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Zuletzt – Neuerungen ab 1. Januar 2008<br />

Von Monika Renfer. Quelle: Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft<br />

Unfallversicherung. Der Bundesrat hat<br />

beschlossen, den bisherigen Höchstbetrag<br />

des UVG-Verdienstes von 106‘800 Franken<br />

auf 126‘000 Franken pro Person und<br />

Jahr anzuheben. Die Anpassung erfolgt<br />

automatisch. Bei der UVG-Zusatzversicherung<br />

werden für die obligatorisch versicherten<br />

Personen die bis anhin begrenzten<br />

Lohnteile auf den Höchstbetrag von<br />

126‘000 Franken heraufgesetzt. Ebenso<br />

werden für die obligatorisch versicherten<br />

Personen die über 126‘000 Franken pro<br />

Person und Jahr hinausgehenden Lohnteile<br />

bis zu dem in der Police vorgesehenen<br />

Maximalbetrag berücksichtigt.<br />

Säule 3a. Zur Förderung der Arbeitsmarktbeteiligung<br />

älterer Arbeitnehmender<br />

hat der Bundesrat beschlossen, dass Personen,<br />

die über das ordentliche Rentenalter<br />

hinaus erwerbstätig sind, den Bezug der<br />

Altersleistung der Säule 3a bis zur Aufgabe<br />

der Erwerbstätigkeit, höchstens aber fünf<br />

Jahre, aufschieben können. Somit können<br />

diese Personen über das AHV-Rentenalter<br />

hinaus in der Säule 3a steuerbegünstigt<br />

vorsorgen. Die maximale Abzugsberechtigung<br />

für Beiträge an die Säule 3a bleibt<br />

unverändert. Das heisst für Steuerpflichtige<br />

mit 2. Säule 6‘365 Franken, für jene<br />

ohne 2. Säule 31‘824 Franken.<br />

Zinssätze der Direkten Bundessteuer.<br />

Die Zinssätze der Direkten Bundessteuer<br />

sind um 0,5 Prozent gegenüber dem Kalenderjahr<br />

2007 angepasst worden. Der<br />

Vergütungszins für Vorauszahlungen beträgt<br />

ab dem 1. Januar 2008 1.5 Prozent,<br />

jener für Verzugs- und Rückerstattungszins<br />

4.0 Prozent. Aufgrund der geringen<br />

Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für<br />

Berufskosten sowie die Bewertung von Naturalbezügen<br />

keine Änderungen. Zudem<br />

wird kein Ausgleich der Folgen der kalten<br />

Progression* ausgeglichen, da die Limite<br />

von 7 Prozent nicht erreicht worden ist.<br />

(*Definition kalte Progression: Als <strong>Kalt</strong>e<br />

Progression wird ein – nur über mehrere<br />

Jahre hinweg zu beobachtender und durch<br />

die Steuerprogression bedingter Anstieg<br />

der realen Steuerlast bezeichnet.)<br />

Revision Gesellschaftsrecht. Der Bundesrat<br />

hat am 17. Oktober 2007 die umfassende<br />

Revision des Gesellschaftsrechts,<br />

die das GmbH-Recht modernisiert und die<br />

Revisionspflicht für alle Unternehmen neu<br />

regelt, verabschiedet. Zudem hat er die<br />

totalrevidierte Handelsregisterverordnung<br />

mit den erforderlichen Ausführungsbestimmungen<br />

verabschiedet, die auf den 1.<br />

Januar 2008 in Kraft tritt. Wir werden unsere<br />

davon betroffenen Kunden im Frühjahr<br />

2008 in einem Schreiben entsprechend<br />

informieren und die zu ändernden<br />

Punkte thematisieren.<br />

Interview mit unseren neuen 1. Lehrjahrstiften: Gabriela Röllin und Gerry Strasser<br />

