Dienstanweisung zur Nutzung des Internets - Gemeinde Hatten
Dienstanweisung zur Nutzung des Internets - Gemeinde Hatten
Dienstanweisung zur Nutzung des Internets - Gemeinde Hatten
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<strong>Dienstanweisung</strong><br />
<strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Internets</strong>
Vorbemerkung<br />
1<br />
Inhaltverzeichnis<br />
1. Allgemeines 2<br />
1.1 Rechtscharakter 2<br />
1.2 Zweck 2<br />
1.3 Geltungsbereich 2<br />
1.4 Zuständigkeit 2<br />
2. Autorisierung und Qualifizierung 3<br />
3. <strong>Nutzung</strong> 3<br />
4. Rechtliche Hinweise 4<br />
5. Protokollierung und Auswertung 4<br />
6. Datenschutz und Datensicherheit 5<br />
6.1 Datenschutz 5<br />
6.2 Datensicherheit 5<br />
6.3 Maßnahmen <strong>zur</strong> Datensicherheit 5<br />
7. Nichteinhaltung der <strong>Dienstanweisung</strong> 5<br />
8. Bekanntgabe 6<br />
9. In-Kraft-Treten 6
Vorbemerkung<br />
2<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hatten</strong> ist bestrebt, im Sinne eines umfassenden Bürgerservice alle<br />
Möglichkeiten zu nutzen, die Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten zu verbessern<br />
und ihre Effizienz zu steigern. Dazu gehört auch der Zugriff auf Daten aus dem Internet.<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechenden Aufgabenstellungen werden<br />
dadurch zusätzliche bzw. leicht erreichbare Informationsquellen für ihre tägliche<br />
Arbeit verfügbar gemacht.<br />
Das Internet als weltumspannen<strong>des</strong>, öffentliches Netz hält eine Fülle von Informationen<br />
und Diensten zu fast allen denkbaren Themen bereit, entzieht sich aber weitgehend<br />
der Kontrolle einzelner Staaten. Seine <strong>Nutzung</strong> ist <strong>des</strong>halb mit dem Risiko behaftet,<br />
Computerviren oder Hackeraktivitäten ausgesetzt zu sein oder an Inhalte zu<br />
gelangen, deren Speicherung in Deutschland unter Strafe gestellt ist.<br />
Um dieses Risiko auf ein vertretbares Maß <strong>zur</strong>ückzuführen, wurde das gemeindliche<br />
Bürokommunikationsnetz über einen besonders gesicherten Zugang (Firewall) an<br />
das Internet angeschlossen. Die Firewall beinhaltet auch ein automatisches Schutzsystem,<br />
das den Zugriff auf bestimmte Dateitypen und <strong>Internets</strong>eiten mit unangemessenem<br />
Inhalt verhindert.<br />
1. Allgemeines<br />
1.1 Rechtscharakter<br />
Diese <strong>Dienstanweisung</strong> ist eine innerdienstliche Vorschrift. Sie ist Bestandteil<br />
der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung.<br />
1.2 Zweck<br />
Zweck der <strong>Dienstanweisung</strong> ist es, die <strong>Nutzung</strong> der Internetdienste bei der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hatten</strong> zu regeln. Darüber hinaus soll die <strong>Dienstanweisung</strong> die<br />
Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Daten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hatten</strong><br />
sicherstellen. Sie soll dazu beitragen, missbräuchliche <strong>Nutzung</strong>en zu<br />
verhindern.<br />
1.3 Geltungsbereich<br />
Diese <strong>Dienstanweisung</strong> gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hatten</strong>.<br />
1.4 Zuständigkeiten<br />
(1) Um einen geordneten Dienstbetrieb zu gewährleisten, ist eine zentrale<br />
Steuerung der Internetzugänge notwendig, die vom Hauptamt wahrgenommen<br />
wird.<br />
Die Administration der Zugänge und das Einrichten der Internetdienste<br />
erfolgt durch das Hauptamt.
