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Zuletzt – Neuerungen ab 1. Januar 2008<br />
Von Monika Renfer. Quelle: Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft<br />
Unfallversicherung. Der Bundesrat hat<br />
beschlossen, den bisherigen Höchstbetrag<br />
des UVG-Verdienstes von 106‘800 Franken<br />
auf 126‘000 Franken pro Person und<br />
Jahr anzuheben. Die Anpassung erfolgt<br />
automatisch. Bei der UVG-Zusatzversicherung<br />
werden für die obligatorisch versicherten<br />
Personen die bis anhin begrenzten<br />
Lohnteile auf den Höchstbetrag von<br />
126‘000 Franken heraufgesetzt. Ebenso<br />
werden für die obligatorisch versicherten<br />
Personen die über 126‘000 Franken pro<br />
Person und Jahr hinausgehenden Lohnteile<br />
bis zu dem in der Police vorgesehenen<br />
Maximalbetrag berücksichtigt.<br />
Säule 3a. Zur Förderung der Arbeitsmarktbeteiligung<br />
älterer Arbeitnehmender<br />
hat der Bundesrat beschlossen, dass Personen,<br />
die über das ordentliche Rentenalter<br />
hinaus erwerbstätig sind, den Bezug der<br />
Altersleistung der Säule 3a bis zur Aufgabe<br />
der Erwerbstätigkeit, höchstens aber fünf<br />
Jahre, aufschieben können. Somit können<br />
diese Personen über das AHV-Rentenalter<br />
hinaus in der Säule 3a steuerbegünstigt<br />
vorsorgen. Die maximale Abzugsberechtigung<br />
für Beiträge an die Säule 3a bleibt<br />
unverändert. Das heisst für Steuerpflichtige<br />
mit 2. Säule 6‘365 Franken, für jene<br />
ohne 2. Säule 31‘824 Franken.<br />
Zinssätze der Direkten Bundessteuer.<br />
Die Zinssätze der Direkten Bundessteuer<br />
sind um 0,5 Prozent gegenüber dem Kalenderjahr<br />
2007 angepasst worden. Der<br />
Vergütungszins für Vorauszahlungen beträgt<br />
ab dem 1. Januar 2008 1.5 Prozent,<br />
jener für Verzugs- und Rückerstattungszins<br />
4.0 Prozent. Aufgrund der geringen<br />
Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für<br />
Berufskosten sowie die Bewertung von Naturalbezügen<br />
keine Änderungen. Zudem<br />
wird kein Ausgleich der Folgen der kalten<br />
Progression* ausgeglichen, da die Limite<br />
von 7 Prozent nicht erreicht worden ist.<br />
(*Definition kalte Progression: Als <strong>Kalt</strong>e<br />
Progression wird ein – nur über mehrere<br />
Jahre hinweg zu beobachtender und durch<br />
die Steuerprogression bedingter Anstieg<br />
der realen Steuerlast bezeichnet.)<br />
Revision Gesellschaftsrecht. Der Bundesrat<br />
hat am 17. Oktober 2007 die umfassende<br />
Revision des Gesellschaftsrechts,<br />
die das GmbH-Recht modernisiert und die<br />
Revisionspflicht für alle Unternehmen neu<br />
regelt, verabschiedet. Zudem hat er die<br />
totalrevidierte Handelsregisterverordnung<br />
mit den erforderlichen Ausführungsbestimmungen<br />
verabschiedet, die auf den 1.<br />
Januar 2008 in Kraft tritt. Wir werden unsere<br />
davon betroffenen Kunden im Frühjahr<br />
2008 in einem Schreiben entsprechend<br />
informieren und die zu ändernden<br />
Punkte thematisieren.<br />
Interview mit unseren neuen 1. Lehrjahrstiften: Gabriela Röllin und Gerry Strasser<br />
Gabi, mit der Lehre fängt ein neuer Abschnitt<br />
in deinem Leben an. Was hast du<br />
vorher gemacht? Ich habe in Volketswil<br />
die Sekundarschule A absolviert. Ebenfalls<br />
habe ich die Kantonsschule für drei<br />
