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Bildungsurlaub - Schwerte

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Hinweise zum Lesen<br />

Welche Abkürzungen und Symbole werden verwendet?<br />

➓ Vor- bzw.Rückgriffszusammenfassungmöglich<br />

C Bildungsangebote für Frauen<br />

barrierefrei, behindertenger. WC vorhanden<br />

AN Arbeitnehmer/-innen<br />

TN Teilnehmer/-innen<br />

HP Halbpension<br />

Ü Übernachtung<br />

Fr Frühstück<br />

VP Vollpension<br />

>> Hier erhalten Sie die <strong>Bildungsurlaub</strong>s-Broschüre<br />

Die <strong>Bildungsurlaub</strong>s-Broschüre erhalten Sie kostenlos bei den unten aufgeführten kommunalen Bildungsberatungsstellen<br />

und Volkshochschulen gegen Einsendung eines mit 1,45€ frankiertenDinA5-Rückumschlags.<br />

Aachen<br />

Bildungsberatung an der VHS Aachen<br />

Peterstraße 21-25 • 52062 Aachen<br />

Tel.: (0241) 4792-162<br />

Detmold<br />

Bildungsberatung an der VHS Detmold<br />

Krumme Straße 20 • 32756 Detmold<br />

Tel.: (05231) 977-232<br />

Dortmund<br />

Bildungsberatung an der VHS Dortmund<br />

Hansastraße 2-4 • 44137 Dortmund<br />

Tel.: (0231) 502 24 35<br />

Düsseldorf<br />

Bildungsberatung Düsseldorf<br />

Bertha von Suttner-Platz 1 • 40227 Düsseldorf<br />

Tel.: (0211) 899 34 99<br />

Gütersloh<br />

Bildungs- und Schulberatung Kreis Gütersloh<br />

Herzebrocker Straße 140, Kreishaus Gütersloh<br />

33334 Gütersloh<br />

Tel.: (05241) 85 15 06<br />

Hagen<br />

Volkshochschule Hagen<br />

Schwanenstraße 6-10 • 58089 Hagen<br />

Tel.: (02331) 207 35 38<br />

Köln<br />

Lernende Region – Orientierungsberatung<br />

Wiener Platz 2a • 51065 Köln<br />

(Liegt auch in allen Kölner VHS-Zweigstellen aus)<br />

Münster<br />

Bildungsberatung Münster<br />

Klemensstraße 10 • 48143 Münster<br />

Tel.: (0251) 492 40 66<br />

Verteiler für Personal- und Betriebsräte,Informations- und Beratungsstellen etc.<br />

Sie würden die Broschüre gern auslegen oder weiterverteilen?<br />

Gern schicken wir Ihnen regelmäßig<br />

nach Erscheinen eine Anzahl der Broschüren zu.<br />

Wir stellen Ihnen lediglich das Porto (je nach Menge<br />

3,60 bis 4,80 €) in Rechnung. Wir versenden je<br />

nach Wunsch Pakete à 10, 20 oder 50 Exemplaren.<br />

Informationen zum <strong>Bildungsurlaub</strong> auch bei:.<br />

Wenn Sie lediglich eine einzelne Broschüre wünschen,<br />

wenden Sie sich bitte an die oben genannten<br />

Bildungsberatungsstellen.<br />

Kontakt für Weiterverteiler:<br />

Mailen Sie an:<br />

EG@<strong>Bildungsurlaub</strong>.de<br />

>> Der Weg zum<br />

<strong>Bildungsurlaub</strong><br />

Am 1.1.2010 ist das novellierte Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz<br />