3<br />
(2) Die Ämter und Sachgebiete wirken für ihren Bereich wie folgt mit:<br />
• Schriftlicher Antrag – mit Begründung der dienstlichen Notwendigkeit<br />
– auf Einrichtung eines Internetzugangs beim Hauptamt<br />
• Meldung der nicht mehr benötigten Internetzugänge an das Hauptamt.<br />
2. Autorisierung und Qualifizierung<br />
Die Autorisierung ist personenbezogen und beschränkt auf die dienstliche Erforderlichkeit<br />
der beabsichtigten <strong>Nutzung</strong>. Voraussetzung für die Bereitstellung<br />
eines Internetzugangs ist die Qualifizierung und Sensibilisierung der betroffenen<br />
Mitarbeiter(innen). Ein Internetzugang wird nur nach vorausgehender Schulung<br />
der Mitarbeiter(innen) freigeschaltet. Die Schulungen werden intern durch<br />
den/die Systemadministrator/in durchgeführt.<br />
3. <strong>Nutzung</strong><br />
Das Surfen im Internet birgt ein hohes Risiko hinsichtlich der Einbringung von<br />
Viren oder sonstigem schädlichen Programmcode in das Hausnetzwerk, bis hin<br />
<strong>zur</strong> Offenlegung datenschutzrechtlich relevanter Daten. Deshalb ist aus Gründen<br />
der IT-Sicherheit Folgen<strong>des</strong> bei der <strong>Nutzung</strong> zu beachten:<br />
(1) Für den Zugang zum Internet und die <strong>Nutzung</strong> von Internetdiensten darf<br />
ausschließlich die vom Hauptamt vorgegebene Software (Browser) genutzt<br />
werden.<br />
(2) Die <strong>Nutzung</strong> der Internetdienste ist nur für dienstliche Zwecke erlaubt. Sie<br />
ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.<br />
(3) Die <strong>Nutzung</strong> von <strong>Internets</strong>eiten, bei denen verpflichtende Erklärungen abgegeben<br />
werden müssen (z.B. Online-Shops etc.), ist nicht gestattet.<br />
(4) Die <strong>Nutzung</strong> von Webmail-Diensten (E-Mail mittels Internetbrowser, z.B.<br />
http://www.gmx.de) ist unzulässig.<br />
(5) Die <strong>Nutzung</strong> von Internet-Diensten unter einer Benutzerkennung, die im lokalen<br />
Netzwerk über administrative Rechte verfügt, ist unzulässig.<br />
(6) Ohne die vorherige Prüfung und Freigabe durch das Hauptamt ist das Einbringen,<br />
Installieren oder Ausführen von Software oder Programmcode aus<br />
dem Internet unzulässig.<br />
(7) Sonstige Daten, die aus dem Internet in das lokale Netz eingebracht werden,<br />
sind auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und unverzüglich<br />
mittels eines geeigneten Virenscanners auf eventuelle Sicherheitsbedenken<br />
zu untersuchen.
4. Rechtliche Hinweise<br />
4<br />
Die missbräuchliche <strong>Nutzung</strong> <strong>des</strong> Internet kann strafrechtlich verfolgt werden<br />
und zudem dienst- bzw. arbeitsrechtliche Folgen auslösen. Missbräuchliche<br />
<strong>Nutzung</strong> liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:<br />
• Unberechtigter Zugang zu geschützten Daten<br />
• Diebstahl, Manipulation und Zerstörung fremder Daten<br />
• Einbruchsversuche in Informationssysteme (z.B. Ausspähen von Passwörtern)<br />
• Unberechtigtes Nutzen von Informationssystemen (Zugriff auf Informationen<br />
und Ressourcen ohne Einwilligung <strong>des</strong> Eigentümers)<br />
• Computermanipulation und Computersabotage<br />
• Verletzung von Urheberrechten<br />
• Erstellung von Raubkopien, unberechtigte <strong>Nutzung</strong> von Software<br />
• Verbreitung und Speicherung von rassistischen, pornografischen, verfassungsfeindlichen<br />
und sonstigen kriminellen Inhalten.<br />
5. Protokollierung und Auswertung<br />
(1) Der Datenverkehr zwischen dem lokalen Netz und dem Internet wird automatisch<br />
protokolliert. Dabei werden die folgenden Daten erfasst:<br />
• Adresse <strong>des</strong> jeweiligen Arbeitsplatzrechners im lokalen Netz<br />
• Benutzername <strong>des</strong> Internetnutzers<br />
• Datum und Uhrzeit jeder Datenübermittlung zwischen dem lokalen Netz<br />
und dem Internet<br />
• Art und Umfang (keine Inhaltsdaten) der übermittelten Daten sowie die<br />
jeweilige Internet-Adresse <strong>des</strong> Absenders bzw. Empfängers der Daten.<br />
(2) Die Protokollierung wird zu folgenden Zwecken verwendet:<br />
• Gewährleistung der Systemsicherheit<br />
• <strong>zur</strong> Analyse und Korrektur von technischen Fehlern<br />
• Auswertungen bei Missbrauchsverdacht<br />
• Analyse der Datenlast und Statistikauswertungen<br />
(3) Der Zugriff auf diese Daten ist auf das Hauptamt beschränkt. Eine Auswertung<br />
der Daten erfolgt ausschließlich zu den unter (2) aufgeführten Zwecken.<br />
(4) Die Protokollierung wird nicht als Hilfsmittel <strong>zur</strong> individuellen Leistungs- und<br />
Verhaltenskontrolle eingesetzt. Daten, die Rückschlüsse auf den/die Benutzer<br />
zulassen, werden nicht zum Zwecke der individuellen Leistungs- und<br />
Verhaltenskontrolle erfasst oder ausgewertet.<br />
(5) Auswertungen wegen begründetem Missbrauchsverdacht dürfen nur für<br />
Einzelpersonen und nur für konkrete Anlässe erfolgen. Müssen Daten wegen<br />
Missbrauchsverdacht erhoben werden, bedarf diese Auswertung der<br />
vorherigen Zustimmung <strong>des</strong> Personalrates und <strong>des</strong> Datenschutzbeauftragten.<br />
Die Auswertung darf nur im Beisein <strong>des</strong> Datenschutzbeauftragten und<br />
eines Personalratmitglieds erfolgen.
