Hundeschule und Betreuung - Stefan Kirchner
Hundeschule und Betreuung - Stefan Kirchner
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<strong>H<strong>und</strong>eschule</strong> <strong>und</strong> <strong>Betreuung</strong><br />
<strong>Stefan</strong> <strong>Kirchner</strong>, Otto-Hahn-Straße 4, 63110 Rodgau<br />
Telefon 0176 - 23 21 79 51<br />
Homepage: www.<strong>H<strong>und</strong>eschule</strong>-Rodgau-Heusenstamm.de<br />
Email: sk-dox@gmx.net<br />
Zwischen der <strong>H<strong>und</strong>eschule</strong> <strong>und</strong> <strong>Betreuung</strong> <strong>Kirchner</strong><br />
Inhaber: <strong>Stefan</strong> <strong>Kirchner</strong><br />
<strong>und</strong><br />
Herrn/Frau Adresse<br />
-nachfolgend „Halter" genannt-<br />
Telefon :______________________________________<br />
Email:________________________________________<br />
über die <strong>Betreuung</strong> des H<strong>und</strong>es___________________<br />
§ 1 Vertragsgegenstand<br />
Die H<strong>und</strong>ebetreuung Mensch-H<strong>und</strong>-Managament verpflichtet<br />
sich, den H<strong>und</strong> auf dem Gelände der H<strong>und</strong>ebetreuung<br />
gemeinsam mit anderen H<strong>und</strong>en unterzubringen, artgerecht<br />
zu halten <strong>und</strong> zu ernähren, Der Halter verpflichtet sich den<br />
H<strong>und</strong> zum vereinbarten Zeitpunkt in der H<strong>und</strong>etagesstätte<br />
abzugeben <strong>und</strong> wieder abzuholen. Hiervon ausgenommen ist<br />
der Hol- <strong>und</strong> Bringservice von Mensch-H<strong>und</strong>- Management.<br />
§ 2 Kündigung<br />
Die H<strong>und</strong>etagesstätte kann den Vertrag ohne<br />
Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen, wenn<br />
der Halter den Preis für die Unterbringung nicht<br />
bezahlt.<br />
§ 3 Zugesichterte Eigenschaften<br />
Der Halter versichert, dass<br />
- der H<strong>und</strong> keinerlei Krankheiten, insbesondere keine<br />
ansteckenden Krankheiten hat, entwurmt <strong>und</strong> frei von<br />
Parasiten ist oder<br />
- folgende Krankheiten hat: :<br />
____________________________________________<br />
- Für den H<strong>und</strong> eine Haftpflichtversicherung besteht<br />
bei:<br />
____________________________________________<br />
§ 4 Aufnahmevoraussetzungen<br />
Bei Übergabe des H<strong>und</strong>es ist dessen Impfpass ausgefüllt<br />
mitzubringen. Der Impfschutz für den H<strong>und</strong> muss<br />
ausreichend, insbesondere gegen Tollwut, Stuttgarter<br />
H<strong>und</strong>eseuche, Parvovirose, Leptospirose, Zwingerhusten<br />
vorhanden <strong>und</strong> rechtzeitig, das heißt sechs Wochen vor<br />
Abgabe, vorhanden sein.<br />
a) Besteht Verdacht auf Krankheit, bakterielle Infektionen,<br />
Erbrechen oder Parasitenbefall darf der Halter den H<strong>und</strong><br />
nicht in die H<strong>und</strong>ebetreuung bringen.<br />
b) Zudem ist sich der Halter darüber im Klaren, dass bei<br />
Raufereien zwischen den H<strong>und</strong>en Verletzungen entstehen<br />
können.<br />
§ 5 Haftungsausschluss <strong>und</strong> -beschränkung, Freistellung<br />
a)Die Haftung für Schäden am H<strong>und</strong> wird ausgeschlossen,<br />
es sei denn, dass der Schaden auf Vorsatz oder<br />
grobfahrlässigem Verhalten der H<strong>und</strong>ebetreuung oder eines<br />
Gehilfen beruht.<br />
b) Bei läufigen/trächtigen Hündinnen wird eine Haftung vor<br />
Schäden am Wurf<br />
ausgeschlossen. Für Schäden, die an den Einrichtungen der<br />
H<strong>und</strong>ebetreuung oder bei Dritten durch den Wurf<br />
verursacht werden, hat der Halter aufzukommen; von<br />
Ansprüchen Dritter hat er die <strong>H<strong>und</strong>eschule</strong> freizustellen.<br />
c)Bei trächtigen Hündinnen besteht keine Haftung im Falle<br />
von Geburtsschäden.<br />
d) Es besteht ebenfalls ein Haftungsausschluss sollte eine<br />
läufige Hündinnen in der H<strong>und</strong>ebetreuung gedeckt werden.
e) Bei einer Krankheit des H<strong>und</strong>es wird die Haftung für<br />
Schäden ausgeschlossen, wenn die H<strong>und</strong>ebetreuung<br />
die erforderlich erscheinenden Maßnahmen,<br />
insbesondere Behandlung durch den Tierarzt nach<br />
Erkennbarkeit der Krankheitssymptome eingeleitet <strong>und</strong><br />
entsprechend tierärztlichen Rat ausgeführt hat.<br />
f) Die H<strong>und</strong>ebetreuung übernimmt keine Haftung für<br />
unerkannte ansteckende Krankheiten eines sich in der<br />
H<strong>und</strong>ebetreuung befindenden H<strong>und</strong>es.<br />
g) Der Halter stellt die H<strong>und</strong>ebetreuung von<br />
Ansprüchen Dritter, die durch den untergebrachten<br />
H<strong>und</strong> verursacht werden, frei. Hierunter fällt<br />
insbesondere das Ausreißen eines H<strong>und</strong>es <strong>und</strong> die<br />
damit verb<strong>und</strong>enen Folgeschäden.<br />
§ 6 Kostenübernahme<br />
Kosten, die für eine tierärztliche Behandlung entstehen,<br />
die aus Sicht der H<strong>und</strong>ebetreuung erforderlich<br />
erscheint, werden der H<strong>und</strong>ebetreuung vom Halter<br />
erstattet. Das gleiche gilt für Kosten von<br />
Impfmaßnahmen bzw. anderen vorbeugenden<br />
Behandlungen oder Maßnahmen entsprechend<br />
tierärztlichem Rat, die bei Auftreten von Krankheiten<br />
erforderlich erscheinen.<br />
§ 7 Schlussbestimmungen<br />
Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen<br />
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten die einzelnen<br />
Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder<br />
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />
hiervon unberührt.<br />
Datum:________________________________________<br />
Halter:_________________________________________<br />
<strong>H<strong>und</strong>eschule</strong> <strong>und</strong> <strong>Betreuung</strong> <strong>Kirchner</strong>:<br />
______________________________________________