firmengründung und steuern im kosovo gesellschaftsrecht - ECIKS
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FIRMENGRÜNDUNG UND STEUERN IM KOSOVO<br />
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Die für das Gesellschaftsrecht relevanten Best<strong>im</strong>mungen finden sich in der UNMIK-<br />
Verordnung Nr. 2001/6.<br />
Auch <strong>im</strong> Kosovo gibt es einen Typenzwang, so können Unternehmen nur in der Form eines<br />
Einzelhandelskaufmanns, einer offenen Gesellschaft (OG), einer Kommanditgesellschaft<br />
(KG), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft<br />
(AG) geführt werden.<br />
2.1 Gründung<br />
2.1.1 Einzelkaufmann <strong>und</strong> offene Gesellschaft<br />
Diese Rechtsformen entstehen durch bloße Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit durch<br />
einen Einzelkaufmann, es sind keine sonstigen Gründungsakte erforderlich.<br />
Der Einzelkaufmann ist eine natürliche Person die sich selbständig am Handel beteiligt.<br />
Eine OG entsteht, wenn sich zwei oder mehrere Personen gemeinsam am wirtschaftlichen<br />
Verkehr beteiligen. Die Gründung einer OG ist nicht vom Abschluss eines schriftlichen<br />
Gesellschaftsvertrags abhängig.<br />
2.1.2 Kommanditgesellschaft<br />
Die KG besteht aus zumindest jeweils einem Kommanditisten <strong>und</strong> einem Komplementär.<br />
Sie entsteht durch die Eintragung eines Gründungsvertrags be<strong>im</strong> Firmenregister. Das<br />
Firmenregister stellt eine Eintragungsurk<strong>und</strong>e aus, welche als öffentlicher Beweis über die<br />
Gründung der Gesellschaft gilt. Im Falle des Fehlens eines Vertrags ist die KG nicht gültig<br />
entstanden, <strong>und</strong> alle Beteiligten, die ihre Einlage geleistet haben, werden Gesellschafter<br />
einer OG (<strong>und</strong> haften daher persönlich <strong>und</strong> unbeschränkt).<br />
Der Gründungsvertrag hat Namen <strong>und</strong> Adresse jedes Komplementärs zu beinhalten. Jeder<br />
Kommanditist muss zum Zeitpunkt der Eintragung der Gründungsurk<strong>und</strong>e seine Einlage<br />
zur Gänze bezahlt haben.<br />
2.1.3 Körperschaften<br />
Eine Körperschaft kann entweder eine GmbH oder eine AG sein.<br />
Ein erster Schritt bei der Gründung ist der Abschluss eines Gründungsvertrags durch die<br />
Gründer. Dieser beinhaltet eine Liste der Arten von auszugebenden Anteilsscheinen.<br />
Die Abhaltung einer Gründerversammlung ist der nächste wichtige Schritt <strong>im</strong><br />
Gründungsverfahren. Sie verfolgt den Zweck sicherzugehen, dass alle Gründer bzw. deren<br />
Vertreter anwesend sind <strong>und</strong> den Inhalt des Gesellschaftsvertrags best<strong>im</strong>men.<br />
Investment Promotion Agency of Kosovo - Office in Vienna • Implemented by <strong>ECIKS</strong><br />
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