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Qualitätsmanagement-Richtlinie (QMRL) - Isringhausen

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Vorwort<br />

Erstellt / Geändert:<br />

Schlüter TQK / Dorenkamp TMP - ISRI-Lemgo / 10.11.2011<br />

<strong>Qualitätsmanagement</strong>-<br />

<strong>Richtlinie</strong><br />

Lieferanten<br />

Freigegeben:<br />

Johanning / TQ - ISRI-Lemgo / 10.11.2011<br />

Ausgabe: 10.11.2011<br />

Ersetzt: 28.09.2006<br />

Teile und Materialien, die von Lieferanten bezogen werden, beeinflussen ganz<br />

wesentlich die Qualität unserer Produkte und damit auch die immer wichtiger<br />

werdende Kundenzufriedenheit. Die Qualität der Kaufteile und die Qualitätsfähigkeit<br />

der Lieferanten sind deshalb neben Kosten, Flexibilität und Liefertreue,<br />

entscheidende Kriterien bei der Kaufentscheidung. Des Weiteren ist zu berücksichtigen,<br />

dass auch im Rahmen des sich verschärfenden internationalen<br />

Wettbewerbes der Stellenwert, den die Produktqualität zur Erfüllung der Kundenforderungen<br />

und -erwartungen einnimmt, ständig steigt und damit über den<br />

Erfolg eines Unternehmens entscheidet.<br />

Mit dieser <strong>Qualitätsmanagement</strong>-<strong>Richtlinie</strong> beschreibt ISRINGHAUSEN GmbH<br />

& Co. KG die Anforderungen an ihre Lieferanten. Außerdem soll sie dazu beitragen,<br />

der Verpflichtung des Lieferanten, fehlerfreie Produkte zu liefern, zu unterstützen.<br />

Diese Ausgabe ersetzt die <strong>Qualitätsmanagement</strong>-<strong>Richtlinie</strong> (<strong>QMRL</strong>,<br />

28.09.2006) die bisher Bestandteil des Rahmenvertrages war.<br />

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Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>Qualitätsmanagement</strong>-<br />

<strong>Richtlinie</strong><br />

Lieferanten<br />

Ausgabe: 10.11.2011<br />

Ersetzt: 28.09.2006<br />

1 Zweck ........................................................................................................... 3<br />

2 Geltungsbereich ............................................................................................ 3<br />

3 Begriffe ......................................................................................................... 3<br />

4 Zuständigkeiten ............................................................................................. 4<br />

4.1 Zuständigkeit ISRI ................................................................................... 4<br />

4.2 Zuständigkeit Lieferant ............................................................................. 4<br />

5 Beschreibung ................................................................................................ 4<br />

5.1 <strong>Qualitätsmanagement</strong>system des Lieferanten ............................................ 4<br />

5.2 Lieferantenbewertung .............................................................................. 5<br />

5.3 Produktionsprozess- und Produktfreigabe (PPF) ......................................... 6<br />

5.4 Erstbemusterung ..................................................................................... 8<br />

5.5 Inhaltsstoffe in Zukaufteile ...................................................................... 12<br />

5.6 Verfolgung des Produktentstehungsprozesses ......................................... 13<br />

5.7 Qualitätssicherungsvereinbarung ............................................................ 13<br />

5.8 PPM - Vereinbarung .............................................................................. 14<br />

5.9 Qualitätsprüfzertifikate ........................................................................... 14<br />

5.10 Warenkennzeichnung / Kennzeichnung nach Änderung ............................ 15<br />

5.11 Produkte mit erhöhter Dokumentationspflicht / Besondere Merkmale .......... 16<br />

5.12 Produktionsteileabnahmeverfahren (PPAP) ............................................. 16<br />

6 Mitgeltende Unterlagen ................................................................................. 17<br />

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<strong>Qualitätsmanagement</strong>-<br />

<strong>Richtlinie</strong><br />

Lieferanten<br />

Ausgabe: 10.11.2011<br />

Ersetzt: 28.09.2006<br />

1 Zweck<br />

Diese <strong>Qualitätsmanagement</strong>-<strong>Richtlinie</strong> definiert verbindlich die Anforderungen<br />

zur Sicherstellung der Qualität von Kaufteilen und sonstigen Produktionsmaterialien<br />

an die Lieferanten. Sie ist, als Ergänzung der allgemeinen Einkaufsbedingungen<br />

der ISRINGHAUSEN GmbH & Co. KG, fester Bestandteil des Rahmenvertrages.<br />

Detaillierte Forderungen aus DIN/ISO Standards oder VDA-<strong>Richtlinie</strong>n werden<br />

im folgenden Text in der Regel nicht weiter erläutert und sind deshalb diesen<br />

<strong>Richtlinie</strong>n direkt zu entnehmen.<br />

2 Geltungsbereich<br />

Diese <strong>Richtlinie</strong> gilt für alle Lieferanten von Kaufteilen und Produktionsmaterialien,<br />

die an ISRI liefern.<br />

3 Begriffe<br />

ISRI: ISRINGHAUSEN GmbH & Co. KG<br />

<strong>QMRL</strong>: <strong>Qualitätsmanagement</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />

QM: <strong>Qualitätsmanagement</strong><br />

VDA: Verband der Automobilindustrie e.V.<br />

Verifizierung: Bestätigung, aufgrund einer Untersuchung und durch<br />

Bereitstellung eines Nachweises, dass die Forderung<br />

erfüllt worden ist<br />

PPAP: Production Part Approval Process (Produktionsteile-<br />

Freigabeverfahren)<br />

KVP: Kontinuierlicher Verbesserungsprozess<br />

PEP: Produktentstehungsprozess<br />

FMEA: Fehler-Möglichkeits- und Einfluss-Analyse<br />

MFU: Maschinenfähigkeitsuntersuchung<br />

PFU: Prozessfähigkeitsuntersuchung<br />

PPF : Produktionsprozess- und Produktfreigabe<br />

PPM: Parts per Million<br />

IMDS: Internationales Material Daten System<br />

QSV: Qualitätssicherungsvereinbarung<br />

D/D*: Produkt mit erhöhter Dokumentationspflicht<br />

ISC: ISRINGHAUSEN Special Characteristic =<br />

Produktmerkmal mit wesentlichem Einfluss auf die Produktsicherheit;<br />

Dokumentationspflicht<br />

IFF: ISRINGHAUSEN Fit and Function Characteristic =<br />

Produktmerkmal mit wesentlichem Einfluss auf die<br />

Kundenzufriedenheit<br />

ILR ISRINGHAUSEN Legal Requirement<br />

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4 Zuständigkeiten<br />

4.1 Zuständigkeit ISRI<br />

<strong>Qualitätsmanagement</strong>-<br />

<strong>Richtlinie</strong><br />

Lieferanten<br />

Ausgabe: 10.11.2011<br />

Ersetzt: 28.09.2006<br />

Die Information des Lieferanten über die Forderungen dieser <strong>QMRL</strong> sowie die<br />

