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Download Service-Heft MS/ASTOR für Reisen von - TransOcean

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<strong>Service</strong>-<strong>Heft</strong> <strong>MS</strong>/<strong>ASTOR</strong> Frühjahr 2012 bis Frühjahr 2013<br />

Reise-Nr.: Schiff: Kabine/Kategorie Reisebeginn: Reiseende:<br />

Rechnungs-Nr.:<br />

Name<br />

Vorname<br />

Liebe Gäste <strong>von</strong> <strong>TransOcean</strong>,<br />

Passagier A Passagier B Passagier C Passagier D<br />

wir freuen uns sehr, dass Sie sich <strong>für</strong> uns als Partner <strong>für</strong> Ihre Reise entschieden haben.<br />

Dieses <strong>Service</strong>-<strong>Heft</strong> enthält alle wichtigen Leistungsangebote „rund um Ihren Urlaub“:<br />

An-/Abreise, Reiseversicherungen, Tischplatzwünsche, ClubColumbus-Informationen<br />

und Reisebedingungen.<br />

Damit Ihre Wünsche zuverlässig erfüllt werden können, bitten wir Sie, alle Eintragungen<br />

gut leserlich, auch auf dem Durchschlag, vorzunehmen.<br />

Die 1. Seite (Buchung und Fragebogen), benötigen wir in jedem Fall ausgefüllt und<br />

unterschrieben <strong>von</strong> Ihnen zurück; Die übrigen Seiten senden Sie uns bitte nur zu,<br />

wenn Sie noch weitere Zusatzleistungen bei uns verbindlich neu bestellen möchten.<br />

Newsletter per E-Mail:<br />

Auf der nächsten Seite können Sie uns Ihre E-Mail-Adresse nennen und damit unseren<br />

kostenlosen Newsletter erhalten. Mit einem Newsletter informieren wir Sie über wichtige<br />

Neuigkeiten und Sonderangebote. Natürlich können Sie den Newsletter jederzeit mit<br />

einer E-Mail abbestellen (info@transocean.de).<br />

Wichtige Frist:<br />

Die Reiserücktrittskosten-Versicherung sollte bei Buchung abgeschlossen<br />

werden. Ein späterer Abschluss kann bis maximal 30 Tage vor Reiseantritt<br />

erfolgen. Sollten Sie innerhalb <strong>von</strong> 29 Tagen vor Abfahrt buchen, muss die<br />

Reiserücktrittskosten-Versicherung sofort, spätestens innerhalb <strong>von</strong> drei<br />

Werktagen, abgeschlossen werden.<br />

Bitte behalten Sie die Reisebedingungen (letzte Seite).<br />

Die ausgefüllten Formulare senden Sie bitte umgehend an Ihr Reisebüro oder an:<br />

Transocean Kreuzfahrten GmbH & Co. KG<br />

Stavendamm 22<br />

28195 Bremen


Buchung und Fragebogen<br />

Hiermit buche ich verbindlich die nachfolgende Reise:<br />

Reise-Nr.: Schiff: Kabine/Kategorie Reisebeginn: Reiseende:<br />

Rechnungs-Nr.:<br />

aName<br />

Surname<br />

Vorname (lt. Ausweis)<br />

Given name acc. to passport<br />

Kunden-Nr.➀<br />

bzw. Club-Nr.<br />

Geburtstag<br />

Date of Birth<br />

Geburtsort<br />

Place of Birth<br />

Adresse: Straße<br />

Address: Street<br />

PLZ · Wohnort<br />

Postal code · Town<br />

Telefon<br />

Nationalität<br />

Nationality<br />

Beruf<br />

Profession<br />

Pass-Nr.➁<br />

Passport-No.<br />

ausgestellt am<br />

Date of Issue<br />

ausgestellt in<br />

Place of Issuance<br />

gültig bis<br />

Date of Expiry<br />

Passagier A Passagier B Passagier C Passagier D<br />

¿➀ falls bekannt ➁ Falls 7-stellig, mit Buchstaben angeben. Welche Ausweisart <strong>für</strong> Ihre Reise vorgeschrieben ist, entnehmen Sie bitte dem Kata log<br />

bzw. Ihrer Rechnung/Buchungsbestätigung. Haben wir Ihre Passdaten bereits <strong>von</strong> der letzten Reise vorliegen, tragen Sie diese<br />

bitte nur ein, wenn Sie ein neues Dokument haben bzw. Ihre Reiseroute einen Reisepass statt eines Personalausweises erfordert.<br />

E-Mail-Adresse: _____________________________________________________ Newsletter: o ja o nein<br />

Im Notfall zu benachrichtigen: Name: ________________________________________________________<br />

Telefon-Nummer: ________________________________________________<br />

!<br />

Sehr geehrter Kunde,<br />

wir bitten Sie, in diesen Bogen Ihre Personalien sowie diejenigen sämtlicher Mitreisender einzutragen und uns<br />

mit Ihrer Unterschrift zugleich zu bestätigen, dass Sie die beigefügten Reisebedingungen anerkennen.<br />

Bitte beachten Sie: Die Reiseunterlagen können <strong>von</strong> uns nur ausgehändigt werden, wenn uns dieser<br />

Fragebogen <strong>von</strong> Ihnen korrekt ausgefüllt und unterschrieben vorliegt.<br />

Bitte<br />

ankreuzen<br />

Bitte<br />

ankreuzen<br />

Bestätigung der allgemeinen Reisebedingungen<br />

Ich bestätige, dass die Reise auf der Grundlage der beigefügten Reisebedingungen<br />

durchgeführt wird und erkenne diese Reisebedingungen ausdrücklich<br />

an. Ferner erkläre ich gemäß §3 Bundesdatenschutzgesetz meine Einwilligung<br />

mit einer EDV-mäßigen Bearbeitung, Speicherung und Weitergabe der personenbezogenen<br />

Daten im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Reisevertrages.<br />

Ich erkenne zugleich <strong>für</strong> alle angemeldeten Teilnehmer die beigefügten Reisebedingungen<br />

verbindlich an und erkläre ausdrücklich, auch <strong>für</strong> die vertraglichen<br />

Verpflichtungen dieser einzustehen.<br />

Datum / Unterschrift<br />

Datum / Unterschrift<br />

Bitte ausgefüllt und unterschrieben zurück an: Transocean Kreuzfahrten GmbH & Co. KG · Stavendamm 22· 28195 Bremen


An-/Abreise/Landurlaub/Hotel<br />

Reise-Nr.: Schiff: Kabine/Kategorie Reisebeginn: Reiseende:<br />

Rechnungs-Nr.:<br />

Name<br />

Vorname<br />

Altersangabe<br />

bei Kindern<br />

Passagier A Passagier B Passagier C Passagier D<br />

Bitte buchen Sie die An-/Abreise bis spätestens 10 Wochen vor Reisebeginn.<br />

Die genauen Leistungen, Preise und möglichen Zustiegsorte entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen Katalog/Leistungsbeschreibung.<br />

