03.02.2013 Aufrufe

Sitzungsbericht Gemeinderratssitzung 24. Juli 2012

Sitzungsbericht Gemeinderratssitzung 24. Juli 2012

Sitzungsbericht Gemeinderratssitzung 24. Juli 2012

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

022.3 Carolin Breitenöder<br />

Aus dem Gemeinderat<br />

Der Gemeinderat kam am Dienstag, <strong>24.</strong>07.<strong>2012</strong> zu seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause<br />

im Rathaus zusammen. Es wurden die folgenden Tagesordnungspunkte verhandelt:<br />

Festlegung des Sanierungsgebiets „Neue Mitte“<br />

Frau Meike Waischnor von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH und Herr Alexander<br />

Speidel vom Planungsbüro PES stellten die vorbereitenden Untersuchungen zum Sanierungsgebiet<br />

vor. Der Gemeinderat beschloss auf dieser Grundlage einstimmig die Sanierungssatzung,<br />

die u. a. die Abgrenzung des Sanierungsgebiets und die Art des Sanierungsverfahrens<br />

festlegt. Die Satzung wurde bereits im Amtsblatt vom 27.07.<strong>2012</strong> bekannt gemacht.<br />

Sanierung und Erweiterung des Uhlandkindergartens<br />

Der mit der Planung beauftragte Herr Gerald Kofink stellte eine Baubeschreibung und Kostenschätzung<br />

für die Maßnahmen am Uhlandkindergarten vor.<br />

Der Gemeinderat hatte im Rahmen des Kinderbetreuungsentwicklungsplanes am<br />

<strong>24.</strong>04.<strong>2012</strong> den Grundsatzbeschluss zum Umbau und Erweiterung des Uhlandkindergartens<br />

gefasst. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch ab 01.08.2013 ist die Schaffung weiterer Krippenplätze<br />

erforderlich. Diese sollen im Anbau untergebracht werden.<br />

In die Genehmigungsplanung von Herrn Kofink sind die Ergebnisse eines pädagogischen<br />

Tags mit der Fachberaterin des Evangelischen Landesverbandes sowie mehrere Besprechungen<br />

mit dem Team des Uhlandkindergartens und der Verwaltung eingeflossen.<br />

Verwaltungsintern wurden die Fördermöglichkeiten für die Maßnahme geprüft:<br />

Der U3-Bereich im neuen Gebäudeteil ist über das Krippeninvestitionsprogramm grundsätzlich<br />

förderfähig mit bis zu 12.000 € pro neu geschaffenem Kleinkindplatz.<br />

Allerdings ist das Krippeninvestitionsprogramm derzeit überzeichnet und wir können noch<br />

nicht definitiv mit den Fördermitteln planen.<br />

Der Bund hat den Ländern bei der Aushandlung des Fiskalspakts eine Aufstockung der Fördermittel<br />

für den Krippenausbau zugesagt. Demnach würde Baden-Württemberg voraussichtlich<br />

zusätzlich 80 Millionen Euro erhalten, die dann für den weiteren Ausbau der U3-<br />

Betreuung zur Verfügung stehen.<br />

Für die Sanierung im Bestand ist ein zweiter Bauabschnitt mit separater Genehmigungsplanung<br />

vorgesehen.<br />

Der Uhlandkindergarten liegt im Sanierungsgebiet, so dass die Sanierung im bestehenden<br />

Bauteil zumindest teilweise über das Landessanierungsprogramm förderfähig ist.<br />

Das konkrete weitere Vorgehen ist hier noch mit der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH<br />

abzustimmen.<br />

Der Gemeinderat stimmte der Genehmigungsplanung für die Erweiterung des Uhlandkindergartens<br />

zu.<br />

Kindergartengebührensatzung<br />

Hauptamtsleiterin Breitenöder erläuterte das neue Gebührenmodell, das nun an der Zeit war,<br />

da die Kindergartengebühren üblicherweise im Zweijahresrhythmus angepasst werden. Die<br />

alten Gebührensätze für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde gal-


ten seit 01.04.2010. Eine Gebührenanpassung bot sich zum Beginn des neuen Kindergartenjahres<br />

im September an.<br />

Die Verwaltung schlug vor, das bisherige, zwischenzeitlich sehr unübersichtliche Gebührenmodell<br />

durch ein wochenstundenabhängiges Modell zu ersetzen. Die bisher geltenden Gebührentatbestände<br />

bildeten das Betreuungsangebot in den Einrichtungen nicht mehr ab. Das<br />

Wochenstundenmodell vereinfacht nun die Gebührenveranlagung, ist transparenter für die<br />

Eltern und sorgt auch für klarere Strukturen in den Einrichtungen. Bring- und Abholzeiten<br />

können von den Einrichtungen individuell im vorgegebenen Stundenrahmen definiert werden.<br />

Die Angebote orientieren sich dabei noch mehr am tatsächlichen Betreuungsbedarf der Eltern<br />

und helfen den Einrichtungen bei der Planung des Personaleinsatzes, vor allem in den<br />

Randzeiten. Dies wird im Hinblick auf den Fachkräftemangel immer wichtiger.<br />

Es wird künftig auch eine klare Trennung zwischen Kleinkindbetreuung und Betreuung im<br />

Kindergartenalter geben. Im Uhlandkindergarten wurde bisher bei der Ganztagesbetreuung<br />

nicht zwischen Kleinkindern unter 3 Jahren und Kindergartenkindern über 3 Jahren differenziert.<br />

So war es möglich, dass eine Ganztagesbetreuung für ein zweijähriges Kind aus einer<br />

Familie mit drei Kindern im Haushalt günstiger war als eine VÖ-Betreuung in einer Kleinkindgruppe<br />

im Mörike- oder Brühlkindergarten. Da ein zweijähriges Kind in einer Altersgemischten<br />

Gruppe rechnerisch zwei Plätze belegt, sollte dies auch bei den Gebühren Berücksichtigung<br />

finden.<br />

Neben den Gebührenänderungen sind insbesondere nachfolgende Änderungen erwähnenswert:<br />

1. Die neue Gebührensatzung sieht nun auch eine Verwaltungsgebühr vor, falls ein Bedarf<br />

an einem Kleinkindbetreuungsplatz (unter 3 Jahren) angemeldet wurde und dann kurzfristig<br />

wieder abgesagt wird.<br />

2. Der unter bestimmten Voraussetzungen gewährte Zuschuss zur Mittagsverpflegung entfällt<br />

in der neuen Satzung, da diese Vergünstigung zwischenzeitlich vom Bildungs- und<br />

Teilhabepaket abgedeckt wird und eine Regelung in der Satzung immer Vorrang gegenüber<br />

dieser staatlichen Leistung hätte.<br />

3. Es wird zwar weiterhin in der Kleinkindbetreuung keine Staffelung der Gebühren, je<br />

nachdem wie viele Kinder unter 18 Jahren im Haushalt leben, geben, jedoch enthält die<br />

neue Satzung die Regelung, dass Sorgeberechtigte eine Gebührenermäßigung erhalten,<br />

wenn gleichzeitig mehrere Kleinkinder einer Familie eine Kleinkindbetreuungseinrichtung<br />

besuchen.<br />

Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Kindergartengebührensatzung zum<br />

01.09.<strong>2012</strong> einstimmig. Sie wurde bereits im Amtsblatt vom 27.07.<strong>2012</strong> bekannt gemacht.<br />

Satzung Schulkindbetreuung<br />

Aufgrund der Neustrukturierung der Satzung und der Gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

(Kindergartengebührensatzung) zum 01.09.<strong>2012</strong> war es aus Sicht der Verwaltung<br />

sinnvoll, analog die Gebühren und die Satzung über die Benutzung des kommunalen Betreuungsangebots<br />

im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung<br />

(Schulkindbetreuung) anzupassen.<br />

Insbesondere wurde vorgeschlagen, die bislang in der Schulkindbetreuung angebotenen<br />

Betreuungsmodelle / -zeiträume (7.15 bis 13.30 Uhr bzw. bis 14.00 Uhr oder von 7.15 bis<br />

17.00 Uhr) in einzelne Module aufzuteilen und das Angebot somit vielfältiger zu gestalten.<br />

Künftig wird es folgende Betreuungsmodule geben:<br />

1. Modul 1, Betreuung von 7.15 Uhr bis Schulbeginn


2. Modul 2, Betreuung nach Schulende bis 14.00 Uhr<br />

3. Modul 3, Betreuung von 14.00 bis 17.00 Uhr<br />

Die Module können einzeln oder kombiniert gewählt werden.<br />

Darüber hinaus wurde von der Elternschaft der Wunsch nach flexibel nutzbaren Einzelbetreuungstagen<br />

/ -zeiträumen geäußert.<br />

Diesem Wunsch wird durch die Einführung von 10er Karten nachgekommen. Hierdurch können<br />

die Sorgeberechtigten die Schulkindbetreuung 10 Mal nutzen, ohne dass eine grundsätzliche<br />

Anmeldung zur Schulkindbetreuung erfolgen muss. Für die Vorausplanung der<br />

Schulkindbetreuung ist es jedoch notwendig, dass das gewünschte Betreuungsdatum bzw.<br />

der zusätzliche Betreuungszeitraum der Gruppenleitung mindestens 1 Woche im Voraus<br />

mitgeteilt wird.<br />

Aus Sicht der Verwaltung bietet die Gemeinde Ingersheim aufgrund der vorgenannten Anpassungen<br />

ein noch flexibleres und gerechteres Schulkindbetreuungsangebot, orientiert an<br />

der von den Sorgeberechtigten tatsächlich benötigten Betreuung, an.<br />

Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Satzung Schulkindbetreuung zum<br />

01.09.<strong>2012</strong> einstimmig. Sie wurde bereits im Amtsblatt vom 27.07.<strong>2012</strong> bekannt gemacht.<br />

Sanierung Schillerschule – Vergabe des Gewerks „Sanitär“<br />

Die Bauarbeiten am Gewerk „Sanitär“ für die Schillerschule wurden an die Firma Walther aus<br />

Kleiningersheim zum Preis von 196.304,89 € vergeben.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!