Gabi, mit der Lehre fängt ein neuer Abschnitt<br />

in deinem Leben an. Was hast du<br />

vorher gemacht? Ich habe in Volketswil<br />

die Sekundarschule A absolviert. Ebenfalls<br />

habe ich die Kantonsschule für drei<br />

Semester besucht, bevor ich mich in die<br />

Sekundarschule eingliedern ließ. Dank<br />

meiner «Kantizeit» durfte ich Prüfungsfrei<br />

in die BMS übertreten.<br />

Gerry, du hast auch das Gymnasium besucht,<br />

musstest aber für die BMS eine Aufnahmeprüfung<br />

bestehen, wieso? Ich habe<br />

nach meiner Sekundarzeit in Frauenfeld an<br />

die Maturitätsschule der AKAD in Oerlikon<br />

gewechselt. Nach einiger Zeit wusste<br />

ich, dass ich lieber eine Lehre absolvieren<br />

will. Die AKAD wurde jedoch nicht anerkannt,<br />

da sie keine staatliche Schule ist.<br />

Gabi, hast du den Übertritt von der Schulzeit<br />

ins Berufsleben als schwierig empfunden?<br />

Nein, gar nicht. Schliesslich war<br />

es eine gewünschte Umstellung. Und die<br />

Schule begleitet mich noch immer zwei<br />

Tage die Woche. Kombiniert mit der Arbeit<br />

entsteht so ein Paket, welches mich<br />

rundum zufrieden stellt.<br />

Wie sieht es bei dir aus Gerry, bist du auch<br />

zufrieden? Ja, absolut. Die Schule abzubrechen<br />

und eine Lehre zu beginnen war<br />

die beste Entscheidung, die ich treffen<br />

konnte. Jedoch hat sich viel verändert in<br />

meinem Leben, da ich parallel zum Lehrbeginn<br />

meine Karriere im Spitzensport als<br />

Schwimmer beendet habe.<br />

Gabi, wie sehen deine Ziele, Hoffnungen<br />

und Erwartungen für die nächsten drei<br />

Jahre aus? Primär gilt es natürlich die<br />

Lehre und die BMS erfolgreich abzuschliessen.<br />

Das Team hier ist sehr motivierend.<br />

Es gefällt mir sehr gut. Deshalb<br />

erhoffe ich mir auch im menschlichen Bereich<br />

profitieren zu können. Ausserdem<br />

erwarte ich durch den Aufbruch in die<br />

Arbeitswelt persönlich zu reifen und neue<br />

Seiten an mir zu entdecken.<br />

Gerry, gibt’s auch neue Seiten an dir zu<br />

entdecken? Ich denke es gibt immer neue<br />

Seiten zu entdecken. Ich kannte vorhin nur<br />

das Schülerdasein und das Sportlerleben.<br />

Die Arbeitswelt ist etwas ganz anderes<br />

und so bringt sie auch ganz andere Seiten<br />

in mir zum Vorschein. Wichtig ist jedoch,<br />

dass neben dem Spass an der Arbeit das<br />

Hauptziel konsequent verfolgt wird, nämlich<br />

eine ausgezeichnete Lehre und BMS<br />

abzulegen.<br />

Genug von der Arbeit. Gabi, wofür schlägt<br />

dein Herz abseits von PC und Kopiergerät?<br />

In meiner Freizeit reite ich viel. Ich<br />

habe viermal die Woche Voltigier-Training.<br />

Ich bin in einem Verein und betreibe<br />

diesen Sport auf Wettkampfniveau. Ebenfalls<br />

gebe ich dem Nachwuchs noch ein<br />

wenig Training.<br />

Und bei dir Gerry, wie gestaltest du deine<br />

Freizeit? Ganz ohne Wasser geht’s bei<br />

mir dann doch nicht. Ich gebe dreimal die<br />

Woche dem Frauenfelder Schwimmnachwuchs<br />

Training. Außerdem habe ich mit<br />

dem Wasserball spielen begonnen, was<br />

mir sehr Spass macht.<br />

Newsletter Nr. 11<br />

Steuerliche Behandlung<br />

von Liegenschaftskosten<br />

im Kanton Zürich<br />

Praxisänderung der AHV<br />

betr. Geschäftsverluste<br />

Vorzeitige Pensionierung<br />

Freizügigkeitsleistungen<br />

neu als Teil der Schweiz.<br />

Sozialversicherungen<br />

Zuletzt – Neuerungen<br />

ab 1. Januar 2008<br />

Unsere neuen 1. Lehrjahrstifte:<br />

Gabriela Röllin<br />

und Gerry Strasser<br />

Besuchen Sie unsere neue Website!


Steuerliche Behandlung von Liegenschaftskosten im Kanton Zürich<br />

Von Michael Habegger. Quelle: Merkblatt Kantonales Steueramt, aus Praktischer Erfahrung<br />

