Information zum Nachweis der fachlichen Eignung durch ... - IHK Trier
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<strong>IHK</strong>-<strong>Information</strong><br />
<strong>zum</strong> <strong>Nachweis</strong> <strong>der</strong> <strong>fachlichen</strong> <strong>Eignung</strong><br />
<strong>durch</strong> eine leitende Tätigkeit im Güterkraftverkehr<br />
Nach § 7 <strong>der</strong> Berufszugangsverordnung (BZVO) des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG)<br />
kann die fachliche <strong>Eignung</strong> zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens auch <strong>durch</strong><br />
Bestätigung einer fünfjährigen leitenden Tätigkeit nachgewiesen werden. Diese Tätigkeit<br />
muss in einem Unternehmen des Werkverkehrs o<strong>der</strong> in einem Unternehmen mit ehemals<br />
freigestellten Güterbeför<strong>der</strong>ungen mit Pkw bzw. Klein - Lkw geleistet worden sein. Die<br />
Tätigkeit muss dabei die zur ordnungsgemäßen Führung eines<br />
Güterkraftverkehrsunternehmens erfor<strong>der</strong>lichen Kenntnisse auf den Sachgebieten <strong>der</strong><br />
Anlage 3 <strong>der</strong> Berufszugangsverordnung vermittelt haben und darf nicht länger als zwei Jahre<br />
zurückliegen.<br />
Den <strong>Nachweis</strong> zur Vorlage bei <strong>der</strong> Genehmigungsbehörde erhalten Sie von Ihrer<br />
zuständigen Industrie- und Handelskammer in Form einer schriftlichen Bestätigung. Die<br />
Kriterien zur Ausstellung des <strong>Nachweis</strong>es sind bundesweit einheitlich geregelt.<br />
Zur Ausstellung des <strong>Nachweis</strong>es benötigt die <strong>IHK</strong> verschiedene Unterlagen, die Ihre leitende<br />
Tätigkeit und die damit verbundenen Fachkenntnisse bescheinigen.<br />
Folgende Unterlagen bitten wir vorzulegen:<br />
a) Wenn Sie bereits seit mindestens fünf Jahren am Markt Unternehmer sind:<br />
• Vorlage <strong>der</strong> Gewerbeanmeldung, die <strong>zum</strong> Zeitpunkt <strong>der</strong> Antragstellung mindestens fünf<br />
Jahre alt ist und eine<br />
• sachbezogene Unternehmensangabe enthält (z.B.: Güterverkehr, Kurierdienste usw.)<br />
• Bestätigung des Steuerberaters<br />
• über Ihre Unternehmertätigkeit und Zuständigkeit für Steuererklärung/ Jahresabschluss.<br />
• über die Durchführung <strong>der</strong> Kosten- und Leistungsrechnung <strong>durch</strong> den Unternehmer<br />
• Bestätigung von Kunden<br />
über die Verhandlung von Transportverträgen (Preise, Bedingungen) und<br />
Vertragsabschlüssen o<strong>der</strong> über die<br />
langfristige, erfolgreiche Zusammenarbeit (Auftraggeber, Subunternehmer usw.).<br />
b) Wenn Sie ein leiten<strong>der</strong> Mitarbeiter in einem Transport-Unternehmen waren/sind:<br />
Arbeitszeugnisse<br />
Umfang <strong>der</strong> Tätigkeit<br />
Verantwortung (Prokura, Handlungsvollmacht, Vertretungsbefugnisse)<br />
Arbeitsgebiete (Recht, Kosten- und Leistungsrechnung, kaufmännische Tätigkeiten usw.)<br />
Personalverantwortung (Urlaub/Berufsausbildung usw.)<br />
Bestätigung des Steuerberaters<br />
Über die leitende Tätigkeit des Mitarbeiters im Unternehmen und über die<br />
Zuständigkeit/Mitarbeit für die<br />
Steuererklärung/Jahresabschluss.<br />
Bestätigung von Kunden<br />
über die leitende Stellung des Mitarbeiters und über Vertragsverhandlungen und (Preise,<br />
Bedingungen) -abschlüsse.<br />
Je mehr dieser Kriterien erfüllt sind, desto eher ist von einer leitenden Tätigkeit auszugehen.<br />
Entscheidend ist dasGesamtbild, das sich aufgrund <strong>der</strong> Einzelfallprüfung ergibt. In<br />
Zweifelsfällen kann zusätzlich ein Beurteilungsgesprächvorgesehen werden.
Bitte senden Sie die entsprechenden Unterlagen an die:<br />
Industrie- und Handelskammer <strong>Trier</strong><br />
Elke Arnoldy<br />
Herzogenbuscher Str. 12<br />
54292 <strong>Trier</strong><br />
Nach Prüfung erhalten Sie dann, bei Erfüllung <strong>der</strong> Voraussetzungen, die entsprechende<br />
Bescheinigung über Ihre fachliche <strong>Eignung</strong> zur Vorlage bei <strong>der</strong> zuständigen<br />
Genehmigungsbehörde. Die Bescheinigungsgebühr beträgt 60 Euro<br />
Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz, Außenstelle <strong>Trier</strong>, Dasbachstr. 3,<br />
54292 <strong>Trier</strong>, Tel.: 0651-9796-352<br />
Bitte geben Sie in jedem Falle Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort bzw. Land an,<br />
da zur Ausstellung <strong>der</strong> Bescheinigung diese Angaben zwingend benötigt werden.<br />
Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:<br />
Elke Arnoldy<br />
Tel. 0651/9777-921 Fax: -505<br />
arnoldy@trier.ihk.de<br />
www.ihk-trier.de