Sicherstellung der Einhaltung dieser <strong>Richtlinie</strong> obliegt dem Einkauf ISRI.<br />

4.2 Zuständigkeit Lieferant<br />

Der Lieferant ist für die korrekte Erfüllung der Forderungen dieser <strong>QMRL</strong> verantwortlich.<br />

Im Grundsatz sind die qualitätssichernden Maßnahmen dieser<br />

<strong>Richtlinie</strong> auch auf die Unterlieferanten des Lieferanten anzuwenden.<br />

5 Beschreibung<br />

5.1 <strong>Qualitätsmanagement</strong>system des Lieferanten<br />

5.1.1 Zweck<br />

Um die Qualitätsanforderungen an die zu liefernden Produkte sowie die Verpflichtung<br />

zur Lieferung fehlerfreier Ware erfüllen zu können ist es erforderlich,<br />

dass der Lieferant ein seiner Struktur und Betriebsgröße angemessenes,<br />

schriftlich festgelegtes <strong>Qualitätsmanagement</strong>-System anwendet, das alle Bereiche<br />

und Verantwortungen umfasst.<br />

5.1.2 Organisation<br />

Wir erwarten, dass das QM-System des Lieferanten entsprechend der Norm<br />

ISO/TS16949 in der gültigen Fassung aufgebaut und zertifiziert ist und ein<br />

Umweltmanagement gemäß ISO 14001 existiert.<br />

Als weitere Voraussetzungen sehen wir an, dass der Lieferant<br />

konsequente Fehlerverhütung betreibt, die es ermöglicht, der Null-Fehler-<br />

Zielsetzung zu folgen<br />

die volle Verantwortung für die Qualität seiner Produkte übernimmt<br />

Qualitätskosten regelmäßig erfasst und der obersten Leitung bekannt gibt<br />

Verfahren zur ständigen Qualitätsverbesserung durchführt<br />

Programme zur kontinuierlichen Verbesserung einführt und aufrechterhält<br />

(Inhalt KVP z.B. Optimierung von Produktionsabläufen).<br />

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5.2 Lieferantenbewertung<br />

<strong>Qualitätsmanagement</strong>-<br />

<strong>Richtlinie</strong><br />

Lieferanten<br />

Ausgabe: 10.11.2011<br />

Ersetzt: 28.09.2006<br />

5.2.1 Zweck<br />

Für die Lieferantenauswahl ist - neben anderen Kriterien wie Preis, Lieferfähigkeit,<br />

technischer Kompetenz - dessen Qualitätsfähigkeit entscheidend. Um diese<br />

Fähigkeit zu beurteilen, führt ISRI Lieferantenbewertungen durch.<br />

5.2.2 Informationspflicht/Auditrecht<br />

Jeder Lieferant muss bereit sein, uns und unsere Kunden über seine Produktionsabläufe<br />

und das QM-System zu informieren und alle dazu nötigen Unterlagen<br />

vorzulegen. Einschränkungen, z.B. bei speziellen Herstellverfahren mit<br />

Anwendung vertraulichen Know-hows sind angemessen zu berücksichtigen,<br />

können das grundsätzliche Interesse an einer Überprüfung jedoch unter Wahrung<br />

der Geheimhaltungsinteressen nicht ausschließen.<br />

5.2.3 Qualitätsaudit<br />

Zur Beurteilung der Qualitätsfähigkeit des Lieferanten führt ISRI bei Bedarf Audits<br />

durch. Es können festgelegt werden:<br />

Systemaudit (z.B. nach ISO/TS16949 bzw. ISO 9001 in der jeweils gültigen<br />

Fassung) bei:<br />

neuen Lieferanten<br />

gravierenden anhaltenden Qualitätsproblemen<br />

Prozess-/Verfahrensaudit (z.B. VDA 6 Teil 3) bei:<br />

neuer/geänderter Produktion<br />

verfahrensbedingten Qualitätsproblemen<br />

Dabei werden die Eignung zur Erfüllung unserer Forderungen überprüft und<br />

vorhandene Schwachstellen zur Einleitung geeigneter Korrektur-/ Verbesserungsmaßnahmen<br />

ermittelt. Bei Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 9001<br />

bzw. ISO/TS16949 in der jeweils gültigen Fassung oder eines vergleichbaren<br />

Kundenaudits kann auf die Durchführung eines Systemaudits verzichtet werden.<br />

Das Ergebnis einer Auditierung ist Grundlage für die Entscheidung ob der<br />

Lieferant für eine Zusammenarbeit mit ISRI in Frage kommt, bzw. ob die Zusammenarbeit<br />

aufrechterhalten werden kann. Bei guter Beurteilung des QM-<br />

Systems (Ergebnis A) erwarten wir, dass der Lieferant trotzdem an der Verbesserung<br />

seiner Produkte und seines Systems arbeitet. Bei bedingt zufriedenstellender<br />

Beurteilung (Ergebnis B) sind vom Lieferanten umgehend Maßnahmen<br />

einzuleiten, um eine Verbesserung zu erreichen. Bei nicht zufriedenstellender<br />

Beurteilung (Ergebnis C) sind vom Lieferanten wirkungsvolle Sofortmaßnahmen<br />

einzuleiten. Eine umgehende Qualitätsverbesserung wird von ISRI erwartet.<br />

Eine C-Einstufung berechtigt ISRI zur Aufhebung des Lieferverhältnisses. In<br />

der Regel wird die Wirksamkeit der Maßnahmen durch ein Nachaudit überprüft.<br />

Grundsätzlich erwartet ISRI eine A-Einstufung.<br />

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<strong>Qualitätsmanagement</strong>-<br />

