Sitzungsbericht Gemeinderratssitzung 24. Juli 2012
Sitzungsbericht Gemeinderratssitzung 24. Juli 2012
Sitzungsbericht Gemeinderratssitzung 24. Juli 2012
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022.3 Carolin Breitenöder<br />
Aus dem Gemeinderat<br />
Der Gemeinderat kam am Dienstag, <strong>24.</strong>07.<strong>2012</strong> zu seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause<br />
im Rathaus zusammen. Es wurden die folgenden Tagesordnungspunkte verhandelt:<br />
Festlegung des Sanierungsgebiets „Neue Mitte“<br />
Frau Meike Waischnor von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH und Herr Alexander<br />
Speidel vom Planungsbüro PES stellten die vorbereitenden Untersuchungen zum Sanierungsgebiet<br />
vor. Der Gemeinderat beschloss auf dieser Grundlage einstimmig die Sanierungssatzung,<br />
die u. a. die Abgrenzung des Sanierungsgebiets und die Art des Sanierungsverfahrens<br />
festlegt. Die Satzung wurde bereits im Amtsblatt vom 27.07.<strong>2012</strong> bekannt gemacht.<br />
Sanierung und Erweiterung des Uhlandkindergartens<br />
Der mit der Planung beauftragte Herr Gerald Kofink stellte eine Baubeschreibung und Kostenschätzung<br />
für die Maßnahmen am Uhlandkindergarten vor.<br />
Der Gemeinderat hatte im Rahmen des Kinderbetreuungsentwicklungsplanes am<br />
<strong>24.</strong>04.<strong>2012</strong> den Grundsatzbeschluss zum Umbau und Erweiterung des Uhlandkindergartens<br />
gefasst. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch ab 01.08.2013 ist die Schaffung weiterer Krippenplätze<br />
erforderlich. Diese sollen im Anbau untergebracht werden.<br />
In die Genehmigungsplanung von Herrn Kofink sind die Ergebnisse eines pädagogischen<br />
Tags mit der Fachberaterin des Evangelischen Landesverbandes sowie mehrere Besprechungen<br />
mit dem Team des Uhlandkindergartens und der Verwaltung eingeflossen.<br />
Verwaltungsintern wurden die Fördermöglichkeiten für die Maßnahme geprüft:<br />
Der U3-Bereich im neuen Gebäudeteil ist über das Krippeninvestitionsprogramm grundsätzlich<br />
förderfähig mit bis zu 12.000 € pro neu geschaffenem Kleinkindplatz.<br />
Allerdings ist das Krippeninvestitionsprogramm derzeit überzeichnet und wir können noch<br />
nicht definitiv mit den Fördermitteln planen.<br />
Der Bund hat den Ländern bei der Aushandlung des Fiskalspakts eine Aufstockung der Fördermittel<br />
für den Krippenausbau zugesagt. Demnach würde Baden-Württemberg voraussichtlich<br />
zusätzlich 80 Millionen Euro erhalten, die dann für den weiteren Ausbau der U3-<br />
Betreuung zur Verfügung stehen.<br />
Für die Sanierung im Bestand ist ein zweiter Bauabschnitt mit separater Genehmigungsplanung<br />
vorgesehen.<br />
Der Uhlandkindergarten liegt im Sanierungsgebiet, so dass die Sanierung im bestehenden<br />
Bauteil zumindest teilweise über das Landessanierungsprogramm förderfähig ist.<br />
Das konkrete weitere Vorgehen ist hier noch mit der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH<br />
abzustimmen.<br />
Der Gemeinderat stimmte der Genehmigungsplanung für die Erweiterung des Uhlandkindergartens<br />
zu.<br />
Kindergartengebührensatzung<br />
Hauptamtsleiterin Breitenöder erläuterte das neue Gebührenmodell, das nun an der Zeit war,<br />
da die Kindergartengebühren üblicherweise im Zweijahresrhythmus angepasst werden. Die<br />
alten Gebührensätze für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde gal-
ten seit 01.04.2010. Eine Gebührenanpassung bot sich zum Beginn des neuen Kindergartenjahres<br />
im September an.<br />
Die Verwaltung schlug vor, das bisherige, zwischenzeitlich sehr unübersichtliche Gebührenmodell<br />
durch ein wochenstundenabhängiges Modell zu ersetzen. Die bisher geltenden Gebührentatbestände<br />
bildeten das Betreuungsangebot in den Einrichtungen nicht mehr ab. Das<br />
Wochenstundenmodell vereinfacht nun die Gebührenveranlagung, ist transparenter für die<br />
Eltern und sorgt auch für klarere Strukturen in den Einrichtungen. Bring- und Abholzeiten<br />
können von den Einrichtungen individuell im vorgegebenen Stundenrahmen definiert werden.<br />
Die Angebote orientieren sich dabei noch mehr am tatsächlichen Betreuungsbedarf der Eltern<br />
und helfen den Einrichtungen bei der Planung des Personaleinsatzes, vor allem in den<br />
