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Dienstanweisung zur Nutzung des Internets - Gemeinde Hatten

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<strong>Dienstanweisung</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Internets</strong>


Vorbemerkung<br />

1<br />

Inhaltverzeichnis<br />

1. Allgemeines 2<br />

1.1 Rechtscharakter 2<br />

1.2 Zweck 2<br />

1.3 Geltungsbereich 2<br />

1.4 Zuständigkeit 2<br />

2. Autorisierung und Qualifizierung 3<br />

3. <strong>Nutzung</strong> 3<br />

4. Rechtliche Hinweise 4<br />

5. Protokollierung und Auswertung 4<br />

6. Datenschutz und Datensicherheit 5<br />

6.1 Datenschutz 5<br />

6.2 Datensicherheit 5<br />

6.3 Maßnahmen <strong>zur</strong> Datensicherheit 5<br />

7. Nichteinhaltung der <strong>Dienstanweisung</strong> 5<br />

8. Bekanntgabe 6<br />

9. In-Kraft-Treten 6


Vorbemerkung<br />

2<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hatten</strong> ist bestrebt, im Sinne eines umfassenden Bürgerservice alle<br />

Möglichkeiten zu nutzen, die Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten zu verbessern<br />

und ihre Effizienz zu steigern. Dazu gehört auch der Zugriff auf Daten aus dem Internet.<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechenden Aufgabenstellungen werden<br />

dadurch zusätzliche bzw. leicht erreichbare Informationsquellen für ihre tägliche<br />

Arbeit verfügbar gemacht.<br />

Das Internet als weltumspannen<strong>des</strong>, öffentliches Netz hält eine Fülle von Informationen<br />

und Diensten zu fast allen denkbaren Themen bereit, entzieht sich aber weitgehend<br />

der Kontrolle einzelner Staaten. Seine <strong>Nutzung</strong> ist <strong>des</strong>halb mit dem Risiko behaftet,<br />

Computerviren oder Hackeraktivitäten ausgesetzt zu sein oder an Inhalte zu<br />

gelangen, deren Speicherung in Deutschland unter Strafe gestellt ist.<br />

Um dieses Risiko auf ein vertretbares Maß <strong>zur</strong>ückzuführen, wurde das gemeindliche<br />

Bürokommunikationsnetz über einen besonders gesicherten Zugang (Firewall) an<br />

das Internet angeschlossen. Die Firewall beinhaltet auch ein automatisches Schutzsystem,<br />

das den Zugriff auf bestimmte Dateitypen und <strong>Internets</strong>eiten mit unangemessenem<br />

Inhalt verhindert.<br />

1. Allgemeines<br />

1.1 Rechtscharakter<br />

Diese <strong>Dienstanweisung</strong> ist eine innerdienstliche Vorschrift. Sie ist Bestandteil<br />

der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung.<br />

1.2 Zweck<br />

Zweck der <strong>Dienstanweisung</strong> ist es, die <strong>Nutzung</strong> der Internetdienste bei der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hatten</strong> zu regeln. Darüber hinaus soll die <strong>Dienstanweisung</strong> die<br />

Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Daten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hatten</strong><br />

sicherstellen. Sie soll dazu beitragen, missbräuchliche <strong>Nutzung</strong>en zu<br />

verhindern.<br />

1.3 Geltungsbereich<br />

Diese <strong>Dienstanweisung</strong> gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hatten</strong>.<br />

1.4 Zuständigkeiten<br />

(1) Um einen geordneten Dienstbetrieb zu gewährleisten, ist eine zentrale<br />

Steuerung der Internetzugänge notwendig, die vom Hauptamt wahrgenommen<br />

wird.<br />

Die Administration der Zugänge und das Einrichten der Internetdienste<br />

erfolgt durch das Hauptamt.


3<br />

(2) Die Ämter und Sachgebiete wirken für ihren Bereich wie folgt mit:<br />

• Schriftlicher Antrag – mit Begründung der dienstlichen Notwendigkeit<br />

– auf Einrichtung eines Internetzugangs beim Hauptamt<br />

• Meldung der nicht mehr benötigten Internetzugänge an das Hauptamt.<br />

2. Autorisierung und Qualifizierung<br />

Die Autorisierung ist personenbezogen und beschränkt auf die dienstliche Erforderlichkeit<br />

der beabsichtigten <strong>Nutzung</strong>. Voraussetzung für die Bereitstellung<br />

eines Internetzugangs ist die Qualifizierung und Sensibilisierung der betroffenen<br />

