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Information zum Nachweis der fachlichen Eignung durch ... - IHK Trier

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<strong>IHK</strong>-<strong>Information</strong><br />

<strong>zum</strong> <strong>Nachweis</strong> <strong>der</strong> <strong>fachlichen</strong> <strong>Eignung</strong><br />

<strong>durch</strong> eine leitende Tätigkeit im Güterkraftverkehr<br />

Nach § 7 <strong>der</strong> Berufszugangsverordnung (BZVO) des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG)<br />

kann die fachliche <strong>Eignung</strong> zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens auch <strong>durch</strong><br />

Bestätigung einer fünfjährigen leitenden Tätigkeit nachgewiesen werden. Diese Tätigkeit<br />

muss in einem Unternehmen des Werkverkehrs o<strong>der</strong> in einem Unternehmen mit ehemals<br />

freigestellten Güterbeför<strong>der</strong>ungen mit Pkw bzw. Klein - Lkw geleistet worden sein. Die<br />

Tätigkeit muss dabei die zur ordnungsgemäßen Führung eines<br />

Güterkraftverkehrsunternehmens erfor<strong>der</strong>lichen Kenntnisse auf den Sachgebieten <strong>der</strong><br />

Anlage 3 <strong>der</strong> Berufszugangsverordnung vermittelt haben und darf nicht länger als zwei Jahre<br />

zurückliegen.<br />

Den <strong>Nachweis</strong> zur Vorlage bei <strong>der</strong> Genehmigungsbehörde erhalten Sie von Ihrer<br />

zuständigen Industrie- und Handelskammer in Form einer schriftlichen Bestätigung. Die<br />

Kriterien zur Ausstellung des <strong>Nachweis</strong>es sind bundesweit einheitlich geregelt.<br />

Zur Ausstellung des <strong>Nachweis</strong>es benötigt die <strong>IHK</strong> verschiedene Unterlagen, die Ihre leitende<br />

Tätigkeit und die damit verbundenen Fachkenntnisse bescheinigen.<br />

Folgende Unterlagen bitten wir vorzulegen:<br />

a) Wenn Sie bereits seit mindestens fünf Jahren am Markt Unternehmer sind:<br />

• Vorlage <strong>der</strong> Gewerbeanmeldung, die <strong>zum</strong> Zeitpunkt <strong>der</strong> Antragstellung mindestens fünf<br />

Jahre alt ist und eine<br />

• sachbezogene Unternehmensangabe enthält (z.B.: Güterverkehr, Kurierdienste usw.)<br />

• Bestätigung des Steuerberaters<br />

• über Ihre Unternehmertätigkeit und Zuständigkeit für Steuererklärung/ Jahresabschluss.<br />

• über die Durchführung <strong>der</strong> Kosten- und Leistungsrechnung <strong>durch</strong> den Unternehmer<br />

• Bestätigung von Kunden<br />

über die Verhandlung von Transportverträgen (Preise, Bedingungen) und<br />

Vertragsabschlüssen o<strong>der</strong> über die<br />

langfristige, erfolgreiche Zusammenarbeit (Auftraggeber, Subunternehmer usw.).<br />

b) Wenn Sie ein leiten<strong>der</strong> Mitarbeiter in einem Transport-Unternehmen waren/sind:<br />

Arbeitszeugnisse<br />

Umfang <strong>der</strong> Tätigkeit<br />

Verantwortung (Prokura, Handlungsvollmacht, Vertretungsbefugnisse)<br />

Arbeitsgebiete (Recht, Kosten- und Leistungsrechnung, kaufmännische Tätigkeiten usw.)<br />

Personalverantwortung (Urlaub/Berufsausbildung usw.)<br />

Bestätigung des Steuerberaters<br />

Über die leitende Tätigkeit des Mitarbeiters im Unternehmen und über die<br />

Zuständigkeit/Mitarbeit für die<br />

Steuererklärung/Jahresabschluss.<br />

Bestätigung von Kunden<br />

über die leitende Stellung des Mitarbeiters und über Vertragsverhandlungen und (Preise,<br />

Bedingungen) -abschlüsse.<br />

Je mehr dieser Kriterien erfüllt sind, desto eher ist von einer leitenden Tätigkeit auszugehen.<br />

Entscheidend ist dasGesamtbild, das sich aufgrund <strong>der</strong> Einzelfallprüfung ergibt. In<br />

Zweifelsfällen kann zusätzlich ein Beurteilungsgesprächvorgesehen werden.


Bitte senden Sie die entsprechenden Unterlagen an die:<br />

Industrie- und Handelskammer <strong>Trier</strong><br />

Elke Arnoldy<br />

Herzogenbuscher Str. 12<br />

54292 <strong>Trier</strong><br />

Nach Prüfung erhalten Sie dann, bei Erfüllung <strong>der</strong> Voraussetzungen, die entsprechende<br />

Bescheinigung über Ihre fachliche <strong>Eignung</strong> zur Vorlage bei <strong>der</strong> zuständigen<br />

Genehmigungsbehörde. Die Bescheinigungsgebühr beträgt 60 Euro<br />

Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz, Außenstelle <strong>Trier</strong>, Dasbachstr. 3,<br />

54292 <strong>Trier</strong>, Tel.: 0651-9796-352<br />

Bitte geben Sie in jedem Falle Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort bzw. Land an,<br />

da zur Ausstellung <strong>der</strong> Bescheinigung diese Angaben zwingend benötigt werden.<br />

Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:<br />

Elke Arnoldy<br />

Tel. 0651/9777-921 Fax: -505<br />

arnoldy@trier.ihk.de<br />

www.ihk-trier.de

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