Semester besucht, bevor ich mich in die<br />
Sekundarschule eingliedern ließ. Dank<br />
meiner «Kantizeit» durfte ich Prüfungsfrei<br />
in die BMS übertreten.<br />
Gerry, du hast auch das Gymnasium besucht,<br />
musstest aber für die BMS eine Aufnahmeprüfung<br />
bestehen, wieso? Ich habe<br />
nach meiner Sekundarzeit in Frauenfeld an<br />
die Maturitätsschule der AKAD in Oerlikon<br />
gewechselt. Nach einiger Zeit wusste<br />
ich, dass ich lieber eine Lehre absolvieren<br />
will. Die AKAD wurde jedoch nicht anerkannt,<br />
da sie keine staatliche Schule ist.<br />
Gabi, hast du den Übertritt von der Schulzeit<br />
ins Berufsleben als schwierig empfunden?<br />
Nein, gar nicht. Schliesslich war<br />
es eine gewünschte Umstellung. Und die<br />
Schule begleitet mich noch immer zwei<br />
Tage die Woche. Kombiniert mit der Arbeit<br />
entsteht so ein Paket, welches mich<br />
rundum zufrieden stellt.<br />
Wie sieht es bei dir aus Gerry, bist du auch<br />
zufrieden? Ja, absolut. Die Schule abzubrechen<br />
und eine Lehre zu beginnen war<br />
die beste Entscheidung, die ich treffen<br />
konnte. Jedoch hat sich viel verändert in<br />
meinem Leben, da ich parallel zum Lehrbeginn<br />
meine Karriere im Spitzensport als<br />
Schwimmer beendet habe.<br />
Gabi, wie sehen deine Ziele, Hoffnungen<br />
und Erwartungen für die nächsten drei<br />
Jahre aus? Primär gilt es natürlich die<br />
Lehre und die BMS erfolgreich abzuschliessen.<br />
Das Team hier ist sehr motivierend.<br />
Es gefällt mir sehr gut. Deshalb<br />
erhoffe ich mir auch im menschlichen Bereich<br />
profitieren zu können. Ausserdem<br />
erwarte ich durch den Aufbruch in die<br />
Arbeitswelt persönlich zu reifen und neue<br />
Seiten an mir zu entdecken.<br />
Gerry, gibt’s auch neue Seiten an dir zu<br />
entdecken? Ich denke es gibt immer neue<br />
Seiten zu entdecken. Ich kannte vorhin nur<br />
das Schülerdasein und das Sportlerleben.<br />
Die Arbeitswelt ist etwas ganz anderes<br />
und so bringt sie auch ganz andere Seiten<br />
in mir zum Vorschein. Wichtig ist jedoch,<br />
dass neben dem Spass an der Arbeit das<br />
Hauptziel konsequent verfolgt wird, nämlich<br />
eine ausgezeichnete Lehre und BMS<br />
abzulegen.<br />
Genug von der Arbeit. Gabi, wofür schlägt<br />
dein Herz abseits von PC und Kopiergerät?<br />
In meiner Freizeit reite ich viel. Ich<br />
habe viermal die Woche Voltigier-Training.<br />
Ich bin in einem Verein und betreibe<br />
diesen Sport auf Wettkampfniveau. Ebenfalls<br />
gebe ich dem Nachwuchs noch ein<br />
wenig Training.<br />
Und bei dir Gerry, wie gestaltest du deine<br />
Freizeit? Ganz ohne Wasser geht’s bei<br />
mir dann doch nicht. Ich gebe dreimal die<br />
Woche dem Frauenfelder Schwimmnachwuchs<br />
Training. Außerdem habe ich mit<br />
dem Wasserball spielen begonnen, was<br />
mir sehr Spass macht.<br />
Newsletter Nr. 11<br />
Steuerliche Behandlung<br />
von Liegenschaftskosten<br />
im Kanton Zürich<br />
Praxisänderung der AHV<br />
betr. Geschäftsverluste<br />
Vorzeitige Pensionierung<br />
Freizügigkeitsleistungen<br />
neu als Teil der Schweiz.<br />
Sozialversicherungen<br />
Zuletzt – Neuerungen<br />
ab 1. Januar 2008<br />
Unsere neuen 1. Lehrjahrstifte:<br />
Gabriela Röllin<br />
und Gerry Strasser<br />
Besuchen Sie unsere neue Website!
