Qualitätsmanagement-Richtlinie (QMRL) - Isringhausen
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Vorwort<br />
Erstellt / Geändert:<br />
Schlüter TQK / Dorenkamp TMP - ISRI-Lemgo / 10.11.2011<br />
<strong>Qualitätsmanagement</strong>-<br />
<strong>Richtlinie</strong><br />
Lieferanten<br />
Freigegeben:<br />
Johanning / TQ - ISRI-Lemgo / 10.11.2011<br />
Ausgabe: 10.11.2011<br />
Ersetzt: 28.09.2006<br />
Teile und Materialien, die von Lieferanten bezogen werden, beeinflussen ganz<br />
wesentlich die Qualität unserer Produkte und damit auch die immer wichtiger<br />
werdende Kundenzufriedenheit. Die Qualität der Kaufteile und die Qualitätsfähigkeit<br />
der Lieferanten sind deshalb neben Kosten, Flexibilität und Liefertreue,<br />
entscheidende Kriterien bei der Kaufentscheidung. Des Weiteren ist zu berücksichtigen,<br />
dass auch im Rahmen des sich verschärfenden internationalen<br />
Wettbewerbes der Stellenwert, den die Produktqualität zur Erfüllung der Kundenforderungen<br />
und -erwartungen einnimmt, ständig steigt und damit über den<br />
Erfolg eines Unternehmens entscheidet.<br />
Mit dieser <strong>Qualitätsmanagement</strong>-<strong>Richtlinie</strong> beschreibt ISRINGHAUSEN GmbH<br />
& Co. KG die Anforderungen an ihre Lieferanten. Außerdem soll sie dazu beitragen,<br />
der Verpflichtung des Lieferanten, fehlerfreie Produkte zu liefern, zu unterstützen.<br />
Diese Ausgabe ersetzt die <strong>Qualitätsmanagement</strong>-<strong>Richtlinie</strong> (<strong>QMRL</strong>,<br />
28.09.2006) die bisher Bestandteil des Rahmenvertrages war.<br />
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Inhaltsverzeichnis<br />
<strong>Qualitätsmanagement</strong>-<br />
<strong>Richtlinie</strong><br />
Lieferanten<br />
Ausgabe: 10.11.2011<br />
Ersetzt: 28.09.2006<br />
1 Zweck ........................................................................................................... 3<br />
2 Geltungsbereich ............................................................................................ 3<br />
3 Begriffe ......................................................................................................... 3<br />
4 Zuständigkeiten ............................................................................................. 4<br />
4.1 Zuständigkeit ISRI ................................................................................... 4<br />
4.2 Zuständigkeit Lieferant ............................................................................. 4<br />
5 Beschreibung ................................................................................................ 4<br />
5.1 <strong>Qualitätsmanagement</strong>system des Lieferanten ............................................ 4<br />
5.2 Lieferantenbewertung .............................................................................. 5<br />
5.3 Produktionsprozess- und Produktfreigabe (PPF) ......................................... 6<br />
5.4 Erstbemusterung ..................................................................................... 8<br />
5.5 Inhaltsstoffe in Zukaufteile ...................................................................... 12<br />
5.6 Verfolgung des Produktentstehungsprozesses ......................................... 13<br />
5.7 Qualitätssicherungsvereinbarung ............................................................ 13<br />
5.8 PPM - Vereinbarung .............................................................................. 14<br />
5.9 Qualitätsprüfzertifikate ........................................................................... 14<br />
5.10 Warenkennzeichnung / Kennzeichnung nach Änderung ............................ 15<br />
5.11 Produkte mit erhöhter Dokumentationspflicht / Besondere Merkmale .......... 16<br />
5.12 Produktionsteileabnahmeverfahren (PPAP) ............................................. 16<br />
6 Mitgeltende Unterlagen ................................................................................. 17<br />
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<strong>Qualitätsmanagement</strong>-<br />
<strong>Richtlinie</strong><br />
Lieferanten<br />
Ausgabe: 10.11.2011<br />
Ersetzt: 28.09.2006<br />
1 Zweck<br />
Diese <strong>Qualitätsmanagement</strong>-<strong>Richtlinie</strong> definiert verbindlich die Anforderungen<br />
zur Sicherstellung der Qualität von Kaufteilen und sonstigen Produktionsmaterialien<br />
an die Lieferanten. Sie ist, als Ergänzung der allgemeinen Einkaufsbedingungen<br />
der ISRINGHAUSEN GmbH & Co. KG, fester Bestandteil des Rahmenvertrages.<br />
Detaillierte Forderungen aus DIN/ISO Standards oder VDA-<strong>Richtlinie</strong>n werden<br />
im folgenden Text in der Regel nicht weiter erläutert und sind deshalb diesen<br />
<strong>Richtlinie</strong>n direkt zu entnehmen.<br />
2 Geltungsbereich<br />
Diese <strong>Richtlinie</strong> gilt für alle Lieferanten von Kaufteilen und Produktionsmaterialien,<br />
die an ISRI liefern.<br />
3 Begriffe<br />
ISRI: ISRINGHAUSEN GmbH & Co. KG<br />
<strong>QMRL</strong>: <strong>Qualitätsmanagement</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />
QM: <strong>Qualitätsmanagement</strong><br />
VDA: Verband der Automobilindustrie e.V.<br />
Verifizierung: Bestätigung, aufgrund einer Untersuchung und durch<br />
Bereitstellung eines Nachweises, dass die Forderung<br />
erfüllt worden ist<br />
PPAP: Production Part Approval Process (Produktionsteile-<br />
Freigabeverfahren)<br />
KVP: Kontinuierlicher Verbesserungsprozess<br />
PEP: Produktentstehungsprozess<br />
FMEA: Fehler-Möglichkeits- und Einfluss-Analyse<br />
MFU: Maschinenfähigkeitsuntersuchung<br />
PFU: Prozessfähigkeitsuntersuchung<br />
PPF : Produktionsprozess- und Produktfreigabe<br />
PPM: Parts per Million<br />
IMDS: Internationales Material Daten System<br />
QSV: Qualitätssicherungsvereinbarung<br />
D/D*: Produkt mit erhöhter Dokumentationspflicht<br />
ISC: ISRINGHAUSEN Special Characteristic =<br />
Produktmerkmal mit wesentlichem Einfluss auf die Produktsicherheit;<br />
Dokumentationspflicht<br />
IFF: ISRINGHAUSEN Fit and Function Characteristic =<br />
Produktmerkmal mit wesentlichem Einfluss auf die<br />
Kundenzufriedenheit<br />
ILR ISRINGHAUSEN Legal Requirement<br />
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4 Zuständigkeiten<br />
4.1 Zuständigkeit ISRI<br />
<strong>Qualitätsmanagement</strong>-<br />
<strong>Richtlinie</strong><br />
Lieferanten<br />
Ausgabe: 10.11.2011<br />
Ersetzt: 28.09.2006<br />
Die Information des Lieferanten über die Forderungen dieser <strong>QMRL</strong> sowie die<br />
Sicherstellung der Einhaltung dieser <strong>Richtlinie</strong> obliegt dem Einkauf ISRI.<br />
4.2 Zuständigkeit Lieferant<br />
Der Lieferant ist für die korrekte Erfüllung der Forderungen dieser <strong>QMRL</strong> verantwortlich.<br />
Im Grundsatz sind die qualitätssichernden Maßnahmen dieser<br />
<strong>Richtlinie</strong> auch auf die Unterlieferanten des Lieferanten anzuwenden.<br />
5 Beschreibung<br />
5.1 <strong>Qualitätsmanagement</strong>system des Lieferanten<br />
5.1.1 Zweck<br />
Um die Qualitätsanforderungen an die zu liefernden Produkte sowie die Verpflichtung<br />
zur Lieferung fehlerfreier Ware erfüllen zu können ist es erforderlich,<br />
dass der Lieferant ein seiner Struktur und Betriebsgröße angemessenes,<br />
schriftlich festgelegtes <strong>Qualitätsmanagement</strong>-System anwendet, das alle Bereiche<br />
und Verantwortungen umfasst.<br />
5.1.2 Organisation<br />
Wir erwarten, dass das QM-System des Lieferanten entsprechend der Norm<br />
ISO/TS16949 in der gültigen Fassung aufgebaut und zertifiziert ist und ein<br />
Umweltmanagement gemäß ISO 14001 existiert.<br />
Als weitere Voraussetzungen sehen wir an, dass der Lieferant<br />
konsequente Fehlerverhütung betreibt, die es ermöglicht, der Null-Fehler-<br />
Zielsetzung zu folgen<br />
die volle Verantwortung für die Qualität seiner Produkte übernimmt<br />
Qualitätskosten regelmäßig erfasst und der obersten Leitung bekannt gibt<br />
Verfahren zur ständigen Qualitätsverbesserung durchführt<br />
Programme zur kontinuierlichen Verbesserung einführt und aufrechterhält<br />
(Inhalt KVP z.B. Optimierung von Produktionsabläufen).<br />
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5.2 Lieferantenbewertung<br />
<strong>Qualitätsmanagement</strong>-<br />
<strong>Richtlinie</strong><br />
Lieferanten<br />
Ausgabe: 10.11.2011<br />
Ersetzt: 28.09.2006<br />
5.2.1 Zweck<br />
Für die Lieferantenauswahl ist - neben anderen Kriterien wie Preis, Lieferfähigkeit,<br />
technischer Kompetenz - dessen Qualitätsfähigkeit entscheidend. Um diese<br />
Fähigkeit zu beurteilen, führt ISRI Lieferantenbewertungen durch.<br />
5.2.2 Informationspflicht/Auditrecht<br />
Jeder Lieferant muss bereit sein, uns und unsere Kunden über seine Produktionsabläufe<br />
und das QM-System zu informieren und alle dazu nötigen Unterlagen<br />
vorzulegen. Einschränkungen, z.B. bei speziellen Herstellverfahren mit<br />
Anwendung vertraulichen Know-hows sind angemessen zu berücksichtigen,<br />
können das grundsätzliche Interesse an einer Überprüfung jedoch unter Wahrung<br />
der Geheimhaltungsinteressen nicht ausschließen.<br />
5.2.3 Qualitätsaudit<br />
Zur Beurteilung der Qualitätsfähigkeit des Lieferanten führt ISRI bei Bedarf Audits<br />
durch. Es können festgelegt werden:<br />
Systemaudit (z.B. nach ISO/TS16949 bzw. ISO 9001 in der jeweils gültigen<br />
Fassung) bei:<br />
neuen Lieferanten<br />
gravierenden anhaltenden Qualitätsproblemen<br />
Prozess-/Verfahrensaudit (z.B. VDA 6 Teil 3) bei:<br />
neuer/geänderter Produktion<br />
verfahrensbedingten Qualitätsproblemen<br />
Dabei werden die Eignung zur Erfüllung unserer Forderungen überprüft und<br />
vorhandene Schwachstellen zur Einleitung geeigneter Korrektur-/ Verbesserungsmaßnahmen<br />
ermittelt. Bei Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 9001<br />
bzw. ISO/TS16949 in der jeweils gültigen Fassung oder eines vergleichbaren<br />
Kundenaudits kann auf die Durchführung eines Systemaudits verzichtet werden.<br />
Das Ergebnis einer Auditierung ist Grundlage für die Entscheidung ob der<br />
Lieferant für eine Zusammenarbeit mit ISRI in Frage kommt, bzw. ob die Zusammenarbeit<br />
