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Bürgerpreis an Johannes Singer - Reichenbach

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- Ärzte, Zahnärzte, Kr<strong>an</strong>kenschwestern,<br />

Kinderkr<strong>an</strong>kenschwestern, Kr<strong>an</strong>kenpfleger und Hebammen,<br />

- Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker<br />

beschäftigen,<br />

- Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die<br />

unmittelbare persönliche Fürsorge für ihre Familie die<br />

Ausübung des Amts in besonderem Maße erschwert,<br />

- Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder<br />

es bis zum Ende der Amtsperiode vollendet haben würden,<br />

- Personen, die glaubhaft machen, dass die<br />

Ausübung des Amts für sie oder einen Dritten wegen<br />

Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer<br />

ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage<br />

eine besondere Härte bedeutet.<br />

Diese Personen können in die Vorschlagsliste<br />

aufgenommen werden, soweit sie nicht von ihrem<br />

Ablehnungsrecht Gebrauch machen.<br />

Die in der Vorschlagsliste aufgenommenen Personen,<br />

die nicht gewählt wurden, werden durch ein<br />

persönliches Absageschreiben des Richters beim<br />

Amtsgericht vom Ausg<strong>an</strong>g der Wahl unterrichtet.<br />

Anfragen zur Schöffenwahl können bei Beate<br />

Wohlfahrt, Sachgebiet Zentrale Dienste,<br />

Stadtverwaltung <strong>Reichenbach</strong>, Markt 1, Zimmer 308,<br />

Telefon (0 37 65) 5 24-10 30, E-Mail:<br />

wohlfahrt@reichenbach-vogtl<strong>an</strong>d.de gestellt werden.<br />

Beate Wohlfahrt, SGL Zentrale Dienste<br />

Öffentliche Zustellung nach § 15 Abs.<br />

1 und 2 Sächsisches Verwaltungszustellungsgesetz<br />

für den Freistaat<br />

Sachsen(SächsVwZG)<br />

Für Herrn<br />

Torsten Waszkies<br />

zuletzt gemeldete Wohn<strong>an</strong>schrift:<br />

Gutenbergstraße 2 E<br />

08451 Crimmitschau<br />

liegen bei der Unteren Bauaufsicht der Stadt<br />

<strong>Reichenbach</strong> in 08468 <strong>Reichenbach</strong>, Markt 1,<br />

Zimmer 225 folgende Schriftstücke zur Abholung<br />

bereit :<br />

1. Änderungsbescheid zur Anordnung der<br />

Gebäudesicherung und Androhung der<br />

Ersatzvornahme vom 07.01.2008, Az: BÜ 08/<br />

06/01 für das Gebäude Liebaustraße 23 in 08468<br />

<strong>Reichenbach</strong>, Flurst.-Nr. 1879 v<br />

2. Kostenverfügung zum Änderungsbescheid vom<br />

09.01.2008<br />

3.Kostenbescheid vom 09.01.2008 für die<br />

Ersatzmaßnahme Absperrung der öffentlichen<br />

Verkehrsfläche vor dem Gebäude Liebaustraße 23<br />

in <strong>Reichenbach</strong>, Az Z 05/001<br />

Diese Schriftstücke können in der vorgen<strong>an</strong>nten<br />

Dienststelle<br />

Mo.-Fr. von 9.00 - 12.00 Uhr ,<br />

Mo.-Mi. von 13.00 – 16.00 Uhr und<br />

Do. von 13.00–18.00 Uhr in Empf<strong>an</strong>g genommen<br />

werden.<br />

Das Schreiben gilt mit dem Tag als zugestellt, <strong>an</strong><br />

dem seit dem Tag der Bek<strong>an</strong>ntmachung im<br />

„<strong>Reichenbach</strong>er Anzeiger“ zwei Wochen<br />

verstrichen sind<br />

(§ 15 Abs. 3 Satz 2 SächsVwZG)<br />

<strong>Reichenbach</strong>, den 04.03.2008<br />

Dieter Kießling<br />

Oberbürgermeister der Stadt <strong>Reichenbach</strong> im Vogtl<strong>an</strong>d<br />

Sitzungstermine städtischer Gremien<br />

Technischer Ausschuss<br />

Montag, 17. März, 19.00 Uhr, Rathaus, Markt 1<br />

Sozial-, Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss<br />

Montag, 31. März, 19.00 Uhr, Rathaus, Markt 1<br />

Stadtrat<br />

Montag, 07. April, 19.00 Uhr, Rathaus, Markt 1<br />

Die Tagesordnung für die jeweilige Sitzung hängt<br />

sieben Tage vor dem Termin der Sitzung im<br />

Schaukasten am Rathaus, Markt 1, öffentlich aus.<br />

<strong>Reichenbach</strong>er Anzeiger 3/08, 16.03. 2008<br />

Öffentliche Bek<strong>an</strong>ntmachung der Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt<br />

<strong>Reichenbach</strong> im Vogtl<strong>an</strong>d am 08. Juni 2008 sowie der etwaigen Neuwahl<br />

am 22. Juni 2008<br />

1. Am 08. Juni 2008 findet die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt <strong>Reichenbach</strong> im Vogtl<strong>an</strong>d<br />

statt. Eine etwaige Neuwahl findet am 22. Juni 2008 statt. Die Stelle des Oberbürgermeisters ist<br />

hauptamtlich.<br />

2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

2.1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl frühestens am Tag nach dieser<br />