<strong>Richtlinie</strong><br />

Lieferanten<br />

Ausgabe: 10.11.2011<br />

Ersetzt: 28.09.2006<br />

5.2.4 Lieferantenbewertung in der laufenden Serie<br />

Die Lieferanten werden von ISRI in regelmäßigen Abständen bewertet und<br />

mind. 1x im Jahr über die Ergebnisse informiert. Anhand der festgelegten Kriterien<br />

und deren Erfüllungsgrad erfolgt dann die Klassifizierung der Lieferanten.<br />

Hauptkriterien sind dabei z.B. die Qualität der gelieferten Produkte, die mengen-<br />

und termintreue Anlieferung, Extrakosten, Risikomanagement, der Aufbau<br />

des Qualitäts- und Umweltmanagementsystems, unter Berücksichtigung der<br />

jeweiligen Art der Zertifizierung, sowie die strategische Ausrichtung. Die genannten<br />

Hauptkriterien mit teilweiser Untergliederung sind entsprechend ihrer<br />

Bedeutung gewichtet. Eine detaillierte Beschreibung erfolgt mit der jeweiligen<br />

Bewertung.<br />

5.3 Produktionsprozess- und Produktfreigabe (PPF)<br />

5.3.1 Zweck<br />

Mit dem PPF-Verfahren soll vor Serienbeginn der Nachweis erbracht werden,<br />

dass in Zeichnungen und Spezifikationen vereinbarte Qualitätsforderungen erfüllt<br />

werden und ein reibungsloser Produktionsanlauf gewährleistet ist. Das abgeschlossene<br />

Verfahren belegt, dass alle Kundenforderungen, Spezifikationen<br />

und sonstigen Anforderungen (z.B. Gesetze) verstanden und umgesetzt wurden.<br />

Das Produktionsprozess- und Produktfreigabeverfahren gemäß VDA 2 berücksichtigt<br />

daher neben der Produktfreigabe besonders die Prozesse. Die Freigabe<br />

umfasst daher:<br />

Prozesse durch Bewertung der Herstellprozesse<br />

Produkte durch Erstbemusterung<br />

Leitgedanke des Verfahrens ist es, den Lieferanten selbst in die Lage zu versetzen<br />

ISRI eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass das PPF – Verfahren<br />

erfolgreich abgeschlossen wurde.<br />

5.3.2 Anwendungsbereich<br />

Das PPF- Verfahren ist für folgende Gegebenheiten anzuwenden:<br />

Neue Produkte<br />

Änderungen an Produkten (z.B. Werkstoffumstellung und Modifikationen)<br />

Änderungen an Produktionsprozessen<br />

Neue oder modifizierte Werkzeuge<br />

Längerem Aussetzen der Produktion (z.B. 1 Jahr)<br />

Verlagerung der Produktion<br />

Neue Unterlieferanten<br />

Der Lieferant ist verpflichtet ISRI zu informieren und auf Anforderung die geforderten<br />

Unterlagen und Erstmuster gemäß der vereinbarten Vorlagestufe zu lie-<br />

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<strong>Qualitätsmanagement</strong>-<br />

<strong>Richtlinie</strong><br />

Lieferanten<br />

Ausgabe: 10.11.2011<br />

Ersetzt: 28.09.2006<br />

fern. Bei Produktänderungen erfolgt eine entsprechende Info durch ISRI. Zwischen<br />

Lieferant und ISRI können Vereinbarungen getroffen werden die das<br />

PPF – Verfahren ergänzen oder einschränken. Verzichtet ISRI auf das Verfahren,<br />

oder die Erstellung von Erstmustern, entbindet das den Lieferanten nicht<br />

von der Pflicht einer eigenen internen Freigabe mit entsprechender Dokumentation<br />

der Ergebnisse. Alle Punkte der Vorlagestufentabelle sind dabei abzuarbeiten.<br />

Die Verantwortung für die Umsetzung der PPF liegt beim Lieferanten.<br />

Die ordnungsgemäße Durchführung des PPF-Verfahrens gemäß VDA 2 Ziffer 4<br />

bestätigt der Lieferant auf dem Deckblatt – Erstmusterprüfbericht.<br />

5.3.3 Durchführung des PPF- Verfahrens<br />

Die Produktionsprozess- und Produktfreigabe berücksichtigt insbesondere die<br />

Herstellprozesse, sie umfasst daher die Bewertung der Prozesse durch<br />

FMEA, Prozessablaufdiagramm, Fertigungs- und Prüfplan, Ergebnisse von<br />

Prozessfähigkeitsuntersuchungen. Der Lieferant erstellt eine vollständige PPF<br />

Dokumentation gemäß der jeweiligen Vorlagestufe und stellt ISRI diese Unterlagen<br />

zur Verfügung bzw. gewährt ISRI vor Ort beim Lieferanten Einsichtnahme<br />

(z.B. FMEA). Ergänzend kann ein Prozessaudit (VDA 6.3) durchgeführt werden.<br />

Die beim Lieferanten jeweils gültigen Formulare werden in der Regel von ISRI<br />

akzeptiert, müssen aber den allgemein gültigen Anforderungen entsprechen.<br />

Für wichtige Merkmale sind Prozessfähigkeiten zu ermitteln und zu dokumentieren.<br />

Die Merkmale sind in der Regel zwischen ISRI und dem Lieferanten zu<br />

vereinbaren. Werden keine Merkmale definiert, legt der Lieferant Merkmale fest<br />

die zur Erfüllung der Forderungen notwendig sind.<br />

Folgende Werte sind einzuhalten, es sei denn, es werden andere Festlegungen<br />

getroffen:<br />

Kurzzeitprozessfähigkeit MFU Cmk 1,67<br />

vorläufige Prozessfähigkeit PFU Ppk 1,67<br />

langfristige Prozessfähigkeit PFU Cpk 1,33<br />

Prüfmittelfähigkeit Cgk 1,67<br />

Die Bewertung der Produkte erfolgt durch die nachfolgend unter Pkt. 5.4 beschriebene<br />

Erstbemusterung.<br />

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<strong>Qualitätsmanagement</strong>-<br />