aufrechterhalten werden kann. Bei guter Beurteilung des QM-<br />
Systems (Ergebnis A) erwarten wir, dass der Lieferant trotzdem an der Verbesserung<br />
seiner Produkte und seines Systems arbeitet. Bei bedingt zufriedenstellender<br />
Beurteilung (Ergebnis B) sind vom Lieferanten umgehend Maßnahmen<br />
einzuleiten, um eine Verbesserung zu erreichen. Bei nicht zufriedenstellender<br />
Beurteilung (Ergebnis C) sind vom Lieferanten wirkungsvolle Sofortmaßnahmen<br />
einzuleiten. Eine umgehende Qualitätsverbesserung wird von ISRI erwartet.<br />
Eine C-Einstufung berechtigt ISRI zur Aufhebung des Lieferverhältnisses. In<br />
der Regel wird die Wirksamkeit der Maßnahmen durch ein Nachaudit überprüft.<br />
Grundsätzlich erwartet ISRI eine A-Einstufung.<br />
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Lieferanten<br />
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Ersetzt: 28.09.2006<br />
5.2.4 Lieferantenbewertung in der laufenden Serie<br />
Die Lieferanten werden von ISRI in regelmäßigen Abständen bewertet und<br />
mind. 1x im Jahr über die Ergebnisse informiert. Anhand der festgelegten Kriterien<br />
und deren Erfüllungsgrad erfolgt dann die Klassifizierung der Lieferanten.<br />
Hauptkriterien sind dabei z.B. die Qualität der gelieferten Produkte, die mengen-<br />
und termintreue Anlieferung, Extrakosten, Risikomanagement, der Aufbau<br />
des Qualitäts- und Umweltmanagementsystems, unter Berücksichtigung der<br />
jeweiligen Art der Zertifizierung, sowie die strategische Ausrichtung. Die genannten<br />
Hauptkriterien mit teilweiser Untergliederung sind entsprechend ihrer<br />
Bedeutung gewichtet. Eine detaillierte Beschreibung erfolgt mit der jeweiligen<br />
Bewertung.<br />
5.3 Produktionsprozess- und Produktfreigabe (PPF)<br />
5.3.1 Zweck<br />
Mit dem PPF-Verfahren soll vor Serienbeginn der Nachweis erbracht werden,<br />
dass in Zeichnungen und Spezifikationen vereinbarte Qualitätsforderungen erfüllt<br />
werden und ein reibungsloser Produktionsanlauf gewährleistet ist. Das abgeschlossene<br />
Verfahren belegt, dass alle Kundenforderungen, Spezifikationen<br />
und sonstigen Anforderungen (z.B. Gesetze) verstanden und umgesetzt wurden.<br />
Das Produktionsprozess- und Produktfreigabeverfahren gemäß VDA 2 berücksichtigt<br />
daher neben der Produktfreigabe besonders die Prozesse. Die Freigabe<br />
umfasst daher:<br />
Prozesse durch Bewertung der Herstellprozesse<br />
Produkte durch Erstbemusterung<br />
Leitgedanke des Verfahrens ist es, den Lieferanten selbst in die Lage zu versetzen<br />
ISRI eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass das PPF – Verfahren<br />
erfolgreich abgeschlossen wurde.<br />
5.3.2 Anwendungsbereich<br />
Das PPF- Verfahren ist für folgende Gegebenheiten anzuwenden:<br />
Neue Produkte<br />
Änderungen an Produkten (z.B. Werkstoffumstellung und Modifikationen)<br />
Änderungen an Produktionsprozessen<br />
Neue oder modifizierte Werkzeuge<br />
Längerem Aussetzen der Produktion (z.B. 1 Jahr)<br />
Verlagerung der Produktion<br />
Neue Unterlieferanten<br />
Der Lieferant ist verpflichtet ISRI zu informieren und auf Anforderung die geforderten<br />
Unterlagen und Erstmuster gemäß der vereinbarten Vorlagestufe zu lie-<br />
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Lieferanten<br />
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fern. Bei Produktänderungen erfolgt eine entsprechende Info durch ISRI. Zwischen<br />
Lieferant und ISRI können Vereinbarungen getroffen werden die das<br />
PPF – Verfahren ergänzen oder einschränken. Verzichtet ISRI auf das Verfahren,<br />
oder die Erstellung von Erstmustern, entbindet das den Lieferanten nicht<br />
von der Pflicht einer eigenen internen Freigabe mit entsprechender Dokumentation<br />
der Ergebnisse. Alle Punkte der Vorlagestufentabelle sind dabei abzuarbeiten.<br />
Die Verantwortung für die Umsetzung der PPF liegt beim Lieferanten.<br />
Die ordnungsgemäße Durchführung des PPF-Verfahrens gemäß VDA 2 Ziffer 4<br />
bestätigt der Lieferant auf dem Deckblatt – Erstmusterprüfbericht.<br />
5.3.3 Durchführung des PPF- Verfahrens<br />
Die Produktionsprozess- und Produktfreigabe berücksichtigt insbesondere die<br />
Herstellprozesse, sie umfasst daher die Bewertung der Prozesse durch<br />
FMEA, Prozessablaufdiagramm, Fertigungs- und Prüfplan, Ergebnisse von<br />
Prozessfähigkeitsuntersuchungen. Der Lieferant erstellt eine vollständige PPF<br />
Dokumentation gemäß der jeweiligen Vorlagestufe und stellt ISRI diese Unterlagen<br />
zur Verfügung bzw. gewährt ISRI vor Ort beim Lieferanten Einsichtnahme<br />
(z.B. FMEA). Ergänzend kann ein Prozessaudit (VDA 6.3) durchgeführt werden.<br />
Die beim Lieferanten jeweils gültigen Formulare werden in der Regel von ISRI<br />
akzeptiert, müssen aber den allgemein gültigen Anforderungen entsprechen.<br />
Für wichtige Merkmale sind Prozessfähigkeiten zu ermitteln und zu dokumentieren.<br />
Die Merkmale sind in der Regel zwischen ISRI und dem Lieferanten zu<br />
vereinbaren. Werden keine Merkmale definiert, legt der Lieferant Merkmale fest<br />
die zur Erfüllung der Forderungen notwendig sind.<br />