Steuerliche Behandlung von Liegenschaftskosten im Kanton Zürich<br />
Von Michael Habegger. Quelle: Merkblatt Kantonales Steueramt, aus Praktischer Erfahrung<br />
Abzugsfähige Unterhaltskosten oder nicht<br />
abzugsfähige Investitionen? Im Kanton<br />
Zürich befinden sich rund 180‘000 Liegenschaften,<br />
welche zum grössten Teil<br />
selbst genutzt sind. Die steuerliche Behandlung<br />
des Liegenschaftenunterhalts<br />
betrifft damit eine erhebliche Anzahl von<br />
steuerpflichtigen Personen.<br />
Damit das Einschätzungsverfahren beschleunigt<br />
und die Rechtssicherheit auf<br />
Seiten der Steuerpflichtigen erhöht werden<br />
kann, hat das Kantonale Steueramt am<br />
31. August 2006 das Merkblatt «über die<br />
steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten<br />
für den Unterhalt und die Verwaltung von<br />
Liegenschaften» erlassen und auf den 1.<br />
Januar 2007 in Kraft gesetzt.<br />
Ob es sich bei den Kosten um werterhaltende<br />
und abzugsfähige oder wertvermehrende<br />
und demzufolge nicht abzugsfähige<br />
Unterhaltskosten handelt, lässt sich wie<br />
folgt umschreiben:<br />
Werterhaltende Aufwendungen (abzugsfähig).<br />
Aufwendungen für den Liegenschaftenunterhalt<br />
sind abzugsfähig,<br />
wenn sie der Erhaltung der bisherigen<br />
Werte dienen. Dabei bleibt eine Liegenschaft<br />
in ihrer Gestaltung und Zweckbestimmung<br />
unverändert. Abzugsfähige<br />
Unterhaltsaufwendungen weisen die Eigenschaft<br />
auf, dass sie nach gewissen Zeitabständen<br />
erneut zu tätigen sind.<br />
Praxisänderung der AHV betr. Geschäftsverluste<br />
Von Monika Zwirner. Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen<br />
Am 28. Dezember 2006 wurde mit dem<br />
Urteil H162/05 ein Meilenstein betreffend<br />
der Verrechnung von Geschäftsverlusten<br />
mit der AHV gelegt. Bis anhin konnten die<br />
eingetretenen und verbuchten Geschäftsverluste<br />
nur innerhalb der Beitragsjahre<br />
verrechnet werden. Die Verrechnung mit<br />
dem Einkommen vorangehender Jahre<br />
Wertvermehrende Aufwendungen<br />
(nicht abzugsfähig). Wertvermehrende<br />
Aufwendungen sind solche, welche die<br />
Liegenschaft dauernd in einen besseren<br />
Zustand versetzen, d.h. die Liegenschaft<br />
in den Standard einer besseren ausgestatteten,<br />
wertvolleren Liegenschaft aufrücken<br />
lassen. Vergleichsmassstab bildet<br />
dabei nicht der Wert der Liegenschaft<br />
insgesamt, sondern derjenige der jeweils<br />
ersetzten Installation.<br />
Einschränkung (Dumont-Praxis). Bei<br />
Aufwendungen zur Instandstellung einer<br />
neuerworbenen, bisher im Unterhalt vernachlässigten<br />
Liegenschaft (sog. Dumont-<br />
Praxis) ist grosse Vorsicht geboten. Hier<br />
können in den ersten 5 Jahren seit dem<br />
Erwerb nicht alle Unterhaltskosten steuerlich<br />
geltend gemacht werden. Der Gesetzgeber<br />
definiert diese Auslagen teilweise<br />