<strong>Richtlinie</strong><br />

Lieferanten<br />

Ausgabe: 10.11.2011<br />

Ersetzt: 28.09.2006<br />

5.3.4 Vorlagestufe zur PPF<br />

Die Vorlagestufe bestimmt welche Dokumente, Aufzeichnungen und Muster<br />

ISRI zur Produktionsprozess- und Produktfreigabe übergeben werden müssen.<br />

Falls nichts anderes vereinbart, ist nach Vorlagestufe 2 vorzustellen.<br />

Pkt Forderung Vorlagestufe<br />

1 2 3<br />

1 Deckblatt Erstmusterprüfbericht EMPB VDA X X X<br />

2 Prüfergebnisblätter VDA, mit den zu bemusternden Produktmerkma-<br />

X X<br />

len<br />

3 Bestätigung mit IMDS-ID-Nr., dass Daten ins IMDS eingegeben<br />

wurden.<br />

Beiblätter „Inhaltsstoffe in Zukaufteilen“, Materialdatenblatt und Liste.<br />

4 Erstmuster (Anzahl bzw. Liefermenge kann bei Bedarf individuell<br />

vereinbart werden)<br />

5 Konstruktions-, Entwicklungsfreigabe (bei Entwicklungsverantwor-<br />

tung)<br />

*E : Einsichtnahme durch ISRI<br />

5.4 Erstbemusterung<br />

X X X<br />

10 10<br />

X X<br />

6 FMEA E<br />

7 Prozessablaufdiagramm (Fertigungs- und Prüfschritte) X X<br />

8 Fertigungs- und Prüfplan E<br />

9 Prüfmittelliste (produktspezifisch) X<br />

10 Prüfmittelfähigkeitsuntersuchungen X<br />

11 Prozessfähigkeitsuntersuchung X X<br />

12 Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Forderungen soweit mit ISRI<br />

vereinbart (z. B. Umwelt, Sicherheit)<br />

X X<br />

5.4.1 Zweck<br />

Erstbemusterungen und deren Ergebnisse sollen im Rahmen des PPF-<br />

Verfahrens vor Serienbeginn den Nachweis erbringen, dass in Zeichnungen<br />

und Spezifikationen vereinbarte Qualitätsforderungen erfüllt werden.<br />

5.4.2 Definition<br />

Erstmuster : Erstmuster sind Produkte oder Materialien, die vollständig<br />

mit serienmäßigen Betriebsmitteln und unter<br />

serienmäßigen Bedingungen hergestellt worden<br />

sind.<br />

Vormuster : Vormuster sind noch nicht unter Serienbedingungen<br />

hergestellt worden bzw. es ist absehbar, dass der<br />

endgültige Serienstand noch nicht erreicht ist. Die<br />

Modalitäten zur Anlieferung von Vormustern (Prototypenteilen)<br />

sind in dem ISRI „Lastenheft für Prototypenlieferanten<br />

LH103“ beschrieben. Diese Teileumfänge<br />

sind entsprechend als „Vormuster“ zu kennzeichnen.<br />

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<strong>Qualitätsmanagement</strong>-<br />

<strong>Richtlinie</strong><br />

Lieferanten<br />

Ausgabe: 10.11.2011<br />

Ersetzt: 28.09.2006<br />

5.4.3 Verpflichtung zur Vorstellung von Erstmustern<br />

ISRI bestellt mit Angabe der PPF-Vorlagestufe, wenn nicht anderes vereinbart<br />

nach Vorlagestufe 2, für Neuteile oder bei Änderungen Erstmuster mit EMPB<br />

und PPF-Dokumentation beim Lieferanten. Der Lieferant ist im Rahmen des<br />

PPF-Verfahrens verpflichtet ISRI zu den genannten Gegebenheiten zu informieren<br />

und auf Anforderung Erstmuster zu liefern.<br />

5.4.4 Zu bemusternde Produktmerkmale / Besondere Merkmale<br />

Zu bemustern sind alle maßlichen, werkstofflichen und funktionellen Vorgaben<br />

wie sie in Zeichnung, technischen Lieferbedingungen, Normen u.ä. dargestellt<br />

werden (z.B. Zeichnungsmaße, Lebensdauerprüfungen, Oberflächenmerkmale,<br />

Farben usw.).<br />

Das Musterteil-Gewicht ist mit der Genauigkeit einer Nachkommastelle in [g]<br />

anzugeben.<br />

Sind in den Bestellzeichnungen Prüfmaße/Prüfmerkmale oder ISC-/ IFF-<br />

Merkmale (umrandete Angaben) angegeben, so müssen bei einem Muster<br />

alle Zeichnungsmaße/Merkmale und bei den restlichen Mustern nur diese<br />

Prüfmaße /Prüfmerkmale oder ISC-/IFF-Merkmale geprüft werden.<br />

Prüfmaße/Prüfmerkmale oder ISC-/IFF-Merkmale sind als solche gekennzeichnet,<br />

da sie großen Einfluss auf Sicherheit, Funktion, Einbauverhalten,<br />

Zuverlässigkeit, Weiterverarbeitung und Auswechselbarkeit haben.<br />

Sind keine Prüfmaße/Prüfmerkmale oder ISC-/ IFF-Merkmale in der Bestellzeichnung<br />

festgelegt, sind bei allen Mustern alle Maße/ Merkmale zu prüfen.<br />

Nach Rücksprache mit ISRI kann für die jeweilige Bemusterung ein reduzierter<br />

Maß-/Merkmalsumfang festgelegt werden.<br />

Wie im PPF-Verfahren beschrieben, sind für vereinbarte Merkmale (mindestens<br />

jedoch für ISC und IFF-Merkmale) die Angaben über die Prozessfähigkeit<br />

zu erbringen. Sollte eine Prozessfähigkeit nicht vorliegen, dann muss der<br />

Prozess nachweislich durch eine 100% Prüfung abgesichert werden.<br />

Materialzertifikate mit Angaben der physikalischen Werte (Sollwerte, Istwerte,<br />

Toleranzen, und Herstellcharge sind mitzuliefern.<br />

Das mit der Bemusterung vorgestellte Material ist für die Serienlieferung beizubehalten.<br />