Mitarbeiter(innen). Ein Internetzugang wird nur nach vorausgehender Schulung<br />

der Mitarbeiter(innen) freigeschaltet. Die Schulungen werden intern durch<br />

den/die Systemadministrator/in durchgeführt.<br />

3. <strong>Nutzung</strong><br />

Das Surfen im Internet birgt ein hohes Risiko hinsichtlich der Einbringung von<br />

Viren oder sonstigem schädlichen Programmcode in das Hausnetzwerk, bis hin<br />

<strong>zur</strong> Offenlegung datenschutzrechtlich relevanter Daten. Deshalb ist aus Gründen<br />

der IT-Sicherheit Folgen<strong>des</strong> bei der <strong>Nutzung</strong> zu beachten:<br />

(1) Für den Zugang zum Internet und die <strong>Nutzung</strong> von Internetdiensten darf<br />

ausschließlich die vom Hauptamt vorgegebene Software (Browser) genutzt<br />

werden.<br />

(2) Die <strong>Nutzung</strong> der Internetdienste ist nur für dienstliche Zwecke erlaubt. Sie<br />

ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.<br />

(3) Die <strong>Nutzung</strong> von <strong>Internets</strong>eiten, bei denen verpflichtende Erklärungen abgegeben<br />

werden müssen (z.B. Online-Shops etc.), ist nicht gestattet.<br />

(4) Die <strong>Nutzung</strong> von Webmail-Diensten (E-Mail mittels Internetbrowser, z.B.<br />

http://www.gmx.de) ist unzulässig.<br />

(5) Die <strong>Nutzung</strong> von Internet-Diensten unter einer Benutzerkennung, die im lokalen<br />

Netzwerk über administrative Rechte verfügt, ist unzulässig.<br />

(6) Ohne die vorherige Prüfung und Freigabe durch das Hauptamt ist das Einbringen,<br />

Installieren oder Ausführen von Software oder Programmcode aus<br />

dem Internet unzulässig.<br />

(7) Sonstige Daten, die aus dem Internet in das lokale Netz eingebracht werden,<br />

sind auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und unverzüglich<br />

mittels eines geeigneten Virenscanners auf eventuelle Sicherheitsbedenken<br />

zu untersuchen.


4. Rechtliche Hinweise<br />

4<br />

Die missbräuchliche <strong>Nutzung</strong> <strong>des</strong> Internet kann strafrechtlich verfolgt werden<br />

und zudem dienst- bzw. arbeitsrechtliche Folgen auslösen. Missbräuchliche<br />

<strong>Nutzung</strong> liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:<br />

• Unberechtigter Zugang zu geschützten Daten<br />

• Diebstahl, Manipulation und Zerstörung fremder Daten<br />

• Einbruchsversuche in Informationssysteme (z.B. Ausspähen von Passwörtern)<br />

• Unberechtigtes Nutzen von Informationssystemen (Zugriff auf Informationen<br />

und Ressourcen ohne Einwilligung <strong>des</strong> Eigentümers)<br />

• Computermanipulation und Computersabotage<br />

• Verletzung von Urheberrechten<br />

• Erstellung von Raubkopien, unberechtigte <strong>Nutzung</strong> von Software<br />

• Verbreitung und Speicherung von rassistischen, pornografischen, verfassungsfeindlichen<br />

und sonstigen kriminellen Inhalten.<br />

5. Protokollierung und Auswertung<br />

(1) Der Datenverkehr zwischen dem lokalen Netz und dem Internet wird automatisch<br />

protokolliert. Dabei werden die folgenden Daten erfasst:<br />

• Adresse <strong>des</strong> jeweiligen Arbeitsplatzrechners im lokalen Netz<br />

• Benutzername <strong>des</strong> Internetnutzers<br />

• Datum und Uhrzeit jeder Datenübermittlung zwischen dem lokalen Netz<br />

und dem Internet<br />

• Art und Umfang (keine Inhaltsdaten) der übermittelten Daten sowie die<br />

jeweilige Internet-Adresse <strong>des</strong> Absenders bzw. Empfängers der Daten.<br />

(2) Die Protokollierung wird zu folgenden Zwecken verwendet:<br />

• Gewährleistung der Systemsicherheit<br />

• <strong>zur</strong> Analyse und Korrektur von technischen Fehlern<br />

• Auswertungen bei Missbrauchsverdacht<br />

• Analyse der Datenlast und Statistikauswertungen<br />

(3) Der Zugriff auf diese Daten ist auf das Hauptamt beschränkt. Eine Auswertung<br />

der Daten erfolgt ausschließlich zu den unter (2) aufgeführten Zwecken.<br />

(4) Die Protokollierung wird nicht als Hilfsmittel <strong>zur</strong> individuellen Leistungs- und<br />

