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Merkblatt für die Aufnahme in das Bundesgymnasium Tanzenberg

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<strong>Merkblatt</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Aufnahme</strong> <strong>in</strong> <strong>das</strong> <strong>Bundesgymnasium</strong> <strong>Tanzenberg</strong><br />

• Die vorläufige Schulplatzzuweisung erfolgt spätestens am 7. Montag nach den Semesterferien.<br />

E<strong>in</strong> vorläufig zugewiesener Schulplatz gilt unter der Bed<strong>in</strong>gung, <strong>das</strong>s zum Zeitpunkt der<br />

<strong>Aufnahme</strong> <strong>die</strong> gesetzlichen <strong>Aufnahme</strong>bed<strong>in</strong>gungen erfüllt werden, als verb<strong>in</strong>dlich. Die<br />

Nichtannahme e<strong>in</strong>es vorläufig zugewiesenen Schulplatzes ist nur gegenüber der ausstellenden<br />

Schule zulässig und wird von <strong>die</strong>ser der Schulbehörde 1. Instanz (Landesschulrat <strong>für</strong> Kärnten)<br />

zur Kenntnis gebracht.<br />

• Aufnahmsbewerbern, denen von Seiten der Schule ke<strong>in</strong> vorläufiger Schulplatz zugewiesen<br />

werden konnte, werden mittels e<strong>in</strong>er Informations-Hotl<strong>in</strong>e <strong>in</strong>formiert an welchen Schulen noch<br />

freie Schulplätze verfügbar s<strong>in</strong>d.<br />

• Die <strong>Aufnahme</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> 1. Klasse e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>bildenden höheren Schule setzt voraus, <strong>das</strong>s <strong>die</strong><br />

vierte Stufe der Volksschule erfolgreich abgeschlossen wurde und <strong>die</strong> Beurteilung <strong>in</strong> „Deutsch,<br />

Lesen, Schreiben“ sowie <strong>in</strong> „Mathematik“ <strong>für</strong> <strong>die</strong> vierte Schulstufe mit "Sehr gut" oder "Gut"<br />

erfolgte. Die Beurteilung mit "Befriedigend" <strong>in</strong> <strong>die</strong>sen Pflichtgegenständen steht der <strong>Aufnahme</strong><br />

nicht entgegen, sofern <strong>die</strong> Schulkonferenz der Volksschule feststellt, <strong>das</strong>s der Schüler auf Grund<br />

se<strong>in</strong>er sonstigen Leistungen mit großer Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit den Anforderungen der<br />

allgeme<strong>in</strong>bildenden höheren Schule genügen wird. Aufnahmsbewerber, <strong>die</strong> <strong>die</strong>se<br />

Voraussetzungen nicht erfüllen, haben e<strong>in</strong>e Aufnahmsprüfung abzulegen.<br />

• Schüler der vierten Schulstufe der Volksschule, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Aufnahmsvoraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

allgeme<strong>in</strong>bildende höhere Schule nicht erfüllen, müssen darüber von der Volksschule<br />

nachweislich 6 Wochen vor Ende des Unterrichtsjahres schriftlich <strong>in</strong> Kenntnis gesetzt werden.<br />

Diese Schüler können von den Erziehungsberechtigten b<strong>in</strong>nen 2 Wochen nach Erhalt <strong>die</strong>ser<br />

Verständigung beim Schulleiter des Gymnasiums zur Aufnahmsprüfung angemeldet werden.<br />

• Term<strong>in</strong>e <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufnahmsprüfungen:<br />

Dienstag, 7. Juli 2009<br />

Mittwoch, 8. Juli 2009<br />

• Das Jahreszeugnis der 4. Klasse Volksschule ist im Orig<strong>in</strong>al bis spätestens Montag,<br />