Bek<strong>an</strong>ntmachung und spätestens am 12. Mai 2008 bis 18.00 Uhr beim Vorsitzenden des<br />

Gemeindewahlausschusses der Stadt <strong>Reichenbach</strong> im Vogtl<strong>an</strong>d, Herrn Dr. Wolfram Paul, unter folgender<br />

Adresse schriftlich einzureichen:<br />

Stadtverwaltung <strong>Reichenbach</strong><br />

Zimmer 304<br />

Markt 1<br />

08468 <strong>Reichenbach</strong><br />

(Tel. 0 37 65 / 5 24 30 20)<br />

2.2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen und auch von Einzelbewerbern<br />

eingereicht werden. Je Wahlvorschlag ist nur ein Bewerber zulässig.<br />

2.3. Bei einer etwaigen Neuwahl des Oberbürgermeisters können Wahlvorschläge ab dem<br />

09. Juni 2008 bis spätestens 11. Juni 2008, 18.00 Uhr eingereicht werden. Wahlvorschläge<br />

für die erste Wahl gelten auch für die etwaige Neuwahl, sofern sie nicht bis 11. Juni 2008,<br />

18.00 Uhr zurückgenommen werden.<br />

3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge<br />

3.1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen.<br />

Wählbar zum Oberbürgermeister sind Deutsche i.S.d. Art.116 des Grundgesetzes, die das 21. Lebensjahr,<br />

aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen<br />

für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen.<br />

Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge des § 41<br />

Kommunalwahlgesetz (KomWG) und § 16 Kommunalwahlordnung (KomWO) entsprechen; die im §<br />

16 Abs. 3 KomWO gen<strong>an</strong>nten Unterlagen sind dem Wahlvorschlag beizufügen.<br />

Jeder Bewerber für die Wahl zum Oberbürgermeister hat eine schriftliche Erklärung gemäß § 41 Abs. 4<br />

KomWG abzugeben.<br />

3.2. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen und<br />

Zustimmungserklärungen sind in der<br />

Stadtverwaltung <strong>Reichenbach</strong><br />

Zimmer 303<br />

Markt 1<br />

08468 <strong>Reichenbach</strong><br />

während der allgemeinen Öffnungszeiten erhältlich.<br />

4. Hinweise auf Bestimmungen zu Unterstützungsunterschriften<br />

4.1. Jeder Wahlvorschlag muss von 100 zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages<br />

Wahlberechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden<br />

(Unterstützungsunterschriften).<br />

Ein Wahlberechtigter k<strong>an</strong>n nicht mehrere Wahlvorschläge unterstützen.<br />

4.2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlages im<br />

Bürgerbüro der Stadt <strong>Reichenbach</strong> im Vogtl<strong>an</strong>d<br />

Markt 7<br />

08468 <strong>Reichenbach</strong><br />

während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge,<br />

12. Mai 2008, 18.00 Uhr geleistet werden (Hinweis: auch am Pfingstmontag, 12. Mai 2008,<br />

in der Zeit von 16.00 - 18.00 Uhr im Rathaus, Markt 1, 08468 <strong>Reichenbach</strong>). Bei einer<br />

etwaigen Neuwahl können Unterstützungsunterschriften bis zum 11. Juni 2008, 18.00 Uhr<br />

geleistet werden.<br />

Die Wahlberechtigten haben sich auf Verl<strong>an</strong>gen auszuweisen.<br />

Wahlberechtigte, die infolge Kr<strong>an</strong>kheit oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung<br />

gehindert sind die Verwaltung aufzusuchen, können die Unterzeichnung durch Erklärung vor<br />

einem Beauftragten der Stadtverwaltung ersetzen. Sie haben dies beim Vorsitzenden des<br />

Gemeindewahlausschusses spätestens am siebten Tag vor Ablauf der Einreichungsfrist für<br />

Wahlvorschläge schriftlich zu be<strong>an</strong>tragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu<br />

machen.<br />

4.3. Der Wahlvorschlag einer Partei, die im Sächsischen L<strong>an</strong>dtag vertreten ist oder seit der letzten<br />

regelmäßigen Wahl im Stadtrat vertreten war, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt<br />

entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die<br />

Wählervereinigung Gewählten, die dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Einreichung <strong>an</strong>gehören,<br />

unterschrieben ist.<br />

<strong>Reichenbach</strong>, den 06.03.2008<br />

Dieter Kießling<br />

Oberbürgermeister<br />

Öffnungszeiten Bürgerbüro:<br />

Montag: 9.00 bis 16.00 Uhr<br />

Dienstag: 9.00 bis 18.00 Uhr<br />

Mittwoch: 9.00 bis 16.00 Uhr<br />

Donnerstag: 9.00 bis 18.00 Uhr<br />

Freitag: 9.00 bis 13.00 Uhr<br />

Samstag: 9.00 bis 12.00 Uhr<br />

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