Abzugsfähige Unterhaltskosten oder nicht<br />

abzugsfähige Investitionen? Im Kanton<br />

Zürich befinden sich rund 180‘000 Liegenschaften,<br />

welche zum grössten Teil<br />

selbst genutzt sind. Die steuerliche Behandlung<br />

des Liegenschaftenunterhalts<br />

betrifft damit eine erhebliche Anzahl von<br />

steuerpflichtigen Personen.<br />

Damit das Einschätzungsverfahren beschleunigt<br />

und die Rechtssicherheit auf<br />

Seiten der Steuerpflichtigen erhöht werden<br />

kann, hat das Kantonale Steueramt am<br />

31. August 2006 das Merkblatt «über die<br />

steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten<br />

für den Unterhalt und die Verwaltung von<br />

Liegenschaften» erlassen und auf den 1.<br />

Januar 2007 in Kraft gesetzt.<br />

Ob es sich bei den Kosten um werterhaltende<br />

und abzugsfähige oder wertvermehrende<br />

und demzufolge nicht abzugsfähige<br />

Unterhaltskosten handelt, lässt sich wie<br />

folgt umschreiben:<br />

Werterhaltende Aufwendungen (abzugsfähig).<br />

Aufwendungen für den Liegenschaftenunterhalt<br />

sind abzugsfähig,<br />

wenn sie der Erhaltung der bisherigen<br />

Werte dienen. Dabei bleibt eine Liegenschaft<br />

in ihrer Gestaltung und Zweckbestimmung<br />

unverändert. Abzugsfähige<br />

Unterhaltsaufwendungen weisen die Eigenschaft<br />

auf, dass sie nach gewissen Zeitabständen<br />

erneut zu tätigen sind.<br />

Praxisänderung der AHV betr. Geschäftsverluste<br />

Von Monika Zwirner. Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen<br />

Am 28. Dezember 2006 wurde mit dem<br />

Urteil H162/05 ein Meilenstein betreffend<br />

der Verrechnung von Geschäftsverlusten<br />

mit der AHV gelegt. Bis anhin konnten die<br />

eingetretenen und verbuchten Geschäftsverluste<br />

nur innerhalb der Beitragsjahre<br />

verrechnet werden. Die Verrechnung mit<br />

dem Einkommen vorangehender Jahre<br />

Wertvermehrende Aufwendungen<br />

(nicht abzugsfähig). Wertvermehrende<br />

Aufwendungen sind solche, welche die<br />

Liegenschaft dauernd in einen besseren<br />

Zustand versetzen, d.h. die Liegenschaft<br />

in den Standard einer besseren ausgestatteten,<br />

wertvolleren Liegenschaft aufrücken<br />

lassen. Vergleichsmassstab bildet<br />

dabei nicht der Wert der Liegenschaft<br />

insgesamt, sondern derjenige der jeweils<br />

ersetzten Installation.<br />

Einschränkung (Dumont-Praxis). Bei<br />

Aufwendungen zur Instandstellung einer<br />

neuerworbenen, bisher im Unterhalt vernachlässigten<br />

Liegenschaft (sog. Dumont-<br />

Praxis) ist grosse Vorsicht geboten. Hier<br />

können in den ersten 5 Jahren seit dem<br />

Erwerb nicht alle Unterhaltskosten steuerlich<br />

geltend gemacht werden. Der Gesetzgeber<br />

definiert diese Auslagen teilweise<br />

als sog. anschaffungsnahe und wertvermehrende<br />

Aufwendungen, welche nicht<br />

voll sondern nur reduziert oder überhaupt<br />