Inhaltsstoffe in Zukaufteilen ist unter Pkt. 5.5 detailliert beschrieben<br />

Matrix: Besondere Merkmale<br />

Merkmal Bezeichnung<br />

ISC<br />

IFF<br />

ILR<br />

Prüfmass<br />

ISRINGHAUSEN Special<br />

Characteristic<br />

ISRINGHAUSEN Fit<br />

and Function<br />

ISRINGHAUSEN Legal<br />

Requirement<br />

Geplante und gelenkte<br />

Prüfung nötig<br />

Fähigkeitsnachweis<br />

Erstbemusterung 1)<br />

Fähigkeitsnachweis<br />

Serie 2)<br />

Aufbewahrungsfrist<br />

Dokumente<br />

x x 15 Jahre<br />

x x 5 Jahre<br />

Nach Vereinbarung Nach Vereinbarung 10 Jahre<br />

x Nach Vereinbarung 5 Jahre<br />

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Sonderfälle<br />

Merkmal Bezeichnung<br />

ISC<br />

ISC<br />

Schwerentflammbarkeit<br />

FMVSS 302<br />

Fügeverbindungen;<br />

Schweißnähte<br />

<strong>Qualitätsmanagement</strong>-<br />

<strong>Richtlinie</strong><br />

Lieferanten<br />

Nachweis Erstbemusterung<br />

Nachweis Serie<br />

Ausgabe: 10.11.2011<br />

Ersetzt: 28.09.2006<br />

Aufbewahrungsfrist<br />

Dokumente<br />

Prüfnachweis Lieferant 1 x Jährlich 15 Jahre<br />

x Nach Vereinbarung 15 Jahre<br />

ISC Werkstoffgüte EN 10204 - 3.1 EN 10204 - 3.1 15 Jahre<br />

ILR<br />

Zulassungsrelevante<br />

Merkmale<br />

Homologationsnachweis<br />

Lieferant<br />

1) Cmk ≥ 1,67 => bzw. höher nach Vereinbarung<br />

2) Cpk ≥ 1,33 => bzw. höher nach Vereinbarung<br />

5.4.5 Erstmusterprüfung<br />

Requalifizierung 10 Jahre<br />

Erstmusterprüfungen sind mit geeigneten Prüfmitteln durchzuführen. Im Bedarfsfall<br />

sind Prüfverfahren abzustimmen.<br />

Alle Prüfergebnisse sind im Erstmusterprüfbericht mit Sollwerten, den entsprechenden<br />

Toleranzen und mit Istwerten festzuhalten. Bei der Prüfung<br />

mehrerer Muster sind alle gemessenen Werte eines jeden Musters einzeln<br />

aufzuschreiben, wobei die Istwerte den entsprechend gekennzeichneten<br />

Mustern zugeordnet werden müssen.<br />

Zeichnungen mit den gekennzeichneten Merkmalen sind mitzuliefern.<br />

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind aus einem Fertigungslos jeweils<br />

10 Muster zu prüfen.<br />

Bei Fertigung mit mehreren gleichen Werkzeugen sind 5 Muster aus jedem<br />

Werkzeug bzw. aus jedem Nest einer Vielfachform zu prüfen.<br />

Bei Endlosprodukten (Textilstoffe, Drähte, Schläuche, Bandmaterialien,<br />

Schmierstoffe, Schaumkomponenten, Farben etc.) sollten Muster am Anfang<br />

und Ende der Produktion entnommen werden. Zusätzlich zu den Proben ist<br />

im Bedarfsfall eine größere Menge für einen Produktionsversuch bereitzustellen.<br />

Bei komplexen Baugruppen erfolgt die Bemusterung für die komplette Baugruppe<br />

„Black Box“. Auf Anforderung sind die Erstmusterprüfberichte der<br />

Einzelteile vom Lieferanten vorzulegen.<br />

Müssen Teile zerstörend geprüft werden, dann ist folgendermaßen vorzugehen:<br />

Es werden bei der geforderten Anzahl von Teilen die Maße gemessen,<br />

die ohne Zerstörung messbar sind. Diese Teile gehen an ISRI. Die Maße, zu<br />

deren Prüfung die Teile zerstört werden müssen, sind an anderen Erstmusterteilen<br />

zu messen und auf dem Bericht zu vermerken. Die zerstörten Teile<br />

bleiben beim Lieferanten.<br />

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<strong>Qualitätsmanagement</strong>-<br />

<strong>Richtlinie</strong><br />

Lieferanten<br />

Ausgabe: 10.11.2011<br />

Ersetzt: 28.09.2006<br />

5.4.6 Erstmusterprüfberichte<br />

Grundsätzlich sind für alle Erstmusterprüfungen Formulare gemäß VDA zu<br />

verwenden.<br />

Bezug: : Druckerei Henrich GmbH, Postfach 710421,<br />

D-60494 Frankfurt am Main<br />

Erstmusterprüfberichte bestehen aus einem Deckblatt und zusätzlichen Prüfergebnisblättern<br />

bzw. Nachweisen, dessen Umfang sich aus der zugeordneten<br />

Vorlagestufe ergibt.<br />

Das Deckblatt ist vollständig auszufüllen, die jeweiligen Anlagen anzukreuzen<br />

und mit folgenden Angaben zu versehen:<br />

Ident-Nr.<br />

Lieferschein-Nr.<br />

Benennung<br />

Chargen-Nr.<br />

Änderungs-Nr.<br />

Mustergewicht[g]<br />

Änderungsdatum<br />

Dokumentationspflicht<br />

Bestellnummer<br />

Bemusterungsgrund<br />

Anlagen<br />

5.4.7 Bewertung<br />

Der Erstmusterprüfbericht wird in der Regel durch unsere Prüfergebnisse ergänzt.<br />

Abweichungen gegenüber der Spezifikation sind nicht zulässig. Im Einzelfall<br />

sind vor Anlieferung Toleranzabweichungen bei ISRI zu beantragen, ggf. kann<br />

eine Spezifikationsänderung durchgeführt werden. Falls trotzdem Abweichungen<br />

festgestellt werden, führen diese in der Regel zur Ablehnung der Erstmuster.<br />

Im Falle einer Ablehnung oder befristeten Freigabe ist eine Nachbemusterung<br />

durchzuführen. Jede Nachbemusterung verursacht Terminprobleme und<br />

Bearbeitungskosten. Aus diesem Grund behalten wir uns das Recht vor, die<br />

entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Der Umfang und der Termin der<br />

Nachbemusterung werden zwischen ISRI und dem Lieferanten abgestimmt.<br />

5.4.8 Bemusterungsablauf für Teile, die bereits durch ein ISRI-Werk freigegeben<br />

wurden<br />

Bestellt ein ISRI-Werk ein Teil neu, das bereits von einem anderen Werk nach<br />

dem PPF-Verfahren freigegeben wurde, kann auf eine erneute vollständige<br />

Erstbemusterung verzichtet werden, falls Änderungsstand und Einbauverhältnisse<br />

identisch sind. Hierfür legt der Lieferant das Deckblatt des Erstmusterprüfberichtes<br />

mit dem ISRI-Freigabevermerk vor.<br />

5.4.9 Anlieferung der Erstmuster<br />

Erstmuster inkl. der jeweiligen PPF-Dokumentation sind für ISRI Lemgo generell<br />

an den Wareneingang (gemäß Bestellunterlage) zu liefern. Die Anlieferung<br />

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<strong>Qualitätsmanagement</strong>-<br />

<strong>Richtlinie</strong><br />

Lieferanten<br />

Ausgabe: 10.11.2011<br />

Ersetzt: 28.09.2006<br />

muss mit Lieferschein (inkl. Bestellnummer) und einer Kennzeichnung der Verpackung<br />

mit dem Aufkleber „Erstmuster“ erfolgen.<br />

Anmerkung: Vormuster (Prototypenteile) sind entsprechend mit dem Aufkleber<br />

„Vormuster“ anzuliefern.<br />

5.5 Inhaltsstoffe in Zukaufteilen<br />

5.5.1 Zweck<br />

Im Rahmen der Altfahrzeugrichtlinie Nr.2000/53/EG sind alle Lieferanten seit<br />

dem 01.07.2003 verpflichtet Angaben über die Materialien ihrer Produkte im internationalen<br />

Material Datenbanksystem IMDS zu dokumentieren bzw. in geeigneter<br />

Form zu übermitteln.<br />

5.5.2 Beschreibung<br />

Der Lieferant sendet je nach Besteller ISRI für alle neuen oder geänderten Teile<br />

Daten über die Inhaltsstoffe unter http://www.mdsystem.com/<br />

unter der ID:<br />

6091 ISRINGHAUSEN SpA Nibbia (Italien)<br />

13105 ISRINGHAUSEN Sitzsysteme (Deutschland)<br />

13104 ISRINGHAUSEN Technische Federn (Deutschland)<br />

17351 ISRI-France (Frankreich)<br />

27802 ISRINGHAUSEN Industrial Ltda (Brasilien)<br />

37189 Airvent (Schweiz)<br />

64131 ISRI-Shuangdi Federn (China)<br />

106425 ISRI HUATAI (China)<br />

Eine entsprechende Registrierung im IMDS ist dazu notwendig. Die Eingabe ist<br />

gemäß den <strong>Richtlinie</strong>n im IMDS durchzuführen. Es gelten die zum Zeitpunkt<br />

der Übermittlung an ISRI aktuellen Recommendations (Empfehlungen) im<br />

IMDS. Nach Eingabe der Daten ins IMDS, ist die ordnungsgemäße Durchführung<br />

auf dem Deckblatt des VDA-Erstmusterprüfberichtes mit der IMDS-ID-Nr.<br />

zu bestätigen.<br />

Diese Daten sind fixer Bestandteil des PPF-Verfahrens (Erstbemusterung), fehlende<br />

oder abgelehnte Daten führen in der Regel zur Ablehnung.<br />

Die im IMDS eingehenden Materialdaten werden von ISRI systemseitig bewertet<br />

(gelesen/akzeptiert/abgelehnt). Der Lieferant erhält die Bewertung über<br />

IMDS. Weitere Infos oder Hilfestellung können per E-mail imds@isri.de erfragt<br />

werden.<br />

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<strong>Richtlinie</strong><br />

Lieferanten<br />

5.6 Verfolgung des Produktentstehungsprozesses<br />

Ausgabe: 10.11.2011<br />

Ersetzt: 28.09.2006<br />

5.6.1 Zweck<br />

Um sicherzustellen, dass bei komplexen Projekten alle Forderungen termin-<br />

und qualitätsgerecht erfüllt werden, ist zusätzlich zu den PPF- Aktivitäten der<br />

Lieferant angehalten, nach APQP-Methodik den Produktentstehungsprozess<br />

durchzuführen und ISRI auf Anforderung nachzuweisen.<br />

5.6.2 Beschreibung<br />

Als Hilfestellung zur Durchführung des Produktentstehungsprozesses (PEP)<br />

dient dem Lieferanten die Vorlage FORM TM 39 „ISRINGHAUSEN Tracking-<br />

Handbuch für Lieferanten von Prototypen und Serienanlaufteilen“. In diesem<br />

Leitfaden ist beschrieben, welche Schritte in den einzelnen Projektphasen erforderlich<br />

sind. Einzelne Schritte werden im Laufe des PEP von ISRI abgefragt<br />

und bewertet.<br />

5.6.3 Vorgehen<br />

Je nach Komplexität des Zukaufteils wird ISRI einzelne Inhalte des PEP beim<br />

Lieferanten abfragen. Zentrales Dokument für die Beurteilung des Fortschritts<br />

der Produkt- und Prozessentwicklung beim Lieferanten wird das Formblatt<br />

FORM TM 41 „Fortschrittsbericht Lieferanten“ sein. Dieses Formblatt muss<br />

ISRI monatlich (bzw. gemäß Absprache) ausgefüllt zur Beurteilung vorgelegt<br />

werden.<br />

Zusätzliche Gespräche mit dem Lieferanten können für kritische Teile erforderlich<br />

sein:<br />

- Kick Off Gespräch nach Auftragsvergabe gemäß Fragebogen FORM TM 42<br />

- Freigabe Vorserienproduktion (incl. Bearbeitung des Fragebogens FORM TM<br />

43)<br />

Aus terminlichen bzw. qualitativen Gründen können weitere Besuche beim Lieferanten<br />

erforderlich sein.<br />

5.7 Qualitätssicherungsvereinbarung<br />

5.7.1 Zweck<br />

Stellt sich im besonderen Fall die Notwendigkeit einer weitergehenden vertraglichen<br />

Absicherung heraus, die über die Anforderungen an die qualitätssichernden<br />

Maßnahmen gemäss der vorliegenden <strong>QMRL</strong> sowie der allgemeinen Einkaufsbedingungen<br />

hinaus geht, ist zwischen den Parteien eine Qualitätssicherungsvereinbarung<br />

(QSV) abzuschließen.<br />

5.7.2 Beschreibung<br />

Mit der QSV wird zwischen ISRI und Lieferant detailliert geregelt, welche qualitätssichernden<br />

Maßnahmen durchzuführen sind. Die Vereinbarung ist von beiden<br />

Parteien zu unterzeichnen.<br />

Die QSV kann auch Bestandteil des Rahmenvertrages sein.<br />

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<strong>Richtlinie</strong><br />

Lieferanten<br />

Ausgabe: 10.11.2011<br />

Ersetzt: 28.09.2006<br />

Von besonderer Bedeutung sind dabei die Festlegung der Vorgehensweise bei<br />

Mängeln, die Vereinbarungen bezüglich Gewährleistungsfristen, Festlegungen<br />

zu Produkthaftungsfragen, Vereinbarungen zur Anlieferqualität (PPM) und zur<br />

Produktzuverlässigkeit. QSV-Inhalte können auch eigenständig abgeschlossen<br />

werden (z.B. als PPM-Vereinbarung) oder Bestandteil anderer Vereinbarungen<br />

sein (z.B. Lieferverträge).<br />

5.8 PPM - Vereinbarung<br />

5.8.1 Zweck<br />

Zur kontinuierlichen Verbesserung und zur Erreichung des Null-Fehler-Zieles<br />

kann ISRI mit dem Lieferanten PPM - Vereinbarungen treffen.<br />

5.8.2 Beschreibung<br />

Die PPM – Beanstandungsquote errechnet sich aus der Zahl der bewerteten<br />

fehlerhaften Einheiten mal 1 Mio., geteilt durch die gelieferten Einheiten für den<br />

Betrachtungszeitraum. Für die Beurteilung ist die Zahl der fehlerhaften Einheiten<br />

maßgebend, nicht die Zahl der Fehler. Treten an einem Teil mehrere Fehler<br />

gleichzeitig auf, so geht immer nur ein Fehler in die Bewertung ein. ISRI vereinbart<br />

bei Bedarf mit dem Lieferanten PPM- Raten die für den jeweiligen Betrachtungszeitraum<br />

erreicht werden müssen. Sinnvoll ist hierbei die Vereinbarung<br />

eines Zielkorridors mit realistischen Zwischenzielen. Die Vereinbarungen<br />

gelten ab Serienanlauf, Musterteile, Vorserienteile usw. werden nicht berücksichtigt.<br />

5.9 Qualitätsprüfzertifikate<br />

5.9.1 Zweck<br />

Abnahmeprüfzeugnisse nach EN 10204- 3.1 oder Werkszeugnisse / Prüfbescheinigungen<br />

sollen ISRI den Nachweis einer Qualitätsprüfung beim Lieferanten<br />

geben, auf dessen Basis die Annahmeentscheidung getroffen werden kann.<br />

Die Erstellung und Mitlieferung ist zwischen ISRI und dem Lieferanten zu vereinbaren.<br />

5.9.2 Beschreibung<br />

Abnahmeprüfzeugnisse / Werkszeugnisse / Prüfbescheinigungen sind Aufzeichnungen<br />

über Lieferungen und dienen zur Nachweisführung über die Qualität<br />

der gelieferten Produkte. Die bei der Herstellung oder Verarbeitung erhaltenen<br />

Prüfergebnisse sind darin aufgezeichnet. Das Zertifikat muss auf einer Prüfung<br />

an der zur Auslieferung kommenden Ware beruhen.<br />

Des Weiteren müssen folgende Angaben vorhanden sein:<br />

Ersteller / Datum<br />

Hersteller / Auftragnehmer<br />

Auftrags-/ Bestell-Nr. / Lieferschein-Nr.<br />

Liefergegenstand / Bezeichnung / Ident-Nr. / Liefermenge<br />

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<strong>Richtlinie</strong><br />

Lieferanten<br />

Ausgabe: 10.11.2011<br />

Ersetzt: 28.09.2006<br />

technische Lieferbedingungen / Prüfspezifikation / spezielle Q-Merkmale<br />

/Werkstoff/Chemische Zusammensetzung<br />

Prüfergebnisse<br />

ggf. weitere Angaben nach Vereinbarung<br />

Die Qualitätsprüfzertifikate / Werksprüfzeugnisse sind Bestandteil des Lieferumfangs<br />

und mit der Lieferung auszuhändigen, sofern keine anderen Vereinbarungen<br />

getroffen wurden. Auf eine Vereinbarung zur Mitlieferung von Zertifikaten<br />

kann verzichtet werden,<br />

wenn eine 100 %-Prüfung mit anschließender Kennzeichnung am Produkt<br />

durchgeführt wird und das Prüfverfahren bekannt ist, oder<br />

wenn ISRI sich beim Lieferanten regelmäßig vor Ort über die Prüfverfahren, -<br />

einrichtungen und -ergebnisse überzeugt, oder<br />

wenn eine Qualitätssicherungsvereinbarung abgeschlossen wurde, oder<br />

ISRI eine eigene Wareneingangsprüfung durchführt<br />

wenn der Lieferant Zertifikate mit Messwerten zu allen Merkmalen innerhalb<br />

eines Arbeitstages zur Verfügung stellen kann.<br />

5.9.3 Prüfumfang<br />

Der Prüfumfang richtet sich nach den Prozessgegebenheiten und ist in der Regel<br />

eigenverantwortlich vom Lieferanten festzulegen. In Einzelfällen können<br />

Prüfmerkmale zwischen ISRI und dem Lieferanten festgelegt werden. Die Ausführung<br />

des Qualitätsprüfzertifikats obliegt, unter Beachtung der genannten<br />

Forderungen, dem Lieferanten.<br />

5.10 Warenkennzeichnung / Kennzeichnung nach Änderung<br />

5.10.1 Kennzeichnung von Serienprodukten<br />

Eine einheitliche und vollständige Kennzeichnung ist Voraussetzung für ein fehlerfreies<br />

Handling. Aus diesem Grund fordert ISRI eine Kennzeichnung der Lieferung<br />

nach VDA 4902, Version 4. Die Barcode-Lesbarkeit der Etiketten muss<br />

gewährleistet sein.<br />

5.10.2 Kennzeichnung geänderter Produkte<br />

Die erste Serienlieferung von Produkten in geänderter Ausführung muss zusätzlich<br />

mit rotem Aufkleber QW/AE-36/4 „ACHTUNG - geänderte Teile“ gekennzeichnet<br />

sein. Die Aufkleber liegen unseren Änderungsbestellungen bei,<br />

können aber auch jederzeit in unserem Einkauf angefordert werden. In den Lieferpapieren<br />

ist ebenfalls auf den neuen Änderungsstand hinzuweisen. Vor der<br />

Erstlieferung ist die Erstbemusterung, wie unter 5.3/5.4 beschrieben, erfolgreich<br />

abzuschließen.<br />

Wird übergangsweise auch noch nach dem alten Änderungsstand geliefert,<br />

muss die Kennzeichnung des neuen Standes solange erfolgen, bis alle Teile<br />

des alten Änderungsstandes ausgeliefert worden sind.<br />

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<strong>Richtlinie</strong><br />