Randzeiten. Dies wird im Hinblick auf den Fachkräftemangel immer wichtiger.<br />
Es wird künftig auch eine klare Trennung zwischen Kleinkindbetreuung und Betreuung im<br />
Kindergartenalter geben. Im Uhlandkindergarten wurde bisher bei der Ganztagesbetreuung<br />
nicht zwischen Kleinkindern unter 3 Jahren und Kindergartenkindern über 3 Jahren differenziert.<br />
So war es möglich, dass eine Ganztagesbetreuung für ein zweijähriges Kind aus einer<br />
Familie mit drei Kindern im Haushalt günstiger war als eine VÖ-Betreuung in einer Kleinkindgruppe<br />
im Mörike- oder Brühlkindergarten. Da ein zweijähriges Kind in einer Altersgemischten<br />
Gruppe rechnerisch zwei Plätze belegt, sollte dies auch bei den Gebühren Berücksichtigung<br />
finden.<br />
Neben den Gebührenänderungen sind insbesondere nachfolgende Änderungen erwähnenswert:<br />
1. Die neue Gebührensatzung sieht nun auch eine Verwaltungsgebühr vor, falls ein Bedarf<br />
an einem Kleinkindbetreuungsplatz (unter 3 Jahren) angemeldet wurde und dann kurzfristig<br />
wieder abgesagt wird.<br />
2. Der unter bestimmten Voraussetzungen gewährte Zuschuss zur Mittagsverpflegung entfällt<br />
in der neuen Satzung, da diese Vergünstigung zwischenzeitlich vom Bildungs- und<br />
Teilhabepaket abgedeckt wird und eine Regelung in der Satzung immer Vorrang gegenüber<br />
dieser staatlichen Leistung hätte.<br />
3. Es wird zwar weiterhin in der Kleinkindbetreuung keine Staffelung der Gebühren, je<br />
nachdem wie viele Kinder unter 18 Jahren im Haushalt leben, geben, jedoch enthält die<br />
neue Satzung die Regelung, dass Sorgeberechtigte eine Gebührenermäßigung erhalten,<br />
wenn gleichzeitig mehrere Kleinkinder einer Familie eine Kleinkindbetreuungseinrichtung<br />
besuchen.<br />
Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Kindergartengebührensatzung zum<br />
01.09.<strong>2012</strong> einstimmig. Sie wurde bereits im Amtsblatt vom 27.07.<strong>2012</strong> bekannt gemacht.<br />
Satzung Schulkindbetreuung<br />
Aufgrund der Neustrukturierung der Satzung und der Gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
(Kindergartengebührensatzung) zum 01.09.<strong>2012</strong> war es aus Sicht der Verwaltung<br />
sinnvoll, analog die Gebühren und die Satzung über die Benutzung des kommunalen Betreuungsangebots<br />
im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung<br />
(Schulkindbetreuung) anzupassen.<br />
Insbesondere wurde vorgeschlagen, die bislang in der Schulkindbetreuung angebotenen<br />
Betreuungsmodelle / -zeiträume (7.15 bis 13.30 Uhr bzw. bis 14.00 Uhr oder von 7.15 bis<br />
17.00 Uhr) in einzelne Module aufzuteilen und das Angebot somit vielfältiger zu gestalten.<br />
Künftig wird es folgende Betreuungsmodule geben:<br />
1. Modul 1, Betreuung von 7.15 Uhr bis Schulbeginn
2. Modul 2, Betreuung nach Schulende bis 14.00 Uhr<br />
3. Modul 3, Betreuung von 14.00 bis 17.00 Uhr<br />
Die Module können einzeln oder kombiniert gewählt werden.<br />
Darüber hinaus wurde von der Elternschaft der Wunsch nach flexibel nutzbaren Einzelbetreuungstagen<br />
/ -zeiträumen geäußert.<br />
Diesem Wunsch wird durch die Einführung von 10er Karten nachgekommen. Hierdurch können<br />
die Sorgeberechtigten die Schulkindbetreuung 10 Mal nutzen, ohne dass eine grundsätzliche<br />
Anmeldung zur Schulkindbetreuung erfolgen muss. Für die Vorausplanung der<br />
Schulkindbetreuung ist es jedoch notwendig, dass das gewünschte Betreuungsdatum bzw.<br />
der zusätzliche Betreuungszeitraum der Gruppenleitung mindestens 1 Woche im Voraus<br />
mitgeteilt wird.<br />
Aus Sicht der Verwaltung bietet die Gemeinde Ingersheim aufgrund der vorgenannten Anpassungen<br />
ein noch flexibleres und gerechteres Schulkindbetreuungsangebot, orientiert an<br />
der von den Sorgeberechtigten tatsächlich benötigten Betreuung, an.<br />
Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Satzung Schulkindbetreuung zum<br />
01.09.<strong>2012</strong> einstimmig. Sie wurde bereits im Amtsblatt vom 27.07.<strong>2012</strong> bekannt gemacht.<br />
Sanierung Schillerschule – Vergabe des Gewerks „Sanitär“<br />
Die Bauarbeiten am Gewerk „Sanitär“ für die Schillerschule wurden an die Firma Walther aus<br />
Kleiningersheim zum Preis von 196.304,89 € vergeben.