5<br />
(6) Datenlastanalysen und Statistikauswertungen sind nur mit anonymisierten<br />
Daten zulässig.<br />
(7) Die Protokolldateien im Netzwerk werden nach drei Monaten gelöscht. Danach<br />
stehen die Protokolle ausschließlich aus Beweissicherungsgründen auf<br />
den Datensicherungsträgern <strong>zur</strong> Verfügung. Eventuell vorhandene Druckdateien<br />
und Ausdrucke werden vernichtet.<br />
6. Datenschutz und Datensicherheit<br />
6.1 Datenschutz<br />
Bei der <strong>Nutzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Internets</strong> sind die datenschutzrechtlichen Vorschriften<br />
zu beachten. Internet-Nutzer sind in ihrem Zuständigkeitsbereich für die<br />
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Die<br />
Übermittlung datenschutzrelevanter Informationen ist nur unter Einsatz geeigneter<br />
Verschlüsselungsverfahren zulässig.<br />
Die verwaltungsinternen Regelungen <strong>zur</strong> Einhaltung <strong>des</strong> Datenschutzes<br />
und der Datensicherheit finden entsprechende Anwendung.<br />
6.2 Datensicherheit<br />
(1) Das Hauptamt sichert im Rahmen seiner Aufgaben den allgemeinen<br />
Betrieb <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> von Internet-Diensten.<br />
(2) Sicherheitsrelevante Ereignisse im Zusammenhang mit der <strong>Nutzung</strong><br />
von Internet-Diensten sind dem Hauptamt unverzüglich mitzuteilen.<br />
6.3 Maßnahmen <strong>zur</strong> Datensicherheit<br />
(1) Der Internetzugriff auf das Bürokommunikationsnetz der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Hatten</strong> wird durch eine bei der KDO Oldenburg installierte Firewall vor<br />
unbefugten Eingriffen von außen geschützt.<br />
(2) Das Internet darf nur mit aktivierter und aktueller Antivirensoftware genutzt<br />
werden. Die Antivirensoftware wird durch das Hauptamt <strong>zur</strong> Verfügung<br />
gestellt und installiert.<br />
7. Nichteinhaltung der <strong>Dienstanweisung</strong><br />
Die Einhaltung dieser <strong>Dienstanweisung</strong> wird durch das Hauptamt unter Beteiligung<br />
der Personalvertretung und <strong>des</strong> Datenschutzbeauftragten überprüft. Ein<br />
grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verstoß gegen die Vorschriften dieser<br />
Dienstvereinbarung kann bei Beschäftigten und Beamten einen Verstoß gegen<br />
dienstrechtliche Bestimmungen darstellen.
8. Bekanntgabe<br />
6<br />
Diese <strong>Dienstanweisung</strong> wird jedem Mitarbeiter/jeder Mitarbeiterin <strong>zur</strong> Kenntnis<br />
gegeben. Die Kenntnisnahme ist auf Vordruck durch Datum und Unterschrift zu<br />
bestätigen.<br />
9. In-Kraft-Treten<br />
Diese <strong>Dienstanweisung</strong> tritt am 01.10.2005 in Kraft.<br />
Kirchhatten, den<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hatten</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Helmut Hinrichs<br />
<strong>Dienstanweisung</strong>-Internet (satzungen)
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hatten</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
<strong>Dienstanweisung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Internets</strong><br />
Von der <strong>Dienstanweisung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Internets</strong> habe ich heute Kenntnis genommen.<br />
Mit ist bekannt, dass ich das Internet nur zu dienstlichen Zwecken nutzen<br />
darf!<br />
Auf die Punkte 3, 4, 6 und 8 wurde ich besonders hingewiesen.<br />
7<br />
Kirchhatten, den........................... ..............................................................<br />
Unterschrift