Folgende Werte sind einzuhalten, es sei denn, es werden andere Festlegungen<br />
getroffen:<br />
Kurzzeitprozessfähigkeit MFU Cmk 1,67<br />
vorläufige Prozessfähigkeit PFU Ppk 1,67<br />
langfristige Prozessfähigkeit PFU Cpk 1,33<br />
Prüfmittelfähigkeit Cgk 1,67<br />
Die Bewertung der Produkte erfolgt durch die nachfolgend unter Pkt. 5.4 beschriebene<br />
Erstbemusterung.<br />
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<strong>Richtlinie</strong><br />
Lieferanten<br />
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Ersetzt: 28.09.2006<br />
5.3.4 Vorlagestufe zur PPF<br />
Die Vorlagestufe bestimmt welche Dokumente, Aufzeichnungen und Muster<br />
ISRI zur Produktionsprozess- und Produktfreigabe übergeben werden müssen.<br />
Falls nichts anderes vereinbart, ist nach Vorlagestufe 2 vorzustellen.<br />
Pkt Forderung Vorlagestufe<br />
1 2 3<br />
1 Deckblatt Erstmusterprüfbericht EMPB VDA X X X<br />
2 Prüfergebnisblätter VDA, mit den zu bemusternden Produktmerkma-<br />
X X<br />
len<br />
3 Bestätigung mit IMDS-ID-Nr., dass Daten ins IMDS eingegeben<br />
wurden.<br />
Beiblätter „Inhaltsstoffe in Zukaufteilen“, Materialdatenblatt und Liste.<br />
4 Erstmuster (Anzahl bzw. Liefermenge kann bei Bedarf individuell<br />
vereinbart werden)<br />
5 Konstruktions-, Entwicklungsfreigabe (bei Entwicklungsverantwor-<br />
tung)<br />
*E : Einsichtnahme durch ISRI<br />
5.4 Erstbemusterung<br />
X X X<br />
10 10<br />
X X<br />
6 FMEA E<br />
7 Prozessablaufdiagramm (Fertigungs- und Prüfschritte) X X<br />
8 Fertigungs- und Prüfplan E<br />
9 Prüfmittelliste (produktspezifisch) X<br />
10 Prüfmittelfähigkeitsuntersuchungen X<br />
11 Prozessfähigkeitsuntersuchung X X<br />
12 Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Forderungen soweit mit ISRI<br />
vereinbart (z. B. Umwelt, Sicherheit)<br />
X X<br />
5.4.1 Zweck<br />
Erstbemusterungen und deren Ergebnisse sollen im Rahmen des PPF-<br />
Verfahrens vor Serienbeginn den Nachweis erbringen, dass in Zeichnungen<br />
und Spezifikationen vereinbarte Qualitätsforderungen erfüllt werden.<br />
5.4.2 Definition<br />
Erstmuster : Erstmuster sind Produkte oder Materialien, die vollständig<br />
mit serienmäßigen Betriebsmitteln und unter<br />
serienmäßigen Bedingungen hergestellt worden<br />
sind.<br />
Vormuster : Vormuster sind noch nicht unter Serienbedingungen<br />
hergestellt worden bzw. es ist absehbar, dass der<br />
endgültige Serienstand noch nicht erreicht ist. Die<br />
Modalitäten zur Anlieferung von Vormustern (Prototypenteilen)<br />
sind in dem ISRI „Lastenheft für Prototypenlieferanten<br />
LH103“ beschrieben. Diese Teileumfänge<br />
sind entsprechend als „Vormuster“ zu kennzeichnen.<br />
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<strong>Richtlinie</strong><br />
Lieferanten<br />
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Ersetzt: 28.09.2006<br />
5.4.3 Verpflichtung zur Vorstellung von Erstmustern<br />
ISRI bestellt mit Angabe der PPF-Vorlagestufe, wenn nicht anderes vereinbart<br />
nach Vorlagestufe 2, für Neuteile oder bei Änderungen Erstmuster mit EMPB<br />
und PPF-Dokumentation beim Lieferanten. Der Lieferant ist im Rahmen des<br />
PPF-Verfahrens verpflichtet ISRI zu den genannten Gegebenheiten zu informieren<br />
und auf Anforderung Erstmuster zu liefern.<br />
5.4.4 Zu bemusternde Produktmerkmale / Besondere Merkmale<br />
Zu bemustern sind alle maßlichen, werkstofflichen und funktionellen Vorgaben<br />
wie sie in Zeichnung, technischen Lieferbedingungen, Normen u.ä. dargestellt<br />
werden (z.B. Zeichnungsmaße, Lebensdauerprüfungen, Oberflächenmerkmale,<br />
Farben usw.).<br />
Das Musterteil-Gewicht ist mit der Genauigkeit einer Nachkommastelle in [g]<br />
anzugeben.<br />
Sind in den Bestellzeichnungen Prüfmaße/Prüfmerkmale oder ISC-/ IFF-<br />
Merkmale (umrandete Angaben) angegeben, so müssen bei einem Muster<br />
alle Zeichnungsmaße/Merkmale und bei den restlichen Mustern nur diese<br />
Prüfmaße /Prüfmerkmale oder ISC-/IFF-Merkmale geprüft werden.<br />
Prüfmaße/Prüfmerkmale oder ISC-/IFF-Merkmale sind als solche gekennzeichnet,<br />
da sie großen Einfluss auf Sicherheit, Funktion, Einbauverhalten,<br />
Zuverlässigkeit, Weiterverarbeitung und Auswechselbarkeit haben.<br />
Sind keine Prüfmaße/Prüfmerkmale oder ISC-/ IFF-Merkmale in der Bestellzeichnung<br />
festgelegt, sind bei allen Mustern alle Maße/ Merkmale zu prüfen.<br />
Nach Rücksprache mit ISRI kann für die jeweilige Bemusterung ein reduzierter<br />
Maß-/Merkmalsumfang festgelegt werden.<br />
Wie im PPF-Verfahren beschrieben, sind für vereinbarte Merkmale (mindestens<br />
jedoch für ISC und IFF-Merkmale) die Angaben über die Prozessfähigkeit<br />
zu erbringen. Sollte eine Prozessfähigkeit nicht vorliegen, dann muss der<br />
Prozess nachweislich durch eine 100% Prüfung abgesichert werden.<br />
Materialzertifikate mit Angaben der physikalischen Werte (Sollwerte, Istwerte,<br />
Toleranzen, und Herstellcharge sind mitzuliefern.<br />
Das mit der Bemusterung vorgestellte Material ist für die Serienlieferung beizubehalten.<br />
Inhaltsstoffe in Zukaufteilen ist unter Pkt. 5.5 detailliert beschrieben<br />
Matrix: Besondere Merkmale<br />
