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Checkliste Betriebsaufgabe Einzelunternehmen - IHK Niederbayern

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<strong>Checkliste</strong><br />

<strong>Betriebsaufgabe</strong> <strong>Einzelunternehmen</strong><br />

1. Steuern<br />

Bei der <strong>Betriebsaufgabe</strong> muss der Unternehmer neben dem Gewinn aus laufendem Geschäftsverkehr auch<br />

den Aufgabegewinn der Einkommenssteuer unterwerfen. Ermitteln Sie den Aufgabegewinn mit Ihrem<br />

Steuerberater.<br />

2. Mitarbeiter<br />

Zunächst ist zu klären, ob es sich bei Ihrer <strong>Betriebsaufgabe</strong> um eine endgültige dauerhafte Stilllegung des<br />

Betriebes oder um eine Betriebsübernahme handelt. Diese beiden Fallkonstellationen sind rechtlich unter-<br />

schiedlich zu behandeln.<br />

Sofern Ihr Betrieb übernommen wird, regeln sich die arbeitsrechtlichen Folgen nach § 613 a BGB. Dabei ist<br />

insbesondere zu beachten, dass im Vorfeld zu einer Betriebsübernahme Mitteilungspflichten bestehen,<br />

dass darüber hinaus bei einer Betriebsübernahme eine Kündigung wegen Betriebsübernahme nicht mög-<br />

lich ist und der neue Inhaber des Betriebes in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverträ-<br />

gen eintritt.<br />

Davon zu unterscheiden ist eine endgültige dauerhafte Betriebsstilllegung, bei dieser kann grundsätzlich<br />

unter Beachtung der allgemeinen Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung eine ordentliche Kündi-<br />

gung erfolgen. Dabei müssen Sie sich jedoch insbesondere hinsichtlich der Kündigungsfristen frühzeitig<br />

beraten lassen. Bei langjährigen Arbeitsverhältnissen können sehr lange Kündigungsfristen maßgeblich<br />

sein. Sofern gesetzliche Kündigungsfristen im jeweiligen Arbeitsverhältnis anzuwenden sind, kann diese<br />

Kündigungsfrist bis zu sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats betragen; es können aber auch<br />

noch längere Kündigungsfristen auf Grund von arbeitsvertraglichen Regelungen oder Tarifverträgen einzu-<br />

halten sein.<br />

Daher müssen Sie in jedem Fall im Vorfeld abklären, welche Kündigungsfristen für die einzelnen Arbeits-<br />

verhältnisse anzuwenden sind.<br />

Eine Betriebsstilllegung ist per se kein Grund für ein außerordentliches Kündigungsrecht. Im übrigen sind<br />

© <strong>IHK</strong> für <strong>Niederbayern</strong> in Passau


die allgemeinen Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung zu beachten, in diesem Zusammenhang<br />

sollten Sie sich daher frühzeitig vor Ausspruch einer Kündigung rechtlich beraten lassen.<br />

Im Hinblick auf Abfindungen ist grundsätzlich festzustellen, dass die Zahlung einer Abfindung außerhalb<br />

eines Arbeitsgerichtsprozesses einer Rechtsgrundlage bedarf. Diese kann sich aus Vertrag, Betriebsverein-<br />

barung oder Tarifvertrag ergeben. Darüber hinaus kann im Rahmen eines Arbeitsgerichtsprozesses bei<br />

Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ein Abfindungsanspruch bestehen.<br />

Sofern ein Betriebsrat in Ihrem Betrieb besteht, sind dessen Rechte zu beachten. Achten Sie darüber hin-<br />

aus darauf, dass bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die Arbeitszeugnisse und die Arbeitspapiere<br />

fertiggestellt sind und somit ausgehändigt werden können.<br />

3. Langfristige Verträge<br />

Sehen Sie nach, welche langfristigen Verträge Sie abgeschlossen haben. Dazu zählen insbesondere Miet-<br />

oder Pachtvertrag, Leasingverträge, Wartungsverträge, Liefer- und Leistungsverträge, Versicherungsverträ-<br />

ge (siehe Kapitel Versicherungen) und Darlehensverträge.<br />

Lesen Sie in den Vertragsunterlagen nach, welche Kündigungsfristen Sie beachten müssen und ob Sie im<br />

Falle der <strong>Betriebsaufgabe</strong> ein außerordentliches Kündigungsrecht haben.<br />

Zu erledigen:<br />

• Den Miet- oder Pachtvertrag fristgerecht kündigen, eventuell einvernehmlich mit dem Vermieter<br />

einen Nachmieter stellen.<br />

• Leasingverträge und Wartungsverträge kündigen.<br />

• Darlehensverträge: Wenn Sie Darlehensschulden durch Sondertilgung ablösen, müssen Sie mögli-<br />

cherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen, wenn Sie noch in der Zinsbindungsfrist sind.<br />