nicht abgezogen werden können. Es lohnt<br />

sich als also im Speziellen, bei neuerworbenen<br />

Liegenschaften genau zu prüfen,<br />

welche Aufwendungen zum Abzug zugelassen<br />

werden und welche schlussendlich<br />

als Investitionen und demnach als nicht<br />

abzugsfähig gelten.<br />

Die Dumont-Praxis bezweckt, den Eigentümer,<br />

der eine renovierungsbedürftige<br />

Liegenschaft kauft, steuerlich nicht besser<br />

zu stellen als denjenigen Eigentümer, der<br />

ein bereits renoviertes Grundstück zu einem<br />

entsprechend höheren Preis erworben hat.<br />

war nicht möglich. Mit dem neuen Urteil<br />

muss die Praxis nun geändert werden.<br />

Bei der Ermittlung des Einkommens aus<br />

selbständiger Erwerbstätigkeit können die<br />

Verluste von sieben der Beitragsperiode<br />

vorangegangenen Geschäftsabschlüsse abgezogen<br />

werden, sofern sie nicht bereits in<br />

diesen Jahren berücksichtigt worden sind.<br />

Wenn die wertvermehrenden und werterhaltenden<br />

Aufwendungen ausgeschieden<br />

sind, muss überprüft werden, ob die Pauschale<br />

von 20% des jährlichen Eigenmiet-<br />

wertes eventuell höher ausfällt. Das Steuergesetz<br />

lässt den Steuerpflichtigen nämlich<br />

die Wahl, von Jahr zu Jahr entweder<br />

die effektiven Unterhaltskosten oder die<br />

Pauschale anzuwenden.<br />

Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass<br />

sich die Einschätzungspraxis des Kantonalen<br />

Steueramtes verschärft hat. Deshalb<br />

hier noch einige Hinweise des Praktikers:<br />

Bei grösseren Renovationen und vor allem<br />

bei Umbauten unbedingt mit Fotos und<br />

Bauplänen festhalten, wie sich der Zustand<br />

der Liegenschaft verändert hat. Es<br />

sollte jederzeit möglich sein, zu dokumentieren<br />

wie die Liegenschaft vor und nach<br />

den Veränderungen ausgesehen hat. Des<br />

weiteren kann es sinnvoll sein, bei grossen<br />

Renovationen die Aufwendungen auf zwei<br />

Steuerjahre zu verteilen damit die Progression<br />

gebrochen werden kann oder gar im<br />

schlimmsten Fall verhindert wird, dass die<br />

Aufwendungen zu einem gesamthaft negativen<br />

steuerbaren Einkommen führen (keine<br />

Verlustverrechnung auf spätere Jahre).<br />

Der Bundesrat hat sich am 7. Nov. 2007<br />

für die Abschaffung der Dumont-Praxis<br />

auf Bundes- und Kantonsebene ausgesprochen.<br />

Der Nationalrat wird sich diesem<br />

Thema am 13. Dez. 2007 annehmen. Eine<br />

Abschaffung der Dumont-Praxis ist frühstens<br />

auf den 1. Januar 2009 vorgesehen.<br />

Bei Fragen zögern Sie bitte nicht, uns zu<br />

kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.<br />

Vorzeitige Pensionierung<br />

Von Assuris AG, Daniel <strong>Gubser</strong>, Telefon 043 444 21 61<br />

Umfragen zeigen es immer wieder: mehr<br />

als die Hälfte der Schweizerinnen und<br />

Schweizer möchten sich vorzeitig aus dem<br />

Berufsleben zurückziehen. Eine Frühpensionierung<br />

