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firmengründung und steuern im kosovo gesellschaftsrecht - ECIKS

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FIRMENGRÜNDUNG UND STEUERN IM KOSOVO<br />

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Vermögenseinlage beschränkt ist. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können<br />

Gesellschafter einer KG sein.<br />

Die Kommanditisten müssen ihre Einlage gemäß den Vereinbarungen <strong>im</strong> Gründungsvertrag<br />

einzahlen. Ein Kommanditist kann die Gesellschaft nicht vertreten. Der Gesellschaftsvertrag,<br />

sowie Geschäftszeichen, Briefköpfe <strong>und</strong> Ähnliches müssen jedenfalls den Namen eines<br />

Komplementärs beinhalten, sowie den Zusatz „a l<strong>im</strong>ited partnership“.<br />

Die Geschäftsführung wird lediglich von den Komplementären vollzogen, ein Kommanditist<br />

darf nicht an Geschäftsführungstätigkeiten teilnehmen.<br />

Investment Promotion Agency of Kosovo - Office in Vienna • Implemented by <strong>ECIKS</strong> 17

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