als sog. anschaffungsnahe und wertvermehrende<br />
Aufwendungen, welche nicht<br />
voll sondern nur reduziert oder überhaupt<br />
nicht abgezogen werden können. Es lohnt<br />
sich als also im Speziellen, bei neuerworbenen<br />
Liegenschaften genau zu prüfen,<br />
welche Aufwendungen zum Abzug zugelassen<br />
werden und welche schlussendlich<br />
als Investitionen und demnach als nicht<br />
abzugsfähig gelten.<br />
Die Dumont-Praxis bezweckt, den Eigentümer,<br />
der eine renovierungsbedürftige<br />
Liegenschaft kauft, steuerlich nicht besser<br />
zu stellen als denjenigen Eigentümer, der<br />
ein bereits renoviertes Grundstück zu einem<br />
entsprechend höheren Preis erworben hat.<br />
war nicht möglich. Mit dem neuen Urteil<br />
muss die Praxis nun geändert werden.<br />
Bei der Ermittlung des Einkommens aus<br />
selbständiger Erwerbstätigkeit können die<br />
Verluste von sieben der Beitragsperiode<br />
vorangegangenen Geschäftsabschlüsse abgezogen<br />
werden, sofern sie nicht bereits in<br />
diesen Jahren berücksichtigt worden sind.<br />
Wenn die wertvermehrenden und werterhaltenden<br />
Aufwendungen ausgeschieden<br />
sind, muss überprüft werden, ob die Pauschale<br />
von 20% des jährlichen Eigenmiet-<br />
wertes eventuell höher ausfällt. Das Steuergesetz<br />
lässt den Steuerpflichtigen nämlich<br />
die Wahl, von Jahr zu Jahr entweder<br />
die effektiven Unterhaltskosten oder die<br />
Pauschale anzuwenden.<br />
Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass<br />
sich die Einschätzungspraxis des Kantonalen<br />
Steueramtes verschärft hat. Deshalb<br />
hier noch einige Hinweise des Praktikers:<br />
Bei grösseren Renovationen und vor allem<br />
bei Umbauten unbedingt mit Fotos und<br />
Bauplänen festhalten, wie sich der Zustand<br />
der Liegenschaft verändert hat. Es<br />
sollte jederzeit möglich sein, zu dokumentieren<br />
wie die Liegenschaft vor und nach<br />
den Veränderungen ausgesehen hat. Des<br />
weiteren kann es sinnvoll sein, bei grossen<br />
Renovationen die Aufwendungen auf zwei<br />
Steuerjahre zu verteilen damit die Progression<br />
gebrochen werden kann oder gar im<br />
schlimmsten Fall verhindert wird, dass die<br />
Aufwendungen zu einem gesamthaft negativen<br />
steuerbaren Einkommen führen (keine<br />
Verlustverrechnung auf spätere Jahre).<br />
Der Bundesrat hat sich am 7. Nov. 2007<br />
für die Abschaffung der Dumont-Praxis<br />
auf Bundes- und Kantonsebene ausgesprochen.<br />
Der Nationalrat wird sich diesem<br />
Thema am 13. Dez. 2007 annehmen. Eine<br />
Abschaffung der Dumont-Praxis ist frühstens<br />
auf den 1. Januar 2009 vorgesehen.<br />
Bei Fragen zögern Sie bitte nicht, uns zu<br />
kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.<br />
Vorzeitige Pensionierung<br />
Von Assuris AG, Daniel <strong>Gubser</strong>, Telefon 043 444 21 61<br />
Umfragen zeigen es immer wieder: mehr<br />
als die Hälfte der Schweizerinnen und<br />