Ich buche die An- und Abreiseleistungen individuell im Reisebüro oder<br />

mit diesem Formular über Transocean<br />

Anreise mit: Bus Flug Bahn Auto<br />

Rückreise mit: Bus Flug Bahn Auto<br />

Bus<br />

Flug<br />

Bahn<br />

Auto<br />

Hotel<br />

ab/bis: ___________________________________<br />

bei Fahrten mit Übernachtung: Doppelzimmer Einzelzimmer<br />

Bitte nur einen <strong>von</strong> uns ausgeschriebenen Zustiegsort angeben. Bitte beachten: Rauchen ist im Bus nicht gestattet. Es werden jedoch Pausen eingelegt.<br />

Bitte buchen Sie <strong>für</strong> mich die Flüge ab/bis Frankfurt/M.:<br />

nach______________________________ am_______________ / <strong>von</strong>______________________________ am_______________<br />

Bitte buchen Sie die Anschlussflüge bis/ab Frankfurt/M.:<br />

<strong>von</strong>______________________________ am_______________ / nach______________________________ am_______________<br />

Reservierungen nach Verfügbarkeit. Es gelten die Stornobedingungen laut Ausschreibung.<br />

Datum Ihrer Anreise: _________________________________ Datum Ihrer Rückreise: _________________________________<br />

ab/bis: ___________________________________ (Heimatbahnhof) 1. Klasse 2. Klasse<br />

Welche Passagiere haben eine gültige Bahncard?<br />

A B C D<br />

Wenn ja, bitte Klasse angeben<br />

1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse<br />

In einigen Abfahrtshäfen haben Sie die Möglichkeit, einen Garagenplatz <strong>für</strong> Ihr Auto zu reservieren. Bitte geben Sie bei der<br />

Reservierung den PKW-Typ, das PKW-Kennzeichen und die Adresse an, an die die Rückbestätigung geschickt werden soll.<br />

Nizza Venedig PKW-Typ __________________________________ PKW-Kennzeichen _____________________<br />

Rückbestätigung an Passagier: A B C D<br />

Reservierungen <strong>für</strong> Bremerhaven, Hamburg und Kiel ausschließlich direkt einsenden an:<br />

Kühne & Nagel, Zentralreservierung, Barkhausenstr. 11, 27568 Bremerhaven, Tel. (04 71) 9 45 41-16, Fax (04 71) 9 45 41-41<br />

Bitte buchen Sie <strong>für</strong> mich/uns folgende Hotelverlängerung/en:<br />

Hotel <strong>von</strong> bis<br />

Hotel <strong>von</strong> bis<br />

Hinweis:<br />

Da diese Leistungen nicht im Reisepreis eingeschlossen sind, entstehen die<br />

im Katalog ausgeschriebenen Mehrkosten, die Ihnen nach Ihrer Bestellung automatisch<br />

in Rechnung gestellt werden.<br />

Datum / Unterschrift<br />

Bitte ausgefüllt und unterschrieben zurück an: Transocean Kreuzfahrten GmbH & Co. KG · Stavendamm 22· 28195 Bremen


ELVIA Reiseschutz<br />

Reiserücktritt-Versicherung<br />

ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten<br />

Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise, sowie die<br />

Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem<br />

Grund.<br />

Reiseabbruch-Versicherung<br />

ersetzt<br />

• die zusätzlich entstandenen Rückreisekosten nach Art und<br />

Qualität der versicherten Reise;<br />

• den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung vor<br />

Ort bei nicht planmäßiger Beendigung aus versichertem Grund<br />

bzw. Unterbrechung der Reise zum Beispiel wegen unerwarteter<br />

schwerer Erkrankung.<br />

Reise-Krankenversicherung<br />

erstattet die Kosten <strong>für</strong> notwendige ärztliche Hilfe im Ausland bei<br />

Krankheiten und Unfallverletzungen, die während der Auslandsreise<br />

akut eintreten:<br />

• Arzt- und Krankenhauskosten;<br />

• Medikamente;<br />

• Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfällen.<br />

Kranken-Rücktransport<br />

ELVIA erstattet die Kosten <strong>für</strong> den medizinisch sinnvollen und<br />

vertretbaren Rücktransport der versicherten Person in das dem<br />

Wohnort der versicherten Person nächstgelegene, geeignete<br />

Krankenhaus sowie im Todesfall die Überführungskosten.<br />

Reisegepäck-Versicherung<br />

Versicherungssumme k 2.000,– je Person<br />

Höchstversicherungssumme k 5.000,– je Person<br />

ersetzt<br />

• den Zeitwert des mitgeführten Gepäcks bei Beschädigung oder<br />

Abhandenkommen durch Diebstahl oder Raub;<br />

• den Zeitwert des aufgegebenen Gepäcks bei Beschädigung oder<br />

Abhandenkommen je bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme,<br />

sofern diese dem Gesamtwert des persönlichen<br />

Reisegepäcks entspricht.<br />

Reise-Assistance<br />

empfiehlt:<br />

Bietet weltweite Hilfe bei Notfällen im Ausland: bei Krankheit,<br />

Unfall, Tod, bei Verlust <strong>von</strong> Zahlungsmitteln oder bei Strafverfolgung.<br />

Organisiert Kranken-Rücktransport mit medizinisch<br />

adäquaten Mitteln, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbar.<br />

Unter einer zentralen Rufnummer steht die Assistance 24 Stunden<br />

täglich zur Seite.<br />

Hilfe im Notfall und Stornoberatung<br />

Unsere Reise-Assistance ist in allen Produkten enthalten und garantiert<br />

rund um die Uhr schnelle und fachkundige Hilfe weltweit!<br />

Unsere Spezialisten beraten und informieren kompetent,<br />

ob z. B. eine Reise storniert werden sollte oder wo im Ausland<br />

ein geeigneter Arzt oder eine Klinik zu finden ist. So lassen sich<br />

Zahlungskürzungen gegebenenfalls vermeiden.<br />

Selbstbehalt Reiserücktritt- / Reiseabbruch-Versicherung:<br />

20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens l 25,– je<br />

Person / Objekt)<br />

Geltungsbereich: europaweit (inkl. Mittelmeer-Anrainerstaaten<br />

und Kanarische Inseln) bzw. weltweit<br />

Abschlusshinweis: Der Abschluss des Reiserücktritt-Schutzes /<br />

Paketes mit Reiserücktritt-Schutz sollte bei Buchung der Reise<br />

erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt<br />

möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung<br />

sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage,<br />

abzuschließen.<br />

Wichtige Information: Maßgebend <strong>für</strong> den Versicherungsschutz<br />

sind die Versicherungsbedingungen der AGA International S.A.<br />

Die vollständigen Produkt- und Verbraucherinformationen und<br />

Versicherungsbedingungenkönnen Sie unter www.transocean.de<br />

einsehen oder unter Tel +49.89.6 24 24-460 anfordern. Leistungsund<br />

Prämienänderungen vorbehalten.


