02.02.2013 Aufrufe

Verkaufsbedingungen - Illerkirchberg

Verkaufsbedingungen - Illerkirchberg

Verkaufsbedingungen - Illerkirchberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1. Bauverpflichtung<br />

Gemeinde <strong>Illerkirchberg</strong><br />

Bauplätze im Baugebiet „Hornbächle-Süd“<br />

Verkaufsbestimmungen und Preise<br />

Es wird eine Frist von 5 Jahren zur Erstellung eines Wohngebäudes (bezugsfertig)<br />

eingeräumt. Bei Nichterfüllung besteht für die Gemeinde ein Rücktrittsrecht.<br />

2. Bezugsverpflichtung<br />

Der Käufer muss sich verpflichten, in dem auf dem Grundstück zu erstellenden<br />

Wohnhaus eine Wohnung selbst zu beziehen, auf die Dauer von 5 Jahren selbst zu<br />

bewohnen und das bebaute Grundstück binnen dieser Frist nicht zu veräußern.<br />

Bei Zuwiderhandlung besteht Nachzahlungspflicht mit 20 v.H. auf den Kaufpreis.<br />

Diese verringert sich für jedes Jahr der Erfüllung der Verpflichtung entsprechend.<br />

Eine Nachzahlung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer an Angehörige (i.S.d. § 15<br />

AO) oder aus wichtigem Grund veräußert.<br />

3. Antennenverbot<br />

Rundfunk- oder Fernsehantennen oder technische ähnliche Anlagen<br />

(z.B. Parabolspiegel) dürfen nur mit Zustimmung der Gemeinde errichtet werden.<br />

Genehmigt wird eine Außenantennenanlage pro Hauptgebäude.<br />

4. Änderung an Erschließungsanlagen<br />

Nachträglich vom Käufer gewünschte Änderungen an Erschließungsanlagen<br />

(Randsteinabsenkung, Verlegung Baumpflanzbeete/Grundstückszufahrten,<br />

Kontrollschachthöhe) sind Sache des Käufers und erfolgen nach Zustimmung durch<br />

die Gemeinde auf seine Kosten und Gefahr.<br />

5. Lärmschutzanlagen<br />

Die Lärmschutzanlagen werden entlang und teilweise auf den Bauplatzgrundstücken<br />

errichtet. Die Anlagen und deren Unterhaltung werden deshalb durch<br />

Grunddienstbarkeit gesichert.<br />

6. Abwassersystem<br />

Das Baugebiet wird im "Trennsystem" entwässert. Im Zuge der Erschließung werden<br />

von der Gemeinde der Hausanschluss für Schmutzwasser samt Kontrollschacht und<br />

der Hausanschluss für Regenwasser ohne Kontrollschacht hergestellt.<br />

- 2 -


Blatt 2<br />

7. Kostenersatz für Hausanschlüsse<br />

Es werden zusätzlich zum Kaufpreis erhoben:<br />

Hausanschluss Wasser 572,00 €<br />

Hausanschluss Schmutzwasserkanal samt Kontrollschacht und<br />

Hausanschluss Regenwasserkanal ohne Kontrollschacht 3.041,90 €<br />

8. Beiträge und Erstattungsbeträge<br />

Die Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für<br />

- den Erschließungsbeitrag,<br />

- den Abwasserbeitrag für Kanal und Klärwerk,<br />

- den Wasserversorgungsbeitrag und<br />

- der Erstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen<br />

werden abgelöst. Über die Ablösung wird eine separate Vereinbarung getroffen.<br />

Die Ablösungsbeträge sind im Kaufpreis für das Bauplatzgrundstück entsprechend<br />

seiner derzeitigen Größe und Bebaubarkeit enthalten.<br />

9. Bauplatzpreise<br />

Die Bauplatzpreise sind wie folgt gestaffelt festgelegt:<br />

Bereich E (westl. Beethovenstraße): 140,00 €/m²<br />

Bereich ED (östl. Beethovenstraße): 125,00 €/m²<br />

Bereich ED (Bauplatz Nr. 20 am Lärmschutzwall): 120,00 €/m²<br />

zuzüglich pauschaler Aufschlag je Baugrundstück 1.500,00 € .<br />

In diesem Bauplatzpreis sind die abzulösenden Beiträge und Erstattungsbeträge<br />

enthalten. Nicht enthalten sind die Kostenersätze für die Abwasser- und<br />

Wasserhausanschlüsse, die Kosten für Vermessung und Vermarkung, spätere<br />

Gebäudeaufnahme, evtl. Anschlüsse für Strom, Gas, Telefon, Rundfunk- und<br />

Fernsehverkabelung, Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, etc. .<br />

10. Zahlung<br />

Der Gesamtkaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss zur<br />

Zahlung fällig.<br />

11. Errichtung von Zisternen<br />

Der Hausanschluss zur öffentlichen Kanalisation wird ohne<br />

Regenwasserkontrollschacht hergestellt. Dieser ist vom Erwerber auf seine Kosten zu<br />

erstellen. Alternativ kann eine im Bebauungsplan empfohlene Zisterne hergestellt<br />

werden. Zum teilweisen Ausgleich der anfallenden Mehrkosten wird dem Erwerber<br />

bei Herstellung einer dem Bebauungsplan entsprechenden Zisterne mit mindestens<br />

6,0 m³ Volumen ein Förderbeitrag gewährt in Höhe von 1.500,00 €.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!