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Amt für Wirtschaft und Arbeit - Kanton Zürich

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Sicherheit<br />

Ein tragfähiges Netz <strong>für</strong> alle:<br />

die soziale Sicherheit<br />

Zur sozialen Sicherheit zählen die Sozialversicherungen <strong>und</strong> die Sozialhilfe.<br />

Sie ermöglichen einen Anspruch auf Hilfe <strong>und</strong> Betreuung in<br />

schwierigen Lebenslagen, ein Leben in Würde <strong>und</strong> ohne Not, mithin ein<br />

menschenwürdiges Dasein. Die Sozialversicherungen decken typische<br />

soziale Risiken wie Alter, Krankheit, Invalidität <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>slosigkeit ab.<br />

Finanziert werden sie durch Lohnprozente, Prämien, <strong>Arbeit</strong>geberbeiträge<br />

<strong>und</strong> Beiträge der öffentlichen Hand. Die Sozialhilfe kommt dann<br />

zum Zug, wenn der sozialversicherungsrechtliche Schutz gänzlich fehlt,<br />

wenn er sich im Einzelfall als ungenügend erweist oder wenn Leistungen<br />

nicht rechtzeitig erhältlich sind.<br />

Die schweizerische B<strong>und</strong>esverfassung garantiert ein Gr<strong>und</strong>recht auf<br />

Existenzsicherung. Die Sozialhilfe liegt in der Kompetenz der <strong>Kanton</strong>e,<br />

wobei die Gemeinden <strong>für</strong> den Vollzug zuständig sind. Finanziert wird die<br />

Sozialhilfe durch Mittel der öffentlichen Hand – also durch die Steuerzahlerinnen<br />

<strong>und</strong> Steuerzahler.<br />

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