Verkaufsbedingungen - Illerkirchberg
Verkaufsbedingungen - Illerkirchberg
Verkaufsbedingungen - Illerkirchberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1. Bauverpflichtung<br />
Gemeinde <strong>Illerkirchberg</strong><br />
Bauplätze im Baugebiet „Hornbächle-Süd“<br />
Verkaufsbestimmungen und Preise<br />
Es wird eine Frist von 5 Jahren zur Erstellung eines Wohngebäudes (bezugsfertig)<br />
eingeräumt. Bei Nichterfüllung besteht für die Gemeinde ein Rücktrittsrecht.<br />
2. Bezugsverpflichtung<br />
Der Käufer muss sich verpflichten, in dem auf dem Grundstück zu erstellenden<br />
Wohnhaus eine Wohnung selbst zu beziehen, auf die Dauer von 5 Jahren selbst zu<br />
bewohnen und das bebaute Grundstück binnen dieser Frist nicht zu veräußern.<br />
Bei Zuwiderhandlung besteht Nachzahlungspflicht mit 20 v.H. auf den Kaufpreis.<br />
Diese verringert sich für jedes Jahr der Erfüllung der Verpflichtung entsprechend.<br />
Eine Nachzahlung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer an Angehörige (i.S.d. § 15<br />
AO) oder aus wichtigem Grund veräußert.<br />
3. Antennenverbot<br />
Rundfunk- oder Fernsehantennen oder technische ähnliche Anlagen<br />
(z.B. Parabolspiegel) dürfen nur mit Zustimmung der Gemeinde errichtet werden.<br />
Genehmigt wird eine Außenantennenanlage pro Hauptgebäude.<br />
4. Änderung an Erschließungsanlagen<br />
Nachträglich vom Käufer gewünschte Änderungen an Erschließungsanlagen<br />
(Randsteinabsenkung, Verlegung Baumpflanzbeete/Grundstückszufahrten,<br />
Kontrollschachthöhe) sind Sache des Käufers und erfolgen nach Zustimmung durch<br />
die Gemeinde auf seine Kosten und Gefahr.<br />
5. Lärmschutzanlagen<br />
Die Lärmschutzanlagen werden entlang und teilweise auf den Bauplatzgrundstücken<br />
errichtet. Die Anlagen und deren Unterhaltung werden deshalb durch<br />
Grunddienstbarkeit gesichert.<br />
6. Abwassersystem<br />
Das Baugebiet wird im "Trennsystem" entwässert. Im Zuge der Erschließung werden<br />
von der Gemeinde der Hausanschluss für Schmutzwasser samt Kontrollschacht und<br />
der Hausanschluss für Regenwasser ohne Kontrollschacht hergestellt.<br />
- 2 -
Blatt 2<br />
7. Kostenersatz für Hausanschlüsse<br />
Es werden zusätzlich zum Kaufpreis erhoben:<br />
Hausanschluss Wasser 572,00 €<br />
Hausanschluss Schmutzwasserkanal samt Kontrollschacht und<br />
Hausanschluss Regenwasserkanal ohne Kontrollschacht 3.041,90 €<br />
8. Beiträge und Erstattungsbeträge<br />
Die Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für<br />
- den Erschließungsbeitrag,<br />
- den Abwasserbeitrag für Kanal und Klärwerk,<br />
- den Wasserversorgungsbeitrag und<br />
- der Erstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen<br />
werden abgelöst. Über die Ablösung wird eine separate Vereinbarung getroffen.<br />
Die Ablösungsbeträge sind im Kaufpreis für das Bauplatzgrundstück entsprechend<br />
seiner derzeitigen Größe und Bebaubarkeit enthalten.<br />
9. Bauplatzpreise<br />
Die Bauplatzpreise sind wie folgt gestaffelt festgelegt:<br />
Bereich E (westl. Beethovenstraße): 140,00 €/m²<br />
Bereich ED (östl. Beethovenstraße): 125,00 €/m²<br />
Bereich ED (Bauplatz Nr. 20 am Lärmschutzwall): 120,00 €/m²<br />
zuzüglich pauschaler Aufschlag je Baugrundstück 1.500,00 € .<br />
In diesem Bauplatzpreis sind die abzulösenden Beiträge und Erstattungsbeträge<br />
enthalten. Nicht enthalten sind die Kostenersätze für die Abwasser- und<br />
Wasserhausanschlüsse, die Kosten für Vermessung und Vermarkung, spätere<br />
Gebäudeaufnahme, evtl. Anschlüsse für Strom, Gas, Telefon, Rundfunk- und<br />
Fernsehverkabelung, Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, etc. .<br />
10. Zahlung<br />
Der Gesamtkaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss zur<br />
Zahlung fällig.<br />
11. Errichtung von Zisternen<br />
Der Hausanschluss zur öffentlichen Kanalisation wird ohne<br />
Regenwasserkontrollschacht hergestellt. Dieser ist vom Erwerber auf seine Kosten zu<br />
erstellen. Alternativ kann eine im Bebauungsplan empfohlene Zisterne hergestellt<br />
werden. Zum teilweisen Ausgleich der anfallenden Mehrkosten wird dem Erwerber<br />
bei Herstellung einer dem Bebauungsplan entsprechenden Zisterne mit mindestens<br />
6,0 m³ Volumen ein Förderbeitrag gewährt in Höhe von 1.500,00 €.