Merkmal Bezeichnung<br />
ISC<br />
IFF<br />
ILR<br />
Prüfmass<br />
ISRINGHAUSEN Special<br />
Characteristic<br />
ISRINGHAUSEN Fit<br />
and Function<br />
ISRINGHAUSEN Legal<br />
Requirement<br />
Geplante und gelenkte<br />
Prüfung nötig<br />
Fähigkeitsnachweis<br />
Erstbemusterung 1)<br />
Fähigkeitsnachweis<br />
Serie 2)<br />
Aufbewahrungsfrist<br />
Dokumente<br />
x x 15 Jahre<br />
x x 5 Jahre<br />
Nach Vereinbarung Nach Vereinbarung 10 Jahre<br />
x Nach Vereinbarung 5 Jahre<br />
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Sonderfälle<br />
Merkmal Bezeichnung<br />
ISC<br />
ISC<br />
Schwerentflammbarkeit<br />
FMVSS 302<br />
Fügeverbindungen;<br />
Schweißnähte<br />
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Lieferanten<br />
Nachweis Erstbemusterung<br />
Nachweis Serie<br />
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Ersetzt: 28.09.2006<br />
Aufbewahrungsfrist<br />
Dokumente<br />
Prüfnachweis Lieferant 1 x Jährlich 15 Jahre<br />
x Nach Vereinbarung 15 Jahre<br />
ISC Werkstoffgüte EN 10204 - 3.1 EN 10204 - 3.1 15 Jahre<br />
ILR<br />
Zulassungsrelevante<br />
Merkmale<br />
Homologationsnachweis<br />
Lieferant<br />
1) Cmk ≥ 1,67 => bzw. höher nach Vereinbarung<br />
2) Cpk ≥ 1,33 => bzw. höher nach Vereinbarung<br />
5.4.5 Erstmusterprüfung<br />
Requalifizierung 10 Jahre<br />
Erstmusterprüfungen sind mit geeigneten Prüfmitteln durchzuführen. Im Bedarfsfall<br />
sind Prüfverfahren abzustimmen.<br />
Alle Prüfergebnisse sind im Erstmusterprüfbericht mit Sollwerten, den entsprechenden<br />
Toleranzen und mit Istwerten festzuhalten. Bei der Prüfung<br />
mehrerer Muster sind alle gemessenen Werte eines jeden Musters einzeln<br />
aufzuschreiben, wobei die Istwerte den entsprechend gekennzeichneten<br />
Mustern zugeordnet werden müssen.<br />
Zeichnungen mit den gekennzeichneten Merkmalen sind mitzuliefern.<br />
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind aus einem Fertigungslos jeweils<br />
10 Muster zu prüfen.<br />
Bei Fertigung mit mehreren gleichen Werkzeugen sind 5 Muster aus jedem<br />
Werkzeug bzw. aus jedem Nest einer Vielfachform zu prüfen.<br />
Bei Endlosprodukten (Textilstoffe, Drähte, Schläuche, Bandmaterialien,<br />
Schmierstoffe, Schaumkomponenten, Farben etc.) sollten Muster am Anfang<br />
und Ende der Produktion entnommen werden. Zusätzlich zu den Proben ist<br />
im Bedarfsfall eine größere Menge für einen Produktionsversuch bereitzustellen.<br />
Bei komplexen Baugruppen erfolgt die Bemusterung für die komplette Baugruppe<br />
„Black Box“. Auf Anforderung sind die Erstmusterprüfberichte der<br />
Einzelteile vom Lieferanten vorzulegen.<br />
Müssen Teile zerstörend geprüft werden, dann ist folgendermaßen vorzugehen:<br />
Es werden bei der geforderten Anzahl von Teilen die Maße gemessen,<br />
die ohne Zerstörung messbar sind. Diese Teile gehen an ISRI. Die Maße, zu<br />
deren Prüfung die Teile zerstört werden müssen, sind an anderen Erstmusterteilen<br />
zu messen und auf dem Bericht zu vermerken. Die zerstörten Teile<br />
bleiben beim Lieferanten.<br />
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Lieferanten<br />
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Ersetzt: 28.09.2006<br />
5.4.6 Erstmusterprüfberichte<br />
Grundsätzlich sind für alle Erstmusterprüfungen Formulare gemäß VDA zu<br />
verwenden.<br />
Bezug: : Druckerei Henrich GmbH, Postfach 710421,<br />
D-60494 Frankfurt am Main<br />
Erstmusterprüfberichte bestehen aus einem Deckblatt und zusätzlichen Prüfergebnisblättern<br />
bzw. Nachweisen, dessen Umfang sich aus der zugeordneten<br />
Vorlagestufe ergibt.<br />
Das Deckblatt ist vollständig auszufüllen, die jeweiligen Anlagen anzukreuzen<br />
und mit folgenden Angaben zu versehen:<br />
Ident-Nr.<br />
Lieferschein-Nr.<br />
Benennung<br />
Chargen-Nr.<br />
Änderungs-Nr.<br />
Mustergewicht[g]<br />
Änderungsdatum<br />
Dokumentationspflicht<br />
Bestellnummer<br />
Bemusterungsgrund<br />
Anlagen<br />
5.4.7 Bewertung<br />
Der Erstmusterprüfbericht wird in der Regel durch unsere Prüfergebnisse ergänzt.<br />
Abweichungen gegenüber der Spezifikation sind nicht zulässig. Im Einzelfall<br />
sind vor Anlieferung Toleranzabweichungen bei ISRI zu beantragen, ggf. kann<br />
eine Spezifikationsänderung durchgeführt werden. Falls trotzdem Abweichungen<br />
festgestellt werden, führen diese in der Regel zur Ablehnung der Erstmuster.<br />
Im Falle einer Ablehnung oder befristeten Freigabe ist eine Nachbemusterung<br />
durchzuführen. Jede Nachbemusterung verursacht Terminprobleme und<br />
Bearbeitungskosten. Aus diesem Grund behalten wir uns das Recht vor, die<br />
entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Der Umfang und der Termin der<br />
Nachbemusterung werden zwischen ISRI und dem Lieferanten abgestimmt.<br />
5.4.8 Bemusterungsablauf für Teile, die bereits durch ein ISRI-Werk freigegeben<br />
wurden<br />
Bestellt ein ISRI-Werk ein Teil neu, das bereits von einem anderen Werk nach<br />
dem PPF-Verfahren freigegeben wurde, kann auf eine erneute vollständige<br />
Erstbemusterung verzichtet werden, falls Änderungsstand und Einbauverhältnisse<br />
