02.02.2013 Aufrufe

11 NKAG iVm § 156 (2) der Abgabenordnung (AO) - Gemeinde Hatten

11 NKAG iVm § 156 (2) der Abgabenordnung (AO) - Gemeinde Hatten

11 NKAG iVm § 156 (2) der Abgabenordnung (AO) - Gemeinde Hatten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1.4 Nebenfor<strong>der</strong>ungen<br />

- <strong>§</strong><strong>§</strong> 33 (2), 34 GemHVO i.V.m. <strong>der</strong> Anlage zur VV Nr. 2.6. zu <strong>§</strong> 59 LHO<br />

(bei Mahngebühren)<br />

- Vorschriften über die Hauptfor<strong>der</strong>ung entsprechend (insbeson<strong>der</strong>e bei Verspä-<br />

tungs- und Säumniszuschlägen, Zinsen, Kosten, Zwangsgel<strong>der</strong>n), vgl. <strong>§</strong><strong>§</strong> 1 (3)<br />

und <strong>156</strong> (2) <strong>AO</strong>, <strong>§</strong> <strong>11</strong> (3) <strong>NKAG</strong> und <strong>§</strong> 34 GemHVO i.V.m. <strong>der</strong> Anlage zu VV<br />

Nr. 2.6. zu <strong>§</strong> 59 LHO<br />

2. Übersicht über die Auswirkung <strong>der</strong> Anwendung o. g. Vorschriften<br />

Verfahrensstufe Kleinbetrag<br />

a) Festsetzung, Erhebung, Nachfor<strong>der</strong>ung und<br />

Erstattung von kommunalen Abgaben,<br />

Realsteuern, sonstigen Ansprüchen und<br />

Nebenfor<strong>der</strong>ungen 5,00 €<br />

b) Einziehung 25,00 €<br />

3. Beson<strong>der</strong>e Bestimmungen<br />

3.1. Bei <strong>der</strong> Feststellung, ob es sich um einen Kleinbetrag i.S. <strong>der</strong> unter Ziffer 1<br />

genannten Vorschriften handelt, sind Haupt- und Nebenfor<strong>der</strong>ungen zusammen-<br />

zurechnen.<br />

3.2. Durch die festgelegten Kleinbetragsgrenzen wird die Möglichkeit <strong>der</strong> Aufrech-<br />

nung nicht ausgeschlossen.<br />

3.3. Werden mehrere Ansprüche in einem Bescheid abgerechnet, gilt die Betrags-<br />

grenze für den Gesamtbetrag.<br />

3.4. Auf die in <strong>der</strong> Anlage zur VV zu <strong>§</strong> 59 unter Ziff. 6 genannten Ausnahmen, (z.B.<br />

bei Geldstrafen, Geldbußen und Zahlungen mit strafähnlichem Charakter, bei<br />

Hinterlegungsgel<strong>der</strong>n und sonstigen Kleinbeträgen, <strong>der</strong>en Festsetzung, Erhe-<br />

bung o<strong>der</strong> Einziehung geboten ist) wird ausdrücklich hingewiesen.<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!