Checkliste Betriebsaufgabe Einzelunternehmen - IHK Niederbayern
Checkliste Betriebsaufgabe Einzelunternehmen - IHK Niederbayern
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<strong>Checkliste</strong><br />
<strong>Betriebsaufgabe</strong> <strong>Einzelunternehmen</strong><br />
1. Steuern<br />
Bei der <strong>Betriebsaufgabe</strong> muss der Unternehmer neben dem Gewinn aus laufendem Geschäftsverkehr auch<br />
den Aufgabegewinn der Einkommenssteuer unterwerfen. Ermitteln Sie den Aufgabegewinn mit Ihrem<br />
Steuerberater.<br />
2. Mitarbeiter<br />
Zunächst ist zu klären, ob es sich bei Ihrer <strong>Betriebsaufgabe</strong> um eine endgültige dauerhafte Stilllegung des<br />
Betriebes oder um eine Betriebsübernahme handelt. Diese beiden Fallkonstellationen sind rechtlich unter-<br />
schiedlich zu behandeln.<br />
Sofern Ihr Betrieb übernommen wird, regeln sich die arbeitsrechtlichen Folgen nach § 613 a BGB. Dabei ist<br />
insbesondere zu beachten, dass im Vorfeld zu einer Betriebsübernahme Mitteilungspflichten bestehen,<br />
dass darüber hinaus bei einer Betriebsübernahme eine Kündigung wegen Betriebsübernahme nicht mög-<br />
lich ist und der neue Inhaber des Betriebes in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverträ-<br />
gen eintritt.<br />
Davon zu unterscheiden ist eine endgültige dauerhafte Betriebsstilllegung, bei dieser kann grundsätzlich<br />
unter Beachtung der allgemeinen Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung eine ordentliche Kündi-<br />
gung erfolgen. Dabei müssen Sie sich jedoch insbesondere hinsichtlich der Kündigungsfristen frühzeitig<br />
beraten lassen. Bei langjährigen Arbeitsverhältnissen können sehr lange Kündigungsfristen maßgeblich<br />
sein. Sofern gesetzliche Kündigungsfristen im jeweiligen Arbeitsverhältnis anzuwenden sind, kann diese<br />
Kündigungsfrist bis zu sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats betragen; es können aber auch<br />
noch längere Kündigungsfristen auf Grund von arbeitsvertraglichen Regelungen oder Tarifverträgen einzu-<br />
halten sein.<br />
Daher müssen Sie in jedem Fall im Vorfeld abklären, welche Kündigungsfristen für die einzelnen Arbeits-<br />
verhältnisse anzuwenden sind.<br />
Eine Betriebsstilllegung ist per se kein Grund für ein außerordentliches Kündigungsrecht. Im übrigen sind<br />
© <strong>IHK</strong> für <strong>Niederbayern</strong> in Passau
die allgemeinen Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung zu beachten, in diesem Zusammenhang<br />
sollten Sie sich daher frühzeitig vor Ausspruch einer Kündigung rechtlich beraten lassen.<br />
Im Hinblick auf Abfindungen ist grundsätzlich festzustellen, dass die Zahlung einer Abfindung außerhalb<br />
eines Arbeitsgerichtsprozesses einer Rechtsgrundlage bedarf. Diese kann sich aus Vertrag, Betriebsverein-<br />
barung oder Tarifvertrag ergeben. Darüber hinaus kann im Rahmen eines Arbeitsgerichtsprozesses bei<br />
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ein Abfindungsanspruch bestehen.<br />
Sofern ein Betriebsrat in Ihrem Betrieb besteht, sind dessen Rechte zu beachten. Achten Sie darüber hin-<br />
aus darauf, dass bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die Arbeitszeugnisse und die Arbeitspapiere<br />
fertiggestellt sind und somit ausgehändigt werden können.<br />
3. Langfristige Verträge<br />
Sehen Sie nach, welche langfristigen Verträge Sie abgeschlossen haben. Dazu zählen insbesondere Miet-<br />
oder Pachtvertrag, Leasingverträge, Wartungsverträge, Liefer- und Leistungsverträge, Versicherungsverträ-<br />
ge (siehe Kapitel Versicherungen) und Darlehensverträge.<br />
Lesen Sie in den Vertragsunterlagen nach, welche Kündigungsfristen Sie beachten müssen und ob Sie im<br />
Falle der <strong>Betriebsaufgabe</strong> ein außerordentliches Kündigungsrecht haben.<br />
Zu erledigen:<br />
• Den Miet- oder Pachtvertrag fristgerecht kündigen, eventuell einvernehmlich mit dem Vermieter<br />
einen Nachmieter stellen.<br />
• Leasingverträge und Wartungsverträge kündigen.<br />
• Darlehensverträge: Wenn Sie Darlehensschulden durch Sondertilgung ablösen, müssen Sie mögli-<br />
cherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen, wenn Sie noch in der Zinsbindungsfrist sind.<br />
4. Versicherungen<br />
Zu erledigen:<br />
• Die <strong>Betriebsaufgabe</strong> bei der Krankenkasse anzeigen. Die Krankenkasse leitet die Meldung auto-<br />
matisch an die Rentenversicherungsträger weiter.<br />
• Mitteilung an eventuell bestehende Zusatzversorgungskasse.<br />
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• Die Berufsgenossenschaft schriftlich über die <strong>Betriebsaufgabe</strong> informieren (binnen zwei Wochen<br />
nach der <strong>Betriebsaufgabe</strong>).<br />
• Ihre Rentenversicherung im Fall der Altersrente rechtzeitig beantragen.<br />
• Betriebsversicherungen, wie Feuerversicherung, Sturmversicherung, Betriebsunterbrechungsversi-<br />
cherung kündigen.<br />
• Betriebshaftpflichtversicherung: Wenn die Gefahr besteht, dass Schäden mit erheblicher zeitli-<br />
cher Verzögerung (nach dem Zeitpunkt der <strong>Betriebsaufgabe</strong>) eintreten, sollten Sie die Versiche-<br />
rung nicht einfach ohne Angabe von Gründen zum nächst möglichen Termin kündigen. Teilen Sie<br />
der Versicherungsgesellschaft den eigentlichen Grund zur Beendigung des Versicherungsvertrages<br />
mit. Dann ist der Versicherer gehalten, eine Nachversicherung über einen gewissen Zeitraum an-<br />
zubieten. Diese gewährleistet, dass für noch eventuell eintretende Schadensereignisse Versiche-<br />
rungsschutz besteht.<br />
5. Abmeldungen, Löschungen, Änderungen und andere Formalitäten:<br />
• Den Betrieb bei Ihrer Gemeinde (Gewerbeamt) abmelden.<br />
• Strom, Gas, Wasser und Müll bei gemieteten Räumlichkeiten abmelden.<br />
• Wenn Ihr Betrieb im Handelsregister eingetragen ist: beim Handelsregister die Löschung des Be-<br />
triebes beantragen.<br />
• Konzessionen bei Versorgungsunternehmen kündigen.<br />
• Einträge im Telefonbuch, in den Gelben Seiten, eventuell im Internet (Homepage) löschen.<br />
• Telefon-Anschluss eventuell kündigen.<br />
• Post benachrichtigen (Nachsendeauftrag bei Standortwechsel).<br />
• Betriebsfahrzeuge ummelden oder verkaufen.<br />
• Geschäftskonto, eventuell auch die Bankverbindung, löschen.<br />
• Betriebliche Daueraufträge und Lastschriften kündigen.<br />
• Über den reduzierten Geschäftsumfang den Steuerberater informieren, eventuell das Mandat<br />
kündigen.<br />
• Kunden und Lieferanten informieren.<br />
© <strong>IHK</strong> für <strong>Niederbayern</strong> in Passau<br />
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Bei Fragen zum Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe wenden Sie sich bitte an Ass. Manfred<br />
Schoppe, Tel. 0851/507-241.<br />
Die Gewährleistungsverpflichtungen sind von der <strong>Betriebsaufgabe</strong> nicht betroffen. Sie haften für die<br />
ausgeführten Arbeiten, bis die Fristen abgelaufen sind.<br />
Aufbewahrungsfristen: Bücher und Aufzeichnungen, Inventare und Jahresabschlüsse müssen zehn Jahre,<br />
andere steuerlich bedeutsame Unterlagen sechs Jahre lang aufbewahrt werde.<br />
Ansprechpartner bei der <strong>IHK</strong><br />
Stephan Müller<br />
- Starthilfe und Unternehmensförderung -<br />
Industrie- und Handelskammer für <strong>Niederbayern</strong> in Passau<br />
Nibelungenstraße 15, 94032 Passau<br />
Telefon: 0851 507-341 mueller@passau.ihk.de<br />
Telefax: 0851 507-310 www.ihk-niederbayern.de<br />
Ass. Manfred Schoppe<br />
- Recht & Fair Play-<br />
Industrie- und Handelskammer für <strong>Niederbayern</strong> in Passau<br />
Nibelungenstraße 15, 94032 Passau<br />
Telefon: 0851 507-241 schoppe@passau.ihk.de<br />
Telefax: 0851 507-238 www.ihk-niederbayern.de<br />
Eva Mühldorfer<br />
- Starthilfe und Unternehmensförderung -<br />
Industrie- und Handelskammer für <strong>Niederbayern</strong> in Passau<br />
Nibelungenstraße 15, 94032 Passau<br />
Telefon: 0851 507-288 muehldorfer@passau.ihk.de<br />
Telefax: 0851 507-310 wwwihk-niederbayern.de<br />
Stand: Januar 2008<br />
Md/Ec<br />
© <strong>IHK</strong> für <strong>Niederbayern</strong> in Passau<br />
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