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Richtlinien - Hero-Glas

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RICHTLINIE ZUR VISUELLEN BEURTEILUNG<br />

VON HERO-SAFE<br />

1. Geltungsbereich<br />

Diese Richtlinie gilt für planes HERO-SAFE Verbundsicherheitsglas (VSG) für die Anwendung im Bauwesen.<br />

Verbundsicherheitsglas ist ein Produkt aus mehreren verbundenen Komponenten (<strong>Glas</strong>, Beschichtung, Kunststoffe) mit jeweils artspezifischen<br />

Eigenschaften, die insbesondere bei der Durchsicht gegenüber anderen Flachglasprodukten abweichend sein können.<br />

Mit Hilfe dieser Richtlinie erfolgt die Beurteilung der visuellen Merkmale von Verbundsicherheitsglas.<br />

Die Beurteilung erfolgt nach den nachfolgend beschriebenen Prüfungsgrundsätzen.<br />

2. Prüfung nach DIN EN ISO 12543-6<br />

Generell ist bei der Prüfung auf Merkmale die Durchsicht durch die Scheibe, d.h. Betrachtung des Hintergrundes und nicht die Aufsicht<br />

maßgebend.<br />

Die Prüfung der Verglasungseinheiten ist in einem Abstand von ca. 1 m zur betrachtenden Oberfläche aus einem Betrachtungswinkel<br />

vorzunehmen, welcher der allgemein üblichen Raumnutzung entspricht. In der Regel wird senkrechte Betrachtungsweise zu unterstellen<br />

sein. Geprüft wird bei diffusem Tageslicht (z.B. bedecktem Himmel) ohne direktes Gegenlicht (z.B. Sonneneinstrahlung).<br />

Dabei dürfen Merkmale nicht besonders markiert sein. Punktförmige Merkmale ≤ 0,5 mm werden nicht berücksichtigt.<br />

Punktförmige Merkmale in der Sichtfläche, die größer sind als 3 mm, sind unzulässig.<br />

2.1 VSG aus Floatglas<br />

In nachfolgender Tabelle 1 werden die zulässigen Merkmale aufgeführt.<br />

2.2 VSG- Kombinationen mit ESG, TVG oder Ornamentglas<br />

Bei der Beurteilung von VSG-Kombinationen mit ESG, TVG oder Ornamentglas gelten zusätzlich die spezifischen Merkmale dieser<br />

Produkte.<br />

3. Allgemeine Hinweise<br />

Bei Beurteilung bestimmter Merkmale von Produkten sind deren spezifische Eigenschaften zu beachten, z. B.<br />

– Kombination mit beschichteten Gläsern<br />

– materialbedingte Eigenfarben<br />

– hersteller- oder chargenbedingte Farbabweichungen bei matter oder farbiger Folie<br />

– Farbunterschiede bei Ornamentgläsern<br />

4. Kennzeichnung für angriffhemmende Verglasungen<br />

Angriffhemmende Verglasungen müssen gekennzeichnet sein. Mehrfachkennzeichnungen sind möglich. Die Kennzeichnung muß im<br />

eingebauten Zustand lesbar und dauerhaft sein.<br />

Irgendwelche Ansprüche können aus dieser Richtlinie nicht abgeleitet werden.


RICHTLINIE ZUR VISUELLEN BEURTEILUNG<br />

VON HERO-SAFE<br />

Tabelle 1: Zulässigkeiten pro Einheit<br />

Visuelle Merkmale<br />

Beschreibung F 1) S<br />

Punktförmige Merkmale 2)<br />

≤ 0,5 mm Durchmesser zulässig zulässig<br />

0,5 bis ≤ 1,0 mm Durchmesser zulässig keine Begrenzung, jedoch nicht gehäuft 3)<br />

1,0 ≤ 3,0 mm Durchmesser Scheibengröße in qm<br />

≤ 1 ≤ 2 ≤ 8 > 8<br />

2-scheibig 1 2 1,0/qm 1,2/qm<br />

zulässig 3-scheibig 2 3 1,5/qm 1,8/qm<br />

4-scheibig 3 4 2,0/qm 2,4/qm<br />

≥ 5-scheibig 4 5 2,5/qm 3,0/qm<br />

> 3 mm Durchmesser zulässig nicht zulässig<br />

Ausmuschelung < 10 mm Durchmesser zulässig<br />

Häufung erlaubt<br />

max. Tiefe: 0,3 x <strong>Glas</strong>dicke<br />

Ausmuschelung bei feingeschliffenen nicht zulässig<br />

und polierten Kanten sind zulässig,<br />

wenn diese bei der Prüfung nach<br />

Punkt 3 nicht sichtbar werden.<br />

Lineare Merkmale zulässig Einzellänge max. 30 mm<br />

(Kratzer) 4) Summe der Einzellängen max. 50 mm<br />

Flächige Merkmale zulässig nicht zulässig<br />

Folienmerkmale an der Kante siehe lfd Nr.4 der Qualitätsanforderungen an HERO-SAFE<br />

1) F = Falzzone gilt nur für Verglasungen im Bereich der Rahmenkonstruktion. In der Regel wird davon ausgegangen, daß Schnittkanten<br />

und gesäumte Kanten umrahmt werden. Für Scheiben mit geschliffenen (fein) Kanten und polierten Kanten gelten nur die Bewertungen<br />

nach Zone S.<br />

2) Die Anzahl der zugelassenen Merkmale erhöht sich um 1 für jede einzelne Folienzwischenschicht, die dicker als 2 mm ist.<br />

3) Eine Anhäufung von Fehlern ist gegeben, wenn 4 oder mehr zulässige Einzelfehler so dicht beieinander liegen, daß jede Entfernung<br />

zueinander < 20 cm ist. Diese Entfernung verringert sich für dreischeibiges VSG auf 18 cm, für vierscheibiges VSG auf 15 cm, für<br />

fünf- und mehrscheibiges VSG auf 10 cm.<br />

4) Haarkratzer sind zulässig auf der gesamten Scheibenoberfläche (jedoch nicht in gehäufter Form.)<br />

Erläuterungen:<br />

F= Falzzone: <strong>Glas</strong>einstand (15 mm)<br />

S = Sichtzone<br />

Scheibenbreite<br />

F F<br />

Lichtes Breitenmaß b<br />

F<br />

S<br />

F<br />

Lichtes Höhenmaß h<br />

F<br />

Scheibenhöhe

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