Lieferanten<br />

Ausgabe: 10.11.2011<br />

Ersetzt: 28.09.2006<br />

5.11 Produkte mit erhöhter Dokumentationspflicht / Besondere Merkmale<br />

5.11.1 Zweck<br />

Für sicherheitskritische Teile gilt eine erhöhte Dokumentationspflicht, um im<br />

Schadensfall den Nachweis zu erbringen, dass vom Hersteller nach dem Stand<br />

der Technik alle notwendigen Maßnahmen (Prüfungen) zur Sicherstellung der<br />

Fehlerfreiheit durchgeführt wurden (Beweislastumkehr).<br />

5.11.2 Beschreibung<br />

Produkte mit erhöhter Dokumentationspflicht werden in den ISRI- Unterlagen<br />

mit einem „D“ bzw. „D*“ (alt) oder „ISC“ gekennzeichnet. Die sicherheitskritischen<br />

Merkmale sind dabei entsprechend definiert. Die Dokumentationspflicht<br />

obliegt dem Lieferanten. Die Produkte unterliegen dem üblichen Herstellungs-<br />

und Prüfverfahren, da die Zeichnungsvorgaben und Lieferbedingungen für alle<br />

Produkte verbindlich sind und eingehalten werden müssen. Die Wichtigkeit der<br />

sicherheitskritischen Merkmale muss allerdings bei der Festlegung der Herstellungs-<br />

und Prüfmethoden stets berücksichtigt werden. Der Unterschied zu den<br />

übrigen Produkten liegt in der verbindlichen Aufbewahrungsdauer der Qualitätsaufzeichnungen<br />

und Dokumente von 15 Jahren. Die Unterlagen sind so<br />

aufzubewahren, dass sie vor Schäden, Verlusten oder Umwelteinflüssen geschützt<br />

sind. Grundlage für die Durchführung der Dokumentation ist der VDA-<br />

Band 1 „Nachweisführung“.<br />

5.11.3 Qualitätsprüfzertifikate sicherheitskritischer Merkmale<br />

Die Mitlieferung von Zertifikaten über Prüfergebnisse der sicherheitskritischen<br />

Merkmale ist zwingend erforderlich. Die Art der Prüfzertifikate ist unter Pkt. 5.9<br />

dieser <strong>QMRL</strong> beschrieben (EN 10204-3.1). Auf eine Mitlieferung kann nur verzichtet<br />

werden, wenn hierüber ausdrücklich eine Vereinbarung zwischen dem<br />

Lieferanten und ISRI getroffen wird.<br />

5.11.4 Sonstige Qualitätsdokumentation<br />

Für alle nicht dokumentationspflichtigen Produkte sind die Unterlagen gemäß<br />

der Vorgaben des QM-Systems des Lieferanten zu erstellen und aufzubewahren.<br />

5.12 Produktionsteileabnahmeverfahren (PPAP)<br />

5.12.1 Zweck<br />

Mit dem PPAP-Abnahmeverfahren soll, ähnlich wie bei dem bereits in Kapitel<br />

5.3 beschriebenen PPF-Verfahren, erreicht werden, dass alle Qualitätsforderungen<br />

erfüllt werden und bei Serienstart keine Probleme mehr auftreten. Das<br />

PPAP-Verfahren kommt zur Anwendung, wenn entsprechende Kundenforderungen<br />

an ISRI vorliegen, oder auf Wunsch des Lieferanten.<br />

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Lieferanten<br />

Ausgabe: 10.11.2011<br />

Ersetzt: 28.09.2006<br />

5.12.2 Beschreibung<br />

Fordert ISRI für bestimmte Projekte das PPAP-Verfahren, so wird eine detaillierte<br />

Absprache mit dem Lieferanten über die Vorgehensweise getroffen.<br />

Grundlage ist dabei das PPAP-Handbuch (vgl. Kapitel 6 Mitgeltende Unterlagen).<br />

Grundsätzlich ist das Verfahren mit dem PPF- Verfahren (Kap 5.3 bis 5.4) und<br />

dem Tracking des Produktentstehungsprozesses in Kapitel 5.6 vergleichbar.<br />

Bei dem beschriebenen PPAP Verfahren wird detailliert vorgegeben, wie die<br />

Abnahmeprozedur für Teile zu erfolgen hat. Die Art der Dokumentation (inkl.<br />

Vordrucke) ist dabei festgelegt. Wesentliche Punkte dieses Verfahrens sind die<br />

Erstmustererstellung, Prozess- und Prüfplanung sowie der Nachweis der<br />

Messmittelfähigkeit.<br />

6 Mitgeltende Unterlagen<br />

Fachliteratur „Ford / General Motors / Chrysler<br />

Advanced Product Quality Planning and Control Plan (APQP)<br />

Measurement Systems Analysis (MSA)<br />

Production Part Approval Process (PPAP)<br />

Quality System Assessment (QSA)<br />

Statistical Process Control (SPC)<br />

Failure Mode and Effects Analysis (FMEA)<br />

Bezug 1: Beuth Verlag<br />

www.beuth.de<br />

Bezug 2: Carwin Continous Ltd.<br />

Unit 1 Trade Link, Western Ave,<br />

West Thurrock,<br />

Grays, Essex, ENGLAND<br />

(Fax: 44/01708/867941)<br />

VDA-Schriftenreihe „<strong>Qualitätsmanagement</strong> in der Automobilindustrie“ z.B.:<br />

Band 1 „Nachweisführung“<br />

Band 2 „Sicherung der Qualität von Lieferungen“<br />

Band 3 „Zuverlässigkeitssicherung bei Automobilherstellern und<br />

Lieferanten“<br />

Für weitere Bände siehe: www.vda-qmc.de<br />

ISO/TS 16949:2009 „<strong>Qualitätsmanagement</strong>systeme“<br />

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ISRI Vorlagen und Regelungen<br />

<strong>Qualitätsmanagement</strong>-<br />

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Lieferanten<br />

Ausgabe: 10.11.2011<br />

Ersetzt: 28.09.2006<br />

FORM TM 39 Trackinghandbuch für Lieferanten von Prototypen und<br />

Serienanlaufteilen<br />

FORM TM 40 Kommunikationsmatrix (Projektbezogen)<br />

FORM TM 41 Fortschrittsbericht Lieferanten (Projektbezogen)<br />

FORM TM 42 Kick Off Fragebogen (Projektbezogen)<br />

FORM TM 43 FOT Audit Fragebogen (Projektbezogen)<br />

LH103 Lastenheft Prototypenlieferanten (Lieferbedingungen für Vorserienteile)<br />

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