identisch sind. Hierfür legt der Lieferant das Deckblatt des Erstmusterprüfberichtes<br />
mit dem ISRI-Freigabevermerk vor.<br />
5.4.9 Anlieferung der Erstmuster<br />
Erstmuster inkl. der jeweiligen PPF-Dokumentation sind für ISRI Lemgo generell<br />
an den Wareneingang (gemäß Bestellunterlage) zu liefern. Die Anlieferung<br />
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<strong>Richtlinie</strong><br />
Lieferanten<br />
Ausgabe: 10.11.2011<br />
Ersetzt: 28.09.2006<br />
muss mit Lieferschein (inkl. Bestellnummer) und einer Kennzeichnung der Verpackung<br />
mit dem Aufkleber „Erstmuster“ erfolgen.<br />
Anmerkung: Vormuster (Prototypenteile) sind entsprechend mit dem Aufkleber<br />
„Vormuster“ anzuliefern.<br />
5.5 Inhaltsstoffe in Zukaufteilen<br />
5.5.1 Zweck<br />
Im Rahmen der Altfahrzeugrichtlinie Nr.2000/53/EG sind alle Lieferanten seit<br />
dem 01.07.2003 verpflichtet Angaben über die Materialien ihrer Produkte im internationalen<br />
Material Datenbanksystem IMDS zu dokumentieren bzw. in geeigneter<br />
Form zu übermitteln.<br />
5.5.2 Beschreibung<br />
Der Lieferant sendet je nach Besteller ISRI für alle neuen oder geänderten Teile<br />
Daten über die Inhaltsstoffe unter http://www.mdsystem.com/<br />
unter der ID:<br />
6091 ISRINGHAUSEN SpA Nibbia (Italien)<br />
13105 ISRINGHAUSEN Sitzsysteme (Deutschland)<br />
13104 ISRINGHAUSEN Technische Federn (Deutschland)<br />
17351 ISRI-France (Frankreich)<br />
27802 ISRINGHAUSEN Industrial Ltda (Brasilien)<br />
37189 Airvent (Schweiz)<br />
64131 ISRI-Shuangdi Federn (China)<br />
106425 ISRI HUATAI (China)<br />
Eine entsprechende Registrierung im IMDS ist dazu notwendig. Die Eingabe ist<br />
gemäß den <strong>Richtlinie</strong>n im IMDS durchzuführen. Es gelten die zum Zeitpunkt<br />
der Übermittlung an ISRI aktuellen Recommendations (Empfehlungen) im<br />
IMDS. Nach Eingabe der Daten ins IMDS, ist die ordnungsgemäße Durchführung<br />
auf dem Deckblatt des VDA-Erstmusterprüfberichtes mit der IMDS-ID-Nr.<br />
zu bestätigen.<br />
Diese Daten sind fixer Bestandteil des PPF-Verfahrens (Erstbemusterung), fehlende<br />
oder abgelehnte Daten führen in der Regel zur Ablehnung.<br />
Die im IMDS eingehenden Materialdaten werden von ISRI systemseitig bewertet<br />
(gelesen/akzeptiert/abgelehnt). Der Lieferant erhält die Bewertung über<br />
IMDS. Weitere Infos oder Hilfestellung können per E-mail imds@isri.de erfragt<br />
werden.<br />
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<strong>Richtlinie</strong><br />
Lieferanten<br />
5.6 Verfolgung des Produktentstehungsprozesses<br />
Ausgabe: 10.11.2011<br />
Ersetzt: 28.09.2006<br />
5.6.1 Zweck<br />
Um sicherzustellen, dass bei komplexen Projekten alle Forderungen termin-<br />
und qualitätsgerecht erfüllt werden, ist zusätzlich zu den PPF- Aktivitäten der<br />
Lieferant angehalten, nach APQP-Methodik den Produktentstehungsprozess<br />
durchzuführen und ISRI auf Anforderung nachzuweisen.<br />
5.6.2 Beschreibung<br />
Als Hilfestellung zur Durchführung des Produktentstehungsprozesses (PEP)<br />
dient dem Lieferanten die Vorlage FORM TM 39 „ISRINGHAUSEN Tracking-<br />
Handbuch für Lieferanten von Prototypen und Serienanlaufteilen“. In diesem<br />
Leitfaden ist beschrieben, welche Schritte in den einzelnen Projektphasen erforderlich<br />
sind. Einzelne Schritte werden im Laufe des PEP von ISRI abgefragt<br />
und bewertet.<br />
5.6.3 Vorgehen<br />
Je nach Komplexität des Zukaufteils wird ISRI einzelne Inhalte des PEP beim<br />
Lieferanten abfragen. Zentrales Dokument für die Beurteilung des Fortschritts<br />
der Produkt- und Prozessentwicklung beim Lieferanten wird das Formblatt<br />
FORM TM 41 „Fortschrittsbericht Lieferanten“ sein. Dieses Formblatt muss<br />
ISRI monatlich (bzw. gemäß Absprache) ausgefüllt zur Beurteilung vorgelegt<br />
werden.<br />
Zusätzliche Gespräche mit dem Lieferanten können für kritische Teile erforderlich<br />
sein:<br />
- Kick Off Gespräch nach Auftragsvergabe gemäß Fragebogen FORM TM 42<br />
- Freigabe Vorserienproduktion (incl. Bearbeitung des Fragebogens FORM TM<br />
43)<br />
Aus terminlichen bzw. qualitativen Gründen können weitere Besuche beim Lieferanten<br />
erforderlich sein.<br />
5.7 Qualitätssicherungsvereinbarung<br />
5.7.1 Zweck<br />
Stellt sich im besonderen Fall die Notwendigkeit einer weitergehenden vertraglichen<br />
Absicherung heraus, die über die Anforderungen an die qualitätssichernden<br />
Maßnahmen gemäss der vorliegenden <strong>QMRL</strong> sowie der allgemeinen Einkaufsbedingungen<br />
hinaus geht, ist zwischen den Parteien eine Qualitätssicherungsvereinbarung<br />
(QSV) abzuschließen.<br />
5.7.2 Beschreibung<br />
Mit der QSV wird zwischen ISRI und Lieferant detailliert geregelt, welche qualitätssichernden<br />
Maßnahmen durchzuführen sind. Die Vereinbarung ist von beiden<br />
Parteien zu unterzeichnen.<br />
Die QSV kann auch Bestandteil des Rahmenvertrages sein.<br />
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<strong>Richtlinie</strong><br />
Lieferanten<br />
Ausgabe: 10.11.2011<br />
Ersetzt: 28.09.2006<br />