Maßgebend <strong>für</strong> den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen<br />

der AGA International S.A. Die vollständigen Produkt- und Verbraucherinformationen<br />

und Versicherungsbedingungen können Sie unter www.transocean.de<br />

einsehen oder unter Tel +49.89.6 24 24-460 anfordern.<br />

Leistungs- und Prämienänderungen vorbehalten.<br />

Reiseversicherungen<br />

Reise-Nr.: Schiff: Kabine/Kategorie Reisebeginn: Reiseende:<br />

Rechnungs-Nr.:<br />

Name<br />

Vorname<br />

Passagier A Passagier B Passagier C Passagier D<br />

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktritt-Versicherung, die im Reisepreis nicht enthalten ist.<br />

ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz Reiserücktritt-Versicherung · Reiseabbruch-Versicherung · Reise-Assistance<br />

Reisepreis p.P. in D Prämie je Person Reisepreis p.P. in D Prämie je Person Reisepreis p.P. in D Prämie je Person<br />

bis 1.000,– M 49,– bis 3.000,– M 145,– bis 8.000,– M 379,–<br />

bis 1.500,– M 69,– bis 4.000,– M 205,– bis 14.000,– 5,0% vom<br />

bis 2.000,– M 89,– bis 5.000,– M 235,– Reisepreis<br />

bis 2.500,– M 105,– bis 6.000,– M 325,– ab 14.001,– auf Anfrage<br />

ELVIA Reiserücktritt-Basisschutz Reiserücktritt-Versicherung · Reise-Assistance<br />

Reisepreis p.P. in D Prämie je Person Reisepreis p.P. in D Prämie je Person Reisepreis p.P. in D Prämie je Person<br />

bis 1.000,– M 37,– bis 3.000,– M 111,– bis 8.000,– M 286,–<br />

bis 1.500,– M 53,– bis 4.000,– M 152,– bis 14.000,– 3,8% vom<br />

bis 2.000,– M 69,– bis 5.000,– M 181,– Reisepreis<br />

bis 2.500,– M 80,– bis 6.000,– M 243,– ab 14.001,– auf Anfrage<br />

ELVIA Reiseabbruch-Versicherung Reiseabbruch-Versicherung · Reise-Assistance<br />

Reisepreis p.P. in D Prämie je Person Reisepreis p.P. in D Prämie je Person Reisepreis p.P. in D Prämie je Person<br />

bis 1.000,– M 14,– bis 3.000,– M 39,– bis 8.000,– M 99,–<br />

bis 1.500,– M 19,– bis 4.000,– M 55,– bis 14.000,– 1,3% vom<br />

bis 2.000,– M 27,– bis 5.000,– M 59,– Reisepreis<br />

bis 2.500,– M 31,– bis 6.000,– M 84,– ab 14.001,– auf Anfrage<br />

ELVIA Versicherungspaket Reisegepäck-Versicherung (Versicherungssumme l 2.000,– je Person)<br />

· Reise-Assistance · Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport<br />

Prämien je Person Europa Weltweit<br />

<strong>Reisen</strong> bis 10 Tage: M 29,– M 43,–<br />

<strong>Reisen</strong> bis 20 Tage: M 45,– M 60,–<br />

<strong>Reisen</strong> bis 31 Tage: M 52,– M 75,–<br />

jede weitere Verlängerungswoche: M 11,– M 20,–<br />

Erhöhung der Reisegepäck-Versicherungssumme<br />

(Höchstversicherung max. E 5.000,–)<br />

M 8,– M 8,–<br />

Erhöhung um M p.P.<br />

(je Erhöhung der Versicherungssumme um je E 1.000,–)<br />

Datum<br />

Unterschrift


Tischplatzwünsche<br />

Reise-Nr.: Schiff: Kabine/Kategorie Reisebeginn: Reiseende:<br />

Rechnungs-Nr.:<br />

Name<br />

Vorname<br />

Club-Nr.<br />

(falls vorhanden,<br />

unbedingt angeben!)<br />

Tischplatzwunsch:<br />

Passagier A Passagier B Passagier C Passagier D<br />

Tischplatzwunsch im Waldorf Restaurant<br />

Nachfolgend können Sie Ihre Wünsche zur Wahl Ihres Tischplatzes im Waldorf Restaurant <strong>für</strong> das<br />

Mittag- und Abendessen angeben. Beachten Sie bitte, dass wir lediglich Wünsche sammeln, die wir im<br />

Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigen werden.<br />

Eine verbindliche Tischplatzreservierung ist leider nicht möglich.<br />

2er 4er 6er Tisch<br />

Welche Tischzeit dürfen wir <strong>für</strong> Sie reservieren:<br />

1. Tischzeit: Abendessen um ca. 18.00 Uhr<br />

2. Tischzeit: Abendessen um ca. 20.00 Uhr<br />

Diätwünsche:_________________________________________________________________________________<br />

Tisch zusammen mit (Herrn/Frau): _________________________________________Kabinen-Nr.: ____________<br />

Das Frühstück wird in der Regel als Buffet serviert. Hier können Sie Ihren Tisch frei wählen.<br />

Bitte haben Sie Verständnis da<strong>für</strong>, dass im Waldorf Restaurant nicht geraucht werden darf.<br />

Wichtig!<br />

Die Tischplatzeinteilung erfolgt ca. 4 Wochen vor Reisebeginn an Bord. Bitte senden Sie dieses<br />

Formular daher bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zurück. Später bei uns eingehende Wünsche<br />

können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.<br />

Ihre Tischplatzkarte finden Sie an Bord in Ihrer Kabine.<br />

Alternativ haben Sie die Möglichkeit jederzeit Ihre Mahlzeiten (Frühstück- Mittag- und Abendessen) in Buffetform<br />

im Übersee Club einzunehmen, mit freier Tischplatzwahl und ohne Voranmeldung – unabhängig <strong>von</strong> Ihrer Reservierung<br />

im Waldorf Restaurant. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit Ihr Abendessen ohne Mehrkosten in<br />

einem der beiden Spezialitätenrestaurants einzunehmen – bitte melden Sie sich dazu<br />

direkt an Bord beim Maitrê an.<br />

ClubColumbus<br />

ClubColumbus<br />

Ein Club wie kein anderer!<br />

Als Club-Mitglied sparen Sie bares Geld, bekommen Ermäßigungen auf die <strong>von</strong><br />

Ihnen gebuchten Landausflüge und erhalten viele zusätzliche Leistungen und<br />

weitere Vergünstigungen.<br />

Bitte senden Sie mir kostenlos die ausführliche Broschüre über den<br />

ClubColumbus.


