neuwahl des Oberbürgermeisters können Wahlvorschläge ab dem<br />
09. Juni 2008 bis spätestens 11. Juni 2008, 18.00 Uhr eingereicht werden. Wahlvorschläge<br />
für die erste Wahl gelten auch für die etwaige Neuwahl, sofern sie nicht bis 11. Juni 2008,<br />
18.00 Uhr zurückgenommen werden.<br />
3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge<br />
3.1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen.<br />
Wählbar zum Oberbürgermeister sind Deutsche i.S.d. Art.116 des Grundgesetzes, die das 21. Lebensjahr,<br />
aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen<br />
für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen.<br />
Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge des § 41<br />
Kommunalwahlgesetz (KomWG) und § 16 Kommunalwahlordnung (KomWO) entsprechen; die im §<br />
16 Abs. 3 KomWO gen<strong>an</strong>nten Unterlagen sind dem Wahlvorschlag beizufügen.<br />
Jeder Bewerber für die Wahl zum Oberbürgermeister hat eine schriftliche Erklärung gemäß § 41 Abs. 4<br />
KomWG abzugeben.<br />
3.2. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen und<br />
Zustimmungserklärungen sind in der<br />
Stadtverwaltung <strong>Reichenbach</strong><br />
Zimmer 303<br />
Markt 1<br />
08468 <strong>Reichenbach</strong><br />
während der allgemeinen Öffnungszeiten erhältlich.<br />
4. Hinweise auf Bestimmungen zu Unterstützungsunterschriften<br />
4.1. Jeder Wahlvorschlag muss von 100 zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages<br />
Wahlberechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden<br />
(Unterstützungsunterschriften).<br />
Ein Wahlberechtigter k<strong>an</strong>n nicht mehrere Wahlvorschläge unterstützen.<br />
4.2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlages im<br />
Bürgerbüro der Stadt <strong>Reichenbach</strong> im Vogtl<strong>an</strong>d<br />
Markt 7<br />
08468 <strong>Reichenbach</strong><br />
während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge,<br />
12. Mai 2008, 18.00 Uhr geleistet werden (Hinweis: auch am Pfingstmontag, 12. Mai 2008,<br />
in der Zeit von 16.00 - 18.00 Uhr im Rathaus, Markt 1, 08468 <strong>Reichenbach</strong>). Bei einer<br />
etwaigen Neuwahl können Unterstützungsunterschriften bis zum 11. Juni 2008, 18.00 Uhr<br />
geleistet werden.<br />
Die Wahlberechtigten haben sich auf Verl<strong>an</strong>gen auszuweisen.<br />
Wahlberechtigte, die infolge Kr<strong>an</strong>kheit oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung<br />
gehindert sind die Verwaltung aufzusuchen, können die Unterzeichnung durch Erklärung vor<br />
einem Beauftragten der Stadtverwaltung ersetzen. Sie haben dies beim Vorsitzenden des<br />
Gemeindewahlausschusses spätestens am siebten Tag vor Ablauf der Einreichungsfrist für<br />
Wahlvorschläge schriftlich zu be<strong>an</strong>tragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu<br />
machen.<br />
4.3. Der Wahlvorschlag einer Partei, die im Sächsischen L<strong>an</strong>dtag vertreten ist oder seit der letzten<br />
regelmäßigen Wahl im Stadtrat vertreten war, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt<br />
entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die<br />
Wählervereinigung Gewählten, die dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Einreichung <strong>an</strong>gehören,<br />
unterschrieben ist.<br />
<strong>Reichenbach</strong>, den 06.03.2008<br />
Dieter Kießling<br />
Oberbürgermeister<br />
Öffnungszeiten Bürgerbüro:<br />
Montag: 9.00 bis 16.00 Uhr<br />
Dienstag: 9.00 bis 18.00 Uhr<br />
Mittwoch: 9.00 bis 16.00 Uhr<br />
Donnerstag: 9.00 bis 18.00 Uhr<br />
Freitag: 9.00 bis 13.00 Uhr<br />
Samstag: 9.00 bis 12.00 Uhr<br />
7