Bildungsurlaub - Schwerte
Bildungsurlaub - Schwerte
Bildungsurlaub - Schwerte
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Hinweise zum Lesen<br />
Welche Abkürzungen und Symbole werden verwendet?<br />
➓ Vor- bzw.Rückgriffszusammenfassungmöglich<br />
C Bildungsangebote für Frauen<br />
barrierefrei, behindertenger. WC vorhanden<br />
AN Arbeitnehmer/-innen<br />
TN Teilnehmer/-innen<br />
HP Halbpension<br />
Ü Übernachtung<br />
Fr Frühstück<br />
VP Vollpension<br />
>> Hier erhalten Sie die <strong>Bildungsurlaub</strong>s-Broschüre<br />
Die <strong>Bildungsurlaub</strong>s-Broschüre erhalten Sie kostenlos bei den unten aufgeführten kommunalen Bildungsberatungsstellen<br />
und Volkshochschulen gegen Einsendung eines mit 1,45€ frankiertenDinA5-Rückumschlags.<br />
Aachen<br />
Bildungsberatung an der VHS Aachen<br />
Peterstraße 21-25 • 52062 Aachen<br />
Tel.: (0241) 4792-162<br />
Detmold<br />
Bildungsberatung an der VHS Detmold<br />
Krumme Straße 20 • 32756 Detmold<br />
Tel.: (05231) 977-232<br />
Dortmund<br />
Bildungsberatung an der VHS Dortmund<br />
Hansastraße 2-4 • 44137 Dortmund<br />
Tel.: (0231) 502 24 35<br />
Düsseldorf<br />
Bildungsberatung Düsseldorf<br />
Bertha von Suttner-Platz 1 • 40227 Düsseldorf<br />
Tel.: (0211) 899 34 99<br />
Gütersloh<br />
Bildungs- und Schulberatung Kreis Gütersloh<br />
Herzebrocker Straße 140, Kreishaus Gütersloh<br />
33334 Gütersloh<br />
Tel.: (05241) 85 15 06<br />
Hagen<br />
Volkshochschule Hagen<br />
Schwanenstraße 6-10 • 58089 Hagen<br />
Tel.: (02331) 207 35 38<br />
Köln<br />
Lernende Region – Orientierungsberatung<br />
Wiener Platz 2a • 51065 Köln<br />
(Liegt auch in allen Kölner VHS-Zweigstellen aus)<br />
Münster<br />
Bildungsberatung Münster<br />
Klemensstraße 10 • 48143 Münster<br />
Tel.: (0251) 492 40 66<br />
Verteiler für Personal- und Betriebsräte,Informations- und Beratungsstellen etc.<br />
Sie würden die Broschüre gern auslegen oder weiterverteilen?<br />
Gern schicken wir Ihnen regelmäßig<br />
nach Erscheinen eine Anzahl der Broschüren zu.<br />
Wir stellen Ihnen lediglich das Porto (je nach Menge<br />
3,60 bis 4,80 €) in Rechnung. Wir versenden je<br />
nach Wunsch Pakete à 10, 20 oder 50 Exemplaren.<br />
Informationen zum <strong>Bildungsurlaub</strong> auch bei:.<br />
Wenn Sie lediglich eine einzelne Broschüre wünschen,<br />
wenden Sie sich bitte an die oben genannten<br />
Bildungsberatungsstellen.<br />
Kontakt für Weiterverteiler:<br />
Mailen Sie an:<br />
EG@<strong>Bildungsurlaub</strong>.de<br />
>> Der Weg zum<br />
<strong>Bildungsurlaub</strong><br />
Am 1.1.2010 ist das novellierte Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz<br />
(AWbG) in Kraft getreten. Wer <strong>Bildungsurlaub</strong><br />
nehmen kann, wie man ihn beantragt, und welche<br />
Seminare anerkannt sind, beschreibt ausführlich die<br />
Broschüre „Der Weg zum <strong>Bildungsurlaub</strong> – Handreichung<br />
für ArbeitnehmerInnen zur Freistellung nach<br />
dem neuen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)“<br />
Der Weg zum <strong>Bildungsurlaub</strong><br />
Ein AWbG-Seminar liegt vor, wenn drei Voraussetzungen<br />
gegeben sind. Es muss sich erstens um politische<br />
oder berufliche Bildung handeln, es muss zweitens<br />
von einer anerkannten Einrichtung selber durchgeführt<br />
werden, und es muss drittens für jedermann<br />
zugänglich gewesen sein. Um als anspruchsberechtigter<br />
Arbeitnehmer an einem solchen Seminar teilzunehmen,<br />
also <strong>Bildungsurlaub</strong>zu machen, muss ein bestimmter<br />
Weg eingehalten werden.<br />
Werkann<strong>Bildungsurlaub</strong>inAnspruchnehmen?<br />
Anspruch auf 5 Tage <strong>Bildungsurlaub</strong> pro Jahr haben<br />
nach §§ 2, 3 AWbG Arbeiter und Angestellte, deren<br />
Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in<br />
Nordrhein-Westfalen haben, sowie Heimarbeiter,<br />
Gleichgestellte und arbeitnehmerähnliche Personen.<br />
