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Rundschreiben zur Wasserpacht - des Hanauer Bootsclub eV

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HBC Hanau e.V. Breitwiesenstr. 12 61118 Bad Vilbel<br />

Nutzungsentgelte für bun<strong>des</strong>eigene Liegenschaften; hier: Verwaltungsvorschrift<br />

VV-WSV 2604 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />

Sehr geehrte ............,<br />

der <strong>Hanauer</strong>-Boots-Club und die an den Bun<strong>des</strong>wasserstrassen wassersporttreibenden<br />

gemeinnützige Sportvereine haben in der Regel Pachtverträge mit der Wasser- und<br />

Schifffahrtsverwaltung über Wasser- und Landflächen geschlossen. In Anbetracht der dort in<br />

erheblichem Maße ehrenamtlich geleisteten Breiten- und Jugendsport hatten die Vereine<br />

bisher einen Kostenvorteil von 30% gegenüber gewerblichen Nutzern entsprechender<br />

Wasser- und Landflächen. Mit der o.g. Verwaltungsvorschrift vom 25.05.2004 ist nicht nur<br />

dieses Privileg entfallen, sondern werden darüber hinaus die Pachtzinsen um 30%<br />

angehoben und zwar ohne Unterscheidung ob es sich dabei um Wasser- oder Landflächen<br />

handelt. Im Ergebnis bedeutet dies nahezu eine Verdopplung der bisherigen Pachtkosten, da<br />

mit der Gleichstellung der Landflächen (bisher 1/3 <strong>des</strong> Preises der Wasserfläche) mit der<br />

Wasserfläche eine weitere Erhöhung auf uns zu kommen wird. Wir haben z.Zt. ca. 1.000 qm<br />

Wasserfläche und 4.500 qm Landfläche angepachtet. Die jetzige Pacht beträgt 2.800,-- Euro<br />

und wird in Zukunft aufgrund <strong>des</strong> Erlasses min<strong>des</strong>tens 10.000,-- Euro betragen.<br />

Diese neue Pacht ist für den HBC nicht mehr tragbar und wird dazu führen, dass wir das<br />

kostenintensive Wettkampftraining und die Wettkampfbetreuung sowie andere Aktivitäten mit<br />

den Jugendlichen nicht mehr, zumin<strong>des</strong>t nicht mehr im bisherigen Ausmaß werden leisten<br />

können.<br />

Während eine Bootsmaut oder Bootsvignettenregelung gleichmäßig auf alle Bootsfahrer<br />

verteilt worden wäre, wird die erhöhte <strong>Wasserpacht</strong> nur von organisierten Bootsfahrern in<br />

gemeinnützigen Vereinen getragen. Die erhebliche Verteuerung muß an nur wenige<br />

Mitglieder <strong>des</strong> Vereins umgelegt werden, da die Liegeplätze (ca. 20 Stück) nur während <strong>des</strong><br />

Sommers genutzt werden können (Hochwassergefahr). Letztendlich würde die Mehrbelastung<br />

zu einer Vereinsfluchtration führen und die verbleibenden Mitglieder müßten die gesamten<br />

Mehrkosten tragen, was dann das Ende <strong>des</strong> Vereins bedeuten würde.<br />

Wir geben zu bedenken, dass der <strong>Hanauer</strong>-Boots-Club auf seinem Gelände große<br />

Leistungen <strong>zur</strong> Landschaftspflege einbringt (ca. 600 Arbeitsstunden jährlich). Die nicht<br />

unbedeutende Landfläche wird auf eigene Kosten gestaltet, Bäume gepflanzt und naturnah<br />

erhalten. Sollten wir sowie auch andere Vereine dies nicht mehr leisten können, dann wären<br />

diese Flächen von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zu pflegen, was dort sicher zu<br />

erheblichen zusätzlichen Sach- und Personalkosten führen und die durch die<br />

Pachtzinsanhebung erzielten Mehreinnahmen wieder aufzehren würden.


Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr/Frau............, sich im Interesse <strong>des</strong> <strong>Hanauer</strong>-Boots-Clubs<br />

und der anderen wassersporttreibenden Vereine für eine Rücknahme oder zumin<strong>des</strong>t einer<br />

Anpassung dieser Verwaltungsvorschrift einzusetzen. Sicher sind wir bereit, eine maßvolle<br />

Erhöhung der Pachtzinsen zu akzeptieren, doch ist die derzeit vorgesehene Erhöhung um<br />

mehr als 300% aus unserer Sicht geradezu unsittlich und bedeutet das Aus für manch einen<br />

Sportverein. Kein Vermieter dürfte in Deutschland rechtmäßig von heute auf morgen 100%<br />

und mehr Miete von seinen Mietern verlangen und dies muß auch für die staatliche<br />

Verwaltung gelten.<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

-Edgar Rinke-<br />

1. Vorsitzender

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