Schweizer möchten sich vorzeitig aus dem<br />
Berufsleben zurückziehen. Eine Frühpensionierung<br />
bedeutet, gewisse Einbussen<br />
beim Renteneinkommen aus der AHV<br />
und der beruflichen Vorsorge in Kauf zu<br />
nehmen. Wer an einen vorzeitigen Ruhestand<br />
denkt, sollte seine Einkommens-<br />
lücke kennen und wissen, wie er diese<br />
Lücke schliessen kann. Eine frühzeitige<br />
Finanzplanung ist der Schlüssel dazu.<br />
Finanzielle Konsequenzen einer Frühpensionierung.<br />
Bei einer Frühpensionierung<br />
fehlen Beitragsjahre für die berufliche<br />
Altersvorsorge. Das heisst, die Sparbeiträge<br />
des Arbeitnehmers und Arbeitgebers<br />
fallen weg, sowie die Verzinsung des Altersguthaben.<br />
Da der Lohn am Ende des<br />
Erwerbslebens in aller Regel den Zenit<br />
erreicht und der prozentuale Sparbeitrag<br />
am höchsten ist, sind es genau diese Jahre,<br />
wo am meisten für den 3. Lebensabschnitt<br />
angespart wird und somit bei einer frühzeitigen<br />
Erwerbsaufgabe besonders ins<br />
Gewicht fallen. Die AHV-Rente kann um<br />
max. zwei Jahre vorbezogen werden, was<br />
wiederum mit einer Kürzung der Altersrente<br />
verbunden ist. Hingegen bleibt die<br />
Beitragspflicht bei der AHV bestehen. Die<br />
Beitragshöhe wird von den laufenden Renten<br />
und dem privaten Vermögen berechnet.<br />
Im Rahmen des Abkommens über die Personenfreizügigkeit<br />
zwischen den Staaten<br />
der Europäischen Gemeinschaft und der<br />
Schweiz, hat die Schweiz EU-Recht übernommen.<br />
Der obligatorische Bereich der<br />
beruflichen Vorsorge wurde in diesem Zusammenhang<br />
als Teil der schweizerischen<br />
Sozialversicherungen definiert.<br />
Die bedeutendste Auswirkung des EU-<br />
Rechts auf die berufliche Vorsorge betrifft<br />
die Überweisung von Freizügigkeitsleistungen<br />
bei der endgültigen Ausreise in einen<br />
EU- bzw. EFTA-Staat.<br />
Ein Beispiel. Alleinstehender Mann, Nettolohn<br />
CHF 100‘000.–, vers. BVG-Lohn<br />
CHF 75’000.–, Pensionierung mit 62:<br />
Berechn. der Einkommenseinbusse bis 65<br />
Wegfall Nettolohn 300‘000<br />
AHV-Rente (1) - 45‘820<br />
BVG-Rente (2) - 111‘600<br />
Einkommenseinbusse vor Steuern 142’580<br />
./. Steuerersparnis (3) - 28’520<br />
Nettoeinbusse 114’060<br />
Berechnung der AHV-Kosten bis 65<br />
AHV-Beiträge als<br />
Nichterwerbstätiger (4) 5’760<br />
./. Steuerersparnis (3) - 1’150<br />
Netto AHV-Kosten 4’610<br />
Berechnung der Rentenkürzung<br />
Lebenslängliche Kürzung der<br />
AHV-Rente p.a. 3’610<br />
Lebensl. Kürzung der PK-Rente p.a. 9’800<br />
Rentenkürzung total vor Steuern 13’410<br />
./. Steuerersparnis (3) 2’680<br />
Lebensl. Rentenkürz. netto p.a. 10’730<br />
Entspricht einem Kapital von (5) 214’600<br />
Finanzierungslücke Total 333’270<br />
(1) Annahme: maximal AHV-Rente, Vorbezug um<br />
zwei Jahre. (2) Bei einer Vollrente von CHF 40‘800.–<br />