Von besonderer Bedeutung sind dabei die Festlegung der Vorgehensweise bei<br />
Mängeln, die Vereinbarungen bezüglich Gewährleistungsfristen, Festlegungen<br />
zu Produkthaftungsfragen, Vereinbarungen zur Anlieferqualität (PPM) und zur<br />
Produktzuverlässigkeit. QSV-Inhalte können auch eigenständig abgeschlossen<br />
werden (z.B. als PPM-Vereinbarung) oder Bestandteil anderer Vereinbarungen<br />
sein (z.B. Lieferverträge).<br />
5.8 PPM - Vereinbarung<br />
5.8.1 Zweck<br />
Zur kontinuierlichen Verbesserung und zur Erreichung des Null-Fehler-Zieles<br />
kann ISRI mit dem Lieferanten PPM - Vereinbarungen treffen.<br />
5.8.2 Beschreibung<br />
Die PPM – Beanstandungsquote errechnet sich aus der Zahl der bewerteten<br />
fehlerhaften Einheiten mal 1 Mio., geteilt durch die gelieferten Einheiten für den<br />
Betrachtungszeitraum. Für die Beurteilung ist die Zahl der fehlerhaften Einheiten<br />
maßgebend, nicht die Zahl der Fehler. Treten an einem Teil mehrere Fehler<br />
gleichzeitig auf, so geht immer nur ein Fehler in die Bewertung ein. ISRI vereinbart<br />
bei Bedarf mit dem Lieferanten PPM- Raten die für den jeweiligen Betrachtungszeitraum<br />
erreicht werden müssen. Sinnvoll ist hierbei die Vereinbarung<br />
eines Zielkorridors mit realistischen Zwischenzielen. Die Vereinbarungen<br />
gelten ab Serienanlauf, Musterteile, Vorserienteile usw. werden nicht berücksichtigt.<br />
5.9 Qualitätsprüfzertifikate<br />
5.9.1 Zweck<br />
Abnahmeprüfzeugnisse nach EN 10204- 3.1 oder Werkszeugnisse / Prüfbescheinigungen<br />
sollen ISRI den Nachweis einer Qualitätsprüfung beim Lieferanten<br />
geben, auf dessen Basis die Annahmeentscheidung getroffen werden kann.<br />
Die Erstellung und Mitlieferung ist zwischen ISRI und dem Lieferanten zu vereinbaren.<br />
5.9.2 Beschreibung<br />
Abnahmeprüfzeugnisse / Werkszeugnisse / Prüfbescheinigungen sind Aufzeichnungen<br />
über Lieferungen und dienen zur Nachweisführung über die Qualität<br />
der gelieferten Produkte. Die bei der Herstellung oder Verarbeitung erhaltenen<br />
Prüfergebnisse sind darin aufgezeichnet. Das Zertifikat muss auf einer Prüfung<br />
an der zur Auslieferung kommenden Ware beruhen.<br />
Des Weiteren müssen folgende Angaben vorhanden sein:<br />
Ersteller / Datum<br />
Hersteller / Auftragnehmer<br />
Auftrags-/ Bestell-Nr. / Lieferschein-Nr.<br />
Liefergegenstand / Bezeichnung / Ident-Nr. / Liefermenge<br />
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Lieferanten<br />
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Ersetzt: 28.09.2006<br />
technische Lieferbedingungen / Prüfspezifikation / spezielle Q-Merkmale<br />
/Werkstoff/Chemische Zusammensetzung<br />
Prüfergebnisse<br />
ggf. weitere Angaben nach Vereinbarung<br />
Die Qualitätsprüfzertifikate / Werksprüfzeugnisse sind Bestandteil des Lieferumfangs<br />
und mit der Lieferung auszuhändigen, sofern keine anderen Vereinbarungen<br />
getroffen wurden. Auf eine Vereinbarung zur Mitlieferung von Zertifikaten<br />
kann verzichtet werden,<br />
wenn eine 100 %-Prüfung mit anschließender Kennzeichnung am Produkt<br />
durchgeführt wird und das Prüfverfahren bekannt ist, oder<br />
wenn ISRI sich beim Lieferanten regelmäßig vor Ort über die Prüfverfahren, -<br />
einrichtungen und -ergebnisse überzeugt, oder<br />
wenn eine Qualitätssicherungsvereinbarung abgeschlossen wurde, oder<br />
ISRI eine eigene Wareneingangsprüfung durchführt<br />
wenn der Lieferant Zertifikate mit Messwerten zu allen Merkmalen innerhalb<br />
eines Arbeitstages zur Verfügung stellen kann.<br />
5.9.3 Prüfumfang<br />
Der Prüfumfang richtet sich nach den Prozessgegebenheiten und ist in der Regel<br />
eigenverantwortlich vom Lieferanten festzulegen. In Einzelfällen können<br />
Prüfmerkmale zwischen ISRI und dem Lieferanten festgelegt werden. Die Ausführung<br />
des Qualitätsprüfzertifikats obliegt, unter Beachtung der genannten<br />
Forderungen, dem Lieferanten.<br />
5.10 Warenkennzeichnung / Kennzeichnung nach Änderung<br />
5.10.1 Kennzeichnung von Serienprodukten<br />
Eine einheitliche und vollständige Kennzeichnung ist Voraussetzung für ein fehlerfreies<br />
Handling. Aus diesem Grund fordert ISRI eine Kennzeichnung der Lieferung<br />
nach VDA 4902, Version 4. Die Barcode-Lesbarkeit der Etiketten muss<br />
gewährleistet sein.<br />
5.10.2 Kennzeichnung geänderter Produkte<br />
Die erste Serienlieferung von Produkten in geänderter Ausführung muss zusätzlich<br />
mit rotem Aufkleber QW/AE-36/4 „ACHTUNG - geänderte Teile“ gekennzeichnet<br />
sein. Die Aufkleber liegen unseren Änderungsbestellungen bei,<br />
können aber auch jederzeit in unserem Einkauf angefordert werden. In den Lieferpapieren<br />
ist ebenfalls auf den neuen Änderungsstand hinzuweisen. Vor der<br />
Erstlieferung ist die Erstbemusterung, wie unter 5.3/5.4 beschrieben, erfolgreich<br />
abzuschließen.<br />
Wird übergangsweise auch noch nach dem alten Änderungsstand geliefert,<br />
muss die Kennzeichnung des neuen Standes solange erfolgen, bis alle Teile<br />
des alten Änderungsstandes ausgeliefert worden sind.<br />
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Lieferanten<br />