Nachfolgend finden Sie unser „Kleingedrucktes“, das Sie lesen sollten,<br />

weil es die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und Transocean<br />

Kreuzfahrten GmbH & Co. KG – im Nachfolgenden kurz TK genannt<br />

– regelt. Wir bieten unsere Leistungen unter der Bezeichnung Transocean<br />

Kreuzfahrten an. Für sämtliche in den TK-Katalogen ausgeschriebenen<br />

<strong>Reisen</strong> zeichnet demnach TK als Veranstalter verantwortlich,<br />

gleichviel mit welcher Reederei die Kreuzfahrt durchgeführt wird. Dies<br />

gilt auch <strong>für</strong> kombinierte <strong>Reisen</strong> mit Flugzeug/Bahn und Schiff, soweit<br />

diese Leistungen im Angebotsteil des Prospektes als unsere Reiseleistung<br />

verzeichnet sind.<br />

Soweit Reiseleistungen, die nicht ausdrücklich Gegenstand der Leistungsbeschreibung<br />

im Textteil dieses Kataloges sind, darüber hinaus<br />

<strong>von</strong> Dritten erbracht werden, ist TK lediglich als Vermittler tätig. Für<br />

diese fremdvermittelten Leistungen gelten die Formular be din gun gen<br />

des jeweiligen Veranstalters, nicht aber die nachfolgenden Bedin gun gen.<br />

1. Reiseanmeldung und Reisebestätigung<br />

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie TK als Reiseveranstalter den<br />

Ab schluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes<br />

sind unsere Reiseausschreibung und unsere ergänzenden<br />

Infor ma tio nen <strong>für</strong> die jeweilige Reise, soweit diese Ihnen vorliegen.<br />

Reise vermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen)<br />

sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu<br />

tref fen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den<br />

vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über unsere vertraglich<br />

zugesagten Leistungen hinaus gehen oder in Widerspruch zur<br />

Rei se ausschreibung stehen. Die Buchung kann schriftlich, mündlich,<br />

telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, In ternet)<br />

erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung durch<br />

TK zu stan de. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder<br />

unverzüglich nach Vertragsschluss wird Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung<br />

übermittelt. TK weist darauf hin, dass es erforderlich ist, personenbezogene<br />

Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages<br />

EDV-mäßig zu bearbeiten, zu speichern und weiterzugeben. Ein <strong>Reisen</strong>der,<br />

der außer sich selbst auch andere Reiseteilnehmer anmeldet, haftet<br />

neben diesen anderen, sofern er ausdrücklich und gesondert erklärt, <strong>für</strong><br />

die vertraglichen Verpflichtungen aller <strong>von</strong> ihm angemeldeten Personen<br />

einzustehen. Meldet ein <strong>Reisen</strong>der mehrere Personen an, so kommt der<br />

Reisevertrag mit jedem einzelnen <strong>Reisen</strong>den zustande. Weicht der Inhalt<br />

der Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so ist dies ein<br />

neues Angebot <strong>von</strong> TK, an das TK sich 10 Tage gebunden hält. Der<br />

Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande,<br />

wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche<br />

Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklären.<br />

2. Bezahlung<br />

Bei Vertragsabschluss geht Ihnen, bzw. Ihrem Reisebüro zusammen<br />

mit der Reisebestätigung der Sicherungsschein zu. Mit Erhalt des Sicherungsscheins<br />

ist eine Anzahlung <strong>von</strong> 10 % des Reisepreises zu leisten.<br />

Die Restzahlung wird spätestens 3 Wochen vor Antritt der Reise fällig,<br />

sobald sichergestellt ist, dass TK nicht <strong>von</strong> der Reise gemäß Ziffer 6<br />

dieser Bedingungen zurücktritt. Die Reiseunterlagen werden nach<br />

Eingang der vollständigen Zahlung des Reisepreises ausgehändigt.<br />

Wird die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den<br />

vereinbarten Zahlungsfälligkeiten bezahlt, so sind wir berechtigt, nach<br />

Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Ihnen<br />

Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.<br />

Achtung:<br />

Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Direktinkasso abgewickelt,<br />

d.h. alle Zahlungen müssen ausschließlich direkt an TK erfolgen.<br />

Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus Ihrer Reise bestä tigung.<br />

Eine Zahlung an das vermittelnde Reisebüro erfolgt ausschließlich<br />

auf Ihr eigenes Risiko und hat insbesondere keine schuld befreiende<br />

Wirkung, falls das Reisebüro die Zahlung nicht an TK weiterleitet.<br />

3. Leistungs- und Preisänderungen<br />

a) Der Reisepreis und der Umfang der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen<br />

ergeben sich aus den Programmausschreibungen im Katalog<br />

sowie aus den darauf bezugnehmenden Angaben in Ihrer Reisebestätigung.<br />

Die im Katalog enthaltenden Angaben sind <strong>für</strong> TK bindend. TK<br />

behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss aus sachlich<br />

berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine<br />

Änderung der Katalogangaben (z.B. Reiseroute, Reihenfolge der Häfen,<br />

geplante Landausflüge sowie Flugplan) sowie des Reisepreises vorzunehmen,<br />

über die TK Sie vor Buchung selbstverständlich informiert.<br />

Ihren Wünschen nach Sonderleistungen, die nicht im Katalog ausgedruckt<br />

sind, bemüht sich TK nachzukommen. Solche Sonderleistungen<br />

sollten Sie sich im eigenen Interesse schriftlich bestätigen lassen. TK ist<br />

berechtigt, eine Gebühr <strong>von</strong> e 25,– pro Person sowie die daraus resultierenden<br />

Mehrkosten, die durch die Leistungsträger erhoben werden,<br />

zu berechnen.<br />

b) Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen<br />

<strong>von</strong> dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach<br />

Ver trags abschluss notwendig werden und die <strong>von</strong> TK nicht wider Treu<br />

und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht<br />

erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.<br />

Bei <strong>von</strong> TK nicht verschuldeten Umständen, z. B. Hoch- oder Nie drigwasser,<br />

widrige Wetterverhältnisse, technische Defekte, behördliche<br />

Anordnungen, besondere Gegebenheiten der Schifffahrt und andere<br />

<strong>von</strong> TK nicht zu vertretende Faktoren, ist TK berechtigt, die Fahrpläne<br />

umzustellen oder andere Transportmittel einzusetzen. Eventuelle<br />

Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten<br />

Leistungen mit Mängeln behaftet sind. TK ist verpflichtet, Sie über<br />

wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kennt nis <strong>von</strong> dem<br />

Änderungsgrund zu informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung<br />

einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom<br />

Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens<br />

gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn TK in der Lage ist, Ihnen eine<br />

solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Sie haben<br />

diese Rechte unverzüglich (d.h. in der Regel innerhalb <strong>von</strong> 14 Tagen)<br />

nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung TK gegenüber<br />

schriftlich geltend zu machen. Treten Sie die Reise dennoch in Kenntnis<br />

des Umfangs der Leis tungsänderung an, so ist eine mit der Änderung<br />

begründete Kün di gung des Reisevertrages nach Reiseantritt oder eine<br />

Minderung des Reisepreises ausgeschlossen.<br />

c) TK behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle<br />

der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben <strong>für</strong> bestimmte<br />

Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder Luftverkehrsabgaben<br />

oder einer Änderung der <strong>für</strong> die betreffende Reise geltenden<br />

Wechselkurse entsprechend nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen<br />

wie folgt zu ändern:<br />

aa) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden<br />

Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten und Versi cherungsprämien,<br />

so kann TK den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden<br />

Berechnung erhöhen:<br />

(I) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann TK <strong>von</strong><br />

Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.<br />

(II) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen<br />

pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten<br />

durch die Zahl der Sitzplätze bzw. Betten des vereinbarten<br />

Beför de rungs mittels geteilt. Dies umfasst insbesondere auch<br />

Mehrkosten, die <strong>von</strong> der Reederei <strong>für</strong> den Kreuzfahrtteil gefordert<br />

werden. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag <strong>für</strong> den Einzelplatz<br />

kann TK <strong>von</strong> Ihnen verlangen.<br />

bb) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Ab gaben<br />

wie Hafen- oder Flughafengebühren oder Luftverkehrsabgaben<br />

gegenüber TK erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden,<br />

anteiligen Betrag herauf gesetzt werden.<br />

cc) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reise vertra<br />

ges kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich<br />

die Reise dadurch <strong>für</strong> TK verteuert hat.<br />

dd) Eine Erhöhung nach Maßgabe der vorstehenden Absätze aa) bis cc)<br />

ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten<br />

Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden<br />

Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss<br />

<strong>für</strong> TK nicht vorhersehbar waren.<br />

ee) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat TK<br />

Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor<br />

Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen <strong>von</strong> mehr als 5% sind<br />

Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder<br />

die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,<br />

wenn TK in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis <strong>für</strong> Sie aus<br />

seinem Angebot anzubieten. Sie haben diesen Anspruch unverzüglich<br />

nach der Mitteilung <strong>von</strong> TK über die Preiserhöhung TK gegenüber<br />

geltend zu machen.<br />

4. Rücktritt durch den Kunden,<br />

Umbuchung, Ersatzperson<br />

a) Vor Reiseantritt können Sie jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten.<br />

Ihre Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei TK<br />

unter nachfolgend angegebener Adresse eingeht. Es wird empfohlen,<br />

den Rücktritt schriftlich zu erklären.<br />

b) Treten Sie zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert TK den<br />

Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann TK, soweit der Rücktritt<br />

nicht <strong>von</strong> TK zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt,<br />

eine an gemessene Entschädigung <strong>für</strong> die bis zum Rücktritt getroffenen<br />

Rei se vorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit <strong>von</strong> dem<br />

jeweiligen Reisepreis verlangen. TK hat diesen Entschädigungs an spruch<br />

zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeit punktes<br />

des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen<br />

Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung<br />

der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und ge wöhnlich<br />

mögliche anderweitige Verwendungen der Reise leis tun gen berücksichtigt.<br />

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zu gangs der Rücktrittserklärung<br />

des <strong>Reisen</strong>den wie folgt berechnet:<br />

– bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises<br />

– vom 89. – 30. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises<br />

– vom 29. – 22. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises<br />

– vom 21. – 15. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises<br />

– vom 14. – 1. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises<br />

– bei Rücktritt am Reisetag oder Nichtantritt der Reise 90% des<br />

Reisepreises.<br />

– bei Rücktritt <strong>von</strong> Landausflügen:<br />

vom 14. Tag bis zum Reiseantritt 20 % des Ausflugspreises<br />

ab Reiseantritt 50 % des Ausflugspreises<br />

Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, TK nachzuweisen, dass TK<br />

überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als<br />

die <strong>von</strong> TK geforderte Pauschale. TK behält sich vor, anstelle der vorstehenden<br />

Pauschalen eine höhere, konkrete Ent schädigung zu fordern, soweit<br />

TK nachweist, daß ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils<br />

anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist TK verpflichtet,<br />

die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten<br />

Auf wen dun gen und einer etwaigen, anderweitigen Ver wendung der<br />

Reise leis tun gen konkret zu beziffern und zu belegen.<br />

c) Bei Buchung einer Mehrbettkabine durch gemeinsam <strong>Reisen</strong>de wird bei<br />

Rücktritt einer Person bzw. mehrerer Personen bis zum 21. Tag vor Reisebeginn<br />

der Preis <strong>für</strong> die übrigen <strong>Reisen</strong>den entsprechend der im Katalog<br />

ausgeschriebenen Kabinenbelegung berechnet. Für die zurücktretende/n<br />

Person/en gelten die vorstehend genannten Rücktritts be din gun gen.<br />

d) Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651 b BGB eine Ersatzperson zu<br />

stellen, bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt. Dem<br />

Wechsel der Person kann TK widersprechen, wenn da<strong>für</strong> wichtige<br />

Gründe vorliegen, etwa die Er-satz-person den besonderen Reiseerfordernissen<br />

nicht genügt oder ge-setzliche Vorschriften oder behördliche<br />

Anordnungen entgegenstehen. Liegen die genannten wichtigen<br />

Reisebedingungen<br />

Gründe vor, so gelten die vorerwähnten Rücktrittsbedingungen. Tritt<br />

eine Ersatzperson an Ihre Stelle, so haften Sie sowie die Er-satzperson<br />

als Gesamtschuldner <strong>für</strong> den Reisepreis und die durch den Eintritt<br />

der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. TK ist berechtigt, <strong>für</strong><br />

die Teilnahme der Ersatzperson Mehrkosten in Höhe <strong>von</strong> mindestens<br />

E 25,– zu verlangen.<br />

e) Ein Anspruch des <strong>Reisen</strong>den nach Vertragsabschluss auf Änderungen<br />

hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reise -<br />

an-tritts, der Unterkunft oder Beförderungsart (Umbuchung) besteht<br />

nicht. Umbuchungen auf eine Kreuzfahrt aus dem Programm März<br />

2012 bis April 2013 sind bis zum 90. Tag vor Reisebeginn kostenlos<br />

möglich. Andere Umbuchungs- und Änderungswünsche bis zum<br />

90. Tag oder Umbuchungs- und Änderungswünsche, die nach dem<br />

90. Tag vor Reisebeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung<br />

überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten<br />

Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt<br />

werden, sofern nicht nur geringfügige Kosten verursacht werden. Für<br />

Umbuchungen nach dem 90. Tag vor Reisebeginn, die nur geringfügige<br />

Kosten verursachen, wird je-doch eine Umbuchungsgebühr <strong>von</strong> E 25,–<br />

pro Person berechnet.<br />

f) Alle vorge nann ten Bedingungen gelten entsprechend auch bei Rücktritt<br />

oder Umbuchung <strong>von</strong> Teilleistungen, die später als 90 Tage vor Reiseantritt<br />

erfolgen, wie z.B. Stornierung <strong>von</strong> An- und Abreise arrangements,<br />

Vor- und Nachprogrammen, Garagen reser vierungen etc. Die genannten<br />

Prozentsätze beziehen sich in einem solchen Fall auf den Preis der jeweiligen<br />

Teilleistung.<br />

5. Reiseversicherungen<br />

Nicht eingeschlossen sind in Ihrem Reisepreis eine Reiserücktritt-Versicherung<br />

(Versicherung zur Erstattung <strong>von</strong> Stornokosten bei Nichtantritt<br />

der Reise aus versichertem Grund) und eine Reiseabbruch-Versicherung<br />

(Versicherung, die den Wert nicht in Anspruch genommener Leistungen<br />

erstattet, wenn die Reise aus versichertem Grund abgebrochen wird).<br />

TK empfiehlt dringend den Abschluss dieser Versicherungen direkt bei<br />

Buchung Ihrer Reise. Ein späterer Abschluss der Reiserücktritt-Versicherung<br />

ist nur bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Die Reiserücktritt-<br />

Versicherung kann nur <strong>für</strong> alle in einer Reiseanmeldung aufgeführten<br />

Reiseteilnehmer gemeinsam abgeschlossen werden. Darüber hinaus<br />

empfiehlt TK Ihnen den Abschluss folgender Versicherungen: Reisegepäck-Versicherung,<br />

Reise-Unfallversicherung, Reise-Krankenversicherung,<br />

Reisehaftpflicht-Versicherung. TK bzw. Ihr Reisebüro berät Sie<br />

gern.<br />

6. Rücktritt und Kündigung durch TK<br />

a) Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl<br />

TK kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann<br />

vom Reisevertrag zurücktreten, wenn TK<br />

aa) in der jeweiligen Reiseausschreibung bzw. in diesen Reisebedingungen<br />

die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu<br />

welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem <strong>Reisen</strong>den<br />

spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und<br />

bb) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste<br />

Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben<br />

in der Reiseausschreibung hinweist.<br />

cc) die Mindesteilnehmerzahl <strong>von</strong> 150 nicht erreicht.<br />

Ein Rücktritt ist spätestens am 21. Tag vor dem vereinbarten Rei se an tritt<br />

dem <strong>Reisen</strong>den gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem frü he ren<br />

Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht<br />

werden kann, hat TK unverzüglich <strong>von</strong> seinem Rücktrittsrecht Gebrauch<br />

zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhalten<br />

Sie auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüg lich zurück.<br />

b) Kündigung oder Ausschluss aus verhaltensbedingten Gründen<br />

TK kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, oder den<br />

<strong>Reisen</strong>den <strong>von</strong> der Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen ausschliessen,<br />

wenn der <strong>Reisen</strong>de ungeachtet einer Abmahnung <strong>von</strong> TK die Durchführung<br />

der Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße<br />

vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages bzw.<br />

der Ausschluss <strong>von</strong> der Teilnahme gerechtfertigt ist. Darüber hinaus ist<br />

eine fristlose Kündigung möglich, wenn der Rei sen de nach dem Urteil<br />

des Kapitäns wegen Krankheit, Gebrechens oder einem anderen Grund<br />

reiseunfähig ist, auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung<br />

reist, oder aufgrund falscher Angaben ge bucht wurde. TK behält auch<br />

im Falle der Kündigung den Anspruch auf den Reisepreis. TK muss sich<br />

jedoch den Wert ersparter Auf wen dun gen sowie diejenigen Vorteile<br />

anrechnen lassen, die aus einer an de ren Verwendung nicht in Anspruch<br />

genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller<br />

Erstattungen durch die Leis tungs trä ger. Eventuelle Mehrkosten <strong>für</strong> die<br />

Rückbeförderung trägt der Rei sende selbst.<br />

7. Hinweis zur Kündigung<br />

wegen höherer Gewalt<br />

Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im<br />

BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verwiesen, die wie folgt lautet:<br />

㤠651 j (1) Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer<br />

höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder be einträchtigt,<br />

so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Rei sen de<br />

den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.“ (2) Wird<br />

der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651<br />

e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehr kos ten <strong>für</strong><br />

die Rückbeförderung sind <strong>von</strong> den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im<br />

Übrigen fallen die Mehrkosten dem <strong>Reisen</strong>den zur Last.<br />

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen<br />

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß an ge -<br />

boten wurden, aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z. B. we gen


vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen) nicht<br />

in Anspruch, so wird sich TK bei den Leistungsträgern um Er stattung<br />

der ersparten Aufwendungen bemühen. Einen Anspruch auf an tei lige<br />

Erstattung des Reisepreises haben Sie nicht. Diese Verpflichtung <strong>von</strong><br />

TK entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder<br />

wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Be stim mun gen<br />

gegenstehen.<br />

9. Haftungsbeschränkung<br />

a) Die vertragliche Haftung <strong>von</strong> TK <strong>für</strong> Schäden, die nicht Körperschäden<br />

sind (auch die Haftung <strong>für</strong> die Verletzung vor-, neben- oder<br />

nachvertraglicher Pflichten), ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis<br />

beschränkt,<br />

1. soweit ein Schaden des <strong>Reisen</strong>den weder vorsätzlich noch grob<br />

fahrlässig herbeigeführt wird oder<br />

2. soweit TK als Reiseveranstalter <strong>für</strong> einen Ihnen entstandenen<br />

Scha den allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers<br />

verantwortlich ist.<br />

b) Die deliktische Haftung <strong>von</strong> TK <strong>für</strong> Sachschäden, die nicht auf Vorsatz<br />

oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis<br />

beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je <strong>Reisen</strong>den und<br />

Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammen<br />

hang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben<br />

<strong>von</strong> der Beschränkung unberührt.<br />

c) Als Veranstalter haftet TK nicht <strong>für</strong> Leistungsstörungen, Personen- und<br />

Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd-leis-tungen<br />

lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Rei-seaus-schreibung<br />

und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter<br />

Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig<br />

gekenn-zeichnet werden, dass sie <strong>für</strong> den <strong>Reisen</strong>den erkennbar nicht<br />

Bestandteil der Reiseleistungen <strong>von</strong> TK sind. Fremdvermittelt werden z.B.<br />

Flüge, Sportveranstaltungen, Besichtigungen, Führungen etc. An diesen<br />

Sonderleistungen beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. TK haftet daher<br />

nicht <strong>für</strong> die Erbringung der Sonderleistung selbst. Eine etwaige Haftung<br />

regelt sich in diesem Fall nach den Be-stim-mun-gen des vermittelten<br />

Vertragspartners, die TK Ihnen auf Wunsch gern zu-gänglich macht.<br />

d) TK haftet als Veranstalter<br />

aa) <strong>für</strong> Leistungen, welche die Beförderung des <strong>Reisen</strong>den vom ausgeschriebenen<br />

Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,<br />

Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung<br />

während der Reise beinhalten,<br />

bb) wenn und insoweit <strong>für</strong> einen Schaden des Kunden die Verletzung <strong>von</strong><br />

Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten <strong>von</strong> TK ur-sächlich<br />

geworden ist.<br />

Gelten <strong>für</strong> eine <strong>von</strong> einem Leis tungsträger zu erbringende Reiseleistung<br />

internationale Ab kom men oder auf solchen beruhende gesetzliche<br />

Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter<br />

bestimmten Vo raus set zun gen oder Beschränkungen entsteht oder<br />

geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen<br />

ausgeschlossen ist, so kann TK sich als Reiseveranstalter Ihnen gegenüber<br />

hierauf berufen, dass z.B. die Leis tungsträger nicht <strong>für</strong> Verspätungen<br />

<strong>von</strong> Flugzeugen, Zügen, Bussen und Schiffen haften, so dass auch TK<br />

nicht <strong>für</strong> das Nichterreichen <strong>von</strong> Anschlüssen einzutreten hat. Soweit TK<br />

vertraglicher oder ausführender Beförderer im Hinblick auf die Schiffspassage<br />

ist oder als solcher nach gesetzlichen Vorschriften angesehen wird,<br />

haftet TK nach den besonderen internationalen Abkommen oder auf<br />

sol chen beruhenden gesetz lichen Vorschriften (u.a. 2. See rechts än de rungsgesetz,<br />

insbesondere Anlage zu § 664 HGB, und Binnen schiff fahrtsgesetz).<br />

Im Schadensfalle trägt der <strong>Reisen</strong>de einen Selbstbehalt <strong>von</strong> E 30,– bei<br />

Verlust oder Beschädigung <strong>von</strong> Gepäck. Soweit TK im Flugförderungsbereich<br />

vertraglicher oder ausführender Luftfracht führer ist oder als solcher<br />

nach internationalen Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen<br />

Vorschriften angesehen wird, haftet TK nach den besonderen gesetzlichen<br />

oder in internationalen Abkommen geregelten Vorschriften (u.a. Luftverkehrsgesetz,<br />

Warschauer Abkommen mit Haager Pro to koll und Abkommen<br />

<strong>von</strong> Guadalajara, Montrealer Übereinkommen).<br />

10. Einreden und Beschränkungen der<br />

Bediensteten und Beauftragten<br />

Wird ein Bediensteter oder Beauftragter <strong>von</strong> TK wegen eines Scha dens,<br />

der im Zusammenhang mit der Beförderung entstanden ist, in An spruch<br />

genommen, so kann er sich, sofern er beweist, dass er in Ausübung seiner<br />

Verrichtungen gehandelt hat, auf die Einreden und Haftungsbeschränkungen<br />

berufen, die nach diesen Reisebedingungen <strong>für</strong> TK gelten.<br />

11. Ärztliche Leistungen<br />

Die Leistungen des Schiffsarztes sind nicht Bestandteil des Reisevertrages.14.<br />

Obliegenheiten des <strong>Reisen</strong>den<br />

12. Obliegenheiten des <strong>Reisen</strong>den<br />

a) Mängelanzeige<br />

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe<br />

verlangen. Sie sind aber verpflichtet, TK einen aufgetretenen Rei semangel<br />

unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt<br />

eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn<br />

die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar<br />

ist. Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung<br />

an Bord zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist be auftragt, <strong>für</strong><br />

Abhilfe zu sorgen, sofern dieses möglich ist. Die Rei se lei tung ist jedoch<br />

nicht befugt, Ihre Ansprüche anzuerkennen. Für den Fall, dass die Reiseleitung<br />

wider Erwarten nicht erreichbar sein sollte, wen den Sie sich direkt<br />

an Transocean Kreuzfahrten GmbH & Co. KG, Staven damm 22, 28195<br />

Bremen, Telefon: 0421/33 36-0, Telefax: 0421/33 36-100.<br />

b) Fristsetzung <strong>für</strong> Kündigung<br />

Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651c BGB<br />

bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, TK erkennbaren<br />

Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, so haben Sie TK zuvor eine<br />

angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht,<br />

wenn Abhilfe unmöglich ist oder <strong>von</strong> TK verweigert wird oder wenn die<br />

sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, TK erkennbares<br />

Interesse des <strong>Reisen</strong>den gerechtfertigt wird.<br />

c) Gepäckverlust und Gepäckverspätung<br />

TK empfiehlt, Verlust, Zustellungsverzögerungen oder Beschädigung<br />

<strong>von</strong> aufgegebenen Flugreisegepäck dringend unverzüglich an Ort<br />

und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Flug ge sellschaft<br />

anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Er stattun gen<br />

ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige<br />

ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Ver spä tung<br />

innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Bei sonstigem<br />

Verlust, Fehlleitung oder Beschädigung <strong>von</strong> Gepäck ist die Rei se leitung<br />

zu verständigen. Kommen Sie diesen Verpflichtungen nicht nach, so<br />

stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.<br />

d) Reiseunterlagen<br />

Sollten Ihnen die Reiseunterlagen spätestens 5 Tage vor Reiseantritt<br />

noch nicht zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an TK<br />

bzw. Ihr Reisebüro. Falls eine Reise wegen fehlender Reisedokumente<br />

nicht angetreten wird, kann TK angemessenen Ersatz <strong>für</strong> die getroffenen<br />

Reisevorkehrungen und <strong>für</strong> Aufwendungen gemäß Ziffer 4<br />

verlangen, es sei denn, der Reiseteilnehmer hat das Fehlen der Reise doku<br />

mente nicht zu vertreten.<br />

e) Schadensminderungspflicht<br />

Der <strong>Reisen</strong>de hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern<br />

und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er TK auf<br />

die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.<br />

f) Informationspflichten<br />

Der <strong>Reisen</strong>de ist verpflichtet, TK alle <strong>für</strong> die Ausstellung <strong>von</strong> Reiseunterlagen<br />

erforderlichen Informationen rechtzeitig, richtig und vollständig<br />

zu übermitteln und insbesondere den <strong>von</strong> TK zu diesem Zweck erstellten<br />

Fragebogen auszufüllen. Alle Nachteile, insbesondere die Erhebung<br />

<strong>von</strong> Umbuchungs-, oder Stornogebühren durch die Fluggesellschaft,<br />

die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu<br />

Lasten des <strong>Reisen</strong>den.<br />

13. Ausschluss <strong>von</strong> Ansprüchen,<br />

Abtretungsverbot<br />

a) Ansprüche gegen TK wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der<br />

Reise hat der <strong>Reisen</strong>de innerhalb eines Monats nach dem vertraglich<br />

vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.<br />

Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Transocean<br />

Kreuzfahrten GmbH & Co. KG, Stavendamm 22, 28195 Bremen,<br />

erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der <strong>Reisen</strong>de Ansprüche nur<br />

geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist<br />

verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch <strong>für</strong> die Frist zur An mel dung<br />

<strong>von</strong> Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder<br />

Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 12 c, wenn<br />

Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und<br />

4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen<br />

Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch<br />

wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung<br />

geltend zu machen.<br />

b) Ohne unsere Zustimmung können <strong>Reisen</strong>de gegen uns gerichtete<br />

Ansprüche und Rechte weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen.<br />

14. Informationspflichten über die Identität<br />

des ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />

a) Die EU-Verordnung zur Unterrichtung <strong>von</strong> Fluggästen über die<br />

Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet TK, den<br />

Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher<br />

im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen<br />

bei der Buchung zu informieren.<br />

b) Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht<br />

fest, so ist TK verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die<br />

Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen<br />

wird bzw. werden.<br />

c) Sobald TK weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird,<br />

muss TK den Kunden informieren.<br />

d) Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte<br />

Fluggesellschaft, muss TK den Kunden über den Wechsel informieren.<br />

TK muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen,<br />

dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet<br />

wird.<br />

e) Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar:<br />

http://air-ban.europa.eu<br />

15. Verjährung<br />

a) Ansprüche des <strong>Reisen</strong>den nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung<br />

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen<br />

oder fahrlässigen Pflichtverletzung <strong>von</strong> TK oder eines gesetzlichen<br />

Vertreters oder Erfüllungsgehilfen <strong>von</strong> TK beruhen, verjähren in zwei<br />

Jahren. Dies gilt auch <strong>für</strong> Ansprüche auf den Ersatz sons tiger Schäden,<br />

die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung <strong>von</strong><br />

TK oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs gehilfen <strong>von</strong> TK<br />

beruhen.<br />

b) Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in<br />

einem Jahr.<br />

c) Die Verjährung nach Ziffer 15a und 15b beginnt mit dem Tag, der<br />

dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.<br />

Reisebedingungen<br />

d) Schweben zwischen dem <strong>Reisen</strong>den und TK Verhandlungen über<br />

den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist<br />

die Verjährung gehemmt, bis der <strong>Reisen</strong>de oder TK die Fortsetzung der<br />

Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate<br />

nach dem Ende der Hemmung ein.<br />

16. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheitsund<br />

Sicherheitsbestimmungen<br />

TK wird Staatsangehörige eines Staates der europäischen Ge meinschaften,<br />

in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen <strong>von</strong><br />

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss sowie<br />

über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für An ge hörige<br />

anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird<br />

da<strong>von</strong> ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des <strong>Reisen</strong>den<br />

(z. B. Doppel staatsbürgerschaft, Staaten losig keit) vorliegen. Für die<br />

Beschaffung und das Mitführen der notwendigen Reisedokumente, evtl.<br />

erforderliche Impfungen sowie das Einhalten <strong>von</strong> Zoll- und Devisenvorschriften<br />

ist der <strong>Reisen</strong>de selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere<br />

die Zahlung <strong>von</strong> Rücktritts ent schä di gung, die aus der Nichtbefolgung<br />

dieser Vorschrift er wach sen, gehen zu Lasten des <strong>Reisen</strong>den,<br />

ausgenommen, wenn diese Nachteile durch eine schuld hafte Falsch- oder<br />

Nichtinformation <strong>von</strong> TK bedingt sind. Hinsichtlich des zur Einhaltung der<br />

Sicherheit und Ordnung gebotenen Verhaltens sind die Anweisungen der<br />

Leis tungs träger <strong>von</strong> TK zu befolgen. Der <strong>Reisen</strong>de sollte sich über Infektions-<br />

und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig<br />

in for mieren; ggf. sollte ärzt licher Rat, zum Beispiel zu Thrombose- und<br />

anderen Gesundheitsrisiken, eingeholt werden. Auf allgemeine Infor ma -<br />

tionen, insbesondere bei Gesundheitsämtern, reisemedizinischen In formationsdiensten<br />

oder der Bundeszentrale <strong>für</strong> gesundheitliche Auf klärung<br />

wird verwiesen. Der <strong>Reisen</strong>de haftet gegenüber TK <strong>für</strong> alle Folgen und<br />

Schäden, insbesondere Strafen, Bußen und Auslagen, die deshalb be zahlt<br />

oder hinterlegt werden müssen, weil der <strong>Reisen</strong>de die <strong>für</strong> die Ein-, Ausund<br />

Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Landes nicht<br />

befolgt oder die erforderlichen Urkunden nicht vorgewiesen hatte. Der<br />

<strong>Reisen</strong>de ist verpflichtet, Geldbeträge, die TK zahlen oder hinterlegen<br />

muss, sofort zu erstatten.<br />

17. Rechtswahl, Gerichtsstand<br />

a) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem <strong>Reisen</strong>den und TK findet<br />

ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch <strong>für</strong> das<br />

gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des <strong>Reisen</strong>den gegen TK<br />

im Ausland <strong>für</strong> die Haftung <strong>von</strong> TK dem Grunde nach nicht deutsches<br />

Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere<br />

hinsichtlich Art, Umfang und Höhe <strong>von</strong> Ansprüchen des Rei sen den<br />

ausschließlich deutsches Recht Anwendung.<br />

b) Der <strong>Reisen</strong>de kann TK nur an dessen Sitz in Bremen verklagen. Für<br />

Kla gen <strong>von</strong> TK gegen den <strong>Reisen</strong>den ist der Wohnsitz des <strong>Reisen</strong>den<br />

maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute,<br />

juris tische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Per sonen,<br />

die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland<br />

haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent halts ort zum<br />

Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist<br />

der Sitz <strong>von</strong> TK maßgebend. Die vorstehenden Bestimmun gen über die<br />

Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht<br />

- wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Be stimmun<br />

gen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag<br />

zwischen dem <strong>Reisen</strong>den und TK anzuwenden sind, etwas anderes<br />

zu Guns ten des <strong>Reisen</strong>den ergibt oder<br />

- wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht ab dingbare<br />

Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der <strong>Reisen</strong>de<br />

angehört, <strong>für</strong> den <strong>Reisen</strong>den günstiger sind als die nachfolgenden<br />

Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.<br />

18. Allgemeine Bestimmungen<br />

Die Berichtigung <strong>von</strong> Druckfehlern und offensichtlichen Rechen feh lern<br />

bleibt vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reise be dingun<br />

gen ungültig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen<br />

Bestimmungen.<br />

TK hat <strong>für</strong> den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz sichergestellt,<br />

dass Ihnen der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit deswegen<br />

Reiseleistungen ausfallen, sowie die insoweit notwendigen Aufwendungen<br />

<strong>für</strong> die Rückreise. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des<br />

Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen die Generali<br />

Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München.<br />

Veranstalter: Transocean Kreuzfahrten GmbH & Co. KG,<br />

Stavendamm 22, 28195 Bremen,<br />

Tel. 0421/33 36-0, Fax 0421/33 36-100,<br />

info@transocean.de, www.transocean.de<br />

Amtsgericht Bremen, HRA 25546 HB<br />

Komplementärin:<br />

Premicon Line GmbH, Bremen<br />

Amtsgericht Bremen, HRB 26607HB<br />

AGB Hochsee 2012– 2013, Di. Stand Drucklegung Juli 2011<br />

Die in diesem Katalog enthaltenen Preis- und Leistungs be schrei bungen<br />

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