bedeutet, gewisse Einbussen<br />

beim Renteneinkommen aus der AHV<br />

und der beruflichen Vorsorge in Kauf zu<br />

nehmen. Wer an einen vorzeitigen Ruhestand<br />

denkt, sollte seine Einkommens-<br />

lücke kennen und wissen, wie er diese<br />

Lücke schliessen kann. Eine frühzeitige<br />

Finanzplanung ist der Schlüssel dazu.<br />

Finanzielle Konsequenzen einer Frühpensionierung.<br />

Bei einer Frühpensionierung<br />

fehlen Beitragsjahre für die berufliche<br />

Altersvorsorge. Das heisst, die Sparbeiträge<br />

des Arbeitnehmers und Arbeitgebers<br />

fallen weg, sowie die Verzinsung des Altersguthaben.<br />

Da der Lohn am Ende des<br />

Erwerbslebens in aller Regel den Zenit<br />

erreicht und der prozentuale Sparbeitrag<br />

am höchsten ist, sind es genau diese Jahre,<br />

wo am meisten für den 3. Lebensabschnitt<br />

angespart wird und somit bei einer frühzeitigen<br />

Erwerbsaufgabe besonders ins<br />

Gewicht fallen. Die AHV-Rente kann um<br />

max. zwei Jahre vorbezogen werden, was<br />

wiederum mit einer Kürzung der Altersrente<br />

verbunden ist. Hingegen bleibt die<br />

Beitragspflicht bei der AHV bestehen. Die<br />

Beitragshöhe wird von den laufenden Renten<br />

und dem privaten Vermögen berechnet.<br />

Im Rahmen des Abkommens über die Personenfreizügigkeit<br />

zwischen den Staaten<br />

der Europäischen Gemeinschaft und der<br />

Schweiz, hat die Schweiz EU-Recht übernommen.<br />

Der obligatorische Bereich der<br />

beruflichen Vorsorge wurde in diesem Zusammenhang<br />

als Teil der schweizerischen<br />

Sozialversicherungen definiert.<br />

Die bedeutendste Auswirkung des EU-<br />

Rechts auf die berufliche Vorsorge betrifft<br />

die Überweisung von Freizügigkeitsleistungen<br />

bei der endgültigen Ausreise in einen<br />

EU- bzw. EFTA-Staat.<br />

Ein Beispiel. Alleinstehender Mann, Nettolohn<br />

CHF 100‘000.–, vers. BVG-Lohn<br />

CHF 75’000.–, Pensionierung mit 62:<br />

Berechn. der Einkommenseinbusse bis 65<br />

Wegfall Nettolohn 300‘000<br />

AHV-Rente (1) - 45‘820<br />

BVG-Rente (2) - 111‘600<br />

Einkommenseinbusse vor Steuern 142’580<br />

./. Steuerersparnis (3) - 28’520<br />

Nettoeinbusse 114’060<br />

Berechnung der AHV-Kosten bis 65<br />

AHV-Beiträge als<br />

Nichterwerbstätiger (4) 5’760<br />

./. Steuerersparnis (3) - 1’150<br />

Netto AHV-Kosten 4’610<br />

Berechnung der Rentenkürzung<br />

Lebenslängliche Kürzung der<br />

AHV-Rente p.a. 3’610<br />

Lebensl. Kürzung der PK-Rente p.a. 9’800<br />

Rentenkürzung total vor Steuern 13’410<br />

./. Steuerersparnis (3) 2’680<br />

Lebensl. Rentenkürz. netto p.a. 10’730<br />

Entspricht einem Kapital von (5) 214’600<br />

Finanzierungslücke Total 333’270<br />

(1) Annahme: maximal AHV-Rente, Vorbezug um<br />

zwei Jahre. (2) Bei einer Vollrente von CHF 40‘800.–<br />

und einer Kürzung des Rentensatzes um 0.2% pro<br />

Vorbezugsjahr. (3) Bei einem Durchschnittssteuersatz<br />

