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Wahl der Rechtsform Ein Merkblatt Ihrer Industrie- und ... - IHK Emden

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verpflichtet. Zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns reicht eine <strong>Ein</strong>nahme-Überschuss-<br />

Rechnung aus.<br />

• <strong>IHK</strong>-Beitrag<br />

Zu beachten ist, dass Kleingewerbetreibende unter Umständen vom <strong>IHK</strong>-Beitrag freigestellt<br />

werden können. Kaufleute haben jedoch in jedem Fall einen Gr<strong>und</strong>beitrag zu entrichten, <strong>der</strong><br />

höher als <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>beitrag für Kleingewerbetreibende ist.<br />

4. <strong>Ein</strong>tragungspflicht<br />

Je<strong>der</strong> Unternehmer, dessen Gewerbebetrieb nach Art o<strong>der</strong> Umfang einen in kaufmännischer<br />

Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfor<strong>der</strong>t, ist verpflichtet, sich im Handelsregister<br />

eintragen zu lassen. Wer dieser <strong>Ein</strong>tragungspflicht in das Handelsregister nicht nachkommt,<br />

wird hierzu vom Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld angehalten.<br />

Wesentliche Kriterien für die Beurteilung des Vorhandenseins eines in kaufmännischer<br />

Weise eingerichteten Geschäftsbetriebes bei <strong>Ein</strong>zelunternehmen <strong>und</strong><br />

Personengesellschaften sind ein hoher Umsatz, hohes Anlage- <strong>und</strong> Umlaufvermögen,<br />

Verbindlichkeiten <strong>und</strong> For<strong>der</strong>ungen größeren Umfangs, die Beschäftigung mehrerer<br />

Personen, Teilnahme am Wechsel- <strong>und</strong> Scheckverkehr, Vielfalt <strong>der</strong> Geschäftsvorgänge etc.<br />

Wenn zur Wahrung <strong>der</strong> Übersichtlichkeit des Geschäftsbetriebes eine doppelte Buchführung<br />

<strong>und</strong> eine Bilanz erfor<strong>der</strong>lich sind, so muss auch in <strong>der</strong> Regel eine <strong>Ein</strong>tragung in das<br />

Handelsregister erfolgen.<br />

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