und einer Kürzung des Rentensatzes um 0.2% pro<br />
Vorbezugsjahr. (3) Bei einem Durchschnittssteuersatz<br />
von 20%. (4) Berechnung auf Basis 20-fachem<br />
Renteneinkommen plus Vermögen (Annahme<br />
CHF 1 Mio.). (5) Kapitalisierungszinssatz von 5%.<br />
Seit dem 1. Juni 2007 kann im Falle eines<br />
Wegzugs aus der Schweiz in ein EU/<br />
EFTA-Land* nur noch der nicht obligatorische<br />
Anteil aus Pensionskassenguthaben<br />
ausbezahlt werden, falls der betreffende<br />
EU/EFTA-Staat über eine obligatorische<br />
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung<br />
verfügt. Die Freizügigkeitsleistung<br />
muss auf ein Freizügigkeitskonto<br />
oder eine Freizügigkeitspolice übertragen<br />
werden. Als Verbindungs- bzw. Kooperationsstelle<br />
zwischen den betroffenen Versicherungsorganen<br />
im In- und Ausland ist<br />
der BVG-Sicherheitsfonds zuständig.<br />
Je früher Sie die Einkommenslücke erkennen,<br />
desto eher wird es Ihnen gelingen,<br />
die fehlenden Mittel anzusparen. Wer erst<br />
kurz vor der Pensionierung merkt, dass<br />
sein Einkommen und sein Vermögen nicht<br />
ausreicht, muss den Gürtel im Alter wohl<br />
oder übel enger schnallen oder kann sich<br />
eine Frühpensionierung gar nicht erst leisten.<br />
Die Frage stellt sich, wie kann ich die Finanzielle<br />
Lücke ganz oder teilweise schliessen.<br />
Gut ist beraten, wer das steuerbegünstigte<br />
Sparen in Betracht zieht. Einkäufe in die<br />
Pensionskasse und das Sparen 3a eignen<br />
sich besonders gut für dieses Ziel. Geht es<br />
auf die Pensionierung zu, sollten folgende<br />
Punkte analysiert werden:<br />
■ Vorbezug der AHV-Rente<br />
■ Kapital/Rente aus der Pensionskasse<br />
■ Reduktion der Hypothek<br />
■ Absicherung der Familie<br />
■ Vermögensanlage<br />
■ Lebenshaltungs-Budget<br />
■ Steuern<br />
Eine Frühpensionierung ist ein komplexes<br />
Unterfangen und es gibt keine Patentlösungen.<br />
Es empfiehlt sich in jedem Fall,<br />
sich von einem unabhängigen Finanzplaner<br />
beraten zu lassen. Eine professionelle<br />
Beratung ist gut investiertes Geld.<br />
Freizügigkeitsleistungen neu als Teil der Schweiz. Sozialversicherung ab 1.6.07<br />
Von Monika Renfer. Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen<br />
*EU-Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland,<br />
Finnland, Frankreich, Griechenland,<br />
Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg,<br />
Niederlande, Österreich, Portugal,<br />
Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen,<br />
Malta, Polen, Slowakei, Slowenien,<br />
Tschechische Republik, Ungarn, Zypern<br />
(Bulgarien und Rumänien sind zwar am<br />
1.1.2007 in die EU eingetreten, das Freizügigkeitsabkommen<br />
wurde aber noch nicht<br />
auf diese Staaten ausgeweitet, so dass diese<br />
zur Zeit als Drittstaaten zu betrachten<br />
sind.) EFTA-Länder: Fürstentum Liechtenstein,<br />
Island, Norwegen, Schweiz