(AWbG) in Kraft getreten. Wer <strong>Bildungsurlaub</strong><br />

nehmen kann, wie man ihn beantragt, und welche<br />

Seminare anerkannt sind, beschreibt ausführlich die<br />

Broschüre „Der Weg zum <strong>Bildungsurlaub</strong> – Handreichung<br />

für ArbeitnehmerInnen zur Freistellung nach<br />

dem neuen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)“<br />

Der Weg zum <strong>Bildungsurlaub</strong><br />

Ein AWbG-Seminar liegt vor, wenn drei Voraussetzungen<br />

gegeben sind. Es muss sich erstens um politische<br />

oder berufliche Bildung handeln, es muss zweitens<br />

von einer anerkannten Einrichtung selber durchgeführt<br />

werden, und es muss drittens für jedermann<br />

zugänglich gewesen sein. Um als anspruchsberechtigter<br />

Arbeitnehmer an einem solchen Seminar teilzunehmen,<br />

also <strong>Bildungsurlaub</strong>zu machen, muss ein bestimmter<br />

Weg eingehalten werden.<br />

Werkann<strong>Bildungsurlaub</strong>inAnspruchnehmen?<br />

Anspruch auf 5 Tage <strong>Bildungsurlaub</strong> pro Jahr haben<br />

nach §§ 2, 3 AWbG Arbeiter und Angestellte, deren<br />

Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in<br />

Nordrhein-Westfalen haben, sowie Heimarbeiter,<br />

Gleichgestellte und arbeitnehmerähnliche Personen.<br />

Der Anspruch hängt ferner von der Betriebsgröße,<br />

sein Umfang von eventueller betrieblicher Weiterbildung<br />

ab. Der Anspruch aus zwei Jahren kann zusammengefasst<br />

werden. Während des <strong>Bildungsurlaub</strong>s<br />

darf der Arbeitnehmer keine dem Zweck der Arbeitnehmerweiterbildung<br />

zuwiderlaufende Erwerbstätigkeit<br />

ausüben. Für die Zeit des <strong>Bildungsurlaub</strong>s hat der<br />

Arbeitgeber die Arbeitsvergütung fortzuzahlen.<br />

Anspruchsberechtigung und Betriebsgröße<br />

Der Rechtsanspruch auf <strong>Bildungsurlaub</strong> besteht in Betrieben<br />

ab zehn Beschäftigten.<br />

Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten<br />

Für Arbeiter und Angestellte, die in Betrieben mit<br />

mehr als 50 Beschäftigten tätig sind, gibt es den <strong>Bildungsurlaub</strong><br />

ohne Einschränkung.<br />

Sonst gelten folgende Einschränkungen:<br />

Betriebe mit 10 bis 50 Beschäftigten<br />

Für Betriebe mit zehn bis 50 Beschäftigten gilt eine Belastungsgrenze<br />

von 10 %. Ein Anspruch auf die jährlichen<br />

<strong>Bildungsurlaub</strong>stage besteht für jeden Beschäftigten<br />

nur so lange, bis insgesamt 10 % der Beschäftigten<br />

pro Kalenderjahr für AWbG-<strong>Bildungsurlaub</strong> frei-<br />

des DGB-Bildungswerk NRW e.V., Düsseldorf. Auszüge<br />

daraus drucken wir auf den folgenden Seiten ab. Wir danken<br />

dem Autor, Dr. Reinold Mittag, und dem DGB-Bildungswerk<br />

NRW e.V., Düsseldorf für die freundliche<br />

Überlassung.<br />

© Alle Rechte bei DGB-Bildungswerk NRW e.V.,<br />

Düsseldorf<br />

gestellt worden sind. Ab dann gibt es im laufenden Kalenderjahr<br />

für alle Beschäftigten in diesem Betrieb<br />

keinen weiteren Rechtsanspruch auf die <strong>Bildungsurlaub</strong>stage<br />

dieses Jahres mehr. <strong>Bildungsurlaub</strong> kann<br />

zwar trotzdem beantragt werden, aber eine Teilnahme<br />

ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich<br />

so genehmigt. Es handelt sich dann um eine freiwillige<br />

Leistung des Arbeitgebers. Verweigert der Arbeitgeber<br />

die Freistellung oder antwortet er einfach<br />

nicht, dann gibt es hier keinen <strong>Bildungsurlaub</strong>. Der<br />

Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin muss für dieses<br />

Jahr verzichten und für das nächste Jahr eine <strong>Bildungsurlaub</strong>sveranstaltung<br />

aussuchen und hierfür möglichst<br />

rasch die <strong>Bildungsurlaub</strong>stage des nächsten Jahres<br />

beantragen, um bei den ersten 10 % zu sein.<br />

Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten<br />

Keinen Rechtsanspruch auf Freistellung gibt es in Betrieben<br />

mit weniger als zehn Beschäftigten. Dort ist<br />

<strong>Bildungsurlaub</strong> nur eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.<br />

<strong>Bildungsurlaub</strong> kann zwar auch im Kleinbetrieb<br />

beantragt werden, aber eine Teilnahme ist nur<br />

möglich, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich so<br />

genehmigt. Verweigert der Arbeitgeber im Kleinbetrieb<br />

die Freistellung oder antwortet er einfach nicht,<br />

dann gibt es hier keinen <strong>Bildungsurlaub</strong>.<br />

Wenn nun unklar ist, ob im eigenen Betrieb eine der<br />

genannten Grenzen gerade erreicht oder eben gerade<br />

noch nicht erreicht wurde, d.h. fraglich erscheint ob<br />

neun oder zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden<br />

bzw. 50 oder 51 Arbeitnehmer, sind Betriebsrat, Personalrat,<br />

Mitarbeitervertretung und Gewerkschaft auf<br />

Anfrage gerne behilflich.<br />

Wenn die Beschäftigtenzahl schwankt, d.h. in der Zeit<br />

des Antrags auf <strong>Bildungsurlaub</strong> Arbeitnehmer eingestellt<br />

oder entlassen werden, dürfte es wohl auf die Zahl<br />

der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer ankommen;<br />

dies ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt.

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