4. Versicherungen<br />

Zu erledigen:<br />

• Die <strong>Betriebsaufgabe</strong> bei der Krankenkasse anzeigen. Die Krankenkasse leitet die Meldung auto-<br />

matisch an die Rentenversicherungsträger weiter.<br />

• Mitteilung an eventuell bestehende Zusatzversorgungskasse.<br />

© <strong>IHK</strong> für <strong>Niederbayern</strong> in Passau<br />

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• Die Berufsgenossenschaft schriftlich über die <strong>Betriebsaufgabe</strong> informieren (binnen zwei Wochen<br />

nach der <strong>Betriebsaufgabe</strong>).<br />

• Ihre Rentenversicherung im Fall der Altersrente rechtzeitig beantragen.<br />

• Betriebsversicherungen, wie Feuerversicherung, Sturmversicherung, Betriebsunterbrechungsversi-<br />

cherung kündigen.<br />

• Betriebshaftpflichtversicherung: Wenn die Gefahr besteht, dass Schäden mit erheblicher zeitli-<br />

cher Verzögerung (nach dem Zeitpunkt der <strong>Betriebsaufgabe</strong>) eintreten, sollten Sie die Versiche-<br />

rung nicht einfach ohne Angabe von Gründen zum nächst möglichen Termin kündigen. Teilen Sie<br />

der Versicherungsgesellschaft den eigentlichen Grund zur Beendigung des Versicherungsvertrages<br />

mit. Dann ist der Versicherer gehalten, eine Nachversicherung über einen gewissen Zeitraum an-<br />

zubieten. Diese gewährleistet, dass für noch eventuell eintretende Schadensereignisse Versiche-<br />

rungsschutz besteht.<br />

5. Abmeldungen, Löschungen, Änderungen und andere Formalitäten:<br />

• Den Betrieb bei Ihrer Gemeinde (Gewerbeamt) abmelden.<br />

• Strom, Gas, Wasser und Müll bei gemieteten Räumlichkeiten abmelden.<br />

• Wenn Ihr Betrieb im Handelsregister eingetragen ist: beim Handelsregister die Löschung des Be-<br />

triebes beantragen.<br />

• Konzessionen bei Versorgungsunternehmen kündigen.<br />

• Einträge im Telefonbuch, in den Gelben Seiten, eventuell im Internet (Homepage) löschen.<br />

• Telefon-Anschluss eventuell kündigen.<br />

• Post benachrichtigen (Nachsendeauftrag bei Standortwechsel).<br />

• Betriebsfahrzeuge ummelden oder verkaufen.<br />

• Geschäftskonto, eventuell auch die Bankverbindung, löschen.<br />

• Betriebliche Daueraufträge und Lastschriften kündigen.<br />

• Über den reduzierten Geschäftsumfang den Steuerberater informieren, eventuell das Mandat<br />

kündigen.<br />

• Kunden und Lieferanten informieren.<br />

© <strong>IHK</strong> für <strong>Niederbayern</strong> in Passau<br />

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Bei Fragen zum Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe wenden Sie sich bitte an Ass. Manfred<br />

Schoppe, Tel. 0851/507-241.<br />

Die Gewährleistungsverpflichtungen sind von der <strong>Betriebsaufgabe</strong> nicht betroffen. Sie haften für die<br />

ausgeführten Arbeiten, bis die Fristen abgelaufen sind.<br />

Aufbewahrungsfristen: Bücher und Aufzeichnungen, Inventare und Jahresabschlüsse müssen zehn Jahre,<br />

andere steuerlich bedeutsame Unterlagen sechs Jahre lang aufbewahrt werde.<br />

Ansprechpartner bei der <strong>IHK</strong><br />

Stephan Müller<br />

- Starthilfe und Unternehmensförderung -<br />

Industrie- und Handelskammer für <strong>Niederbayern</strong> in Passau<br />

Nibelungenstraße 15, 94032 Passau<br />

Telefon: 0851 507-341 mueller@passau.ihk.de<br />

Telefax: 0851 507-310 www.ihk-niederbayern.de<br />

Ass. Manfred Schoppe<br />

- Recht & Fair Play-<br />

Industrie- und Handelskammer für <strong>Niederbayern</strong> in Passau<br />

Nibelungenstraße 15, 94032 Passau<br />

Telefon: 0851 507-241 schoppe@passau.ihk.de<br />

Telefax: 0851 507-238 www.ihk-niederbayern.de<br />

Eva Mühldorfer<br />

- Starthilfe und Unternehmensförderung -<br />

Industrie- und Handelskammer für <strong>Niederbayern</strong> in Passau<br />

Nibelungenstraße 15, 94032 Passau<br />

Telefon: 0851 507-288 muehldorfer@passau.ihk.de<br />

Telefax: 0851 507-310 wwwihk-niederbayern.de<br />

Stand: Januar 2008<br />

Md/Ec<br />

© <strong>IHK</strong> für <strong>Niederbayern</strong> in Passau<br />

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