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Ersetzt: 28.09.2006<br />
5.11 Produkte mit erhöhter Dokumentationspflicht / Besondere Merkmale<br />
5.11.1 Zweck<br />
Für sicherheitskritische Teile gilt eine erhöhte Dokumentationspflicht, um im<br />
Schadensfall den Nachweis zu erbringen, dass vom Hersteller nach dem Stand<br />
der Technik alle notwendigen Maßnahmen (Prüfungen) zur Sicherstellung der<br />
Fehlerfreiheit durchgeführt wurden (Beweislastumkehr).<br />
5.11.2 Beschreibung<br />
Produkte mit erhöhter Dokumentationspflicht werden in den ISRI- Unterlagen<br />
mit einem „D“ bzw. „D*“ (alt) oder „ISC“ gekennzeichnet. Die sicherheitskritischen<br />
Merkmale sind dabei entsprechend definiert. Die Dokumentationspflicht<br />
obliegt dem Lieferanten. Die Produkte unterliegen dem üblichen Herstellungs-<br />
und Prüfverfahren, da die Zeichnungsvorgaben und Lieferbedingungen für alle<br />
Produkte verbindlich sind und eingehalten werden müssen. Die Wichtigkeit der<br />
sicherheitskritischen Merkmale muss allerdings bei der Festlegung der Herstellungs-<br />
und Prüfmethoden stets berücksichtigt werden. Der Unterschied zu den<br />
übrigen Produkten liegt in der verbindlichen Aufbewahrungsdauer der Qualitätsaufzeichnungen<br />
und Dokumente von 15 Jahren. Die Unterlagen sind so<br />
aufzubewahren, dass sie vor Schäden, Verlusten oder Umwelteinflüssen geschützt<br />
sind. Grundlage für die Durchführung der Dokumentation ist der VDA-<br />
Band 1 „Nachweisführung“.<br />
5.11.3 Qualitätsprüfzertifikate sicherheitskritischer Merkmale<br />
Die Mitlieferung von Zertifikaten über Prüfergebnisse der sicherheitskritischen<br />
Merkmale ist zwingend erforderlich. Die Art der Prüfzertifikate ist unter Pkt. 5.9<br />
dieser <strong>QMRL</strong> beschrieben (EN 10204-3.1). Auf eine Mitlieferung kann nur verzichtet<br />
werden, wenn hierüber ausdrücklich eine Vereinbarung zwischen dem<br />
Lieferanten und ISRI getroffen wird.<br />
5.11.4 Sonstige Qualitätsdokumentation<br />
Für alle nicht dokumentationspflichtigen Produkte sind die Unterlagen gemäß<br />
der Vorgaben des QM-Systems des Lieferanten zu erstellen und aufzubewahren.<br />
5.12 Produktionsteileabnahmeverfahren (PPAP)<br />
5.12.1 Zweck<br />
Mit dem PPAP-Abnahmeverfahren soll, ähnlich wie bei dem bereits in Kapitel<br />
5.3 beschriebenen PPF-Verfahren, erreicht werden, dass alle Qualitätsforderungen<br />
erfüllt werden und bei Serienstart keine Probleme mehr auftreten. Das<br />
PPAP-Verfahren kommt zur Anwendung, wenn entsprechende Kundenforderungen<br />
an ISRI vorliegen, oder auf Wunsch des Lieferanten.<br />
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<strong>Richtlinie</strong><br />
Lieferanten<br />
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Ersetzt: 28.09.2006<br />
5.12.2 Beschreibung<br />
Fordert ISRI für bestimmte Projekte das PPAP-Verfahren, so wird eine detaillierte<br />
Absprache mit dem Lieferanten über die Vorgehensweise getroffen.<br />
Grundlage ist dabei das PPAP-Handbuch (vgl. Kapitel 6 Mitgeltende Unterlagen).<br />
Grundsätzlich ist das Verfahren mit dem PPF- Verfahren (Kap 5.3 bis 5.4) und<br />
dem Tracking des Produktentstehungsprozesses in Kapitel 5.6 vergleichbar.<br />
Bei dem beschriebenen PPAP Verfahren wird detailliert vorgegeben, wie die<br />
Abnahmeprozedur für Teile zu erfolgen hat. Die Art der Dokumentation (inkl.<br />
Vordrucke) ist dabei festgelegt. Wesentliche Punkte dieses Verfahrens sind die<br />
Erstmustererstellung, Prozess- und Prüfplanung sowie der Nachweis der<br />
Messmittelfähigkeit.<br />
6 Mitgeltende Unterlagen<br />
Fachliteratur „Ford / General Motors / Chrysler<br />
Advanced Product Quality Planning and Control Plan (APQP)<br />
Measurement Systems Analysis (MSA)<br />
Production Part Approval Process (PPAP)<br />
Quality System Assessment (QSA)<br />
Statistical Process Control (SPC)<br />
Failure Mode and Effects Analysis (FMEA)<br />
Bezug 1: Beuth Verlag<br />
www.beuth.de<br />
Bezug 2: Carwin Continous Ltd.<br />
Unit 1 Trade Link, Western Ave,<br />
West Thurrock,<br />
Grays, Essex, ENGLAND<br />
(Fax: 44/01708/867941)<br />
VDA-Schriftenreihe „<strong>Qualitätsmanagement</strong> in der Automobilindustrie“ z.B.:<br />
Band 1 „Nachweisführung“<br />
Band 2 „Sicherung der Qualität von Lieferungen“<br />
Band 3 „Zuverlässigkeitssicherung bei Automobilherstellern und<br />
Lieferanten“<br />
Für weitere Bände siehe: www.vda-qmc.de<br />
ISO/TS 16949:2009 „<strong>Qualitätsmanagement</strong>systeme“<br />
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<strong>Qualitätsmanagement</strong>-<br />
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Lieferanten<br />
Ausgabe: 10.11.2011<br />
Ersetzt: 28.09.2006<br />
FORM TM 39 Trackinghandbuch für Lieferanten von Prototypen und<br />
Serienanlaufteilen<br />
FORM TM 40 Kommunikationsmatrix (Projektbezogen)<br />
FORM TM 41 Fortschrittsbericht Lieferanten (Projektbezogen)<br />
FORM TM 42 Kick Off Fragebogen (Projektbezogen)<br />
FORM TM 43 FOT Audit Fragebogen (Projektbezogen)<br />
LH103 Lastenheft Prototypenlieferanten (Lieferbedingungen für Vorserienteile)<br />
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