von 20%. (4) Berechnung auf Basis 20-fachem<br />

Renteneinkommen plus Vermögen (Annahme<br />

CHF 1 Mio.). (5) Kapitalisierungszinssatz von 5%.<br />

Seit dem 1. Juni 2007 kann im Falle eines<br />

Wegzugs aus der Schweiz in ein EU/<br />

EFTA-Land* nur noch der nicht obligatorische<br />

Anteil aus Pensionskassenguthaben<br />

ausbezahlt werden, falls der betreffende<br />

EU/EFTA-Staat über eine obligatorische<br />

Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung<br />

verfügt. Die Freizügigkeitsleistung<br />

muss auf ein Freizügigkeitskonto<br />

oder eine Freizügigkeitspolice übertragen<br />

werden. Als Verbindungs- bzw. Kooperationsstelle<br />

zwischen den betroffenen Versicherungsorganen<br />

im In- und Ausland ist<br />

der BVG-Sicherheitsfonds zuständig.<br />

Je früher Sie die Einkommenslücke erkennen,<br />

desto eher wird es Ihnen gelingen,<br />

die fehlenden Mittel anzusparen. Wer erst<br />

kurz vor der Pensionierung merkt, dass<br />

sein Einkommen und sein Vermögen nicht<br />

ausreicht, muss den Gürtel im Alter wohl<br />

oder übel enger schnallen oder kann sich<br />

eine Frühpensionierung gar nicht erst leisten.<br />

Die Frage stellt sich, wie kann ich die Finanzielle<br />

Lücke ganz oder teilweise schliessen.<br />

Gut ist beraten, wer das steuerbegünstigte<br />

Sparen in Betracht zieht. Einkäufe in die<br />

Pensionskasse und das Sparen 3a eignen<br />

sich besonders gut für dieses Ziel. Geht es<br />

auf die Pensionierung zu, sollten folgende<br />

Punkte analysiert werden:<br />

■ Vorbezug der AHV-Rente<br />

■ Kapital/Rente aus der Pensionskasse<br />

■ Reduktion der Hypothek<br />

■ Absicherung der Familie<br />

■ Vermögensanlage<br />

■ Lebenshaltungs-Budget<br />

■ Steuern<br />

Eine Frühpensionierung ist ein komplexes<br />

Unterfangen und es gibt keine Patentlösungen.<br />

Es empfiehlt sich in jedem Fall,<br />

sich von einem unabhängigen Finanzplaner<br />

beraten zu lassen. Eine professionelle<br />

Beratung ist gut investiertes Geld.<br />

Freizügigkeitsleistungen neu als Teil der Schweiz. Sozialversicherung ab 1.6.07<br />

Von Monika Renfer. Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen<br />

*EU-Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland,<br />

Finnland, Frankreich, Griechenland,<br />

Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg,<br />

Niederlande, Österreich, Portugal,<br />

Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen,<br />

Malta, Polen, Slowakei, Slowenien,<br />

Tschechische Republik, Ungarn, Zypern<br />

(Bulgarien und Rumänien sind zwar am<br />

1.1.2007 in die EU eingetreten, das Freizügigkeitsabkommen<br />

wurde aber noch nicht<br />

auf diese Staaten ausgeweitet, so dass diese<br />

zur Zeit als Drittstaaten zu betrachten<br />

sind.) EFTA-Länder: Fürstentum Liechtenstein,<br />

Island, Norwegen, Schweiz

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