Verhaltenskontrolle eingesetzt. Daten, die Rückschlüsse auf den/die Benutzer<br />

zulassen, werden nicht zum Zwecke der individuellen Leistungs- und<br />

Verhaltenskontrolle erfasst oder ausgewertet.<br />

(5) Auswertungen wegen begründetem Missbrauchsverdacht dürfen nur für<br />

Einzelpersonen und nur für konkrete Anlässe erfolgen. Müssen Daten wegen<br />

Missbrauchsverdacht erhoben werden, bedarf diese Auswertung der<br />

vorherigen Zustimmung <strong>des</strong> Personalrates und <strong>des</strong> Datenschutzbeauftragten.<br />

Die Auswertung darf nur im Beisein <strong>des</strong> Datenschutzbeauftragten und<br />

eines Personalratmitglieds erfolgen.


5<br />

(6) Datenlastanalysen und Statistikauswertungen sind nur mit anonymisierten<br />

Daten zulässig.<br />

(7) Die Protokolldateien im Netzwerk werden nach drei Monaten gelöscht. Danach<br />

stehen die Protokolle ausschließlich aus Beweissicherungsgründen auf<br />

den Datensicherungsträgern <strong>zur</strong> Verfügung. Eventuell vorhandene Druckdateien<br />

und Ausdrucke werden vernichtet.<br />

6. Datenschutz und Datensicherheit<br />

6.1 Datenschutz<br />

Bei der <strong>Nutzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Internets</strong> sind die datenschutzrechtlichen Vorschriften<br />

zu beachten. Internet-Nutzer sind in ihrem Zuständigkeitsbereich für die<br />

Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Die<br />

Übermittlung datenschutzrelevanter Informationen ist nur unter Einsatz geeigneter<br />

Verschlüsselungsverfahren zulässig.<br />

Die verwaltungsinternen Regelungen <strong>zur</strong> Einhaltung <strong>des</strong> Datenschutzes<br />

und der Datensicherheit finden entsprechende Anwendung.<br />

6.2 Datensicherheit<br />

(1) Das Hauptamt sichert im Rahmen seiner Aufgaben den allgemeinen<br />

Betrieb <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> von Internet-Diensten.<br />

(2) Sicherheitsrelevante Ereignisse im Zusammenhang mit der <strong>Nutzung</strong><br />

von Internet-Diensten sind dem Hauptamt unverzüglich mitzuteilen.<br />

6.3 Maßnahmen <strong>zur</strong> Datensicherheit<br />

(1) Der Internetzugriff auf das Bürokommunikationsnetz der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Hatten</strong> wird durch eine bei der KDO Oldenburg installierte Firewall vor<br />

unbefugten Eingriffen von außen geschützt.<br />

(2) Das Internet darf nur mit aktivierter und aktueller Antivirensoftware genutzt<br />

werden. Die Antivirensoftware wird durch das Hauptamt <strong>zur</strong> Verfügung<br />

gestellt und installiert.<br />

7. Nichteinhaltung der <strong>Dienstanweisung</strong><br />

Die Einhaltung dieser <strong>Dienstanweisung</strong> wird durch das Hauptamt unter Beteiligung<br />

der Personalvertretung und <strong>des</strong> Datenschutzbeauftragten überprüft. Ein<br />

grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verstoß gegen die Vorschriften dieser<br />

Dienstvereinbarung kann bei Beschäftigten und Beamten einen Verstoß gegen<br />

dienstrechtliche Bestimmungen darstellen.


8. Bekanntgabe<br />

6<br />

Diese <strong>Dienstanweisung</strong> wird jedem Mitarbeiter/jeder Mitarbeiterin <strong>zur</strong> Kenntnis<br />

gegeben. Die Kenntnisnahme ist auf Vordruck durch Datum und Unterschrift zu<br />

bestätigen.<br />

9. In-Kraft-Treten<br />

Diese <strong>Dienstanweisung</strong> tritt am 01.10.2005 in Kraft.<br />

Kirchhatten, den<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hatten</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Helmut Hinrichs<br />

<strong>Dienstanweisung</strong>-Internet (satzungen)


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hatten</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

<strong>Dienstanweisung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Internets</strong><br />

Von der <strong>Dienstanweisung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Internets</strong> habe ich heute Kenntnis genommen.<br />

Mit ist bekannt, dass ich das Internet nur zu dienstlichen Zwecken nutzen<br />

darf!<br />

Auf die Punkte 3, 4, 6 und 8 wurde ich besonders hingewiesen.<br />

7<br />

Kirchhatten, den........................... ..............................................................<br />

Unterschrift

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