Der Anspruch hängt ferner von der Betriebsgröße,<br />
sein Umfang von eventueller betrieblicher Weiterbildung<br />
ab. Der Anspruch aus zwei Jahren kann zusammengefasst<br />
werden. Während des <strong>Bildungsurlaub</strong>s<br />
darf der Arbeitnehmer keine dem Zweck der Arbeitnehmerweiterbildung<br />
zuwiderlaufende Erwerbstätigkeit<br />
ausüben. Für die Zeit des <strong>Bildungsurlaub</strong>s hat der<br />
Arbeitgeber die Arbeitsvergütung fortzuzahlen.<br />
Anspruchsberechtigung und Betriebsgröße<br />
Der Rechtsanspruch auf <strong>Bildungsurlaub</strong> besteht in Betrieben<br />
ab zehn Beschäftigten.<br />
Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten<br />
Für Arbeiter und Angestellte, die in Betrieben mit<br />
mehr als 50 Beschäftigten tätig sind, gibt es den <strong>Bildungsurlaub</strong><br />
ohne Einschränkung.<br />
Sonst gelten folgende Einschränkungen:<br />
Betriebe mit 10 bis 50 Beschäftigten<br />
Für Betriebe mit zehn bis 50 Beschäftigten gilt eine Belastungsgrenze<br />
von 10 %. Ein Anspruch auf die jährlichen<br />
<strong>Bildungsurlaub</strong>stage besteht für jeden Beschäftigten<br />
nur so lange, bis insgesamt 10 % der Beschäftigten<br />
pro Kalenderjahr für AWbG-<strong>Bildungsurlaub</strong> frei-<br />
des DGB-Bildungswerk NRW e.V., Düsseldorf. Auszüge<br />
daraus drucken wir auf den folgenden Seiten ab. Wir danken<br />
dem Autor, Dr. Reinold Mittag, und dem DGB-Bildungswerk<br />
NRW e.V., Düsseldorf für die freundliche<br />
Überlassung.<br />
© Alle Rechte bei DGB-Bildungswerk NRW e.V.,<br />
Düsseldorf<br />
gestellt worden sind. Ab dann gibt es im laufenden Kalenderjahr<br />
für alle Beschäftigten in diesem Betrieb<br />
keinen weiteren Rechtsanspruch auf die <strong>Bildungsurlaub</strong>stage<br />
dieses Jahres mehr. <strong>Bildungsurlaub</strong> kann<br />
zwar trotzdem beantragt werden, aber eine Teilnahme<br />
ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich<br />
so genehmigt. Es handelt sich dann um eine freiwillige<br />
Leistung des Arbeitgebers. Verweigert der Arbeitgeber<br />
die Freistellung oder antwortet er einfach<br />
nicht, dann gibt es hier keinen <strong>Bildungsurlaub</strong>. Der<br />
Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin muss für dieses<br />
Jahr verzichten und für das nächste Jahr eine <strong>Bildungsurlaub</strong>sveranstaltung<br />
aussuchen und hierfür möglichst<br />
rasch die <strong>Bildungsurlaub</strong>stage des nächsten Jahres<br />
beantragen, um bei den ersten 10 % zu sein.<br />
Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten<br />
Keinen Rechtsanspruch auf Freistellung gibt es in Betrieben<br />
mit weniger als zehn Beschäftigten. Dort ist<br />
<strong>Bildungsurlaub</strong> nur eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.<br />
<strong>Bildungsurlaub</strong> kann zwar auch im Kleinbetrieb<br />
beantragt werden, aber eine Teilnahme ist nur<br />
möglich, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich so<br />
genehmigt. Verweigert der Arbeitgeber im Kleinbetrieb<br />
die Freistellung oder antwortet er einfach nicht,<br />
dann gibt es hier keinen <strong>Bildungsurlaub</strong>.<br />
Wenn nun unklar ist, ob im eigenen Betrieb eine der<br />
genannten Grenzen gerade erreicht oder eben gerade<br />
noch nicht erreicht wurde, d.h. fraglich erscheint ob<br />
neun oder zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden<br />
bzw. 50 oder 51 Arbeitnehmer, sind Betriebsrat, Personalrat,<br />
Mitarbeitervertretung und Gewerkschaft auf<br />
Anfrage gerne behilflich.<br />
Wenn die Beschäftigtenzahl schwankt, d.h. in der Zeit<br />
des Antrags auf <strong>Bildungsurlaub</strong> Arbeitnehmer eingestellt<br />
oder entlassen werden, dürfte es wohl auf die Zahl<br />
der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer ankommen;<br />
dies ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt.