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Neues zur 1. BImschV - HKI

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INDUSTRIEVERBAND<br />

HAUS-, HEIZ- UND<br />

KÜCHENTECHNIK E.V.<br />

<strong>HKI</strong> – Pressemitteilung<br />

60528 Frankfurt am Main ⋅ Lyoner Str. 9<br />

Postfach 71 04 01 ⋅ (PLZ 60494)<br />

� (069) 25 62 68-0 ⋅ Fax: (069) 25 62 68-100<br />

info@hki-online.de ⋅ www.hki-online.de<br />

Ihr Ansprechpartner:<br />

Dipl. Volksw. Kathrin Völker<br />

Einzelraumfeuerungsanlagen in der Novelle der <strong>1.</strong><strong>BImschV</strong><br />

völ.FRANKFURT, 25. Mai 2009.<br />

Am 20. Mai 2009 hat das Bundeskabinett die Novelle der <strong>1.</strong> BimschV verabschiedet. Gegenüber<br />

der bisher geltenden Rechtslage werden nun auch Einzelraumfeuerungsanlagen in den<br />

Anwendungsbereich der Novellierung der <strong>1.</strong> BimschV aufgenommen.<br />

Ein wesentliches Element des Entwurfs der Novelle der <strong>1.</strong>BimschV ist die Einhaltung von<br />

Emissionsgrenzwerten in zwei Stufen (<strong>1.</strong>Stufe gültig ab in Krafttreten der Verordnung, 2.Stufe<br />

ab dem Jahr 2015) für Staub und CO von Einzelraumfeuerungsanlagen. Die Einhaltung der<br />

Grenzwerte ist entweder mittels einer Bescheinigung des Herstellers über die Einhaltung der<br />

geforderten Grenzwerte auf dem Prüfstand oder per Nachweis durch eine Vor-Ort-Messung<br />

nachzuweisen. Die Prüfung der Anlage auf dem Prüfstand erfolgt in zugelassenen Prüfanstalten<br />

und ist für jeden Gerätetyp nur einmal erforderlich, unabhängig von Produktions- und Verkaufszahlen.<br />

Bereits bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen, die erleichterten Vorgaben für Emissionsgrenzwerte<br />

entsprechen, können zeitlich unbegrenzt weiterbetrieben werden. Werden die<br />

Grenzwerte nicht eingehalten unterliegen die Anlagen einem Sanierungsprogramm mit langen<br />

Übergangsfristen. Der Betrieb der Anlagen ist somit weitere 20 Jahre, in einigen Fällen bis zu<br />

40 Jahre, möglich.<br />

Eine regelmäßige Überprüfung des technischen Zustandes der Einzelraumfeuerungsanlagen<br />

soll im Rahmen der Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger durchschnittlich alle 3,5<br />

Jahre stattfinden (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz).<br />

Die Industrie ist auf die Novellierung der Verordnung bestens vorbereitet.<br />

Einige Hersteller haben bereits auf freiwilliger Basis die Zertifizierung ihrer Produkte vorgenommen.<br />

Der <strong>HKI</strong>-Industrieverband für Heiz-, Koch- und Küchentechnik entwickelt eine allgemeine<br />

Produktdatenbank die dem Verbraucher einen Nachweis über die von den Geräten<br />

eingehaltene Stufe für Emissionsgrenzwerte liefert. Diese Datenbank wird zum Zeitpunkt des<br />

Inkrafttretens der Verordnung der Öffentlichkeit zugänglich sein und auch über die Einhaltung<br />

österreichischer und schweizerischer Emissionsgrenzwerte informieren.<br />

Die im Rahmen der Novellierung der <strong>1.</strong><strong>BImschV</strong> festgelegten Grenzwerte für Einzelraumfeuerungsanlagen<br />

sind in zwei Stufen unterteilt. Die Grenzwerte der Stufe 1 gelten für Geräte die<br />

ab dem Datum des Inkrafttretens der Novellierung errichtet werden. Stufe 2, die ab dem<br />

3<strong>1.</strong>12.2014 in Kraft tritt, beinhaltet eine weitere Senkung der Grenzwerte für Anlagen die ab<br />

diesem Datum auf den Markt kommen. Um eine Einhaltung dieser niedrigen Grenzwerte zu<br />

erreichen sind Weiterentwicklungen seitens der Industrie in der Feuerungstechnologie erforderlich.<br />

Aufgrund der langen Vorlaufszeit der Novellierung der <strong>1.</strong> <strong>BImschV</strong> hat die Industrie bereits<br />

Produkte entwickelt, die die Grenzwerte der <strong>1.</strong> Stufe einhalten. Mit endgültiger Verabschiedung<br />

der Novelle der <strong>1.</strong> <strong>BImschV</strong> werden die Hersteller die Entwicklung von Geräten, die die<br />

2. Stufe einhalten, vorantreiben.<br />

Abdruck frei, Beleg erbeten an: Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchetechnik e.V., PF 710401,<br />

60494 Frankfurt a.M.<br />

60 Jahre im<br />

Dienste der Industrie<br />

1949-2009<br />

40 Jahre Kooperation<br />

auf europäischer Ebene<br />

1969-2009


Weitere Details zu den festgelegten Grenzwerten sind dem Entwurf der Verordnung auf<br />

der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />

unter www.bmu.de zu entnehmen.<br />

Weitere Informationen und Kontakt:<br />

<strong>HKI</strong>-Fachverband Heiz- und Kochgeräte e.V.<br />

Dipl. Volksw. Kathrin Völker<br />

Lyoner Str. 9<br />

60528 Frankfurt a.M.<br />

Tel.: 069/256268-0 Fax.: 069/256268-100<br />

voelker@hki-online.de www.hki-online.de<br />

Abdruck frei, Beleg erbeten an: Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchetechnik e.V., PF 710401,<br />

60494 Frankfurt a.M.

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