13. Juli 2009, dem BG <strong>Tanzenberg</strong> zu übermitteln. Bei Unterbleiben der Vorlage des<br />

Jahreszeugnisses <strong>in</strong>nerhalb der festgesetzten Frist nehmen wir an, <strong>das</strong>s ihr Interesse an der<br />

<strong>Aufnahme</strong> ihres K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> unsere Schule erloschen ist.<br />

<strong>Tanzenberg</strong>, im November 2008<br />

Dir. OStR. Mag. Eduard Hirschberger<br />

Personenbezogene Bezeichnungen gelten jeweils auch <strong>in</strong> ihrer weiblichen Form.<br />

Term<strong>in</strong>e im Überblick auf der Rückseite!


Checkliste:<br />

Term<strong>in</strong> Aktion Wer - Wo<br />

06. Feber 2009 bis<br />

27. Feber 2009<br />

30. März 2009<br />

30. März 2009 bis<br />

30. April 2009<br />

15. Mai 2009<br />

6 Wochen vor Ende des<br />

Unterrichtsjahres<br />

4 Wochen vor Ende des<br />

Unterrichtsjahres<br />

07. Juli 2009 und<br />

08. Juli 2009<br />

10. Juli 2009 und<br />

13. Juli 2009<br />

In den Sommerferien<br />

Antrag auf <strong>Aufnahme</strong> stellen<br />

Wichtig: Schulnachricht im Orig<strong>in</strong>al!<br />

Vorläufige Schulplatzzuweisung.<br />

Falls ke<strong>in</strong>e Schulplatzzuweisung - dann<br />

Information an welchen Schulen noch freie<br />

Plätze s<strong>in</strong>d.<br />

Antrag auf <strong>Aufnahme</strong> <strong>für</strong> Schüler, <strong>die</strong> bis<br />

30.03.09 ke<strong>in</strong>e vorläufige Schulplatzzuweisung<br />

erhalten haben.<br />

Vorläufige Schulplatzzuweisung vom<br />

zweiten Aufnahmsverfahren<br />

Bekanntgabe der „Nichteignung“ <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e AHS<br />

„Deutsch, Lesen, Schreiben“ oder<br />

„Mathematik“ Beurteilung schlechter als „Gut“<br />

Anmeldung zur Aufnahmsprüfung<br />

falls ke<strong>in</strong>e AHS-Berechtigung D, M,<br />

Beurteilung schlechter als „Gut“<br />

Aufnahmsprüfungen<br />

aus Deutsch und/oder Mathematik<br />

Wichtig !!<br />

Vorlage des Jahreszeugnisses (Orig<strong>in</strong>al)<br />

<strong>für</strong> verb<strong>in</strong>dliche Schulplatzzuweisung<br />

Verb<strong>in</strong>dliche Schulplatzzuweisung<br />

Bürozeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anmeldung im Sekretariat BG <strong>Tanzenberg</strong><br />

Erziehungsberechtigte<br />

bei Wunschschule<br />

BG <strong>Tanzenberg</strong><br />

an Erziehungsberechtigte<br />

Erziehungsberechtigte<br />

bei Schule mit freien<br />

Plätzen<br />

Schule mit freien Plätzen<br />

an Erziehungsberechtigte<br />

Volksschule<br />

an Erziehungsberechtigten<br />

Erziehungsberechtigte<br />

am BG <strong>Tanzenberg</strong><br />

Schüler<br />

am BG <strong>Tanzenberg</strong><br />

Erziehungsberechtigte<br />

am BG <strong>Tanzenberg</strong><br />

BG <strong>Tanzenberg</strong><br />

an Erziehungsberechtigte<br />

06.02.2009 Freitag von 09.00 bis 15.00 Uhr<br />

09.02. bis 27.02.2009 Montag bis Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr<br />

Nachmittags nach telefonischer Vere<strong>in</strong>barung!<br />

04223 2209<br />

Personenbezogene Bezeichnungen gelten jeweils auch <strong>in</strong> ihrer weiblichen Form.

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